{"id":"bgbl1-1977-79-1","kind":"bgbl1","year":1977,"number":79,"date":"1977-12-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/79#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1977-79-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1977/bgbl1_1977_79.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Grundbuchverfügung und der Verfügung über die grundbuchmäßige Behandlung der Wohnungseigentumssachen","law_date":"1977-12-01T00:00:00Z","page":2313,"pdf_page":1,"num_pages":9,"content":["2313\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                       Z 1997 A\n1977                     Ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 1977                                                                                    Nr. 79\nTag                                                Inhalt                                                                                         Seite\n1. 12. 77   Verordnung zur Anderung der Grundbuchverfügung und der Verfügung über die grund-\nbuchmäßige Behandlung der Wohnungseigentumssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         2313\n:315-11-8\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2322\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  2322\nVerordnung\nzur Änderung der Grundbuchverfügung\nund der Verfügung über die grundbuchmäßige Behandlung der Wohnungseigentumssachen\nVom 1. Dezember 1977\nAuf Grund des § 1 Abs. 3 der Grundbuchordnung                        zeichnende Hinweis angebracht: ,,Anschließender\nin der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungs-                      Eintragungsraum gesperrt im Hinblick auf nach-\nnummer 315-11, veröffentlichten bereinigten Fassung                     folgende Eintragung\"; für den Hinweis können\nin Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des Grundge-                       Stempel verwendet werden, ohne daß es der\nsetzes wird mit Zustimmung des Bundesrates ver-                         Genehmigung nach Absatz 2 bedarf. Sodann wer-\nordnet:                                                                 den auf jeder Seite in dem freien Eintragungs-\nraum oben und unten über die ganze Breite der\nArtikel 1\nbetroffenen Spalten waagerechte Striche gezogen\nÄnderung der Grundbuchverfügung                              und diese durch einen von oben links nach unten\nrechts verlaufenden Schrägstrich verbunden. Der\nDie Grundbuchverfügung vom 8. August 1935\nobere waagerechte Strich ist unmittelbar im\n(Reichsministerialblatt S. 637), zuletzt geändert\nAnschluß an den in Satz 2 genannten Hinweis\ndurch Artikel 2 und 3 der Verordnung vom 21. März\nund, wenn dieser bei einer sich über mehrere\n1974 (BGBI. I S. 771), wird wie folgt geändert:\nSeiten erstreckenden Sperrung auf einer vorher-\ngehenden Seite angebracht ist, außerdem auf\n1. An§ 21 wird folgender Absatz 4 angefügt:                              jeder folgenden Seite unmittelbar unter der obe-\n,, (4) Sollen bei einem in Loseblattform geführten                   ren Begrenzung des Eintragungsraumes, der\nGrundbuch Eintragungen gedruckt werden, so                            untere waagerechte Strich unmittelbar über der\nkann abweichend von Absatz 3 der vor ihnen                            unteren Begrenzung des zu sperrenden Raumes\nnoch vorhandene freie Eintragungsraum in den                          jeder Seite zu ziehen. Liegen nicht sämtliche\nSpalten, auf die sich die zu druckende Eintragung                     betroffenen Spalten auf einer Seite nebeneinan-\nerstreckt, nach Maßgabe der folgenden Vorschrif-                      der, so ist die Sperrung nach den vorstehenden\nten gesperrt werden. Unmittelbar im Anschluß an                       Vorschriften für die Spalten, die nebeneinander-\ndie letzte Eintragung wird der nicht zu unter-                        liegen, jeweils gesondert vorzunehmen.