{"id":"bgbl1-1978-19-1","kind":"bgbl1","year":1978,"number":19,"date":"1978-04-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/19#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1978-19-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1978/bgbl1_1978_19.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (Krankenhaus-Buchführungsverordnung - KHBV)","law_date":"1978-04-10T00:00:00Z","page":473,"pdf_page":1,"num_pages":21,"content":["473\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1978                      Ausgegeben zu Bonn am 14. April 1978                                                                                           Nr. 19\nTag                                                     Inhalt                                                                                         Seite\n10,4, 78 Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (Kran-\nkenhaus-Buchführungsverordnung - KHBV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         473\nneu: 2126-9-61 2126-9-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     494\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         494\nVerordnung\nüber die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern\n(Krankenhaus-Buchführungsverordnung - KHBV)\nVom 10. April 1978\nAuf Grund des § 16 des Gesetzes zur wirtschaft-                       Die Buchführung hat den Grundsätzen ordnungs-\nlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Rege-                         mäßiger Buchführung zu entsprechen.\nlung der Krankenhauspflegesätze - Krankenhaus-\n(2) Für Krankenhäuser, die innerhalb eines Ver-\nfinanzierungsgesetz - vom 29. Juni 1972 (BGBl. I\nsorgungsgebietes einem Leistungsverbund mit ge-\nS. 1009) verordnet die Bundesregierung mit Zustim-\nmeinsamer Wirtschaftsführung angehören, kann die\nmung des Bundesrates:\nzuständige Landesbehörde nach Anhören der am\n§ 1                                         Pflegesatzfestsetzungsverfahren Beteiligten eine ge-\nAnwendungsbereich                                       meinsame Buchführung zulassen.\n(1) Die Rechnungs- und Buchführungspflichten                                                                             § 4\nvon Krankenhäusern regeln sich nach den Vor-\nJahresabschluß\nschriften dieser Verordnung und deren Anlagen;\nRechnungs- und Buchführungspflichten sowie Auf-                               (1) Der Jahresabschluß des Krankenhauses be-\nzeichnungspflichten nach anderen Vorschriften                            steht aus der Jahresbilanz und der Gewinn- und\nbleiben unberührt, desgleichen -die Vorschriften                         Verlustrechnung. Die Jahresbilanz ist nach der An-\nüber die steuerliche Gewinnermittlung.                                   lage 2, die Gewinn- und Verlustrechnung nach der\nAnlage 3 zu gliedern.\n(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung\nauf die in den §§ 3 und 20 Satz 1 des Krankenhaus-                            (2) Der Jahresabschluß ist bis zum 30. April des\nfinanzierungsgesetzes bezeichneten Krankenhäuser.                        folgenden Jahres aufzustellen. In begründeten Aus-\nnahmefällen kann die zuständige Landesbehörde auf\nAntrag die Frist bis zum 30. Juni verlängern.\n§ 2\nGeschäftsjahr                                            (3) Für den Inhalt des Jahresabschlusses, die\nWertansätze, die Abschreibungen und die Ansätze\nDas Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.                               von Passivposten sind die Vorschriften des Aktien-\ngesetzes entsprechend anzuwenden, soweit diese\n§ 3                                         Verordnung nichts anderes bestimmt.\nBuchführung\n§ 5\n(1) Das Krankenhaus führt sei~e Bücher nach den                                      Einzelvorschriften zum Jahresabschluß\nRegeln der kaufmännischen doppelten Buchführung.\nDie Konten sind nach dem Kontenrahmen der An-                                 (1) Gegenstände des Anlagevermögens, deren\nlage 1 einzurichten, es sei denn, daß durch ein ord-                     Nutzung zeitlich begrenzt ist,- sind zu den Anschaf-\nnungsmäßiges Uberleitungsverfahren die Umschlüs-                         fungs- oder Herstellungskosten, vermindert· um Ab-\nselung auf den Kontenrahmen sichergestellt wird.                         schreibungen, anzusetzen.","474                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\n(2) 13ci   d<'r lknwssung der Abschreibungssätze                  (7) In Höhe der Abschreibungen auf Anlagegüter,\nzur F('~itl<'qunq der J\\bschrPibungen ist von Kran-               für die die Voraussetzungen für einen Ausgleichs-\nkcnb~iusern, die nach dem Krankenhausfinanzie-                    anspruch nach § 13 des Krankenhausfinanzierungs-\nrungs~Jt!scl.z qrdiirdc~rt W()rden, und von Hochschul-            gesetzes vorliegen, ist in der Jahresbilanz auf der\nklinik('n dc)r durch die §§ 9 und 10 des Kranken-                 Aktivseite ein „Ausgleichsposten nach § 13 KHG\"\nhausfin,rn1.ien111gsgesel.zes und durch die Abgren-•              zu bilden.\nzungsv<'rordnung von1 :5. Dezember 1977 (BGBl. I\nS. 23.'5:5) flir bcslirnmll' (;ruppen von Anlagegütern                                      § 6\nfcstqeleqle Rahnwn einc~r möglichen Nutzungsdauer                                    Anlagennachweis\nzu beachten, soweit es sich um Anlagegüter han-\ndelt, die eiiwr selbsl~indig<'n Bewertung und Nut-                   (1) In einem Anlagennachweis nach Anlage 4\nzunq fähig sind. Dabei ist für das selbständig bewer-             sind für das abgelaufene Geschäftsjahr die Anlage-\nlungs- und nulzungsfähi~Je Anlagegut eine Nut-                    güter des Krankenhauses und die Entwicklung der\nzungsdducr zt1gnmde zu lcqc~n, die der nach Satz 1                Anschaffungswerte mit den dazugehörigen Ab-\nüblichen Dc1ucr lwi durchsclrnittlicher Nutzung für               schreibungen nachzuweisen. § 4 Abs. 2 und 3 sowie\ndas einzc I ne An l,l~J<'(Jll t en !spricht.                      § 5 Abs. 3 gelten entsprechend.\n(2) Kann ein Krankenhaus, das erstmals nach den\n(3) Gebrauchsgüter irn Sinne der Abgrenzungs-\nGrundsätzen dieser Verordnung eine Bewertung des\nverordnung können im Jdhr des Zugangs in voller\nAnlagevermögens vornimmt, zum Stichtag der Er-\nHöhe abgeschrieben werden. Tm Falle der Wieder-\nöffnungsbilanz die tatsächlichen Anschaffungs- oder\nbeschaffung nach § 17 Abs. 4 Nr. 1 des Kranken-\nHerstellungskosten nicht ohne unvertretbaren Auf-\nhausfinanzierungsgeselzes sind ihre Anschaffungs-\nwand ermitteln, so sind den Preisverhältnissen des\noder Herstellungskosten unmittelbar als Aufwand\nvermutlichen Anschaffungs- oder Herstellungszeit-\nzu behandeln.