{"id":"bgbl1-1978-50-4","kind":"bgbl1","year":1978,"number":50,"date":"1978-08-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/50#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1978-50-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1978/bgbl1_1978_50.pdf#page=23","order":4,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger","law_date":"1978-08-16T00:00:00Z","page":1391,"pdf_page":23,"num_pages":7,"content":["Nr. 50 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. August 1978                             1391\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Schuhfertiger *)\nVom 16. August 1978\nAuf Grund des § 25 des Berufsbildungsgesetzes                                               §5\nvom 14. August 1969 (BGBI. I S. 1112), der zuletzt                                       Ausbildungsplan\ndurch § 24 Nr. 1 des Gesetzes vom 24. August 1976\n(BGBl. I S. 2525) geändert worden ist, wird im Ein-                    Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des\nvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und                     Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden\nWissenschaft verordnet:                                               einen Ausbildungsplan zu erstellen.\n§1                                                            §6\nStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes                                          Berichtsheft\nDer Ausbildungsberuf Schuhfertiger wird staat-                       Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form\nlich anerkannt.                                                      eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist\nGelegenhei t zu geben, das Berichtsheft während der\n1\n§2                                 Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das\nAusbildungsdauer                             Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.\nDie Ausbildung dauert drei Jahre.\n§1\n§3                                                    Zwischenprüfung\nAusbildungsberufsbild                               (1) Während der Berufsausbildung ist eine Zwi-\nGegensitand der Berufsausbildung sind mindestens                 schenprüfung durchzuführen. Sie soll am Ende des\ndie folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:                           zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.\n1. Arbeitsschutz und Unfallverhütung,                                 (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in\nder Anlage zu § 4 für die beiden ersten Ausbil-\n2. Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte,                   dungsjahre aufgeführten Fertigkeiten und Kennt-\nMaschinen, Werkzeuge und Einrichtungen,                        nisse sowie auf den im Berufsschulunterricht ent-\n3. Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes,                           sprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden\nLehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesent-\n4. Kenntnisse der Leder, Werk- und Hilfssitoffe,\nlich ist.\n5. Vorbereiten der Fertigung,\n(3) Zum Nachweis der Fertigke.iten soll der Prüf-\n6. Zuschneiden und Stanzen,                                       ling in insgesamt höchstens vier Stunden zwei\n7. Vorrichten und Steppen,                                        Arbeitsproben ausführen; hierfür kommen insbeson-\n8. Bearbeiten der Bodenteile,\ndere in Betracht:\n1. Nebeneinander-Steppen von fünf einseitig gebug-\n9. Montieren von Schuhen,\nten, geraden Oberlederriemen von 30 mm Breite\n10. Finishen.                                                             und 150 mm Länge mit schmaler Karrtennaht bei\neinem abgepunkteten Untertriitt von 8 mm,\n§4                                 2. Aufzwicken von zwei Paar zehenfreien Blättern\nAusbildungsrahmenplan                                 von Hand und Uberziehen von zwei Paar Absät-\nDie Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen                       zen oder zwei Paar Brandsohlen.\nunter Berücksichtigung der beiden Schwerpunkte\n„Schafäfertigung\" und „Bodenfertigung\" nach der in                                             §8\nder Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen                          Prüfungsanforderungen in der Abschlußprüfung\nund zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung\n(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in\n(Aus]Jildungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine\nder Anlage zu § 4 aufgeführten Fertigkeiten und\nvom Ausbildungsrahmenplan abweichende sach-\nliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsin-                    Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht\nhaltes ist insbesondere zulässig, soweit eine berufs-                vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsaus-\nfeldbezogene Grundbildung vorausgegangen ist                         bildung wesentlich ist.