{"id":"bgbl1-1978-25-3","kind":"bgbl1","year":1978,"number":25,"date":"1978-05-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/25#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1978-25-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1978/bgbl1_1978_25.pdf#page=5","order":3,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter zum Bundesausbildungsförderungsgesetz","law_date":"1978-05-12T00:00:00Z","page":617,"pdf_page":5,"num_pages":3,"content":["Nr. 25 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. Mai 1978   611\nErste Verordnung\nzur Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter\nzum Bundesausbildungsförderungsgesetz\nVom 12. Mai 1978\nAuf Grund des § 46 Abs. 3 des Bundesausbildungs-\nförderungsgesetzes in der Fassung der Bekannt-\nmachung vom 9. April 1976 (BGBl. I S. 989) wird mit\nZustimmung des Bundesrates verordnet:\nArtikel 1\nÄnderung eines Formblatts\nDie Anlage 6 zu § 1 Abs. 1 der Verordnung zur\nBestimmung der Formblätter zum Bundesausbil-\ndungsförderungsgesetz vom 9. April 1976 (BGBI. I\nS. 936) wird durch die dieser Verordnung anliegende\nneue Anlage 6 ersetzt.\nArtikel 2\nBerlin-Klausel\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes in Verbindung mit§ 67 des Bundes-\nausbildungsförderungsgesetzes auch im Land Berlin.\nArtikel 3\nInkrafttreten\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\nkündung in Kraft.\nBonn, den 12. Mai 1978\nDer Bundesminister\nfür Bildung und Wissenschaft\nSchmude","618                                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nAnlage 6\nFörderungsnummer L-1......l ___._i_.____._I___,__I_I...___._I___._!_jl-.--J.I__,_I__.\n(Eingangsstempel)\nName, Vorname, Geburtsname des Auszubildenden                                                                                       Geburtsdatum\nVermögenserklärung des Auszubildenden\nDieses Formblatt ist zu\nJedem Antrag auszufüllen                            - Adr.\nMaßgebend für die nachstehende Erklärung ist der Wert des Vermögens (-Anteils) im Zeitpunkt der Antragstellung,\nsoweit nicht ein anderer Zeitpunkt angegeben ist.\nNachweise, z. B. letzter Einheitswertbescheid, Kontoauszüge oder Bescheinigungen von Kreditinstituten/Bausparkassen,\nVerträge, Bescheinigungen über Restschulden, Erbschein, sind beizufügen.\nBei Auslandsvermögen sind In- und/oder ausländische Besteuerungsunterlagen vorzulegen.\n1      Einheitswert             Vom Amt für Ausbildungs-\nförderung auszufüllen\n1.    Vermögenswerte                                                                                              (maßgebl. Vermögenswert)\n(Zu Tz 1.1 bis 1.4:\nLetzter Einheitswert auf der Gnmdlaig1e der Wertverh/lllnlsse vom 1.1.1964)\n1.1   Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke                                  1 1 1     1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1\n1.2 Sonstige unbebaute Gnmdstücke                                                 1 1 1 1 1 1 1 1                   1    1 1 1 1 1                   1 1\n1.3 Selbstbewohnte(s) Familienheim/Eigentumswohl'lung                             1 1 1 1 1 1          1     1      1 1       1    1 1 1 1                 1\n1.4 Sonstige bebaute Grundslücke                                                 1 1 1 1 1 1          1     1      1 1 1           1     1 1 1 1\n1.5 Betriebsvermögen 1)                                                          1 1 1 1       1   1  1 1 1 1 1 1                        1     1 1 1\n1   Wert In vollen DM\n1.6 Bank-, Postscheck- und Sparguthaben, Lebens-\nversicherungen mit dem Rückkaufswert\n(einschl. Guthaben aus Bausparverträgen und\nprämienbegünstigten Sparverträgen)                                          1 1 1 1 1 1          1     1      1 1 1           1     1     1    1     1\n1.7 Barvermögen                                                                  1 1    1  1   1   1  1      1     1    1    1     1     1     1    1     1\n1.8 Wertpapiere, insbesondere Aktien, Pfandbriefe,\nSchatzanweisungen, Wechsel, Schecks\n(Kurswert am 31 12. vor der Antragstellung)                                 1  1   1  1   1   1  1 1 1 1                1     1     1     1    1     1\n1.9 Sonstige Forderungen und Rechte, z.B. LAG-Hauptent-\nschädigungsanspruch, Anspruch auf Zahlung eines Geld-\nbetrages oder Lieferung von Waren, ferner Geschäfts-\nanteile, Patentrechte, Verlags- und Urheberrechte                           1  1   1  1   1   1 1 1           1    1    1     1     1     1    1     1\n1.10 Sonstige Vermögensgegenstände (Zeitwert), z.B. Wert-\ngegenstände, mit Ausnahme von Haushaltsgegenständen2)                       1  1   1  1   1.  