\npunkts entsprechende Erfahrungswerte als Anschaf-\n(4) Nicht      auf dem Krankenhausfinanzierungs-               fungs- oder Herstellungskosten anzusetzen.\ngesetz beruhende Zuweisungen und Zuschüsse der\nöffentlichen J fand für Investitionen in selbständig                 (3) Güter, die am 1. Januar 1972 bis auf einen Er-\nbewertungs- und nutzungsfähige Anlagegüter sind                   innerungsposten abgeschrieben waren, können mit\njn der Jahresbilanz auf der Passivseite als „Sonder-              diesem Restbuchwert aufgenommen werden.\nposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der\nöffentUchen Hand\", vermindert um den Betrag der\n§ 7\nbis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Ab-\nschreibun9en auf die mit diesen Mitteln finanzierten                             Nachweis der Fördermittel\nAnlagegüter, cmszuweisen.                                            Das Krankenhaus hat für das abgelaufene Ge-\nschäftsjahr die in diesem Jahr zugewiesenen För-\n(5) Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzie-\ndermittel in einem Nachweis nach Anlage 5 zu er-\nrungsgesetz, die für Investitionen in selbständig be-\nfassen.\nwertungs- und nutzungsfähige Anlagegüter zuge-\nwiesen und verwendet wurden, sind in der Jahres-                                            § 8\nbilanz auf der Passivseile als „Sonderposten aus\nKosten- und Leistungsrechnung\nFördermitteln nach KHG\", vermindert um den Be-\ntrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefal-                  (1) Das Krankenhaus hat eine auf seine Aufgaben\nlenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln                   und Struktur abgestellte Kosten- und Leistungsrech-\nfinanzierten Anlagegüter, auszuweisen. Satz 1 gilt                nung zu führen, die die Beurteilung der Wirtschafts-\nentsprechend für Ausgleichsbeträge nach § 8 Abs. 2                führung unter Berücksichtigung der Leistungsfähig-\ndes Krankenhausfinanzierungsgesetzes, die für                     keit des Krankenhauses erlaubt. Dazu gehören fol-\nInvestitionen verwendet worden sind.                              gende Mindestanforderungen:\n(6) Sind für ein Darlehen Fördermittel nach § 12               1. Das Krankenhaus hat die auf Grund seiner Auf-\nAbs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes be-                       gaben und Struktur erforderlichen Kostenstellen\nwilligt worden, so ist in Höhe des Teils der jähr-                    zu bilden. Es sollen, sofern hierfür Kosten und\nlichen Ahschrnibungen auf die mit diesen Mitteln                      Leistungen anfallen, mindestens die Kostenstel-\nfinanzierten Anlagegüter, der nicht durch den Til-                    len gebildet werden, die sich aus dem Konten-\ngungsanteil der Fördermittel gedeckt ist, in der                      rahmen der Anlage 6 ergeben. Bei abweichender\nJahresbilanz auf der Aktivseite ein „Ausgleichs-                      Gliederung dieser Kostenstellen soll durch ein\nposten nach § 12 Abs. 1 KHG\" zu bilden. Ist der                       ordnungsmäßiges Uberleitungsverfahren die Um-\nTilgungsanteil der Fördermittel nach § 12 des Kran-                   schlüsselung auf den Kontenrahmen sicherge-\nkenhausfinanzierun~Jsgesetzes höher als die jähr-                     stellt werden.\nlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln                  2. Die Kosten sind aus der Finanzbuchhaltung nach-\nfinanzierten Anlagegüter, so ist in der Jahresbilanz                  prüfbar herzuleiten.\nin Höhe des überschießenden BetrarJes auf der Pas-\nsivseite ein „Ausgleichsposten nach § 12 Abs. 1                   3. Die Ko~ten und Leistungen sind verursachungs-\nKtIG\" zu bilden. Satz 1 gilt entsprechend für die zur                gerecht den Kostenstellen zuzuordnen.\nAlterssicherung bestimmten Mittel, für die nach § 12              4. Für Kosten, die nicht unmittelbar zugeordnet\nAbs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes För-                      werden können, sind sachgerechte Verteilungs-\ndermittel bewilligt worden sind.                          ,           schlüssel anzuwenden.","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1978                          475\n5. Die Kosten- und Leistungsrechnung muß die                                       § 10\nErstellung des Selbstkostenblattes nach der Bun-                     Erstmalige Anwendung\ndespflegesatzverordnung ermöglichen.\nDie Vorschriften dieser Verordnung sind erstmals\n(2) Ein Krankenhaus, das von den Vorschriften         für das am 1. Januar 1979 beginnende Geschäftsjahr\ndes Absatzes 1 befreit ist, hat seiner Aufgabe und       anzuwenden, § 8 spätestens für das am 1. Januar\nStruktur entsprechend die Leistungen zu erfassen,        1980 beginnende Geschäftsjahr.\ndie erforderlich sind, um das Betriebsgeschehen zu\nbeobachten und die Wirtschaftsführung zu beurtei-                                  § 11\nlen.\nÄnderung der Bundespflegesatzyerordnung\n§ 9                             In § 20 Satz 2 der Bundespflegesatzverordnung\nvom 25. April 1973 (BGBl. I S. 333, 419), zuletzt ge-\nBefreiungsvorschriften\nändert .durch die Zweite Verordnung zur Änderung\nDie zuständige Landesbehörde kann auf Antrag          der Bundespflegesatzverordnung vom 8. März 1978\n(BGBl. I S. 386), werden die Worte ,, , spätestens bis\n1. ein Krankenhaus, das voraussichtlich im laufe\nzum 31. 12. 1977,\" gestrichen.\nvon fünf Jahren nach Inkrafttreten dieser Ver-\nordnung auf andere Aufgaben umgestellt werden\noder seinen Betrieb einstellen soll, von den Vor-                              § 12\nschriften dieser Verordnung ganz oder teilweise                          Berlin-Klausel\nbefreien,\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\n2. ein Krankenhaus mit bis zu 250 Krankenhaus-           leitungsgesetzes in Verbindung mit § 31 Satz 2 des\nplanbetten von der Verpflichtung nach § 8 Abs. 1     Krankenhausfinanzierungsgesetzes auch im Land\nbefreien,                                            Berlin.\n3. einzelne Krankenhäuser in begründeten Aus-                                      § 13\nnahmefällen für längstens zwei Jahre von den                              Inkrafttreten\nVorschriften dieser Verordnung ganz oder teil-\nweise befreien, um die Anpassung an diese Vor-         Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\nschriften zu erleichtern.                            