{"id":"bgbl1-1976-46-2","kind":"bgbl1","year":1976,"number":46,"date":"1976-04-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/46#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1976-46-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1976/bgbl1_1976_46.pdf#page=3","order":2,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff-Formgeber","law_date":"1976-04-22T00:00:00Z","page":1063,"pdf_page":3,"num_pages":34,"content":["Nr. 46 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1976                       1063\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Kunststoff-Formgeber\nVom 22. April 1976\nAuf Grund des § 25 Abs. 1 des Berufsbildungs-         6. Lesen einfacher technischer Zeichnungen und\ngesetzes vorn 14. August J 969 (Bundesgesetzbl. I             Anfertigen von Skizzen,\nS. 1112), zuletzt geändert durch § 11 des Strafrechts-\n7. Grundkenntnisse der Energiearten und -träger in\nreform-Ergänzungs~Jcsetzes vom 28. August 1975\nder Kunststoffverarbeitung,\n(Bundesgesetzbl. l S. 2289), wird im Einvernehmen\nmit dem Bundesminister für Bildung und Wissen-           8. Grundfertigkeiten im Umgang mit den Produk-\nschaft verordnet:                                             tionseinrichtungen und Werkzeugen,\n9. Kenntnisse der Wirkungsweise mechanischer,\n§ 1                                 pneumatischer, hydraulischer und elektrischer\nStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes               Aggregate an Maschinen und Geräten,\nDer Ausbildungsberuf Kunststoff-Formgeber wird       10. Grundfertigkeiten in der Anwendung der Meß-,\nstaatlich anerkannt.                                          Steuerungs- und Regelungstechnik,\n11. Einrichten und Einfahren der Fertigungsmaschi-\n§ 2                                 nen,\nAusbildungsdauer, Fachrichtungen              12. Uberwachen der Produktion,\nDie Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte     13. Feststellen, Beseitigen und Vermeiden von Ar-\nAusbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen              beitsfehlern und Betriebsstörungen,\nExtrudieren,\n14. Kenntnisse der Produktkontrolle,\nKalandrieren,\n15. Pflegen und Warten der Produktionseinrichtun-\nPressen,\ngen und Werkzeuge,\nSpritzgießen,\n16. Arbeitsschutz,    Unfallverhütung und Umwelt-\nHerstellen von Hohlkörpern,\nschutz,\nBeschichten flexibler Trägerbahnen,\n17. Grundkenntnisse der Organisation des Ausbil-\nVerstärken,\ndungsbetriebes.\nSchäumen\ngewählt werden.                                            (2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fach-\nrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkei-\n§ 3                           ten und Kenntnisse:\nAusbildungsberuisbild                  1. in   der Fachrichtung Extrudieren:\n(1) Gegenstand der für alle Fachrichtungen ge-           a)  Kenntnisse der Werkstoffe,\nmeinsamen Berufsausbildung sind mindestens die              b)   Kenntnisse der Hilfsstoffe,\nfolgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:                      c)  Kenntnisse des Förderns,\n1. Kenntnisse der Kunstst0ffe,                             d)   Kenntnisse des Aufbereitens,\n2. Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung,                e)  Kenntnisse der Verarbeitungsmaschinen und\n-werkzeuge,\n3. Grundfertigkeiten der I-folzbearbeitung,\nf) Extrudieren,\n4. Grundfertigkeiten der Kunststoffbearbeitung,            g) Nachbearbeiten der Erzeugnisse,\n5. Kenntnisse des Aufbaus, der Eigenschaften und           h) Kenntnisse der Fertigungsvorschriften und der\nder Verarbeitung der Kunststoffe,                           Kontrollen;","1064                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\n2. in  der Fachrichtung Kalandrieren:                     7. in  der Fachrichtung Verstärken:\na)   Kenntnisse der Werkstoffe,                           a)   Kenntnisse der Werkstoffe,\nb)   Kenntnisse der Hilfsstoffe,                          b}   Kenntnisse der Hilfsstoffe,\nc)   Kenntnisse des Förderns,                             c)  Kenntnisse des Lagerns,\nd)   Aufbereiten,                                         d)   Aufbereiten,\ne)  Kenntnisse der Kalander und der Nachfolge-            e)  Kenntnisse der Verarbeitungsmaschinen und\nEinrichtungen,                                            -werkzeuge,\nf) Kalandrieren,                                          f) Verstärken,\ng) Nachbearbeiten der Erzeugnisse,                        g) Nachbearbeiten der Erzeugnisse,\nh) Kenntnisse der Fertigungsvorschriften und der          h) Kenntnisse der Fertigungsvorschriften und der\nKontrollen;                                               Kontrollen;\n3. in der Fachrichtung Pressen:                          8. in   der Fachrichtung Schäumen:\na) Kenntnisse der Werkstoffe,                             a)  Kenntnisse der Werkstoffe,\nb) Kenntnisse der Hilfsstoffe,                            b)   Kenntnisse der Hilfsstoffe,\nc) Fördern,                                               c)  Kenntnisse des Förderns,\nd) Aufbereiten,                                           d)   Kenntnisse des Aufbereitens,\ne) Kenntnisse der Verarbeitungsmaschinen und              e)  Kenntnisse der Verarbeitungsmaschinen und\n-werkzeuge,                                               -werkzeuge,\nf) Pressen,                                               f) Schäumen,\ng) Nachbearbeiten der Erzeugnisse,                        g) Nachbearbeiten der Erzeugnisse,\nh) Kenntnisse der Fertigungsvorschriften und der          h) Kenntnisse der Fertigungsvorschriften und der\nKontrollen;                                               Kontrollen.\n4. in  der Fachrichtung Spritzgießen:                                               § 4\na)   Kenntnisse der Werkstoffe,                                        Ausbildungsrahmenplan\nb)   Kenntnisse der Hilfsstoffe,                         Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen\nc)  Kenntnisse des Förderns,                          nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur\nd)   Kenntnisse des Aufbereitens,                     sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsaus-\ne)  Kenntnisse der Verarbeitungsmaschinen und         bildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt wer-\n-werkzeuge,                                      den. Eine vom Ausbildungsrahmenplan abwei-\nchende sachliche und zeitliche Gliederung des Aus-\nf) Spritzgießen,\nbildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit\ng) Nachbearbeiten der Erzeugnisse,                    eine berufsfeldbezogene Grundbildung vorausge-\nh) Kenntnisse der Fertigungsvorschriften und der      gangen ist oder betriebspraktische Besonderheiten\nKontrollen;                                      die Abweichung erfordern.\n5. in  der Fachrichtung Herstellen von Hohlkörpern:\na)  Kenntnisse der Werkstoffe,                                                   § 5\nb)   Kenntnisse der Hilfsstoffe,                                           Ausbildungsplan\nc)  Kenntnisse des Förderns,                             Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des\nd)   Kenntnisse des Aufbereitens,                     Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden\ne)  Kenntnisse der Verarbeitungsmaschinen und         einen Ausbildungsplan zu erstel!en.