{"id":"bgbl1-1978-5-7","kind":"bgbl1","year":1978,"number":5,"date":"1978-01-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/5#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1978-5-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1978/bgbl1_1978_5.pdf#page=21","order":7,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Schriftsetzer","law_date":"1978-01-24T00:00:00Z","page":177,"pdf_page":21,"num_pages":6,"content":["Nr. 5 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Januar 1978                         177\nErste Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über die\nBerufsausbildung zum Schriftsetzer\nVom 24. Januar 1978\nAuf Grund des § 25 des Berufsbildungsgesetzes              16. Kenntnisse der Druckverfahren und der Wei-\nvom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt                terverarbeitung,\ndurch § 24 Nr. 1 des Fernunterrichtsschutzgesetzes            17. Kenntnisse der jeweils zu verwendenden\nvom 24. August 1976 (BGB!. I S. 2525) geändert wor-               Werkstoffe,\nden ist, und des § 25 der Handwerksordnung in der             18. Pflegen und Instandhalten des Materials und\nFassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember                       der Arbeitsgeräte, Ordnung am Arbeitsplatz,\n1965 (BGBl. 1966 I S. 1), der zuletzt durch § 25 Nr. 1\ndes Fernunterrichtsschutzgesetzes geändert worden             19. Kenntnisse des Arbeitsschutzes und der Un-\nist, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister                  fallverhütung,\nfür Bildung und Wissenschaft verordnet:                       20. Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes, der\nDruckindustrie und des Druckhandwerks.\"\nArtikel 1                          2. § 5 erhält folgende Fassung:\nDie Verordmmg über die Berufsausbildung zum\n,,§ 5\nSchriftsetzer vom 29. Oktober 1971 (BGBl. I S. 1735)\nwird wie folgt geändert:                                                     Ausbildungsrahmenplan\n(1) Die Vermittlung der Fertigkeiten und\n1. § 4 erhält folgende Fassung:                               Kenntnisse nach § 4 soll nach folgender Anlei-\ntung sachlich gegliedert werden:\n,,§ 4\n1. Layouttechnik, Herstellen von Layouts, Vor-\nAusbildungsberufsbild                          bereiten von Manuskripten durch Setzanwei-\nGegenstand der Berufsausbildung sind minde-                sungen:\nstens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:              a) Berechnen des Satzumfanges nach ge-\n1. Layouttechnik, Herstellen von Layouts, Vor-                   schriebenen Setzvorlagen (Manuskripten)\nbereiten von Manuskripten durch Setzanwei-                    und gedruckten Setzvorlagen,\nsungen,                                                   b) Berechnen der Größenverhältnisse von\n2. Kenntnisse der satztechnischen und typogra-                   reproduktionsreifen Text- und. Bildvor-\nfischen Grundlagen und ihrer Anwendung,                       lagen,\n3. Herstellen von manuellem Satz aller Satz-                 c) Bestimmen des Satzspiegels nach vorge-\narten,                                                        gebenem Format,\n4. Kenntnisse der manuellen und maschinellen                 d) Auszeichnen von Setzvorlagen (Manu-\nSetzverfahren,                                                skripten) unter Berücksichtigung der Wer-\ntigkeit des Textes,\n5. Kenntnisse der Anwendung von elektroni-\nschen Datenverarbeitungsanlagen bei der                   e) Erstellen von Setzanweisungen,\nSatzherstellung,                                           f) Abstimmen der Schrift, des Schriftgrades\n6. Beherrschen der Korrekturzeichen, Korrek-                     und des Durchschusses auf die