{"id":"bgbl1-1977-37-2","kind":"bgbl1","year":1977,"number":37,"date":"1977-06-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/37#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1977-37-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1977/bgbl1_1977_37.pdf#page=2","order":2,"title":"Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Vereinfachte Verfahren zur Abänderung von Unterhaltstiteln","law_date":"1977-06-24T00:00:00Z","page":978,"pdf_page":2,"num_pages":19,"content":["978                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nVerordnung\nzur Einführung von Vordrucken für das\nVereinfachte Verfahren zur Abänderung von Unterhaltstiteln\nVom 24. Juni 1977\nAuf Grund des durch Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes                              § 2\nzur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsren-               Vordrucke für die maschinelle Bearbeitung\nten vom 29. Juli 1976 (BGBL I S. 2029, 3314) einge-\n(1) Für Vereinfachte Verfahren bei Gerichten, die\nfügten § 641 t Abs. 1 der Zivilprozeßordnung in der\ndie Verfahren maschinell bearbeiten, wird der in der\nim Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer\nAnlage 2 dieser Verordnung bestimmte Antragsvor-\n310-4, veröffentlichten bereinigten Fassung wird mit    druck eingeführt. Dies gilt nicht für Verfahren, die\nZustimmung des Bundesrates verordnet:                   auf Antrag des Unterhaltsverpflichteten eingeleitet\nwerden.\n§ 1                              (2) Der Vordruck wird als Dreifachsatz (Durch-\nschreibesatz) ausgeführt. Der Antrag ist zusammen\nVordrucke für die nichtmaschinelle Bearbeitung\nmit der ersten Durchschrift bei Gericht einzureichen.\n(1) Für Vereinfachte Verfahren bei Gerichten, die   Die Hinweise zu dem Vordruck für den Antragsteller\ndie Verfahren nicht maschinell bearbeiten, werden       können auf die Rückseite der zweiten Durchschrift\ndie in der Anlage 1 dieser Verordnung bestimmten        gesetzt werden. In dem mit den Worten „ Verfügung\nVordrucke eingeführt. Dies gilt nicht für Verfahren,    des Gerichts\" überschriebenen Teil des Vordrucks\ndie auf Antrag des Unterhaltsverpflichteten einge-      können die für die Bearbeitung des Antrags not-\nleitet werden.                                          wendigen Vermerke vorgedruckt werden.\n(2) Die Hinweise auf der Rückseite des Vordrucks                              § 3\nfür den Antrag (Blatt 1) können auf ein besonde-                            Berlin-Klausel\nres Blatt gesetzt werden; der Hinweis auf der Vor-\nderseite des Vordrucks lautet in diesem Falle             Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\n,, (Bitte beachten Sie die beiliegenden Hinweise)\".     leitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 5 § 2\ndes Gesetzes zur vereinfachten Abänderung von\nSoweit die in Anlage 1 bestimmten Vordrucke zu\nUnterhaltsrenten auch im Land Berlin.\neinem Vordrucksatz (Durchschreibesatz) zusammen-\ngefaßt werden, kann der Vordruck für den Antrag\n§ 4\n(Blatt 1) ohne die Randnummern, ohne den Hinweis\nauf die Rückseite und ohne die auf der Rückseite                             Inkrafttreten\nvorgesehenen Hinweise für den Antragsteller aus-           Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\ngeführt werden.                                         kündung in Kraft.\nBonn, den 24. Juni 1977\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Vogel","Nr. 37 -            Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1977                                                               9'19\nAnlage 1\nAn das\nAmtsgericht\nG)        [_~rt\n®         Antragsgegner-\nPlz         Ö(i\"\"\nAntrag\n~-------                                                        (Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite)\n® )~:?       Antragsteller/ Minderjährige(r), für den/die Unterhalt zu zahlen ist                                                                     Geburtsdatum\n:;fjJ;\n©           Gesetzlicher Vertreter\n®\nIch beantrage, im Vereinfachten Verfahren den nachfolgend bezeichneten Vollstreckungstitel\n®\nzuletzt            -D      im Vereinfachten Verfahren -                          abgeändert durch\n®                                der Anpassungsverordnung(en)\n__________________________ __::____ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _            (s._\nauch\n__ unten@)\n_- - = abzuändern.\n----------\nund Beginn der erhöhten Unterhaltsrente (braucht nicht ausgefüllt zu w.erden):\n@1\n@)                                                                               Ich beantrage, die erstattungsfähigen Kosten festzusetzen auf                      DM\nIch beantrage, für das Verfahren einschließlich der Zwangsvollstreckung das Armenrecht zu bewilligen.\n@           Falls-bei® eine Änpassungsverordnu-ng--nic-ht bezeichnet ist: Ich beantrage Anpassung nach der zuletzt verkündeten\nAnpassungsverordnung.\n@           Ich erkläre, daß ein weiteres Verfahren zur Abänderung des Vollstreckungstitels nicht anhängig ist.\nIch beantrage, eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses zu erteilen.\nSollte sich ergeben, daß das oben bezeichnete Gericht nicht zuständig ist, beantrage ich, das Verfahren an das zuständige Gericht\nzu verweisen.\n@           ~~~l:)ie oben b!'lzeichneten Vollstreckungstitel füge ich bei.