{"id":"bgbl1-1977-22-5","kind":"bgbl1","year":1977,"number":22,"date":"1977-04-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/22#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1977-22-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1977/bgbl1_1977_22.pdf#page=7","order":5,"title":"Neunte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (9. ÄndVFO)","law_date":"1977-04-08T00:00:00Z","page":567,"pdf_page":7,"num_pages":4,"content":["Nr. 22 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. April 1971                        561\nNeunte Verordnung\nzur Änderung der Fernmeldeordnung\n(9. ÄndVFO)\nVom 8. April 1971\nAuf Grund des § 14 des Postverwaltungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnurn-\nmer 900-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirt-\nschaft verordnet:\nArtikel 1\nÄnderung der Fernmeldegebührenvorschriften\nDie Fernmeldcgebührenvorschriften, Anlage 3 zur Fernmeldeordnung in der Fassung der Bekanntma-\nchung vom 5. Mai 1971 (BGBI. I S. 541), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Achten Änderungsverordnung\nvom 11. November 1976 (BGBI. I S. 3125), werden wie folgt geändert:\n1. Abschnitt 1. Hauptanschlüsse sowie Sprechapparate besonderer Art und Zusatzeinrichtungen bei einfachen\nHauptstellen wird wie folgt geändert und ergänzt:\na) In Abschnitt 1.1.1. Monatliche Grundgebühren\naa) werden in der Spalte „Gegenstand\" in Vorschrift 1 zu Nummer 1 bis 8 nach dem Wort\napparats\" die Worte „mit Nummernscha.lter\" eingefügt;\nbb) wird Nummer 22 durch folgende Nummern 21 und 22 ersetzt:\n„Zuschlag zur monatlichen Grundgebühr für\neinfache Ffauptanschlüsse, deren Hauptstellen\nausgestattet sind mit einem gewöhnlichen\nSprechapparat mit Tastenfeld für\n21        Mehrfrequenzw ahlverfahren ............. .      2,50\n22        Impulswahlverfahren ................... .       6,90\";\ncc) werden in der Spalte „Gegenstand\" in der Vorschrift zu Nummer 23 bis 25 die Worte ,,für Ta-\nstenwahl\" durch die Worte „mit Tastenfeld für Mehrfrequenzwahlverfahren\" ersetzt,\nb) in Abschnitt 1.2. Crund9ebühren für Sprechapparate besonderer Art bei einfachen\naa) Nummer 3 durch folgende Nummern 3 und 4 ersetzt:\n„Sprechapparat mit Schauzeichen oder Lampe\noder zweiter Taste\n3         mit Nummernschalter ................... .       0,65\n4          mit Tastenfeld für Impulswahlverfahren .. .    8,25\";\nbb) in der Spalte „Gc\\genstand\" die Uberschrift der Vorschrift zu Nummer 1 bis 3 in „Zu Nr. 1 bis\ngeändert;\ncc) in der Spalte „Ge9enstand\" die nach Nummer 8 aufgeführte Vorschrift zu Nummer 1 bis 8 auf-\ngehoben;\ndd) nach Nummer 8 folgende neue Nummer 8 a eingefügt:\n„Ba    Zma:hla!J zu den Gebühren nach Nr. 1 bis 3\nund 5 bis 8 für einen Sprechapparat mit Ta-\nsten fdd für Mchrfrequenzwahlverfahren .....      2,50\";\nee) Nummer 10 aurw~hob(:n,","568                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nc) in Abschnitt 1.3. l. Grundgebühren wird\naa) Nummer 7 durch folgende Nummern 7, 8 und 8 a ersetzt:\n„gewöhnlicher Sprechapparat\n7          mit Nummernschalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  2,25\n8          mit Tastenfeld für Impulswahlverfahren . . .                 9,20\n8a      Sprechapparat mit Schauzeichen und Tasten-\nfeld für Impulswahlverfahren . . . . . . . . . . . . . . .     