Verhält-\nturlesen,                                                     nisse des Satzspiegels,\n7. Ausführen von Korrekturen,                                g) Anordnen von Text- und Bildteilen in\nsymmetrischer und asymmetrischer Form,\n8. Umbruch und Montage,\nh) Erstellen von Setzvorlagen für ein- und\n9. Grundfertigkeiten der Film- und Fotopapier-\nverarbeitung,                                                 mehrfarbigen Satz in typografischer\nLayouttechnik (Skizzier- und Klebetech-\n10. Grundfertigkeiten der Herstellung von Vor-                    nik) zur Veranschaulichung der Anord-\nlagen für die Reproduktion,                                   nung des Textes und der Bilder sowie zur\n11. Grundfertigkeiten      der    Herstellung von                 Bestimmung des endgültigen Umfangs\nSchwarzweiß-Strichaufnahmen und Kontakt-                      unter Berücksichtigung der DIN-Vor-\nkopien,                                                       schriften, der postalischen Bestimmungen,\n12. Ausschießen von Druckformen bis zu 16 Sei-                    des logischen Leseablaufs sowie der Flä-\nten,                                                          chenaufteilung,\n13. Herstellen von Korrekturabzügen,                           i) Bestimmen von Bildausschnitten und Bild-\n14. Auflösen von Druckformen,                                     größen,\n15. Kenntnisse der Herstellung und Anwendung                  k) Kenntnisse des Zusammenhanges zwi-\nvon Druckformen für die Druckverfahren ein-                   schen Papieroberfläche und Rasterweite,\nschließlich der bei der Herstellung verwen-                1) Kenntnisse der Grund-, Sekundär- und\ndeten Materialien,                                            Komplementärfarben.","178                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\n2. Kenntnisse der satztechnischen und typogra-               f) Reihen- und Tabellensatz:\nfischen Grundlagen und ihrer Anwendung:                       aa) Einfacher Reihensatz, Wortunterfüh-\na) Die verschiedenen Maßsysteme für die                            rungen, Auspunktierungen, unterein-\nSatzherstellung,                                              anderstehende Ziffern,\nb) Schriftcharaktere, Schriftfamilie, Schrift-                bb) Register mit Schriftmischungen und\ngarnitur,                                                     Ziffern,\nc) Unterscheiden der Schriftarten nach                        cc) Setzen von Tabellen - mit oder ohne\nHauptgruppen und Charakteren nach der                         Linien - für Werke, Kataloge, Akzi-\nKlassifikation DIN 16 518,                                    denzen und Formulare,\nd) technisch einwandfreies und fehlerloses                    dd) Festlegen der Felderbreiten vor dem\nSetzen,                                                       Setzen einer Tabelle durch Ausrech-\ne) Ausschließen, optischer Ausgleich, Ver-                         nung,\nringern und Erweitern von Wortzwischen-                  ee) ein- und mehrfarbige Tabellen mit\nräumen,                                                       Kopf- und Längslinien, mit engen und\nf) Anwendung der Duden-Vorschriften für                           mehrfach gebrochenen Kopfeinteilun-\nden Schriftsatz,                                              gen,\ng) satztechnische       Besonderheiten     beim                ff) Tabellen mit Randlinien und Quer-\nFremdsprachensatz.                                            