\nOrt, Datum\nUnterschrift\n[s_ 1a tt 1_:    Antrag gem~ß§ 641 1 ZPO   1\nFormat DIN A 4","980                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nHinweise für den Antragsteller\nDer Antrag auf Abänderung des Unterhaltstitels im Vereinfachten                           ®   Hier bitte den Vollstreckungstitel (Urteil, Beschluß, Vergleich\nVerfahren ist an das zuständige Amtsgericht (s. dazu unten                                    oder Urkunde), aus dem sich die ursprüngliche Zahlungsver-\nzu CD) zu richten. Bitte fordern Sie jedoch, bevor Sie den Antrag                             pflichtung ergibt, wie in den unten angeführten Beispielen mit\nstellen, den Unterhaltsverpflichteten zunächst auf, sich in einer                             Datum und Geschäftsnummer bezeichnen. Sie können die Ab-\nvollstreckbaren Urkunde (z. B. vor einem Notar oder einem Jugend-                             kürzungen „AG\" für Amtsgericht, ,,LG\" für Landgericht und\namt) freiwillig zur Leistung des erhöhten Unterhalts zu verpflich-                            ,,OLG\" für Oberlandesgericht verwenden. Verpflichtungserklä-\nten. Dem Antragsteller könnten sonst Kostennachteile entstehen.                               rungen, Unterhaltsvereinbarungen u. ä. bitte als Urkunde be-\nFür den Antrag muß der vorliegende Vordruck benutzt werden.                                   zeichnen. Beispiele:\nUrteil des AG Krefeld vom 25. 2. 76 - 4-C 346/75 -,\nFüllen Sie den Vordruck bitte gut lesbar in Blockschrift oder mit                                 Vergleich des LG Bonn vom 14. 10. 75 - 7 R 101/75 -,\neiner Schreibmaschine aus.                                                                        Urkunde des Jugendamts der Stadt Neuwied_ vom 18. 5. 76 - E 24-03 -,\nSollten Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen haben, können Sie sich                                 Urkunde des Notars Dr. Ge bau er, Nürnberg, vom 11. 6. 75 - UR.Nr. 124 7 /75 -,\nan jedes Amtsgericht wenden. Dort wird der Antrag für Sie aus-\nIst die ursprüngliche Zahlungsverpflichtung in mehreren .ge-\ngefüllt.\ntrennten Titeln (z. B. in mehreren Teilurteilen) enthalten, bitte\nsämtliche Titel bezeichnen, aus denen sich die ursprüngliche\nZahlungsverpflichtung ergibt.\nZu den einzelnen Schreibfeldern                                                           (J) In gleicher Weise wie in den Beispielen vorstehend zu ® ist\nin Feld 0 ein Titel (Urteil, Beschluß, Vergleich oder Urkunde)\nG) In diesem Feld bitte das für das Vereinfachte Verfahren zustän-                            zu bezeichnen, durch den die ursprüngliche Zahlungsver-\ndige Gericht mit Postleitzahl und Ortsangabe bezeichnen.                                  pflichtung abgeändert worden ist, bei mehrmaliger Abände-\nZuständig ist in der Regel das Amtsgericht, bei dem der Unter-                            rung jedoch nur der letzte Titel. Kreuzen Sie bitte auch das\nhaltsberechtigte seinen Wohnsitz hat. Ist der Vollstreckungs-                             Kästchen bei G) an, wenn der Titel im Vereinfachten Verfahren\ntitel bereits im Vereinfachten Verfahren durch einen Beschluß                             aufgrund einer Anpassungsverordnung ergangen ist.\nabgeändert worden (s. dazu auch unten zu G)), so ist das\nAmtsgericht ausschließlich zuständig, das diesen Beschluß                             ®   Sie brauchen die Anpassungsverordnung nicht zu bezeichnen,\nerlassen hat.                                                                             wenn Sie wünschen, daß der Titel nach der zuletzt verkündeten\nVerordnung angepaßt werden soll.\n®   Den Antragsgegner bitte so genau bezeichnen, daß Verwech-                                 Wenn Sie das Anpassungsbegehren auch auf (eine) frühere\nselungen ausscheiden: mit Name, Vorname, Straße, Haus-                                    nach der letzten Änderung des Titels erlassene - Anpassungs-\nnummer, Postleitzahl, Wohnort.                                                            verordnung(en) stützen wollen, tragen Sie nach dem Wort\n„Anpassungsverordnung(en)\" bitte die Jahreszahl( en) auch der\n®   In diesem Feld in den Zeilen [iJ bis L'fJ bitte den/die Minder-                           früheren Verordnung(en) ein.\njährigen, für den/die Unterhalt zu zahlen ist, mit Name, Vorname,\nPostleitzahl, Wohnort und Geburtsdatum bezeichnen. Bei mehr                           ®   Soweit in diesem Feld keine Angaben gemacht werden, setzt\nals vier Minderjährigen muß ein zusätzlicher Vordruck ausgefüllt                          das Gericht den erhöhten Unterhaltsbetrag, der sich nach der\nwerden.                                                                                   (den) Anpassungsverordnung(en) ergibt, und den frühestmög-\nIm Regelfall ist der Minderjährige zugleich auch der Antrag-                              lichen Zeitpunkt für den Anpassungsbeginn ein. Sie brauchen\nsteller.                                                                                  das Feld deshalb nur dann auszufüllen, wenn Sie eine geringere\nErhöhung verlangen oder wenn Sie die Anpassung erst von\nErgibt sich jedoch aus dem Vollstreckungstitel, daß die Unter-\neinem späteren Zeitpunkt an beantragen wollen.\nhaltsleistung von einer anderen Person als dem Minder-\njährigen (z. B. von einem Elternteil) im eigenen Namen (also                              Die Anpassung kann frühestens zum Beginn des vierten Kalen-\nnicht als gesetzlicher Vertreter) für den Minderjährigen geltend                          dermonats verlangt werden, der auf das Inkrafttreten der An-\nzu machen ist, so ist diese Person in der ersten (nicht numerierten)                      passungsverordnung folgt. Geht der Antrag nach diesem Zeit-\nZeile des Feldes mit Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Post-                             punkt ein, so kann die Abänderung erst von dem Zeitpunkt\nleitzahl und Wohnort als Antragsteller zu bezeichnen und mit                              des Eingangs bei Gericht verlangt werden.\ndem Wort „für\" zu der Bezeichnung des Minderjährigen über-\n@ Erstattungsfähig sind die Kosten, die zur Durchführung des\nzuleiten. Beispiel:\nvereinfachten Unterhaltsabänderungsverfahrens notwendig\n~\nFischor, Margot, Vcrdistraße 1, 4760 Werl, für\nwaren. Bei Kleinbeträgen (z. B. für Porto, Telefon) genügt die\nFischer, Hans·Wernor, 4760 Werl ......................... J Geburtsdatum\nvon Hans~Werner     Angabe des Betrages; sonst bitte die Einzelbeträge auf einem\nzweifach beizufügenden Blatt erläutern.