{"id":"bgbl1-1977-56-1","kind":"bgbl1","year":1977,"number":56,"date":"1977-08-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/56#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1977-56-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1977/bgbl1_1977_56.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung des Höchstbetrages der Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen auf Grund des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (SchallschutzerstattungsV 77)","law_date":"1977-08-11T00:00:00Z","page":1553,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1553\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                         Z 1997 A\n1977                    Ausgegeben zu Bonn am 17. August 1977                                                                                                                 Nr. 56\nTag                                                                           In h a 1t                                                                                      Seite\n11. 8. 77   Verordnung zur Anderung des Höchstbetrages der Erstattung von Aufwendungen für\nSchallschutzmaßnahmen auf Grund des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Schallschutz-\nerstattungsV 77) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            1553\n11. 8. 77   Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärmeschutzver-\nordnung~ . WärmeschutzV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        1554\n15. 8. 77   Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Flugzeugabfertiger . .                                                                               1565\n15. 8. 77   Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Wirtschaftsassistent -\nIndustrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1571\nVerordnung\nzur Änderung des Höchstbetrages der Erstattung v·on Aufwendungen\nfür Schallschutzmaßnahmen auf Grund des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm\n(SchallschutzerstattungsV 77)\nVom 11. August 1977\nAuf Grund des § 9 Abs. 4 des Gesetzes zum Schutz\ngegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282)\nverordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des\nBundesrates:\n§1\nDer Höchstbetrag für die Erstattung von Aufwen-\ndungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bei\nWohngebäuden nach § 9 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes\nzum Schutz gegen Fluglärm wird auf 130 DM je\nQuadratmeter Wohnfläche festgesetzt.\n§2\n§ 1 gilt für Fälle, in denen der Erstattungsbescheid\nnach Inkrafttreten dieser Verordnung erlassen wor-\nden ist.\n§3\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\nkündung in Kraft.\nBonn, den 11. August 1977\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Vogel\nDer Bundesminister\nfür Raumordnung, Bauwesen und Städtebau\nKarl Ravens"]}