{"id":"bgbl1-1978-25-6","kind":"bgbl1","year":1978,"number":25,"date":"1978-05-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/25#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1978-25-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1978/bgbl1_1978_25.pdf#page=10","order":6,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 24","page":622,"pdf_page":10,"num_pages":1,"content":["622                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts\nAus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts\nvom 4. April 1978 - 2 BvR 1108/77 - , ergangen auf\nVerfassungsbeschwerden, wird nachfolgende Ent-\nscheidungsformel veröffentlicht:\nArtikel 31 Absatz 4 Nr. 3 der Gemeindeordnung\nfür den Freistaat Bayern in der Fassung des Ge-\nselzes zur Änderung der Rechtsstellung kommu-\nnaler Mandatsträger vom 8. Juli 1977 (Gesetz- und\nVerordnungsbl. S. 333) ist insoweit unvereinbar\nmit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, als auch\nhauptberufliche Angestellte im Sinne dieser Vor-\nschrift, die keinen bestimmenden Einfluß auf Un-\nternehmensentscheidungen haben, nicht ehrenamt-\nliche Gemeinderatsmitglieder sein können.\nDie vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß\n§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-\nsungsgericht Gesetzeskraft.\nBonn, den 4. Mai 1978\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Vogel\nB un desgesetzblat t\nTeil II\nNr. 24, ausgegeben am 18. Mai 1978\nTag                                                      Inhalt                                                                                      Seite\n5. 5. 78 Gesetz zu den Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft\nund den Mitgliedstaaten dieser Gemeinschaft einerseits, der Tunesischen Republik, der\nDemokratischen Volksrepublik Algerien und dem Königreich Marokko andererseits sowie\nzu den Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle\nund Stahl und diesen Staaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  509"]}