{"id":"bgbl1-1976-81-1","kind":"bgbl1","year":1976,"number":81,"date":"1976-07-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/81#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1976-81-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1976/bgbl1_1976_81.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 19 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes","law_date":"1976-07-08T00:00:00Z","page":1789,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1789\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1976                        Ausgegeben zu Bonn am 14. Juli 1976                                                                                            Nr. 81\nTag                                                        Inhalt                                                                                         Seite\n8. 7. 76  Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 19 Abs. 1 des\nBundesversorgungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1789\n830-2-8\n12. 7. 76  Verordnung zur Änderung der Geflügelfleisc:hmindestanforderungen-Verordnung . . . . . . .                                                        1790\n7832-5-1\n12. 7. 76  Verordnung zur Änderung der Geflügelfleisc:huntersuc:hungs-Verordnung . . . . . . . . . . . . . . .                                              1795\n7832-5-2\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRec:htsvorsc:hriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         1800\nZweite Verordnung\nzur Änderung der Verordnung zur Durdtführung des § 19 Abs. 1\ndes Bundesversorgungsgesetzes\nVom 8. Juli 1976\nAuf Grund des § 24 a Buchstabe d des Bundes-                             dem vorangegangenen Rechnungsjahr erhöht oder\nversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekannt-                            ermäßigt hat:\nmachung vom 22. Juni 1976 (Bundesgesetzbl. I                               a) Behandlung durch Ärzte,.\nS. 1633) verordnet die Bundesregierung mit Zustim-                         b) Behandlung durch Zahnärzte (ohne kieferortho-\nmung des Bundesrates:                                                             pädische Behandlung),\nc) Arzneien, Heil- und Hilfsmittel aus Apotheken.\nArtikel 1                                       Der Berechnung sind die Aufwendungen und durch-\nschnittlichen Mitgliederzahlen zugrunde zu legen,\n§ 3 der Verordnung zur Durchführung des § 19\ndie dem Bundesminister für Arbeit und Sozialord-\nAbs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes vom 5. Au-                            nung auf Grund der ihm am 1. September jedes\ngust 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 755), geändert durch                       Jahres vorliegenden Geschäftsergebnisse und Jah-\ndie Verordnung zur Änderung der Verordnung zur                             resrechnungen der Krankenkassen bekannt sind. § 2\nDurchführung des § 19 Abs. 1 des Bundesversor-                             Abs. 2 Satz 2 ist anzuwenden.\"\ngungsgesetzes vom 10. August 1966 (Bundesge-\nsetzbl. I S. 501), erhält folgende Fassung:\nArtikel 2\n,,§ 3                                              Diese Verordnung gilt nach Maßgabe des § 14 des\nDritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nDer Berechnung der Pauschbeträge für die Rech-\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 92 des\nnungsjahre von 1965 an wird jeweils der Pausch-                            Bundesversorgungsgesetzes auch im Land Berlin.\nbetrag für das vorangegangene Rechnungsjahr zu-\ngrunde gelegt. Dieser Betrag wird in dem Verhält-\nnis erhöht oder ermäßigt, in dem sich die Summe                                                                         Artikel 3\nder Ausgaben aller Krankenkassen je Mitglied                                    Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Ja-\n(ohne Rentner) für folgende Leistungen gegenüber                           nuar 1976 in Kraft.\nBonn, den 8. Juli 1976\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nWalter Arendt"]}