{"id":"bgbl1-1977-30-3","kind":"bgbl1","year":1977,"number":30,"date":"1977-05-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/30#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1977-30-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1977/bgbl1_1977_30.pdf#page=4","order":3,"title":"Vierte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Biersteuergesetz","law_date":"1977-05-18T00:00:00Z","page":752,"pdf_page":4,"num_pages":4,"content":["752                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nVierte Verordnung\nzur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Biersteuergesetz\nVom 18. Mai 1977\nAuf Crund des § 2 Abs. 1 Satz 2, des § 6 a Abs. 3        5. Nach § 9 werden folgende Uberschrift und fol-\nund des § 25 Abs. 1 des Biersteuergesetzes in der im            gender neuer § 10 eingefügt:\nBundesgcscl.zblal.l Teil III, GI iederungsnummer\n612-·6, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt           „Zu § 5 a des Gesetzes\ngeändert durch .Artikel 25 des :Einführungsgesetzes                               Steuererklärung\nzur Abgabenordnung vom 14. Dezember 1976\n(BCBl. 1 S. 3311), sowie des § 139 Abs. 2 und des                                       § 10\n§ 212 Abs. 1 der Abgabenordnung vom 16. März 1976                 Als Vordruck für die Steuererklärung ist ein\n(BGBl. T S. 61 ]) , ~Jcündcrt durch das Adoptionsgesetz         Auszug aus dem Biersteuerbuch (§ 63 Abs. 1) zu\nvom 2. Juli l97G (BGB!. l S. 1749), und des Arti-               verwenden. Für Brauereiinhaber, die ihren Bier-\nkels 99 des Einführun~Jsgesetzes zur Abgabenord-                absatz über Datenverarbeitungsanlagen abrech-\nnung wird rn it Zustirnnnrng ch~s Bundesrates verord-           nen, kann das Hauptzollamt Abweichungen, für\nnet:                                                            Hausbrauer kann es Vereinfachungen zulassen.\"\nArtikel 1                        6. § 11 a wird wie folgt geändert:\nDie Durchführungsbestimmungen zum Biersteuer-                a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\ngesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliede-               aa) In Satz 2 wird das Wort „Bier\" durch die\nrungsnummer 612-6-1, veröffentlichten bereinigten                        Worte „das eingeführte Bier\" ersetzt;\nFassung, zuletzt geändert durch die Verordnung                     bb) Satz 3 erhält folgende Fassung:\nvom 3. Dezember 1974 (BC;Bl. I S. 3377), werden wie\n,,Die Steuererklärung ist in der Zollan-\nfolgt geändert:\nmeldung oder in einem amtlich vorge-\nschriebenen Vordruck abzugeben.\";\nl. In§ 4 Abs. 1 wird das Wort „Betriebs\" durch das\ncc) in Satz 4 werden die \\:\\Torte „der auf\nWort „Betriebes\" ersetzt.\nWeisung des Bundesministers der Finan -\nzen zu gewährenden\" gestrichen.\n2. § 5 wird wie folgt geändert:\nb) In Absatz 3 wird das Wort „Interzonenver-\na) Absatz 1 wird w ic folgt geändert:                         kehr\" durch die Worte „innerdeutschen Han-\ndel\" ersetzt.\naa) In Satz 1 wird das Wort „Steuerschuld\"\ndurch das Wort „Steuer\" ersetzt;                 c) Absatz 4 wird wie folgt geändert:\nbb) in Satz 2 wird vor dt~m Wort „Steuer-                 aa) In Satz 1 werden die Angabe „38, 40, 41\"\nschuld\" das Wort „bedingte\" eingefügt;                    durch die Angabe „36, 38, 40 bis 42\" und\ndie Angabe „58\" durch die Angabe „56\"\ncc) in Satz 3 werden die Worte „Sie fällt                       ersetzt;\nweg\" durch die Worte „Die bedingte\nbb) in Satz 2 werden die Angabe ,,§§ 55 bis\nSteuer erlischt\" ersetzt.\n58\" durch die Angabe ,,§§ 55 und 56\"\nb) ln Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „Steuer-                        ersetzt und nach dem Wort „nur\" das\nfestsetzung\" durch das Wort „Versteuerung\"                      Wort „dann\" eingefügt.\nersetzt.\n7. In der Uberschrift vor § 14 wird das Wort „Bier-\n3. § 6 wird w ic folgt geändert:                              ausfuhr\" durch das Wort „Ausfuhr\" ersetzt.