10,50\nSprechapparate mit Schauzeichen und Ta-\nstenfeld für Impulswahlverfahren sind als\nzweite Sprechapparate nur zugelassen, wenn\nprivate Zusatzeinrichtungen durch achtpolige\nAnschlußdosen angeschaltet werden.\";\nbb) in der Spalte „Gegenstand\" die nach Nummer 13 aufgeführte Vorschrift zu Nummer 7 bis 13 auf-\ngehoben;\ncc) nach Nummer 13 folgende neue Nummer 13 a eingefügt:\n„ 13 a  Zuschlag zu den Gebühren nach Nr. 7 und 9\nbis 13 für Sprechapparate mit Tastenfeld für\nMehrfrequenzwahlverfahren ............... .                      2,50\".\n2. Abschnitt 2. Nebenstellenanlagen wird wie folgt geändert und ergänzt:\na) In Abschnitt 2.2.1. Regelausstattung\naa) werden in der Spalte „Gegenstand\" in Satz 2 des Hinweises die Worte „die Tastenwahl\" durch\ndie Worte „Dioden-Erd-Verfahren (DEV)\" ersetzt;\nbb) wird in Nummer 19 in der Spalte „Gegenstand\" das Wort „Tastenwahl\" durch die Worte „Di-\noden-Erd-Verfahren\" ersetzt,\nb) in Abschnitt 2.8.1. Nebenstellenanlagen für besondere Zwetke\naa) erhält in der Spalte „Gegenstand\" die Vorschrift zu Nummer 1 folgende Fassung:\n,,Die Gebühren gelten für Vorzimmerapparate mit Nummernschalter. Bei Vorzimmerapparaten,\ndie statt des Nummernschalters ein Tastenfeld für Dioden-Erd-Verfahren oder Impulswahlver-\nfahren besitzen, wird der Zuschlag nach Nr. 2 oder 2 a erhoben. Hinweis 1 zu 2.9 gilt sinngemäß.\";\nbb) wird in Nummer 2 in der Spalte „Gegenstand\" das Wort „Tastenwahl\" durch die Worte „Dioden-\nErd-Verfahren\" ersetzt;\ncc) wird nach Nummer 2 folgende neue Nummer 2 a eingefügt:\n,,2 a    Zuschlag für Vorzimmerapparate mit Tasten-\nfeld für Impulswahlverfahren\nMehrleistung uegenüber Vorzimmerappara-\nten mit Nummernschalter . . . . . . . . . . . . . . . . .  siehe Vorbemerkung Nr. 2\",\nc) in Abschnitt 2.9. Sprechapparate wird in der Spalte „Gegenstand\" der unter der Uberschrift auf-\ngeführte Hinweis durch folgende Hinweise ersetzt:\n„Hinweise\nl. Die von den Fernsprechapparaten mit Ta-\nstenfeld für Impulswahlverfahren abgehen-\nden Signale entsprechen denen der Fern-\nsprechapparate mit Nummernschalter.\n2. Bei der Anschließung und Verlegung post-\nund teilnehmereigener Nebenstellen, die\nüber Nebenanschlußleitungen nach Ab-\nschnitt 4 mit der Hauptstelle oder der Erst-\nnebenstelle einer Zweitnebenstellenanlage\nverbunden sind, wird Abschnitt 4.4 ange-\nwendet.\",","Nr. 22  Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. April 1977                                    569\nd) in Abschnitt 2.9.1. Gewöhnliche Sprechapparate für Nebenstellen\nau) treten an die Stelle der bisherigen Nummer 2 folgende neue Nummern 2 und 2 a:\n,,Sprechapparat mit Tastenfeld für Impuls-\nwahlverfahren\n2            als Nebenstelle ......................... .                     8,85  361,20    3,60    19,-\n2a           als Abfragestelle einer kleinen W-Anlage ..                     6,65  271,60    2,70\nDie Vorschrift zu 2.3.1 Nr. 1 bis 6 gilt\nsinngemäß.\";\nbb) werden in Nummer 3 in der Spalte „Gegenstand\" die Worte „Tastenwahl (Dioden-Erd-Verfah-\nren)\" durch die Worte „Dioden-Erd-Verfahren\" ersetzt;\ncc) erhält in der Spalte „Gegenstand\" die Dberschrift der nach Nummer 3 aufgeführten Vorschrift\nzu Nummer 1 und 3 folgende Fassung:\n,,Zu Nr. 1 bis 3\",\ne) in Abschnitt 2.9.2. Sprechapparate besonderer Art\naa) erhält der in der Spalte „Gegenstand\" unter der Dberschrift aufgeführte Hinweis folgende Fas-\nsung:\n„Hinweis\nDie Gebühren nach Nr. 1 bis 6 und 8 bis 12\ngelten für Sprechapparate mit Nummernschal-\nter. Sollen diese Sprechapparate, wenn und\nsolange die technischen Voraussetzungen dazu\ngegeben sind, statt des Nummernschalters ein\nTastenfeld für Dioden-Erd-Verfahren oder Im-\npulswahlverfahren haben, so wird ein Zuschlag\nzu den Gebühren für die entsprechenden Num-\nmernschalterapparate erhoben.