{"id":"bgbl1-1977-33-1","kind":"bgbl1","year":1977,"number":33,"date":"1977-06-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/33#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1977-33-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1977/bgbl1_1977_33.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund","law_date":"1977-06-08T00:00:00Z","page":801,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["801\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                         Z 1997 A\n1977                             Ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 1977                                                                                               Nr. 33\nTag                                                               Inhalt                                                                                         Seite\n8. G. 77  Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zm Oberleitung von Lasten und Deckungs-\nmitteln auf den Bund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     801\n603-:l\n1. G. 77  Zweite Verordnung zm Andcrung der Verordnung zum Verplombungsgesetz . . . . . . . . . . . .                                                              803\nlil:l-li-:i- 1\n2. 6. 77   V<!rordnung ülwr <li<! Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gelei-\nsteten Darlehen (DarlelwnsV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             804\n1171-2-11-1\n3. G. 77   Vf\"ror<lnung über die Abn:~chnung und Zahlung der zu erstattenden Mehraufwendungen\nfür Kinderzulagen nach § 583 Abs. 2 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung (Kinder-\nzulagen-Erslallungsverordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               807\n6. 6. 77  Verordnung zur Anderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Hauptzollämter zur\nVerfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz und\ndem Sprengstoffgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      808\n4:'i~-1-J-,1\n7. 6. 77   Zweite Verordnung zur Änderung der Winterbau-Umlageverordnung                                                                                            809\nBl 0-1-1 J\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              810\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    810\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  811\nGesetz\nzur Änderung des Ersten Gesetzes\nzur Uberleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund\nVom 8. Juni 1917\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                          Ziff. 3 bis 6 aufgeführten Sachgebiete werden\nrates das folgende Ceselz beschlossen:                                                  vom Bund durch Leistung von Pauschbeträgen\nan die Länder abgegolten. Die Abgeltung erfolgt\nin den Fällen des § 1 Abs. 1 Ziff. 3 zweiter Halb-\nArtikel 1                                              satz gemäß § 21 b, im übrigen gemäß den nach-\nfolgenden Absätzen.\"\nDas Erste Gesetz zur Uberleitung von Lasten und\nDeckungsmitteln auf den Bund (Erstes Uberleitungs-\ngesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom                                      3. Nach§ 21 a wird folgender§ 21 b eingefügt:\n28. April 1955 (BGBI. I S. 193), zuletzt geändert                                                                                  ,,§ 21 b\ndurch Gesetz vom 9. Juni 1975 (BC~Bl. 1 S. 1321), wird\nwie folgt geändert und ergänzt:                                                              (1) Für die in § 1 Abs. 1 Ziff. 3 zweiter Halbsatz\nbezeichneten Fürsorgekosten stehen den Ländern\njährliche Pauschbeträge in Höhe der in ihrem\n1. In § 1 Abs. 1 wird die Verweisung ,,§§ 21 und\nGebiet im Haushaltsjahr 1975 entstandenen Auf-\n21 a\" ersetzt durch die Verweisung ,,§§ 21, 21 a\nwendungen zu. Als Aufwendungen gelten auch\nund 21 b\".\nLeistungen nach § 12 dieses Gesetzes und 75 vom\nHundert der Leistungen nach den §§ 276 und 276 a\n2. § 21 a Abs. 1 erhält folgende Fassung:                                                des Lastenausgleichsgesetzes in der Fassung der\n,, (1) Die im Geltungsbereich des Gesetzes ent-                                      Bekanntmachung vom 1. Oktober 1969 (BGBL I\nstehenden Aufwendungen für die in § 1 Abs. 1                                          S. 1909), zuletzt geändert durch Artikel 35 des","802                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nEinführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom                                  Artikel 2\n14. Dezember 1976 (BGBl. l S. 3341), für die in§ 7\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nA hs. 2 Ziff. 3 genannten PE~rsonen.\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes auch im Land\n(2) Die Pauschbelrlige sind in den Haushalts-      Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses\njahren 1976 bis einschließlich 1981 in vie,rteljähr-  Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin\nlich im voraus fälligen Teilbeträgen an die Län-      nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes.\nder zu überweisen. Sowei,t die Länder nicht selbst\nAt1fgabentri:ir1er sind, übE~rweisen sie die Zah-                           Artikel 3\nlungen an die beteiligten Aufgabenträger zur            (1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Ja-\npauschalen Abgeltung der von ihnen zu gewäh-          nuar 1976 in Kraft.\nrenden Leistungen. Ab 1. Januar 1982 fällt die\nLeistung von Pauschbeträgen weg.                        (2) Nach dem 31. Dezember 1975 anfallende Ein-\nnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit den\n(3) Für die Feststellung der Pauschbet,räge gilt   in § 21 b des Ersten Uberleitungsgesetzes bezeich-\n§ 21 a Abs. 3, Abs. 6 Satz 1 und Abs. 7 ent-          neten Aufwendungen verbleiben den Aufgabenträ-\nsprechend; danach entfällt eine nachträgliche         gern. Auf Grund Einzelabrechnung erbrachte Lei-\nVerrechnung von Einnahmen und Ausgaben der            stungen des Bundes für nach dem 31. Dezember 1975\npauschalier,ten Leistungsbereiche aus der Zeit        abzugeltende Aufwendungen sind auf die Pausch-\nvor dem 1. Januar 1976.\"                              beträge ab d~m Jahr 1976 anzurechnen.\nDas vorsitehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt\nund wird im BundesgesetzMatt verkündet.\nBonn, den 8. Juni 1977\nFür den Bundespräsidenten\nDer Präsident des Bundesrates\nDr. Vogel\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Apel"]}