\n-werkzeuge,\nf) Herstellen von Hohlkörpern,                                                   § 6\ng) Nachbearbeiten der Erzeugnisse,                                           Berichtsheft\nh) Kenntnisse der Fertigungsvorschriften und der\nDer. Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form\nKontrollen;\neines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Ge-\n6. in der Fachrichtung Beschichten flexibler Träger-     legenheit zu geben, das Berichtsheft während der\nbahnen:                                               Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das\na) Kenntnisse der Werkstoffe,                         Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.\nb) Kenntnisse der Hilfsstoffe,\nc) Kenntnisse des Förderns,                                                      § 7\nd) Aufbereiten,                                                            Zwischenprüfung\ne) Kenntnisse der Verarbeitungsmaschinen und             (1) Während der Berufsausbildung ist eine Zwi-\nNach.folge-Einrichtungen,                         schenprüfung durchzuführen. Sie soll nach zwei\nf) Beschichten flexibler Trägerbahnen,               Jahren stattfinden.                       '\ng) Nachbearbeiten der Erzeugnisse,                       (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in\nh) Kenntnisse der Fertigungsvorschriften und der      der Anlage zu § 4 für die ersten zwei Jahre aufge-\nKontrollen;                                       führten Fertigkeiten und Kenntnisse und auf den im","Nr. 46   Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1976                        1065\nBerufsschulunterricht entsprechend den Rahmen-           Es kommen Fragen und Aufgaben insbesondere aus\nlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für     folgenden Gebieten in Betracht:\ndie Berufsausbildung wesentlich ist.\n1. im Prüfungsfach Technologie:\n(3) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-         a) Kunststoffklassen nach Herstellungsverfahren,\nling in insgesamt höchstens sechs Stunden drei prak-         b) Kunststoffklassen nach thermischem Verhal-\ntische Arbeiten ausführen. Hierfür kommen insbe-                 ten,\nsondere in Betracht:\nc) Kunststoffklassen nach der chemischen Kenn-\n1. Anfertigen einer Skizze zur Herstellung einer ein-            zeichnung,\nfachen Vorrichtung oder Hilfseinrichtung,               d) Klassenzugehörigkeit marktgängiger Kunst-\n2. Einstellen einer betriebsspezifischen Verarbei-              stoffe, die in der Fachrichtung verarbeitet\ntungseinrichtung oder -maschine,                           werden,\n3. Warmformen oder Schweißen eines Halbzeugs                 e) Wirkungsweise elektrischer, mechanischer,\noder Formteils.                                            hydraulischer und pneumatischer Aggregate\nan Maschinen und Geräten,\nf) physikalisches Verhalten von Kunststoffen,\n§ 8\ndie in der Fachrichtung verwendet werden,\nPrüfungsanforderungen in der Abschlußprüfung        2. im Prüfungsfach Technisches Zeichnen:\n(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in        a) Lesen einfacher technischer Zeichnungen,\nder Anlage zu § 4 aufgeführten Fertigkeiten und              b) Anfertigen ·von Skizzen,\nKenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht\nvermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsaus-    3. im Prüfungsfach Technische Mathematik:\nbildung wesentlich ist.                                      a) fachbezogenes Prozent- und Verhältnisrech-\nnen sowie Dreisatz,\n(2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-         b) Flächen- und Körperberechnungen,\nling in insgesamt höchstens zwölf Stunden sechs\npraktische Arbeiten ausführen. Hierfür kommen in             c) Materialberechnungen,\nder jeweils gewählten Fachrichtung insbesondere in      4. im   Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:\nBetracht:                                                    a) Wirtschaftskunde,\n1. FeststeJlen, ob an der Fertigungsmaschine oder          b) arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen,\nan den für die Fertigung einzusetzenden Aggre-         c) Bestimmungen für den Umweltschutz.\ngaten die erforderlichen Sicherheitsvorschriften\nerfüllt sind,                                         (4) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von\nfolgenden zeitlichen Richtwerten auszugehen:\n2. Durchführen einer Eingangskontrolle an der\nFormmasse, insbesondere Bestimmen von Stoff-       1. im Prüfungsf ach Technologie zwei Stunden,\nwerten, die für die Verarbeitung wichtig sind,     2. im Prüfungsfach Technisches Zeichnen\n3. Aufben~iten der Rohstoffe zur verarbeitungsfer-         eine Stunde,\ntigen Formmasse unter Anwendung der für die        3. im Prüfungsfach Technische Mathematik\nFertigung wichtigen Aufbereitungsverfahren,            eine Stunde,\n4. Montieren oder Vorbereiten eines Werkzeuges         4. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde\nfür eine Fertigung,                                    eine Stunde.\n5. Einfahren einer nach Werkstoffen und Fertig-\nteilen vorgegebenen Fertigung und Optimieren          (5) Soweit die schriftliche Kenntnisprüfung pro-\nder Verarbeitungsparameter,                        grammiert durchgeführt wird, kann von den in Ab-\nsatz 4 genannten Prüfungszeiten abgewichen wer-\n6. Feststellen einer Betriebsstörung während der       den.\nFertigung,\n(6) Die Fertigkeits- und die Kenntnisprüfung\n7. Uberprüfen und Einstellen der Meß- und Regel-\nhaben für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses\neinrichtungen an einer Fertigungsanlage auf\ndas gleiche Gewicht. In der Kenntnisprüfung haben\nGrund vorgegebener Produktionsdaten,\ngegenüber dem Prüfungsfach Technisches Zeichnen\n8. Einrichten der Nachbearbeitungsaggregate für        die Prüfungsfächer Technologie das vierfache und\neine Fertigungsstraße,                             Technische Mathematik sowie Wirtschafts- und So-\n9. Festlegen und, soweit möglich, Ausführen der        zialkunde jeweils das zweifache Gewicht.\nNachbearbeitungsschritte für eine Fertigung mit\n(7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der\nvorgegebenen Daten,\nFertigkeits- und der Kenntnisprüfung mindestens\n10. Durchführen einer Produktkontrolle bei einer         ausreichende Leistungen erbracht sind.\nlaufenden Fertigung von Kunststoffteilen.\n(8) In einer Wiederholungsprüfung ist der Prüfling\n(3) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling    auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungs-\nin den Prüfungsfächern Technologie, Technisches          fächern zu befreien, wenn seine Leistungen in die-\nZeichnen, Technische Mathematik sowie Wirt-              sen Fächern bei einer höchstens zwei Jahre zurück-\nschafts- und Sozialkunde schriftlich geprüft werden.    