{"id":"bgbl1-1978-43-3","kind":"bgbl1","year":1978,"number":43,"date":"1978-08-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/43#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1978-43-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1978/bgbl1_1978_43.pdf#page=7","order":3,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilmustergestalter","law_date":"1978-07-26T00:00:00Z","page":1123,"pdf_page":7,"num_pages":12,"content":["Nr. 43 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. August 1918                        1123\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Textilmustergestalter\nVom 26. Juli 1978\nAuf Grund des § 25 des Berufsbildungsgesetzes          (2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fach-\nvom 14. August 1969 (BGBI. I S. 1112), der zuletzt      richtungen sind mindestens die folgenden Fertigkei-\ndurch § 24 Nr. 1 des Gesetzes vom 24. August 19'16      ten und Kenntnisse:\n(BGBI. I S. 2525) geändert worden ist, wird im Ein-\nvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und        1. in der Fachrichtung Gewebe:\nWissenschaft verordnet:                                     a) Mitwirken beim Herstellen         gemusterter\nGewebe,\n§ 1                              b) Erstellen und Patronieren von Musterentwür-\nf en für Gewebe,\nStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes\nc) Mitwirken beim Anfertigen von Musterdaten-\nDer Ausbildungsberuf Textilmustergestalter wird             trägern zur Steuerung von Schaft- und Jac-\nstaatlich anerkannt.                                            quardmaschinen;\n§ 2                          2. in der Fachrichtung Masche:\nAusbildungsdauer, Fachrichtungen                a) Mitwirken beim Herstellen gemusterter\nMaschen waren,\nDie Ausbildung dauert drei Jahre. Für das zweite        b) Kolorieren      von     Musterentwürfen     für\nund dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den                    Maschenwaren,\nFachrichtungen                                              c) Anwenden der Patroniertechniken und Mit-\n1. Gewebe,                                                      wirken bei der Herstellung von Musterdaten-\n2. Masche,                                                      trägern für Maschenwaren;\n3. Handstickerei,                                       3. in der Fachrichtung Handstickerei:\n4. Maschinenstickerei,                                      a) Grundfertigkeiten des Handstickens,\nb) Patronieren und Kolorieren von Musterent-\n5. Textildruck und\nwürfen für Handstickereien,\n6. Tufting (Nadelflor)                                      c) Herstellen von Musterträgern für die Hand-\ngewählt werden.                                                 stickerei;\n§ 3                          4. in der Fachrichtung Maschinenstickerei:\na) Mitwirken beim Herstellen von Maschinen-\nAusbildungsberufsbild\nstickereien,\n(1) Gegenstand der für alle Fachrichtungen              b) Patronieren von Musterentwürfen für Maschi-\ngemeinsamen Berufsausbildung sind mindestens die                nenstickereien,\nfolgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:                      c) Herstellen (Punchen) von Musterdatenträgern\n1. Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Umwelt-                 für die Maschinenstickerei;\nschutz,\n5. in der Fachrichtung Textildruck:\n2. Kenntnisse des Fertigungsablaufs und          der      a) Mitwirken beim Herstellen von Textildruk-\nZusammenarbeit im Ausbildungsbetrieb,                     ken,\n3. Warten und Instandhalten der Arbeitsgeräte,            b) Entwerfen und Kolorieren von Mustern sowie\nEinrichtungen und Maschinen,                              Anfertigen von Farbauszügen und Ausführen\n4. Kenntnisse textiler Rohstoffe und Garne,                   fotografischer Arbeiten,\nc) Kenntnisse der Anfertigung von Musterträ-\n5. Kenntnisse der Herstellungsverfahren und Ver-\ngern für den Textildruck;\nwendungsarten textiler Flächen,\n6. Kenntnisse der Druckverfahren zur Musterung        6. in der Fachrichtung Tufting (Nadelflor):\ntextiler Flächen,                                     a) Mitwirken beim Herstellen von Tuftingwa-\n'1. Kenntnisse des Ausrüstens textiler Flächen,                ren,\nb) Kolorieren von Musterentwürfen und Erstel-\n8. Anwenden von Gestaltungstechniken,\nlen von Farbreihen,\n9. Entwerfen von Mustern,                                  c) Herstellen von Musterdatenträgern für Tufting-\n10. Rapportieren von Musterentwürfen.                           