{"id":"bgbl1-1978-20-2","kind":"bgbl1","year":1978,"number":20,"date":"1978-04-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/20#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1978-20-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1978/bgbl1_1978_20.pdf#page=4","order":2,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosenhilfe-Verordnung","law_date":"1978-04-10T00:00:00Z","page":500,"pdf_page":4,"num_pages":1,"content":["500                                      ]978, TeH I\nErste Verordnung\nz.ur Änderung der Arbeitslosenhilfe-Verordnung\nVom 10. April 1978\nAuf Grund des § 137 Abs. 3 des Arbeitsförderungs-\ngesetzes vom 25. Juni 1969 (BGBI. I S. 582) wird -\nnach Anhörung der Bundesanstalt für Arbeit gemäß\n§ 234 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes -       im\nEinvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen\nverordnet:\nArtikel l\n§ 7  Abs. 2 der Arbeitslosenhilfe-Verordnung vom\n7. August 1974 (BGB1. I S. 1929) erhält folgende Fas-\nsung:\n\"(2) Vermögen, das aus der prämienbegünstigten\nAnlage nach dem Spar-Prämiengesetz oder dem\nWohnungsbau-Prämiengesetz oder aus der zulage-\nbegünstigten Anlage nach dem Dritten Vermögens-\nbildungsgesetz sowie aus den Erträgnissen hieraus\nherrührt, gilt als nicht verwertbar, solange der In-\nhaber des Vermögens\n1. in der Verfügung beschränkt ist und die Auf-\nhebung dieser Beschränkung nur unter wirtschaft-\nlichen oder rechtlichen Nachteilen erreichen kann\noder\n2. eine vorzeitige unschädliche Verfügung über das\nVermögen nicht trifft.\"\nArtikel 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\n]eitungsgesetzes in Verbindung mit § 250 des Ar-\nbeitsförderungsgesetzes auch im Land Berlin.\nArtikel 3\nDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 21. Au-\ngust 1977 in Kraft. Soweit vor Verkündung dieser\nVerordnung abweichend von Artikel 1 entschieden\nworden ist und die Entscheidung nicht mehr anfecht-\nbar ist, hat es dabei sein Bewenden.\nBonn, den 10. April 1978\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozia]ordnung\nEhrenberg"]}