{"id":"bgbl1-1978-15-1","kind":"bgbl1","year":1978,"number":15,"date":"1978-03-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/15#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1978-15-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1978/bgbl1_1978_15.pdf#page=1","order":1,"title":"Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern","law_date":"1978-03-17T00:00:00Z","page":409,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["409\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1978                      Ausgegeben zu Bonn am 29. März 1978                                                                                                          Nr. 15\nTag                                                                    Inhalt                                                                                         Seite\n17. 3. 78 Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes tiber den Finanzausgleich zwischen Bund und\nLändern ....................................................... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                        409\n603-9\n15. 3. 78 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch\nund Fleischerzeugnissen von Schweinen und Rindern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          411\nneu: 7847-11-4-27\n20. 3. 78 Sechsundzwanzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenver-\nkehrs-Zulassungs-Ordnung (26. Ausnahmeverordnung zur StVZO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                        413\nneu: 9232-1-26\n21. 3. 78 Verordnung über Probenahmeverfahren für die amtliche Futtermittelüberwachung (Probe-\nnahmeverordnung - Futtermittel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          414\nneu: 7825-1-3\n21. 3. 78 Erste Verordnung zur Änderung der Mitverantwortungsabgabeverordnung-Milch . . . . . . .                                                                        418\n7847-11-5-3\n21. 3. 78 Verordnung zur Befreiung der Inhaber amtlicher pakistanischer Pässe von der Aufent-\nhaltserlaubnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     419\nneu: 26-1-4\n21. 3. 78 Verordnung über das Führen von Sportbooten auf den Binnenschiffahrtstraßen (Sport-\nbootführerscbeinverordnung-Binnen - SportbootFüV-Bin) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                420\nneu: 9503-19\n22. 3. 78 Zweite ADNR-Änderungsverordnung ...................................... : . . . . . . . . . .                                                                   424\n9502-13-1, 9502-13-2-4-1, 9502-14-1, 9502-14-2, 9502-13-2-3-2\n16. 3. 78 Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen\nMark (Stresemann-Gedenkmünze) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          426\nneu: 691-10-22\nHinweis auf andere Verktindungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 14 up.d Nr. 15 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             427\nVerkündungen im Bundesanzeiger ............. ~.....................................                                                                            428\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften ............................... • • •                                                                       429\nFünftes Gesetz\nzur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich\nzwischen Bund und Ländern\nVom 17. März 1978\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                         1. § 1 wird wie folgt gefaßt:\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                                                                                                       ,,§ 1\nAnteile von Bund und Ländern\nan der Umsatzsteuer\nArtikel 1\nVom Aufkommen der Umsatzsteuer stehen für\nDas Gesetz über den Finanzausgleich zwischen                                              das Jahr 1977 dem Bund 69 vom Hundert und den\nBund und Ländern vom 28. August 1969 (BGBI. I                                                Ländern 31 vom-Hundert und für das Jahr 1978\nS. 1432), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Ja-                                          dem Bund 67 ,5 vom Hundert und den Ländern\nnuar 1976 (BGBI. I S. 173), wird wie folgt geändert:                                         32,5 vom Hundert zu.\"","410                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I\n'.2. ~ 11 a wird wie folgt gei:indert:                       3. § 17 Abs. 1 wird wie folgt gefaßt:\na) Absatz 1 erhält folgende Fassung:                        ,, (1) Die Aufteilung der Umsatzsteuer nach den\nVorschriften dieses Gesetzes gilt für alle Beträge,\n,, (1) Der Bund gewährt den in Absatz 2 ge-         die nach dem 31. Dezember 1976 vereinnahmt\nnannten ausgleichsberechtigten Ländern in den          oder erstattet werden. 11\nJahren 1977 und 1978 jährlich Zuweisungen\nin Höhe von insgesamt 1,5 vom Hundert des\nUmsatzsteueraufkommens zur ergänzenden                                     Artikel 2\nDeckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs (Er-\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1\ngi:inzungszuweisungen).  11\nund des § 13 Abs. 1 des Dritten Uberleitungsgesetzes\nb) In Absatz 4 werden nach den Worten „des              auch im Land Berlin.\nHaushaltsgrundsätzegesetzes vom 19. August\n1969 (BGBJ. I S. 1273)\" die Worte eingefügt:                               Artikel 3\n,, , geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom        Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar\n11\n21. Dezember 1974 (BGBI. I S. 3656),    •           1977 in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt\nund wird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 17. März 1978\nFür den Bundespräsidenten\nDer Präsident des Bundesrates\nStoltenberg\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Matthöfer"]}