waren.","1124                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\n§ 4                                                     § 8\nAusbildungsrahmenplan                                       Abschlußprüfung\nDie Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen          (1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in\nnach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur         der Anlage zu § 4 genannten Fertigkeiten und\nsachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsaus-      Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht\nbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt wer-          vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsaus-\nden. Eine vom Ausbildungsrahmenplan abwe1i-              bildung wesentlich ist.\nchende sachliche und zeitliche Gliederung des Aus-          (2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-\nbildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit       ling in höchstens 24 Stunden drei ·Arbeitsproben\neine berufsfeldbezogene Grundbildung vorausge-           ausführen. Hiervon entfallen eine auf die allen\ngangen ist oder betriebspraktische Besonderheiten        Fachrichtungen gemeinsamen Fertigkeiten und zwei\ndie Abweichung erfordern.                                auf die Fertigkeiten, die Gegenstand der Berufsaus-\nbildung in der jeweiligen Fachrichtung sind. Als\n§ 5                           Arbeitsproben kommen insbesondere in Betracht:\nAusbildungsplan                      1. für die Fertigkeiten, die Gegenstand der gemein-\nsamen Berufsausbildung sind, in höchstens acht\nDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des              Stunden:\nAusbildungsrahmenplans für den Auszubildenden                Anfertigen eines Entwurfs für einen vom Prüfling\neinen Ausbildungsplan zu erstellen.                          zu wählenden Verwendungszweck;\n2. für die Fertigkeiten, die Gegenstand der Berufs-\n§ 6                               ausbildung in den Fachrichtungen sind, in höch-\nBerichtsheft                          stens 16 Stunden:\na) in der Fachrichtung Gewebe:\nDer Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form\neines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist                   aa) Patronieren des in Absatz 2 Nr. 1 ge-\nGelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der                   nannten Entwurfs oder Anfertigen eines\nAusbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das                   artgleichen nach einem gegebenen Ent-\nBerichtsheft regelmäßig durchzusehen.                                wurf,\nbb) Rapportieren eines gegebenen Entwurfs\nnach vorgeschriebener Art;\n§ 7\nb) in der Fachrichtung Masche:\nZwischenprüfung\naa) Kolorieren des in Absatz 2 Nr. 1 ge-\n(1) Während der Berufsausbildung ist eine Zwi-                    nannten Entwurfs nach eigenen Ideen in\nschenprüfung durchzuführen. Sie soll nach zwei                       zwei verschiedenen Ausführungen,\nJahren stattfinden.                                              bb) Umzeichnen eines gegebenen Entwurfs in\neinen gegebenen Rapport;\n(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in\nder Anlage zu § 4 für die ersten zwei Jahre aufge-           c) in der Fachrichtung Handstickerei:\nführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den                aa) stechfertiges Ausarbeiten eines eigenen\nim Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmen-                    Entwurfs und Ausführen einer Stechpro-\nlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für                 be,\ndie Berufsausbildung wesentlich ist.                             bb) Kolorieren einer Stickvorlage zu dem in\naa) genannten Entwurf;\n(3) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-\nd) in der Fachrichtung Maschinenstickerei:\nling in höchstens fünf Stunden folgende Arbeitspro-\nben ausführen:                                                   aa) Patronieren des in Absatz 2 Nr. 1 ge-\nnannten Entwurfs,\n1. Anfertigen einer Naturstudie oder eines Musters               bb) Punchen einer gegebenen einfachen\nin Blei, mit Feder oder Farbe,                                   Stickpatrone;\n2. Versetzen oder Abwandeln eines gegebenen                  e) in der Fachrichtung Textildruck:\nMotivs,                                                      aa) Neukolorieren eines gegebenen Ent-\n3. Rapportieren eines gegebenen Entwurfs.                            wurfs,\nbb) Umzeichnen des in aa) genannten Ent-\n(4) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüf-                    wurfs in einen gegebenen Rapport;\nling in höchstens zwei Stunden Aufgaben insbeson-            f) in der Fachrichtung Tufting (Nadelflor):\ndere aus folgenden Gebieten lösen:\naa) Dbertragen des in Absatz 2 Nr. 1 ge-\n1. textile Rohstoffe und Garne,                                      nannten Entwurfs auf Musterdatenträger,\nbb) Umzeichnen eines gegebenen Entwurfs in\n2. Verfahren für die Herstellung textiler Flächen,\neinen gegebenen Rapport.