{"id":"bgbl1-1978-25-4","kind":"bgbl1","year":1978,"number":25,"date":"1978-05-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/25#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1978-25-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1978/bgbl1_1978_25.pdf#page=8","order":4,"title":"Siebente Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung usw. im Dienstbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen - 6. Ergänzung der ZOVers -","law_date":"1978-04-28T00:00:00Z","page":620,"pdf_page":8,"num_pages":2,"content":["620                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nSiebente Anordnung\nüber die Ubertragung von Zuständigkeiten\naui dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung usw.\nim Dienstbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen\n- 6. Ergänzung der ZOVers -\nVom 28. April 1978\nDie Anordnung über die Dbertragung von Zu-                         § 1 des Gesetzes zur Einführung von\nständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrecht-                        Beamtenrecht des Bundes im Saarland\nlichen Versorgung usw. im Dienstbereich des Bun-                      vom 30. Juni 1959 (BGBI. I S. 332), zuletzt\ndesministers für das Post- und Fernmeldewesen -                       geändert durch Artikel III § 2 des Vierten\nZOVers        vom 21. November 1958 (BAnz Nr. 231                     Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur\nvom 2. Dezember 1958; AmtsblVfg 39/1959, S. 45),                      Regelung· der Rechtsverhältnisse der\nzuletzt geändert durch die Zweite Änderung der                        unter Artikel 131 des Grundgesetzes fal-\nSechsten Anordnung über die Dbertra.gung von Zu-                      lenden Personen vom 9. September 1965\nständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrecht-                        (BGBI. I S. 1203, AmtsblVfg 520/1965,\nlichen Versorgung usw. im Dienstbereich des Bun-                      S. 905), in Verbindung mit § 49 Abs. 1\ndesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom                     Satz 2 BeamtVG\n13. September 1977 (BGBl. I S. 1870, AmtsblVfg                    übertrage ich für meinen Dienstbereich (ein-\n778/1977, S. 1351), wird in Anwendung des § 49                    schließlich der Bundesdruckerei) meine Be-\nAbs. 1 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes im                   fugnisse zur Festsetzung und Regelung der\nEinvernehmen mit dem Bundesminister des Innern                    Versorgungsbezüge auf die nach Absatz III\nwie folgt geändert:                                               örtlich zuständigen Behörden (Festsetzungs-\n1. Abschnitt A erhält folgende Fassung:                           und Regelungsbehörden).\nSatz 1 gilt nicht für die im Saarland wohn-\n,,A. Festsetzungs -         und     Rege 1 u n g s -          haften Versorgungsempfänger nach dem\nbehörden                                                G 131. Nach § 29 G 131 in Verbindung mit\nI. Auf Grund des                                           § 49 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG bestimme ich\nals Festsetzungs- und Regelungsbehörde für\n-  § 49 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die\ndiesen Personenkreis die Oberpostdirektion\nVersorgung der Beamten und Richter in\n(OPD) Koblenz.\nBund und Ländern (Beamtenversorgungs-\ngesetz    BeamtVG) vom 24. August 1976           II. Zur sachlichen Zuständigkeit der Festset-\n(BGBl. I S. 2485, AmtsblVfg 729/1976,                zungs- und Regelungsbehörden gehören ver-\nS. 1461), geändert durch Artikel VII des              sorgungsrechtliche Entscheidungen aller\nSechsten      Bundesbesoldungserhöhungs-              Art, soweit nicht gesetzlich oder in dieser\ngesetzes vom 15. November 1977 (BGBL I               Anordnung etwas anderes bestimmt ist.\nS. 2117, AmtsblVfg 962/1977, S. 1699),\nAusgenommen und damit dem Bundesmini-\n§ 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der             sterium für das Post- und Fernmeldewesen\nRechtsverhältnisse der in einzelnen Ver-             (BPM) vorbehalten sind:\nwaltungszweigen des Landes Berlin be-\nschäftigten Personen vom 26. April 1957              1. die Herbeiführung versorgungsrechtlicher\n(BGBI. I S. 397, AmtsblVfg 245/1957,                    Entscheidungen, die eine grundsätzliche,\nS. 342), zuletzt geändert durch Artikel II               über den Einzelfall hinausgehende Be-\n§ 4 des Gesetzes zur Neuordnung des                     deutung haben,\nBundesdisziplinarrechts vom 20. Juli 1967            2. Entscheidungen über die Bewilligung von\n(BGBI. I S. 725, AmtsblVfg 442/1967,                    Unfallfürsorge nach§ 31 Abs. 5 BeamtVG,\nS. 713), (G Bln) in Verbindung mit § 49               3. Entscheidungen, die nach dem Gesetz\nAbs. 1 Satz 2 BeamtVG,                                  oder den Verwaltungsvorschriften der\n§ 29 des Gesetzes zur Regelung der                      obersten Dienstbehörde vorbehalten sind,\nRechtsverhältnisse der unter Artikel 131                z. B. nach § 5 Abs. 3 Satz 1 letzter Halb-\ndes Grundgesetzes fallenden Personen                    satz, § 6 Abs. 2 letzter Satz, §§ 60, 64\nvom 11. Mai 1951 in der