{"id":"bgbl1-1978-32-1","kind":"bgbl1","year":1978,"number":32,"date":"1978-06-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/32#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1978-32-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1978/bgbl1_1978_32.pdf#page=1","order":1,"title":"Drittes Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes","law_date":"1978-06-16T00:00:00Z","page":749,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["749\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                         Z 1997 A\n1978                          Ausgegeben zu Bonn am 24. Juni 1978                                                                                                               Nr.;12\nTag                                                                            Inhalt                                                                                         Seite\n16.6. 78  Drittes Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes                                                                                                                 749\n7823-'.~\n16. 6. 78 Gesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit der Deutschen Demokratischen Republik\nund Berlin (Ost) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             751\nllC\\l:  7402-2\n31. 5. 78 Verordnung über die Zuständigkeit der Wehrbereichsverwaltungen für die Verfolgung\nund Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-\ngesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     752\nneu: 454-1-1-6\n20. 6. 78 Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen\nArzneimitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            753\nneu: 2121-51-6\n21. 6. 78\n1\nErste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bau-\nwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       757\n800-21-1-30\n9. 6. 78 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu Artikel 1 Satz 3 des Achten Gesetzes zur\nÄnderung des Milch- und Fettgesetzes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    758\n1104-5, 7842-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 759\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               759\nDrittes Gesetz\nzur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes\nVom 16. Juni 1978\n11\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesra-                                                     Genehmigung                       oder          Anmeldung                  zu  regeln\ntes das folgende Gesetz beschlossen:                                                                  ersetzt.\n2. In § 12 Abs. 1 Nr. 3 werden die Worte „im\nGeltungsbereich des Gesetzes\" durch die Worte\nArtikel 1                                                                 ,,in e,inem Mitgliedstaat der Europäischen Wirt-\nII\nschaftsgemeinschaft ersetzt.\nDas Pflanzenschutzgesetz in der Fassung der\nBekanntmachung vom 2. Oktober 1975 (BGBI. I\nS. 2591, 1976 I S. 1059) wird wie folgt geändert:                                                                                            Artikel 2\n1. In § 6 Abs. 1 Nr. 1 werden die Worte „oder zu                                                     In Artikel 6 Abs. 2 Satz 3 des Zweiten Gesetzes\nbeschränken\" durch die Worte ,, , zu beschränken                                             zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes vom\noder von einer Genehmigung oder Anmeldung                                                     15. August 1975 (BGBl. I S. 2172) wird die Jahreszahl\nabhängig zu machen und das Verfahren der                                                      ,, 1977\" durch die Jahreszahl „ 1979\" ersetzt.","750'                                          ]3undesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nArtikel 3                                                      Artikel 4\n\"l''-, C,t''c(•tz ~pll ndcli Maß9arw des § 13 Abs. 1              Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung\n\" D:ttl, 11 l l11·t!(•illtrHr;(Jf''->d1/.es crnch im Land Ber-    in Kraft; Artikel 2 tritt jedoch mit Wirkung vom\n1. Juli 1977 in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt\nund wird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 16. Juni 1978\nDer Bundespräsident\nScheel\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nJ. Ertl\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLambsdorff\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nAntje Huber"]}