{"id":"bgbl1-1978-33-1","kind":"bgbl1","year":1978,"number":33,"date":"1978-06-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/33#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1978-33-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1978/bgbl1_1978_33.pdf#page=1","order":1,"title":"Dritte Verordnung zur Ergänzung und Änderung der Verordnung über die Bestimmung der zur Aufnahme von Verklarungen berechtigten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland","law_date":"1978-06-13T00:00:00Z","page":765,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["765\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                          Z 1997 A\n19 7 8                            Aus g e gehen zu Bonn am 2 8. Juni 19 7 8                                                                                                      Nr. ;3 3\nTag                                                                           Inhalt                                                                                          Seite\n13. 6. 78 Dritte Verordnung zur Ergänzung und Änderung der Verordnung über die Bestimmung\nder zur Aufnahme von Verklarungen berechtigten Auslandsvertretungen der Bundesrepu-\nblik Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               765\nIIC'll: 4101-6-1-3\n21. 6. 78 Verordnung über die Ubermittlung von Sammelanträgen auf Vergütung von Körper-\nschaftsteuer und Erstattung von Kapitalertragsteuer auf maschinell verwertbaren Daten-\nträgern (Sammelantrags-Datenträger-Verordnung - SaDV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                          766\nTl('\\!: ()J J-4-7\n22. 6. 78 Kostenordnung des Bundesamtes für Schiffsvermessung (KostOBAS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                 770\nlWll:   ()517··6; 9517-:l\n23. 6. 78 Zwf1ite Verordnung zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arznei-\nmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     772\n2121-S0-l-Hi\n23. 6. 78 Siebente Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zum Saatgutverkehrsgesetz                                                                                      773\n7822-3-10, 7822-3-1 l, 7822-3-12, 7822-3-13, 7822-3-14, 7822-3-16\n26. 6. 78 Verordnung zur Befreiung der ausländischen Teilnehmer an den III. Schwimmweltmeister-\nschaften in Berlin 1978 vom Erfordernis der Aufenthaltserlaubnis und vom Paßzwang                                                                                      779\nJIPII:  26-1-4\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               780\nDritte Verordnung\nzur Ergänzung und Änderung der Verordnung über die Bestimmung\nder zur Aufnahme von Verklarungen berechtigten Auslandsvertretungen\nder Bundesrepublik Deutschland\nVom 13. Juni 1978\nAuf Grund des § 522 des Handelsgesetzbuches                                                   landsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland\nvom 10. Mai 1897 in der Fassung des Artikels 1                                                  vom 14. Mai 1974 ist in § 1 Abs. 2 zu streichen:\nNr. 12 des Gesetzes zur Änderung des Handelsge-                                                  Saigon.\nsetzbuches und anderer Gesetze (Seerechtsände-\nrungsgesetz) vom 21. Juni 1972 (BGBl. I S. 966) wird                                                                                                § 3\nve,rordnet:                                                                                          Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\n§ 1                                                         lei:tungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 7 des\nSeerechtsänderungsgesetzes auch im Land Berlin.\nIn Ergänzung der Verordnung über die Bestim-\nmung der zur Aufnahme von Verklarungen berech-\ntigten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik                                                                                                      § 4\nDeutschland vom 14. Mai 1974 (BGBl. I S. 1189) wird\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-\ndie Verklarung außerhalb des Geltungsbereichs des\ndung in Kraft.\nGrundgesetzes auch durch das\nGeneralkonsulat der Bundesrepublik Deutschland\nin Porto Alegre\nBonn, den 13. Juni 1978\naufgenommen.\n§ 2                                                               Der Bundesminister des Auswärtigen\nIn der Verordnung über die Bestimmung der zur                                                                                          In Vertretung\nAufnahme von Verklarungen berechtigten Aus-                                                                                                 van Well"]}