{"id":"bgbl1-1976-59-4","kind":"bgbl1","year":1976,"number":59,"date":"1976-05-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/59#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1976-59-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1976/bgbl1_1976_59.pdf#page=31","order":4,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 28","page":1283,"pdf_page":31,"num_pages":2,"content":["Nr. 59 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Mai 1976                                                                                           1283\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 28, ausgegeben am 22. Mai 1976\nTag                                                                  Inhalt                                                                                      Seite\n10. 5. 76 Verordnung zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1975 zwischen der Regierung der Bun-\ndesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Belgien über den Verzicht\nauf die Erstattung von Leistungen an Arbeitslose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                589\n13. 5. 76 Verordnung über die Aufhebung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungs-\nstellen in den Bahnhöfen Saarbrücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      592\n26. 4. 76 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Burundi über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               595\n27. 4. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Vertrages zum Schutze\nder unterseeischen Telegrafenkabel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    597\n27. 4. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über die vorüber-\ngehende Einfuhr von Umschließungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        597\n3. 5. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Abkommen über den Internationalen\nWährungsfonds und über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung . . .                                                                     598\n3. 5. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Errichtung des\nEuropäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         598\n3. 5. 76 Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Italienischen Republik über die Anerkennung der Deutschen\nSchulen in Italien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  599","1284                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nFundstellennachweis A\nBundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1975 - Format DIN A 4 - Umfang 312 Seiten\nDer Fundstellennachweis A\nenthält (von völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträgen mit der DDR abgesehen)\ndie Fundstellen aller nach dem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und II\nsowie im Bundesanzeiger verkündeten Vorschriften\nund der im Bundesgesetzblatt Teil III aufgeführten und noch geltenden Vorschriften\nmit den inzwischen eingetretenen Änderungen.\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1975 - Format DIN A 4 - Umfang 440 Seiten\nDer Fundstellennachweis B\nenthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Rechtsvorgängern\nabgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die Verträge mit der DDR,\ndie im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und deren Vorgängern veröffentlicht wurden\nund die - soweit ersichtlich - noch in Kraft sind\noder sonst noch praktische Bedeutung haben können.\nEinzelstücke können zum Preise von je DM 18,-\nzuzüglich DM 1,40 Porto und Verpackungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99-509 bezogen werden.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 %.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen : Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugs Preis : Für Teil I und Teil II halbjährlich je 40,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe : 2,60 DM (2,20 DM zuzüglich -,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,- DM. Im Bezugs-\npreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o."]}