{"id":"bgbl1-1978-47-2","kind":"bgbl1","year":1978,"number":47,"date":"1978-08-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/47#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1978-47-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1978/bgbl1_1978_47.pdf#page=7","order":2,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Kachelofen- und Luftheizungsbauer","law_date":"1978-08-09T00:00:00Z","page":1247,"pdf_page":7,"num_pages":6,"content":["Nr. 47 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. August 1978                              1247\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Kachelofen- und Luftheizungsbauer*)\nVom 9. August 1978\nAuf Grund des § 25 der Handwerksordnung in                           ausbildung      (Ausbildungsrahmenplan)     vermittelt\nder Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezem-                           werden. Eine vom Ausbildungsrahmenplan abwei-\nber 1965 (BC;BJ. 1966 I S. 1), der zuletzt durch § 25                   chende sachliche und zeitliche Gliederung des Aus-\nNr. 1 des Gesetzes vom 24. August 1976 (BGBI. I                         bildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit\nS. 2525) geändert worden ist, wird im Einvernehmen                      eine berufsfeldbezogene Grundbildung vorausgegan-\nmit dem Bundesminister für Bildung und Wissen-                          gen ist oder betriebspraktische Besonderheiten die\nschaft verordnet:                                                       Abweichung erfordern.\n§ 1                                                             § 5\nAnwendungsbereich                                                     Ausbildungsplan\nDie nachstehenden Vorschriften gelten für den                           Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des\nAusbildungsberuf Kachelofen- und Luftheizungs-                          Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden\nbauer nach der Handwerksordnung.                                        einen Ausbildungsplan zu erstellen.\n§ 2                                                             § 6\nAusbildungsdauer                                              Führung des Berichtsheftes\nDie Ausbildung dauert drei Jahre.                                      Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form\neines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist\n§   3                                 GelegenheH zu geben, das Berichtsheft während der\nAusbildungsberufsbild                              Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das\nBerichtsheft regelmäßig durchzusehen.\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens\ndie folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:                                                        § 7\n1. Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Brandschutz,                                        Zwischenprüfung\n2. Pflegen und Instandhalten von Werkzeugen, Ge-                         (1) Während der Berufsausbildung ist eine Zwi-\nräten und Maschinen,                                             schenprüfung durchzuführen. Sie soll nach einein-\n3. Lesen von Zeichnungen und Schemata, Anferti-                       halb Jahren stattfinden.\ngen von Skizzen,\n(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in\n4. Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung,                           der Anlage zu § 4 für die ersten eineinhalb Jahre\n5. Grundfertigkeiten im Stein- und Betonbau,                          aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse und auf\nden im Berufsschuluntenicht entsprechend den Rah-\n6. Bearbeiten und Versetzen von keramischen                           menlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit\nWerkstoffen, Natur- und Kunststeinen,                            er für die Berufsausbildung wesentlich ist.\n7. Herstellen von Lötverbindungen,\n(3) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-\n8. Gas- und Lichtbogenschweißen,                                      ling in höchstens sieben Stunden die nachstehenden\n9. Be- und Verarbeiten von Rohren, Profilen und                       praktischen Arbeiten durchführen:\nBlechen,                                                         1. Anfertigen einer Blech-Luftleitung nach Skizze,\n10. Herstellen von offenen Kaminen, Kachelöfen und                      2. Anfertigen einer Kupferrohrleitung mit Weichlöt-\nElektrospeicherheizungen,                                            verbindung nach Angabe,\n11. Einbauen und Warten von Warmluftzentralhei-                         3. Setzen von Kacheln, Kachelecken und Simsteilen\nzungen,                                                              mit Ausfüttern, Verzwicken und Verdrahten nach\n12. Einbauen und Warten von Feuerungen, Brenn-                              Angabe.