{"id":"bgbl1-1977-89-9","kind":"bgbl1","year":1977,"number":89,"date":"1977-12-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/89#page=17","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1977-89-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1977/bgbl1_1977_89.pdf#page=17","order":9,"title":"Verordnung zur Änderung der Ersten und der Vierten Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes","law_date":"1977-12-19T00:00:00Z","page":2765,"pdf_page":17,"num_pages":7,"content":["Nr. 89   - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Dezember 1977                        2765\nVerordnung\nzur Änderung der Ersten und der Vierten Verordnung\nzur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes\nVom 19. Dezember 1977\nAuf Grund des § 15 Abs. 8 Nr. l des Umsatz-            backwaren, Semmelbrösel, Paniermehl und Fein-\nsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung          gebäck, darunter Kuchen, Torten, Tortenböden,\nvom 16. November 1973 (BGBI. I S. 1681) und des           herstellen, wenn die Erzeugnisse überwiegend an\n§ 23 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung       Endverbraucher abgesetzt werden. Die Cafeumsätze\nder Bekanntmachung vom 16. November 1973, die-            dürfen 10 v. H. des Umsatzes nicht übersteigen.,\nser zuletzt geändert durch Artikel 17 des Einfüh-         Der Durchschnittsatz beträgt 4,3 v'. H. des Umsatzes.\nrungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 14. Dezem-\nber 1976 (BGBl. l S. 3341), wircl mit Zustimmung des      Nr. 3: Hoch- und Ingenieurhochbau\nBundesrates verordnet:\nZum Hoch- und Ingenieurhochbau gehören Betriebe,\ndie Hoch- und Ingenieurhochbauten, aber nicht\nArtikel 1                         Brücken- und Spezialbauten, ausführen, einschließ-\nlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten.\nDie Ersle Verordnung zur Durchführung des Um-\nsatzsteuergesetzes vom 26. Juli 1967 (BGBl. I S. 801),    Der Durchschnittsatz beträgt 1,1 v. H. des Umsatzes.\nzuletzt geändert durch die Verordnung vom 13. Juni\n1975 (BC~Bl. I S. 1%0), wird wie folgt geändert:          Nr. 4: Stukkateurgewerbe\nZum Stukkateurgewerbe gehören Betriebe, die Stuk-\nEs werden ersetzt:                                        kateur-, Gipserei- und Putzarbeiten, darunter Her-\n1. In § 8 Abs. l jeweils die Worte „neun vom Hun-         stellung von Rabitzwänden, ausführen.\ndert\" durch die Worte „9,8 vom Hundert\",               Der Durchschnittsatz beträgt 1,0 v. H. des 'Umsatzes.\n2. in § 8 Abs. 2 jeweils die Worte „sechs vom Hun-\ndert\" durch die Worte „6,5 vom Hundert\" und die        Nr. 5: Zimmerei\nWorte „zehn vom Hundert\" durch die Worte „10,7         Zur Zimmerei gehören Betriebe, die Bauholz zurich-\nvom Hundert\" und                                       ten, Dachstühle und Treppen aus Holz herstellen so-\n3. in § 8 a Abs. 1 die Worte „7,2 vom Ifondert\"           wie Holzbauten errichten und entsprechende Repa-\ndurch die Worle „7,9 vom Hundert\".                     ratur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,8 v. H. des Umsatzes.\nArtikel 2                         Nr. 6: Klempnerei, Gas- und Wasserinstallation\nDie Vierte Verordnung zur Durchführung des Um-         Zu diesem Gewerbezweig gehören Betriebe, die\nsatzsteuergesetzes vom 3. Januar 1968 (BGBl. I            Bauklempnerarbeiten und die Installation von Gas-\nS. 45), zuletzt geändert durch die Verordnung vom         und Flüssigkeitsleitungen sowie damit verbundener\n22. März 1977 (BGBl. I S. 499), wird wie folgt ge-        Geräte einschließlich der Reparatur- und Unterhal-\nändert:                                                   tungsarbeiten ausführen.\nD.ie Anlage erhält folgende Fassung:                   Der Durchschnittsatz beträgt 0,8 v. H. des Umsatzes.\nAnlage                           Nr. 7: Maler- und Lackierergewerbe, Tapezierer\nNr. 1: Polsterei- und Dekorateurgewerbe                   Zum Maler- und Lackierergewerbe gehören Be-\ntriebe, die Maler- und Lackiererarbeiten ausführen,\nZum Polsterei- und Dekorateurgewerbe gehören              einschließlich Schiffsmalerei und Entrostungsarbei-\nBetriebe, die Polsterer- und Dekorateurarbeiten ein-      ten; nicht dazu gehört das Lackieren von Straßen-\nschließlich ReparaturarbeitEm ausführen. Dazu ge-         fahrzeugen. Zum Tapezierergewerbe gehören Be-\nhören auch die Herstellung von Möbelpolstern und          triebe, die Tapeten, Kunststoffolien und ähnliches\nMatratzen mit fremdbezogenen Vollpolstereinlagen,         aufkleben.