\n3. Druckverfahren für die Musterung textiler Flä-\n(3) Zum Nachweis. der Kenntnisse soll der Prüf-\nchen,\nling in den Prüfungsfächern Gestaltungslehre/Tech-\n4. Arbeitsschutz und Unfallverhütung.                    nologie, Technische Mathematik sowie Wirtschafts-","Nr. 43 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. August 1978                           1125\nund Sozialkunde schriftlich und mündlich geprüft        staltungslehre/Technologie gegenüber den Fächern\nwerden; Es kommen Fragen und Aufgaben insbeson-         Technische Mathematik und Wirtschafts- und Sozial-\ndere aus folgenden Gebieten in Betracht:                kunde das doppelte Gewicht.\n1. im Prüfungsf ach Gestaltungslehre/Technologie:          (7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der\na) Stil- und Naturmuster, klassische und modische   Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung mindestens\nElemente, Vorgehensweise beim Gruppieren         ausreichende Leistungen erbracht sind.\nund Variieren einfacher Formen,\nb) Farbabstufung und Farbmischungen,                                           § 9\nc) Musterentwurf,                                                Aufhebung von Vorschriften\nd) Rapportierarten,\nDie bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbil-\ne) Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Umwelt-\ndungspläne und Prüfungsanforderungen für die\nschutz;                                          Lehrberufe, Anlernberufe und vergleichbar geregel-\n2. im Prüfungsfach Technische Mathematik:               ten Ausbildungsberufe, die in dieser Verordnung\na) Berechnung des Verhältnisses von Mustervor-      geregelt sind, insbesondere für die Ausbildungsbe-\nlagen zu Originalgrößen,                         rufe Musterzeichner und Patroneur, Musterzeichner\nfür die Stickerei und Musterzeichner in der Stoff-\nb) Rapportberechnungen,\ndruckerei, sind nicht mehr anzuwenden.\nc) einfache Mengen- und Kostenberechnungen;\n3. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:                                 § 10\nWirtschafts- und Sozialkunde.                                        Ubergangsregelung\n(4) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von        Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-\nfolgenden zeitlichen Richtwerten auszugehen:            krafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die\nbisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei\n1. im Prüfungsfach\ndenn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwen-\nGestaltungslehre/Technologie         120 Minuten,\ndung der Vorschriften dieser Verordnung.\n2. im Prüfungsfach\nTechnische Mathematik                 60 Minuten,\n§ 11\n3. im Prüfungsfach\nBerlin-Klausel\nWirtschafts- und Sozialkunde          60 Minuten.\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\n(5) Die mündliche Prüfung soll nicht länger als 30   leitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des\nMinuten je Prüfling dauern. Soweit die schriftliche     Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.\nPrüfung programmiert durchgeführt wird, kann von\nden in Absatz 4 genannten Prüfungszeiten abgewi-\nchen werden.                                                                      § 12\nInkrafttreten\n(6) Für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses\nhaben die Fertigkeits- gegenüber der Kenntnis-             Diese Verordnung tritt. am Tage nach der Verkün-\nprüfung und in der Kenntnisprüfung das Fach Ge-         dung in Kraft.\nBonn, den 26. Juli 1978\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nDr. Schlecht","1126                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nAnlage\n(zu§ 4)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Textilmustergestalter\n1. Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse:\nzeitliche Richtwerte\nLfd.    