kündung in Kraft,\nBonn, den 10. April 1978\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nEhrenberg","476                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nAnlage\nKontenrahmen für die Buchführung\n(Kontenklasse O - 8)\nKontenklasse 0: Ausstehende Einlagen und Anlagevermögen\n00        Ausstehende Einlagen auf das Stamm- oder Grundkapital\n01        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten\n010       Bebaute Grundstücke\n011       Bel:riebsbaut<,m\n012       Außenanl<1gen\n02        frei\n03        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten\n030       Bebaute Grundstücke\n031       Wohnbauten\n032       Außenanlagen\n04        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten\n05        Bauten auf fremden Grundstücken\n050       Betriebsbauten\n051       frei\n052       Wohnbauten\n053       Außenanlagen\n06        Technische Anlagen\n060       in Betriebsbauten\n061       frei\n062       in Wohnbauten\n063       in Außenanlagen\n07        Einrichtungen und Ausstattungen\n070       in Betriebsbauten\n071       frei\n072       in Wohnbauten\n076       Gebrauchsgüter, für die § 5 Abs. 3 Satz 1 KHBV angewendet wird\n077       Festwerte in Betriebsbauten\n078       frei\n079       Festwerte in Wohnbauten\n08        Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen\n080       Betriebsbauten\n081       frei\n082       Wohnbauten\n09         Immaterielle Anlagewerte, Beteiligungen und andere Finanzanlagen","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1978              477\nKontenklasse 1: Umlaufvermögen, Aktive Rechnungsabgrenzung, Bilanzverlust\n10        Vorräte\n100       Vorräte an Lebensmitteln\n101       Vorräte medizinischer Bedarf\n102       Vorräte an Betriebsstoffen\n103       Vorräte des Wirtschaftsbedarfs\n104       Vorräte des Verwaltungsbedarfs\n109       Sonstige Vorräte\n11         Geleistete Anzahlungen\n(soweit nicht in Kontengruppe 08 auszuweisen)\n12         Forderungen aus Lieferungen und Leistungen\n13         Wechsel, Schecks, Kassenbestand, Postscheckguthaben\n14         Guthaben bei Kreditinstituten und Wertpapiere des Umlaufvermögens\n15        Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht\n150       Forderungen nach dem KHG\n151       Sonstige aktivierungsfähige Forderungen nach dem KHG\n152        Forderungen nach der Bundespflegesatzverordnung\n16         Sonstige Vermögensgegenstände\n17         Aktive Rechnungsabgrenzung\n18         Ausgleichsposten nach § 12 Abs. 1 und § 13 KHG\n180        Ausgleichsposten nach § 12 Abs. 1 KHG\n181        Ausgleichsposten nach§ 13 KHG\n19         Bilanzverlust\nKontenklasse 2: Eigenkapital, Sonderposten, Wertberichtigungen,\nRückstellungen, langfristige Verbindlichkeiten\n20         Eigenkapital, Stamm-·oder Grundkapital\n21         Rücklagen\n210        Gesetzliche Rücklagen\n211        Zweckgebundene Rücklagen\n212        Freie Rücklagen\n22         Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG\n23         Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand\n24         Ausgleichsposten nach§ 12 Abs. 1 KHG\n25         Wertberichtigungen zu Beteiligungen und zu Wertpapieren des Anlagevermögens\n26         Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen\n27         Pensionsrückstellungen\n28         Andere Rückstellungen\n29         Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren","418                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nKontenklasse  a: A ndPre Verbindlichkeiten, Passive Rechnungsabgrenzung, Bilanzgewinn\n30         bei für spätere Entwicklungen\n31         frei für spätere Entwicklungen\n32        Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen\n33         Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener\nWechsel\n34        Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, soweit nicht In 29 enthalten\n(Laufzeit bis zu vier Jahren)\n35         Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecbt\n350       Verbindlichkeiten nach dem KHG\n351       Verbindlichkeiten nach der Bundespflegesatzverordnung\n359       Zugewiesene und nicht ausgezahlte Fördermittel nach KHG\n36         Erhaltene Anzahlungen\n37         Sonstige Verbindlichkeiten\n38        Passive Rechnungsabgrenzung\n39         Bilanzgewinn\nKontenklasse 4: Betriebliche Erträge\n40         Erträge aus stationärer Behandlung\n400       Pflegesätze nach § 3 Abs. 1 BPflV\n401        Pflegesätze nach § 3 Abs. 2 BPflV\n402       Pflegesätze nach § 4 BPflV\n403        Gesondert berechenbare Nebenleistungen nach § 5 BPflV\n404        Zusätzliche Leistungen nach § 7 BPflV\n411        Erträge aus sonstigen gesondert berechenbaren L.eistungen nach§ 6 BPflV\n42         Erträge aus Ambulanz (§ 18 Abs. 5 BPflV)\n43         Erstattungen der Ärzte\n430        Erstattungen der Ärzte nach § 18 Abs. 6 Satz 1 BPflV\nlm stationären Bereich\n431        Erstattungen der Ärzte nach§ 18 Abs. 6 Satz 1 BPflV\nim ambulanten Bereich\n4310       Erträge aus der Berechnung von Sachkosten\n4311       Sonstige Erstattungen\n432       Erstattungen der Ärzte nach § 18 Abs. 6 Satz 3 BPflV\n433       Erstattungen der Belegärzte\n434        Erstattungen der Ärzte für Gutachtertätigkeit u. ä.\n44         Rückvergütungen, Vergütungen und Sachbezüge\n440        Erstattungen des Personals für freie Station\n441        Erstattungen des Personals für Unterkunft\n442        Erstattungen des Personals für Verpflegung\n443        Erstattungen des Personals für sonstige Leistungen\n444        Erstattungen von betriebsfremden Personen","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, ·den 14. April 1978               479\n45         Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben, Notarztdienst\n450        aus Hilfsbetrieben\n451        aus Nebenbetrieben\n452        aus der Bereitstellung von Krankenhausärzten für den Notarztdienst\n46         Erträge aus Fördermitteln nach KHG\n460        Fördermittel, die zu passivieren sind\n461        Sonstige Fördermittel\n47         Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand, soweit nicht unter 46\n48         Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten nach § 12 Abs. 1 und § 13 KHG\n49         Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und Ausgleichsposten nadl § 12\nAbs. 1 KHG\n490        aus der Auflösung von Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG,\nzweckentsprechend verwendet\n491        aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen\nder öffentlichen Hand\n492        aus der Auflösung von Ausgleichsposten nach§ 12 Abs. 1 KHG\nKontenklasse 5: Andere Erträge\n50        Erträge aus Beteiligungen und Finanzanlagen\n51         Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge\n52        Erträge aus dem Abgang von Ge,genständen des Anlagevermögens und aus\nZuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens\n53         Erträge aus der Herabsetzung der Pauschalwertberichtigung zu Forderungen\n54         Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen\n55        Bestandsänderungen, aktivierte