linien,\n3. Herstellen von manuellem Satz aller Satz-                    gg) Setz- und Ausschließregeln bei den\narten:                                                             einzelnen Tabellenarten,\na) Werksatz:                                                 hh) richtige Anwendung und Brechung\nder verschiedenen Linienstärken,\naa) Setzen von glattem und gemischtem\nSatz,                                                ii) Beschränkung auf wenige Linienbil-\nder,\nbb) Auszeichnungsmöglichkeiten im\nWerksatz,                                          kk) Anpassen des Schriftgrades, Schrift-\ncc) Setzen von Auszeichnungen, Rubri-                          charakters und Durchschusses an den\nken, Marginalien, Fußnoten, Anmer-                       Grundtext,\nkungen, Titeln, Kolumnentiteln, In-                  11) Abstimmen der Zeilenabstände und\nhaltsverzeichnissen, Sachregistern,                      Spaltenbreiten auf Schreibschritt und\nZeilenschub der Schreibmaschinen,\nb) Gedichtsatz:\nBuchungs- oder Tabellierautomaten\naa) Setzen von Gedichten und Dramen,                           und sonstigen Beschriftungsmaschi-\nbb) Schriftmischungen im Gedichtsatz,                          nen, Rechnen mit diesen Systemen,\ncc) Bestimmen der Schwerpunktmitte und                 mm) Schreibweise von Maßen, Gewichten,\nAnordnen der Uberschriften,                               ausländischen Währungen,\nc) Formelsatz:                                               nn) Anwenden von Liniergeräten für Pa-\nSetzen und Umbrechen von mathema-                              pier und Film.\ntischen und chemischen Formeln,                   4. Kenntnisse der manuellen und maschinellen\nd) Akzidenzsatz:                                         Setzverfahren:\naa) Setzen von ein- und mehrfarbigen                 Arbeitsweise, Einsatzmöglichkeiten, Produkte\nVordrucken, Privat-, Vereins-, Ge-              und gestalterische Möglichkeiten bei Hand-\nschäfts-, Werbe-, behördlichen und              satz, Handmatrizen-Gießmaschinen, Zeilen-\nsonstigen Drucksachen,                          und Einzelbuchstaben-Gießsetzmaschinen, Fo-\nbb) Anwenden von Linien, Einfassungen,               tosetzgeräten und -maschinen, Texterfas-\nZierstücken, Signets und Symbolzei-             sungsgeräten.\nchen, Tonflächen und Bildern,\ncc) verschiedene Falzarten, Stanzungen            5. Kenntnisse der Anwendung von elektroni-\nund Rillungen bei Akzidenzdruck-                schen Datenverarbeitungsanlagen bei der\nsachen,                                         Satzherstellung:\ne) Anzeigensatz:                                         Einsatzmöglichkeiten, Grundlagen der Ar-\nbeitsweise von elektronischen Datenverarbei-\naa) Setzen von Anzeigen für Zeitungen,               tungsanlagen für die Steuerung von Setzma-\nZeitschriften, Festschriften und Pro-           schinen, Datenerfassung, Datenmanipulation,\ngramme,                                         Datenkorrektur, Datenspeicherung, Datenaus-\nbb) Gestaltungsgrundsätze beim Anzei-                gabe, duales Zahlensystem.\ngensatz,\ncc) Anordnen von Anzeigen unter Be-               6. Beherrschen der Korrekturzeichen, Korrek-\nrücksichtigung der Plazierungsvor-              turlesen:\nschriften,                                      a) Korrekturzeichen nach DIN 16 511,\ndd) Anwenden von Auszeichnungsschrif-                b) Vorauskorrektur der Setzvorlage, Verglei-\nten,                                                chen des Korrekturabzuges mit dem Ma-\nee) Schreibweise von Namen und Abkür-                    nuskript, Lesen auf Setz- und Recht-\nzungen,                                             schreibfehler, Kontrollieren der Wortzwi-","Nr. 5 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Januar 1978                         179\nschenräume und des Durchschusses, Prü-               c) Bezeichnung, Lage und Zweck des An-\nfen der Paginierung, der In-Farbe-Stellung               lage-, Mittel-, Kreuz-, Kopf- und Bund-\nund der Abbildungen,                                     stegs,\nc) systematischer Umgang mit Nachschlage-                d) Falzen der Andruckbogen für die Aus-\nwerken,                                                  schießkontrolle.