\nFederkernen oder Schaumstoff- bzw. Schaumgummi-\nkörpern, die Polsterung fremdbezogener Möbelge-           Der Durchschnittsatz beträgt 1, l v. H. des Umsatzes.\nstelle sowie das Anbringen von Dekorationen, ohne\nSchaufensterdekorationen.                                 Nr. 8: Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei\nDer Durchschni ttsatz betri:l9t 0,8 v. H. des Umsatzes.   Zur Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei gehören\nBetriebe, die Fliesen, Platten, Mosaik, Parkett, Rie-\nmenfußböden und Fußböden aus Steinholz, Kunst-\nNr. 2: Bäckerei\nstoffen, Terrazzo und ähnlichen Stoffen verlegen,\nZur Bäckerei gehören Betriebe, die Frischbrot, Pum-       Estricharbeiten ausführen sowie Fußböden mit Lino-\npernickel, Knäckebrot., Brötchen, sonstige Frisch-        leum und ähnlichen Stoffen bekleben. Hierunter fal-","2766                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nlen auch die jeweils zu~Jchiirigcn Reparatur- und        Nr. 15: Einzelhandel mit Feinseifen und Bürsten-\nTnstandha l tungsarbciten.                                        waren, Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln\nDer Durchschn i IJsatz beträgt 0,8 v. II. des Umsatzes.  Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\ndem Sortiment:\nNr. 9: Einzelhandel mit Kartoffeln, Gemüse, Obst         Feinseifen, Bürstenwaren, Wasch-, Putz- und Reini-\nund Südfrüchten                                  gungsmittel, aber nicht Pinsel und Malerbürsten.\nHierzu gehören lklricbe mit überwiegend folgen-          Der Durchschnittsatz beträgt 0,3 v. H. des Umsatzes.\ndem Sorlirnent:\nSpeisekartoffeln, Ccmüse, Obst, Früchte (auch Kon-       Nr. 16: Hausbandweber\nserven), darunter wildes Beerenobst, Obst- und Ge-       Zu den Hausbandwebern gehören die in Heimarbeit\nmüsesäfte, geröstete Kastanien.                          Beschäftigten, die in eigener Arbeitsstätte mit nicht\nDer Durchschnittsal.z beträgt 0,3 v. H. des Umsatzes.    mehr als 2 Hilfskräften im Auftrag von Gewerbe-\ntreibenden Schmalbänder in Lohnarbeit weben oder\nNr. 10: Einzelhandel mit Milch, Milcherzeugnissen,       wirken.\nFettwaren und Eiern                             Der Durchschnittsatz beträgt 2,4 v. H. des Umsatzes.\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nNr. 17: Journalisten\ndem Sortiment:\nZu den Journalisten gehören freiberuflich tätige\nMilch, Milcherzeugnisse, darunter Käse und Dauer-\nUnternehmer, die in Wort und Bild überwiegend\nmilch; Fettwaren, darunter Margarine, Schmalz und\naktuelle politische, kulturelle und wirtschaftliche\nSpeiseöl; Eier.\nEreignisse darstellen.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,3 v. H. des Umsalzes.\nDer Durchschnittsatz beträgt 3,6 v. H. des Umsatzes.\nNr. 11: Einzelhandel mit Süßwaren                        Das gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegangenen\nKalenderjahr 100 000 Deutsche Mark nicht überstie-\n:Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\ngen hat.\ndem Sortiment:\nSüßwaren, darunter Zuckerwaren, Schokoladen,             Nr. 18: Schriftsteller\nSpeiseeis und Dauerbackwaren, aber nicht Kakao-          Zu den Schriftstellern gehören freiberuflich tätige\npulver.                                                  Unternehmer, die geschriebene Werke mit überwie-\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Umsatzes.     gend wissenschaftlichem, unterhaltendem oder\nkünstlerischem Inhalt schaffen.\nNr. 12: Einzelhandel mit Wein und Spirituosen            Der Durchschnittsatz beträgt 1,9 v. H. des Umsatzes.\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-          Das gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegangenen\ndem Sortiment:                                           Kalenderjahr 100 000 Deutsche Mark nicht überstie-\ngen hat.\nWein, Schaumwein, Spirituosen, weinähnliche und\nweinhaltige Getränke, aber nicht Bier.                   Nr. 19: Winder und Scherer\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Umsatzes.     Zu den Windern und Scherern gehören die in Heim-\narbeit Beschäftigten, die in eigener Arbeitsstätte mit\nNr. 13: Einzelhandel mit Oberbekleidung                  nicht mehr als 2 Hilfskräften im Auftrage von Ge-\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-          werbetreibenden Garne in Lohnarbeit umspulen.\ndem Sortiment:                                           Der Durchschnittsatz beträgt 1,5 v. H. des Umsatzes.