{"id":"bgbl1-1978-5-5","kind":"bgbl1","year":1978,"number":5,"date":"1978-01-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/5#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1978-5-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1978/bgbl1_1978_5.pdf#page=6","order":5,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann","law_date":"1978-01-24T00:00:00Z","page":162,"pdf_page":6,"num_pages":8,"content":["162                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Industriekaufmann*)\nVom 24. Januar 1978\nAuf Grund des § 25 des Berufsbildungsgesetzes                           c) Zahlungsverkehr,\nvom 14. August 1969 (BGBI. I S. 1112), der zuletzt                         d) Kosten- und Leistungsrechnung.\ndurch § 24 Nr. 1 des Gesetzes vom 24. August 1976\n(BGBI. I S. 2525) geändert worden ist, wird im Ein-                                             §4\nvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und\nWissenschaft verordnet:                                                               Ausbildungsrahmenplan\n§1                                     Die Kenntnisse und Fertigkeiten nach § 3 sollen\nnach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur\nStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes                      sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsaus-\nDer Ausbildungsberuf             Industriekaufmann wird            bildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden.\nstaatlich anerkannt.                                                  Eine vom Ausbildungsrahmenplan abweichende\nsachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungs-\n§2\ninhaltes ist insbesondere zulässig, soweit eine be-\nAusbildungsdauer                              rufsfeldbezogene Grundbildung vorausgegangen ist\noder betriebspraktische Besonderheiten die Abwei-\nDie Ausbildung dauert drei Jahre.\nchung erfordern.\n§]                                                             §5\nAusbildungsberufsbild                                               Ausbildungsplan\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens                       Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des\ndie folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten:                            Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden\n1. Materialwirtschaft:                                                einen Ausbildungsplan zu erstellen.\na)    Organisation der Materialwirtschaft,\n§6\nb)    Einkauf,\nc)    Warenannahme und Warenprüfung,                                                    Berichtsheft\nd)    Rechnungsprüfung,                                              Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form\ne)    Lagerung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen,              eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist\nf)   Materialverwaltung;                                         Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der\nAusbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das\n2. Produktionswirtschaft:                                             Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.\na) Organisation der Produktionswirtschaft,\nb) Fertigung,                                                                                §7\nc) Fertigungsplanung;\nZwischenprüfung\n3. Personalwesen:\n(1) Es ist eine Zwischenprüfung durchzuführen.\na) Organisation des Personalwesens,\nSie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres\nb) Einstellen und Ausscheiden von Arbeitneh-                      stattfinden.\nmern,\nc) Personalverwaltung,                                               (2) Die Zwischenprüfung ist schriftlich an Hand\npraxisbezogener Fälle oder Aufgaben in 180 Minu-\nd) Berufsbildung im Ausbildungsbetrieb,\nten durchzuführen. Sie erstreckt sich auf die in der\ne) Arbeitsschutz und Unfallverhütung,                             Anlage zu § 4 für die beiden ersten Ausbildungs-\nf) Lohn- und Gehaltsabrechnung;                                  halbjahre genannten Kenntnisse und Fertigkeiten\n4. Absatzwirtschaft:                                                  sowie auf den im Berufsschulunterricht entspre-\nchend den Rahmenplänen zu vermittelnden Lehr-\na)    Organisation der Absatzwirtschaft,\nstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich\nb)    Absatzförderung,                                            ist.