Teil des Ausbildungs-                    zu vermittelnde Fertigkeiten             in Monaten im\nNr.          berufsbildes                              und Kenntnisse                  Ausbildungsjahr*)\n1 1 2 1 3\n4\nArbeitsschutz und Un-        a) Arbeitsschutzvorschriften in Gesetzen und Ver-\nfallverhütung,                   ordnungen wiedergeben und beachten\nUmweltschutz\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)           b) Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfall-\nversicherung, insbesondere Unfallverhütungs-\nvorschriften, RichtUnien und Merkblätter, nen-\nnen und beachten\nc) Verhalten bei Unfällen darstellen, Erste-Hilfe-\nleistung erläutern\nd) Gefahren des elektrischen Stroms darstellen und\nbeachten                                          X       X     X\ne) funktionsgerechte Arbeitskleidung tragen\nf) Gefahrenpunkte an Maschinen nennen, Schutz-\neinrichtungen aufzeigen und ihre Wirksamkeit\nerhalten\ng) arbeitsplatzbezogene Ursachen der Umweltbelä-\nstigung, -verschmutzung und -vergiftung, insbe-\nsondere beim Umgang mit Chemikalien, sowie\nMöglichkeiten zu ihrer Vermeidung nennen und\nbeachten\n2   Kenntnisse des Ferti-        a) Fertigungsablauf     im   Ausbildungsbetrieb be-\ngungsablaufs und der             schreiben\nZusammenarbeit         im\nAusbildungsbetrieb           b) betriebliche Formulare erläutern\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 2)           c) Organisation des Ausbildungsbetriebes beschrei-\nben\nd) Zusammenhang zwischen Aufwand und Kosten\nerklären und bei den Arbeitsausführungen\nberücksichtigen                                   X       X     X\ne) zeitliche und finanzielle Aufwendungen für die\nMusterung umreißen\nf) Lohnformen, Lohnabrechnungen und Vergütung\nfür Auszubildende erörtern\ng) Rechte und Pflichten der Auszubildenden und\nMitarbeiter sowie des Betriebsrates und der\nJugendvertretung schildern\n3    Warten und Instand-          a) für Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz sor-\nhalten der Arbeitsge-            gen\nräte,      Einrichtungen                                                           X       X     X\nb) Arbeitsgeräte, Einrichtungen und Maschinen\nund Maschinen                    nach Vorschrift warten und instandhalten\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 3)","Nr. 43 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. August 1978                                1127\nzeitliche Richtwerte\nLfd.   Teil des Ausbildungs-                     zu vermittelnde Fertigkeiten                 in Monaten im\nNr.         berufsbildes                               und Kenntnisse                      Ausbildungsjahr*)\n1 1 2 -1 3\n3                                      4\n4   Kenntnisse textiler Roh-     a) Einteilung der Natur- und Chemiefasern nach\nstoffe und Garne                 Art und Form nennen\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 4)\nb) Fasereigenschaften beschreiben\nc) Möglichkeiten der Nutzung spezieller Faser-\neigenschaften für die Musterung nennen\nd) Einteilung der Garne und Zwirne nach ihrer Her-\nstellung und Veredlung nennen                          X       X      X\ne) spezifische Merkmale und Eigenschaften der\nGarne und Zwirne nennen\nf) Einsatz von Garnen und Zwirnen für die Muste-\nrung textiler Flächen erklären\ng) Längen-, Gewichts- und Garnfeinheitsberechnun-\ngen nach tex, dtex und Nm ausführen\n5   Kenntnisse der Her-          a) die auf Fadenverkreuzung beruhende Konstruk-\nstellungsverfahren und           tion textiler Flächen (Gewebe) skizzieren und\nVerwendungsarten tex-            deren Herstellung erläutern, Gewebegrundbin-\ntiler Flächen                    dungen und einfache Ableitungen nach DIN dar-\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 5)               stellen\nb) die auf Fadenverschlingung beruhende Kon-\nstruktion textiler Flächen (Masc.:henwaren) skizzie-\nren und deren Herstellung erläutern, Maschen-\ngrundbindungen nach DIN darstellen\nc) die auf Faserverfestigung beruhende Konstruk-\ntion textiler Flächen (Vliese) und deren Herstel-\nlung erläutern\nX       X\nd) die auf Tuften beruhende Konstruktion textiler\nFlächen (Nadelflor) und deren Herstellung erläu-\ntern\ne) Herstellung von Hand- und Maschinensticke-\nreien erläutern, Stickarten und Stichlängen dar-\nstellen\nf) Eigenschaften und wesentliche Verwendungs-\nmöglichkeiten textiler Flächen auf Grund ihrer\nHerstellungsart schildern, einfache Stoffmuster\nzerlegen und ihre Konstruktion bestimmen\ng) Textilkennzeichnungsgesetz erläutern\n6  Kenntnisse der Druck-        a) Möglichkeiten des Bedruckens für die Musterung\nverfahren zur Muste-              erläutern\nrung textiler Flächen\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 6)          b) wichtige Druckverfahren und -maschinen unter\ndem Gesichtspunkt der Musterung textiler Flä-\nchen beschreiben                                      X       X\nc) Grundzüge der Farbenlehre darstellen\nd) Farbintensität, -ton, -sättigung und -helligkeit\nerläutern","1128                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nzeitliche Richtwerte\nLfd.   