{"id":"bgbl1-1978-48-1","kind":"bgbl1","year":1978,"number":48,"date":"1978-08-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/48#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1978-48-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1978/bgbl1_1978_48.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Seefischerei-Vertragsgesetz 1971","law_date":"1978-08-08T00:00:00Z","page":1265,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1265\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                         Z 1997 A\n1978                    Ausgegeben zu Bonn am 15.August 1978                                                                         Nr.48\nTag                                                 In h a lt                                                                        Seite\n8. 8. 78  Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungs-\nwidrigkeiten nach dem Seefischerei-Vertragsgesetz 1971 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1265\nneu: 454-1-1-7\n9. 8. 78  Zweite Verordnung zur Änderung der Eichordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1266\n7141-!i-9\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1331\nVerordnung\nüber die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten\nnach dem Seefischerei-Vertragsgesetz 1971\nVom 8. August 1978\nAuf Grund des § 36 Abs. 3 des Gesetzes über Ord-\nnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekannt-\nmachung vom 2. Januar 1975 (BGBl. I S. 80, 520) wird\nverordnet:\n§ 1\nDie Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahn-\ndung von Ordnungswidrigkeiten nach Artikel 6 des\nSeefischerei-Vertragsgesetzes 1971 vom 25. August\n1971 (BGBl. II S. 1057), zuletzt geändert durch Arti-\nkel 2 des Gesetzes vom 10. September 1976 (BGBl. II\nS. 1542), wird auf das Bundesamt für Ernährung und\nForstwirtschaft übertragen.\n§2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes in Verbindung mit § 134 des Ge-\nsetzes über Ordnungswidrigkeiten auch im Land\nBerlin.\n§3\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\nkündung in Kraft.\nBonn, den 8. August 1978\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nJ.Ertl"]}