\nstofflagern und zentralen Heizölversorgungs-                        (4) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling\nanlagen.                                                         in insgesamt einer Stunde Fragen aus folgenden Ge-\n§ 4                                   bieten schr.iftlich beantworten:\nAusbildungsrahmenplan                               1. Wärme- und Verbrennungslehre,\nDie Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen                     2. Längen-, Flächen- und Körperberechnung.\nnach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur\nsachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufs-                                                  § 8\n\") Diese Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der              Prüfungsanforderungen in der Gesellenprüfung\nSUindigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundes-\nrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufs-       (1) Die Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in\nschule werden dcmnüc:bst als Beil<1ge zum Bundesanzeiger veröffent-\nlicht.                                                              der Anlage zu § 4 aufgeführten Fertigkeiten und","1248                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nKenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht               b) Längen-, Flächen-, Körper- und Gewichtsbe-\nvermittelten Lehrstoff, sowC'it er für die Berufsaus-               rechnungen,\nbildung wesentlich ist.                                         c) \\IVärmeausdehnung von Baustoffen,\n(2) Zum Nachweis der Ferti9keiten soll der Prüf-            d) Grundlagen der Wärmebedarfsberechnung\nling in insgesamt höchstens 16 Stunden die nach-                    nach DIN 4701,\nstehenden fünf Arbeitsproben ausführen:                        e) Grundlagen der Berechnung von \\Varmluft-\n;erzeugern., Luftdurchlässen und Luftleitungs-\n1. Anfertigen eines Werkstückes aus Baustahl und\nsystemen,\nStahlrohr nach Zeichnung,\nf) Grundlagen der Berechnung des Feuerungs-\n2. Herstellen      eifü'S Luftleitungsforrnstückes nach             wirkungsgrades und des Brennstoffbedarfes;\nAngabe,\n3. im Prüfungsfach Berufsbezogenes Zeichnen:\n3. maßgerechtes Herstellen einer Olleitung aus NE-\na) Anfertigen einer maßgerechten Konstruktions-\nMetallen nach Angabe,\nzeichnung nach Angabe,\n4. Einregulieren einer Olf euc~rungsanlage           ein-       b) Abwickltmg von zylindrischen und recht-\nschließlich der erforderlichen .Messungen,                     eckigen Körpern;\n5. maßgerechtes Bearbeiten und Zusammenbauen                4. im Prüftmgsfoch Wirtschafts- und Sozialkunde:\nvon Ofenkacheln nach Angabe.\nWirtschafts- und Sozialkunde.\n(3) Zum Nach wels der Ke1rni nisse soll der Prüfling\n(4) Die schrfühch.e Prüfung soH insgesamt nicht\nim Prüfungsfach Technologie schriftlich und münd-\nlänger als adü Stunden, die mündliche nicht länger\nlich, in den Prüftmgsfächern Berufsbezogenes Rech-\nals 20 Minuten je Prüfling dauern.\nnen, Berufsbezogenes Zeichnen und Wirtschafts- und\nSozialkunde schriftlich geprüft werden. Es kommen              (5) Soweit die .Prüfung mH Hilfe programmierter\nFragen und Aufgaben insbesondere aus folgenden              Fragebogen durchgeführt 1,•,;ird, kann abweichend\nGebieten in B,etracht:                                      von Absatz 4 eine geringere Prüfungsdauer festge-\n1. im Prüfungsfach Tecbnolonie:                             setzt werden.\na) Aufbau, Funktion und Einsatz von vVarmluft-            (6) Die Fertigkeits- und die Kenntnisprüfung\nzentraiheizun9en, ße- 1md EnUüftungsanlagen        haben für di1e Ermittlung des Prüfungsergebnisses\nmit Klimatisierun,g, Elektro-Speicherheizun-       das gleich,e Ge'llvichti innerhalb der Fertigkeits-\ngen, zentralen Ilc~izölversorgungsanlagen so-      prüfung haben aUe Arbeitsproben und innerhalb der\nwie einschlägige Sid1Prheitsvorschriften,          Kenntnisprüfung alle Prüfungsfächer das gleiche Ge-\nb) Aufbau., Funktion und Einsatz von Kanlinen           wicht.\nfür offenes Feuer, Kachelofen-Warmluft-Zen-           ('7) Die Prüfung ist bestanden., \\venn jeweils in\ntralheizungen,, Kachelgrundöfen sowie ,ein-        der Ferti,gkeHs- und der Kenntnisprüfung sowie\nschlägige Sicherheitsvorschriften,                 innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach\nc) Wärme- und Feuerungstechnik, Brennstoffver-          Technologie mindestens ausreichende Leistungen\nsorgung bei \\IVarmluft-Zentralheizungen und        erbracht sind.