\nOberbekleidung für Herren, Knaben, Damen, Mäd-\nchen und Kinder, auch in sportlichem Zuschnitt,          Nr. 20: Selbständige Mitarbeiter bei Bühne, Film,\ndarunter Berufs- und Lederbekleidung, aber nicht                  Funk, Fernsehen und Schallplattenproduzen-\ngewirkte und gestrickte Oberbekleidung, Sportbe-                  ten; - Künstler, Artisten\nkleidung, Blusen, Hausjacken, Morgenröcke und            Hierzu gehören natürliche Personen, die auf den\nSchürzen.                                                Gebieten der Bühne, des Films, des Hörfunks, des\nFernsehens, der Schallplatten-, Bild- und Tonträger-\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Umsatzes.\nproduktion selbständig Leistungen in Form von\neigenen Darbietungen oder Beiträge zu Leistungen\nNr. 14: Einzelhandel mit Hüten und Mützen,\nDritter erbringen.\nSchirmen, Damen- und Herrenausstattung\nDer Durchschnittsatz beträgt 2,7 v. H. des Umsatzes.\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\ndem Sortiment:                                           Das gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegangenen\nKalenderjahr 100 000 Deutsche Mark nicht überstie-\nHüte, Mützen, Kappen, Schirme, Spazierstöcke,\ngen hat.\nOberhemden, Blusen, Hausjacken, Morgenröcke,\nSchlafanzüge, Krawatten, Handschuhe, Schals,             Nr. 21: Hochschullehrer\nSchleier, Träger, c;ürtel, sonstiges Bekleidungszube-\nErfaßt werden die Umsätze aus freiberuflicher\nhör.\nNebentätigkeit zur unselbständig ausgeübten wis-\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Umsatzes.     senschaftlichen Tätigkeit.","Nr. 89    Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Dezember 1977                       2767\nDer DurchschnHtsatz beträgt 2,2 v. H. des Umsatzes.         und Medizinalwein, Honig- und Malzwein, aber\nDas gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegangenen            nicht zu Weinbrand und ähnlichen Spirituosen.\nKalenderjahr 50 000 Deutsch<~ Mark nicht überstie-       Der Durchschnittsatz beträgt 1,1 v. H. des Umsatzes.\ngen hat.\nNr. 28: Straßenbau\nNr. 22: Rechtsanwälte und Notare\nZum Straßenbaugewerbe gehören Betriebe, die\nHierzu gehört die Rechtsanwaltspraxis mit und ohne       Straßen- und Wegebauten ausführen, darunter Vor-\nNotariat sowie das Notariat, nicht aber die Patent-      bereitung des Planums, Herstellung des Unterbaues,\nanwaltspraxis.                                           Steinsetzerei, Pflasterei, Bau bituminöser Befesti-\nDer Durchschni ttsatz beträgt 1, 1 v. H. des Umsatzes.   gungen, Zementstraßenbau, sonstige Bauweisen im\nStraßenbau einschließlich der Reparatur- und Unter-\nNr. 23: Betonstein- und Terrazzohersteller               haltungsarbeiten.\nHierzu qehören d.ie Hersteller von Betonsteinerzeug-     Der Durchschnittsatz beträgt 1,6 v. H. des Umsatzes.\nnissen für Bau- und andere Zwecke. Es fallen fol-\ngende Betonsteinerzeugnisse darunter: Steine, Plat-      Nr. 29: Schornstein-, Feuerungs-\nten, FPrtigt.ei le, Rohre, Masten, Spülsteine, Bade-               und Industrieofenbau\nwannen, BotUclle, Betonkesselöfen, Denkmäler und          Hierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten aus-\nPlastiken. Nicht darunter fallen Baustoffe aus Bims,      führen:\nZiegelsplitt, Schlacken und Asphaltbetonplatten.\nBau von Schornsteinen, Industrieöfen, Säure- und\nDer Durch sehn i.ttsatz betränt 1,4 v. H. des Umsatzes.   Feuerungsmauerwerk, Kesseleinmauerung, Back-\nNr. 24: Zentralheizungsbauer                              ofenmauerei, Winderhitzer-, Hochofen- und Cow-\nperausmauerung, Dampfüberhitzer- und Rauchka-\nHierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten aus-       naleinbau einschließlich der Reparatur- und Unter-\nführen:                                                   haltungsarbeiten.\nMontage, Umhau und Reparatur von Lüftungs-,              Der Durchschnittsatz beträgt 1,1 v. H. des Umsatzes.\nwärme- un9- gesundheitstechnischen Anlagen.\nNr. 30: Dämmung und Abdichtung (Isolierbau)\nDer Durchschnittsatz betrdgt 0,8 v. H. des Umsatzes.\nHierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten aus-\nNr. 25: Fahrzeuglackierer                                führen:\nZu diesem Gewerbezweig gehören Betriebe, die             Abdämmung von Bauten gegen Kälte, Wärme.,\nStraßenfahrzeuge lackieren.                              Schall und Erschütterungen, Isolieren von Kesseln\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,5 v. H. des Umsatzes.     