\nd) ordnungsgemäßes Aufbewahren der Ma-\nnuskript-, Hauskorrektur- und Autorkor-          13. Herstellen von Korrekturabzügen:\nrektur-Unter lagen,                                  a) Herstellen einfarbiger Abzüge für Korrek-\ne) Prüfen auf satztechnische Besonderheiten                  turzwecke,\nbeim Fremdsprachensatz und Formelsatz.               b) Kenntnisse der Herstellung mehrfarbiger\nAbzüge und Andrucke auf Papier und ko-\n7. Ausführen von Korrekturen:                                   pierfähigem Material.\na) Satzkorrektur und Revisionen,\n14. Auflösen von Druckformen:\nb) Korrigieren von manuell und maschinell\nhergestelltem Satz,                                  Sortieren, Aufbewahren, Archivieren.\nc) Ausführen von Revisionen.\n15. Kenntnisse der Herstellung und Anwendung\n8. Umbruch und Montage:                                     von Druckformen für die Druckverfahren ein-\nschließlich der bei der Herstellung verwen-\na) Umbrechen von manuell und maschinell                  deten Materialien:\nhergestelltem Satz,\na) Original-Hochdruckplatten,\nb) Einbauen von Abbildungen,\nb) Hochd:ruckplatten-N achformungen,\nc) Kenntnisse der verschiedenen Montage-\nmethoden,                                            c) Flachdruckplatten,\nd) Filmmontage für ein- und mehrfarbige                  d) Tiefdruckzylinder,\nStricharbeiten,                                      e) Siebdruckformen.\ne) Herstellen von Papiermontagen,\n16. Kenntnisse der Druckverfahren und der Wei-\nf) Prüfen der Montage auf technisch ein-                terverarbeitung:\nwandfreie Beschaffenheit und Richtigkeit.\na) Hochdruck, Tiefdruck, Flachdruck, Sieb-\n9. Grundfertigkeiten der Film- und Fotopapier-                  druck,\nverarbeitung:                                            b) Weiterverarbeitung bedruckter Bogen zu\na) Grundkenntnisse der Fotochemie bei Bä-                    fertigen Produkten.\ndern und Lösungen, beim Belichten, Ent-\nwickeln und Fixieren,                            17. Kenntnisse der jeweils zu verwendenden\nWerkstoffe:\nb) Prüfen der Filme auf Kopierfähigkeit,\nSetzmaterial, Filme, Fotopapier, Papier, Far-\nc) Schaben, Ausflecken und Beschneiden von               ben und sonstige Werkstoffe.\nFilmen.\n10. Grundfertigkeiten der Herstellung von Vor-           18. Pflegen und Instandhalten des Materials und\nlagen für die Reproduktion:                              der Arbeitsgeräte, Ordnung am Arbeitsplatz:\na) Anwenden von Reißzeug, Zeichenschiene,                a) Pflegen und Instandhalten von Satzmate-\nDreieck und Winkel,                                      rial, Klischees, Werkzeugen und Ma-\nschinen sowie von sonstigen Materialien\nb) Ergänzen von Vorlagen mit Linien,\nund Arbeitsgeräten,\nc) Ausbessern von Strichvorlagen.\nb) Ordnung am Arbeitsplatz.\n11. Grundfertigkeiten     der Herstellung       von\nSchwarzweiß-Strichaufnahmen und Kontakt-             19. Kenntnisse des Arbeitsschutzes und der Un-\nkopien:                                                  fallverhütung:\na) Grundkenntnisse der Funktionen von Ob-                a) Einschlägige staatliche Arbeitsschutzvor-\njektiv, Blende und Lichtquelle,                          schriften,\nb) einschlägige Vorschriften der Träger der\nb) Herstellen einfacher Arbeiten mit Repro-\ngesetzlichen Unfallversicherung, insbeson-\nduktionsgeräten:\ndere Unfallverhütungsvorschriften, Richt-\nSchwarzweiß-Strichaufnahmen und Kon-                     linien und Merkblätter,\ntaktkopien.