\na) In Satz 1 werden das Wort „Rechnungsjahrs\"\njeweils durch das Wort „Kalenderjahres\"             8. § 14 wird wie folgt geändert:\nund die ·worte „eine Steuerschuld\" durch die           a) In Absatz 5 Satz 3 werden die Worte „da-\nWorte „die Steuer\" ersetzt.                                durch die Steueraufsicht\" durch die Worte\nb) In Satz 2 wird dc1s Wort „ist\" durch das Wort               ,,die Steueraufsicht da.durch\" ersetzt.\n,, sind\" ersetzt.                                      b) In Absatz 6 werden das Wort „Steuerschuld\"\ndurch die Worte „bedingte Steuer\" und das\n4. In § 8 Satz 1 wird das Wort „Biers\" durch das                 Wort „wegfällt\" durch das Wort „erlischt\"\nWort „Bieres\" ersetzt.                                         ersetzt.","Nr. 30 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Mai ,1977                             153\n9. In § 16 Satz 2 wird das Wort „Bic\\rs\" jeweils           17. Die Uberschrift vor § 32 und § 32 werden gestri-\ndurch das Wort „Bieres\" ersetzt.                            chen.\n10. § 18 Satz 2 wird gesLridwn.                             18. § 33 wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte ,,§ 191\n11. In § 19 Satz I wird das Wort „Trinkzwecke\"\nder Reichsabgabenordnung\" durch die Worte\ndurch die Worte „Trink- oder Brauzwecke\"\n\"§ 139 der Abgabenordnung\" und das Wort\nersetzt.\n,,Betriebs\" durch das Wort „Betriebes\"\nersetzt.\n12. § 20 wird wie folgt qeänd(~rl:\nb) In Absatz 2 werden die Sätze 2 und 3 durch\na) In Absatz 1 Sulz 2 wird das Wort „Biers\" je-                folgenden Satz ersetzt:\nweils durch das \\i\\Tort „Bien's\" ersetzt.\n„Der Brauereiinhaber hat auf Verlangen des\nb) Ahsat·1. 4 erhält folgende Fassung:                         Hauptzollamts weitere, für die Steueraufsicht\n,, (4) Kohlensümc darf allgemein verwendet                 erforderliche Angaben zu machen und Aus-\nwerden, wenn sie bis auf technisch unver-                  züge aus dem Handels-, Genossenschafts-\nmeidbare Men~Jen nicht in das Bier übergeht.               oder Vereinsregister vorzulegen.\"\nEine Erhöhung des Kohlensäuregehalts des                c) In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort „amtliche\"\nBieres di.lff durch die Verwendung nicht ein-              durch die Worte „die amtlichen\" ersetzt.\ntreten.\"\n19. In der Uberschrift vor § 35 und in § 35 Satz\n13. § 22 wird wie folgt ge~indert:                              Nr. 1 und 2 wird das Wort „B~triebs\" jeweils\ndurch das Wort „Betriebes\" ersetzt.\na) Absatz 1 Salz 3 wird wie folgt gelindert:\naa) Nach dem Wort „Bedingungen\" werden             20. In § 51 Abs. 3 wird das Wort „Betriebs\" durch\ndie Worte „ und Auflagen\" eingefügt;             das Wort „Betriebes\" ersetzt.\nbb) in Buchstabe b erster Satz wird das Wort\n,,ist\" durch das Wort „sind\" ersetzt.       21. In§ 54 wird das Wort „Werktags\" jeweils durch\nb) Absatz 2 wird wie folgt geändert:                        das Wort „Arbeitstages\" ersetzt.\naa) Die Worte „Bierhändlern und Wirten auf\nAntrag\" werden gestrkhen; die Worte         22. § 61 wird wie folgt geändert:\n,, widerruflich unter folgenden Bedin-           a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\ngungen gestatten\" werden durch die\nWorte „durch Bicrhi:indler und Wirte auf            aa) In Satz 3 wird das Wort „Trinken\" durch\nderen Antraq uni.er fo]genden Bedingun-                     das Wort Verbrauch\" ersetzt;\nII\ngen und Auflagen zulassen\" ersetzt;                 bb) Satz 4 erhält folgende Fassung:\nbb) in Buchstube h werden das Wort „Weiß-                          „Der Brauereiinhaber hat auf Verlangen\nbiers\" durch das Wort „Weißbieres\" und                      des    Hauptzollamts     über   einzelne\ndas Wort „Biers\" durch das Wort „Bie-                       Betriebsvorfälle, die für die Steuerauf-\nres\" ersetzt;                                               sicht von Bedeutung sind, besondere\nAnschreibungen zu führen.