und Rohren sowie Abdichtung von Bauten gegen\nFeuchtigkeit, einschließlich der Reparatur- und\nNr. 26: Zahntechniker                                    Unterhaltungsarbeiten, aber nicht Warmluftaus-\ntrocknung.\nHierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten aus-\nführen:                                                  Der Durchschnittsatz beträgt 1, 1 v. H. des Umsatzes.\nHerstellung von festsitzendem und herausnehm-            Nr. 31: Brunnenbau\nbarem Zahnersatz aus Kunststoffen, Edelmetallen,\nStahl, Chrom-Kobalt-Legierungen, zahnkeramischen          Hierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten aus-\nMassen und anderen geeigneten Werkstoffen; Her-           führen:\nstellung von kieferorthopädischen Apparaten; Her-         Bau von Brunnen und anderen Einrichtungen zur\nstellung von Kieferbruchschienen, Paradentose-            Wassergewinnung sowie nichtbergbauliche Tiefboh-\nschienen und Implantaten; Herstellung von Gußfül-         rung einschließlich der Reparatur- und Unterhal-\nlungen; HersteJlung von Obturatoren; Herstellung          tungsarbeiten.\nund Verarbeitung von Gelenken, Scharnieren, Ge-\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,4 v. H. des Umsatzes.\nschieben und Federarmen. Dazu gehört die Ände-\nrung, Ergänzung und Instandsetzung von Zahnersatz\nNr. 32: Großhandel mit lebendem Vieh, Fleisch und\naller Art einschließlich kieferorthopädischer Appa-\nFleischwaren\nrate, Kieferbruchschienen, Paradentoseschienen und\nObturatoren.                                              Hierzu gehört der Großhandel mit Vieh, insbeson-\nDer Durchschnitts atz beträgt 1, 1 v. H. des Umsatzes.    dere mit Rindern, Schweinen, Pferden, Kleinvieh,\njedoch nicht Geflügel, sowie mit Fleisch, Fleisch-\nNr. 27: Holz- und Weinküfer                               waren, Wurst und Wurstwaren.\nHierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten aus-       Der Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Umsatzes.\nführen:\n1. Herstellung von Böttcherwaren, darunter Faß-           Nr. 33: Einzelhandel mit Nahrungs-\nholz, Fässer, Bottiche, Kübel; außerdem Repara-                und Genußmitteln, ohne Reformwaren\nturarbeiten.                                         Hierzu gehören Betriebe, die überwiegend Nah-\n2. Herstellung von Trauben- und Obstwein, Verar-         rungs- und Genußmittel aller Art vertreiben, ohne\nbeitung von Trauben- und Obstwein zu Perl- und         daß bestimmte Warenarten klar überwiegen.\nSchaumwein, Dessert-, Wermut-, Kräuter-, Likör-       Der Durchschnittsatz beträgt 0,3 v. H. des Umsatzes.","2768                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nNr. 34: Einzelhandel mit Reformwaren                      Elektrotechnische Erzeugnisse, darunter elektro-\nHierzu ~Jchören Betriebe mit überwiegend folgen-          technisches Material, Glühbirnen, elektrische Haus-\ndem Sortiment:                                            halts- und Verbrauchergeräte, aber nicht Leuchten,\nOfen, Herde, Kühlschränke, Waschmaschinen, Ge-\nReformwaren, d<.1 runter Reformnahrungsmittel, diä-       schirrspülmaschinen, Rundfunk-, Fernseh-, Phono-,\ntetische Lebensmittel, Kurmittel, Heilkräuter, phar-      Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte, Diktierge-\nmazeutische Extrakte und Spezialitäten.                   räte.\nDer Durchschni ttssal.z bctrJgt 0,5 v. H. des Umsatzes.   Der Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Umsatzes.\nNr. 35: Einzelhandel mit Fischen                          Nr. 42: Einzelhandel mit Rundfunk-, Fernseh- und\nund Fischerzeugnissen                                    Phonogeräten sowie mit Schallplatten\nHierzu gehören Bc~tricbe mit überwiegend folgen-          Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\ndem Sortiment:                                            dem Sortiment:               ·\nFische, Fischerwu!Jnisse, Krebse, Muscheln, ähn-          Rundfunk-, Fernseh-, Phono-, Tonaufnahme- und\nliche Waren.                                              -wiedergabegeräte, deren Teile und Zubehör, Schall-\nDer Durchschnitt.sal.z lwtrtiqt 1,0 v. H. des Umsatzes.   platten, Tonbänder.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Umsatzes.\nNr.  :rn: Einzelhandel mit Wild und Geflügel\nHierzu gehören lfotrichc mit überwiegend folgen-          Nr. 43: Einzelhandel mit Foto- und Kinoapparaten\ndem Sortiment:\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nWild, Geflügel, Wildgeflügel                              dem Sortiment:\nDer Durchschniltsal:z betränt 0,8 v. H. des Umsatzes.     