{"id":"bgbl1-1977-92-10","kind":"bgbl1","year":1977,"number":92,"date":"1977-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/92#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1977-92-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1977/bgbl1_1977_92.pdf#page=16","order":10,"title":"Dritte Verordnung über die förderungsbedürftigen Gebiete und über die Fremdenverkehrsgebiete im Sinne des Investitionszulagengesetzes (Dritte Fördergebiets- und Fremdenverkehrsgebietsverordnung)","law_date":"1977-12-19T00:00:00Z","page":3116,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["3116                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nDritte Verordnung\nüber die förderungsbedürftigen Gebiete und über die Fremdenverkehrsgebiete\nim Sinne des Investitionszulagengesetzes\n(Dritte Fördergebiets- und Fremdenverkehrsgebietsverordnung)\nVom 19. Dezember 1977\nAuf Grund des § 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des                                 § 3\nInvestitionszulagengesetzes in der Fassung der Be-\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nkanntmachung vom 3. Mai 1977 (BGBI. I S. 669) ver-\nleitungsgesetzes in Verbindung mit § 7 des Investi-\nordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des\ntionszulagengesetzes auch im Land Berlin.\nBundesrates:\n§ 1                                                     § 4\n(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom\n(1) Förderungsbedürftige Gebiete im Sinne des\n1. Januar 1977 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt\n§ 3 Abs. 1 Nr. 3 des Investitionszulagengesetzes sind\ndie Zweite Fördergebiets- und Fremdenverkehrsge-\ndie Gebiete der Kreise, kreisfreien Städte, Gemein-\nbietsverordnung vom 1. Dezember 1976 (BGBI. I\nden und Gemeindeteile, die mit Wirkung vom 1. Ja-\nS. 3275) außer Kraft.\nnuar 1977 im Abschnitt II der Bekanntmachung der\nRegelungen, Fördergebiete, Schwerpunktorte mit             (2) Bei Investitionsvorhaben, für die bis zum\nihren Förderungshöchstsätzen und Fremdenver-            31. Dezember 1976 eine Bescheinigung im Sinne des\nkehrsgebiete des sechsten Rahmenplans der Ge-           § 2 des Investitionszulagengesetzes beantragt wor-\nmeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen         den ist, sind\nWirtschaftsstruktur\" vom 27. Juni 1977 (BAnz. Nr. 129   1. auf Gebiete, die auf Grund der Zweiten Förder-\nvom 15. Juli 1977) als Fördergebiete bezeichnet sind,       gebiets- und Fremdenverkehrsgebietsverordnung\nsoweit sie nicht förderungsbedürftige Gebiete im            nicht mehr zu den förderungsbedürftigen Gebie-\nSinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Investitions-         ten oder zu den Fremdenverkehrsgebieten ge-\nzulagengesetzes sind.                                       hören, die Fördergebiets- und Fremdenverkehrs-\n(2) Fremdenverkehrsgebie,te im Sinne des § 3             gebietsverordnung vom 23. Januar 1976 (BGBI. I\nAbs. 2 des Investitionszulagengesetzes sind die Ge-         s. 177),\nbiete der Kreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und     2. auf Gebiete, die auf Grund der Fördergebiets-\nGemeindeteile, die mit Wirkung vom 1. Januar 1977           und Fremdenverkehrsgebietsverordnung vom\nin Abschnitt IV der in Absatz 1 genannten Bekannt-          23. Januar 1976 nicht mehr zu den förderungs-\nmachung als Fremdenverkehrsgebiete bezeichnet               bedürftigen Gebieten oder zu den Fremdenver-\nsind, soweit sie förderungsbedürftige Gebiete im            kehrsgebieten gehören, die Fördergebietsverord-\nSinne des § 3 Abs. 1 des Investitionszulagengeset-          nung vom 13. November 1972 (BGBI. I S. 2085)\nzes sind.                                                   und die Fremdenverkehrsgebietsverordnung vom\n14. August 1974 (BGBI. I S. 1986)\n§ 2\nweiter anzuwenden; für Wirtschaftsgüter, Gebäude-\nZu den förderungsbedürftigen Gebieten oder zu         teile, Ausbauten und Erweiterungen, die im Zusam-\nden Fremdenverkehrsgebieten gehören auch Gelän-         menhang mit einem solchen Investitionsvorhaben\ndeflächen, die durch Aufspülung, Eindeichung oder       angeschafft oder hergestellt werden, wird eine In-\nandere Maßnahmen gewonnen und in eine Gebiets-          vestitionszulage nur gewährt, wenn sie vor dem\nkörperschaft eingegliedert werden, die förderungs-      1. Januar 1980 geliefert oder fertiggestellt worden\nbedürftiges Gebiet oder Fremdenverkehrsgebiet ist.      sind.\nBonn, den 19. Dezember 1977\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Apel"]}