\";\ncc) in Buchstabe c und d wird das Wort\n,,Biers\" jeweils durch das Wort „Bieres\"            cc) in Satz 5 wird das Wort „Es\" durch die\nersetzt;                                                    Worte „Das Hauptzollamt\" ersetzt;\ndd) in       Buchstabe e werden die Worte                  dd) in Satz 6 werden die Worte „Das Haupt-\n,, §§ 193, 194 der Reichsabgabenordnung\"                    zollamt\" durch das Wort „Es\" ersetzt.\ndurch die Worte ,.§§ 210, 211 der Abga-\nb) Absatz 4 erhält folgende Fassung:\nbenordnung\" ersetzt.\n,, (4) Der Brauereiinhaber hat auch in einzel-\nnen anderen Fällen auf Verlangen des Haupt-\n14. In § 25 wird das Wort „Sinn\" durch das Wort\nzollamts statt der Menge der Ausschlag-\n.,Sinne\" ersetzt.                                              würze die Menge der Anstellwürze nach\nAbsatz 3 Satz 1 zu ermitteln und im Sudbuch\n15. In § 26 Abs. 3 wird das Wort „Biers\" durch das                 einzutragen. Das Hauptzollamt kann ein sol-\nWort „Bieres\" ersetzt.                                         ches Verfahren auch auf Antrag des Brau-\nereiinhabers zulassen. Absatz 3 Satz 2 und 3\n16. Die dem § 28 folgende Abschnittsüberschrift                    gilt entsprechend. II\nerhält folgende Fassung:\n23. In § 61 a Satz 1 werden die Worte „Steuerauf-\n„II. Uberwachungsbestimmungen                               sicht und für die Steuerschuld\" durch die Worte\nZu§§ 12, 13 und 16 des Gesetzes und zu§§ 139,               ,,Besteuerung und für die' Steueraufsicht\"\n209 und 212 der Abgab(~nordnung\".                           ersetzt.","154                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\n24. In der Uberschrift vor § 63 wird das Wort „Steu-         b) In Satz 4 werden die Worte „dadurch die\neranmeldung,\" gestrichen.                                    Steuerbelange\" durch die Worte „die Steuer-\nbelange dadurch\" ersetzt.\n25. § 63 wird wie folgt geündert:\n30. § 69 wird wie folgt geändert:\na) In Absatz l werden die Sätze 4 und 5 ge-\na) In Absatz 3 Satz 2 werden die Worte „dritten\nstrichen.\ndarauffolgenden Werktag\" durch die Worte\nb) In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „Rech-                    ,,siebenten   darauffolgenden      Arbeitstag\"\nnungsjahrs\" durch das Wort „Kalenderjah-                 ersetzt.\nres\" ersetzt.\nb) In Absatz 4 wird die Angabe ,,§§ 4, 6\" durch\nc) In Absatz 4 Satz l werden nach dem Wort                   die Angabe ,, §§ 4, 6, 10\" ersetzt.\n„Ausfuhr\" die Worte ,,, Abfertigung zu\neinem Zollverkehr oder Gestellung als            31. In § 95 Abs. l wird die Angabe ,,§§ 4, 8\" durch\nErsatzgut im Rahmen eines aktiven Verede-            die Angabe ,,§§ 4, 8, 10\" ersetzt.\nlungsverkehrs\" eingefügt und das Wort\n,,Rechnungsjahrs\" durch das Wort „Kalen-\nderjahres\" ersetzt.                              32. § 97 erhält folgende Fassung:\n,,§ 91\n26. § 64 wird wie fol.gt getindert:                                          Ordnungswidrigkeiten\na) Absatz 1 Satz 4 erhält folgende Fassung:                 (l) Ordnungswidrig im Sinne des § 381 Abs. l\n,,w·enn die verwendeten Gefäße aus beson-            Nr. l der Abgabenordnung handelt, wer vorsätz-\nderen Gründen nicht voll befüllt, jedoch die         lich oder leichtfertig\ntatstichlich entfernten Mengen ohne beson-           1. einer Pflicht nach § 5 Abs. 2 Satz 1, § 14\ndere Schwierigkeiten genau festgestellt wer-             Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 2, § 15\nden können, kann das Hauptzollamt zulassen,              Abs. 2 Satz 1 oder 2, § 31 Satz 1, § 36 Abs. l\ndaß die festgestellten Mengen der Versteue-              Satz 2, § 51 Abs. 1 oder 2, § 61 Abs. l Satz 4\nrung zuqrunde gelegt werden.\"                            oder Abs. 4 Satz l, § 61 a oder § 65 Satz 2,\nb) In Absatz 2 Satz 1 wird das ·wort „Genehmi-               auch in Verbindung mit § 95 Abs. l, zuwider-\ngung\" durch das Wort „Zustimmung\" ersetzt.               