\noder betriebspraktische Besonderheiten die Abwei-                        (2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-\nchung erfordern.                                                     ling\n1. im Schwerpunkt „Schaftfertigung\" in insgesamt\n\"') Diese Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der           höchstens acht Stunden insbesondere folgende\nStändigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundes-\nrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufs-      Arbeitsproben ausführen:\nschule werden demnüchst als Beilage zum Bundesanzeiger ver-\nöffentlicht,                                                          a) Anfertigen einer Leistenkopie;","1392                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nb) Auszeichnen eines Lederfelles aus Boxcalif                Alternativ kann die Bodenbefestigung mittels\noder uanzem Mastbox auf der Rückseiite mit               Vulkanisier- oder Spritztechnik vorgesehen\nSchablonen unter Beachtung der Qualitätszo-               werden;\nnen des Leders, der Lederzugrichtung und der          h) Ausleisten der Schuhe, Prüfen des Schuh-In-\nPaarigkeit der Schaftteile bei einem                      neren und Einkleben der Deckbrandsohlen,\naa) Derbyschuh: pro Paar zwei Blätter, vier               Reinigen der Oberleder und Finishen der\nQuartiere, zwei Zungen, zwei Absatz-                 Schuhe.\nbezüge oder zwei Besätze,                      (3) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling\noder einem                                        in den Prüifungsfächern Technologie, Technische\nMathematik, Technisches Zeichnen sowie Wirt-\nbb) Pumpsmodell: pro Paar zwei Blätiter, vier\nschafts- und Sozialkunde schriftlich geprüft werden.\nQuartiere, zwei Laschen oder Besätze,\nEs kommen Fragen und Aufgaben insbesondere aus\nzwei Absatzbezüge,\nfolgenden Gebieten in Betracht:\noder einem\n1. im Prüfungsfach Technologie:\ncc) Pumpsmodell: pro Paar zwei Dreiviertel-\nGaloschen, zwei Quartiere, zwei Laschen          a) Ledereigenschaften,\noder Besätze, zwei Absatzbezüge;                b) Bodenmacharten,\nc) Stanzen von zehn Paar Schaftteilen mit minde-          c) Schaftnähte,\nstens acht Teilen pro Paar unter Berücksichti-        d) Leder-, Werkstoff- und Fabrikationsfehler,\ngung der Qualitätszonen, der Lederfehler, des\nLederzuges und der Farb- und Narbengleich-            e) Arbeitssicherheit .und   Unfallverhütungsvor-\nheit. Oberleder und Modell müssen dem Prüf-               schriften;\nling bekannt sein. Das Oberleder soll aus         2. im Prüfungsfach Technische Mathematik:\neinem mittleren Sortiment genommen werden;\nFlächenberechnungen sowie Berechnungen des\nd) Ausführen von VorrichtarbeHen an zwei Paar             Materialbedarifs und der Materialkosten;\nder unter Buchstabe c ausgestanzten Schaft-\nteile, insbesondere Schärfen, Vorzeichnen und     3. im Prüfungsfach Technisches Zeichnen:\nEinkleben des Futters;                                a) Zeichnen eines Schuhentwurfs,\ne) Steppen der unter Buchstabe d vorgerichteten           b) Anfertigen der Skizzen von Fertigungsteilen\nSchaftteile, einschließlich des Anbringens von            und Werkzeugen;\nHalte- und Ziernähten und des Einsteppens\ndes Futters.                                      4. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:\nWirtschafts- und Sozialkunde.\n2. im Schwerpunkt „Bodenfertigung\" in insgesamt             (4) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von\nhöchstens acht Stunden insbesondere folgende          folgenden zeitlichen Richtwerten auszugehen:\nArbeitsproben ausführen:\n1. im Prüfungsfach Technologie 120 Minuten,\na) Anfertigen einer Leistenkopie;\nb) Vorbereiten der Bodenteile für füI1Jf Paar         2. in den Prüfungsfächern Technische Mathematik,\nSchuhe. Das Schuhmodell und die Boden-               Technisches Zeichnen und Wirtschafts- und So-\nmachart müssen dem Prüfling bekannt sein;             zialkunde jeweils 60 Minuten.\nc) Einarbeiten der Hinterkappen in fünf Paar             (5) Soweit die schriiftliche Prüfung in program-\nSchäfte und überholen der Schäfte mit Ein-        mierter Form durchgeführt wird, kann die in\nschermaschine unter Beachtung der Fersen-         Absatz 4 genannte Prüfungsdauer unterschritten\nhöhe, der geraden Hinternabt, des gerade sit-     werden.