{"id":"bgbl1-1976-55-1","kind":"bgbl1","year":1976,"number":55,"date":"1976-05-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/55#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1976-55-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1976/bgbl1_1976_55.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung","law_date":"1976-05-11T00:00:00Z","page":1205,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1205\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1976                               Ausgegeben zu Bonn am 19.1\\!Iai 1976                                                                                                            Nr. 55\nTag                                                                               Inhalt                                                                                         Seite\n11. 5. 76   Zwcile VNnrdnung zur Änderung der Verordnung über die Dbertragung von Zuständig-\nkeiten dllf dem Ccbiel der Soldatenversorgung im Dienstbereich des Bundesministers der\nVerteidiqung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1205\n:,]--1-10\n12. !>. 7(i Verorclmrng 1.ur i\\nckrung der Verordnung über die Beiträge nach dem Absatzfonds-\nqcscL,: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1206\n7ß0-:i-2\n17. 5. 7(i  Sic!hent.e Vcrordm11HJ zur Anderung der Fernmeldeordnung (7. AndVFO)                                                                                                   1208\n902b-1, 'Jll27-'.l\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesge,c;elzblctl.t Teil II Nr. 27 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         1211\nVe:rkündun9cn im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  1212\nZweite Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über die Ubertragung von Zuständigkeiten\nauf dem Gebiet der Soldatenversorgung\nim Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung\nVom 11. Mai 1976\nAuf Grund des § !lb Abs. 1 Satz 3 des Soldaten-                                                       die Worte „die Anspruch auf Wehrsold haben\"\nversorgungsgcselzes in der Fassung der Bekannt-                                                         ersetzt.\nmachun~J vom 5. MJrz 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 457)\nwird im EinvernPhmcn mit dcm1 Bundesminister des                                                   2. Absatz 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:\nInnern verordnd:                                                                                         „Für die Entscheidungen über Ansprüche nach\n§ 41 Abs. 2 SVG von Eltern oder Adoptiveltern\nArtikel 1\nvon Soldaten auf Zeit mit einer Wehrdienstzeit\n§ 4 der Verordnun~J über die Dbertragung von                                                         bis zu einem Jahr und drei Monaten und von\nZuständigkeiten c1nJ dem Gebiet der So]dalenver-                                                         Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehr-\nsorgung im Diensilwreich des Bunde~;rninisters der                                                       dümst leisten, gilt,\nVerteidigung vorn 29. November 1971 (Bundes-\n1. wenn der Soldat Anspruch auf Dienstbezüge\ngesetzbl. I S. 1B73), w~ändert durch die Verordnung\n.hatte, Absatz 1 und,\nzur Anderun9 der Verordnnnq über die Ubertragung\nvon ZusUindigkcitcn crnf dem Gebiet der Soldaten-                                                        2. wenn der Soldat Anspruch auf Wehrsold hatte,\nversorgung im Dienstbereich des Bundesministers                                                               Absatz 2\nder Verteidiqunq vom 10. Oktober 1972 (Bundes-                                                           entsprechend.\"\ngeselzbl. I S. 2009), wird w ic folgt geändert:\nArtikel 2\n1. In Absutz 2 Sdlz l werden die Worte „die auf                                                         Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Ja-\nc;rund der Wc~hrpflicht Wehrdienst leisten\" durch                                              nuar 1976 in Kraft.\nBonn, den 11. Mai 1976\nDer Bundesminister der Verteidigung\nGeorg Leber"]}