{"id":"bgbl1-1977-77-1","kind":"bgbl1","year":1977,"number":77,"date":"1977-12-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/77#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1977-77-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1977/bgbl1_1977_77.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über eine Statistik im Güterkraftverkehr 1978","law_date":"1977-11-24T00:00:00Z","page":2261,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["2261\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                         Z 1997 A\n1977                   Ausgegeben zu Bonn am 1. Dezember 1977                                                                                                  Nr. 77\nTag                                                            Inhalt                                                                                         Seite\n24. 11. 77  Gesetz über eine Statistik im Güterkraftverkehr 1978                                                                                                 2261\n14. 11. 71  Verordnung über Sondermaßnahmen ,für Leinsamen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   2263\n22. 11. 77  Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verfahren bei der Erteilung von\nUnbedenklichkeitsbescheinigungen für die Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des\n§ 33 d Abs. 1 der Gewerbeordnung ... -. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                2264\n7103-3\n24. 11. 77  Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz\nHahn ............................................................ .- . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               2265\n25. 11. 77  Zweite Verordnung zur Neufestsetzung der Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 1 des\nKrankenhausfinanzierungsgesetzes (2. KHV § 10 Abs. 1} . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                2273\n2126-9, 2126-9-3-1\n25. 11. 77  Verordnung über Fruchtsaft, konzentrierten Fruchtsaft und getrockneten Fruchtsaft\n(Fruchtsaft-Verordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2274\n2125-4-5\n11. 11. 71  Entsch~idung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 28 Abs. 1 1. Hälfte und Abs. 5 Satz 1\nund 2 der hamburgischen Juristenausbildungsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  2278\n17. 11. 77 Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . . .                                                         2278\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 2279\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               2279\nGesetz\nüber eine Statistik im Güterkraftverkehr 1978\nVom 24. November 1977\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                             erstreckt sich auf höchstens 9 v. H. der in Satz 1\nsen:                                                                          genannten Fahrzeuge und für jedes dieser Fahr-\n§1                                             zeuge auf eine Woche.\nUber den Güterkraftverkehr im Jahre 1978 wird                                    (2) Es werden erhoben\neine Bµndesstatistik durchgeführt.                                            1. Angaben über die Fahrzeughalter, soweit sie\nderen Eigenschaft als Unternehmer betreffen,\n§2                                             2. Angaben zur Kennzeichnung der Fahrzeuge und\n(1) Die Statistik erfaßt Lastkraftwagen mit einer                                 deren Art,\nTonne und mehr Nutzlast und Kraftfahrzeug-                                    3. Angaben über die Betriebs- und Beförderungslei-\nanhänger sowie Sattelzugmaschinen. Die Erhebung                                     stungen.","2262                                   B11ndes~Jcsetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\n§3                                                         §s\nAw,ku11ftspflicl1ti1J sind di<~ l lall(!f der Kraftfahr-      Die Statistik wird vom Statistischen Bundesamt\nzcugt!.                                                       erhoben und aufbereitet.\n§4                                                         §6\nDie Weiterl<'itu11u von Einzelangaben ohne Nen-                Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nnung des Namens und dt!r Anschrift des Auskunfts-             des Dritten Dberleitungsgesetzes auch im Land Ber-\npflichtigen an d.ie für den Verkehr zuständigen ober-         lin.\nsten Bundes- und Landesbehörden nach § 12 Abs. 2\n§7\ndes Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke ist\nzulässig.                                                        Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1978 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt\nund wird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 24. November 1977\nDer Bundespräsident\nScheel\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister für Verkehr\nGscheidle"]}