{"id":"bgbl1-1977-38-6","kind":"bgbl1","year":1977,"number":38,"date":"1977-06-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/38#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1977-38-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1977/bgbl1_1977_38.pdf#page=12","order":6,"title":"Verordnung über die Zulassung einer neuen Numerierung der Gefahrklassen bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße","law_date":"1977-06-22T00:00:00Z","page":1008,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["1008                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nVerordnung\nüber die Zulassung einer neuen Numerierung der Gefahrklassen\nbei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße\nVom 22. Juni 1977\nAuf Grund des § 6 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter vom 6. August 1975\n(BGBJ. I S. 2121) wird nach Anhören der zusUindigen obersten Landesbehörden verordnet:\n§1\nBei der Beförderung gefährlicher Güter gemäß der Verordnung über die Beförderung gefährlicher\nGüter auf der Straße (GefahrgutVStr) vom 10. Mai 1973 (BGBI. I S. 449), geändert durch die Gefahr-\ngutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV vom 27. Juli 1976 (BGB!. I S. 1950), darf ab 1. Juli 1977 für\ndie Bezeichnung der gefährlichen Güter zusätzlich zu oder anstelle der in dieser Verordnung vor-\ngeschriebenen Numerierung der Gefahrklassen die aus der nachstehenden Gegenüberstellung\nersichtliche, im internationalen Straßen- und Eisenbahnverkehr ab 1. Juli 1977 vorgeschriebene\nneue Numerierung der Gefahrklassen verwendet werden:\nBisherige NurnPrierung der Gefahrklassen               Neue Numerierung der Gefahrklassen\nIa.    Explosjve Stoffe und Gegenstände             1a     Explosive Stoff,e und Gegenstände\nIb     Mit expJosivPn Stoffen geladene              tb     Mit explosiven Stoffen geladene\nGegenstände                                        Gegenstände\nIc      Zündwaren, Feuerwerkskörper und             1c     Zündwaren, Feuerwerkskörper und\nähnliche Güter                                     ähnliche Güter\nId      Verdichtcle, verflüssigte oder unter        2      Verdichtete, verflüssigte oder unter\nDruck gelöste Gase                                 Druck gelöste Gase\nIe      Stoffe, die in Berührung mit Wasser         4.3    Stoffe, die in Berührung mit Wasser\nentzündliche Gase entwickeln                       entzündliche Gase entwickeln\nII      Selbstentzündliche Stoffe                   4.2    Selbstentzündliche Stoffe\nIIIa    Entzündbare flüssige Stoffe                 3      Entzündbare flüssige Stoffe\nIIIb    Entzündbare feste Stoffe                    4.1    Entzündbare feste Stoffe\nIIIc    Entzündend (oxydierend)                     5.1    Entzündend (oxydierend)\nwirkende Stoffe                                    wirkende Stoffe\nIVa     Giftige Stoffe                              6.1    Giftige Stoffe\nIVb     Radioaktive Stoffe                          7      Radioaktive Stoffe\nV       Ätzende Stoffe                              8      Ätzende Stoffe\nVI      Ekelerregende oder ansteckungs-             6.2    Ekelerregende oder ansteckungs-\ngefährliche Stoffe                                 gefährliche Stoffe\nVII     Organische Peroxide                         5.2    Organische Peroxide\n§2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dberleitungsgesetzes in Verbindung mit § 14 des\nGesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter auch im Land Berlin.\n§3\nDiese Verordnung tritt am 1. Juli 1977 in Kraft.\nBonn, den 22. Juni 1977\nDer Bundesminister für Verkehr\nGscheidle"]}