Fassung vom                     BeamtVG,\n13. Oktober 1965 (BGBI. I S. 1685, Amts-             4. Entscheidungen über das Absehen von\nblVfg 610/1965, S. 1085), zuletzt geändert              der Rückforderung zuviel gezahlter Ver-\ndurch § 101 des Beamtenversorgungsge-                   sorgungsbezüge aus Billigkeitsgründen\nsetzes, (G 131) und des§ 10 G Bln, sämt-                nach § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG, wenn\nlich in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Satz 2               der vom BPM durch besondere Verfügung\nBeamtVG,                                                festgesetzte Höchstbetrag überschritten","Nr. 25 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. Mai 1978                             621\nwird oder die Uberzahlung im Prüfungs-               3. für alle nach Eintritt des Versorgungsfal-\nbericht des Bundesrechnungshofs erörtert                 les notwendig werdenden Entscheidungen\nworden ist,                                              und Maßnahmen zur Festsetzung und Re-\n5.  Entscheidungen über die Gewährung oder                   gelung der Versorgungsbezüge -       ein-\nÄnderung einer Abfindungsrente nach                      schließlich des Hilflosigkeitszuschlags\nArtikel 14 Abs. 2 der Personalabbau-Ver-                  zum Unfallruhegehalt - sowie zur Be-\nordnung in der Fassung des Gesetzes über                 treuung der Versorgungsempfänger\ndie Einstellung des Perspnalabpaues usw.                die OPD bzw. die LPD Berlin, in deren Be-\nvom 4. August 1925 (RGBI. I S. 181, Amts-                zirk der Versorgungsempfänger wohnt.\nblVfg 462/1925, S. 405 (416]),                          Wohnen versorgungsberechtigte Hinter-·\n6. Entscheidungen über Sachschäden aus                      bliebene (einschließlich der Empfänger\nDienstunfällen, die im Einzelfall den Be-                von Unterhaltsbeiträgen) in verschiede-\ntrag von 650 DM übersteigen,                             nen Orten, so richtet sich die Zuständig-\n?. die erstmalige Festsetzung der Versor-                   keit nach dem Wohnsitz der Witwe oder,\ngungsbezüge für die dem BPM angehören-                   wenn eine solche nicht vorhanden ist,.\nden Beamten sowie die Präsidenten der                    nach dem Wohnsitz der jüngsten Waise.\nmir unmittelbar nachgeordneten Behör-\n4. für alle vor und nach Eintritt des Versor-\nden einschließlich der Bundesdruckerei\ngungsfalles notwendig werdenden Ent-\nund die Rektoren der Fachhochschulen\nscheidungen auf dem Gebiet der Unfall-\nder Deutschen Bundespost,\nfürsorge über\n8. die erstmalige Festsetzung der Versor-\n- die Anerkennung von Dienst- und\ngungsbezüge für die Hinterbliebenen der\nKriegsunfällen,\nunter Nummer 7 genannten Personen, so-\nfern der Beamte vor Eintritt in den Ruhe-                - die Erstattung von Sachschäden und\nstand verstorben ist.                                        besonderen Aufwendungen bis zu\neinem Betrag von im Einzelfall 650\nIII. Ortlich zuständig ist                                           DM,\ndas Heilverfahren und die Erstattung\n1. für alle vor Beginn des Ruhestandes eines\nBeamten notwendig werdenden Entschei-                        von Pflegekosten -      ausgenommen\nHilflosigkeitszuschlag zum Unfall-\ndungen auf dem Gebiet des Versorgungs-\nruhegehalt -,\nrechts sowie alle Entscheidungen nach\n§ 17 Abs. 2 und § 18 BeamtVG                             - den Unfallausgleich,\n- das Vorliegen der Voraussetzungen\ndie Behörde, deren Präsident (Rektor)\nfür die Zahlung von erhöhter Dienst-\nDienstvorgesetzter des Beamten ist,\nunfallversorgung und der einmaligen\n2. für die erstmalige Festsetzung des Ruhe-                     Entschädigung,\ngehalts der Beamten sowie die Berech-                    -;- die Nichtgewährung von Unfallfür-\nnung des Abwendungsbetrags nach § 58                         sorge\nAbs. 1 BeamtVG für Beamte                                das Sozialamt der Deutschen Bundespost,\n- des Fernmeldetechnischen Zentralamts\n(FTZ),                                           5. im Dienstbereich der LPD Berlin für alle\nvor Beginn des Ruhestandes eines Beam-\n-   des Posttechnischen Zentralamts\nten notwendig werdenden Entscheidun-\n(PTZ),\ngen im Sinne der Nummer 4\n-   des Sozialamts der Deutschen Bundes-\npost (SAP),                                          der Präsident der LPD Berlin.\n- der Bundesdruckerei,                               6. Verlegt ein Versorgungsberechtigter sei-\n- der Fachhochschulen der Deutschen                      nen Wohnsitz oder dauernden Aufent-\nBundespost                                           halt in einen Ort außerhalb des Geltungs-\n- abweichend von Nummer 1 -                          bereichs des BeamtVG, so bleibt die OPD\nbzw. LPD Berlin zuständig, die ihn bis\ndie OPD bzw. die Landespostdirektion\ndahin betreut hat.\"\nBerlin (LPD Berlin), die nach Nummer 3\nfür die weitere Regelung und Betreuung        2. Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\ndes Versorgungsfalles zuständig ist,             kündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.\nBonn, den 28. April 1978\nDer Bundesminister\nfür das Post- und Fernmeldewesen\nK. Gscheidle"]}