{"id":"bgbl1-1976-79-1","kind":"bgbl1","year":1976,"number":79,"date":"1976-07-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/79#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1976-79-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1976/bgbl1_1976_79.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Kündigungsschutzgesetzes","law_date":"1976-07-05T00:00:00Z","page":1769,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1769\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                         Z 1997 A\n1976                           Ausgegeben zu Bonn am 8. Juli 1976                                                                                                          Nr. 79\nTag                                                                     Inhalt                                                                                          Seite\n5, 7. 76  Gesetz zur Änderung des Kündigungsschutzgesetzes                                                                                                                1769\n800-2\n5. 7. 76  Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und des Gesetzes über das Branntwein-\nmonopol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1770\n612-1, 612-7\n5. 7. 76  Gesetz zur .Ändl~rung cles Titels IV und anderer Vorschriften der Gewerbeordnung . . . . . .                                                                    1773\n7100-1, 7100-5, 71'.!0-1, 8050-20\n1. 7. 76  Fünfundzwanzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenver-\nkchrs-ZulcJssungs-Ordnung (25, Ausnahmeverordnung zur StVZO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         1778\n2. 7. 76  ~ntsdwidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 51 Abs. 2 des Personenbeförderungs-\nges(dws in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 24. August 1965) . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                            1779\n9240-1\nGesetz\nzur Änderung des Kündigungsschutzgesetzes\nVom 5. Juli 1976\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                                                                                      Artikel 2\nsen:                                                                                          Für Kündigungen, die vor dem Inkrafttreten die-\nses Gesetzes zugegangen sind, bleiben die bisheri-\nArtikel 1                                                      gen Vorschriften maßgebend.\nDas Kündigungsschutzgesetz in der Fassung der                                                                                        Artikel 3\nBekanntmachung vom 25. August 1969 (Bundes-                                                   Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ngesetzbl. I S. 1317), zuletzt geändert durch§ 114 des                                     des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar\nBundespersonalvertretungsgesetzes vom 15. März                                            1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\n1974 (Bundesgesetzbl. I S. 693), wird wie folgt ge-\nändert:                                                                                                                                Artikel 4\nIn § 1 Abs. 1 werden die Worte „der das 18. Le-                                              Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung\nbensjahr vollendet hat und\" gestrichen.                                                   in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 5. Juli 1976\nDer Bundespräsident\nScheel\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nWalter Arendt"]}