\nc) Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe,\n12. Ausschießen von Druckformen• bis zu 16 Sei-              d) Notwendigkeit und Bedeutung der Ar-\nten:                                                         beitshygiene, wie allgemeine Sauberkeit,\na) Zusammenstellen von Seiten zu Druckfor-                   geeignete Arbeitskleidung.\nmen unter Beachtung der Ausschießregeln\nfür die gebräuchlichen Falzarten zum Um-         20. Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes, der\nschlagen oder Umstülpen,                             Druckindustrie und des Druckhandwerks:\nb) Einsetzen von Bogensignaturen und Flat-               a) Betriebsorganisation,     Fertigungsabläufe\ntermarken,                                               und ihre betrieblichen Zusammenhänge,","180                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nb) Verfc1hren und Erzeugnisse der Druck-               d) grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse\nindustrie,                                             gemäß Absatz 1 Nr. 8: Umbruch und Mon-\nc) Verfahren und Erzeugnisse des Druck-                    tage, einfache Arbeiten in eineinhalb Mo-\nhandwerks,                                             naten.\nd) Zusarnrnenhi.inge zwischen den einzelnen         4. Im dritten Halbjahr sollen unter Beachtung\nBerufen der Druckindustrie und des                  nachstehender zeitlicher Richtwerte vermittelt\nDrt1ckhandwerks.                                   werden:\na) Fertigkeiten gemäß Absatz 1 Nr. 13 und 7:\n(2) Die Vermittlung der Fertigkeiten und                      Herstellen von einfarbigen Korrekturabzü-\nKenntnisse nach Absatz 1 soll nach folgender An-                 gen und Lesen von Korrekturen auf Setz-\nleitung zeitlich gegliedert werden:                              und Rechtschreibfehler in einem Monat,\nl. Während der gesamten Ausbildungszeit hat                  b) Fertigkeiten gemäß Absatz 1 Nr. 3 Buch-\nsich die Berufsausbildung zusätzlich zu den in               stabe a und Nr. 8: Setzen von Werksatz\nden folgenden Nummern 2 bis 7 jeweils auf-                   und Umbruchmontage mit Einbau von Ab-\ngeführten PPrti9keiten und Kenntnissen zu er-                bildungen in einem Monat,\nstrecken auf:                                            c) Fertigkeiten gemäß Absatz 1 Nr. 1 Buch-\na) Kenntnisse der jeweils zu verwendenden                    stabe h und Nr. 3 Buchstabe d: Erstellen\nWerkstoffe gemäß Absatz 1 Nr. 17,                        von Setzvorlagen für ein- und mehrfarbigen\nb) Pflegen und Instandhaltung des Materials                  Satz in typografischer Layouttechnik und\nund der Arbeitsgeräte, Ordnung am Ar-                    Setzen von ein- und mehrfarbigen Ge-\nbeitsplatz gemäß Absatz 1 Nr. 18,                        schäftsdrucksachen in zwei Monaten,\nc) Kenntnisse des Arbeitsschutzes und der                d) Herstellen von Anzeigensatz gemäß Ab-\nUnfallverhütung gemäß Absatz 1 Nr. 19.                   satz 1 Nr. 3 Buchstabe e in eineinhalb Mo-\nnaten,\n2. Im ersten llalbjahr sollen unter Beachtung                e) grundlegende Fertigkeiten gemäß Absatz 1\nnachstehender zeitlicher Richtwerte vermittelt               Nr. 12: Anfertigen von Falzschemen, Aus-\nwerden:                                                      schießen bis zu 16 Seiten in einem halben\na) Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes, der                  Monat.