{"id":"bgbl1-1976-98-1","kind":"bgbl1","year":1976,"number":98,"date":"1976-08-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/98#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1976-98-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1976/bgbl1_1976_98.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 (FStrAbÄndG)","law_date":"1976-08-05T00:00:00Z","page":2093,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2093\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1976        1              Ausgegeben zu Bonn am 13. August 1976                                                                                           1 Nr.   98\nTa~J                                                       Inhalt                                                                                          Seite\n5. 8. 7G    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den\nJahren 1971 bis 1985 (FStrAbÄndG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              2093\n912-4\n6. 8. 76    Vcrsorgungskctrlen-Verordnung (VersKV) ........................................... .                                                            ·2094\n6. 8. 76    Vordringliche Wcrkleistungs-Verordnung (VoWerklV) ............................... .                                                              2098\n6. 8. 76    Vordringliche Warcnbewirtschaftungs-Verordnung (VoWaBewV) ..................... .                                                                2099\n10. 8. 76    Verordnung zum Schutz gegen die Leukose der Rinder (Leukose-Verordnung -                                                       Rinder)           2100\n7831-1-46-3\nHinweis auf andere Verki.indungsblätter\nBundcsgesclzblall Teil II Nr. 44 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     2106\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           2106\nDie Anlage zum Anderungsgesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen ist dieser Ausgabe als Faltblatt beigelegt.\nGesetz\nzur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen\nin den Jahren 1971 bis 1985\n- FStrAbÄndG-\nVom 5. August 1976\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                                                                       Artikel 2\nsen:                                                                             Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1\nund des § 13 Abs. 1 des Dritten Uberleitungsgesetzes\nArtikel 1                                       vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im\nLand Berlin.\nDas Gesetz über den Ausbau der Bundesfern-\nstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 30. Juni                                                                         Artikel 3\n1971 (Bundesgeset.zbl. I S. 873) wird wie folgt ge-                              Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar\nändert:                                                                     1976 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\n1. Der Bedarfsplan nach § 1 erhält nach Anpassung\nsind gewahrt.\nan die Verkehrsentwicklung unter Beachtung des\nRaumordnungsgesetzes die aus der Anlage zu                                    Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\ndiesem Gesetz ersichtliche Fassung.                                           Bonn, den 5. August 1976\nFür den Bundespräsidenten\n2. § 6 erhält folgende Fassung:                                                           Der Präsident des Bundesrates\nOsswald\n,,§ 6\nSoweit ein unvorhergesehener Verkehrsbedarf                                                     Für den Bundeskanzler\nDer Bundesminister der Justiz\ninsbesondere auf Grund einer Änderung der Ver-\nDr. Vogel\nkehrsstruktur es erfordert, können die Straßen-\nbaupläne im Einzelfall auch Maßnahmen enthal-                                        Der Bundesminister für Verkehr\nten, die nicht dem Bedarfsplan entsprechen.\"                                                                   K. Gscheidle"]}