liegenden Prüfung ausgereicht haben.","1066                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\n§ 9                                                   § 10\nUbergangsregelung                                       Berlin-Klausel\nBis zum 1. September 1976 können vor dem In-         Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nkrafttreten dieser Verordnung begründete Ausbil-     leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\ndungsverhältnisse in Ausbildungsberufen, die im      blatt I S. 1) in Verbindung mit § 112 des Berufsbil-\nersten Ausbildungsjahr ähnliche Ausbildungsinhalte\ndungsgesetzes auch im Land Berlin.\nhaben, insbesondere im Ausbildungsberuf Betriebs-\nschlosser, auf Grund einer entsprechenden Verein-\nbarung der Vertragspartner von der zuständigen\nStelle auf den Ausbildungsberuf Kunststoff-Form-                              § 11\ngeber umgestellt und nach den Vorschriften dieser                         Inkrafttreten\nVerordnung fortgesetzt werden, soweit hierdurch\ndas Ziel der Ausbildung nach dieser Verordnung         Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-\nnicht gefährdet ist.                                 dung in Kraft.\nBonn, den 22. April 1976\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nDr. Schlecht","Nr. 46 -Tag der Ausgabe: Bonn,, den 28. April 1976                                              1067\nAnlage (zu § 4)\nAusbildungsrahme:nplan\nfür die Berufsausbildung zum KunststoU-.Formgebeir\nL Für aUe Fachrichtungen gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse~\nzu verm:i.tteln\nzeitUche\nLfd.       TeH des AusbHdumJs-                   vermitteinde FertigkeHen                  im Ausbildungs-\nNr.                                                                                                                  Richtwerte\nberufshildes                          und Kenntnisse                              halbjahr            in Monaten\n1  1  2  1  31 4! 5!      6\n1                   2                                     J                                         4                     5\n1\n1    Kenntnisse der                  a) Kunststoffe als Werkstoffe\n1\nKunststoffe\nb) Aufbau und ..., ,., _    • ;;lHa:>n\n(§ 3 Abs. 1 NL ll\nc) Rohstoffe für die HPr,tPHirnn      -   .~ 1.x      .X                             1\nvon Kunststoffen                                                     1\nd) Vorprodukte für füe             Hersteli-\nvon Kunststoffen.                i\n1\n1\n1\n2    Grundferhgkeiten der            a) Grundkenntnisse         der\nMetallbearbeitung                   sächlich vorkommenden metal-                                1\n(§ 3 Abs. 1 NL 2)                   Hschen VVerkstoffe\nb) Messen und AmeHl,en\nc) Biegen und Richten                              1\nd) Sägen\" FeHen„ Bohren           und Ge-    '.X .X                  i\n1\n2\nwindesdmeiden\ne) Weich-- und HarUötea                                                  1\n[) Schweißen                                                  1\n1\ng) Pflegen der Meß- und 'IVerk-\nzeuge                                                1\n1\n1\n1\n1\n3    Grundfertigkeiten der           a) Gm ndkenntrüsse         der haupt-\nHolzbearbeitung                     sächlich vorkommenden Holz-\n(§ 3 Ahs. 1 Nr. 3]1                 werkstoffe und .ihres Verhal•                                            1\ntens bei der Bearbeitung\nb) Sägen, Hobeln,: Stemmen,, Ras-               .X X                                 1\npeln Bohren und Schleifen\n11\nc) Kleben                                                      1\nd) Pflegen der Meß- und Werk-\nzeuge\n4    Grundfertigkeiten der           a) Grundkenntnisse         der haupt-\nKunststoffbearbeitung         1\nsächlich vorkommenden Kunst-\n(§ 3 Abs. 1 Nr.. 4)                 stoff e und ihres Verhaltens bei\nder Bearbeitung\" insbesondere\n1\nbeim Sägen\" Bohren, Fräsen„\n1\ni\nFeilen, Raspeln,, Schmirgeln                                     1\nund PoUeren\nb) Grundkenntnisse         der VVann-\nformverf ahren und des Verhal-              X     ><          .X !               3\ntens der Kunststoffe bei -der\nWarmformung\n1","1068                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nzu vermitteln                      zeitliche\nLfd.        Teil des Aushildunus-          zu vermittelnde Fertigkeiten          im Ausbildungs-                      Richtwerte\nNr.              bcrufsbildes                     und Kenntnisse                          halbjahr                    in Monaten\n_ _ _ , _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ , ______     _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _1            ___,__l_2-'--l_3---'-!_4--'!_S--'--!6_ _ _ __\n1                                       1\n4\nc) Warmformen\nd) Schweißen\ne) Kleben\nf) Pflegen der Meß- und Werk-\nzeuge\n5      Kenntnisse des Aufbaus,      a) Verhalten der Kunststoffe bei\nder Eigenschaften und der        mechanischer, chemischer und\nVerarbeitung der                 thermischer Beanspruchung\nKunststoffe\nb) Duroplaste, Thermoplaste\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 5)\nc) Grundkenntnisse der folgenden\nVerarbeitungsverfahren:\naa) Extrudieren von Tafeln,\nFolien, Rohren und Profi-\nlen\nbb) Kalandrieren von Folien\ncc) Pressen von Tafeln und\nBlöcken                         X X X X                                       3\ndd) Beschichten von Träger-\nbahnen, Kaschieren\nee) Spritzgießen\nff) Hohlkörperblasen\ngg) Rotations- und Formgie-\nßen, Anwenden der Sinter-\ntechniken\nhh) Pressen von Formteilen\nii) Schäumen\nkk) Verstärken von Kunststof-\nfen\n6      Lesen einfacher tech-        a) Kenntnisse der Sinnbilder tech-\nnischer Zeichnungen und          nischer Zeichnungen, der Maß-\nAnfertigen von Skizzen           angaben und der Toleranzen           X X X X\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 6)\nb) Kenntnisse der Schaltschemata\nc} Skizzieren einfacher Teile\n7      Grundkenntnisse der          a) Elektrizität:\nEnergiearten und -träger         aa) Spannung, Strom, Wider-\nin der Kunststoff-                    stand und Leistung\nverarbeitung\nbb) Gleich-,     Wechsel-      und\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 7)\nDrehstrom\ncc) Schutzmaßnahmen\nb) Dampf:\naa) Druck, Temperatur\nbb) Sattdampf,         überhitzter\nDampf, Kondensat\ncc) Schutzmaßnahmen","Nr. 46      Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1916                               1069\nzu vermitteln\nlfd.     Teil des Auslbild·.1n9c;-                         l      zu vermittelnde Fertigkeiten    1\nim Ausbildungs-\nzeitliche\nRichtwerte\nNr .                bernfsbilde.s                                       und Kenntnisse                        halbjahr      in Monaten.\n---··---·--•-······-···-····--·--·•··-\nl 1   2 i 3l41516\n!                                2                                           3                                 4                5\n1\n1\n1\nc) Heizgas.:                                >< X X:                  l\naa) Heizwert., Gasdruck                     1\n!