{"id":"bgbl1-1977-37-1","kind":"bgbl1","year":1977,"number":37,"date":"1977-06-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/37#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1977-37-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1977/bgbl1_1977_37.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Anpassung der Unterhaltsrenten für Minderjährige (Anpassungsverordnung 1977 - AnpV 1977)","law_date":"1977-06-22T00:00:00Z","page":977,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["977\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1977                   Ausgegeben zu Bonn am 28. Juni 1977                                                                                                 Nr. 37\nTag                                                        Inhalt                                                                                         Seite\n22. 6. 77 Verordnung zur Anpassung der Unterhaltsrenten für Minderjährige (Anpassungsverord-\nnqng 1977 - AnpV 1977) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     977\n24. 6. 77 Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Vereinfachte Verfahren zur Ab-\nlinderung von Unterhaltstiteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       978\nVerordnung\nzur Anpassung der Unterhaltsrenten für Minderjährige\n(Anpassungsverordnung 1977 -AnpV 1977)\nVom 22. Juni 1977\nAuf Grund des § 1612 a Abs. 2 des Bürgerlichen\nGesetzbuchs in der im Bundesgesetzblatt Teil III,\nGliederungsnummer 400-2, veröffentlichten bereinig-\nten Fassung, der durch Artikel 1 des Gesetzes zur\nvereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten vom\n29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2029) eingefügt worden ist,\nin Verbindung mit Artikel 5 § 1 des vorbezeichneten\nGesetzes vom 29. Juli 1976 verordnet die Bundes-\nregierung mit Zustimmung des Bundesrates:\n§ 1\nDie Unterhaltsrenten für Minderjährige können\nnach Maßgabe des § 1612 a des Bürgerlichen Gesetz-\nbuchs um zehn vom Hundert erhöht werden.\n§ 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 5 § 2 des\nGesetzes zur vereinfachten Abänderung von Unter-\nhaltsrenten auch im Land Berlin.\n§ 3\nDiese Verordnung tritt am 1. Juli 1977 in Kraft.\nBonn, den 22. Juni 1977\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Vogel"]}