Eigenleistungen\n56         Erträge aus der Einstellung von Forderungen nach dem KHG\n57         Sonstige ordentliche Erträge\n58         Außerordentliche Erträge nach § 17 Abs. 1 BPflV\n59         Sonstige außerordentliche Erträge\n590        Betriebsfremde Erträge\n591        Periodenfremde Erträge\n592        Spenden und ähnliche Zuwendungen\nKontenklasse 6: Aufwendungen\n60         Löhne und Gehälter\n6000       Ärztlicher Dienst\n6001       Pflegedienst\n6002       Medizinisch-technischer Dienst\n6003       Funktionsdienst\n6004       Klinisches Hauspersonal\n6005       Wirtschafts-, Versorgungs- und technischer Dienst\n6006       Instandhaltungs- und Instandsetzungsdienst\n6007       Verwaltungsdienst\n6008       Sonderdienste","480                                  Bu1Hlesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nG009      Forl-  1111d W(,i I Prbildungsdienst\nb010      P<)rsorwl der J\\ usbildungsstätten\n6()11     Sonsliqes Pc)rsonal\n61        Gesetzliche Sozialabgaben\n(A 11fteilu nu wie 6000 --- 6011)\n62        Aufwendungen für Altersversorgung\n(Aufteilunq wie 6000         6011)\n63        Aufwendungen für Beihilfen und Unterstützungen\n(AuftPilunq wie fiOOO        6011)\n64        Sonstige Personalaufwendungen\n(Aufteil un9 wie 6000        6011)\n6419      Personalaufwendungen für aktivierte Eigenleistungen sowie nicht aktivierungsfähige\nMcll3nahmen im Sinne des § 9 Abs. 3 und des § 10 KHG\n65        I.ebensmittel\n66        Medizinischer Bedarf\n6600      Arzneien, I foil- und Heilhilfsmittel\n6601      Ärztlich verordnete Stärkungsmittel\n6602      Blut, Blutkonserven und Blutersatzmittel\nG603      Verbandrnittel\n6604      Ärztliches und pflegerisches Verbrauchsmaterial\n6606      Narkose- und sonstiger OP-Bedarf\n6607      Röntgen bedarf\n6608      Laborbedarf\n6609      Entgelt(:~ für UntPrsuchungen in fremden Instituten\n6610      Bedarf für EKG, EEG (Grundumsatzbestimmung u.ä.)\n6611      Bedarf der Bade-, Massage- und elektrophysikalischen Abteilung\n6612      Apothekenbedarf (Verbrauchsmaterial)\n6613      Fein-Desinfektionsmittel\n6614      Kosten für Krankentransporte (soweit nicht Durchlaufposten)\n6615      Sonstiger medizinischer Bedarf\n6616      Aufwendungen im Sinne des § 5 Abs. 4 Nr. 1 und 2 AbgrV für medizinische Geräte\nund medizinisch-technische Anlagen\n6611      Implantate\n67        Wasser, Energie, Brennstoffe\n68        Wirtschaftsbedarf\n69        Verwaltungsbedarf\nKontenklasse 7: Aufwendungen\n70        Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen\n700       Zentraler Verwaltungsdienst\n701       Zentraler Genwinschaftsdienst\n71        Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer bis zu drei Jahren\n(Gebrauchsgüter)\n710        Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter für den medizinischen Bedarf\n711       Wiederbeschaffle Gebrauchsgüter für den Wirtschaftsbedarf\n712       Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter für den Verwaltungsbedarf\n713       Mieten für Gebrauchsgüter\n719      Gebrauchsgüter, die nicht der Kontengruppe 07 zuzuordnen sind","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1978                  481\n72         Instandhaltung, Instandsetzung, Material für aktivierte Eigenleistungen\n720        Instandhaltung und Instandsetzung, finanziert nach§ 18 Abs. 4 BPflV\n721        Nicht aktivierungsfähige Maßnahmen .nach§ 9 Abs. 3 KHG\n722        Nicht aktivierungsfähige Maßnahmen nach§ 10 KHG\n723        Material für aktivierte Eigenleistungen\n73         Steuern, Abgaben, Versicherungen\n74         Zinsen und ähnliche Aufwendungen\n740       Zinsen und ähnliche Aufwendungen für Betriebsmittelkredite\n741       Zinsen und ähnliche Aufwendungen für sonstiges Fremdkapital\n75        Auflösung von Ausgleichsposten und Zuführungen der Fördermittel nach KHG\nzu Sonderposten oder Verbindlichkeiten\n750       Auflösung des Ausgleichspostens nach§ 12 Abs. 1 KHG\n751       Auflösung des Ausgleichspostens nach§ 13 KHG\n752       Zuführungen der Fördermittel nach KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten\n753       Zuführungen zu Ausgleichsposten nach§ 12 Abs. 1 KHG\n76        Abschreibungen auf Sachanlagen und Zuführungen zu Wertberichtigungen\n77        Aufwendungen nach § 11 KHG und Investitionskostenanteile im Sinne des § 17 Abs. 4\nKHG\n78        Sonstige ordentliche Aufwendungen\n780       Sachaufwand der Fort- und Weiterbildung\n781       Sachaufwand der Ausbildungsstätten\n782       Sonstiges\n79        Außerordentliche Aufwendungen\n790       Außerordentliche Aufwendungen nach § 17 Abs. 1 BPflV\n791       Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus\nWertberichtigungen zu Gegenständen des Anlagevermögens\n792       Betriebsfremde Aufwendungen\n793       Periodenfremde Aufwendungen\n794       Spenden und ähnliche Aufwendungen\n795       Außergewöhnliche Sonderaufwendungen\n796       Abschreibungen auf Forderungen\nKontenklasse 8:\n80        frei\n81        frei\n82        frei\n83        frei\n84        frei\n85        Eröffnungs- und Abschlußkonten\n86        Abgrenzung der Erträge, die nicht In die Kostenrechnung eingehen\n87        Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen\n88        Kalkulatorische Kosten\n89        frei","482                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Tei] I\nZuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen\nKonten-\ngruppe,\n-untergruppe\nbzw. Konto\n03           Hier sind Wohnbauten zuzuordnen, die für den Krankenhausbetrieb nicht unerläßlich\nnotwendig sind und deshalb nach dem KHG nicht gefördert werden. Sie müssen gegen-\nüber Kontengruppe 01 ausreichend abgegrenzt werden.\n07           Hier sind Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von drei bis fünfzehn Jahren im Sinne\ndes § 10 Abs. 1 KHG (kurzfristige Anlagegüter) zu erfassen.\n150          Die Fördermittel sind mit Eingang des entsprechenden Bewilligungsbescheides als For-\nderung in Kontengruppe 15 oder bei Eingang der Fördermittel in Kontengruppe 14\nbzw. 13 mit Gegenbuchung im Ertrag, Kontengruppe 46, zu buchen. Zur Neutralisierung\nim Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres werden\na) die bis zum Abschluß des Geschäftsjahres eingegangenen und für die Anschaffung\nvon aktivierten Anlagegütern zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei\nKontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei\nKontengruppe 22 in die Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG eingestellt;\nb) die eingegangenen und noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei\nKontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei\nKontenuntergruppe 350 als Verbindlichkeiten behandelt;\nc) aktivierte, aber bis zum Abschluß des Geschäftsjahres noch nicht eingegangene För-\ndermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und bei Konten-\nuntergruppe 359 als Verbindlichkeit behandelt. Soweit über die aktivierten und\nnoch nicht eingegangenen Fördermittel durch Vorfinanzierung verfügt wurde, ist\nder entsprechende Betrag als Sonderposten einzustellen [siehe Buchst. a)].