\nbb) Gasarten., Gasgemische                       1\n1   1\ncc) Schutzmaßnahmen\nd) Pneumatik:\naa) Druck\nbb) Druckluft,, Vakuum\ncc) Schutzmaßnahmen\n1                                            1\ne) Hydraulik:                                           :\naa) Druck                                        1\nbb) Wasser, 01\ncc) Schutzmaßnahmen\n1                                                        1\n1\n1\n8   Grundfertigketten im                               1    a) Grundkenntnisse des Aufbaus,\nUmgang mit den                                             des Antriebs und der Regelung\nProduktionseinrichtungen                                   der Produktions- und Hilfsma-\nund Werkzeugen                                     i       schinen\n(§ 3 Abs . 1 Nr. 8)\nb) Grundkenntnisse der Arbeits-\nweisen der Maschinen, Werk-                                       3\nX X\nzeuge, Vorrichtungen, Geräte\nund Ausrüstungen\nc) Ein- und Ausbauen einfacher                  1\nArmaturen\nd) Bedienen von Produktionsma-\n1\nschinen\n1\n1\n9   Kenntnisse der \\Vir-                                    a) mechanische     Aggregate: Stu-              1\nkungsweise mecha-\n1\n1\nfengetriebe, stufenlose Getrie-\nnischer, pneumatischer,                                    be, Kniehebelsysteme, Kupp-\nhydraulischer und                                          lungen, Bremsen\nelektrischer Aggregate\nb) pneumatische Aggregate: Ge-\nan Maschinen\nbläse, Kompressoren, Vakuum-\nund Ge1äten\npumpen, Förder- und Steuerge-\n(§ 3 Abs. 1 Nr . 9}\nräte                                           X   X              2\nc) hydraulische Aggregate:      Pum-\npen, Motoren, Steuergeräte,\nPressenantriebe,       Werkzeug-\nschließ-    und    Werkzeugfüf-\nnungssysteme\nd) elektrische   Aggregate: Moto-\nren, Sicherungs- und Schalt-\nElemente, Steckverbindungen\n10   Grundfertigkeiten in der                                a) Grundkenntnisse des Messens,\nAnwendung der Meß-,                                        Steuerns und Regelns der in\nSteuerungs- und                                            der Kunststoffindustrie übli-\nRegelungstechnik                                           chen Größen\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 10)\nb) Grundkenntnisse der Anwend-\nbarkeit und Genauigkeit der\nMeßverfahren                                   X   X              2","1070                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nzu vermitteln\nzu vermittelnde Fertigkeiten        im Ausbildungs-    zeitliche\nLfd.      Teil des Ausbildungs-\nberufsbildes                       und Kenntnisse                   halbjahr     Richtwerte\nNr.                                                                                             in Monaten\n1 12131415l6\n1                   2                                   3                             4              5\nc) Messen von Temperatur, Druck,\nDurchflußmenge, Geschwindig-\nkeit, Gewicht und elektrischen\nGrößen mit einfachen Geräten\nd) Einstellen der Regelgeräte\n11   Einrichten und Einfahren         a) Einrichten und Einfahren der\nder Fertigungsmaschinen             Produktionsanlagen       und   der         X X               2\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 11)                Folgeeinrichtungen\nb) Arbeiten in der Fertigung\n12   Uberwachen der                   a) Kontrollieren der Fertigungsbe-\nProduktion                          dingungen                                       X            1\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 12)\nb) Uberwachen des Fertigungsab-\n!aufs\n13   Feststellen, Beseitigen          a) Lokalisieren     von Störungen:\nund Vermeiden von                   Rohstoffe, Materialfluß, Funk-\nAr bei tsf ehlern und               tion der Maschinen einschließ-\nBetriebsstörungen                   lieh der Meß-, Regel- und\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 13)                 Steuergeräte, nachgeschaltete\nArbeitsgänge\nb) systematische Fehlersuche: Er-             X X               1\nmitteln der Ursachen von Stö-\nrungen und deren Beseitigen\noder Melden an die zuständi-\ngen Stellen unter Angabe der\nUrsachen\nc) Kenntnisse wirksamer Vorbeu-\ngungsmaßnahmen\n14   Kenntnisse der                   a) Kontrollen     nach Stichproben-\nProduktkontrolle.                   plänen                                          X           1\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 14)              b) gebräuchliche Kontrolleinrich-\ntungen\n15   Pflegen und Warten der           a) Kenntnisse      der Betriebsvor-\nProd uk ti onse inri ehtungen       schriften, der Schmier- und\nund Werkzeuge                       Wartungspläne sowie der La-\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 15)                 gerung von Werkzeugen              X X X X         X X\nb) Pflegen und Warten von Werk-\nzeugen und Anlagen\n16   Arbeitsschutz, Unfall-           a) Kenntnisse     der einschlägigen\nverhütung und Umwelt-               Ar bei tsschu tzvorschriften    in\nschutz                              Gesetzen und Verordnungen\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 16)","Nr. 4fi     Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1976                            1071\nzu vermitteln\nLfd. ,                                                                                                    zeitliche\nTeil des Ausbiidun'.Js-               zu vermittelnde Fertigkeiten       im Ausbildungs-      Richtwerte\nNr. '          berufsbildcs                            und Kenntnisse                  halbjahr\nin Monaten\n1 1 2 1 3 1 4 1 5 1 6\n1                  2                                         3                            4                 5\n1\nb) Kenntnisse der einschlägigen\nVorschriften der Träger der ge-\nsetzlichen Unfallversicherung,\ninsbesondere der Unfallverhü-\ntungsvorschriften, Richtlinien\nund Merkblätter\nc) Verhalten bei Unfällen, Erste\nHilfe                             X X X X X X\n1                                     d) Kenntnisse der Gefahren, ins-\n1\nbesondere von Giften, Gasen\nund leicht entzündbaren Stof-\nfen, im jeweiligen Tätigkeits-\nbereich\ne) Umweltschutzmaßnahmen\n17     Grundkenntnisse der                 a) Rechtsform, Aufgabe und Orga-\nOrganisation des Aus-                   nisation\nbildungsbetriebes\nb) Aufbau und Zusammenwirken\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 17)\nder Produktions- und Instand-\nhal tungsa bteil ungen            X X X X X X\nc) Abwicklung eines Auftrages\nd) Arbeits- und Arbeitsbegleitpa-\npiere\nII. Kenntnisse und Fertigkeiten in den Fachrichtungen:\nA. Fach r i c h tun g Ext: r u d i e r e n :\n1    Kenntnisse der                      a) Typen und Verarbeitungseigen-\nWerkstoffe                              schatten der Werkstoffe\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1\nb) Sondereinstellungen der Werk-\nBuchstabe et)\nstoffe, insbesondere schlagfest,\nschweren tflammbar, wärmesta-\nbilisiert, UV-stabilisiert, anti-\nstatisch\nc) Polyolefine\nX   X        ½\nd) Polyvinylverbindungen\ne) Polystyrol und Copolymere\nf) gesättigte Polyester, insbeson-\ndere Polycarbonat und Poly-\näthylenterephthalat\ng) Polyamide\nh) Cellulosekunststoffe","rn:n                               Bundesgesetzblatt,. Jahrgang 1976, Teil I\n1\nzu vermitteln     :zeitliche\nUd.       