\n©   Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohn-\n@ Vgl. oben zu®·\nort des gesetzlichen Vertreters. Macht dieser den Unterhalt\nfür den Minderjährigen nicht als gesetzlicher Vertreter, sondern                      @ Können Sie die Erklärung, daß kein anderes (noch nicht abge-\nim eigenen Namen geltend (s. dazu vorstehend unter ®), bleibt                             schlossenes) Verfahren zur Abänderung der Unterhaltsrente\nFeld© unausgefüllt.                                                                       anhängig ist, nicht wahrheitsgemäß abgeben, so ist diese Zeile\nzu streichen. Der Antrag ist dann allerdings unzulässig und\n@ Sie können einem Dritten, z. B. einem Rechtsanwalt, Prozeß-                                 müßte vom Gericht zurückgewiesen werden.\nvollmacht erteilen, um sich in dem Verfahren vertreten zu\nlassen. Eine als Prozeßbevollmächtigter bestellte Person, die                        @ Bitte fügen Sie dem Antrag die in Feld® und G) bezeichneten\nnicht als Rechtsanwalt zugelassen ist, muß die Vollmacht dem                             Vollstreckungstitel in Ausfertigung bei. Handelt es sich um ein\nAntrag beifügen. Ist keine Prozeßvollmacht erteilt, bleibt Feld@                         Urteil, so ist dieses grundsätzlich in vollständig abgefaßter\nunausgefüllt.                                                                            Form beizufügen.","Nr. 37 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1977                                                     981\nAmtsgericht\nrlz ..Ort·---------\nGeschäftsnummer des Amtsgerichts\n7                   Bei Schreiben an das Gericht stets angeben\nL                                                                  _J\nMitteilung\nAuf Antrag von                                                                                                              Geburtsdatum\nGesetzlicher Vertreter\nsoll im Vereinfachten Verfahren der nachfolgend bezeichnete Vollstreckungstitel\nzuletzt              -D        im Vereinfachten Verfahren -     abgeändert durch\nnach Maßgabe der Anpassungsverordnung=-(_e_n_)_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _a_b.c::.g_e_ä_n_d_e_rt_w_e_rd_e_n_._ _ _ _ _ __\nEs ist beantragt, den monatlichen Betrag und den Beginn der erhöhten Unterhaltsrente wie folgt festzusetzen:\nIm Antrag wurde erklärt, daß ein anderes Verfahren zur Abänderung             Als erstattungsfähige Kosten\ndes Vollstreckungstitels nicht anhängig ist.                                  wurden angegeben:                                           DM\nFür das Verfahren einschl. der Zwangsvollstreckung wurde                Der Antrag ist bei Gericht\ndas Armenrecht beantragt.                                               eingegangen am:\n•             .\n----------           ------=---------------------L-~---------------------\nDas Gericht beabsichtigt, den Vollstreckungstitel                     antragsgemaß\nD   wie umseitig\nangegeben       abzuändern.\nEs gibt Ihnen hiermit Gelegenheit, etwaige Einwendungen der nachstehend bezeichneten Art innerhalb von zwei Wochen ab Zugang\ndieser Mitteilung geltend zu machen. Sollten Sie sich nicht äußern, ergeht nach Ablauf der Frist der Abänderungsbeschluß. Die Einwen-\ndungen können nur berücksichtigt werden, solange der Beschluß nicht verfügt ist.\nSie können im Vereinfachten Verfahren nur Einwendungen gegen die Zulässigkeit des Vereinfachten Verfal:lrens, gegen die Höhe des\nAbänderungsbetrags und gegen den Zeitpunkt der Abänderung erheben.\nDie Einwendung, daß bei der Festlegung der Höhe des Unterhalts eine Änderung der Unterhaltsrente ausgeschlossen oder ihre Anpas-\nsung an Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse auf andere Weise geregelt worden ist, kann nur erhoben werden, wenn sich\ndies aus dem abzuändernden Titel ergibt.\nSollten Sie durch Ihr Verhalten keine Veranlassung zur Einleitung des Verfahrens gegeben haben, so können Sie dies ebenfalls geltend\nmachen. Erkennen Sie in diesem Falle den Anspruch an und teilen Sie dies innerhalb der Frist dem Gericht mit, so fallen die Kosten des\nVerfahrens dem Antragsteller zur Last.\n[_m__ - ------------ ------                                                                                  Rechtspfleger\n1 ·BI a t t 2 : Mitteilung an Antragsgegner","982                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nI]    Monatlicher Betrag und Beginn der erhöhten Unterhaltsrente:\n2\n2\n1----\n3\n>--","Nr. 37 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1977                                                                                   983\nAmtsgericht\nPlz, Ort\nGeschäftsnummer des Amtsgerichts\nAntragsgegner                                                                                                   Bei Schreiben an das Gericht stets angeben\nBeschluß                                                                Datum\ndes Beschlusses\nAuf Antrag von                                                                                                                                          Geburtsdatum\nGesetzlicher Vertreter\nProzeßbevol l mächtigter\nwird im Vereinfachten Verfahren der nachfolgend bezeichnete Vollstreckungstitel\n-D           im Vereinfachten Verfahren -                          abgeändert durch\nnach Maßgabe der Anpassungsverordnung(en)                                                                                       abgeändert.\nMonatlicher Betrag und Beginn der erhöhten Unterhaltsrente werden festgesetzt auf:\nDie Kosten des\"VerTährens werden auferlegt dem/den                                                        Die vorn Antragsgegner zu erstatten-\nAntragsgegner gemäß § 91 ZPO.                           