{"id":"bgbl1-1977-82-1","kind":"bgbl1","year":1977,"number":82,"date":"1977-12-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/82#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1977-82-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1977/bgbl1_1977_82.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von der Wartezeit nach § 15 Abs. 2 Satz 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes","law_date":"1977-12-06T00:00:00Z","page":2477,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2477\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1977                   Ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 1977                                                                                                             Nr. 82\nTag                                                                       In h a 1 t                                                                                      Seite\n6. 12. 77 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von der Wartezeit nach § 15\nAbs. 2 Satz 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      2477\n2125-40-1\n7. 12. 77 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zu den Dbereinkommen vom 15. Februar 1972\nund 29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen\nvon Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge (Hohe-See-Einbringungsverordnung) . . . . . .                                                                        2478\n7. 12. 77 Fünfte Verordnung zur .Anderung der Höchstbetragsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                           2480\n215-7-1\n8. 12. 77 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergütung des Konkursver-\nwalters, des Vergleichsverwalters, der Mitglieder des Gläubigerausschusses und der\nMitglieder des Gläubigerbeirats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       2482\n311-6\n8. 12. 77 Verordnung über Fruchtnektar und Fruchtsirup . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        24i83\n8. 12. 77 Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung gemäß § 12 der\nPatentanwaltsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                2487\n424-5-2\n8. 12. 77 Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung gemäß § 12 der Patentanwaltsordnung                                                                               2491\n424-5-2\n5. 12. 77 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-\nstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2504\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 47 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      2506\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              2506\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            2507\nVerordnung\nzur Änderung der Verordnung über Ausnahmen\nvon der Wartezeit nach§ 15 Abs. 2 Satz 2\ndes Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes\nVom 6. Dezember 1977\nAuf Grund des § 15 Abs. 3 Nr. 2 des Lebensmittel-                                        .,31. Dezember 1977\" durch die Worte „31. Dezem-\nund Bedarfsgegenständegesetzes vom 15. August                                              ber 1980\" ersetzt.\n1974 (BGBl. I S. 1945, 1946) wird im Einvernehmen                                                                                        Artikel 2\nmit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirt-\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nschaft und Forsten mit Zustimmung des Bundesrates\nleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 11 Satz 2\nverordnet:\ndes Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittel-\nArtikel 1                                                        rechts vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1945) auch\nim Land Berlin.\nIn § 4 Satz 2 der Verordnung über Ausnahmen\nvon der Wartezeit nach § 15 Abs. 2 Satz 2 des Le-                                                                                        Artikel 3\nbensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom                                                  Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\n2. Januar 1975 (BGBl. I S. 124) werden die Worte                                            kündung in Kraft.\nBonn, den 6. Dezember 1977\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nAntje Huber"]}