TE-ill des AusbHdunqs-     1        :z.u veTmitte]nde Fertigkeiten     im Ausbildungs-\n1                                                              Richtwerte\nNr.              berufsbildes                         und Kenntnisse                 halbjahr\n1\nin Monaten\n1 1213141516\nl                    2                                      3                           4                5\n1\n1.\n2    Kenntnisse der fölf sstoffe       a} Typengruppen         und    Verwen-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1                     dungszwecke der Hilfsstoffe\nBuchstabe h}\n1   b) \\,Veichmacher, Extender\nc) Farbstoffe\nd) Stabilisatoren\nX  X          1 /2\ne} G]eitmitte]\nf} Füll- und Verstärkungsstoffe\ng) Treibmittel\n1\n1\n1\nh) Lösungsmittel\ni) Trennmittel\n1\n3    Ke:rrmhüsse des: Förderns         a) Transport pulver- und granu-\n(§ 3 Abs . 2 Nr. ]                    ]atförmiger ·werkstoffe\nBuchstabe c)\n1\nb)i Schnecken-, Band- und pneu-\nmatische Förderer\nX  X          1/2\nc) Gefahren beim Fördern pul ver-\nförmiger Stoffe\nd) Arbeits- und Arbeitsbeg]eitpa-\npiere\n4    Kenntnisse des                    a) Funktion, Betrieb und Wartung\ni\nAufbereitens                          der gebräuchlichen Maschinen-\n(§ 3 Abs. 2. Nr. 1           i        typen und Anlagen einschließ-\nBuchstabe d)                 i\n1\nHch der Dosiereinrichtungen                       X  X          1/2\n1    b) Vorgänge des Mischens, Gra-\n!\nnulierens, Mahlens und Trock-\nnens\ni\n5    Kenntnisse der                    61) Funktion, Betrieb und Wartung\nVerarbeitungsmaschinen       1\nder gebräuchlichen Maschinen-\nund -werkzeuge               1        typen und Anlagen\n{§ 3 Abs. 2 Nr. 1\n1    b) Extruder und Extrusionswerk-\nBuchstabe e)\nzeuge für Rohre, Tafeln, Pro-\nfile, Blas- und Flachfolien                       X  X       1\n1\nc) Nachfolge-Aggregate         für Ex-\ntruder und Pressen: Abzugs-,\n1\nReck-, Kühl-, Kalibrier-, Wik-\nkel-, Trenn-, Präge- und Be-\ndruckungsvorrichtungen\nj\n1\n1\n6    E:xtrudieren                      a) Extrudieren von Tafeln:\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1                     aa) Montieren der Düse, Ein~\nBuchstabe f)                                 stellen ihrer Spaltweite\nund Zentrieren ihres Stau-\nbaJkens","Nr. 46 -·- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1976                         1073\nzu vermitteln\nzeitliche\nLfd. Teil des Ausbildunns-                 zu vermittelnde Fertigkeiten      im Ausbildungs-\nRichtwerte\nNr.       beru fs bi ldes                        und Kenntnisse                  halbjahr\nin Monaten\n11213141516\nbb) Kenntnisse des Einflusses\nder Düsen- und der Glätt-\nwalzentemperatur auf die\nOberflächengüte und Eben-\nheit der Tafeln\ncc) Kenntnisse des Einflusses\ndes Unterziehverhältnisses\nund der Abzugsspannung\nauf die Sehrumpfeigen-\nschaften\ndd) Einstellen der vorgegebe-\nnen    Verarbeitungsbedin-\ngungen, Einfahren und Be-\ntreiben der Anlage\noder\nb) Extrudieren von Flachfolien:\naa) Montieren und Einstellen\nder Foliendüse\nbb) Kenntnisse des Einflusses\nder Kühlwalzen- oder der\nWasserbadtemperatur auf\ndie Folieneigenschaften\ncc) Anwenden einer Luftrakel\ndd) faltenfreies      Aufwickeln,\nmono- und biaxiales Fo-\nlienrecken\nee) Einstellen der vorgegebe-                     X X       7\nnen    Verarbeitungsbedin-\ngungen, Einfahren und Be-\ntreiben der Anlage\noder\nc) Extrudieren von Blasfolien:\naa) Montieren und Zentrieren\nder Düse\nbb) Steuern der Foliendicke\nund der Folieneigenschaf-\nten durch das Aufblas- und\ndas Längsreckverhältnis\ncc) Einstellen der Kühlluft-\nmenge\ndd) faltenfreies     Abquetschen\nund Aufwickeln, mono-\nund biaxiales Folienrecken\nee) Einstellen der vorgegebe-\nnen    Verarbeitungsbedin-\ngungen\nff) Einfahren und Betreiben\nder Anlage\noder\nd) Extrudieren von Rohren und\nProfilen:\naa) Montieren und Zentrieren\nder Werkzeuge","1074                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nzu vermitteln     zeitliche\nLfd.     Teil des Ausbildungs-               zu vermittelnde Fertigkeiten      im Ausbildungs-   Richtwerte\nNr.           berufsbildes                          und Kenntnisse                 halbjahr      in Monaten\n1 121314151       6\n1                 2                                       3                           4               5\nbb) Anwenden von Innendruck-\nund Vakuumkalibrierung\ncc) Einstellen des Kalibrier-\nüber- und des Kalibrierun-\nterdruckes\ndd} Regulieren der Wanddicke\nmit der Abzugsgeschwin-\ndigkeit\nee) Vermeiden von Vakuolen\nbei der Vollprofilextrusion\nff) Einstellen der vorgegebe-\nnen     Verarbeitungs bedin-\ngungen\ngg) Einfahren und Betreiben\n1\nder Anlage\n1   Nachbearbeiten der                 a) Recken, Vibrillieren, Formatsä-\nErzeugnisse                           gen, Besäumen, Entgraten, Um-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1                     formen, Aufrauhen                                X X        1\nBuchstabe g)\nb) Prägen,Drucken\nc) Konfektionieren\n8   Kenntnisse der                     Kontrolle des maschinellen und\nFertigungsvorschriften             des stofflichen Teiles entspre-\nund der Kontrollen                 chend den einschlägigen Normen                      X X        1\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1\nBuchstabe h)\nB. Fach r ich tun g K a 1an d r i er e n:\n1   Kenntnisse der                     a) Typen und Verarbeitungseigen-\nWerkstoffe                            schaften der Werkstoffe\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2\nb) Sondereinstellungen der Werk-\nBuchstabe a)\nstoffe, insbesondere schlagfest,\nschwerentflammbar, wärmesta-\nbilisiert, UV-stabilisiert, anti-                X  X         ½\nstatisch\nc) Polyolefine\nd) Polyvinylverbindungen\ne) Polystyrol und Copolymere\n2   Kenntnisse der Hilfsstoffe         a) Typengruppen      und Verwen-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2                     dungszwecke der Hilfsstoffe\nBuchstabe b)\nb) Weichmacher\nc) Farbstoffe","Nr. 46 Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1976                         1075\nzu vermitteln\nLfd.\nzeitliche\nTeil des Ausbildungs-           zu vermittelnde Fertigkeiten      im Ausbildungs-\nNr.                                                                                         