1  1 1          1    1    1     1     1     1    1     1\n1.11 Verkehrswert des Vermögens im Ausland                                       1 1    1  1   1 1 1 1          +I      1    1     1     1     1    1     1\n1.12 Summe Tz 1                                                                                                         1 1        1     1     1    1     1\n='","Nr. 25 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. Ma} 1978                                                                           619\nVom Amt für Ausbildungs-               Adr.\nförderung auszufüllen\n(maßgebl. Vermögenswert)\nÜbertrag             1 1 1 f. 1 1 1\n2        Schulden und Lasten\n2.1 Hypotheken, Grundschulden und sonstige Belastungen auf\nden unter Tz 1.1 bis 1.4 angegebenen Vermögenswerten\n(nur Restschuld angeben)                                                      1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1\n2.2 Darlehen nach dem BAföG\n(Schuld bis zum Zeitpunkt der Antragstellung)                                 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1\n2.3 ~onstige Schulden, z. B. Kleinkredite\n(nur Restschuld angeben)                                                      1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 t 1 1 1 1 1\n2.4 Lasten, z. B. Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen\nm~~~:!.~c~t.~.rschränkung des Eigentums zu Gunsten Dritter                    1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 t 1 1 1\n2.5 Verbindlichkeiten, die als Rückforderung von Spar-\nund/oder Bausparprämien sowie durch Nachversteuerung\nvon Bauspar:beiträgen entstünden                                           · .\nI   .\nj j j j j j\n.     .    .   .   .\n2.6 Summe Tz 2\nVermögenswerte (Summe Tz 1.12)\nSchulden und Lasten (Summe Tz 2.6)\nVermögen\nWert In vollen DM\n3. Übergangsbelhllfen nach den §§ 12, 13 des Soldatenver-\nsorgungsgesetzes sowie nach § 13 Abs. 1 Satz 1 des\nBundespollzeibeamtengesetzes\n(Bescheid bitte beifügen)\nEinheitswert bzw.\nWert in vollen DM\n4. Vermögenswerte erz 1.1 bla 1.11), deren Verwertung aus\nrechtlichen Gründen ausgeschloss~n lst3)\n(Ausführliche Begründung mit Nachweis bitte beifügen)                           1 1 1 1            t   1 1 1~--------_......._.\n5. Vermögen im Sinne des BAföG                                                                                                                                221\nZur Vermeidung unbilliger Härten 4) bitte Ich, folgenden Vermö-\ngenswert anrechnungsfrel zu lassen\n(ausführHche Begründung mit Nachweisen bitte beifügen)\n1   1   I     1   1    1   1\n.____..___._...,_..,_..__...__,\n1    1 1 1 1 1 1 1 1                       222\nIch versichere, daß meine Angaben richtig und vollstlndlg sind.\nMir ist bekannt, daß unrichtige und unvollständige Angaben strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit mit\neiner Geldbuße geahndet werden können und daß Ich verpflichtet bin, Beträge zu erset-zen, die durch vorsätzlleh\noder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben geleistet werden.\nIch bin damit einverstanden, daß zu meinen Angaben Auskünfte beim zuständigen Finanzamt und bei den In den\nNachweisen bezeichneten Geldinstituten und Personen eingeholt werden.\nOrt, Datum                                                                                  Unterschrift des Auszubildenden\n1)  Der Wert der zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücke Ist aus dem letzten Einheitswertbescheid des Betriebsvermögens zu entnehmen und bei Tz 1.1 bis 1.4\neinzutragen.\n2) Haushalt11gegenstände sind die beweglichen S~chen , die zur Einrichtung der Wohnung, Führung des Haushalts und fOr das Zusammenleben der Familie bestimmt sind.\nRegelmäßig rechnen dazu Möbel, Haushaltsgeräte, Wäsche und Geschirr, Musikinstrumente, Rundfunk- .und Fernsehgeräte, PPrsonenkraftfahrzeuge.\n:1) Eine Verwertung Ist z.B. aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen, wenn ein entsprechendes gesetzliches oder behördliches Vetäußerungsverbot (§§ 135, 136 BGB)\nvorliegt. Eine Verwertung Ist Jedoch nicht durch ein vom Eigentümer vereinbartes rechtsgeschäftliches Veräußerungsverbot(§ 137 BGB) ausgeschlossen.\n4) Eine Härte liegt insbesondere vor,\n- wenn die Verm0gensverwertung zur Veräußerung eines kleinen Hausgrundstücks, besonders eines Famlllenhelms oder einer Eigentumswohnung, die selbst be-\nwohnt sind oder In Gesamthandselgentum stehen, führen würde,\n- soweit das Vermögen zur MIiderung der Folgen ,einer körperlichen oder seelischen Behinderung bestimmt Ist, oder nach einem erlittenl!n Personenschaden der\nDeckung der voraussichtlichen schäcllgungsbedlngten Aufwendungen für die Zukunft dienen soll."]}