Antragsteller(n) gern.§§ 93, 1 oo ZPO.        den Kosten werden festgesetzt auf:                           DM\nAuf das Armenrechts~esuch                               für das Verfahren einschließlich der Zwangsvoll-                       die Bewilligung des Armenrechts\ndes/der Antragsteller(s) wird                           streckung das Armenrecht bewilligt.                                    abgelehnt.\nBegründung (sofern erforderlich):\n---~------~----------------------------------------------\nUmseitige Rechtsbehelfsbelehrung ist Bestandteil dieses\nBeschlusses.\nVfg.                                                   Vfg.\n1. Vorstehenden Beschluß ausfertigen und zustellen:\n1. Mitteilung (Blatt 2) dem          a) Blatt 4 an Antragsgegner/Prozbev. mit         Ozu        DEB;\n•Antragsgegner\nmit Kostenberech-\nnung\nzusenden.\nb) Blatt 6 an Antragst.-Vertr./Prozeßbev. mitOzu OEB.\n2. Nach Rückkehr der ZU/EB zu 1.a) vollstreckbare Aus-\nRechtspfleger\nfertigung (Blatt 5) an Antragsteller\nD     z. Hd. des ges. Vertr. D      z. Hd. des Prozeßbev.\n2. Wv. 3 Wochen nach                 erteilen; Titel beifügen.\nAbgang.\n3. Kosten.\nRP!I. 4. Weglegen.                                                           RPfl.\n..... \"z'~\"i':äf~'riX'tii\"äb\"äm':'\"\"\" . Vollstr. Ausf. wie verfügt erteilt am:\nUrkB. d. GeschSt.\nLJDitt    3_:_Urschrift und Verfügunge~--I","984                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nRechtsbehelfsbelehrung\n1. Gegen diesen Beschluß ist der Rechtsbehelf der befriste- II. Der Einwand,\nten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung muß spä-\ntestens zwei Wochen nach der Zustellung dieses Be-           - daß die Festsetzung des Unterhalts durch diesen\nschlusses bei dem Amtsgericht, das den Beschluß                Beschluß wesentlich von dem Betrag abweiche, der der\nerlassen hat, eingegangen sein.                                Entwicklung der besonderen Verhältnisse der Parteien\nRechnung trägt,\nDie Erinnerung kann schriftlich eingelegt oder mündlich\nvor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eines             - daß die Parteien über die Anpassung des Unterhalts\njeden Amtsgerichts erklärt werden. Geschieht dies vor          eine abweichende Vereinbarung getroffen hätten,\neinem anderen Amtsgericht als dem Amtsgericht, das\nden Beschluß erlassen hat, so ist zu beachten, daß die       kann nur durch Erhebung einer Klage auf Abänderung\nvon dem Urkundsbeamten aufgenommene Niederschrift            des im Vereinfachten Verfahren ergangenen Be-\nüber die Erinnerung gleichfalls spätestens zwei Wochen       schlusses geltend gemacht werden.\nnach der Zustellung des angefochtenen Beschlusses bei\ndem Amtsgericht eingegangen sein muß, das den Be-            Die Klage ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur\nschluß erlassen hat.                                         Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle\neines Amtsgerichts zu erklären. Die Klageschrift oder\nHilft das Amtsgericht der Erinnerung nicht ab, so wird\ndie Niederschrift muß binnen eines Monats ab Zustel-\ndiese als sofortige Beschwerde behandelt und dem zu-\nlung des Beschlusses beim zuständigen Amtsgericht\nständigen Landgericht zur Entscheidung vorgelegt.\neingegangen sein. Zuständig ist in der Regel das Amts·\nMit der befristeten Erinnerung kann nur geltend gemacht      gericht des Wohnsitzes des Unterhaltsberechtigten.\nwerden, daß das Vereinfachte Verfahren nicht statthaft\nsei, der Abänderungsbetrag falsch errechnet sei, der         Wird die Klage schriftlich eingereicht, soll eine für die\nZeitpunkt für die Wirksamkeit der. Abänderung falsch         Zustellung an den Gegner bestimmte Abschrift qeige·\nbestimmt sei oder die Kosten unrichtig festgesetzt seien.    fügt werden.","Nr. 37 -          Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1977                                                            985\nAmtsgericht\nGeschäftsnummer des Amtsgerichts\n7                      Bei Schreiben an das Gericht stets angeben\nL                                                                  _J\nBeschluß                                                           1 Datum\ndes Beschlusses\nGeburtsdatum\nProzcßbovo Ilm,ic htigtc,r\nwird im Vereinfachten Verfahren der nachfolgend bezeichnete Vollstreckungstitel\nzuletzt              -D    im Vereinfachten Verfahren                abgeändert durch\nnach Maßgabe der Anpassungsverordnung(en)                                                                 abgeändert.\n----------..         ..    ---- --- ----------- --=-------------------------=---------------\nMonatlicher Betrag und Beginn der erhöhten Unterhaltsrente werden festgesetzt auf:\nDie Kosten des Verfahrens werden auferlegt dem/den                                 I Die vom Antragsgegner zu       erstatten-\n---\n•\nAntrag~~e~r1_~~ _gemäß § 9~ -~~?_:D~ntragsteller(n) gern_ §§ 93, 1 oo ZPO.\nstreckung das Armenrecht bewilligt.\n-·-----------            --  .\nden Kosten werden festgesetzt auf:\nfür das Verfahren einschließlich der Zwangsvoll-       n     die Bewilligung des Armenrechts\nabgelehnt.\n--~------'-~--------------\nDM\nBegründung (sofern erforderlich):\nUmseitige Rechtsbehelfsbelehrung ist Bestandteil dieses\nBeschlusses.\nRechtspfleger\nAusgefertigt","986                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nRechtsbehelfsbelehrung\n1. Gegen diesen Beschluß ist der Rechtsbehelf der befriste-  II. Der Einwand,\nten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung muß spä-\ntestens zwei Wochen nach der Zustellung dieses Be-            - daß die Festsetzung des Unterhalts durch diesen\nschlusses bei dem Amtsgericht, das den Beschluß                 Beschluß wesentlich von dem Betrag abweiche, der der\nerlassen hat, eingegangen sein.                                 