Richtwerte\nberufsbildes                     und Kenntnisse                  halbjahr     in Monaten\n11213141516\nd) Stabilisatoren                                     X X        ¼\ne) Gleitmittel\nf) Füllstoffe\ng) Lösungsmittel\nh) Trennmittel\n3   Kenntnisse des Förderns      a) Transport pulver- und granu-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2                 latförmiger Werkstoffe\nBuchstabe c)                                                                       X X        ½\nb) Schnecken-, Band- und pneu-\nmatische Förderer\nc) Gefahren beim Fördern pulver-\nförmiger Stoffe\n4   Aufbereiten                  a) Kenntnisse der Funktion, des\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2                 Betriebs und der Wartung der\nBuchstabe d)                      gebräuchlichen Maschinenty-\npen und Anlagen einschließlich\nder Dosiereinrichtungen\nb) Aufbereiten       der    Roh-    und\nWerkstoffe\nc) Herstellen von Produktionsan-\nsätzen nach vorgegebener Re-\nzeptur\nd) Umgehen mit Grob- und mit\nFeinwaagen\ne) Herstellen von Farbpasten                          X X       1¼\nf) Umgehen mit Mischmaschinen,\ninsbesondere mit Schnellrüh-\nrern, Dissolvern, Dreiwalzen-\nstühlen und mit Trocknungsan-\nlagen\ng) Betreiben und Beschicken von\nKnetern, Mischwalzwerken und\nStrainern unter Produktions-\nfahrbedingungen\nh) Kontrollieren der vorgeschrie-\nbenen Temperaturen und der\nUmdrehungszahlen\n5   Kenntnisse der Kalander      a) Kalanderbauarten\nund der Nachfolge-           b) Nachfolge-Aggregate:\nEinrichtungen                                                                      X X       1\nEntschrumpfungs- und Präge-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2\neinrichtungen,       Kühlstraßen,\nBuchstabe e)                      Schneid- und Wickelanlagen\n6   Kalandrieren                 a) Einrichten und Einfahren von\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2                 Kalandern:\nBuchstabe f)                      aa) Handhaben der Tempera-\ntur-Regelorgane","1076                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nzu vermitteln\nLfd.                                                                                             zeitliche\nTeil des Ausbildungs-         zu vermittelnde Fertigkeiten        im Ausbildungs-\nNr.                                                                                             Richtwerte\nberufsbildes                   und Kenntnisse                    halbjahr\nin Monaten\n1 1 2 1 3 1 4 1 5 1 6\nbb) Betreiben der Hydraulik-\nanlage zum Bewegen der\nNachfolge-Aggregate\ncc) Wechseln von Narb- und\nAbzugswalzen\ndd) Einstellen und Einhalten\nder vorgegebenen Produk-\ntionsbedingungen,       insbe-\nsondere der Walzentempe-\nraturen, Friktion, Fahrge-\nschwindigkeit, Dicke und\nBreite der Waren sowie\ndes Planlauf s\nee) Einrichten und Betreiben                        X X         6\nvon Entschrumpfungsein-\nrichtungen,     Kühlstühlen\nund Narbeneinrichtungen\nff) maßgerechtes       Einstellen\nder Beschneidwerkzeuge\ngg) Betreiben von Wickelein-\nrichtungen\nb) Kaschieren am Kalander:\naa) Kenntnisse der Aufberei-\ntung bahnenförmiger Ge-\nwebe, Gewirke oder Vliese\nzum Kaschieren\nbb) Anlegen der Bahnen zum\nKaschieren\ncc) Uberwachen des Kaschier-\nvorgangs\n1   Nachbearbeiten der           a) Drucken:\nErzeugnisse                     aa) Grundkenntnisse             der\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2                    Druckverfahren, ins beson-\nBuchstabe g)                         dere     des    Siebdruckes,\nHochdruckes, Kupfertief-\ndruckes\nbb) Betreiben einer Mehrfar-                        X X         1½\nbendruckmaschine\nb) Prägen:\naa) Arbeiten mit Prägeeinrich-\ntungen\nbb) Heiß- und Kaltprägen\n8   Kenntnisse der               Kontrolle des maschinellen und\nFertigungsvorschriften       des stofflichen Teiles entspre-                        X X          ½\nund der Kontrollen           chend den einschlägigen Normen\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2\nBuchstabe h)","Nr. 46 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1976                           1077\nC Fachrichtung Pressen:\nzu vermitteln\nLfd.          Teil des AusbHdungs-                zu vermittelnde Fertigkeiten                           zeitliche\nim Ausbildungs-\nNr,                berufsbi.ldcs                         und Kenntnisse                                Richtwerte\nhalbjahr       in Monaten\n1 l2l3J4l5l6\n4                 5\n1       Kenntnisse der                     a) Typen und Verarbeitungseigen-\n!\nWerkstoffe                             .scharten der Werkstoffe\n(§ 3 Abs. 2 Nr.-. ]\nb} SondereinsteHungen der Werk-\nBuchstabe a]!\nstoffe,, insbesondere schlagfest\n1\nund schwerentnammbar\nc)I Phenoplaste\nd) Aminoplaste\ne) ungesättigte Polyesterharze\nf) Epoxidharze                                      X X           1/1\ng)\\ Polyolefine\nh) Polyvinylchlorid\nn  Trägerstoffe für      Duroplaste,,\ninsbesondere\naa) Papierbahnen und -sorten\nbb) natürHcheJ'     synthetische,\norganische und anorgani-\nsche TexUlien und\ncc) Furniere\n2       Kenntnisse der HiUsstoHe           a) Typengruppen und Verwen-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. J                      dungszwecke der HHfsstoffe\nBuchstabe b)\nb) FüU- und Verstärkungsstoffe\nc) Weichmacher\nd) Farbstoffe                                        X X\ne) ReaktionsmiHel\nf) Gleitmittel\ng} Lösungsmittel\nh) Trennmittel\n1\n3       Fördern                            a) Kenntnisse des Transports von\n(§ 3 Abs. 2 Nr. J                      Formmassen und Trägerbahnen                      X X\nBuchstabe cl1                      b) Beschicken der Etagenpressen\n4       Aufbereiten                        a) Kenntnisse der gebräuchlichen\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3                      Maschinentypen und Anlagen\nBuchstabe d)                           einschHeßlkh der Dosierein-                      X   X       1\nrichtungen\nb) Mahlen,, Mischen, Lösen\n1\n5       Kenntnisse der                  i\n1\najl Verarbeitungsmaschinen für die\nVerarbeitungsmaschinen                 Herstellung von Formteilen:\nund -werkzeuge                         aa) mechanisch - hydraulische\n1   (§ 3 Abs„ 2 Nr.. 3              1\nPressen„       Spritzpressen\nBuchstabe e}                                (Transferpressen)","1078                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nzu vermitteln\nzeitliche\nLfd.     Teil des Ausbildungs-         zu vermittelnde Fertigkeiten       im Ausbildungs-   Richtwerte\nNr.           berufsbildes                    und Kenntnisse                  halbjahr\nin Monaten\n---l------------·-·-·--1------------------1----'---'----'--'-\n1 121314151       6\n4                5\nbb) Spritzgießmaschinen\ncc) Werkzeuge\nb) Verarbeitungsmaschinen         für\ndie Herstellung von Tafeln und\nBlöcken:                                          X X        1½\naa) Imprägnier- und Lackier-\nmaschinen\nbb) Trockenanlagen, Aufwik-\nkelmaschinen\ncc) Vorrichtungen zum Schnei-\nden der Bahnen\ndd) hydraulische Pressen\nee) Preßbleche\n6   Pressen                      a) Herstellen von Formteilen:\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3               aa) Vorbereiten der Pressen\nBuchstabe f)                         zum Herstellen von Form-\nteilen\nbb) Einregulieren von Tempe-\nratur, Druckverlauf, Härte-\nzeit (Schließzeit)\ncc) Dosieren der Preßmasse\ndd) Tablettieren\nee) Vorw~rmen der Preßmasse\nim Wärmeschrank durch\nHochfrequenz-Energie oder\nInfrarotstrahlung\nff) Prüfen der Preßmassen auf\nSchütt- und Stopfdichte,\nRieselfähigkeit, Feuchtig-\nkeit, Formsteifigkeit, Fließ-\nvermögen,       Schwindung\nund Nachschwindung\ngg) Feststellen der stofflichen\nEinflüsse, insbesondere der\nFeuchtigkeit, des Konden-\nsationsgrades      und    des\nHarzgehaltes\nhh) Betreiben      der    Pressen,\nSpritzpressen und Spritz-\ngießmaschinen\nii) Einrichten und Umrüsten\nder Maschinen\noder\nb) Herstellen von Tafeln und\nBlöcken aus Duroplasten:\naa) Einrichten der Imprägnier-\nmaschine einschließlich der\nNachfolge-Aggregate\nbb) Einfädeln des Trägerma-\nterials","Nr. 46 - Tag der Ausgabe.: Bonn, den 28.          