\nc)    Verkauf,\n(3) Soweit die Zwischenprüfung in programmier-\nd)    Versand;                                                    ter Form durchgeführt wird, kann die in Absatz 2\n5. Rechnungswesen:                                                    genannte Prüfungsdauer unterschritten werden.\na) Organisation des Rechnungswesens,\nb) Buchführung,                                                                             §8\n*) Diese Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der                           Abschlußprüfung\nSti.indiqen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundes-\nrepublik Deutschlm1d beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufs-      (1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in\nschule werden demnächst als Beilage zum Bundesanzeiger veröffent-\nlicht.                                                             der Anlage zu § 4 genannten Kenntnisse und Fertig-","Nr. 5 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Januar 1978                          163\nkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht ver-        liehen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprü-\nmittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbil-       fung im Verhältnis zwei zu eins zu gewichten.\ndung wesentlich ist.\n(4) Das Prüfungsfach Praktische Ubungen ist in\n(2) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die         Form eines Prüfungsgesprächs zu prüfen.\nnachgenannten Prüfungsfächer:\n(5) Soweit die schriftliche Prüfung in program-\n1. Prüfungsf ach Industriebetriebslehre:                  mierter Form durchgeführt wird, kann die vorgese-\nIn 180 Minuten, davon Materialwirtschaft 60           hene Prüfungsdauer unterschritten werden.\nMinuten, Produktionswirtschaft 30 Minuten, Per-\n(6) Zum Bestehen der Abschlußprüfung müssen\nsonalwirtschaft 30 Minuten und Absatzwirtschaft\nim Gesamtergebnis und in mindestens zwei der in\n60 Minuten, soll der Prüfungsteilnehmer mehrere\nAbsatz 2 Nr. 1 bis 3 genannten Prüfungsfächer\npraxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten.\nsowie im Prüfungsf ach Praktische Ubungen minde-\n2. Prüfungsfach       Rechnungswesen/Organisation/        stens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht\nDatenverarbeitung:                                    werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem\nIn 90 Minuten soll der Prüfungsteilnehmer             Prüfungsfach mit „ungenügend\" bewertet, so ist die\nmehrere Aufgaben oder Fälle aus den Gebieten          Prüfung nicht bestanden.\nRechnungswesen, Organisation und Datenverar-             (7) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses hat\nbeitung bearbeiten und dabei zeigen, daß er           das Prüfungsfach Industriebetriebslehre das zwei-\nGrundlagen und System dieser Gebiete eines            fache Gewicht gegenüber jedem der übrigen Prü-\nIndustriebetriebes versteht.                          fungsfächer.\n3. Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:                (8) In einer Wiederholungsprüfung ist der Prü-\nIn 90 Minuten soll der Prüfungsteilnehmer             fungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in ein-\nmehrere Aufgaben oder Fälle bearbeiten und            zelnen Prüfungsfächern zu befreien, wenn seine Lei-\ndabei zeigen, daß er allgemeine wirtschaftliche       stungen in diesen Fächern bei einer höchstens zwei\nund    gesellschaftliche   Zusammenhänge        der   Jahre zurückliegenden Prüfung ausgereicht haben.\nBerufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen\nkann.                                                                            §9\n4. Prüfungsfach Praktische Ubungen:                                          Ubergangsregelung\nIn 30 Minuten soll der Prüfungsteilnehmer zei-\nAuf    Berufsausbildungsverhältnisse,    die  bei\ngen, daß er an Hand betriebspraktischer Vorgän-\nInkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die\nge und Tatbestände betriebliche und wirtschaft-\nbisherigen Vorschriften weiter anzuwenden.\nliche Zusammenhänge versteht und praktische\nAufgaben lösen kann.                                                            § 10\n(3) Die in Absatz 2 Nr. 1 bis 3 genannten Prü-                              Berlin-Klausel\nfungsfächer sind schriftlich zu prüfen.\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\nSind in einem Fach der schriftlichen Prüfung die          leitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des\nPrüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend\"            Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.\nund in den beiden anderen Fächern mit „mangel-\nhaft\" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prü-                                   § 11\nfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungs-                              Inkrafttreten\nausschusses in einem der mit „mangelhaft\" bewerte-\nten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine               Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\nmündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergän-            kündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung\nzen. Das Fach ist vom Prüfungsteilnehmer zu               über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann\nbestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für         vom 10. Mai 1973 (BGBI. I S. 421) außer Kraft; § 9\ndieses Prüfungsfach sind die Ergebnisse der schritt-       bleibt unberührt.\nBonn, den 24. Januar 1978\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nSchlecht","164                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nAnlage\n(zu § 4)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Industriekaufmann\nzu vermitteln im\nLfd.             Teil des                                                                   Ausbildungs-\nNr.     Ausbildungsberufsbildes           zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten\nhalbjahr\n1 1 2 1 3 1 4 1 5 1 6\nMaterialwirtschaft.\n(§ 3 Nr. 1)\n11\n1.1     Organisation der Mate-    a) Aufgaben der Materialwirtschaft beschreiben        X X\nrialwirtschaft\nb) organisatorischen Aufbau der Materialwirtschaft\n(§ 3 Nr. 1 Buchstabe a)\nim Ausbildungsbetrieb erklären                    X   X\nc) Stellung der Materialwirtschaft in der Organisa-\ntion des Ausbildungsbetriebes und die Zusam-\nmenarbeit mit anderen Funktionsbereichen\nbeschreiben                                       X X\n1.2     Einkauf                   a) Einkaufsunterlagen zusammenstellen, auswerten      X\n(§ 3 Nr. 1 Buchstabe b)       und ergänzen\nb) Bedarf in Zusammenarbeit mit technischen und/      X\noder kaufmännischen Stellen ermitteln\nc) Beschaffungsalternativen aufzeigen                 X\nd) Bestellmengen und Bestellzeiten nach Anleitung\nunter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ermitteln  X\ne) Bezugsquellen ermitteln und Vorauswahl treffen     X\nf) Angebote einholen                                 X\ng) Angebote bearbeiten                                X\nh) Bestellungen abwickeln                             X\ni) Vertragserfüllung überwachen, Maßnahmen zur\nVertragserfüllung nach Anleitung einleiten        X\nk) Arbeitsablauf im Einkauf des Ausbildungsbetrie-\nbes beschreiben; Daten erfassen, die Verarbei-\ntung und Verwendung von Daten beschreiben         X\n1.3     Warenannahme und          a) Warenannahme durchführen und Warenempfang\nWarenprüfung                  bestätigen                                            X\n(§ 3 Nr. 1 Buchstabe c)\nb) Waren auf offene Mängel prüfen und Prüfstellen\nfür die gelieferte Warenqualität nennen               X\nc) Unterlagen für den Wareneingang bearbeiten             X\nd) Arbeitsablauf in der Warenannahme des Ausbil-\ndungsbetriebes beschreiben; Daten erfassen, die\nVerarbeitung und Verwendung von Daten\nbeschreiben                                           X","Nr. 5    Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Januar 1978                               165\nzu vermitteln im\nLfd.           Teil des                                                                        Ausbildungs-\nzu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten\nNr.   