{"id":"bgbl1-1976-94-1","kind":"bgbl1","year":1976,"number":94,"date":"1976-08-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/94#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1976-94-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1976/bgbl1_1976_94.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes","law_date":"1976-07-29T00:00:00Z","page":2045,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2045\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                         Z 1997 A\n1976                                 Ausgegeben zu Bonn am 7.August 1976                                                                                                    Nr. 94\nTag                                                                        Inhalt                                                                                         Seite\n29. 7. 76      Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    2045\n611-10\n2. 8. 76     Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivil-\nbevölkerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2046\n215-1, 215-2, 215-9\n2. 8. 76     Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil\nund im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Messerschmiede-Handwerk . . . .                                                                       2051\n15. 7. 76      Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Angehörigen der Grenzschutzreserve                                                                            2054\n1'.l-'.l-1, 1'.l-4.-2-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         2055\nGesetz\nzur Änderung des Umsatzsteuergesetzes\nVom 29. Juli 1976\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                                                                           Artikel 2\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                                                                                              Berlin-Klausel\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1\nArtikel 1                                                des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nDas Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Be-                                             (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nkanntmachung vom 16. November 1973 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 1681), zuletzt geändert durch Arti-                                                                                       Artikel 3\nkel 39 des Haushaltsstrukturgesetzes vom 18. De-\nzember 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 3091), wird wie                                                                                    Inkrafttreten\nfolgt geändert:                                                                                  Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1977 in Kraft.\n1. In § 2 Abs. 3 wird folgender Satz 2 angefügt:\n,,Die Beförderung von Personen mit Kraftomni-                                                 Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Ge-\nbussen sowie die Uberlassung und Unterhaltung                                            setz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erfor-\nvon Fernsprech-Nebenstellenanlagen durch die                                             derliche Zustimmung erteilt.\nDeutsche Bundespost gelten als gewerbliche oder                                               Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nberufliche Tätigkeit im Sinne dieses Gesetzes.\"\n2. § 4 Nr. 7 erhält folgende Fassung:                                                            Bonn, den 29. Juli 1976\n„ 7. die auf Gesetz beruhenden Leistungen der\nBeförderungsunternehmer für die Deutsche                                                             Für den Bundespräsidenten\nBundespost;\".                                                                                    Der Präsident des Bundesrates\nOsswald\n3. § 27 wird wie folgt geändert:\nDer Bundeskanzler\na) Absatz 6 erhält folgende Fassung:                                                                                                  Schmidt\n,, (6) Die Vorschrift des § 2 Abs. 3 Satz 2\nist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem                                                 F ü r d e n B und e s m in i s t e r d e r F in an z en\n31. Dezember 1976 ausgeführt werden.\"                                                                           Der Bundesminister\nb) Die bisherigen Absätze 6 bis 16 werden Ab-                                                        für Forschung und Technologie\nsätze 7 bis 17.                                                                                                              Matthöfer"]}