1976                         1079\nzu vermitteln     zeitlidie\nLfd. Teil des Ausbildungs-            zu vermittelnde Fertigkeit.en          im Ausbildungs-   Richtwerte\nNr.       berufsbilde<;                      und Kenntnisse                      halbjahr     i.n Monaten\n1121314151_6~-----\n4                5\ncc) Einstellen der Längs- und\nQuerschneider, der Trok-\nkenheizung, der Tempera-\nturen, der Laufgeschwin-\ndigkeit,     Bogenspannung\nund Absaugung\ndd) Einfahren der Imprägnier-\nanlage„    Regulieren des\nHarzauftrages und Nachre-\ngulieren gemäß Kontrolle\nee) Vorbehandeln und Vorbe-\nreiten der imprägnierten\nTrägerbahnen,       insbeson-\ndere Klimatisieren und           1\nVerlegen zu Tafeln, Blök-\nken oder Profilen\nff) Vorbereiten      der     Preß ..\nbleche\ngg) Vorbereiten der hydrauli-         1\nsehen Pressen zum Her-\nstellen von Tafeln, Blöcken\noder Profilen\nhh) Einregulieren von Tempe-\nratur,        Druckverlauf,\nSchließzeit    (Heiz-      und\nKühlzeit)\nii) Beschicken und Betreiben\nder Anlage\noder\nc) Herstellen von Tafeln und\nBlöcken aus Thermoplasten:\naa) Kenntnisse       des       Auf.-                  X X       6\nschmelzvorgangs bei Pul-\nver, Granulat und Folien,\ndes Schweißvorgangs bei\nFolien und der Abhängig-\nkeit der Verarbeitungsbe-\ndingungen von der Form\nder Ausgangsstoffe\nbb) Berechnen der Rohstoff-\nmenge für eine Tafel ge-\nwünschter Dicke\ncc) Steuern des Preßdruckes\nbeim Aufheizen und Ab-\nkühlen\ndd) Steuern der Werkzeugtem-\nperatur bei dicken Blöcken\nzur Vermeidung von Luft-\neinschlüssen und Vakuo-\nlen\nee) Kenntnisse der Abhängig-\nkeit der Aufheiz- und Ab-\nkühlzeiten von der Block-\ndicke und der Wärmeleit-\nfähigkeit der Formmasse","1080                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nzu vermitteln\nLfd      Teil des Ausbildun~s-                                                                   zeitliche\nzu vermittelnde Fertigkeiten      im Ausbildungs-\nRichtwerte\nNr.          berufsbildes                     und Kenntnisse                 halbjahr\nin Monaten\n1 1 2 1 3  1 4 1 5 1 6\n1                2                                 3                            4                  5\nff) Einstellen der vorgegebe-\nnen     Verarbeitungsbedin-\ngungen\ngg) Einfahren und Betreiben\nder Anlage\n7  Nachbearbeiten der           a) Formteile:\nErz~ugnisse                      aa) Entgraten, Schleifen, Boh-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3                     ren\nBuchstabe g)\nbb) Kleben\ncc) Konfektionieren                                X X         1\nb) Tafeln und Blöcke:\naa) Formatsägen, Aufrauhen\nbb) Prägen,Drucken\ncc) Konfektionieren\n8  Kenntnisse der               Kontrolle des maschinellen und\nFertigungsvorschriften       stofflichen Teiles entsprechend\nund der Kontrollen           den einschlägigen Normen                               X X         1\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3\nBuchstabe h)\nD. Fachrichtung Spritzgießen:\n1  Kenntnisse der               a) Typen und Verarbeitungseigen-\nWerkstoffe                       schatten der Werkstoffe\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 4\nb) Sondereinstellungen der Werk-\nBuchstabe a)\nstoffe, insbesondere schlagfest,\nschwerentflammbar, wärmesta-\nbilisiert, UV-stabilisiert, anti-\nstatisch\nc) Polyolefine\nd) Polyvinylverbindungen\ne) Polystyrol und Copolymere\nf) Polyamide\nX   X         1/2\ng) gesättigte Polyester, insbeson-\ndere Polycarbonat und Poly-\näthylenterephthalat\nh) Polyacetale\ni) Cellulosekunststoffe\nk) Thermoplaste mit gummi-ela-\nstischen Eigenschaften\n1) Phenoplaste\nm) Aminoplaste\nn) ungesättigte Polyesterharze\no) Epoxidharze","Nr. 46  Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1976                          1081\nzu vermitteln     zeitliche\nLfd.        Te.il des Ausbildungs-           zu vermittelnde Fertigkeiten      im Ausbildungs-   Richtwerte\nNr.              berufsbildes                     und Kenntnisse                  halbjahr      in Monaten\n1 J2J3J4l5l\n- - - - , - - - - - - ···•··-·······-------1-----------------1----'-----'---'-----'--\n6\n4               5\n2     Kenntnisse der Hilfsstoffe     a) Typengruppen und Verwen-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 4                  dungszwecke der Hilfsstoffe\nBuchstabe b)                   b) Farbstoffe\nc) Stabilisatoren                                    X X\nd) Gleitmittel\ne) Füll- und Verstärkungsstoffe\nf) Trennmittel\ng) Treibmittel\n3     Kenntnisse des Förderns        a) Transport pulver- und granu-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 4                  latförmiger Werkstoffe\nBuchstabe c)                   b) Schnecken-, Band- und pneu-                       X X          ½\nmatische Förderer\nc) Gefahren beim Fördern pulver-\nförmiger Stoffe\n4     Kenntnisse des                 a) Vorgang des        Mischens mit\nAufbereitens                       Heiz-, Kühl-      und Innenmi-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 4                  schern\nBuchstabe d)\nb) Granulierung mit Strang- und                      X X          ½\nN aßgranulatoren\nc) Trocknung\nd) Dosierung\n5     Kenntnisse der                 a) mechanische und hydraulische\nVerarbeitungsmaschinen             Verarbeitungsmaschinen ein-\nund -werkzeuge                     schließlich der vor- und nach-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 4                  geschalteten Aggregate\nBuchstabe e)                   b) spritzseitige Elemente, insbe-\nsondere Kolben, Zylinder, Tor-\npedos, Schnecken, Stauringe,\nDüsen, Vorplastifizierungsma-\nschinen, Heiz- und Kühlsyste-\nme, sowie schließseitige Ele-\nmente, insbesondere Antriebe,\nGetriebe und Verriegelungen\nc) Olkreislauf mit Pumpen, Rohr-                     X X\nleitungssysteme, Steuerantrie-\nbe, Hydraulikmotoren, Druck-\neinstell- und Uberwachungsor-\ngane\nd) Sondermaschinen, insbesondere\nMehrstationen- und Schaum-\nspritzgießmaschinen","1082                                                   Bundesgeselzbl.att„ Jahrgang 1976, TeH [\nzu vermitteln\nUd.              TeH des Ausbildungs•                    1                                                                    zeitliche\nzu vermiUelnde Fertigkeiten            im Ausbildungs-\nNr .\n!