\nzenden Blattes und der Blabtlänge;\n(6) Die Fertigkeits- und die Kenntnisprüfung\nd) Heften der Hinterkappen an den unter Buch-         haben für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses\nstabe c übergeholten Schäften von Hand und        das gleiche Gewicht. In der Kenntnisprüfung haben\nZwicken der Seiten und Fersen mit der             gegenüber dem Prüfungsf ach Wirtschafts- und So-\nMaschine oder von Hand unter Beachtung des        zialkunde die Prüfungsfächer Technologie das drei-\ngleichmäßigen Anziehens des Schaftes und          fache und Technische Mathematik und Technisches\nder Faltenver teilung im Zwickeinschlag;\n1\nZeichnen das doppelte Gewicht.\ne) Aufrauhen des Zwickeinschlages an den unter           (7) Die Prüfung ist bestanden, wenn in der Fertig-\nBuchstabe d gezwickten Schuhen unter Beach-       keits- und der Kenntnisprüfung mindesitens ausrei-\ntung der Aufrauhtiefe und der Kantenrauhung;      chende Leistungen erbracht sind.\nf) Einstreichen der Schuhe und Bodenteile mit\nKlebstoff unter Beachtung der Topfzeit und                                  §9\nder offenen Zeit des Klebstoffes;                                Aufhebung von Vorschriften\ng) paßgenaues Setzen des Schuhbodens und Auf-            Die bisher ifestgelegten Berufsbilder, Berufsbil-\npressen unter Beachtung von Preßdruck und         dungspläne und Prüfungsanforderungen für die\nPreßdauer.                                        Lehrberufe, Anlernberufe und vergleichbar geregel-","Nr. 50 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. August 1978                       1393\nten Ausbildungsberufe, die in dieser Verordnung                                 § 11\ngeregelt sind, insbesondere für den Ausbildungsbe-                        Berlin-Klausel\nruf Oberlederzuschneider, sind nicht mehr anzuwen-\nden.                                                     Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des\n§ 10                           Berufsbildungsgese1tzes auch im Land Berlin.\nUbergangsregelung\nAuf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei                                    § 12\nInkrafttreten dieseT Verordnung bes,tehen, sind die\nInkrafttreten\nbisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei\ndenn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwen-        Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-\ndung der Vorschriften dieser Verordnung.               dung in Kraft.\nBonn, den 16. August 1978\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nSchlecht","1394                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nAnlage\n(zu§ 4)\nAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schuhfertiger\nI. Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse:\nzu vermitteln im\nAusbildungs-\nLfd.           Teil des               zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse         halbjahr\nNr.    Ausbildungsberufsbildes                                                          {Ausbildungs-\nschwerpunkt)\n1  1213141516\n1                 2                                        3                                 4\n1   Arbeitsschutz und        a) einschlägige Arbeitsschu:tzvorschriften in Geset-\nUnfallverhütung              zen und Verordnungen nennen\n(§ 3 Nr. 1)              b) einschlägige Vorschriften der Träger der gesetz-\nliehen Unfallversicherung, insbesonde1re Unfall-\nverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merk-\nblätter nennen\nc) Verhalten nach Unfällen beschreiben und Maß-\nnahmen zur Ersten Hilfe einleiten                  während der\ngesamten Aus-\nd) Notwendigkeit der Arbeitshygiene erläutern\nbildungszeit zu\nvermitteln\n2   Pflegen und Instand-     a) Ordnung am Arbeitsplatz halten\nhalten der Arbeits-      b) Arbeitsplaitz reinigen\ngeräte, Maschinen,\nWerkzeuge und Ein-       c) Werkzeuge und Maschinen pflegen und instand-\nrichitungen                  halten\n(§ 3 Nr. 2)              d) Funktionsfähigkeit der Werkzeuge und Maschi-\nnen nach Betriebsanleitung erhalten, Störungen\nfeststellen und melden\n3   Kenntnisse des Ausbil-   a) räumliche Gliederung des Betriebes beschreiben    X\ndungsbetriebes\nb) Fertigungsablauf vom Zuschnitt bis zum Kal'lton\n(§ 3 Nr. 3)\nbeschrniben, die Aufgaben der Fabrikationsab-\nteilungen erläutern                                  X\nc) Funktionen von Meister, Ausbilder, Betriebsrat\nund Jugendvertreter erläutern                    X\nd) Arbeitszeit- und Pausenregelung erläutern         