Teil des Ausbildungs-                zu vermittelnde Fertigkeiten                in Monaten im\nNr.         berufsbildes                          und Kenntnisse                     Ausbildungsjahr*)\n1 1 2 1 3\n2                                      3                                     4\n7   Kenntnisse des Ausrü-    a) Erfordernis   des   Ausrüstens textiler Flächen\nstens textiler Flächen       erläutern                                            X       X\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 7)\nb) wichtige Ausrüstungsgänge nennen\n8   Anwenden von Gestal-     a) Zeichengeräte und -material kennenlernen und\ntungstechniken               handhaben\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 8)\nb) mit Zeichengeräten geometrische Formen zeich-\nnen\nc) ohne mechanische Hilfsmittel geometrische For-\nmen zeichnen\nd) Muster nach- und durchzeichnen\ne) Muster vergrößern und verkleinern (umzeich-\nnen)\nf) florale, ornamentale und stilisierte Grundformen\nzeichnen\n5\ng) nach Natur zeichnen\nh) Formen in unterschiedlichen An- und Zuordnun-\ngen zeichnen\ni) harmonische Farbzusammenstellungen entwickeln\nk) Muster in unterschiedlichen Farbstellungen nach\nVorlagen kolorieren\n1) in unterschiedlichen perspektivischen Darstel-\nlungsarten zeichnen\nm) Grundformen schattieren, mit Licht- und Schat-\nteneffekten arbeiten\nn) nach Vorlagen Zeichnungen ,in Konturen mit\nSchattierungen anfertigen\no) nach Vorlage Zeichnungen in unterschiedlichen\nTechniken anfertigen\np) Tonwertunterschiede        nach    unterschiedlichen\nTechniken anlegen\n9   Entwerfen von Mustern   a) wichtige Stilarten aus dem textilen Bereich nen-\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 9)           nen, unterscheiden und skizzieren\nb) Grundformen ausschmücken                               5\nc) nach gegebener Idee Stil- und Naturmuster ent-\nwerfen\nd) Entwürfe für unterschiedliche Verwendungsbe-\nreiche und Qualitäten ausarbeiten\ne) nach eigenen Ideen Muster entwerfen\nf) klassische und modische Elemente entwerfen                    4","Nr. 43 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. August 1978                          1129\nzeitliche Richtwerte\nLfd.     Teil des Ausbildungs-                    zu vermittelnde Fertigkeiten              in Monaten im\nNr.           berufsbildes                              und Kenntnisse                    Ausbildungsjahr*)\n1 1 2 1 3\n1                  2                                          3                                   4\ng) Dessins durch Gruppieren und Variieren von\nFormen entwerfen\nh) Entwürfe nach stilkundlichen Vorlagen ausarbei-\nten oder vervollständigen                                        4\n10     Rapportieren von Mu-         a) den Begriff Musterrapport (Arrangement) erklä-\nsterentwürfen                    ren                                                1\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 10)          b) Rapporte bestimmen und zeichnen\nc) Versatzmögliehkeiten von Rapporten in Höhe\nund Breite erläutern und darstellen\nd) Rapportfehler und deren Ursache nennen                      2\ne) gegebene Entwürfe rapportieren\nf) Rapportierungsarten erläutern und Musterent-\nwürfe entsprechend rapportieren                                   1\nII. Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung Gewebe:\nMitwirken beim Her-          a) beim Bedienen von schaft- und jacquardgesteuer-\nstellen gemusterter Ge-          ten Webmaschinen mitwirken\nwebe\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buch-      b) Aufgabe und Funktion von Web-, Schaft- und\nstabe a)                         J acquardmaschinen erläutern\nc) Unterschiede in den Musterungsmöglichkeiten\nvon Schaft- und Jacquardmaschinen begrün-\nden\nd) Harnischeinrichtungen und wichtige        Gallie-\nrungsarten skizzieren und erläutern\ne) Warenausfall kontrollieren, insbesondere auf\nMusterungsfehler achten, an der Beseitigung von\nMusterungsfehlern mitwirken\nf) beim Auflegen und Auswechseln von Musterda-\ntenträgern mitwirken\n2     Erstellen und Patronie-      a) Entwürfe für unterschiedliche Verwendungsbe-\nren von Musterentwür-            reiche entwickeln\nfen für Gewebe               b) nach gegebenen Ideen Stil- und Naturmuster für\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buch-\nJacquardgewebe entwerfen\nstabe b)\nc) gegebene Entwürfe für den Einsatz bei unter-\nschiedlichen Gewebequalitäten umzeichnen und\nrapportieren\nd) Patroniertechnik für Gewebe anwenden und\nihren Zweck erläutern\ne) Patronenpapier berechnen, Bildpatronen anferti-             4      4\ngen","1130                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nzeitliche Richtwerte\nLfd.     