{"id":"bgbl1-1977-28-2","kind":"bgbl1","year":1977,"number":28,"date":"1977-05-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/28#page=27","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1977-28-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1977/bgbl1_1977_28.pdf#page=27","order":2,"title":"Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen","law_date":"1977-04-21T00:00:00Z","page":719,"pdf_page":27,"num_pages":1,"content":["Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1977                           719\nAnordnung\nzur Ubertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden\nund die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis\nim Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen\nVom 21. April 1977\nI.                               Widerspruch angefochtenen Verwaltungsakt er-\nlassen oder den Erlaß eines Verwaltungsakts\nErlaß von Widerspruchsbescheiden                 abgelehnt hat.\nAuf Grund des § 172 des Bundesbeamtengesetzes\nin der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Januar                                   II.\n1977 (BGBI. I S. 1) in Verbindung mit § 126 Abs. 3       Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis\nNr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in\nAuf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamten-\nder Fassung der Bekanntmachung vom 3. Januar\ngesetzes übertrage ich die Vertretung des Dienst-\n1977 (BGBl. I S. 21) übertrage ich die Befugnis, über  herrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis den in\nWidersprüche zu entscheiden,                           Abschnitt I genannten Behördenleitern, soweit sie\n1. im Bereich der Deutschen Bundespost und der         nach dieser Anordnung für die Entscheidung über\nBundesdruckerei                                     Widersprüche zuständig sind.\na) den Präsidenten der Oberpostdirektionen,\nb) dem Präsidenten des Fernmeldetechnischen                                   III.\nZentralamtes,                                                      Vorbehaltsklausel\nc) dem Präsidenten des Posttechnischen Zentral-        Für besondere Fälle behalte ich mir die Vertre-\namtes,                                          tung des Dienstherrn bei den in Abschnitt II bezeich-\nd) dem Präsidenten des Sozialamtes der Deut-        neten Klagen vor.\nschen Bundespost,\nIV.\ne) den Rektoren der Fachhochschulen der Deut-\nschen Bundespost,                                                  Schlußvorschriften .\nf) dem Präsidenten der Bundesdruckerei,               (1) Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer\nsoweit diese oder ihnen nachgeordnete Behörden      Verkündung in Kraft.\nden mit dem Widerspruch angefochtenen Ver-             (2) Diese Anordnung findet keine Anwendung auf\nwaltungsakt erlassen oder den Erlaß eines Ver-      Widersprüche und Klagen, die vor ihrem Inkrafttre-\nwaltungsakts abgelehnt haben,                       ten erhoben worden sind.\n2. im Bereich der Landespostdirektion Berlin              (3) Mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung treten\naußer Kraft:\ndem Präsidenten der Landespostdirektion Berlin,\nsoweit mir die Befugnisse der obersten Dienst-      1. die Anordnung zur Ubertragung von Zuständig-\nbehörde durch das Gesetz zur Regelung der               keiten für Widerspruchsbescheide nach § 126 des\nRechtsverhältnisse der in einzelnen Verwaltungs-        Beamtenrechtsrahmengesetzes im Geschäftsbe-\nzweigen des Landes Berlin beschäftigten Personen        reich des Bundesministers für das Post- .und Fern-\nvom 26. April 1957 in der im Bundesgesetzblatt          meldewesen vom 16. April 1968 (BAnz. Nr. 78\nTeil III, Gliederungsnummer 2030-4, veröffent-          vom 24. April 1968),\nlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert       2. die Anordnung über die Vertretung des Bundes\ndurch Artikel II § 4 des Gesetzes vom 20. Juli          bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Ge-\n1967 (BGBl. I S. 725), zugewiesen sind und der          schäftsbereich des Bundesministers für das Post-\nPräsident der Landespostdirektion Berlin oder           und Fernmeldewesen vom 16. April 1968 (BGBl. I\neine ihm nachgeordnete Behörde den mit dem              s. 322).\nBonn, den 21. April 1977\nDer Bundesminister\nfür das Post- und Fernmeldewesen\nK. Gscheidle"]}