Ausbildungsberufsbildes                                                                    halbjahr\n1  1  2 1 3 1 4 1 5 1 6\n3\n1.4   Rechnungsprüfung            a) Eingangsrechnungen mit den Bestell-             und\n(§ 3 Nr. 1 Buchstabe d)        Wareneing angsunter lagen verg!eichen               X\nb) Differenzen nach Anleitung klären                   X\nc) sachliche und rechnerische Richtigkeit feststel-\nlen                                                 X\nd) Arbeitsablauf bei der Rechnungsprüfung des\nAusbildungsbetriebes beschreiben; Daten erfas-\nsen, die Verarbeitung und Verwendung von\nDaten beschreiben                                   X\n1.5  Lagerung von Roh-,           a) wichtige Roh-, Hilfs- und Betüebsstoffe des Aus-\nHilfs- und Betriebsstof-        bildungsbetriebes nennen, ihre Eigenschaften\nfen                             beschreiben und ihre Lagerung erklären                    X\n(§ 3 Nr. 1 Buchstabe e)\nb) gebräuchliche Lagerarten beschreiben und die\nLagerorganisation      des    Ausbildungsbetriebes\nerklären                                                  X\nc) Lagereinrichtungen und Lagerungsverfahren des\nAusbildungsbetriebes beschreiben sowie den\nEinsatz von Organisationsmitteln im Lager erklä-\nren                                                       X\nd) Material annehmen, bereitstellen, ausgeben und\nzurücknehmen                                              X\n1.6   Materialverwaltung          a) Lagerbestände erfassen und kontrollieren                  X\n(§ 3 Nr. 1 Buchstabe f)\nb) Lagerkennziffern und Bestellzeitpunkt nach An-\nleitung ermitteln                                         X\nc) Arbeitsablauf in der Materialverwaltung des\nAusbildungsbetriebes beschreiben; Daten erfas-\nsen, die Verarbeitung und Verwendung von\nDaten beschreiben                                         X\n2    Produktionswirtschaft\n(§ 3 Nr. 2)\n2.1   Organisation der Pro-       a) Aufgaben der Produktionswirtschaft beschreiben            X    X\nduktionswirtschaft\nb) organisatorischen Aufbau der Produktionswirt-\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe a)                                                                  X    X\nschaft im Ausbildungsbetrieb beschreiben\nc) Stellung der Produktionswirtschaft in der Orga-\nnisation des Ausbildungsbetriebes und die Zu-\nsammenarbeit mit anderen Funktionsbereichen\nbeschreiben                                               XX\n2.2   Fertigung                   a) Erzeugnisprogramm       des   Ausbildungsbetriebes\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe b)        nennen                                                    X\nb) Beschaffenheit wichtiger Erzeugnisse des Ausbil-\ndungsbetriebes nennen und ihre Verwendungs-\nmöglichkeiten beschreiben                                 X\nc) Fertigungsverfahren des Ausbildungsbetriebes\nnennen und dessen Wahl begründen                          X","166                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nzu vermitteln im\nLfd.          Teil des                                                                    Ausbildungs-\nzu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten\nNr.  Ausbild unqsberufsbildes                                                                halbjahr\n1 1 2 1 3 1 4 1 5 1 6\nd) für die Fertigung wichtige Anlagen und Maschi-\nnen im Ausbildungsbetrieb nennen                        X\ne) Fertigungsablauf bei der Herstellung wichtiger\nErzeugnisse des Ausbildungsbetriebes beschrei-\nben                                                     X\n2.3  Fertigungsplanung        a) Bestimmungsfaktoren für die Fertigungsplanung\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe c)      des Ausbildungsbetriebes beschreiben                        X\nb} für den Fertigungsablauf notwendige Unterlagen\nim Ausbildungsbetrieb nennen und erklären                   X\nc) Terminverfolgung bei der Fertigung im Ausbil-\ndungsbetrieb beschreiben                                    X\n3    Personalwesen\n(§ 3 Nr. 3)\n3.1  Organisation des Per-    a} Aufgaben und Bedeutung des Personalwesens\nsonalwesens                  beschreiben                                                 X\n(§ 3 Nr. 3 Buchstabe a}\nb} organisatorischen Aufbau des Personalwesens im\nAusbildungsbetrieb beschreiben                              X\nc} Stellung des Personalwesens in der Organisation\ndes Ausbildungsbetriebes und die Zusammenar-\nbeit mit anderen Funktionsbereichen sowie mit\nden     betriebsverfassungsrechtlichen       Organen\nbeschreiben                                                 