{"id":"bgbl1-1978-19-3","kind":"bgbl1","year":1978,"number":19,"date":"1978-04-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/19#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1978-19-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1978/bgbl1_1978_19.pdf#page=22","order":3,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":494,"pdf_page":22,"num_pages":3,"content":["494                                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 19, ausgegeben am 11. April 1978\nTt1q                                                                          Inhalt                                                                                          Seite\nfi. 4. 78   Gesetz zu dem Abkommen vom 31. Oktober 1915 zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China über den Zivilen Luft-\nverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       373\nJ l. :1. 7H  Verordnung über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungs-\nsf Pi l('n c1m Gn!nziibngang Gerstheim/Ottenheim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          381\n'.ll. '.L 78 Verordnung zur Inkraftsetzung der Vereinbarung vom 15./21. Februar 1978 zur Änderung\nd(!r Anlage des Vertrages vom 30. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund d<'m Kön iqrf'ich Dänemark über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr . . . . . . .                                                                         384\n1!i. :l. 78  Tkkannl1ncJchung über die Änderung der Verfahrensordnung der Europäischen Kommis-\nsion I ür Menschc:nre.chte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  389\n24. 3. 78     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der\nFlüd11lin9<' und d('S Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                          395\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbcHe Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\n----------------------- -----------------------------------\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDc1t um und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n-- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvorn                          Nr./Seite\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n3. 3. 78   V(!rordnung (EWG) Nr. 454/78 der Kommission zur Festset-\nzung der Erstattungen für Mi 1 c h und Mi 1 c h e r zeug -\nn i s s e , die in unverändertem Zustand ausgeführt werden                                                                        4. 3. 78                       L 62110\n3. 3. 78   Verordnung (EWC) Nr. 455/78 der Kommission zur Änderung\nvon Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 2044/75 hinsicht-\nlich der Gültiqkeitsdauer von Ausfuhrlizenzen für Mi 1 c h -\nerz e u ~J n i s s e aufgrund von Ausschreibungen                                                                                 4. 3. 78                       L 62/23\n3. 3. 78    Verordnun~J (EWC) Nr. 456/78 der Kommission zur Änderung\nder Veror<lnunq (EWG) Nr. 221/72 betreffend den Ubernahme-\nstichtag für Interventionsrindfleisch, auf das die Tole-\nranzgrenze für aus der Laqerung herrührende Mengenverluste\nanwendbar ist                                                                                                                     4.3. 78                        L 62/24\n3. 3. 78   Vf-)rordnung (EWC) Nr. 457/78 der Kommission zur Festset-\nzung des Belrnqes der Beihilfe für O 1 s a a t e n                                                                                4.3. 78                        L 62/25\n3. 3. 78   Verordnung (EWG) Nr. 458/78 der Kommission zur Änderung\nder Währunqsdl1sgleichsbeträge                                                                                                    6.3. 78                        L 63/1\n6. 3. 78   Verordnung (EWG)                 Nr. 459/78 der Kommission zur Festset-\nzung der auf G e                t r e i d e , M e h 1 e , G r o b g r i e ß und\nPein g r i e ß von              Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-\nschöpfungen bei der             Einfuhr                                                                                           7.3. 78                        L 64/1\n6. ]. 78   Verordnung (EWG) Nr. 460/78 der Kommission zur Festset-\nzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für\nC e l r e i d c~ , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden                                                                         7.3. 78                        L 64/3\nG. 3. 78   Veronlnunq (EWG) Nr. 461/78 der Kommission zur Festset-\nZlllHf von Zusalzbelrägen für Eiererzeugnisse                                                                                     7.3. 78                        L 64/5","Nr. 19 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1978                             495\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                        -  Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom            Nr./Seite\n6. 3. 78 Verordnung (EWG) Nr. 462/78 der Kommission zur Festset-\nzung von Zusatzbeträgen für Erzeugnisse des Sektors\nGeflügelfleisch                                                        7.3. 78          L 64/7\n6. 3. 78 Verordnung (EWG) Nr. 463/78 der Kommission zur Festset-\nzung von Zusatzbeträgen für lebendes und geschlachtetes\nGeflügel                                                               7.3. 78          L 64/9\nAndere Vorschriften\n6. 3. 78 Verordnung (EWG) Nr. 464/78 der Kommission zur Wiederein-\nführung des Zollsatzes für Geflechte und ähnliche Waren aus\nFlechtstoffen, zu allen Verwendungszwecken usw., der Tarif-\nnummer ex 46.02, mit Ursprung in Südkorea, dem die in der\nVerordnung (EWG) Nr. 2705/77 des Rates vorgesehenen Zoll-\npräferenzen gewährt werden                                             7.3. 78          L 64/11\n6. 3. 78 Verordnung (EWG) Nr. 465/78 der Kommission zur Wiederein-\nführung des Zollsatzes für andere konfektionierte Waren aus\nGeweben, einschHeßlich Schnittmuster zum Herstellen von\nBekleidung, ausgenommen Waren aus Jute oder anderen texti-\nlen Bastfasern der Tarifnummer 57.03, oder Kokosfasern, der\nTarifnummer ex 62.05, mit Ursprung in Entwicklungsländern,\ndenen die in der Verordnung (EWG) Nr. 2706/77 des Rates\nvorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden                            7.3. 