{"id":"bgbl1-1978-60-4","kind":"bgbl1","year":1978,"number":60,"date":"1978-11-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/60#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1978-60-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1978/bgbl1_1978_60.pdf#page=6","order":4,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung einer Produktionserstattung für Kartoffelstärke","law_date":"1978-10-26T00:00:00Z","page":1714,"pdf_page":6,"num_pages":1,"content":["1714                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nErste Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über die Gewährung einer Produktionserstattung\nfür Kartoffelstärke\nVom 26. Oktober 1978\nAuf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 16 und des § 9 des       4. In § 5 werden\nGesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Markt-             a) in Absatz 3 Satz 1 nach dem Wort „Produk-\norganisationen vom ~H. August 1972 (BGBl. I S. 1617),           tionserstattung\" die Worte „oder der Prämie\"\ndie durch Artikel 38 Nr. 1 des Gesetzes vom                     und\n18. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden sind,\nb) in Absatz 4 nach dem Wort „gelten\" die Wor-\nsowie auf Grund des § 10 Abs. 1 und des § 12 des                te „bei der Gewährung einer Produktionser-\nGesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Markt-                stattung\"\norganisationen wird im Einvernehmen mit den Bun-\ndesministern der Finanzen und für Wirtschaft ver-            eingefügt.\nordnet:\n5. In § 6 werden\nArtikel 1\na) in der Uberschrift die Worte „und Prämie\" an-\nDie Verordnung über die Gewährung einer Pro-                 gefügt,\nduktionserstattung für Kartoffelstärke vom 25. Au-           b) in Absatz 1 das Wort „wird\" durch die Worte\ngust 1976 (BGBJ. I S. 2585), geändert durch Artikel 1           „und die Prämie werden\" ersetzt und\nNr. 12 der Verordnung vom 4. August 1977 (BGBl. I\nS. 1529), wird wie folgt: geändert:\nc) in Absatz 2 das Wort „Erstattungsforderungen\"\ndurch die Worte „Erstattungs- und Prämien-\nforderungen\" ersetzt.\n1. Die Uberschrift erhält folgende Fassung:\n,,Verordnung über die Gewährung einer Produk-         6. In § 8 werden\ntionserstaHung und einer Prämie für Kartoffel-            a) in Absatz 1 jeweils nach dem Wort „Produk-\nstärke\".                                                     tionserstattung\" die Worte „oder der Prämie\"\neingefügt und                                ·\n2. In § 1 werden der Punkt gestrichen und folgende           b) in Absatz 2 das Wort „Erstattungsbeträge\"\nWorte angefügt:                                              durch das Wort „Beträge\" ersetzt.\n,,sowie einer Prämie für Kartoffelstärke (Prämie).\"\n3. In § 4 werden\nArtikel 2\na) in der Uberschrift die Worte „oder Prämie\"            Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nangefügt,                                          leitungsgesetzes in Verbindung mit § 47 des Ge-\nb) nach den Worten „eines Vorschusses auf die          setzes zur Durchführung der gemeinsamen Markt-\nProduktionserstattung\" die Worte „oder der         organisationen auch im Land Berlin.\nPrämie\" eingefüg,t und\nc) im zweiten Halbsatz nach dem Wort „Antrag\"                                Artikel 3\ndie Worte „auf Gewährung der Produktions-\nerstattung oder eines Vorschusses auf die Pro-       Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-\nduktionserstattung\" eingefügt.                     dung in Kraft.\nBonn, den 26. Oktober 1978\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nJ. Ertl"]}