\nBe- und Entlüftungsanlagen mit Klimatisierung                                  § 9\nsowie einschlägige Vorschriften aus dem Im-\nmissions-, Gewässer- und Brandschutz,                                  Ubergangsr,egelung\nd) Grundlagen der Elektrolechnl.k und Bauphysik,           Auf Berufsaushildungsverhältnisse, die bei In-\ne) einfache Meß- und Prüfverfahren.,                   krafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die\nbisherigen Vorschriften weiter anzuwenden.\nf) Arten und Eigenschaften von metallischen und\nkeramischen Werkstoffen sowie deren Form-\ngebung, Verwendung und Verbindungstech-                                       § 10\nniken,                                                                   Berlin-Klausel\ng) Arten, Eigenschaften und Verwendun,g wich-             Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\ntiger Baustoffe,                                   leitungsgesetzes 1in Verbindung mit § 128 der Hand-\nh) Oberflächen- und Korrosionsschutz von Me-           werksordnung auch im Land Berlin.\ntallen,\ni) Bindemittel,                                                                  § 11\nk) Arbeitsschutz und Unfallverhütunm                                          Inkrafttreten\n2. im Prüfungsfach Berufsbezogenes Rechnen:                    Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-\na) Grundrechenarten,                                   dung in Kraft.\nBonn, den 9. August 1918\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nSchlecht","Nr. 47 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. August 1978                           1249\nAnlage\n(zu§ 4)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufshausbildung zum Kachelofen- und Luftheizungsbauer\nzu vermitteln im\nAusbildungshalbjahr\nLfd.          Teil des                   zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse         (Ausbildungs-\nNr.   Ausbildungsberufsbildes                                                                 schwerpunkt)\n11213141516\n1               2                                            3                                    4\nArbeitsschutz und           a) Aufgaben und Leistungen der Berufsgenossen-\nUnfallverhütung,                schaft nennen\nBrandschutz                 b) die Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere\n(§ 3 Nr. 1)\ndie für das Kachelofen- und Luftheizungsbauer-\nhandwerk nennen und anwenden                    ·\nc) Schutzvorrichtungen an Maschinen und Geräten\nbeurteilen und verwenden\nd) Bauteile nach ihrem Brandverhalten beurteilen\ne) bei Unfällen Erste Hilfe leisten\n2   Pflegen und Instand-        a) Werkzeuge zur Herstellung von Mauerwerk und\nhalten von Werk-                Putz pflegen und warten                               während der\nzeugen, Geräten und         b) Werkzeuge und Geräte zur Herstellung von Be-           gesamten Aus-\nMaschinen                       ton und Betonschalung pflegen und warten              bildungszeit\n(§ 3 Nr. 2)                                                                           zu vermitteln\nc) Werkzeuge zur Bearbeitung von Natursteinen\nund keramischen Werkstoffen, insbesondere zum\nBehauen, Schleifen, Dörnen, Setzen, Messen und\nAnreißen, pflegen und instandhalten\nd) Transportgeräte, Leitern und Gerüste pflegen\nund instandhalten\ne) Werkzeuge, Geräte und Maschinen zur Metall-\nbearbeitung, insbesondere zum Schneiden, Tren-\nnen, Bohren, Biegen, Spannen, Schleifen, Ge-\nwindeschneiden, Löten, Schweißen, Messen und\nAnreißen, pflegen und instandhalten\n3  Lesen von Zeichnun-         a) Bauzeichnungen lesen                                          X\ngen und Schemata,                                                                                X\nb) Skizzen anfertigen\nAnfertigen von\nSkizzen                     c) Projektzeichnungen,        Schemata    und   Geschoß-\n(§ 3 Nr. 3)                     pläne lesen                                                          X\nd) Änderungen in Montagepläne eintragen                                     X\n4  Grundfertigkeiten der       a) Längen messen und prüfen                                  X\nMetallbearbeitung\nb) nach Zeichnung mit Zirkel und Reißnadel an-\n(§ 3 Nr. 4)\nre-ißen                                                 X\nc) Bleche durch Meißeln trennen                              X\nd) Bleche, Rohre und Profile zuschneiden                     X\ne) Werkstücke entgraten und nacharbeiten                      X\nf) Bleche, Rohre und Profile kaltbiegen                     X","1250                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nzu vermitteln im\nAusbildungshalbjahr\nLfd.          