\nDruckindustrie und des Druckhandwerks             5. Im vierten Halbjahr sollen unter Beachtung\ngemäß Absatz 1 Nr. 20 in einem halben                nachstehender zeitlicher Richtwerte vermittelt\nMonat,                                               werden:\nb) Kenntnisse der satztechnischen und typo-               a) Fertigkeiten gemäß Absatz 1 Nr. 3 Buch-\ngrafischen Grundlagen und ihrer Anwen-                   stabe f: Einteilen und Setzen von Tabellen\ndung gemäß Absatz 1 Nr. 2 sowie folgende                 mit mehrfach gebrochenem Kopf, Reihen-\ngrundlegende Fertigkeiten gemäß Absatz 1                 satz mit Wortunterführungen, Register mit\nNr. 3, 7 und 13: grundlegende Setzübungen,               Schriftmischungen in eineinhalb Monaten,\nSetzen von manuellem Satz ohne Satzer-               b) Fertigkeiten gemäß Absatz 1 Nr. 3 Buch-\nschwerungen, Herstellen von Korrekturab-                 stabe d und Buchstabe f: Setzen von Vor-\nzügen, Korrekturlesen, Setzen von Werk-                  drucken und Durchschreibesätzen in einem\nsatz mit verschiedenen Auszeichnungs-                    halben Monat,\nrnöglichkeiten in dreieinhalb Monaten,               c) Fertigkeiten gemäß Absatz 1 Nr. 1: Klebe-\nc) grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse                  entwürfe für Broschüren unter Beachtung\ngemäß Absatz 1 Nr. 1: Vermitteln der                     von Umbruch, Druck und Weiterverarbei-\ntung in einem Monat,\nGrundlagen für das Herstellen von Setz-\nvorlagen in typografischer Layouttechnik,            d) Fertigkeiten gemäß Absatz 1 Nr. 1 Buch-\nManuskript- und Satzumfangberechnungen                   stabe h und Nr. 3 Buchstabe d: Entwerfen\njn zwei Monaten.\nund Herstellen von Akzidenzdrucksachen\nin eineinhalb Monaten,\n3. Im zweiten Halbjahr sollen unter Beachtung                e) Grundfertigkeiten gemäß Absatz 1 Nr. 10:\nnachstehender zeitlicher Richtwerte vermittelt                Herstellen von Vorlagen für die Reproduk-\nwerden:                                                      tion in einem halben Monat,\na) grundlegende Fertigkeiten gemäß Absatz 1               f) Herstellen von Formelsatz gemäß Absatz 1\nNr. 3 Buchstabe d: Setzen von einfachen                  Nr. 3 Buchstabe c in einem halben Monat,\nein- und mehrfarbigen Privat- und Ge-                g) Beherrschen der Korrekturzeichen, Korrek-\nschäftsdrucksachen in zweieinhalb Mona-                  turlesen gemäß Absatz 1 Nr. 6 in einem\nten,                                                     halben Monat.\nb) grundlegende Fertigkeiten gemäß Absatz 1           6. Im fünften Halbjahr sollen unter Beachtung\nNr. 3 Buchstabe f: Einteilen und Setzen von          nachstehender zeitlicher Richtwerte vermittelt\neinfachen Tabellen in eineinhalb Monaten,            werden:\nc) Auflösen von Druckformen: Sortieren, Auf-             a) Kenntnisse der manuellen und maschinel-\nbewahren, Archivieren gemäß Absatz 1                     len Setzverfahren sowie Kenntnisse der\nNr. 14 in einem halben Monat,                            Anwendung von elektronischen Datenver-","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Januar 1978                             181\narbcil.ungsanlc1gen bei der Satzherstellung       drei Arbeitsproben durchführen, von denen ein-\ngemi.i ß Absatz 1 Nr. 4 und 5 in einem Mo-        farbige Abzüge vorzulegen sind. Hierfür kommen\nnat,                                              insbesondere in Betracht:\nb) Kenntnisse der Druckformherstellung, der           1. Setzen von technisch einwandfreiem manuel-\nDruckverfahren und der Weiterverarbei-                lem Mengensatz nach fehlerfreiem Manuskript,\ntung gemäß Absatz 1 Nr. 15 und 16 in              2. Einteilen und Setzen einer Tabelle nach ma-\neinem halben Monat,                                   schinengeschriebenem Manuskript,\nc) Herstellen von Werksatz sowie Umbruch-             3. Entwerfen und Setzen einer einfarbigen Druck-\nmontage gemäß Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a              sache.