78          L 64/13\nEs sind nachzutragen:\n20. 12. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2939/77 des Rates zur Durchführung\ndes Beschlusses Nr. 1/77 des Gemischten Ausschusses\nEWG-Schweden zur Ergänzung und Änderung des Protokolls\nNr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit\nUrsprung in\" oder „Ursprungserzeugnisse\" und über die\nMethoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen und zur\nAufhebung einiger Beschlüsse des Gemischten Ausschusses              29. 12. 77         L 345/1\n20. 12. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2940/77 des Rates zur Durchführung\ndes Beschlusses Nr. 2/77 des Gemischten Ausschusses\nEWG-Schweden zur Abweichung von Liste A im Anhang zu\nProtokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse\nmit Ursprung in\" oder „Ursprungserzeugnisse\" und über die\nMethoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen                         29. 12. 77         L 345/60\n20. 12. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2941 /77 des Rates zur Durchführung\ndes Beschlussses Nr. 1/77 des Gemischten Ausschusses\nEWG-Island zur Ergänzung und Änderung de; Protokolls\nNr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit\nUrsprung in\" oder „Ursprungserzeugnisse\" und über die\nMethoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen und zur\nAufhebung einiger Beschlüsse des Gemischten Ausschusses              29. 12. 77         L 346/1\n20. 12. 77  Verordnung (EWG) Nr. 2942/77 des Rates zur Durchführung\ndes Beschlusses Nr. 2/77 des Gemischten Ausschusses\nEWG-Island zur Abweichung von Liste A im Anhang zu\nProtokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse\nmit Ursprung in\" oder „Ursprungserzeugnisse\" und über die\nMethoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen                        29. 12. 77         L 346/60\n20. 12. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2943/77 des Rates zur Durchführung\ndes Beschlusses Nr. 1/77 des Gemischten Ausschusses\nEWG-Portugal zur Ergänzung und Änderung des Protokolls\nNr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ur-\nsprung in\" oder „Ursprungserzeugnisse\" und über die Metho-\nien der Zusammenarbeit der Verwaltungen und zur Auf-\nhebung einiger Beschlüsse des Gemischten Ausschusses                29. 12. 77          L 347 / 1\n20. 12. 77  Verordnung (EWG) Nr. 2944/77 des Rates zur Durchführung\ndes Beschlusses Nr. 2/77 des Gemischten Ausschusses\nEWG-Portugal zur Abweichung von Liste A im Anhang zu\nProtokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse\nmit Ursprung in\" oder „Ursprungserzeugnisse\" und über die\nMethoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen                        29. 12. 77          L 347/60\n28. 11. 77  Verordnung (EWG) Nr. 3026/77 des Rates über den Abschluß\ndes Ergänzungsprotokolls zum Assoziierungsabkommen zwi-\nschen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tür-\nkei infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu der Gemein-\nschaft                                                              31. 12. 77         L 361 /1","496                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nWichtiger Hinweis\nfür die Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil 1,\ndie ihren Wohnsitz in den Postleitzahlbezirken 1000 bis 2994 haben\nDas Bundesgesetzblatt Tell I wird Ihnen zur Zelt im Rahmen des Postzeitungsdienstes ge-\nliefert. Dabei leistet die Post auch sogenannte „Besondere Dienste\"; sie beanschriftet und\nverpackt das Bundesgesetzblatt und zieht die Abonnementsgebühren ein.\nDie „Besonderen Dienste\" werden mit Ablauf des 31.12.1978 eingestellt. Wir haben uns ent-\nschlossen, schon vor diesem Zeitpunkt diese Dienste nicht mehr in Anspruch zu nehmen.\nAb 1.7.1978 werden wir das Bundesgesetzblatt Teil I selbst beanschriften und verpacken. Die\nAbonnementsgebühren für das erste Halbjahr 1979 werden durch uns eingezogen.\nUm sicherzustellen, daß Sie auch künftig reibungslos beliefert werden, Ist ea erforderlich,\ndaß Sie unverzüglich den dem Bundesgesetzblatt Tell I Nr.13 vom 11. März 1978 beigefügten\nFormularsatz ausgefüllt an uns zurücksenden.\nTragen Sie bitte in Blatt 1 Ihre genaue Anschrift ein und geben Sie an, ob die Abonnements-\ngebühren im Rahmen des Lastschriftverfahrens (Abbuchung) eingezogen oder ob sie per\nRechnung angefordert werden sollen. Das Lastschriftverfahren stellt die rationellste Lösung\ndar. Es spart Ihnen und uns Zeit und Kosten.\nWenn Sie sich am Lastschriftverfahren beteiligen, bitten wir Sie, auch die auf Blatt 3 befind-\nliche Einzugsermächtigung auszufüllen und uns zusammen mit Blatt 1 zuzuleiten. Bezieher, die\ndas Abonnement durch einen Dritten - z. B. eine Buchhandlung oder die vorgesetzte Be-\nhörde - bezahlen lassen, bitten wir, nur das Formular „Drittzahler\" - Blatt 5 - auszufüllen\nund uns zuzuleiten. Die Zahlstellen erhalten vom Verlag eine Liste, aus der die Bezieher er-\nsichtlich sind, sowie die entsprechende Rechnung.\nBestellungen und Abbestellungen sind künftig nur noch an den Verlag zu richten.\nFür Ihre Bemühungen danken wir Ihnen.\nBonn, im April 1978                                                                     BUNDESANZEIGER\nVertriebsabteilung Bundesgesetzblatt\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Drude: Bundesdrudcerel Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit Im Zusammenhang stehende Bekanntmadrnngen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Tell II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Redltsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d Ing u n gen : Laufender Bezug nur Im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. Jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits ersdlienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfadl 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 43,80 DM. Einzelstüdce je angefangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postschedckonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 2,70 DM (2,20 DM zuzüglich -,50 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausredmung 3, 10 DM. Im Bezugs-\npreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6 °/,."]}