Entwicklung der besonderen Verhältnisse der Parteien\nRechnung trägt,\nDie Erinnerung kann schriftlich eingelegt oder mündlich\nvor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eines              - daß die Parteien über die Anpassung des Unterhalts\njeden Amtsgerichts erklärt werden. Geschieht dies vor           eine abweichende Vereinbarung getroffen hätten,\neinem anderen Amtsgericht als dem Amtsgericht, das\nden Beschluß erlassen hat, so ist zu beachten, daß die        kann nur durch Erhebung einer Klage auf Abänderung\nvon dem Urkundsbeamten aufgenommene Niederschrift             des im Vereinfachten Verfahren ergangenen Be-\nüber die Erinnerung gleichfalls spätestens zwei Wochen        schlusses geltend gemacht werden.\nnach der Zustellung des angefochtenen Beschlusses bei\ndem Amtsgericht eingegangen sein muß, das den Be-             Die Klage ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur\nschluß erlassen hat.                                          Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle\neines Amtsgerichts zu erklären. Die Klageschrift oder\nHilft das Amtsgericht der Erinnerung nicht ab, so wird\ndie Niederschrift muß binnen eines Monats ab Zustel-\ndiese als sofortige Beschwerde behandelt und dem zu-\nlung des Beschlusses beim zuständigen Amtsgericht\nständigen Landgericht zur Entscheidung vorgelegt.\neingegangen sein. Zuständig ist in der Regel das Amts-\nMit der befristeten Erinnerung kann nur geltend gemacht       gericht des Wohnsitzes des Unterhaltsberechtigten.\nwerden, daß das Vereinfachte Verfahren nicht statthaft\nsei, der Abänderungsbetrag falsch errechnet sei, der          Wird die Klage schriftlich eingereicht, soll eine für die\nZeitpunkt für die Wirksamkeit der Abänderung falsch           Zustellung an den Gegner bestimmte Abschrift Qeige-\nbestimmt sei oder die Kosten unrichtig festgesetzt seien.     fügt werden.","Nr. 37 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1977                                                                              987\nAmtsgericht                                           Vollstreckbare Ausfertigung\nPlz, Ort\nGeschäftsnummer des Amtsgerichts\nAntragsgegner                                                                               Bei Schreiben an das Gericht stets angeben\nBeschluß                                                            1 Datum\ndes Beschlusses\nAuf Antrag von                                                                                                                          Geburtsdatum\nGesetzlicher Vertreter\nProzeßbevollmächtigter\nwird im Vereinfachten Verfahren der nachfolgend bezeichnete Vollstreckungstitel\nzuletzt                -D      im Vereinfachten Verfahren -            abgeändert durch\nMa11la1aoe der Anpassungsverordnung(en)                                                             abgeändert.\nf\\;\\/l·-M·1·c,r,-a-1tlli-cl1er Betrag und Beginn der erhöhten Unterhaltsrente werden festgesetzt auf:\nÖ,e-Kosten des Verfahrens werden a·uferlegt dem/den                                   Die vom Antragsgegner zu erstatten-         i\nAntragsgegner gemäß§ 91 ZPO.              Antragsteller(n) gern.§§ 93,100 ZPO. den Kosten werden festgesetzt auf:                                              DM\nAuf das Armenrechtsgesuch                  für das Verfahren einschließlich der Zwangsvoll-                die Bewilligung des Armenrechts\ndes/der Antragsteller(s) wird              streckung das Armenrecht bewilligt.                             abgelehnt.\nBegründung (sofern erforderlich):\nUmseitige Rechtsbehelfsbelehrung ist Bestandteil dieses\nBeschlusses.\nr··                                                                         7\nRechtspfleger\nAusgefertigt. Vorstehende Ausfertigung wird dem/den Antrag-\nsteller(n) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.\nDer Besc:hluß\nwurde dem Antragsgegner zugestellt am: ..................................................\nDie Zwangsvollstreckung darf frühestens einen Monat nach\ndiesem Tag beginnen.\nrusfertigungsdatu m:\nL                                                                           _J\nUrkundsbeamter der Geschäftsstelle\n1  BI a t t 5 ; Vollstreckbare Ausfertigung","988                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nRechtsbehelfsbelehrung\n1. Gegen diesen Beschluß ist der Rechtsbehelf der befriste-  II. Der Einwand,\nten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung muß spä-\ntestens zwei Wochen nach der Zustellung dieses Be-            - daß die Festsetzung des Unterhalts durch diesen\nschlusses bei dem Amtsgericht, das den Beschluß                 Beschluß wesentlich von dem Betrag abweiche, der der\nerlassen hat, eingegangen sein.                                 Entwicklung der besonderen Verhältnisse der Parteien\nRechnung trägt,\nDie Erinnerung kann schriftlich eingelegt oder mündlich\nvor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eines              - daß die Parteien über die Anpassung des Unterhalts\njeden Amtsgerichts erklärt werden. Geschieht dies vor           eine abweichende Vereinbarung getroffen hätten,\neinem anderen Amtsgericht als dem Amtsgericht, das\nden Beschluß erlassen hat, so ist zu beachten, daß die        kann nur durch Erhebung einer Klage auf Abänderung\nvon dem Urkundsbeamten aufgenommene Niederschrift             des im Vereinfachten Verfahren ergangenen Be-\nüber die Erinnerung gleichfalls spätestens zwei Wochen        schlusses geltend gemacht werden.\nnach der Zustellw1g des angefochtenen Beschlusses bei\ndem Amtsgericht eingegangen sein muß, das den Be-             Die Klage ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur\nschluß erlassen hat.                                          Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle\neines Amtsgerichts zu erklären. Die Klageschrift oder\nHilft das Amtsgericht der Erinnerung nicht ·ab, so wird\ndie Niederschrift muß binnen eines Monats ab Zustel-\ndiese als sofortige Beschwerde behandelt und dem zu-\nlung des Beschlusses beim zuständigen Amtsgericht\nständigen Landgericht zur Entscheidung vorgelegt.\neingegangen sei.n. Zuständig ist in der Regel das Amts-\nMit der befristeten Erinnerung kann nur geltend gemacht       gericht des Wohnsitzes des Unterhaltsberechtigten.\nwerden, daß das Vereinfachte Verfahren nicht statthaft\nsei, der Abänderungsbetrag falsch errechnet sei, der          Wird die Klage schriftlich eingereicht, soll eine für die\nZeitpunkt für die Wirksamkeit der Abänderung falsch           Zustellung an den Gegner bestimmte Abschrift qeige-\nbestimmt sei oder die Kosten unrichtig festgesetzt seien.     fügt werden.","Nr. 37 -       Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1977                                                                989\nAmtsgericht\nOrt\nGeschäftsnummer des Amtsgerichts\nÄntragsgegner                                                                                   Bei Schreiben an das. Gericht stets angeben\nBeschluß\nGeburtsdatum\nim Vereinfachten Verfahren der nachfolgend bezeichnete Vollstreckungstitel\n-D        im Vereinfachten Verfahren -                 abgeändert durch\nder Anpassungsverordnung(en)                                                              abgeändert.\nMc,na1t11<~hf!r    Betrag und Beginn       der· erhöhlen-·  u;:;terh.altsrente werden festgesetzt auf:\n--····-··---···--------~-------------.--------\nKosten des Verfahrens werden auferlegt dem/den                                      Die vom Antragsgegner zu erstatten-\nAntragsteller(n) gern.§§ 93, 1 oo ZPO.                                                               DM\n•.\nAntragsgegner gemäß§ 91 ZPO.                                                         den Kosten werden festgesetzt auf:\ndie Bewilligung des Armenrechts\n•\nf_ür..da.s Verfahren einschließlich der Zwangsvoll-\nstreckung das Armenrecht bewilligt.                               abgelehnt.\n(sofern erforderlich):\nUmseitige Rechtsbehelfsbelehrung ist Bestandteil dieses\nBeschlusses.\n--1\nRechtspfleger\nAusgefertigt\n_J\nl_~I-~ !.1__6: Ausl_ertigu~g HirAntragstelitarJ","990                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nRechtsbehelfsbelehrung\n1. Gegen diesen Beschluß ist der Rechtsbehelf der befriste-  II. Der Einwand,\nten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung muß spä-\ntestens zwei Wochen nach der Zustellung dieses Be-            - daß die Festsetzung des Unterhalts durch diesen\nschlusses bei dem Amtsgericht, das den Beschluß                 Beschluß wesentlich von dem Betrag abweiche, der der\nerlassen hat, eingegangen sein.                                 Entwicklung der besonderen Verhältnisse der Parteien\nRechnung trägt,\nDie Erinnerung kann schriftlich eingelegt oder mündlich\nvor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eines              - daß die Parteien über die Anpassung des Unterhalts\njeden Amtsgerichts erklärt werden. Geschieht dies vor           eine abweichende Vereinbarung getroffen hätten,\neinem anderen Amtsgericht als dem Amtsgericht, das\nden Beschluß erlassen hat, so ist zu beachten, daß die        kann nur durch Erhebung einer Klage auf Abänderung\nvon dem Urkundsbeamten aufgenommene Niederschrift             des im Vereinfachten Verfahren ergangenen Be-\nüber die Erinnerung gleichfalls spätestens zwei Wochen        schlusses geltend gemacht werden.\nnach der Zustellung des angefochtenen Beschlusses bei\ndem Amtsgericht eingegangen sein muß, das den Be-             Die Klage ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur\nschluß erlassen hat.                                          Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle\neines Amtsgerichts zu erklären. Die Klageschrift oder\nHilft das Amtsgericht der Erinnerung nicht ·ab, so wird\ndie Niederschrift muß binnen eines Monats ab Zustel-\ndiese als sofortige Beschwerde behandelt und dem zu-\nlung des Beschlusses beim zuständigen Amtsgericht\nständigen Landgericht zur Entscheidung vorgelegt.\neingegangen sein. Zuständig ist in der Regel das Amts-\nMit der befristeten Erinnerung kann nur geltend gemacht       gericht des Wohnsitzes des Unterhaltsberechtigten.\nwerden, daß das Vereinfachte Verfahren nicht statthaft\nsei, der Abänderungsbetrag falsch errechnet sei, der          Wird die Klage schriftlich eingereicht, soll eine für die\nZeitpunkt für die Wirksamkeit der Abänderung falsch           Zustellung an den Gegner bestimmte Abschrift ~eige-\nbestimmt sei oder die Kosten unrichtig festgesetzt seien.     fügt werden.","Nr. 37 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1977                                                          991\nAnlage 2\nRaum für Vern,e,1<e deS Gerichts\nAntrag auf ver•lnfacht~ Abäl)derung:von Unterhaltstiteln\n·~·t·\nAn das\nAmtsgericht\nIch beantrage, den unter Nm. 26-35 bezeichneten. Vollstreckungstitel jm Vereinfachten Verfahren nach Maßgabe nachstehender Angaben ·.\nabzuändern:                                                                                        ·","992       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1917, Teil I\nRückseite\n(leer)","Nr. 37 -              Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1977                                                                                      993\n(Fortsetzung)\nAn•            Bisheriger Unterhaltsbetrag                                                                  künftige! lJl!terhaltsbetrag\npassung•• .    Betrag                  DM          Pf                                                      .