\"\nund Nr. 8 in zweieinhalb Monaten,\nd) Fertigkeiten gemäß Absatz 1 Nr. 1 Buch-         6. § 10 Absatz 1 bis Absatz 3 Nr. 3 erhält folgende\nstabe h und Nr. 3 Buchstabe d: Entwerfen          Fassung:\nund Herstellen von Akzidenzsatz in zwei                                   ,,§ 10\nMonaten.\nPrüfungsanforderungen\n7. Im sechsten Halbjahr sollen unter Beachtung                  für die Abschluß- oder Gesellenprüfung\nnachstehender zeitlicher Richtwerte vermittelt\nwerden:                                                  (1) Die Abschluß- oder Gesellenprüfung er-\nstreckt sich auf die in § 5 aufgeführten Fertig-\na) Herstellen von Gedichtsatz gemäß Absatz 1\nkeiten und Kenntnisse sowie auf die in der Be-\nNr. 3 Buchstabe b in einem halben Monat,\nrufsschule vermittelten Kenntnisse, soweit diese\nb) Herstellen von einfarbigen Korrekturab-            für die Berufsausbildung wesentlich sind.\nzügen auf kopierfähigem Material gemäß\nAbsatz 1 Nr. 13 in einem halben Monat,               (2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der\nPrüfungsteilnehmer in bis zu 24 Stunden sechs\nc) Herstellen von Reihen- und Tabellensatz\nArbeitsproben durchführen. Hierfür kommen ins-\ngemäß Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe f in ein-\nbesondere in Betracht:\neinhalb Monaten,\nd) Vorbereiten von Manuskripten durch Setz-           1. Einteilen und Setzen einer Tabelle,\nanweisungen, Erstellen von Setzvorlagen           2. Korrekturlesen eines Satzabzuges nach ver-\nmit Hilfe typografischer Layouttechnik ge-            bindlichem Manuskript und Anzeichnen der\nmäß Absatz 1 Nr. 1 in einem Monat,                    Fehler mit den Korrekturzeichen nach DIN\ne) Grundfertigkeiten in der Film- und Foto-               16 511,\npapierverarbeitung gemäß Absatz 1 Nr. 9           3. Entwerfen und Setzen einer mehrfarbigen\nin eineinhalb Monaten,                                Drucksache,\nf) Grundfertigkeiten der Herstellung von             4. Umkopieren und Entwickeln von Film- oder\nSchwarzweiß-Strichaufnahmen und Kon-                  Papierabzügen,\ntaktkopien gemäß Absatz 1 Nr. 11 in einem         5. Herstellen eines Klebeumbruchs, danach ist\nMonat.\"                                               eine Positivmontage anzufertigen,\n6. Erstellen einer Setzanweisung.\n3. § 7 erhält folgende Fassung:\n(3) Der Prüfungsteilnehmer soll Kenntnisse in\n,,§ 7                           folgenden Prüfungsfächern nachweisen:\nBerichtsheft                        1. Im Prüfungsfach Fachkunde kommen insbe-\nDer Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form            sondere Fragen aus folgenden Prüfungsgebie-\neines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist               ten in Betracht:\nGelegenheit zu geben, das Berichtsheft während               a) Werkstoffkunde:\nder Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende\naa) Schriftcharaktere, Schriftfamilie, Schrift-\nhat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.\"\ngarnitur, Ligaturen, Kapitälchen und\nandere besondere Schriftzeichen, Li-\n4. In § 8 wird die Zahl „ 18\" durch die Zahl „ 24\" er-                   nien, Schmuckmaterial,\nsetzt.