Teil des                                                                (Ausbildungs-\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\nNr.   Ausbildungsberufsbildes                                                          schwerpunkt)\n11213141516\n1                2\ng) Durchgangs- und Grundlöcher bohren und sen-\nken                                                  X\nh) Außen- und Innengewinde von Hand schneiden            X\ni) einfache Schraubverbindungen herstellen und\nsichern                                              X\nk) einfache Blechversteifungen und -verbindungen\nvon Hand herstellen                                 X\n5   Grundfertigkeiten im     a) einfache Mauerkörper aus künstlichen und na-\nStein- und Betonbau          türlichen Steinen herstellen                     X\n(§ 3 Nr. 5)\nb) Mörtelmischungen herstellen                       X\nc) einfachen Wandputz herstellen                     X\nd) Beton von Hand und mit der Maschine mischen       X\ne) Schalungen für einfache Betonbauteile anferti-\ngen                                              X\nf) Bockgerüste unter Beachtung der Gerüstordnung\naufstellen                                       X\n6   Bearbeiten und Ver-      a) Arten von Kacheln, Fliesen, Schamott- und\nsetzen von                   Mauersteinen sowie von Mörtel nennen             X\nkeramischen Werk-\nb) Eigenschaften und Verwendungszweck von Ka-\nstoffen, Natur- und          cheln, Fliesen, Schamott- und Mauersteinen, son-\nKunststeinen                 stigen Kunstste,inen sowie von Natursteinen er-\n(§ 3 Nr. 6)                                                                          X\nläutern\nc) Eigenschaften und Verwendungszweck von Mör-\ntelarten erläutern                                      X\nd) Sperrungen für Sockelfundamente herstellen        X\ne) einfache Behau- und Schleifarbeiten an Kacheln\nund Schamottsteinen ausführen                        X\nf) einfache Verlege- und Ansetzarbeiten für Boden,\nSockel- und Wandfliesen sowie Natursteinplat-\nten ausführen                                       X\ng) Kacheln und Simsteile behauen, anpassen, set-\nzen, verklammern und ausfüttern                         X\nh) Kacheln und Simsteile ausdornen und ausklin-\nken                                                         X\ni) Schamott- und Mauersteine sowie Klinker auf\nMaß bearbeiten und setzen                               X\nk) Fliesen und Baukeramik auf Maß bearbeiten,\nausdornen, ausklinken und verlegen                          X\n1) Natur- und Kunststeine auf Maß bearbeiten und\nsetzen                                                          X\n7   Herstellen von Löt-      a) den Lötvorgang beschreiben                            X\nverbindungen             b) Werkzeuge, Geräte und Hilfsstoffe für das Löten\n(§ 3 Nr. 7)                                                                      X\nnennen und verwenden\nc) Bauteile durch Weich- und Hartlöten verbinden         X","Nr. 47     Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. August 1978                     1251\nzu vermitteln im\nAusbildungshalbjahr\nLfd.          Teil des\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse     (Ausbildungs-\nNr.   Ausbildungs bernfshildes\nschwerpunkt)\n- - ---····-----------1------------------------1---\"--'----'---'--~-                   11213141516\n3                               4\n8   Cas- und Lichtbogen-         a) gebräuchliche Werkzeuge und Geräte für das\nschweißen                        Gasschweißen vorbereiten                                   X\n(§ 3 Nr. 8)\nb) gebräuchliche Werkzeuge und Geräte für das\nLichtbogenschweißen vorbereiten                               X\nc) Bleche und Rohre vorbereiten und Gasschweiß-\narbeiten in unterschiedlichen Schweißpositionen\ndurchführen                                                X\nd) Bleche und Rohre durch Brennschneiden trennen               X\ne) Bleche und Formstähle vorbereiten und durch\nLichtbogenschweißen verbinden                                 X\n9   Be- und Verarbeiten          a) Rohre und Profile aus Stahl und Kupfer durch\nvon Rohren, Profilen             Schrauben und Flanschen sowie durch Löten ver-\nund Blechen                      binden                                                 X\n(§ 3 Nr. 9)\nb) Rohre und Profile durch Gasschweißen