handelt;\n2. einer Meldepflicht nach § 12 Abs. 3 Satz 2,\nauch in Verbindung mit § 95 Abs. l, § 54\n27. § 65 Satz 2 erhält folgende Fassung:\nAbs. 2 Satz 1 oder § 69 Abs. 2 Satz 1 zuwider-\n„Sie haben, wenn die Angaben im einzelnen Fall              handelt,\nfür die Steueraufsicht von Bedeutung sind, auf\n3. der Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in\nVerlangen des Hauptzollamts über den Zugang\nVerbindung mit § 95 Abs. 1, über das Verfah-\nund den Abgang solchen Fremdbieres besondere\nren bei der Ausfuhr zuwiderhandelt,\nAnschreibungen zu führen.\"\n4. einer Anzeigepflicht nach § 15 Abs. 4 Satz 2,\n§ 34, § 35 Satz 1, § 62 Abs. l Satz 1, Abs. 2\n28. § 66 wird wie folgt geändert:                                oder Abs. 3 Satz 3, auch in Verbindung mit\n§ 95 Abs. l, zuwiderhandelt oder entgegen\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\n§ 54 Abs. 1 auf Verlangen Tag und Stunde der\naa) In Satz l wird das Wort „zwei\" durch                 jeweiligen Einmaischung nicht anzeigt,\ndas Wort „vier\" ersetzt;\n5. einer Vorschrift des § 33 Abs. l, auch in\nbb) in Satz 2 wird das Wort „Rechnungsjah-               Verbindung mit § 95 Abs. 1, über die Anmel-\nres\" durch das Wort „Kalenderjahres\"               dung des Betriebes zuwiderhandelt oder ent-\nersetzt.                                           gegen § 33 Abs. 2 Satz 2, auch in Verbindung\nmit§ 95 Abs. 1, auf Verlangen weitere Anga-\nb) Absatz 2 wird wie folgt geändert:                        ben nicht macht oder Auszüge nicht vorlegt,\naa) In Satz 1 wird das Wort „aufgenommen\"           6. den Vorschriften über die Führung des Sud-\ndurch das Wort „festgestellt\" ersetzt;             buches oder des Biersteuerbuches nach § 61\nbb) in Satz 3 werden das Wort „aufgenom-                 Abs. 1 Satz 1, 2 oder 3, Abs. 2 Satz l oder\nmen\" durch das Wort „festgestellt\" und             Abs. 3 Satz l, auch in Verbindung mit § 95\ndas Wort „Rechnungsjahr\" durch das                 Abs. 1, oder den Vorschriften über die Füh-\nWort „Kalenderjahr\" ersetzt.                       rung oder Vorlage des Abfindungsbuches\nnach § 69 Abs. 3 zuwiderhandelt,\n29. § 68 wird wie folgt geändert:                            7. einer Vorschrift des § 66 Abs. 1 Satz 1, 2 oder\n4 oder Abs. 2 Satz 2, auch in Verbindung mit\na) In Satz 2 werden die Worte „oder Dosen\"                  § 95 Abs. l, über die Bestandsanmeldung oder\ndurch die Worte ,, , Dosen oder anderen zuge-           über die Anzeige des Zeitpunkts einer\nlassenen Fertigpackungen\" ersetzt.                      Bestandsaufnahme zuwiderhandelt.","Nr. 30 ---- 'feig der Ausgabe: Bonn, den 25. Mai 1977                           755\n(2) Ordnun~Jswidrig im Sinne--\\ cks § 381 Abs. 1            lieh oder leichtfertig entgegen § 96 Satz 1, auch\nNr. 2 der AbrJilbenorclnung lwndelt, wer vorsätz-              in Verbindung mit § 95 Abs. 1, Bier oder bier-_\nlich oder Jcjchtferlig                                         ähnliche Getränke in einem Freihafen unver-\n1. den lnhi.llt von SendungPn rnil unversteuer-\nsteuert verbraucht.\"\ntem Bier oder mit unversteuerten bierähnli-\nchcn Cctr~inkrm, die ausgeführt werden sol-                                   Artikel 2\nlen, cntgeoc~n § 14 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4             Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nSatz l, auch in Verbindung mit § 95 Abs. 1,\nleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 101\nnicht vorschriftsmüßi~J als v0rbrauchsteuer-           Satz 2 des Eü1führungsgesetzes zur Abgabenordnung\npflichligc WcU<! kennzeichnet,\nauch im Land Berlin.\n2. der Vorschrift des § 68 Satz 2, auch in Verbin-\ndung rn il § 95 Abs. 1, zuwiderhandelt.                                       Artikel 3\n(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 381 Abs. 1               Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-\nNr. 3 der Abgabenordnung J-wndelt, wer vorsätz-            dung in Kraft.\nBonn, den 18. Mai 1977\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nDr. Hi ehle"]}