\n60           Vergütungen für Uberstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Zuschläge, Zu-\nlagen, Sachbezüge für freie Station, Mutterhausabgaben und Gestellungsgelder sind\nder Kontengruppe 60 „Löhne und Gehälter\" zuzuordnen. Verwaltungskostenzuschläge\nbei Gestellungsverträgen sind bei der Kontengruppe 69 „Verwaltungsbedarf\" zu\nbuchen.\nKosten für Fremdleistungen sind als Sachkosten bei der Kontengruppe 70 zu buchen.\n6000         Vergütungen an alle Ärzte; soweit noch Medizinalassistenten und Famuli eingesetzt\nwerden, sind diese Aufwendungen unter Konto 6011 „Sonstiges Personal\" zu buchen.\nAn fremde Konsiliarärzte gezahlte Honorare sind dem Konto 6615 zuzuordnen. Falls\nTaschengelder oder ähnliche Zuwendungen an Studenten in der praktischen Ausbildung\nim letzten Jahr des Medizinstudiums entrichtet werden, gilt dies entsprechend.\n6001         Vergütungen an Pflege- und Pflegehilfspersonal im stationären Bereich (Dienst am\nKrankenbett). Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege- und -behandlungsein-\nheiten sowie Dialysestationen, ferner Vergütungen an Schüler, soweit diese auf die\nBesetzung der Stationen mit Pflegepersonal angerechnet werden (siehe auch Konto 6011\n,,Sonstiges Personal\").\nVergütungen für Pflegepersonal, das im med.-techn. Dienst, Funktionsdienst, Wirt-\nschafts- und Versorgungsdienst oder Verwaltungsdienst eingesetzt wird, sind auf die\nentsprechenden Konten (6002, 6003, 6005 und 6007) zu buchen.\n6002         Vergütungen an\nApothekenpersonal (Apotheker, pharmazeutisch-techn. Assistentinnen, Apotheken-\nhelferinnen, Laborantinnen, Dispensierschwestern)\nArzthelfer\nAudiometristen\nBio-Ingenieure","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1978                      483\nKonten-\ngruppe,\n-untergruppe\nbzw. Konto\nChemiker\nChemotechniker\nCytologieassistenten\nDiätassistenten\nBEG-Assistenten\nGesundheitsingenieure\nKardiotechniker\nKrankengymnasten\nKrankenhausingenieure\nLaboranten\nLogopäden\nMasseure\nMasseure und med. Bademeister\nMedizinphysiker\nMedizinisch-technische Assistenten\nMedizinisch-technische Gehilfen\nMedizinisch-technische Laboratoriumsassisten ten\nMedizinisch-technische Radiologieassistenten\nOrthoptisten\nPersonal für die medizinische Dokumentation\nPhysiker\nPhysik.-technische Assistenten\nPsychagogen\nPsychologen\nNichtärztliche Psychotherapeuten\nSchreibkräfte im ärztl. und med.-techn. Bereid:l\nSonstige Kräfte im med.-techn. Bereich\nSta tionssekretärinnen\nTierpfleger und Sektionsgehilfen\nZahnärztliche Helferinnen\nsowie vergleichbares med.-techn. Personal\nZum med.-techn. Behandlungsbereich gehören:\nApotheken, Laboratorien einschl. Stationslaboratorien, Röntgen-, EKG-, EEG-, EMG-,\nGrundumsatzabteilungen, Bäder- und Massageabteilungen, elektrophysikalische\nAbteilungen, Sehschulen, Sprachschulen, Körperprüfabteilungen usw.\n6003         Vergütungen an\nKrankenpflegepersonal für Operationsdienst\nKrankenpflegepersonal für Anästhesie\nHebammen\nKrankenpflegepersonal in der Ambulanz\nKrankenpflegepersonal in Polikliniken\nKrankenpflegepersonal im Bluttransfusionsdienst\nKrankenpflegepersonal in der Funktion_sdiagnostik\nKrankenpflegepersonal in der Endoskopie\nKindergärtnerinnen, soweit zur Betreuung kranker Kinder eingesetzt\nKrankentransportdienst\nBeschäftigungstherapeuten (einschl. Arbeitstherapeuten)\nPersonal der Zentralsterilisation","484                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nKonten-\ngruppe,\n-untergruppe\nbzw. Konto\n6004         Vergüllm9en an\nHaus- und Reinigungspersonal der Kliniken und Stationen\n6005         Vergütungen an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen\neingesetzt wird:\nBetriebsingenieure\nDesinfektion\nEinrichtungen zur Versorgung mit Heizwärme, Warm- und Kaltwasser, Frischluft,\nmed. Gasen, Strom\nHandwerker (einschl. Hilfspersonal), soweit nicht für Instandhaltung und Instand-\nsetzung im Sinne des§ 18 Abs. 4 BPflV eingesetzt\nHausmeister\nHof- und Gartenarbeiten\nHol- und Bringedienste\nKüchen und Diätküchen (einschl. Ernährungsberaterinnen)\nLager\nReinigungsdienst, ausgenommen klinisches Hauspersonal\nTechnische Betriebsassistenten\nTechnische Zentralen\nTransportdienste\n(nicht Krankentransportdienst, siehe Konto 6003)\nWäschereien und Nähstube\n(einschl. Wäschebeschließerinnen)\nWirtschaftsbetriebe\n(z. B. Metzgereien, Schweinemästereien, Gärtnereien, Okonomien)\nZentrale Bettenaufbereitung\nPersonal, das mit Verwaltungsarbeit beschäftigt ist, muß bei Konto 6007 ausgewiesen\nwerden.\n6006         Vergütungen für Handwerker (einschl. Hilfspersonal), soweit diese überwiegend für die\nInstandhaltung und Instandsetzung im Sinne des § 18 Abs. 4 BPflV eingesetzt sind\n6007         Vergütungen für das Personal der engeren und weiteren Verwaltung, der Registratur,\nferner der technischen Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6005 (z.B. Betriebsingenieur)\nerfaßt, z. B.\nAufnahme- und Pflegekostenabteilung\nBewachungspersonal\nBotendienste (Postdienst)\nBüchereien\nEinkaufsabteilung\nInventar- und Lagerverwaltung\nKasse und Buchhaltung (einschl. Nebenbuchhaltung)\nPersonalverwaltung\nPförtner\nPlanungsabteilung\nRegistratur\nStatistische Abteilung\nTechnische Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6005 erfaßt\nTelefonisten und Personal zur Bedienung zentraler Rufanlagen\nVerwaltungsleitung\nVerwallungsschreibkräfte\nWirtschaftsabteilung","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1978                         485\nKonten-\ngruppe,\n-untergruppe\nbzw. Konto\n6008         Vergütungen an\nOberinnen\nLeitendes Krankenpflegepersonal, soweit nicht im Pflege- oder Funktionsdienst\nHausschwestern\nHeimschwestern\nSchwestern in der Schwesternverwaltung\nSeelsorger\nSozialarbeiter\nKrankenhausfürsorger\nMitarbeiter, die zur Betreuung des Personals und der Personalkinder eingesetzt sind\n6009 und     Vergütungen für Lehrkräfte, -die für diese Tätigkeit einen Arbeits- oder Dienstvertrag\n6010         haben (evtl. anteilig)\nSonstige Entschädigungen, z. B. Honorare für nebenamtliche Lehrtätigkeit anstaltseige-\nner Kräfte oder Honorare nicht anstaltseigener Lehrkräfte, sind den Sachkosten zuzu-\nordnen, siehe Konto 7800.