{"id":"bgbl1-1977-40-1","kind":"bgbl1","year":1977,"number":40,"date":"1977-07-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/40#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1977-40-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1977/bgbl1_1977_40.pdf#page=1","order":1,"title":"Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit (Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit)","law_date":"1977-06-29T00:00:00Z","page":1101,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["1101\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1977                          Ausgegeben zu Bonn am 5. Juli 1977                                                                                                          Nr. 40\nTag                                                                      lnhal t                                                                                        Seite\n29.6. 77  Ausführungsgesetz zu dem Ubereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der\nStaatenlosigkeit und zu dem Ubereinkommen vom 13.. September 1973 zur Verringerung\nder Fälle von Staatenlosigkeit (Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit) . . . . . . . . .                                                                1101\n102-5, 102-1\n1.6. 11  Siebente Verordnung z.ur Änderung der Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbinnen-\nlinie und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          1103\n613-1-3\n27. 6. 77 Dritte Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für Nutzleistungen der Bundes-\nanstalt für Materialprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1104\n7134-1-2\n27. 6. 77 Dritte Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-\nTechnischen Bundesanstalt ................ : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               1105\n7141-6-6-1\n1. 1. 11 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeits-\nvergütung für Beamte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1106\n2032-1-10\n1. 7. 11 Neufassung der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte\n(MVergV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1107\n2032-1-10\n23. 6. 77  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Zwan-\nzigsten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes) . . . . . . . . . . . . . . . .                                                            1110\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 27 und Nr. 28 .......................................... .                                                                       1111\nVerkündungen im Bundesanzeiger ................................. · ................. ·                                                                         1112\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften                                                                                                             1112\nAusführungsgesetz\nzu dem Ubereinkommen vom 30. August 1961\nzur Verminderung der Staatenlosigkeit\nund zu dem Ubereinkommen vom 13. September 1973\nzur Verdngerung der Fälle von Staatenlosigkeit\n(Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit)\nVom 29. Juni 1977\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz be-                                              2. zur Verhinderung von Staatenlosigkeit oder Er-\nschlossen:                                                                                     haltung der Staatsangehörigkeit auf Deutsche\nnach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes.\nArtikel 1\nDie Verleihung der Staatsangehörigkeit zu:r Besei-\nDas Dbereinkommen vom 30. August 1961 zur                                              tigung von Staatenlosigkeit erfolgt durch Einbür-\nVerminderung der Staatenlosigkeit (BGBI. 1977 II                                          gerung.\nS. 597) wird angewandt\nArtikel 2\nl. zur Beseitigung von Staatenlosigkeit auf Perso-\nnen, die staatenlos nach Artikel 1 Abs. 1 des                                              Ein seit der Geburt Staatenloser ist auf seinen\nDbereinkommens vom 28. September 1954 über                                            Antrag einzubürgern, wenn er\ndie Rechtsstellung der Staatenlosen (BGBI. 1976 II                                     1. im Geltungsbereich die.ses Gesetzes oder an Bord\nS. 473) sind;                                                                               eines Schiffes, das berechtigt ist, die Bundes-","1102                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nflc1mre d<~r Bundcsrepuhl ik Deutschland zu führen,        setzen wirksame Feststellung der Vaterschaft er-\noder in einem Luftfahrzel1g, das das Staatszuge-           folgt ist, das Kind seit drei Jahren rechtmäßig\nhörigkeilszcichcn der Bundesrepublik Deutsch-              seinen dauernden Aufenthalt im Inland hat und\nland führt, 9ehoren ist,                                   den Antrag vor der Vollendung des dreiund-\n2. seit fünf Jc1hren rechtmäßig seinen dauernden\nzwanzigsten Lebensjahres stellt. § 7 Abs. 2 Satz\nAufenthalt im Geltnngshereich dieses Gesetzes              2 ist anzuwenden.\"\nhat und\n2. Nach § 17 wird folgender § 18 eingefügt:\n3. den Antrag vor der Vollendung ck~s einundzwan-\nzigsten Lebensjahres stellt,                                                     ,,§ 18\nes sei denn, daß er rechtskräftig zu einer Freiheits-             Ein Deutscher wird auf seinen Antrag aus der\noder Jugendstrafe von fünf Jahren oder mehr ver-               Staatsangehörigkeit entlassen, wenn er den Er-\nurteilt worden ist. § 7 Abs. 2 Satz 2 des Reichs- und          werb einer ausländischen Staatsangehörigkeit\nStaatsangehörigk(~itsgesetzes ist anzuwenden.                  beantragt und ihm die zuständige Stelle die Ver-\nleihung zugesichert hat.  11\nArtikel 3\n3. § 22 Abs. 2 wird gestrichen.\nNc1ch § 7 des Gesetzes zur Regelung von Fragen\nder Staatsangehörigkeit vom 22. Februar 1955\n4. § 24 erhält folgende Fassung:\n(BGBl. I S. 65), zuletzt geändert durch das Ge-\nsetz über die Errichtung des Bundesverwaltungs-                                      ,,§ 24\namtes vom 28. Dezember 1959 (BGBl. I S. 829), wird\nDie Entlassung gilt als nicht erfolgt, wenn der\nfolgender § 7 a eingefügt:\nEntlassene die ihm zugesicherte ausländische\nStaatsangehörigkeit nicht innerhalb eines Jahres\n,,§ 7 a\nnach der Aushändigung der Entlassungsurkunde\nDer Verlust der Rechtsstellung eines Deutschen              erworben hat.\"\ntritt nach § 6 Abs. 2 oder § 7 Abs. 2 nicht ein, wenn\nder Betroffene dadurch staatenlos wird.\"                   5. In § 25 Abs. 1 werden die Wörter „nach den\n§§ 18, 19\" durch die Wörter „nach § 19\" ersetzt.\nArtikel 4\nDas Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom\n22. Juli 1913 (RGBl. S. 583), zuletzt geändert durch\nArtikel 5\nArtikel 9 des Adoptionsgesetzes vom 2. Juli 1976               Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\n(BGBl. I S. 1749), wird wie folgt geändert:                 des Dritten Uberleitungsgesetzes auch im Land Ber-\nlin.\n1. § 10 erhält folgende Fassung:\n,,§ 10                                                  Artikel 6\nDas nichteheliche Kind eines Deutschen ist             Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung\neinzubürgern, wenn eine nach den deutschen Ge-         in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt\nund wird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 29. Juni 1977\nDer Bundespräsident\nScheel\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister des Innern\nMaihof er\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nGenscher"]}