{"id":"bgbl1-1977-8-1","kind":"bgbl1","year":1977,"number":8,"date":"1977-02-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/8#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1977-8-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1977/bgbl1_1977_8.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Anmeldebestimmungen für Patente","law_date":"1976-12-22T00:00:00Z","page":217,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["217\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                   Z 1997 A\n1977                   Ausgegeben zu Bonn am 3. Februar 1977                                                                                     Nr.8\nTag                                                 Inhalt                                                                                     Seite\n22. 12. 76  Verordnung zur i\\nderung der Anmeldebestimmungen für Patente                                                                           217\n420-1-1\n22. 12. 76  Verordnung zur Änderung der Anmeldebestimmungen für Gebrauchsmuster . . . . . . . . . . . .                                            218\n421-1-1\n25. 1. 77   Verordnung über eine Obstanbauerhebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           219\n25. 1. 77   Verordnung über die Deckungsvorsorge nach dem Atomgesetz (Atomrechtliche Deckungs-\nvorsorge-Verordnung - AtDeckV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     220\n751-6\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgeselzblatl Teil II Nr. 3 ................................. : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            227\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 228\nDieser Ausgabe sind für die Abonnenten die Titelblätter für Teil 1 sowie die zeitlichen Ubersichten und die\nSachverzeichnisse für Teil 1 und Teil II des Bundesgesetzblattes, Jahrgang 1976, beigefügt.\nVerordnung\nzur Änderung der Anmeldebestimmungen für Patente\nVom 22. Dezember 1976\nAuf Grund des § 26 Abs. 3 des Patentgesetzes in                       vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 981), geändert\nder Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar                             durch die Verordnung vom 27. November 1973\n1968 (BGBI. I S. 1), in Verbindung mit § 20 der Ver-                    (BGBl. I S. 1761), anzugeben. Bei chemischen\nordnung über das Deutsche Patentamt vom 5. Sep-                          Formeln sind die in Deutschland üblichen Zei-\ntember 1968 (BGBl. I S. 997) wird verordnet:                             chen zu benutzen.\"\n§2\n§ 1\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\n§ 3 Nr. 8 der Anmeldebestimmungen für Patente\nUberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (BGBl. I\nvom 30. Juli 1968 (BGBl. I S. 1004) erhält folgende              S. 1) in Verbindung mit Artikel 6 § 19 Abs. 2 des\nFassung:\nFünften Gesetzes zur .Änderung und Uberleitung\n,,8. Einheiten im Meßwesen sind in Uberninstim-                  von Vorschriföen auf dem Gebiet des gewerblichen\nmung mit dem Gesetz über Einheiten im Meß-                  Rechtsschutzes vom 18. Juli 1953 (BGBl. I S. 615)\nwesen vom 2. Juli 1969 (BGBI. I S. 709), zuletzt            auch im Land Berlin.\ngeändert durch Artikel 287 Nr. 48 des Einfüh-\n§3\nrungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 2. März\n1974 (BGBI. I S. 469), und der zu § 5 Abs. 1 des                Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nGesetzes erlassenen Ausführungsverordnung                   kündung in Kraft.\nMünchen, den 22. Dezember 1976\nDer Präsident des Deutschen Patentamts\nDr. Er i c h H ä u ß e r"]}