Foto- und Kinoapparate sowie -bedarf, darunter\nFilme, fotochemische Materialien, Projektionsgeräte\nNr. 37: Einzelhandel mit Tabakwaren                       und -zubehör, Fotolaborgeräte.\nHierzu gehören Betriebe, die überwiegend Tabak-           Der Durchschnittsatz beträgt 0,8 v. H. des Umsatzes.\nwaren vertreiben.\nDer Durchschnittsalz betränt 0,] v. H. des Umsatzes.      Nr. 44: Einzelhandel mit Uhren, Edelmetall- und\nSchmuckwaren\nNr. 38: Einzelhandel                                      Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nmit Sport- und Campingartikeln                  dem Sortiment:\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-           Uhren, Uhrenarmbänder und -ketten, Edelmetallbe-\ndem Sortiment:                                            stecke und -tafelgeräte, Gold- und Silberwaren,\nSport- und Campingartikel sowie -geräte, Faltboote,       Schmuckwaren, Schmucksteine, Juwelen, Korallen,\nZelte, Sportbekleidung, al:>er nicht Waffen, Muni-        Perlen, Modeschmuck, Orden, Sportpreise aus Me-\ntion, Jagdartikel und Anglerbedarf.                       tall.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. I-I. des Umsatzes.    Der Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Umsatzes.\nNr. 39: Einzelhandel mit Schuhen und Schuhwaren           Nr. 45: Einzelhandel mit Leder- und Täschnerwaren,\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-                    Galanteriewaren und Geschenkartikeln\ndem Sortiment:                                            Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nSchuhe aus verschiedenen Werkstoffen,           Schuh-    dem Sortiment:\nwaren.                                                    Leder- und Täschnerwaren, ähnliche Waren aus\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Umsatzes.      anderen Stoffen, zum Beispiel aus Lederaustausch-\nstoffen und Segeltuch, Galanteriewaren, Geschenk-\nNr. 40: Einzelhandel mit Eisen-, Metall-                  artikel und Andenken aus verschiedenen Werkstof-\nund Kunststoffwaren                             fen.\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-           Der Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Umsatzes.\ndem Sortiment:\nNr. 46: Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren,\nEisen-, Metall- und Kunststoffwaren verschiedener\nSchul- und Büroartikeln\nArt, ohne ausgeprägten Schwerpunkt, sowie Werk-\nzeuge, Schrauben und Schraubenzubehör, Be-                Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nschläge, Kleineisenwaren, Drahtwaren, Drahtkurz-          dem Sortiment:\nwaren, Schlösser, Schlüssel.                              Schreib- und Papierwaren für Haushalt, Schule und\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,3 v. H. des Umsatzes.      Büro, Schul- und Büroartikel, darunter Lehr- und\nLernmittel, , Schreibgeräte, Maibedarf, Zeichenma-\nNr. 41: Einzelhandel mit elektrotechnischen               terial, Hartpapierwaren, Kartonagen, Bürohilfsmit-\nErzeugnissen                                    tel, aber nicht Schreibmaschinen, Büromaschinen,\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-           technische Hartpapierwaren, Büromöbel.\ndem Sortiment:                                            Der Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Umsatzes.","Nr. 89 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Dezember 1977                     2'769\nNr. 47: Einzelhandel mit Büchern, Zeitschriften und   schirren, Büromöbel, Organisationsmittel für Büro-\nZeitungen                                    zwecke.\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-       Der Durchschnittsatz beträgt 0,7 v. H. des Umsatzes.\ndem Sortiment:\nBücher, wissenschaftlich(~ und Fachzeitschriften,     Nr. 53: Einzelhandel mit Landmaschinen\ndarunter Bilderbücher, Atlanten, Kunstalben; Unter-            und landwirtschaftlichen Geräten\nhaltungszeitschriften, Zeitungen, darunter illu-      Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nstrierte Zeitschriften, Journale, Modezeitschriften,  dem Sortiment:\nRomanhefte.\nLandmaschinen, landwirtschaftliche Geräte, deren\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,3 v. H. des Umsatzes.  