{"id":"bgbl1-1977-31-1","kind":"bgbl1","year":1977,"number":31,"date":"1977-05-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/31#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1977-31-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1977/bgbl1_1977_31.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Investitionszuschüsse für Mietwohnungen, Genossenschaftswohnungen und Wohnheime im sozialen Wohnungsbau","law_date":"1977-05-26T00:00:00Z","page":765,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["765\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1977                       Ausgegeben zu Bonn am 28. Mai 1977                                                                                                               Nr. 31\nTag                                                                        Inhalt                                                                                          Seite\n26. 5. 77  Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Investitionszuschüsse für Mietwohnungen,\nGenossenschaftswohnungen und Wohnheime im sozialen Wohnungsbau . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                     765\n707-11\n18. 5. 77  Verordnung über die Ubertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldaten-\nversorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                           767\n53-4-10\n23. 5. 77  Verordnung (ilwr die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen\nSaarbrücken . . . ................................................................... .                                                                            769\n24. 5. 77  Verordnung zur Bestimmung von Abfällen nach § 2 Abs. 2 des Abfallbeseitigungsgesetzes                                                                              773\n24.5. 77   Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bestimmung von\nStoffen und Zubereitungen nach § 35 a des Arzneimittelgesetzes ....................... .                                                                           780\n2121-50-1-U\n24. 5. 77  Verordnung über den Höchstgehalt an Erukasäure in Lebensmitteln (Erukasäure-Ver-\nordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     782\n25. 5. 77  Verordnung zur Änderung der Verordnung über Obsterzeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                            783\n2125-4-5\n13.5. 77   Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn                                                                                               784\n13.5. 77   Bekanntmadnmg über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn                                                                                                784\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesueselzblall Teil II Nr. 22 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       785\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               786\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           786\nGesetz\nzur Änderung des Gesetzes über Investitionszuschüsse\nfür Mietwohnungen, Genossenschaftswohnungen und Wohnheime\nim sozialen Wohnungsbau\nVom 26. Mai 1977\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                                                Investitionszulagengesetzes in der Fassung der\nsen:                                                                                              Bekanntmachung vom 3. Mai 1977 (BGBI. I S. 669)\"\nersetzt.\nArtikel 1\nÄnderung des Investitionszuschußgesetzes                                               2. Dem§ 1 wird folgender Absatz 7 angefügt:\n,, (7) Im Land Berlin erhalten Bauherren den\nDas Gesetz über Investitionszuschüsse für Miet-\nInvestitionszuschuß nach Absatz 1 für begünstig-\nwohnungen, Genossenschaftswohnungen und Wohn-\nten Wohnraum auch dann, wenn die Gebäude bis\nheime im sozialen Wohnungsbau vom 27. Dezem-\nzum 31. Dezember 1977 bezugsfertig werden, so-\nber 1974 (BGBL I S. 3698) wird wie folgt geändert:\nfern der zuständige Bewilligungsausschuß\n1. die in Absatz 2 bezeichneten Mittel vor dem\n1. In § 1 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte ,,§ 4 a                                                         1. Juli 1976 bewilligt hat oder\ndes Investitionszulagengesetzes in der Fassung\n2. den Baubeginn vor diesem Zeitpunkt geneh-\nder Bekanntmachung vom 12. Oktober 1973 (Bun-\ndesgesetzbl. I S. 1494), zuletzt geändert durch                                                       migt hat.\ndas Gesetz zur Förderung von Investitionen und                                                 In den Fällen des Satzes 1 muß der Antrag auf\nBeschäftigung vom 23. Dezember 1974 (Bundes-                                                   Gewährung des Investitionszuschusses bis zum\ngesetzbl. I S. 3676),\" durch die Worte ,, § 4 b des                                            30. Juni 1978 gestellt sein.\"","766                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nArtikel 2                                                Artikel 3\nBerlin-Klausel                                            Inkrafttreten\nDieses Gesetz gilt nach § 13 Abs. 1 des Dritten         Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung\nUbcrleitungsgcsetzes auch im Land Berlin.              in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDie Bundesregierung hat dem vorstehenden Ge-\nsetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erfor-\nderliche Zustimmung erteilt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt\nund wird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 26. Mai 1977\nDer Bundespräsident\nScheel\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister\nfür Raumordnung, Bauwesen und Städtebau\nKarl Ravens\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Apel"]}