{"id":"bgbl1-1977-35-1","kind":"bgbl1","year":1977,"number":35,"date":"1977-06-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/35#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1977-35-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1977/bgbl1_1977_35.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Fünften und Neunten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes","law_date":"1977-06-13T00:00:00Z","page":845,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["845\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                         Z1997 A\n1977                          Ausgegeben zu Bonn am 23. Juni 1977                                                                                                     Nr. 35\nTag                                                                 Inhalt                                                                                        Seite\n13. 6. 77    Verordnung zur Änderung der Fünften und Neunten Verordnung zur Durchführung des\nFeststellungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    845\n622-1-DV 5, 622-1-DV 9\n13. 6. 77    Verordnung zur Änderung der Hackfleisch-Verordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       847\n212'.H0-7\n14.6. 77     Körperschaftst.eucr-Durchführungsverordnung (KStDV 1977) ........................... .                                                                   848\n14.6. 77     Neufassung der Drillen Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenaus-\ngleichsgesetz ....................................................................... .                                                                  850\n621-1-LDV 3\n16. 6. 77    Verordnung zur Gleichstellung französischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das\nBestehen der Abschlußprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 857\n1. 6. 77   Anordnung des Bundt!spräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung . . . . . . . . .                                                            858\nHinweis aui andere Verkündungsblätter\nBundesueselzblatt Teil II Nr. 25 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             858\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     859\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   859\nVerordnung\nzur Änderung der Fünften und Neunten Verordnung\nzur Durchführung des Feststellungsgesetzes\nVom 13. Juni 1977\nAuf Grund des § 43 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a in                                           b) In Absatz 2 werden die Worte ,, (Reichsge-\nVerbindung mit § 12 Abs. 2 des Feststellungsge-                                                   setzbl. I S. 277)\" geändert in ., (Reichsgesetzbl.\nsetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom                                                      I S. 177) \".\n1. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1885), die durch das\nGesetz vom 27. Januar 1975 (BGBl. I S. 401) geändert\nworden sind, und auf Grund des § 12 Abs. 2 a des                                      2. § 2 wird wie folgt geändert:\nFeststellungsgesetzes, eingefügt durch das vorbe-\na) Die bisherige Fassung wird Absatz 1.\nzeichnete Gesetz vom 27. Januar 1975, verordnet\ndie Bundesregierung mit Zustimmung des Bundes-                                             b) In Absatz 1 (neu) sind hinter den Worten\nrates:                                                                                            ,,Ersatzeinheitswerts ist\" die Worte einzufü-\n§ 1                                                              gen „vorbehaltlich des Absatzes 2\".\nÄnderung der 5. FeststellungsDV\nc) Folgender Absatz 2 wird angefügt:\nDie Fünfte Verordnung zur Durchführung des\nFeststellungsgesetzes vom 17. Dezember 1955 (BGBL                                                    ,, (2) Bei Eintritt des Schadens nach dem 31.\nI S. 777), zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung                                              Dezember 1963 in den Aussiedlungsgebieten\nzur Änderung von Verordnungen zur Durchführung                                                    (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 des Lastenausgleichsge-\ndes Feststellungsgesetzes und des Beweissiche-                                                    setzes) ist bei Ermittlung des Ersatzeinheits-\nrungs- und Feststellungsgesetzes vom 5. Oktober                                                   werts ausschließlich vom Flächenwertverfah-\n1973 (BGBl. I S. 1410). wird wie folgt geändert:                                                  ren auszugehen.\"\n1. § 1 wird wie folgt geändert:\n3. § 9 wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 1 werden hinter den Worten ,,§ 12\nAbs. 2\" die Worte „und 2 ajj eingefügt.                                            a) Die bisherige Fassung wird Absatz 1.","846                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nb) In Absatz 1 (neu) wc~rden hinter den Worten                  worden sind, die nach den Absätzen 3 und 4 ·\n,,Ersatzeinheitswert ist\" die Worte „vorbe-                  ermittelten Wertansätze mit 90 vom Hundert\nhaltlich des Absatzes 2\" eingefügt.                          anzusetzen.\nc) FoI~wnder Absatz 2 wird angefügt:                       c) Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7.\n,, (2) Bei Eintritt des Schadens nach dem 31.        d) In Absatz 7 (neu) werden die Worte „Absätzen\nDezember 1963 in den Aussiedlungsgebieten                    1 bis 5\" ersetzt durch die Worte „Absätzen 1\nist bei Grundstücken mit Gebäuden, die vor                  bis 6\".\ndem 1. Januar 1953 bezugsfertig geworden\nsind, der nach § 6 in Verbindung mit § 7\n3. In § 5 Abs. 1, 2 und 5 werden die Worte „nach\nAbs. 1 und 2 ermittelte und um den Boden-\n§ 4 Abs. 6\" ersetzt durch die Worte „nach § 4\nwertanteil in Höhe von 15 vom Hundert ge-\nAbs. 7\".\nkürzte Regelwert mit 90 vom Hundert anzu-\nsetzen.\"\n4. In§ 7 Abs. 1 werden die Worte „nach§ 4 Abs. 6\"\n§2                              ersetzt durch die Worte „nach§ 4 Abs. 7\".\nÄnderung der 9. FeststellungsDV\n5. In § 8 wird folgender Satz 2 angefügt:\nDie Neunte Verordnung zur Durchführung des\nFeststellungsgesetzes vom 14. März 1957 (BGBI. I               ,,§ 4 Abs. 6 ist entsprechend anzuwenden.\"\nS. 214), zuletzt geändert durch § 3 der Verordnung\nzur Änderung von Verordnungen zur Durchführung             6. In der Tabelle der Anlage 6 werden in der Spalte\ndes Feststellungsgesetzes und des Beweissiche-                b jeweils die Worte „1945-30\" ersetzt durch die\nrungs- und Fc~slstellun9sgcselzes vom 5. Oktober              Worte „nach 1929\".\n1973 (BGBJ. I S. 1410), wird wie folgt geändert:\n§3\n1. In § 1 Abs. 1 werden hinter den Worten ,,§ 12                                  Berlin-Klausel\nAbs. 2\" die Worte „und 2 a\" eingefügt.\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\n2. § 4 wird wie folgt geändert:                            leitungsgesetzes in Verbindung mit § 44 des Fest-\nstellungsgesetzes auch im Land Berlin.\na) In Absatz 1 werden die Worte ,, (Absätze 3 bis\n5)\" ersetzt durch die ·worte ,,(Absätze 3 bis\n6)\".                                                                             §4\nb) Folgender neuer Absatz 6 wird eingefügt:                                     Inkrafttreten\n,, (6) Bei Eintritt des Schadens nach dem 31.        Die §§ 1 und 2 treten mit Wirkung vom Inkraft-\nDezember 1963 in den Aussiedlungsgebieten           treten der durch sie geänderten Verordnungen in\n(§ 11 Abs. 2 Nr. 3 des Lastenausgleichsge-          Kraft. Im übrigen tritt die Verordnung am ersten\nsetzes) sind bei Grundstücken mit Gebäuden,         Tage des auf die Verkündung folgenden Kalender-\ndie vor dem 1. Januar 1953 bezugsfertig ge-         monats in Kraft.\nBonn, den 13.Juni 1977\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Apel"]}