\nbb) Zeichenmaterial, insbesondere Papier,\ntransparentes Material und Raster-\n5. § 9 erhält folgende Fassung:                                          folien: Eigenschaften und Verwen-\n,,§ 9                                        dungsmöglichkeiten,\nPrüfungsanforderungen für die Zwischenprüfung                    cc) Zeichenfarben und -tuschen: Eigen-\nschaften und Verwendungsmöglichkei-\n(1) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die                     ten,\nin § 5 für die ersten 24 Monate aufgeführten                     dd) Chemikalien, Farben und Lacke: Eigen-\nFertigkeiten und Kenntnisse sowie auf die im Be-                      schaften und Verwendungsmöglichkei-\nrufsschulunterricht zu vermittelnden Kenntnisse,                      ten,\nsoweit diese für die Berufsausbildung wesentlich                 ee) lichtempfindliche Materialien: Film\nsind.                                                                 und Fotopapier, Aufbau, Eigenschaften,\n(2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der                         Verwendungsmöglichkeiten und Lage-\nPrüfungsteilnehmer in insgesamt etwa 12 Stunden                       rung,","182                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nff) Papier: Papierarten, Herstellung, Ei-                mm) Kenntnisse der verschiedenen Mon-\ngenschaften, Behandlung, Prüfung ins-                    tagemethoden, technisch einwandfreie\nbesondere der Laufrichtung, Schreib-                     Beschaffenheit und Richtigkeit von\nfestigkeit und Saugfähigkeit, Papier-                    Montagen,\n.formate, Papiergewichte, Normung,                    nn) Arbeitsschutz, Unfallverhütung und\ngg) Farben: Grundfarben, Komplementär-                         Arbeitshygiene.\nfarben, Licht- und Körperfarben, har-\n2. Im Prüfungsfach Fachrechnen kommen insbe-\nmonische Farbabstimmungen,\nsondere folgende Aufgaben in Betracht:\nb) Arbeitskunde:                                          Anwendung der Grundrechenarten einschließ-\naa) Erstellen von Setzvorlagen mit Hilfe               lich Prozentrechnen in den Prüfungsgebieten\ntypografischer Layouttechnik,                    Flächen- und Inhaltsberechnungen, Satzum-\nbb) Herstellen von Schriftsatz,                        fangberechnungen, Formatänderungen, Zu-\ncc) Setz- und Ausschließregeln,                        sammensetzung von Bädern und Lösungen,\nFilmnutzen, Papiergewicht, Papierbedarf, Pa-\ndd) manuelle und maschinelle Setzverfah-\npierpreis, Material- und Energieverbrauch,\nren,\nLohn und Arbeitszeit, die verschiedenen Maß-\nee) Herstellung, Art und Verwendungs-                  systeme für die Satzherstellung, Rechnen nach\nmöglichkeiten von Druckformen der                dem dualen Zahlensystem.\nDruckverfahren,\n3. Im Prüfungsfach Diktat soll der Prüfungsteil-\nff) Ausschießen von Druckformen bis zu\nnehmer insbesondere Kenntnisse in bezug auf\n16 Seiten,\nGroß- und Kleinschreibung und die Schreib-\ngg) Einsatzmöglichkeiten und Arbeits-                  weise allgemein gebräuchlicher Fremdwörter\nweise von Setzgeräten, Setzmaschinen,            nachweisen. Die Satzzeichen innerhalb der ein-\nTexterfassungsgeräten und elektroni-             zelnen Sätze sollen beim Diktieren nicht ange-\nscher Datenverarbeitungsanlagen für              geben werden.\"\ndie Satzherstellung,\nhh) die wichtigsten vor- und nachgeschal-                              Artikel 2\nteten Arbeitsvorgänge,\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\nii) Eigenarten und Unterscheidungsmerk-        leitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Be-\nmale der verschiedenen Druckverfah-        rufsbildungsgesetzes und § 128 der Handwerksord-\nren: Hochdruck, Tiedruck, Flachdruck      nung auch im Land Berlin.\nund Siebdruck,\nkk) Herstellen von Schwarzweiß-Strich-\nauf nahmen und Kontaktkopien,                                    Artikel 3\n11) Anwendung        von    Zeichengeräten,       Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\nFarbe und Tusche,                          kündung in Kraft.\nBonn, den 24. Januar 1978\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nSchlecht"]}