X\n3.2  Einstellen und Aus-      a) Gründe für den Personalbedarf nennen                         X\nscheiden von Arbeit-\nb} Möglichkeiten der Personalbeschaffung unter-\nnehmern                                                                                  X\nscheiden\n(§ 3 Nr. 3 Buchstabe b}\nc} Gesichtspunkte für die Einstellung von Arbeit-\nnehmern nennen                                              X\nd) Arbeitsablauf bei der Einstellung von Arbeitneh-\nmern beschreiben                                            X\ne) Gründe für die Beendigung von Arbeitsverhält-                 X\nnissen nennen und erklären\nf) Arbeitsablauf beim Ausscheiden von Arbeitneh-\nmern beschreiben                                            X\ng) arbeitsrechtliche Vorschriften für die Einstellung\nund die Entlassung von Arbeitnehmern nennen                 X\n3.3  Personal verw al tung    a) für die Personalverwaltung des Ausbildungsbe-\n(§ 3 Nr. 3 Buchstabe c)      triebes notwendige Unterlagen nennen und\nerklären                                                     X\nb) Personalunterlagen bearbeiten                                X\nc) wichtige arbeitsrechtliche Vorschriften für das\nArbeitsverhältnis nennen                                     X","Nr. 5 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Januar 1978                            167\nzu vermitteln im\nLfd.          Teil des                                                                    Ausbildungs-\nNr. Ausbildungsberufsbildes\nzu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten           halbjahr\n1 1 2 1 3 1 4 1 5 1 6\n3\n3.4  Berufsbildung im Aus-      a) Inhalte der Ausbildungsordnung, des Berufsaus-\nbildungsbetrieb               bildungsvertrages und des betrieblichen Ausbil-\n(§ 3 Nr. 3 Buchstabe d)       dungsplanes für den Ausbildungsberuf beschrei-     X       X\nben\nb) den Inhalt von Rechtsvorschriften nennen und\nbeschreiben, die für die Durchführung der Aus-\nbildung wesentlich sind                            X       X\nc) innerbetriebliche       Fortbildungsmöglichkeiten\nnennen                                             X       X\n3.5  Arbeitsschutz und          a) die Bedeutung von Arbeitsschutz und Unfallver-\nUnfallverhütung               hütung erklären                                    X\n(§ 3 Nr. 3 Buchstabe e)\nb) die für die Tätigkeit im kaufmännischen Bereich\nwichtigen Vorschriften für Arbeitsschutz und\nUnfallverhütung nennen und erklären                X\nc) die Einrichtungen der Unfallhilfe im Betrieb\nbeschreiben                                        X\nd) geeignete Maßnahmen bei Unfällen beschreiben       X\n3.6  Lohn- und Gehaltsab-       a) Entlohnungsformen      des    Ausbildungsbetriebes\nX\nrechnung                      unterscheiden\n(§ 3 Nr. 3 Buchstabe f)\nb) wesentliche Inhalte der für die Lohn- und\nGehaltsabrechnung im Ausbildungsbetrieb gel-\ntenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarun-\ngen nennen                                                 X\nc) Bruttolohn ermitteln                                       X\nd) Ermittlung des Nettolohnes erklären                        X\ne) Arbeitsablauf bei der Lohn- und Gehaltsabrech-\nnung des Ausbildungsbetriebes beschreiben;\nDaten erfassen, die Verarbeitung und Verwen-\ndung von Daten beschreiben                                 X\n4    Absatzwirtschaft\n(§ 3 Nr. 4)\n4.1  Organisation der           a) Aufgaben der Absatzwirtschaft beschreiben                      X\nAbsatzwirtschaft           b) organisatorischen Aufbau der Absatzwirtschaft\n(§ 3 Nr. 4 Buchstabe a)\nim Ausbildungsbetrieb beschreiben                              X\nc) Stellung der Absatzwirtschaft in der Organisa-\ntion, des Ausbildungsbetriebes und die Zusam-\nmenarbeit mit anderen Funktionsbereichen\nX\nbeschreiben\n4.2  Absatzförderung            a) wichtige Anbieter- und Abnehmergruppen auf\n(§ 3 Nr. 4 Buchstabe b)       dem Absatzmarkt des Ausbildungsbetriebes nen-\nnen                                                             X\nb) die absatzfördernden Maßnahmen des Ausbil-\ndungsbetriebes nennen und ihre Bedeutung für\nden Ausbildungsbetrieb erklären                                 X","168                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nzu vermitteln im\nLfd.          