ßetrag                   DM        Pt\nanspruchaa'          11111,11                                                                      ;il            1 1 1 1 1, 1                                                ;~nur\nl 1 1 1 l, l 1                                                                               l 1 1 1 1 ,t 1                         einse   ... - - . ; .· <··die\n~\n'\n1 1 1 1 1,1\n1 1 1 1 1, 1 1\nl\n;·11 l l l !:l !                                      gewühsQhte'~ng\ngeringer~.ats äienach der\nAnpassungeverott:Jnung\n43       1     1     1     1     1     1    1                                          ; isi\n1\n1     1     1     1      1 , 1   1      sich ergebenden Beträge.\nEr•            Auslagen· Vordruck/Porto/Telefon                      Sonstige Veriahrensk0$ten\n6'atlungs-     Betrag               . 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AuSlagenpauschale Q1111'11iB §     \"·BRAGO.\nWeitefe        Antragsteller Ist\nEr·\nklärungen              der Minderjährige, für den Unterhalt zu zahlen ist. \")                                                                                                               (49)\nund\nAntrlige\nder in den Feldern Nt. 07 bis Nr. 12 Bezeichnete zuguo&ten des Minderjährigen, jedoc;I\\ im eigenen Namen.·}                                                         (50)\nIch er1<1äre, daB ein 'N81l8r8S Verfahren zur Abänderung des unter Nm. 26 lf genannten VOllelreclcung8tllels nic:ht anhängig ist.•'.)                                        (51)\nWeiter beantrage teh,\n- das Verfahren an das zlJ8tändlge Gerialt ZII verMlsen. we11n sid1 ergeben sollte, daß das Oben bezelchoete Geflcht nicht zuSlindlg lat;•1        (52)\n- dem Antrag$1ellet für das .Verfahren elnsehlieOO<:h der Zwlll'IQSIIOliatre<:kung daS Armenrecht zu bewilligen, ..)                               (53)\n- dem Anlrags1$41er voltatreckbar9 Auslertigung de$ 886Chlusses tu erteilen, •·)                                                                    (54)\n- bei rnaschlnelier Bearbeitung dieses AntnlOsdem geael%1ichen V8flre\\8f des Antragstell4!rs nach Verkündung der nächsl8n A o ~ n g                 155)\neioen AntragsenlWurf zur Verfügung zu ste11en:••) •\n•1 Zutreffendes ankreuzen\n··1 NiehtZulrefleodes streichen\nBeilagen:\nOrt                                                                                Telefonnummer\nVerfügung de, Gerichts <NurvomGellctllauszufüUen)\n1         1 1 1\nJahr      Pt.-z. Bet\n~  1Geschäft~imer\n1        1     1      1\nKennzahl         Lld.-Nf.                 Jahr     Pf .•z. eet.","994        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nRückseite\n(leer)\"","Nr. 37 -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1977                                                     995\nHinweise für den Antragsteller\nDer Antrag auf Abänderung des Unterhaltstitels im Vereinfachten       4. Prozeßbevollmächtigter\nVerfahren ist an das zuständige Amtsgericht (siehe dazu unten         Sie können einem Dritten, z. B. einem Rechtsanwalt, Prozeßvoll-\nNr. 1) zu richten. Bitte fordern Sie jedoch, bevor Sie den Antrag     macht erteilen, um sich in dem Verfahren vertreten zu lassen.\nstellen, den Unterhaltsverpflichteten zunächst auf, sich, in einer    Eine als Prozeßbevollmächtigter bestellte Person, die nicht als\nvollstreckbaren Urkunde (z.B. vor einem Notar oder einem Jugend-      Rechtsanwalt zugelassen ist, muß die Vollmacht dem Antrag bei-\namt) freiwillig zur Leistung des erhöhten Unterhalts zu verpflichten. fügen. Ist keine Prozeßvollmacht erteilt, bleiben die Felder 13 bis\nDem Antragsteller könnten sonst Kostennachteile entstehen.            19 unausgefüllt.\nDas Gericht bearbeitet den Antrag mit Hilfe der automatischen\nDatenverarbeitung. Für den Antrag muß der vorliegende, für diese      5. Antragsgegner\nArt der Bearbeitung eingeführte Vordrucksatz benutzt werden.          In den Feldern 20 bis 25 den Antragsgegner bitte so genau be-\nzeichnen, daß Verwechslungen ausscheiden.\nFüllen Sie den Vordrucksatz bitte gut lesbar in Blockschrift oder\nmit einer Schreibmaschine aus. Blatt 1 und 2 sind für das Gericht\nbestimmt, Blatt 3 für Ihre Unterlagen.                                6. Abzuändernder Titel\nAnzugeben ist in den Feldern 26 bis 31 der Vollstreckungstitel, aus\nSollten Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen haben, können Sie sich     dem sich die ursprüngliche Zahlungsverpflichtung ergibt. Ist die\nan jedes Amtsgericht wenden. Dort wird der Antrag für Sie aus-        ursprüngliche Zahlungsverpflichtung in mehreren getrennten\ngefüllt.                                                              Titeln (z.B. in mehreren Teilurteilen) enthalten, bitte sämtliche Titel\n(ggf. auf einem besonderen Blatt) bezeichnen, aus denen sich die\nursprüngliche Zahlungsverpflichtung ergibt. Verpflichtungser-\nklärungen, Unterhaltsvereinbarungen u.ä. sind in Feld 26 als\nUrkunde zu bezeichnen.\nZu den einzelnen Schreibfeldern\nIst der Titel über die ursprüngliche Zahlungsverpflichtung im\nJedes Schreibfeld ist in zwei Zeilen aufgegliedert. Schreiben Sie     Vereinfachten Verfahren aufgrund einer Anpassungsverordnung\nIhre Eintragung immer in die obere Zeile. Wenn Sie sich ver-          abgeändert worden, so ist in den Feldern 32 bis 35-der letzte\nschrieben haben, machen Sie die Eintragung ungültig und tragen        Abänderungsbeschluß zu benennen.\ndie Korrektur in die untere Zeile des Feldes.\nFeldarten:                                                            7. Anpassungsverordnung\nName                                                               Sie brauchen in Feld 36 nichts anzugeben, wenn Sie wünschen,\n11 M e        e r       Textfeld;                                     daß der Titel nach der zuletzt verkündeten Verordnung angepaßt\nwerden soll.