{"id":"bgbl1-1977-92-12","kind":"bgbl1","year":1977,"number":92,"date":"1977-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/92#page=34","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1977-92-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1977/bgbl1_1977_92.pdf#page=34","order":12,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Bergmannsprämien","law_date":"1977-12-19T00:00:00Z","page":3134,"pdf_page":34,"num_pages":1,"content":["3134                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nVerordnung\nzur Änderung der Verordnung\nzur Durchführung des Gesetzes über Bergmannsprämien\nVom 19. Dezember 1977\nAuf Grund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Berg-      3. § 8 wird wie folgt geändert:\nmannsprämien in der Fassung der Bekanntmachung               a) In Absatz 1 werden die Worte ,,§ 31 der Lohn-\nvom 12. Mai 1969 (BGBI. I S. 434) verordnet die Bun-            steuer-Durchführungsverordnung\" durch die\ndesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:                    Worte ,,§ 41 Abs. 1 des Einkommensteuerge-\nsetzes\" ersetzt;\nb) in Absatz 2 wird die Angabe ,,§ 31 Abs. 6\"\n§ 1                                  durch die Angabe ,,§ 1 Abs. 4\" ersetzt;\nÄnderung der Verordnung zur Durchführung               c) in Absatz 3 wird das Wort „fünften\" durch\ndes Gesetzes über Bergmannsprämien                     das Wort „sechsten\" ersetzt; vor dem Wort\n,,Auszahlung\" werden die Worte „zuletzt ein-\nDie Verordnung zur Durchführung des Gesetzes                 getragene\" eingefügt.\nüber Bergmannsprämien in der Fassung der Be-\nkanntmachung vom 19. Oktober 1971 (BGBl. I               4. § 9 wird gestrichen.\nS. 1684) wird wie folgt geändert:\n5. In § 10 werden die Worte „der §§ 50 bis 54 der\nLohnsteuer-Durchführungsverordnung\" durch die\n1. § 1 wird gestrichen.                                     Worte „des § 42 f des Einkommensteuergesetzes\"\nersetzt.\n2. § 6 wird wie folgt geändert:\n6. In § 13 wird im Klammerzusatz die Angabe ,,§ 3\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                     Abs. 2\" durch _die Angabe ,,§ 3 Abs. 1 Satz 5\"\naa) In Nummer 4 wird das Komma durch das             ersetzt.\nWort „oder\" ersetzt;                         7. In § 15 werden die Worte „für Wirtschaft und\"\nbb) es wird folgende neue Nummer 5 ange-             durch das Wort „der\" ersetzt.\nfügt:\n,,5. an einer Betriebs- oder Abteilungs-                                § 2\nversammlung teilnehmen,\";                                    Berlin-Klausel\ncc) im letzten Satz werden die Worte „Num-           Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\nmern 3 und 4\" durch die Worte „Num-          leitungsgesetzes in Verbindung mit § 8 des Gesetzes\nmern 3 bis 5\" ersetzt.                       über Bergmannsprämien auch im Land Berlin.\nb) In Absatz 2 werden das Wort „Betriebsrats-\n§ 3\nmitglieder\" durch die Worte „Mitglieder des\nBetriebsrats oder der Jugendvertretung\" er-                            Inkrafttreten\nsetzt und die Worte ,, (§ 37 Abs. 2 und 3 des        Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-\nBetriebsverfassungsgesetzes)\" gestrichen.         dung in Kraft.\nBonn, den 19. Dezember 1977\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Apel"]}