{"id":"bgbl1-1976-79-5","kind":"bgbl1","year":1976,"number":79,"date":"1976-07-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/79#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1976-79-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1976/bgbl1_1976_79.pdf#page=11","order":5,"title":"Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 51 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 24. August 1965)","law_date":"1976-07-02T00:00:00Z","page":1779,"pdf_page":11,"num_pages":2,"content":["Nr. 79 •·   Tdf! der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1976 1779\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts\nAus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts\nvom 25. Mai 1976 - 2 BvL 1/75 - , ergangen auf\nVorlage des Sozialgerichts Osnabrück, wird nach-\nJo]qender Entscheidungssatz veröffentlicht:\n§ 51   Absatz 2 des Personenbeförderungsgesetzes\nin der Fassung vom 24. August 1965 (Bundes-\n~Jesctzbl. I S. 906), soweit er die Ermächtigung\nenthi-ilt, für den Gelegenheitsverkehr zum Zwecke\ndes Krankentransports durch Rechtsverordnung\nBeförderungsentgelte festzusetzen, ist mit dem\nGrundgesetz vereinbar.\nDer vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß\n§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-\nsun9sqericht Gesetzeskraft.\nBonn, den 2. Juli 1976\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Vogel","1780                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nFundstellennachweis A\nBundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1975 - Format DIN A 4 - Umfang 312 Seiten\nDer Fundstellennachweis A\nenthält (von völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträgen mit der DDR abgesehen)\ndie Fundstellen aller nach dem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und II\nsowie im Bundesanzeiger verkündeten Vorschriften\nund der im Bundesgesetzblatt Teil III aufgeführten und noch geltenden Vorschriften\nmit den inzwischen eingetretenen Änderungen.\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1975 - Format DIN A 4 - Umfang 440 Seiten\nDer Fundstellennachweis B\nenthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Rechtsvorgängern\nabgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die Verträge mit der DDR,\ndie im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und deren Vorgängern veröffentlicht wurden\nund die - soweit ersichtlich - noch in Kraft sind\noder sonst noch praktische Bedeutung haben können.\nEinzelstücke können zum Preise von je DM 18,-\nzuzüglich DM 1,40 Porto und Verpackungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto „ Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99-509 bezogen werden.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 %.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Vermdnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugsberlin g u n gen : laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 40,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 1,50 DM (1,10 DM zuzüglich -,40 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 1,90 DM. Im Bezugs-\npreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o."]}