Teile und ·Zubehör, darunter Acker- und Einachs-\nschlepper, Maschinen und Geräte für die Boden-\nNr. 48: Drogerien                                     bearbeitung, Saat- und Pflanzenpflege, Düngung,\nErntebergung, Ernteaufbereitung und Hofwirtschaft;\nHierzu gehören Betriebe mit überwfogend folgen-       landwirtschaftliche Förder- und Trocknungsanlagen\ndem Sortiment:                                        sowie -maschinen, Ackerwagen und landwirtschaft-\nHeilkräuter, pharmazeutische Spezialitäten und        liche Bedarfsartikel, zum Beispiel Melkeimer, Milch-\nChemikalien, hygienische Artikel, Desinfektionsmit-   transportkannen, Hacken, Sensen, Spaten, aber\ntel, Körperpflegemittel, kosmetische Artikel, diäte-  nicht Molkereimaschinen.\ntische Nährmittel, Säuglings- und Krankenpflege-      Der Durchschnittsatz beträgt 0,3 v. H. des Umsatzes.\nbedarf, Reformwaren, Schädlingsbekämpfungsmit-\ntel, Fotogeräte und Fotozubehör.                      Nr. 54: Einzelhandel mit lebenden Tieren\nDer DurchschnHtsatz beträgt 0,3 v. H. des Umsatzes.            sowie zoologischem Bedarf\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nNr. 49: Einzelhandel mit orthopädischen               dem Sortiment:\nund medizinischen Artikeln                    Haus- und Nutztiere, darunter Hunde, Katzen, Pelz-\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-       tiere, Ziervögel, Tiere für Aquarien und Terrarien,\ndem Sortiment:                                        zoologischer Bedarf, Bedarf für Hunde- und Katzen-\nOrthopädische und medizinische Artikel, darunter      haltung und dergleichen.\närztliche und medizinische Geräte, Einrichtungen      Der Durchschnittsatz beträgt 0,9 v. H. des Umsatzes.\nund Instrumente, auch chirurgische, elektromedizi-\nnische, optische, Krankenfahrstühle, Krankenhaus-     Nr. 55: Einzelhandel mit Lacken, Farben und sonsti-\neinrichtungsgegenstände,     Laborgeräte,    orthopä-          gem Anstrichbedari sowie mit Tapeten,\ndische Erzeugnisse, Sanitätsmöbel, aber nicht phar-            Linoleum und ähnlichen Waren\nmazeutische Erzeugnisse.\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Umsatzes.  dem Sortiment:\nLacke, Farben, sonstiger Anstrichbedarf, darunter\nNr. 50: Einzelhandel mit Brennstoffen                 Malerwerkzeuge, Tapeten, Linoleum, sonstiger Fuß-\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-       bodenbelag, aber nicht Teppiche.\ndem Sortiment:                                        Der Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Umsatzes.\nBrennstoffe, darunter Kohle, Heizöl, Torf, Brennholz.\nNr. 56: Güterbeförderungen mit Kraftfahrzeugen\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,3 v. H. des Umsatzes.\nHierzu gehört sowohl die Güterbeförderung, soweit\nnicht Möbeltransport, im Nahverkehr oder Fernver-\nNr. 51: Einzelhandel mit Fahrrädern und Mopeds        kehr als auch die Güterbeförderung, soweit nicht\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-       Möbeltransport, im Nah- und Fernverkehr, ohne daß\ndem Sortiment:                                        eine der beiden Verkehrsentfernungen klar über-\nFahrräder, deren Teile und Zubehör, Mopeds, elek-     wiegt.\ntrische Ausrüstungen für Fahrräder, Fahrradanhän-     Der Durchschnittsatz beträgt 4,9 v. H. des Umsatzes.\nger, Bereifungen für Fahrräder.                       Das gilt nur, wenn der Umsatz vom vorangegange-\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,3 v. H. des Umsatzes.  nen Kalenderjahr 200 000 Deutsche Mark nicht über-\nstiegen hat.\nNr. 52: Einzelhandel mit Büromaschinen,\nBüromöbeln und Organisationsmitteln          Nr. 57: Wäschereien\nHierzu gehören Wäschereien, darunter Mietwasch-\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\ndem Sortiment:                                        küchen, Wäschedienst, aber nicht Wäscheverleih.\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,6 v. H. des Umsatzes.\nBüromaschinen, deren Teile und Zubehör, darunter\nSchreibmaschinen, Addier- und Rechenmaschinen,\nBuchungsmaschinen,       Vervielfältigungsmaschinen,  Nr. 58: Schornsteinfeger\nFotokopiergeräte, Diktiergeräte, sonstige Büroma-     Der Durchschnittsatz beträgt 1,2 v. H. des Umsatzes.","2770                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nNr. 59: Personenbeförderung                              Hilfsschuhe sowie sonstiges Bekleidungszubehör.\nmit Personenkraftwagen                          Nicht dazu gehört die Herstellung von Wirk- und\nHierzu gehört die Beförderung von Personen mit           Strickwaren aus fremdbezogenen Stoffen, von Gar-\nTaxis oder Mietwagen.                                    