\"","2314                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\n2. § 47 erhült folgende Fassung:                         1. § 5 erhält folgende Fassung:\n,,§47                                                     ,,§5\nDie Hypothekenbriefe sind mit einer Uber-                Bei der Bildung von Hypotheken-, Grund-\nschrift zu versehen, welche die Worte „Deutscher         schuld- und Rentenschuldbriefen ist kenntlich zu\nHypothekenbrief\" und die Bezeichnung der                 machen, daß der belastete Gegenstand ein Woh-\nHypothek (§ 56 GBO) enthält, über die der Brief          nungseigentum (Teileigentum) ist.\"\nerteilt wird. Die laufende Nummer, unter der die\nFiypothek in der dritten Abteilung des Grund-\nbuchs eingetragen ist, ist dabei in Buchstaben zu     2. § 9 Satz 2 erhält folgende Fassung:\nwiederholen.\"                                             „Für den Inhalt eines Hypothekenbriefes bei der\nAufteilung des Eigentums am belasteten Grund-\n3. § 59 erhdlt folgende Fassung:                            stück in Wohnungseigentumsrechte nach § 8\nWEG dient die Anlage 4 als Muster.\"\n,,§ 59\nBei der Bildung von Hypotheken-, Grund-            3. In den Mustern in den Anlagen 1 und 3 zur\nschuld- und Rentenschuldbriefen ist kenntlich zu         Verfügung über die grundbuchmäßige Behand-\nmachen, daß der belastete Gegenstand ein Erb-            lung der Wohnungseigentumssachen wird jeweils\nbaurecht ist.\"                                           im Bestandsverzeichnis in der Uberschrift der\nSpalte 4 die Abkürzung „ qm\" durch die Abkür-\n4. In den Must(:~rn in den Anlagen 1, 2 a, 2 b und 9        zung „m2 \" ersetzt.\nzur Grundbuchverfügung wird jeweils im\nBestandsverzeichnis in der Uberschrift der Spalte\n4. Die Anlage 4 zu der Verfügung über die grund-\n4 die Abkürzung „qm\" durch die Abkürzung\nbuchmäßige Behandlung der Wohnungseigen-\n,,m2 \" ersetzt.\ntumssachen wird durch die Anlage in Anhang II\nzu dieser Verordnung ersetzt.\n5. Die Anlagen ] bis 8 zur Grundbuchverfügung\nwerden durch die entsprechenden Anlagen in\nAnhang J zu dieser Verordnung ersetzt.\nArtikel 3\nBerlin-Klausel\nArtikel 2\nÄnderung der Verfügung                      Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\nüber die grundbuchmäßige Behandlung             leitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 325 des\nder Wohnungseigentumssachen                 Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom\n2. März 1974 (BGBI. I S. 469) auch im Land Berlin.\nDie Verfügung über die grundbuchmäßige\nBehandlung der Wohnungseigentumssachen vom\nl. August 1951 (BAnz. Nr. 152 vom 9. August 1951),                               Artikel 4\nzuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung                                Inkrafttreten\nvom 21. März 1974 (BGBl. I S. 771), wird wie folgt\ngeändert:                                                   Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1978 in Kraft.\nBonn, den 1. Dezember 1977\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Vogel","Nr. 79 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Dezember 1977                     2315·\nAnhang I\nNeufassung der Anlagen 3-8 der Grundbuchverfügung\nAnlage 3\n(Hypothekenbrief)\nMuster\nDeutscher\nHypothekenbrief\nNoch gültig für                                               über\n15 000 DM.\nSchönberg, den 9. Juli 1981                           20 000 Deutsche Mark\n(Unterschriften)\neingetragen im Grundbuch von\nWaslingen (Amtsgericht Schönberg)\nBand 3 Blatt 82 Abteilung III Nr. 3 (drei)\nInhalt der Eintragung:\nNr. 3: 20 000 (zwanzigtausend) Deutsche Mark Kaufpreisforderung mit fünf vom Hundert jährlich\nverzinslich für Josef Schmitz in Waslingen, geboren am 20. März 1931. Unter Bezugnahme auf\ndie Eintragungsbewilligung vom 1. Dezember 1978 eingetragen am 16. Februar 1979.\nBelastetes Grundstück:\nDas im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter Nr. 1 verzeichnete Grundstück.\nSchönberg, den 20. Februar 1979\nAmtsgericht\n(Sieqel oder Stempel)\n(Unterschriften)\nDem belasteten Grundstück ist am 14. November 1980 das im Bestandsverzeichnis unter Nr. 3 ver-\nzeichnete Grundstück als Bestandteil zugeschrieben worden. Infolge der Zuschreibung ist das\nbelastete Grundstück unter Nr. 4 des Bestandsverzeichnisses neu eingetragen worden.