X\n4   Kenntnisse der Leder,    a) Ledeir und andere Materialien der Schuhfertigung\nWerk- und Hilfsstoffe        beschreiben                                             X\n(§ 3 Nr. 4)              b) Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten\nder Materialien beschreiben                             X\n5   Vorbereiten der Ferti-   a) Leistenkopie anfertigen                                       X\ngung\nb) Entwurf zeichnen, Grundmodell erstellen und\n(§ 3 Nr. 5)\ndetaillieren                                                 X\nc) bei der produktionsreifen Erstellung von Modell-\nserien mitwirken                                             X\nd) Leis1tenabmessungen nach Länge und Weite nen-\nnen                                                          X\ne) Fe,rsen- und Spitzensprengung unterscheiden                   X\nf) Möglichkeiten der Leisten-Chaussierung nennen                X","Nr. 50     Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. August 1978                           1395\nzu vermitteln im\nAusbildungs-\nLfd.          Teil des                                                                         halbjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes            zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n(Ausbildungs-\nschwerpunkt)\n1  1  2 1 3 1 4 1 5 1 6\n2                                           3\n6   Zuschneiden und Stan-       a) nach Schablonen einfache Zuschneideübungen\nzen                             durchführen                                      X\n(§ 3 Nr. 6)\nb) Futterteile und Garnituren aus Leder ausstanzen   X\nc) Angaben auf dem Arbeitspartiezettel erläutern     X\nd) Synthetiks, Lederfutter und einfache Oberleder\nunter Anleitung ausstanzen                                  X\ne) Zuarbeiten in der Zuschneiderei ausführen         X\nf) Zuarbeiten beim Komplettieren der Schaftteile\nausführen                                              X\ng) Werk- und Hilfsstoffe wirtschaftlich zuschneiden\nund ausstanzen                                         X\nh) Leder wirtschafälich zuschneiden und ausstanzen              X\ni) Qualitätszonen der Leder erläutern und beim                 X\nStanzen berücksichtigen\n1   Vor,richten und Step-       a) einfache Klebearbeiten am Schaft durchführen      X\npen\nb) Zwischenfutter und Verstärkungen aufbügeln\n(§ 3 Nr. 7)\nund kaschieren                                   X\nc) Verzierungen am Schaft vorzeichnen                X\nd) an der Flachsteppmaschine probesteppen            X\ne) Schaftteile schärfen, bugen und perforieren                  X\nf) maschinelle Vorrichtarbeiten ausführen                  X\ng) Arbeiten mit Maschinen in der Stepperei ausfüh-\nren                                                         X\nh) Ergänzungsarbe.iten am Futterschaft ausführen           X\ni) Ergänzungsarbeiten am Oberlederschaft ausfüh-\nren                                                         X\nk) Aufgabe und Eigenschaften der verschiedenen\nNähte am Schaft erläutern                                   X\n1) Hilfsmaterial und Zubehör verarbeiten                       X\n8   Bearbeiten der Boden-       a) Lagerung von Gummi, Werkstoffen und Leder\nteile                           beschreiben                                            X\n(§ 3 Nr. 8)\nb) fertige Bodenteile sortieren und lagern                 X\nc) Angaben auf dem Arbeitspartiezettel erläutern     X\nd) Unterschiede zwischen Brandsohlen, Zwischen-\nsohlen und Laufsohlen aufzeigen, Materialien für\ndie einzelnen Sohlenariten nennen                      X\ne) Bodenteile für Arbeitspartien nach Menge und\nGrößen zusammenstellen                                 X\nf) einfache Aufrauharbeiten ausführen                     X\ng) Aufrauharbeiten nach Vorzeichnung ausführen                      X\nh) Klebearbeiten ausführen                                 X\ni) maschinelle Arbeiten in der Bodenvorbereitung\nausführen                                                       X","1396                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nzu vermitteln im\nAusbildungs-\nLfd.            Teil des                                                                   halbjahr\nNr.    Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse      (Ausbildungs-\nschwerpunkt)\n1  1213141516\n1                 2                                         3                                4\n9    Montieren von Schu-      a) Leistenformen und -sortimente des Ausbildungs-\nhen                          betriebes nennen                                     X\n(§ 3 Nr. 9)\nb) Leisten sortieren und aufS1tellen                     X\nc) Schäfte paarig zusortieren                           X\nd) Bodenteile zusortieren                               X\ne) Klebearbeiten an Bodenteilen ausführen               X\nf) Klebearbeiten an Schuhen ausführen                           X\ng) Arbeitsablauf in der Zwickerei beschreiben                    X\nh) Arbeitsablauf in der Bodenbefestigung beschrei-\nben                                                 X\n10    Finishen                 a) Schuhe reinigen                                      X\n(§ 3 Nr. 10)\nb) Schuhe paaren                                        X\nc) Kartons etikettieren                                 X\nd) Farbe und Finish spritzen                                     X\nII. Fertigkeiten und Kenntnisse in den Schwerpunkten im dritten Ausbildungsjahr\nA. Schwerpunkt „Schaftfertigung\":\nZuschneiden und Stan-    a) Schaftteile aus schwierigen Oberledern wirt-\nzen                          schaftlich stanzen und handzuschneiden                          X\n(§ 3 Nr. 6)\nb) Qualitätszonen der Leder erläutern und beim\nStanzen berücksichtigen                                         X\nc) Flächenkalkulation ausführen                                         X\nd) zugeschni1ttene/ ausgestanzte Lederteile kontrol-\nlieren                                                              X\n2     Vorrichten und Step-     a) Schaft vorrichten                                                X\npen\n(§ 3 Nr. 7)              b) Verstärkungen und Absicherungen am Schaft\nanbringen                                                       X\nc) Futter einkleben                                                 X\nd) Schaftteile schärfen, bugen und perforieren                      X\ne) Ziernähte steppen                                                    X\nf) Schaftteile unterfüttern                                        X\ng) bei offenen Schäfäen Blatt steppen                               X\nh) bei geschlossenen Schäften Blatt steppen                             X\ni) bei ofifenen Schäften Futter einsteppen                        X\nk) bei geschlossenen Schäften Futter einsteppen                         X\n1) Nadelsysteme und Fadenarten zuordnen                           X\nm) Schäfte kontrollieren                                                X","Nr. 50 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. August 1978                           1397\nB. Schwerpunkt „Bodenfertigung\":\nzu vermitteln im\nAusbildungs-\nLfd.           Teil des                                                                       halbjahr\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\nNr.    Ausbildungsberufsbildes                                                             (Ausbildungs-\nschwerpunkt)\n1  1  2 1 3 1 4 1 5 1 6\n---\n1                2                                            3                                 4\n1    Bearbeiten der Boden-       a) Eigenschaften der Bodenteile für unterschied-\nteile                            liehe Macharten nennen                                           X\n(§ 3 Nr. 8)\nb) Schablonen und Unterlagen für die Konfektionie-\nrung erstellen                                                   X\n2    Montieren von Schu-         a) Brandsohlen heften                                                 X\nhen                                                                                               X\nb) Kappen einkleben\n(§ 3 Nr. 9)\nc) Schaft überholen und zwicken                                           X\nd) Zwickereiarbeiten kontrollieren                                        X\ne) Zwickeinschlag aufrauhen                                           X\nf) Klebstoffe mit unterschiedlichen Komponenten\nverarbeiten                                                      X\ng) Sohlen setzen und pressen                                          X\nh) Boden annähen                                                          X\ni) Boden anspritzen                                                      X\n3    Finishen                    a) Finishverfahren je nach Art des Obermaterials\n(§ 3 Nr. 10)                     festlegen                                                        X\nb) Oberleder reinigen                                                 X\nc) Farben mischen                                                         X\nd) Reparierarbeiten am Oberleder ausführen                                X\ne) verschiedene Finish-Arten und Appreturen an-\nwenden                                                           X\nif) Schlußkontrolle ausführen                                            X"]}