\n6011         Vergütungen für\nMedizinalassistenten und Famuli\nSchülerinnen (Schüler), soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflege-\npersonal nicht angerechnet werden\nVorschülerinnen\nPraktikantinnen und Praktikanten jeglicher Art\nTaschengelder und ähnliche Zuwendungen\n61           (Aufteilung wie 6000 - 6011)\nHier sind die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung\nsowie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu buchen. In ihrer Höhe ge-\nsetzlich festgelegte Arbeitnehmeranteile, die ganz oder teilweise vom Arbeitgeber\n· übernommen werden, sind als Löhne und Gehälter zu behandeln.\n62           (Aufteilung wie 6000 - 6011)\nHier sind nur die Aufwendungen für Altersversorgung, und zwar aufteilbare Beiträge\nzu Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskassen sowie anderen Versorgungseinrichtun-\ngen, ferner Ruhegehälter für ehemalige Mitarbeiter des Krankenhauses zu buchen.\nAlle übrigen freiwilligen Sozialleistungen gehören - soweit es nicht Beihilfen und\nUnterstützungen sind - zu den sonstigen Personalaufwendungen.\n63           (Aufteilung wie 6000 - 6011)\nSoweit aufteilbar, Beihilfen und Unterstützungen für Mitarbeiter sowie Hinterbliebene\n64           (Aufteilung wie 6000 - 6011)\nAufteilbare sonstige Aufwendungen für das Personal, wie Erstattungen von Fahrtkosten\nzum Arbeitsplatz, freiwillige soziale Leistungen an ·die Mitarbeiter (freiwillige Weih-\nnachtsgeschenke, Jubiläumsgeschenke und -zuwendungen, Zuschuß zum Mittagessen);\nnicht aufteilbare sonstige Personalaufwendungen, nicht nach Personengruppen aufteil'-\nbare Aufwendungen für Altersversorgung, Beihilfen, Essenszuschüsse, Betriebsaus-\nflüge, Beiträge zur Berufsgenossenschaft u. ä.\n6419         Personalaufwendungen für Handwerker und Hilfskräfte, die für aktivierte Eigen-\nleistungen sowie bei nicht aktivierungsfähigen Maßnahmen im Sinne des § 9 Abs. 3\nund des§ 10 KHG angefallen sind, müssen vor der Erstellung des Jahresabschlusses auf\nKonto 6419 umgebucht werden. Diese Aufwendungen werden bei der Ermittlung der\nSelbstkosten nach den Bestimmungen der Bundespflegesatzverordnung nicht berück-\nsichtigt.","486                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nAnlage 2\nGliederung der Jahresbilanz\nAktiva\n1.    Ausstehende Einlagen auf das Stamm- oder\nGrundkapital ................................. .\n2.    Anlagevermögen\n2.1   Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit\nBetriebsbauten ............................... .\n2.2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit\nWohnbauten ................................ .\n2.3 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne\nBauten\n2.4 Bau len auf fremden Grundstücken ............. .\n2.5 Technische Anlagen .......................... .\n2.6 Einrichtungen und Ausstattungen .............. .\n2.7 Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen\n2.8 Immaterielle Anlagewerte,\nBeteil igung(~n und andere Finanzanlagen\n3.    Umlaufvermögen\n3.1 Vorräte      ....... .\n3.2 Geleistete Anzahlungen,\nsoweit sie nicht unter 2.8 auszuweisen sind ..... .\n3.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen\n3.4   Wechsel, Schecks, Kassenbestand,\nPostscheckgut.haben ........................... .\n].5 Guthaben bei Kreditinstituten ................. .\n3.6 Wertpapiere des Umlm1fvermögens\n3.7 Forderungen nach dem\nKrankenhausfinanzierungsrecht ................ .\n'.3.8 Sonstige Vermögensgegenstände .............. .\n4.   Rechnungsabgrenzungsposten\n5.    Ausgleichsposten nach § 12 Abs. 1 und § 13 KHG\n5.1  Ausgleichsposten nach § 12 Abs. 1 KHG ........ .\n5.2 Ausgleichsposten nach § 13 KHG .............. .\n6.   Bilanzverlust\nForderunqen nach d<•r BPl!V\n(enthalten in 3.7)","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1978 487\nPassiva\nt.   Eigenkapital, Stamm- oder Grundkapital\n2.   Rücklagen .................................. .\n3.   Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG .... .\n4.   Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen\nder öffentlichen Hand ....................... .\n5.   Ausgleichsposten nach§ 12 Abs. 1 KHG\n6.   Wertberichtigungen\n6.1 Wertberichtigungen zu Beteiligungen und zu\nWertpapieren des Anlagevermögens .......... .\n6.2 Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen\n7.   Rückstellungen\n7.1 Pensionsrückstellungen\n7 .2 Andere Rückstellungen\n8.   Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von\nmindestens vier Jahren ...................... .\n9.   Andere Verbindlichkeiten\n9.1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und\nLeistungen .................................. .\n9.2 Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener\nWechsel und der Ausstellung eigener Wechsel ..\n9.3 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,\nsoweit sie nicht zu 8. gehören ................. .\n9.4 Verbindlichkeiten nach dem\nKrankenhausfinanzierungsrecht ............... .\n9.5 Zugewiesene und nicht ausgezahlte Fördermittel\nnach dem KHG .............................. .\n9.6 Erhaltene Anzahlungen ...................... .\n9. 7 Sonstige Verbindlichkeiten ................... .\n10.   Passive Rechnungsabgrenzung ............... .\n11.   Bilanzgewinn ............................... .\nVerbindlichkeiten nach der BPflV\n(enthalten in 9.4)                ............... .","488                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nAnlage 3\nGliederung der Gewinn- und Verlustrechnung\n1. Ertrüge aus stationürer Behandlung (KGr. 40) ....\n2. Erträge aus sonstigen gesondert berechenbaren\nLeistuwwn nach § 6 BPflV (KGr. 41) ........... .\n3. Ertrtige aus Ambulanz (KGr. 42)\n4. Erstattunqen der Arzle (KCr. 43)\n5. Rück verqü l tm~Jen, V('rgütungen und Sachbezüge\n(KGr. 44) .................................... .\n6. Sonsliqe ordc>nl I ichc\" Erl rüge (KGr. 45, 57) ...... .\n7. Zuweisunqen und Zuschüsse der öffentlichen Hand,\nsowei I nicht unter Nr. 14 (KGr. 47) ............. .\n8. Bestanclsändenm~wn, 11k ti viert<::! EigE>,nleistungen\n(KGr. 55) .................................. · ·.\n9. Löhne und GehäHer (KGr. 60) ................. .\n10. Gesetzliche Sozialabgaben (KGr. 61) ............ .\nl l. Aufwendungen für AltPrsversorgung und Unter-\nstützung und sonsti~ie Personalaufwendungen\n(KGr. G2      64) ................................ .\nZwischensun1me .............................. .\n12. Sachaufwendungen\n(KGr. 65       73, KUGr. 740 und KGr. 78)\n13. Zwischenergebnis          ............................ .\n14. Erträge aus Fördermitte,ln nach KHG (KGr. 46) .. .\n15. Erträr1e aus der Einstellung von Ausgleichsposten\nnach § 12 Abs. 1 und § 13 KHG (KGr. 48) ........ .\n16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und\nA usgl<!ichsposten nach § 12 Abs. 1 KHG (KGr. 49)\nl 7. Ertrüge ans Beteiliqungen und Finanzanlagen\n(KC;r. 50) . . . . . . .............................. .