verbin-\nden                                                        X\nc) Rohre warmbiegen, verlegen und befestigen                   X\nd) Bleche durch Abkanten, Bördeln, Runden und\nSicken bearbeiten                                             X\ne) Teile für Luft- und Abgasleitungen, insbesondere\nrunde Rohre, eckige Kanäle und eint ache Ab-\nzweige, anfertigen                                                X\n10   Herstellen von offenen       a) Aufbau und Funktion von offenen Kaminen,\nKaminen, Kachelöfen              Kachelöfen und Elektrospeicherheizungen be-\nund Elektrospeicher-             schreiben                                                     X\nheizungen\nb) Fundamente, Ummantelungen und Mauerwerk\n(§ 3 Nr. 10)                                                                                   X\nfür Feuerstätten und Heizanlagen herstellen\nc) Bodenbelag und Wandverkleidungen herstellen                    X\nd) Kachelmäntel und Simsteile setzen und Abdek-\nkungen verlegen                                               X\ne) Feuerstätten mit feuerfestem Material aus-\nmauern                                                        X\nf) Heizkammer auskleiden und Heizgaszüge ein-\nbauen                                                         X\ng) Feuerstätten an Schornsteine anschließen                       X\nh) Sichtmauerwerk und Mauerbögen herstellen                           X\ni) Verkleidungen aus Natur- und Kunststein her-\nstellen                                                           X\nk) Wandputz für Kamine in unterschiedlichen Putz-\narten herstellen                                                  X\n1) Elektrospeicherkern in einen Kachelmantel ein-\nsetzen, verdrahten und Wärmeschutz einbringen                     X\n11   Einbauen und Warten          a) Warmluftzentralheizungen mit Schwerkraft- und\nvon Wannluftzentrnl-             mit Ventilatorbetrieb vergleichen                             X\nheizungen\n(§ 3 Nr. 11)","1252                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nzu vermitteln im\nAusbildungshalbjahr\nLfd.          Teil des              zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse       (Ausbildungs-\nNr.  Ausbildungsberufsbildes                                                          schwerpunkt)\n1 ! 2 1 3  1 4 1  5 1 6\n1               2\n'\nb) Erwärmung von Luft durch Feuerstätten und\ndurch einen Zwischenwärmeträger (z.B. Wasser)\nerläutern                                                          X\nc) Sicherheitsvorschriften und -einriditungen für\nLuftheizungssysteme erläutern                                      X\nd) Luftleitungen einpassen, verlegen und befestigen\nsowie Wärme- und Schallschutz einbringen                           X\ne) Anlagenteile,     insbesondere Heizeinsätze mit\nHeizgaszügen, Warmlufterzeuger, Ventilatoren,\nLuftfilter, Luftklappen und Luftdurchlässe, ein-\nbauen                                                              X\nf) Warmluftzentralheizungen unter Anleitung in\nBetrieb nehmen                                                          X\ng) Anlagen unter Anleitung einregulieren und ein-\nstellen                                                                 X\nh) Störungen unter Anleitung beheben                                        X\ni) defekte Anlagenteile auswechseln                                        X\nk) Befundmeldungen unter Anleitung erstellen                                X\n12  Einbauen und Warten     a) Aufbau und Funktion von Feuerungsanlagen für\nvon Feuerungen,             feste Brennstoffe erklären                                     X\nBrennstofflagern und    b) Aufbau und Funktion einer Olfeuerungsanlage\nzentralen Heizöl-           einschließlich Heizöllagerung erklären                         X\nversorgungsanlagen\n(§ 3 Nr. 12)            c) Olbrenner unter Beachtung der Sicherheitsvor-\nschriften und des Immissionsschutzgesetzes ein-\nbauen und einregulieren                                            X\nd) Heizölbehälter mit Zubehör sowie 01-, Füll- und\nEntlüftungsleitungen unter Beachtung des Was-\nserhaushaltsgesetzes einbauen und anschließen                  X\ne) zentrale Heizölversorgungsanlage einbauen                           X\nf) Störungen beheben                                                       X\ng) defekte Anlagenteile auswechseln                                         X\nh) Gasbrenner unter Beachtung der Sicherheitsvor-\nschriften einbauen                                                 X\ni) Feuerstätten und Verbindungsleitungen reinigen\nund warten                                                         X"]}