Teil des Ausbildungs-                   zu vermittelnde Fertigkeiten             in Monaten im\nNr.           berufsbildes                             und Kenntnisse                  Ausbildungsjahr*)\n1 1 2 1 3\n4\nf) Bildpatronen und technische Patronen für einket-\ntige/ einschüssige Gewebe erstellen,\nfür einkettige/zweischüssige\nzweikettige/einschüssige\nzweikettige/zweischüssige Gewebe\nerläutern\ng) Kett- und Schußschnitte von Stoffproben und\ntechnischen Patronen anfertigen\n3     Mitwirken beim Anfer-      a) Maschinen zur Herstellung von Musterdatenträ-\ntigen von Musterda-            gern nennen und ihre Arbeitsweise erklären\ntenträgern zur Steue-      b) Zweck von Musterdatenträgern zur Steuerung\nrung von Schaft- und\nvon Fachbilde- und Webmaschinen sowie Bedeu-\nJ acquardmaschinen             tung von gelochter und ungelochter Stelle er-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buch-\nklären\nstabe c)\nc) Aufteilung, Laufrichtung, Anordnung der Muster-\nund Steuerungslöcher für Kante, Wechsel und\nWarenabzug an Musterdatenträgern aufzeigen                        2\nd) beim Ubertragen einfacher Patronen auf Muster-\ndatenträger an Hand der Kartenschlaganweisung\nmitwirken\ne) Musterdatenträger auf Fehler kontrollieren und\nFehler beseitigen\nf) Ursachen und Folgen von Fehlern in Musterda-\ntenträgern, Fachbildemaschinen, Harnisch und\nWechsel nennen\nIII. Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung Masche:\nMitwirken beim Her-        a) ·beim    Bedienen von Maschenmaschinen       mit\nstellen      gemusterter       variablen Mustereinrichtungen mitwirken .\nMaschenwaren              b) Aufgabe und Funktion der Maschenmaschinen,\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buch-\ninsbesondere der musterbildenden Arbeitsor-\nstabe a)                       gane, erläutern\nc) Unterschiede der musterbildenden Organe, ins-\nbesondere die zwischen horizontalem und verti-\nkalem (Legung) Faden verlauf, aufzeigen\n3\nd) beim Einrichten und Auswechseln von Musterda-\ntenträgern mitwirken\ne) Warenausfall kontrollieren, insbesondere auf\nMusterungsfehler achten, an der Beseitigung von\nMusterungsfehlern mitwirken\nf) Zusammenhang zwischen Material, Bindung,\nMaschinenfeinheit, Ausrüstung, Warenbild, Griff\nund Qualität erläutern\n2     Kolorieren von Muster-     a) Grundzüge der Farbenlehre anwenden\nentwürfen für Maschen-\nb) harmonische Farbzusammenstellungen entwer-\nwaren\nfen\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buch-\nstabe b)","Nr. 43 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. August 1978                             1131\nzeitliche Richtwerte\nLfd.     Teil des Ausbildungs-                     zu vermittelnde Fertigkeiten                in Monaten im\nNr.           berufsbildes                                und Kenntnisse                    Ausbildungsjahr*)\n1 1 2 1 3\n4\nc) Muster unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade in                2      2\nunterschiedlichen Farbstellungen nach Vorlagen\nund eigenen Ideen kolorieren\nd) Papierkolorits anfertigen\ne) Farbigmuster umkolorieren\n3     Anwenden der Patro-          a) Zweck der Patroniertechniken für Maschenwa-\nniertechniken und Mit-           ren erläutern\nwirken bei der Herstel-\nlung von Musterdaten-        b) Patronenpapier festlegen, technische Patrone\nträgern für Maschen-             ausarbeiten, erforderlichenfalls Bindungsschema\nwaren                            aufzeichnen\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buch-      c) Arten und Funktion von Musterdatenträgern                            4\nstabe c)                         erläutern\nd) Patronen oder Bindungsschemas auf Musterda-\ntenträger übertragen\ne) Musterdatenträger auf Fehler kontrollieren und\nFehler beseitigen\nIV. Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung Handstickerei:\nGrundfertigkeiten des        a) Handstickereien, insbesondere im Kreuz-, Stil-,\nHandstickens                     Platt-, Schling-, Spann-, Ketten-, Loch-, Halb-(Go-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buch-          belin-) und Kelimstich, ausführen\nstabe a)\nb) Knüpfarbeiten im Schlaufen-, Schlingen- und\nKnotenstich ausführen\n3\nc) Tapissedeerzeugnisse nach ihren Verwendungs-\nmöglichkeiten beschreiben\nd) Anforderungen an Stickböden und Stickgarne\nnach Stichart und Verwendungszweck erläu-\ntern\n2     Patronieren und Kolo-        a) Zweck der Patroniertechnik für Handstickereien\nrieren von Musterent-            erläutern\nwürfen für Handsticke-\nreien                        b) Bildpatronen nach Kreuzstich-, Gobelinstich-,\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buch-          Kelimstich- und Teppichknüpfentwürfen anferti-\nstabe b)                         gen\nc) Bildpatronen durch Wahl entsprechend geraster-\nten Patronenpapiers vergrößern und verklei-                   3     2\nnern\nd) Grundzüge der Farbenlehre anwenden\ne) harmonische Farbzusammenstellungen entwik-\nkeln\nf) Schwarz-Weiß-Muster farbig als Stickvorlage\nausarbeiten","1132                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nzeitliche Richtwerte\nLfd.     