\n18. Sonsti{Je Zinsen und ähnliche Erträge (KGr. 51) ..\n19. Erträge aus dem Abgcmg von Gegenständen des\nAnlagevermögens und aus Zuschreibungen zu\nGegenständen des Anlagevermögens (KGr. 52) ...\n20. Erträge aus der Herabsetzung der Pauschalwert-\nberichtigung zu Forderungen (KGr. 53) .......... .\n21. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen\n(KGr. 54) .................................... .\n22. Erträge aus der Einstellung von Forderungen nach\ndem KHG (KGr. 56) ........................... .\nUbertrag","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1978                           489\nUbertrag .................................... .\n23. Außerordentliche Erträge nach § 17 Abs. 1 BPflV\n(KGr. 58) .................................... .\n24. Sonstige außerordentliche Erträge (KGr. 59) .... .\n25. Zinsen und ähnliche Aufwendungen für sonstiges\nFremdkapital (KUGr. 741) ..................... .\n26. Auflösung des Ausgleichspostens nach § 12 Abs. 1\nKHG (KUGr. 750) ............................. .\n27. Auflösung des Ausgleichspostens nach § 13 KHG\n(KUGr. 751) .................................. .\n28. Zuführungen der Fördermittel nach KHG zu Son-\nderposten oder Verbindlichkeiten (KUGr. 752) ....\n29. Zuführungen zu Ausgleichsposten nach § 12 Abs. 1\nKHG (KUGr. 753) ............................. .\n30. Abschreibungen auf Sachanlagen und Zuführungen\nzu Wertberichtigungen (KGr. 76) ............... .\n31. Aufwendungen nach § 11 KHG und Investitions-\nkostenanteile im Sinne des § 17 Abs. 4 KHG\n(KGr. 77) ..................................... .\n32. Außerordentliche Aufwendungen nach § 17 Abs. 1\nBPflV (KUGr. 790) ........................... .\n33. Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenstän-\nden des Anlagevermögens und aus Wertberichti-\ngungen zu Gegenständen des Anlagevermögens\n(KUGr. 791) .................................. .\n34. Sonstige außerordentliche Aufwendungen (KGr. 79),\nsoweit nicht unter Nr. 32 und 33 ............... .\n35. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag           ............. .\n36. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr ..\nZwischensumme\n37. Entnahmen\na) aus gesetzlichen Rücklagen ................. .\nb) aus freien und zweckgebundenen Rücklagen .. .\n38. Einstellung aus dem Jahresüberschuß in Rücklagen\na) in gesetzliche Rücklagen .................... .\nb) in freie und zweckgebundene Rücklagen ..... .\n39. Bilanzgewinn/Bilanzverlust .................... .\nAnm.: Ist durch landesrechtliche Vorschriften vorgesehen, daß nur der Jahresgewinn bzw. der Jahresverlust ausge-\nwiesen wird, so entfallen die Nr. 36 bis 39.","Anlagennachweis                                                                                                                                      •=      .r,..\n--=\n~\n=\nEntwiddung der Anschaffungswerte                        Entwicklung der Abschreibungen           Restbuch-  ('C\nv;erte   ....\nBilanz-     Anlagegruppen                                                                                               Entnahme\nAnfangs-                     Um-                         Anfangs-   Zufüh-        Um-                          (Stand:\nposition                                  Zugang                   Abgang   Endstand                                       für   Endstand\nstand                   buc:hungen                       stand     rungen     buchungen                       31. 12.)\nAbgänge\nDM           DM            DM          DM       DM       DM         DM          DM           DM      DM        DM\n1                2            3             4           5         6       7          8            9           10      11        12\n1\nI. Krankenhaus ohne Einrichtungen im Sinne des§ 4 Abs. 3 Nr. 3, 4 und 6 bis 10 KHG\n2.1 Grundstücke und\ngrundstücks-\ng leiche Rechte                                                                                                                                   to\nmit Betriebs-                                                                                                                                     ::::\n;::i\np_.\nbauten                                                                                                                                            (t)\ner,\n(.Q\n2.2 Grundstücke und                                                                                                                                    (D\ner,\ngrundstücks-                                                                                                                                      ~\nN\ngleiche Red:lte                                                                                                                                   O\"'\nmit Wohnbauten\nj\n2.3 Grundstücke und                                                                                                                                    c__,\nOi\ngrundstücks-                                                                                                                                      ::,\"'\n1-j\ng leiche Rechte                                                                                                                                  (.Q\nOi\nohne Bauten                                                                                                                                       ;::i\n(.Q\n2.4 Bauten auf frem-                                                                                                                                   ......\nr..o\n-..J\nden Grundstücken                                                                                                                                  ~\n>-l\n2.5 Technische\nAnlagen                                                                                                                                           ~\n......\n2.6  Einrichtungen\nund\nAusstattungen\n2.7 Anlagen im Bau\nund Anzahlungen\nauf Anlagen\nII. Einrichtungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 3, 4 und 6 bis 10 KHG, ohne Wohnbauten\n(Gliederung wie I.)\nIII. Wohnbauten im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 8 KHG\n(Gliederung wie I.)","Nadlweis der Fördermittel nadl KHG für das Jahr ....................... .\nNicht passivierte Fördermittel                                                   Passivierte Fördermittel\nvon Spalte 3           von Spalte 3 nod:J.                                    von Spalte 9          von Spalte 9 nod:J.\nzugewiesen                                                            zugewiesen\nverwendet              nicht verwendet                                        verwendet             nicht verwendet\nNr.            