\";\nbb) treten an die Stelle der bisherigen Nummer 7 folgende neue Nummern 7 und 7 a:\n,,Sprechapparat mit Schauzeichen und Tasten-\nfeld für Impulswahlverfahren\n7            als Nebenstelle ......................... .                    10,50  428,50    4,30   22,-\n7a           als Abfragestelle einer kleinen W-Anlage ..                     8,30  338,90    3,40    3,-\"·,\ncc) erhält in der Spalte „Gegenstand\" die Dberschrift der nach der Vorschrift zu Nummer 8 bis 10\naufgeführten Vorschrift zu Nummer 2, 4, 6 und 9 folgende Fassung:\n,,Zu Nr. 2, 4, 6, 7 a und 9\";\ndd) wird in der Spalte „Gegenstand\" in der Vorschrift zu Nr. 1 bis 12 das Wort „und\" durch das\nWort „bis\" ersetzt;\nee) erhfüt in der Spalte „Gegenstand\" Satz 1 der Vorschrift zu Nummer 1 bis 14 folgende Fassung:\n„Die Sprechapparate nach Nr. 1, 3, 5, 7 und 8 dürfen als Abfragestelle einer kleinen W-Anlage\nnur eingesetzt werden, wenn die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind und die Deut-\nsche Bundespost die Verwendung gestattet hat.\";\nff) erhält Nummer 15 folgende Fassung:\n„ 15     Zuschlag zu den Gebühren für Sprechapparate\nnach Nr. 1 bis 6 und Nr. 8 bis 12 mit Tasten-\nfeld für Dioden-Erd-Verfahren\nMehrleistung gegenüber Sprechapparaten\nmit Nummernschalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . siehe Vorbemerkung Nr. 2\";\ngg) wird nach Nummer 15 folgende neue Nummer 16 eingefügt:\n1116     Zuschlag zu den Gebühren für Sprechapparate\nna.ch Nr. 1 bis 4 und Nr 8 bis 12 mit Tastenfeld\nfür Impulswahlverfahren\nMehrleistung gegenüber Sprechapparaten\nmit Nummernschalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . siehe Vorbemerkung Nr. 2\",","570                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I\nf) ii11 J\\ llsdin i tJ '.2.10. Allgemeine Zusatzeinrichtungen\na,.i) Prh~il t Nummer 9 folgende Fassung:\n„9         <.Jewöhnl~cher,~1:rechapparat mit Tastenfeld für\n1\nlrnpulswahlvufahren ..................... .                  8,85 1 361,20 1 3,60 119,-\"; 1\nbb) werden in Nummer lO und 12 in der Spalte „Gegenstand\" jeweils die Worte „Tastenwahl\n(Dioden-Erd-Verfahren)\" durch die Worte „Dioden-Erd-Verfahren\" ersetzt;\ncc) wird nacb Nummer lO folgende neue Nummer 10 a eingefügt:\n\"10 a      Sprechapparat mit Schauzeichen und Tasten-\nfelcl für Impulswahlverfahren . . . . . . . . . . . . . . . 10,50   428,50   4,30   22,-\nSprechapparate mit Schauzeichen und Ta-\nstenfeld für Impulswahlverfahren sind als\nzweite Sprechapparate nur zugelassen, wenn\nprivate Zusatzeinrichtungen durch acht.polige\nAnschlußdosen angeschaltet werden.\"\nArtikel 2\nBerlin-Klausel\nDiese VProrclnung gill riach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes in Verbindµng mit § 37 des Post-\nverwaltungs9eselzes auch im Land Berlin.\nArtikel 3\nInkrafttreten\nDiese Verordnung trill am Tc1ge nach der Verkündung in Kraft.\nBonn, den 8. April 1977\nDer Bundesminister\nfür das Post- und Fernmeldewesen\nK. Gscheidle"]}