Teil des                                                                Ausbildungs-\nzu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten\nNr.  A usbildunqsbnufsbildes                                                            halbjahr\n1  1 2 1 3 1 4 1 5 ! 6\n4.3  Verkauf                 a) die Absatzorganisation des Ausbildungsbetriebes\n(§ 3 Nr. 4 Buchstabe c)     beschreiben                                                  X\nb) Anfragen und Angebote nach Anleitung bearbei-\nX\nten\nc) Aufträge bearbeiten und nach Anleitung abwik-\nX\nkeln\nd) Rechnungserstellung beschreiben; Unterlagen\nfür die Rechnungserstellung bereitstellen                    X\ne) Arbeitsablauf im Verkauf des Ausbildungsbetrie-\nbes beschreiben; Daten erfassen, die Verarbei-\ntung und Verwendung von Daten beschreiben                    X\n4.4  Versand                 a) für den Transport gebräuchliche Beförderungsar-\nX\n(§ 3 Nr. 4 Buchstabe d)     ten und Beförderungsmittel nennen\nb) Frachtpapiere ausstellen                                      X\nc) Transportvorschriften sowie Arten und Möglich-\nkeiten der Transportversicherung beschreiben                 X\nd) Arbeitsablauf im Versand des Ausbildungsbe-\nX\ntriebes beschreiben\n5    Rechnungswesen\n(§ 3 Nr. 5)\n5.1                                                                                               X   X\nOrganisation des Rech-  a) Aufgaben des Rechnungswesens beschreiben\nnungswesens\nb) organisatorischen Aufbau des Rechnungswesens\n(§ 3 Nr. 5 Buchstabe a)                                                                      X   X\nim Ausbildungsbetrieb beschreiben\nc) Stellung des Rechnungswesens in der Organisa-\ntion des Ausbildungsbetriebes und die Zusam-\nmenarbeit mit anderen Funktionsbereichen\nbeschreiben                                                      X  X\n5.2  Buchführung             a) Aufbau und Inhalt des Kontenplans erklären                        X\n(§ 3 Nr. 5 Buchstabe b)                                                                      X\nb) Belege kontieren\nc) Buchungsbelege registrieren                                       X\nd) Führen von Sachkonten des Ausbildungsbetrie-\nX\nbes erklären\ne) Führen des Kontokorrents des Ausbildungsbe-\nX\ntriebes erklären\nf) vorbereitende Abschlußarbeiten beschreiben und\nbetriebliche Bewertungsverfahren nennen                          X\ng) Arbeitsablauf in der Buchhaltung des Ausbil-\ndungsbetriebes beschreiben; Daten erfassen, die\nVerarbeitung und Verwendung von Daten\nbeschreiben                                                      X","Nr. 5 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Januar 1978                           169\nzu vermitteln im\nLfd.              Teil des                                                                     Ausbildungs-\nzu vermittelnde Kenntnisse und ·Fertigkeiten\nNr.      Ausbildunqsberufsbildes                                                                halbjahr\n1  1 2  1 3 1 4 1 5 1 6\n5.3       Zahlungsverkehr            a) Belege für Zahlungsein- und Zahlungsausgänge\n(§ 3 Nr. 5 Buchstabe c)        unter Beachtung der Zahlungsbedingungen prü-\nfen und bearbeiten                                                 X\nb) mit Zahlungsmitteln arbeiten                                        X\nc) fällige Zahlungen anmahnen                                          X\n---------- -----------c---·-------------------------:----c---,--,------,---:--\n5.4       Kosten- und Leistungs-     a) Aufgaben und Bedeutung der Kostenstellen- und\nrechnung                       Kostenträgerrechnung des Ausbildungsbetriebes\n(§ 3 Nr. 5 Buchstabe d)        erklären                                                               X\nb) Aufbau und Inhalt des Kostenstellenverzeichnis-\nses erklären                                                           X\nc) Unterlagen für die Kostenstellenrechnung nach\nAnleitung bearbeiten                                                   X\nd) Arbeitsablauf bei der Kostenstellenrechnung des\nAusbildungsbetriebes beschreiben; Daten erfas-\nsen, die Verarbeitung und Verwendung von\nDaten beschreiben                                                      X\ne) Vor- und Nachkalkulation im Ausbildungsbe-\ntrieb erklären                                                         X"]}