Art der Mittel\nBu-                       Bu-                    Bu-                          Bu-                      Bu-                    Bu-\nBetrag                   Betrag     chungs-      Betrag                Betrag                         Betrag                  Betrag\nd:J.ungs-                                        chungs-                    chungs-                    chungs-                chungs-\nstelle 1 )                stelle 1 )             stelle 1 )                 stelle 1 )                 stelle 1)              stelle 1 )\nDM                       DM                       DM                   DM                             DM                       DM\n1                   2                 3            4           5             6          1           8        9                  10          11           12          13         14\n1         Fördermittel nach KHG                                                                                                                                                                   z:-,\n.......\n1.1       § 4 Abs. 2 Satz 1                                                                                                                                                                       CO\n1.2       § 4 Abs. 2 Satz 2                                                                                                                                                                       ..,\npi\n1\n1.3       § 9 Abs. 1                                                                                                                                                                             ca\n0..\n(0\n1.4       § 9 Abs. 3 Satz 1,                                                                                                                                                                       ~\n1. Halbsatz                                                                                                                                                                            •i::::\n(/l\nca\n1.5       § 9 Abs. 3 Satz 1,                                                                                                                                                                      pi\ner\n2. Halbsatz                                                                                                                                                                             (0\ntD\n1.6       § 10                                                                                                                                                                                     0\nl::l\n1.7\n.?\n§ 11 Abs. 1                                                                                                                                                                             0..\n(0\n1.8       § 12 2 )                   1                                                                                                                                                            l::l\n.......\n~\n1.9       § 19\n•\n-0\n~\n1 Summe 1                                                         1                                                               1             1           1                             -\nCO\n\"'I.J\nex,\n2         Mittel nach § 8 Abs. 2\nKHG\n1\n>\ne.\nQ,I\n1)  Es sind alle Bilanz-, Aufwands- und Ertragskonten anzugeben, die bei dem Jahresabschluß vcm der buchhalterischen Abwicklung der Fördermittel berührt worden sind.\n-\ntQ     ~\n('D\n2)  Hierzu gehören auch Leistungen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 letzter Halbsatz KHG.                                                                                                                   C0\n~","492                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\nAnlage 6\nKontenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung\n(Kontenklasse 9)\n90    Gemeinsame Kostenstellen\n900   Gebä.ude einschl. Grundstück und Außenanlagen\n901   Leitung und Verwaltung des Krankenhauses\n902   Werkstätten\n903   Nebenbetriebe\n904   Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses unerläßlich)\n905   Aus-, Fort:- und Weiterbildung\n906   Sozialdienst, Patientenbetreuung\n907   frei\n908   frei\n909   frei\n91    Versorgungseinrichtungen\n910   Speisenversorgung\n911   Wä.scheversorgung\n912   Zentraler Reinigungsdienst\n913   Versorgung mit Energie, Wasser, Brennstoffen\n914   Innerbetriebliche Transporte\n915   frei\n916   frei\n917   Apol.heke/Arzneimittelausgabestelle (ohne Herstellung)\n918   Zentrale Sterilisation\n919   frei\n92    Medizinische Institutionen\n920   Röntgendiagnostik und -therapie\n921   Nukleardii.!gnostik und -therapie\n922   Laboratorien\n923   Funktionsdiagnostik\n924   Sonstige diagnostische Einrichtungen\n925   Anä.sthesie, OP-Einrichtungen und Kreißzimmer\n926   Physikalische Therapie\n927   Sonstige therapeutische Einrichtungen\n928   Pathologie\n929   Ambulanzen\n93-95 Pflegefachbereiche -   Normalpflege\n930   Allgemeine Kostenstelle\n931   Allgemeine Innere Medizin\n932   Geriatrie\n933   Kardiologie\nAllgemeine Nephrologie\n935   Ifomodialyse/künstliche Niere (alternativ 962)","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1978               493\n936        Gastroenterologie\n937        Pädiatrie\n938        Kinderkardiologie\n939        Infektion\n940        Lungen- und Bronchialheilkunde\n941        Allgemeine Chirurgie\n942        Unfallchirurgie\n943        Kinderchirurgie\n944        Endoprothetik\n945        Gefäßchirurgie\n946        Handchirurgie\n947        Plastische Chirurgie\n948        Thoraxchirurgie\n949        Herzchirurgie\n950        Urologie\n951        Orthopädie\n952        Neurochirurgie\n953        Gynäkologie\n954        HNO und Augen\n955        Neurologie\n956        Psychiatrie\n957        Radiologie\n958       Dermatologie und Venerologie\n959       Zahn- und Kieferheilkunde, Mund- und Kieferchirurgie\n96         Pflegefadtbereiche - abweichende Pflegeintensität\n960        Allgemeine Kostenstelle\n961        Intensivüberwachung\n962        Intensivbehandlung\n963        frei\n964        Intensivmedizin\n965        Minimalpflege\n966        Nachsorge\n967        Halbstationäre Leistungen -  Tageskliniken\n968        Halbstationäre Leistungen -  Nachtkliniken\n969        Chronisch- und Langzeitkranke\n97         Sonstige Einrichtungen\n970        Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses nidit unerläßlidi)\n971        Ausbildung\n972        Forschung und Lehre\n973 - 979  frei\n98         Ausgliederungen\n980        Ambulanzen\n981       Hilfs- und Nebenbetriebe\n982 - 989 frei\n99         frei"]}