dinenstoff und Stumpfstrümpfen.\nDer Durchschnittsatz beträgt 4,5 v. H. des Umsatzes.     Der Durchschnittsatz beträgt 1,5 v. H. des Umsatzes.\nNr. 60: Gebäude- und Fensterreinigung                    Nr. 69: Schneiderei\nHierzu gehört die Reinigung von Gebäuden, Räu-           Hierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten aus-\nmen und Inventar, einschließlich Teppichreinigung,       führen:\nFensterputzen und Schiffsreinigung. Nicht dazu ge-       1. Maßfertigung von Herren- und Knabenoberbe-\nhört die Hausf assadenreinigung.                            kleidung, von Uniformen und Damen-, Mädchen-\nDer Durchschnittsatz bEiträgt l ,2 v. H. des Umsatzes.      und Kinderoberbekleidung, aber nicht Maßkon-\nfektion.\nNr. 61: Steinbildhauerei und Steinmetzerei               2. Reparatur- und Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des\nHierzu gehört die Herstellung von Steinbildhauer-           Bekleidungsgewerbes, darunter Ausbessern, Auf-\nund Steinmetzerzeugnissen, darunter Grabsteine,             riffeln, Bügeln von Neubekleidung, Büstenbezie-\nDenkmäler und Skulpturen einschließlich der Repa-           hen, Fadenziehen, Garnieren, Kunst- und sonsti-\nraturarbeiten.                                              ges Stopfen, Muster- und Modellzeichnen, Plis-\nseebrennen und -pressen, Schlitzen, Adjustieren,\nDer Durchschnittsatz beträgt l, l v. H. des Umsatzes.       Laufmaschenaufnehmen, Strumpfansohlen u. ä.\nNr. 62: Schlosserei und Schweißerei                      Der Durchschnittsatz beträgt 0,8 v. H. des Umsatzes.\nHierzu gehören Betriebe, die Schlosser- und              Nr. 70: Putzmacherei\nSchweißarbeiten einschließlich der Reparaturarbei-\nten ausführen.                                           Hierzu gehört die Herstellung und Umarbeitung von\nHüten aus Filz, Stoff und Stroh für Damen, Mädchen\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,2 v. H. des Umsatzes.     und Kinder. Nicht dazu gehört die Herstellung und\nUmarbeitung von Huthalbfabrikaten aus Filz.\nNr. 63: Beschlag-, Kunst- und Reparaturschmiede\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,7 v. H. des Umsatzes.\nHierzu gehören Betriebe, die Beschlag- und Kunst-\nschmiedearbeiten einschließlich der Reparaturarbei-      Nr. 71: Konditorei, auch mit Cafe\nten ausführen.\nHierzu gehören Betriebe, die Feingebäck, darunter\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,0 v. H. des Umsatzes.     Kuchen, Torten und Tortenböden, aber nicht Dauer-\nbackwaren herstellen, wenn die Erzeugnisse über-\nNr. 64: Reparatur von Kraftfahrzeugen                    wiegend an Endverbraucher abgesetzt werden.\nHierzu gehören Betriebe, die Kraftfahrzeuge, ausge-      Der Durchschnittsatz beträgt 1,2 v. H. des Umsatzes.\nnommen Ackerschlepper, reparieren.\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,0 v. H. des Umsatzes.     Nr. 72: Fleischerei\nHierzu gehört:\nNr. 65: Elektro- und Fernmeldemechaniker,\nRadio- und Fernsehtechniker                      1. Die Herrichtung von Fleisch aus eigener oder\nHierzu gehören Betriebe, die Erzeugnisse der Elek-          fremder Schlachtung zum Verbrauch, darunter\nGeflügelfleisch und Wild, aber nicht Pferde-\ntrotechnik montieren und reparieren.\nfleisch.\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,0 v. H. des Umsatzes.\n2. Die Verarbeitung von Fleisch, auch Geflügel-\nNr. 66: Buchbinderei                                        fleisch, zu Fleisch- und Wurstwaren, Fleisch-,\nWurst- und Mischkonserven und Fleischsalat.\nHierzu gehören Betriebe, die Buchbinderarbeiten\naller Art ausführen.                                     3. Die Herstellung von Feinkost auf Fleischbasis,\nvon Fleischpasteten und anderen Fleischspeziali-\nDer Durchschnittsatz beträgt 1, 1 v. H. des Umsatzes.       täten, aber nicht von Erzeugnissen aus Pferde-\nNr. 67: Schuhmacherei                                       fleisch.\nDie Erzeugnisse müssen überwiegend an Endver-\nHierzu gehören Betriebe, die Maßschuhe, darunter\nbraucher abgesetzt werden.\northopädisches Schuh werk, herstellen und Schuhe\nreparieren.                                              Der Durchschnittsatz beträgt 0,9 v. H. des Umsatzes.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,9 v. H. des Umsatzes.\nNr. 73: Dachdeckerei\nNr. 68: Wirkerei und Strickerei                          Hierzu gehören Betriebe, die Dachbedeckungen aus\nHierzu gehören Betriebe, die Wirk- und Strickwaren       verschiedenen Materialien einschließlich der Repa-\nherstellen, darunter Stoffe, Bekleidung, Wäsche,         ratur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen.\nStrumpfwaren, Handschuhe, gewirkte und gestrickte        Der Durchschnittsatz beträgt 1,0 v. H. des Umsatzes.","Nr. 89 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Dezember 1977                        2771\nNr. 74: Elektroinstallation                            Nr. 82: Patentanwälte\nHierzu gehören BetriE~be, die die Installation von     Hierzu gehört die Patentanwaltpraxis, aber nicht die\nelektrischen Leitungen sowie damit verbundener          Lizenz- und Patentverwertung.\nGeräte einschließlich der Reparatur- und Unterhal-\ntungsarbeiten ausführen.                               Der Durchschnittsatz beträgt 1,3 v. H. des Umsatzes.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,9 v. H. des Umsatzes.\nNr. 83: Wirtschaftliche Unternehmensberatung,\nNr. 75: Ofen- und Herdsetzerei                                  Wirtschaftsprüfung\nHierzu gehören Betriebe, die keramische Kohlen-        Hierzu gehören Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buch-\nund Olof en und -herde aufsetzen und anschließen       prüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte.\nsowie Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten aus-        Nicht dazu gehören Treuhandgesellschaften für\nführen.                                                Vermögensverwaltung.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,9 v. H. des Umsatzes.   Der Durchschnittsatz beträgt 1,3 v. H. des Umsatzes.\nNr. 76: Einzelhandel mit feinkeramischen Erzeug-       Nr. 84: Architekten\nnissen und Glaswan,m für den Haushalt\nHierzu gehören Architektur-, Bauingenieur- und\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-        Vermessungsbüros, darunter Baubüros, statische\ndem Sortiment:                                         Büros und Bausachverständige, aber nicht Film- und\nFeinkeramische Erzeugnisse und Glaswaren für den       Bühnenarchitekten.\nHaushalt, darunter ProzeJlan und Steingutgeschirr,     Der Durchschnittsatz beträgt 1,4 v. H. des Umsatzes.\nGläser und Ziergegenstände.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,7 v. H. des Umsatzes.   Nr. 85: Fotografen\nNr. 77: Einzelhandel mit Sammlerbriefmarken            Hierzu gehört das fotografische Gewerbe, darunter\nLuftbildfotografie, nicht aber die Werbefotografie\nHierzu gehören Betriebe, die überwiegend Sammler-      sowie die Licht- und Fotopauserei.\nbriefmarken und Briefmarkensammlerbedarf vertrei-\nben.                                                   Der Durchschnittsatz beträgt 1,5 v. H. des Umsatzes.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Umsatzes.\nNr. 86: Freiberuflich tätige Bildhauer\nNr. 78: Fremdenheime und Pensionen                     Der Durchschnittsatz beträgt 5,3 v. H. des Umsatzes.\nHierzu gehören Unterkunftsstätten, in denen jeder-     Das gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegangenen\nmann beherbergt und häufig auch verpflegt wird.        Kalenderjahr 100 000 Deutsche Mark nicht überstie-\nDer Durchschnittsatz beträgt 2,2 v. H. des Umsatzes.   gen hat.\nNr. 79: Gast- und Speisewirtschaften                   Nr. 87: Freiberuflich tätige Kunstmaler\nHierzu gehören Gast- und Speisewirtschaften mit und             und Grafiker (nicht Gebrauchsgrafiker)\nohne Ausschank alkoholischer Getränke sowie            Der Durchschnittsatz beträgt 3,9 v. H. des Umsatzes.\nBahnhofswirtschaften.\nDas gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegangenen\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,2 v. H. des Umsatzes.   Kalenderjahr 100 000 Deutsche Mark nicht überstie-\nNr. 80: Eisdielen                                      gen hat.\nHierzu gehören Betriebe, die überwiegend erworbe-\nnes oder selbsthergestelltes Speiseeis zum Verzehr                            Artikel 3\nauf dem Grundstück des Verkäufers abgeben.                Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,6 v. H. des Umsatzes.   leitimgsgesetzes in Verbindung mit § 32 des Umsatz-\nsteuergesetzes auch im Land Berlin.\nNr. 81: Friseure\nHierzu gehören Damenfriseure, Herrenfriseure so-\nwie Damen- und Herrenfriseure.                                                Artikel 4\nDer Durchschnitts atz beträgt 1, 1 v. H. des Umsatzes.    Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1978 in Kraft.\nBonn, den 19. Dezember 1977\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Apel"]}