\n1=           Schlüsselfeld; zutreffende Schlüsselzahl an-  Wenn Sie das Anpassungsbegehren auch auf (eine) frühere -\n11   \\•    2=           geben.                                        nach der letzten Änderung des Titels erlassene(n) - Anpassungs-\nverordnung(en) stützen wollen, tragen Sie in Feld 36 bitte die\nBetragsfeld; Betragsangaben mit 2 Dezimal-    Jahreszahl(en) auch der früheren Anpassungsverordnung(en) ein.\nstellen angeben.\n8. Anpassungsbeginn\nDatumsfeld; Kalenderdaten in Ziffern 6stellig Soweit in Feld 37 ein Anpassungsbeginn nicht angegeben ist, geht\n11  01.  o3.   n    1   angeben.                                      das Gericht davon aus, daß der Titel zu dem frühestmöglichen\nZeitpunkt abgeändert werden soll. Sie brauchen den Anpassungs-\nBei längeren Eintragungen sollten Abkürzungen vorgenommen             beginn nur zu bezeichnen, wenn Sie die Anpassung erst von einem\nwerden, jedoch nicht bei Eigennamen.                                  späteren Zeitpunkt an beantragen wollen.\nBitte verwenden Sie für die einzutragenden Angaben keinen             Die Anpassung kann frühestens zum Beginn des vierten Kalender-\nStempelaufdruck. Bei Anschriften bitte kein Postfach angeben.         monats verlangt werden, der auf das Inkrafttreten der Anpassungs-\nverordnung folgt. Geht der Antrag nach diesem Zeitpunkt ein, so\n1. Zuständiges Gericht                                                kann die Abänderung erst von dem Zeitpunkt des Eingangs bei\nIn dem Anschriftenfeld (oben rechts) bitte das für das Vereinfachte   Gericht verlangt werden.\nVerfahren zuständige Gericht mit Postleitzahl und Ortsangabe\nbezeichnen. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, bei dem\nder Unterhaltsberechtigte seinen Wohnsitz hat. Ist der Voll-          9. Anpassungsanspruch\nstreckungstitel bereits im Vereinfachten Verfahren durch einen        In Feld 38 ist der bisher gezahlte Unterhaltsbetrag einzusetzen. Ist\nBeschluß abgeändert worden (siehe dazu auch unten Nr. 6), so ist      in dem Titel für spätere Zeiträume die Zahlung erhöhter Unter-\ndas Amtsgericht ausschließlich zuständig, das diesen Beschluß         haltsbeträge festgelegt, so sind diese in die Felder 40 und 43 und\nerlassen hat.                                                         der jeweilige Zahlungsbeginn in die Felder 41 und 44 einzutragen.\nDie künftigen Unterhaltsbeträge, die sich aus der nunmehr be-\n2. Bezeichnung des (der) Minderjährigen                               gehrten Anpassung ergeben, brauchen Sie in den Feldern 39, 42\nIn den Feldern 01 bis 05 bitte den Minderjährigen bezeichnen, für     und 45 nur anzugeben, wenn die gewünschte Anpassung geringer\nden der Unterhalt zu zahlen ist. Im Regelfall ist der Minderjährige   ist als die nach der Anpassungsverordnung sich ergebenden\nzugleich auch der Antragsteller und insoweit zusätzlich die           Beträge.\nErklärung zu 49 anzukreuzen.\nSind in einem Vollstreckungstitel die Unterhaltsrenten für mehrere    10. Erstattungsfähige Kosten\nMinderjährige geregelt, so ist für jeden von ihnen ein gesonderter    Erstattungsfähig sind die Kosten, die zur Durchführung des Ver-\nVordrucksatz zu verwenden und in Feld 06 die Gesamtzahl der           einfachten Abänderungsverfahrens notwendig waren.\nMinderjährigen, für die der Titel abgeändert werden soll, an-\nzugeben.                                                              11. Weitere Erklärungen und Anträge\nBitte reichen Sie die Vordrucksätze gemeinsam ein.                    Können Sie die Erklärung, daß kein anderes (noch nicht abge-\nschlossenes) Verfahren zur Abänderung der Unterhaltsrente an-\n3. Gesetzlicher Vertreter/ Antragsteller                              hängig ist, nicht wahrheitsgemäß abgeben, so ist die Erklärung zu\nIn den Feldern 07 bis 12 ist der gesetzliche Vertreter zu bezeichnen, 51 zu streichen. Der Antrag ist dann allerdings unzulässig und\nsoweit der Minderjährige selbst Antragsteller ist (siehe dazu vor-    müßte vom Gericht zurückgewiesen werden.\nstehende Nr. 2).\nErgibt sich jedoch aus dem Vollstreckungstitel, daß die Unterhalts-   12. Beilagen\nleistung von einer anderen Person als dem Minderjährigen (z.B.        Bitte fügen Sie dem Antrag die oben unter Nr. 6 bezeichneten Voll-\nvon einem Elternteil) im eigenen Namen (also nicht als Vertreter)     streckungstitel in Ausfertigung bei. Handelt es sich um ein Urteil,\ngeltend zu machen ist, so ist diese Person in den Feldern 07 bis 12   so ist dieses grundsätzlich in vollständig abgefaßter Form bei-\nzu bezeichnen und die Erklärung zu 50 anzukreuzen.                    zufügen.","996                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1976\nFormat DIN A 4 - Umfang 440 Seiten\nDer Fundstellennachweis B\nenthält die von der Bundesrepublik Deutschland\nund ihren Rechtsvorgängern\nabgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen\nsowie die Verträge mit der DDR,\ndie im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger\nund deren Vorgängern veröffentlicht wurden\nund die - soweit ersichtlich - noch in Kraft sind\noder sonst noch praktische Bedeutung haben können.\nEinzelstücke können zum Preise von\nje DM 18,- zuzüglich je DM 1,40 Porto und Verpackungsspesen gegen Voreinsendung\ndes Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99-509 bezogen werden.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 %.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden .rölkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d Ing u n gen : Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugs p r e I s : Für Teil I und Teil II halbjährlich je 40,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis gilt audl für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe : 2,60 DM (2,20 DM zuzüglich -,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,- DM. Im Bezugs-\npreis ist die Mehrwertsteuer enthalten I der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o."]}