{"id":"bgbl1-1976-90-1","kind":"bgbl1","year":1976,"number":90,"date":"1976-07-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/90#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1976-90-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1976/bgbl1_1976_90.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Förderung der Teilnahme von Aussiedlern an Deutsch-Lehrgängen","law_date":"1976-07-27T00:00:00Z","page":1949,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1949\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                            Z 1997 A\n1976                           Ausgegeben zu Bonn am 31.Juli 1976                                                                        Nr.90\nTag                                                I n h a lt                                                                          Seite\n27-. 7-. 7-6 Verordnung über die Förderung der Teilnahme von Aussiedlern an Deutsch-Lehrgängen                                           1949\n27-. 7-. 7-6 Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf\nder Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung\ndieser Verordnung (GefahrgutVStr-Urnstellungs- und ÄnderungsV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    1950\n034-1, 7102-34\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2002\nVerordnung\nüber die Förderung der Teilnahme von Aussiedlern an Deutsch-Lehrgängen\nVom 27. Juli 1976\nAuf Grund des § 3 Abs. 5 des Arbeitsförderungs-              Unterricht teilnehmen und bei Arbeitslosigkeit An-\ngesetzes verordnet die Bundesregierung mit Zu-                  spruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe\nstimmung des Bundesrates:                                       hätten.\n§2\n§ 1                                                               Leistungen\nBeauftragung der Bundesanstalt für Arbeit                    Die Teilnehmer erhalten für längstens 12 Monate\nLeistungen nach § 44 Abs. 2 und Abs. 3 bis 7 sowie\nDer Bundesanstalt für Arbeit wird die Aufgabe\nnach den §§ 45, 155 bis 161 und 165 des Arbeits-\nübertragen,\nförderungsgesetzes.\n1. Aussiedlern im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 und                                                           §3\nAbs. 3 des Bundesvertriebenengesetzes in der\nBerlin-Klausel\nFassung der Bekanntmachung vom 3. September\n1971 (BundesgesetzbJ. I S. 1565, 1807), zuletzt                  Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\ngeändert durch Artikel 31 des Haushaltsstruktur-              Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\ngesetzes vom 18. Dezember 1975 (Bundesgesetz-                 gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 250 Satz 2 des\nblatt I S. 3091),                                             Arbeitsförderungsgesetzes auch im Land Berlin.\n2. Personen, die eine einmalige Unterstützung der\nBundesregierung (Begrüßungsgabe) nach den                                                                §4\nRichtlinien des Bundesministers des Innern vom                                                Inkrafttreten\n15. August 1974 in der Fassung vom 10. Mai 1976                  Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\n(VtK I 5      933 731/1) erhalten haben,                     kündung in Kraft.\n3. Ausländern, die als Asylberechtigte nach § 28\ndes Ausländergesetzes vom 28. April 1965 (Bun-\ndesgesetzbl. I S. 353), zuletzt geändert durch                   Bonn, den 27. Juli 1976\nArtikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Ar-\nbeitsförderungsgesetzes und des Arbeitnehmer-\nDer Bundeskanzler\nüberlassungsgesetzes vom 25. Juni 1975 (Bundes-\nSchmidt\ngesetzbl. 1 S. 1542), anerkannt sind und ihren\ngewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des\nArbeitsförderungsgesetzes haben,                                             Für den Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nLeistungen nach § 2 zu gewähren, wenn sie an                             Der Bundesminister der Justiz\neinem Deutsch-Sprachlehrgang mit ganztägigem                                                        Dr. Vogel"]}