Teil des Ausbildungs-                  zu vermittelnde Fertigkeiten                in Monaten im\nNr.           berufsbildes                            und Kenntnisse                      Ausbildungsjahr•)\n1 1 2 1 3\n1                  2                                        3                                     4\n3     Herstellen von Muster-    a) Zweck und Arten von Musterträgern erläutern\nträgem für die Hand-      b) Wirkungsweise der Stechmaschine            erklären,\nstickerei                     Muster stechen, pausen und fixieren\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buch-\nstabe c)                  c) Arten und Verwendungszweck von Schablonen\nerklären, Schablonen anfertigen und auf Stramin                      3\nübertragen, Abfolge der Schablonenwahl beach-\nten\nd) Fehler in fertig behandelten Stickböden feststel-\nlen und, soweit wie möglich, beseitigen\nV. Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fadlrkbtung Masdllnensti<kerei:\nMitwirken beim Her-       a) beim Bedienen von Stickmaschinen mitwirken,\nstellen von Maschinen-        insbesondere Stickfehler feststellen und beseiti-\nstickereien                   gen\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buch-   b) Aufgabe und Funktion der Stickmaschine, insbe-\nstabe a)                      sondere ihrer musterbildenden Arbeitsorgane,\nerläutern\nc) Besonderheiten und Unterschiede bei der Her-\nstellung von Ätz- (Luft-), Loch- (Bohr-), Platt-\n(Blatt-) und Festonspitze erklären                            2\nd) Unterschiede der musterbildenden Arbeitsor-\ngane für die wesentlichen Stickmaschinenarten\nerläutern\ne) beim Einrichten und Auswechseln von Muster-\ndatenträgern mitwirken\nf) Warenausfall kontrollieren, insbesondere auf\nMusterungsfehler achten, an der Beseitigung von\nMusterungsfehlern mitwirken\n2     Patronieren von Mu-       a) Zweck der Patroniertechnik für Maschinenstik-\nsterentwürfen für Ma-         kereien erläutern\nschinenstickereien        b) Stichregulativ erklären, Symbole für die im Aus-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buch-\nbildungsbetrieb üblichen Sticharten aufzeigen\nstabe b)\nc) Verhältnis zwischen Originalentwurf und Scha-\nblone berechnen\nd) Musterschablone herstellen und abändern, Stich-                '     4\neinteilung entsprechend gegebenen Stickböden\nvornehmen, Stiche einzeichnen und zählen\n(Schwarzmachen), Fehler feststellen und beseiti-\ngen\n3     Herstellen (Punchen)      a) Zweck und Aufgabe der Datenträger zur Steue-\nvon      Musterdatenträ-      rung von Stickmaschinen erläutern\ngern für die Maschi-      b) Aufgabe und Funktion der Punchmaschine erläu-\nnenstickerei                  tern                                                                2\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buch-\nstabe c)                  c) Stichgrößen       berechnen,      Musterdatenträger\n(Punchkarten) von einfachen Musterschablonen\nanfertigen","Nr. 43 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. August 1978                               1133\nzeitliche Richtwerte\nLfd.     Teil des A usbilclungs-                    zu vermittelnde Fertigkeiten                  in Monaten im\nNr.           bcrufsbildcs                                 und Kenntnisse                      Ausbildungsjahr*)\n1 1 2 1 3\n1                  2                                            3                                       4\nd) Musterdatenträger kontrollieren, Fehler feststel-\nlen und beseitigen, Abänderungen von Hand vor-\nnehmen\ne) Karten repetieren (vervielfältigen)\nVI. Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung Textildruck:\nMitwirken beim Her-            a) beim Bedienen von          Druckmaschinen       nach\nstellen von Textiidruk-            Anweisung mitwirken\nken                            b) Aufgabe und Funktion von Druckmaschinen, ins-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 5 Buch-\nbesondere der Arbeitsorgane für den Druckvor-\nstabe a)                           gang, erläutern\nc) Besonderheiten und Unterschiede von Ätz-, Auf-\nund Thermodruck erläutern\nd) Unterschiede der Arbeitsorgane, insbesondere\nvon Rouleaux-, Filmflach- und Rotationsfilm-\ndruckmaschinen sowie der Druckeinrichtungen\nfür Thermo- und Teppichdruck, und deren Bedeu-\ntung für die Musterung erläutern\ne) beim Vorbereiten, Einrichten und Auswechseln\nvon Musterdatenträgern mitwirken\nf) am Abmustern teilnehmen, Druckfehler feststel-\nlen und melden, ihre Ursachen erklären\n2     Entwerfen und Kolo-            a) Muster für unterschiedliche           Verwendungs-\nrieren von Mustern                 zwecke entwerfen\nsowie Anfertigen von           b) nach gegebenen Ideen Stil- und Naturmuster für\nFarbauszügen           und         unterschiedliche Drucktechniken entwerfen\nAusführen        fotografi-\nscher Arbeiten                 c) gegebene Entwürfe für die Anwendung unter-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 5 Buch-            schiedlicher Druckverfahren umzeichnen und\nstabe b)                           rapportieren\nd) Papierkolorits anfertigen, Farbigmuster umkolo-\nrieren\n5      5\ne) Farbauszüge . herstellen, insbesondere durch\nFeder-, Pinsel-, Aquarell- und Spritzzeichnungen\nkonturieren, unterschiedliche Effekte herstellen,\nretuschieren, Raster und Strukturen verwen-\nden\nf) Hell-Dunkel-Ton-Stufen in Farbwerte und -ge-\nwichte umsetzen\ng) Umsetzung       maßstabgerechter       Entwürfe    in\nMusterträger erläutern, Hilfsmittel nennen\n3     Kenntnisse der Anfer-          a) Anfertigung von Musterträgern erläutern\ntigung von Musterträ-          b} Ursachen und Folgen fehlerhafter Musterträger\ngern für den Textil-               erläutern, Korrekturmöglichkeiten nennen\ndruck                                                                                             X      X\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 5 Buch-        c) Unterschiede der wesentlichen Musterträger in\nstabe c)                           ihrer Bedeutung für das Entwerfen von Mustern\nerläutern","1134                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nzeitliche Richtwerte\nLfd.       Teil des Ausbildungs-                            zu vermittelnde Fertigkeiten          in Monaten im\nNr.             berufsbildes                                        und Kenntnisse             Ausbildungsjahr*)\n1 1 2 1 3\n1                     2                                                  3                              4\nd) Einsatzgebiete der wesentlichen Musterträger\nerläutern\nVII. Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung Tufting (Nadelflor):\nMitwirken beim Her-              a) beim Bedienen von Tuftingmaschinen mitwir-\nstellen von Tuftingwa-                ken\nren                              b) Aufgabe und Funktion der Tuftingmaschine, ins-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 6 Buch-\nbesondere ihrer Musterungs- und Versatzeinrich-\nstabe a)                              tungen, erläutern und aufzeigen\nc) beim Einrichten und Auswechseln von Musterda-               2\ntenträgern mitwirken\nd) Warenfehler feststellen und beseitigen\ne) Zusammenhang zwischen Material, Musterung,\nMaschinenfeinheH, Ausrüstung, Warenbild und\nQualität erläutern\n2       Kolorieren von Muster-           a) Grundzüge der Farbenlehre anwenden\nentwürfen und Erstel-            b) harmonische Farbzusammenstellungen entwer-\nlen von Farbreihen                    fen\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 6 Buch-\nstabe b)                         c) Muster unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade in\nunterschiedlichen Farbstellungen nach Vorlagen\nund eigenen Ideen kolorieren                              2     2\nd) Papierkolorits anfertigen\ne) bei Laborfärbungen mitwirken\nf) Uni-Farbreihen im Labor entwickeln\ng) mit bedrucktem und verschieden anfärbbarem\nGarn Farbreihen entwickeln\n3       Herstellen von Muster-           a) Zweck von Musterdatenträgern zur Steuerung\ndatenträgern für Tuf-                 der Mustermechanismen in Tuftingmaschinen\ntingwaren                             erläutern\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 6 Buch-\nb) Musterungsmöglichkeiten der Tuftingmaschinen\nstabe c)                              erklären\nc) Folgen unterschiedlicher Musterung bei der Her-\n2     4\nstellung von Tuftingwaren erläutern und bei\nNeumusterungen beachten\nd) Aufbau, Funktion und Herstellung von Musterfo-\nlien erläutern\ne) Musterentwürfe in Musterfolien übertragen, Feh-\nler feststellen und beseitigen\n*) bedeutet: während der gekennzeichneten Ausbildungsjahre zu vermitteln"]}