\nSchönberg, den 13. März 1981\nAmtsgericht\n(Sieqel oder Stempel)\n(Unterschriften)\nVon den vorstehenden 20 000 DM sind 5 000 (fünftausend) Deutsche Mark nebst den Zinsen seit\ndem 1. Juli 1981 mit dem Vorrange vor dem Rest abgetreten an den Ingenieur Hans Müller in\nWaslingen. Die Abtretung und die Rangänderung sind am 7. Juli 1981 im Grundbuch eingetragen.\nFür den abgetretenen Betrag ist ein Teilhypothekenbrief hergestellt.\nSchönberg, den 9. Juli 1981\nAmtsgericht\n(Sieqel oder Stempel)\n(Unterschriften)","2316                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nAnlage 4\n(Teilhypothekenbrief)\nMuster\nDeutscher\nTeilhypothekenbrief\nüber\n5 000 Deutsche Mark\nTeilbetrag der Hypothek von 20 000 Deutsche Mark\neingetragen im Grundbuch von\nWaslingen (Amtsgericht Schönberg)\nBand 3 Blatt 82 Abteilung III Nr. 3 (drei)\nDer bisherige Brief über die Hypothek von 20 000 Deutsche Mark lautet wie folgt:\nDeutscher\nHypothekenbrief\nüber\neingetragen im Grundbuch von\n-\n20 000 Deutsche Mark\nWaslingen (Amtsgericht Schönberg)\nBand 3 Blatt 82 Abteilung III Nr. 3 (drei)\nInhalt der Eintragung:\nNr. 3: 20 000 (zwanzigtausend) Deutsche Mark Kaufpreisforderung mit fünf vom Hundert jährlich\nverzinslich für Josef Schmitz in Waslingen, geboren am 20. März 1931. Unter Bezugnahme auf die\nEintragungsbewilligung vom 1. Dezember 1978 eingetragen am 16. Februar 1979.\nBelastetes Grundstück:\nDas im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter Nr. 1 verzeichnete Grundstück.\nSchönberg, den 20. Februar 1979\nAmtsgericht\n(Siegel oder Stempel)\n(Abschrift der Unterschriften)\nDem belasteten Grundstück ist am 14. November 1980 das im Bestandsverzeichnis unter Nr. 3\nverzeichnete Grundstück als Bestandteil zugeschrieben worden. Infolge der Zuschreibung ist das\nbelastete Grundstück unter Nr. 4 des Bestandsverzeichnisses neu eingetragen worden.\nSchönberg, den 13. März 1981\nAmtsgericht\n(Sieqcl orlcr Stempel)\n(Abschrift der Unterschriften)\nDie vorstehende Abschrift stimmt mit der Urschrift überein.\nVon den 20 000 DM sind 5 000 (fünftausend) Deutsche Mark nebst den Zinsen seit dem 1. Juli 1981\nmit dem Vorrange vor dem Rest abgetreten an den Ingenieur Hans Müller in Waslingen. Die\nAbtretung und die Rangänderung sind am 7. Juli 1981 im Grundbuch eingetragen.\nUber diese 5 000 (fünftausend) Deutsche Mark ist dieser Teilhypothekenbrief hergestellt worden.\nSchönberg, den 9. Juli 1981\nAmtsgericht\n, (Siegel oder Stempel)\n(Unterschriften)","Nr. 79 -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Dezember 1977                         2317\nAnlage 5\n(Hypothekenbrief über\neine Gesamthypothek)\nMuster\nDeutscher\nHypothekenbrief\nüber\n12 000 Deutsche Mark\nGesamthypothek\neingetragen im Grundbuch von\nWaslingen (Amtsgericht Schönberg)\nBand 2 Blatt 30 Abteilung III Nr. 3 (drei)\nund ebenda Band 2 Blatt 31 Abteilung III Nr. 2 (zwei)\nInhalt der Eintragungen:\n12 000 (zwölftausend) Deutsche Mark Darlehen mit sechs vom Hundert jährlich verzinslich für\nMaria Weiß, geborene Grün, in Waslingen, geboren am 11. Juli 1925. Unter Bezugnahme auf die\nEintragungsbewilligung vom 15. Februar 1979 eingetragen am 15. Mai 1979.\nBelastete Grundstücke:\nI. Waslingen Band 2 Blatt 30:\nDie im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter den Nummern 1, • 2 und 3 verzeichneten\nGrundstücke;\nII. Waslingen Band 2 Blatt 31:\nDas im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter Nr. 1 verzeichnete Grundstück.\nSchönberg, den 17. Mai 1979\nAmtsgericht\n(Siegel oder Stempel)\n(Unterschriften)","2318                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nAnlage 6\n(Gemeinschaftlicher\nHypothekenbrief)\nMuster\nDeutscher\nHypothekenbrief\nüber zusammen\n8 000 Deutsche Mark\neingetragen im Grundbuch von\nWaslingen (Amtsgericht Schönberg)\nBand 3 Blatt 87 Abteilung III Nr. 1 (eins) und 2 (zwei)\nmit 6 000 und 2 000 Deutsche Mark\nInhalt der Eintragungen:\nNr. 1: 6 000 (sechstausend) Deutsche Mark Darlehen mit sechs vom Hundert jährlich verzinslich\nfür die Darlehensbank Aktiengesellschaft in Waslingen. Unter Bezugnahme auf die Eintragungs-\nbewilligung vom 5. Januar 1979 eingetragen am 15. Januar 1979.\nNr. 2: 2 000 (zweitausend) Deutsche Mark Darlehen mit sechs vom Hundert jährlich verzinslich\nfür die Darlehensbank Aktiengesellschaft in Waslingen. Unter Bezugnahme auf die Eintragungs-\nbewilligung vom 21. März 1980 eingetragen am 3. April 1980.\nBelastetes Grundstück:\nDas im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter Nr. 1 verzeichnete Grundstück.\nDieser Brief tritt für beide Hypotheken jeweils an die Stelle der bisherigen Briefe.\nSchönberg, den 9. September 1982\nAmtsgericht\n(Sieqcl oder StcmpPI)\n(Unterschriften)","Nr,  79 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Dezember 1977                       2319\nAnlage 7\n(Grundschuldbrief)\nMuster\nDeutscher\nGrundschuldbrief\nüber\n3 000 Deutsche Mark\neingetragen im Grundbuch von\nWaslingen (Amtsgericht Schönberg)\nBand 3 Blatt 84 Abteilung III Nr. 3 (drei)\nInhalt der Eintragung:\nNr. 3: 3 000 (dreitausend) Deutsche Mark Grundschuld mit fünf vom Hundert jährlich verzinslich\nfür Herbert Müller in Waslingen, geboren am 20. Januar 1910. Unter Bezugnahme auf die Eintra-\ngungsbewilligung vom 1. März 1979 eingetragen am 23. März 1979.\nBelastetes Grundstück:\nDas im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter Nr. 1 verzeichnete Grundstück.\nSchönberg, den 26. März 1979\nAmtsgericht\n(Siegel oder Stempel)\n(Unterschriften)","2320                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nAnlage 8\n(Rentenschuldbrief)\nMuster\nDeutscher\nRentenschuldbrief\nüber\n300 Deutsche Mark\neingetragen im Grundbuch von\nWaslingen (Amtsgericht Schönberg)\nBand 1 Blatt 13 Abteilung III Nr. 5 (fünf)\nInhalt der Eintragung:\nhe Mark, vom 1. März 1978 an jährlich a\nablösbar mit sechstausend                                               aslin        am\nBelastetes Grundstück:\nDas im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter Nr. 1 verzeichnete Grundstück.\nSchönberg, den 6. März 1978\nAmtsgericht\n(Siegel oder Stempel)\n(Unterschriften)\nDie Rentenschuld ist gelöscht am 25. Juni 1981.\nSchönberg, den 25. Juni 1981\nAmtsgericht\n(Siegel oder Stempel)\n(Unterschriften)","Nr. 79 -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Dezember 1977                     2321\n'---\nAnhang II\nNeufassung der Anlage 4 der Verfügung\nüber die grundbuchmäßige Behandlung der Wohnungseigentumssachen\nAnlage 4\n(Probeeintragungen in einen\nHypothekenbrief bei Aufteilung\nMuster               des Eigentums am belasteten\nGrundstück in Wohnungseigen-\ntumsrechte nach § 8 des\nWohnungseigentumsgesetzes)\nDeutscher\nHypothekenbrief\nüber\n100 000 Deutsche Mark\neingetragen im Grundbuch von\nWaslingen (Amtsgericht Schönberg)\nBand 3 Blatt 88 Abteilung III Nr. 3 (drei)\nInhalt der Eintragung:\nNr. 3: 100 000 (einhunderttausend) Deutsche Mark Darlehen für die Darlehensbank Aktiengesell-\nschaft in Waslingen mit sechseinhalb vom Hundert jährlichen Zinsen. Unter Bezugnahme auf die\nEintragungsbewilligung vom 28. September 1979 eingetragen am 18. Oktober 1979.\nBelastetes Grundstück:\nDas im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter Nr. 1 verzeichnete Grundstück.\nSchönberg, den 18. Oktober 1979\nAmtsgericht\n(Siegel oder Stempel)\n(Unterschriften)\nDas Eigentum an dem belasteten Grundstück ist in Wohnungseigentum aufgeteilt worden. Für\ndie einzelnen Wohnungseigentumsrechte ist am 26. September 1980 jeweils ein Wohnungsgrund-\nbuch angelegt worden. Diese Wohnungsgrundbücher haben folgende Bezeichnungen:\nWohnungsgrundbuch von Waslingen\nBand     Blatt\n4          97\n4          98\n4          99\n4         100\nIn den vorgenannten Wohnungsgrundbüchern ist -das Wohnungseigentum jeweils unter Nr. 1 im\nBestandsverzeichnis eingetragen worden. Die Hypothek ist jeweils in die dritte Abteilung dieser\nWohnungsgrundbücher unter Nr. 1 (eins) übertragen worden. Das Grundbuch von Waslingen\nBand 3 Blatt 88 ist geschlossen worden.*)\nSchönberg, den 29. September 1980\nAmtsgericht\n(Siegel oder Stempel)\n(Unterschriften)\n*) Dieser Satz entfällt im Falle des § 6 Satz 2 der Verfügung über die grundbuchmäßige Behandlung der\nWohnungseigentumssachen vom 1. August 1951."]}