\nRichtwerte\nhernfsbUdes                                  und Kenntnisse                      halbjahr\nin Monaten\n1 i 2/314[51 6\n1\nn   \"j---- ··-····---·------- ---------~-- -·-·····-\nz                                   .J\n1\n4               5\n1\ne) Bau-Elemente der Spritzgieß-                      1\nwerkzeuge,, insbesondere fonn-\n1        gebende Elemente, Führungsar-            1\n1        ten, Auswerfer-Elemente, Kühl-           1\nsysteme Entlüftungs- und An-\n11\nguß arten, Kernzüge, einfallen-\ni\nde Kerne und geschleppte\nWerkzeuge                            1\n6       Spritzgießen                                         a) Kenntnisse des Einflusses der\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 4                                        Temperaturführung auf das\nBuchstabe f)                                             Verhalten des Werkstoffes in\nder Maschine und der Anguß-\nart auf die Temperatur der\nSchmelze\nb) Kenntnisse des Einflusses der\nVerarbeitungsbedingungen,\ninsbesondere der Düsenausfüh-\nrung, der Einspritzgeschwin-\ndigkeit, des Werkzeuginnen-\ndruckes, der Nachdruckhöhe\nund -zeit und der Werkzeug-\ntemperatur, auf die Güte der\nArtikel\nc) Kenntnisse des Einflusses der\nGleit- und Trennmittel auf die\nGüte der Artikel\nd) Einbauen und Anschließen der\nWerkzeuge an die Temperier-\nund Steuergeräte, Prüfen der\nMaschine auf gleichmäßige\nHolmenspannung, Erproben ih-                          X X       7\nrer Funktion im Trockenlauf\nund Einstellen des optimalen\nSpritzzyklus unter Beachtung\n1\nder vorgegebenen Verarbei-\ntungsbedingungen,         Einfahren\nder Maschine und Nachregulie-.\nren der Maschinen-Einstell da-\nten bis zum Beharrungszustand\ne) Betreiben der Spritzgießmaschi-\nnen einschließlich der Schaum-\nspri tzgießmaschinen\nf) Kenntnisse der Maßnahmen zur\nVermeidung von Fertigungs-\nfehlern,     insbesondere       von\nFließnähten, Schlierenbildung,\nSchallplatteneffekt, Wolkenbil-\ndung, Apfelsinenhaut, Glanzzo-\nnen, Gratbildung, Schwimm-\nhäuten,            Lufteinschlüssen,\nBrandstellen, Ziehriefen und\nKernversatz","Nr. 46 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1976                              1083\nzu vermitteln\nzeitliche\nLfd.       Teil des Ausbildungs-                   zu vermittelnde Fertigkeiten        im Ausbildungs-\nRichtwerte\nNr.             berufsbildes                              und Kenntnisse                  halbjahr       ~l.n Monaten\n1 J2J3l4l5l6\n1                   2                                           3                           4                   5\n7   Nachbearbeiten der                      a) Nachspannen,         Konditionieren,\nErzeugnisse                                 Tempern\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 4\nb) Ionisieren\nBuchstabe g)                                                                                  X X           1\nc) Kleben, Schweißen\nd) Fräsen, Bohren, Entgraten\ne) Prägen, Drucken,Lackieren\n-\n8   Kenntnisse der                          Kontrolle des maschinellen und\nFertigungsvorschriften                  stofflichen Teiles entsprechend\nund der Kontrollen                      den einschlägigen Normen                              X X           1\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 4\nBuchstabe h)\nE. Fach r i c h tun g I-1 e r s t e 11 e n v o n H oh 1k ö r p e r n :\n1   Kenntnisse der                          a) Typen und Verarbeitungseigen-\nWerkstoffe                                  schaften der Werkstoffe\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 5\nb) Sondereinstellungen der Werk-\nBuchstabe a)\nstoffe, insbesondere schlagfest,\nschwerentflammbar, wärmesta-\nbilisiert, UV-stabilisiert, anti-\nstatisch\nc) Polyolefine\nX X             ½\nd) Polyvinylverbindungen\ne) Polystyrol und Copolymere\nf) Polyamide\ng) gesättigte Polyester, insbeson-\ndere Polycarbonat und Poly-\näthylenterephthalat\nh) Polyacetale\n2   Kenntnisse der Hilfsstoffe              a) Typengruppen und Verwen-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 5                           dungszwecke der Hilfsstoffe\nBuchstabe b)                            b) Farbstoffe\nc) Stabilisatoren\nd) Gleitmittel                                        X X             ½\ne) Füll- und Verstärkungsstoffe\nf) Trennmittel\ng) Treibmittel\nh) Reak ti onsmi ttel\n3   Kenntnisse des Förderns                 a) Transport pulver- und granulat-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 5                           förmiger Werkstoffe\nBuchstabe c)","1084                           Bundesgesetzblatt,             1976, TeH I\nzu vermitteln       zeitliche\nUd.     Terl des Ausbddun~r~-          zu vermittelnde Fertigkeiten        im Ausbildunqs-     Richtwerte\nNr.          hcrufsbildes                    und Kenntnisse                    halbj ahr ~\nin Monaten\n1 1 2 1 3 1 4 1 5 1 6\nb) Schnecken-,, Band- und pneu-\nmatische Förderer                                  X X\nc) Gefahren beim Fördern\nförmiger Stoffe\n4  Kenntnisse des               a) Vorgang      des   Mischens mit\nAufbereitens                     Heiz-,, Kühl-     und Innenmi-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 5                schern\nBuchstabe d)1\nb) Granulierung mit Strang- und                         X             i/2\nNaßgranulatoren\nc) Mahlun,g\nd) Trocknung\n5  Kenntnisse der               a) Hohlkörperblasanlagen,, Plasti-\nVerarbeitungsm.asdünen           fiziermaschinen„      Ein-     und\nund -werkzeuge                   Zweischneckenextruder sowie\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 5                besondere Einschneckenextru -\nBuchstabe e)                     der für die Verarbeitung pul-\nverförmiger Polyolefine\nb) Extrusionswerkzeuge:         Spritz-\nköpfe mit zentralem und seitli-\nchem Masse-Eintritt,, Mehrfach-\nSpritzköpfe\nc) Elemente der Hydraulikanlage:\nPumpen, Akkus, Rohrleitungs-\nsysteme,, Steuerventile, Druck-\nzylinder, Druck-, Einstell- un.d\nUberwachungsorgane\nd) Hohlkörperblasmaschinen .:\naa) mit kontinuierlichem Mas-\nseaustritt                                         X\nbb) mit      diskontinuierlichem\nMasseaustritt:         Schub-\nschnecken- und -zylinder-\nmaschinen, Maschinen mit\nAkku-Spritzkopf„      Tauch-\nblasmaschinen\ne) besondere Einrichtungen an\nHohlkörpermaschinen: automa-\ntische    Düsenspaltverstellung\nund Butzenabtrennung,,\nSchlauchspreizdorne\nf) Mehrstationenmaschinen\ng) Streckblasmaschinen\nh) Blaswerkzeuge\ni) Spritzblasmaschinen\nk) Spritzblaswerkzeuge","Nr. 46 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1976                                             1085\nzu vermitteln            zeitliche\nLfd.       Teil des Ausbildunqs-                   zu vermittelnde Fertigkeiten                 im Ausbildungs-          Richtwerte\nNr.              berufshildes                              und Kenntnisse                             halbjahr\nin Monaten\n- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - ' - - ~1-1-2' -1 -\n3 -1 '4- -\n1 5 1 6\n--'---l-----\n4\n6     1-Ierstellen von                      a) Extrusionsblasen von Hohlkör-\nHohlkörpern                               pern:\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 5                         aa) Montieren der Spritzköpfe\nBuchstabe f)                                    und der Werkzeuge\nbb) Kenntnisse des Einflusses\nder      Verarbeitungsbedin-\ngungen, insbesondere der\nZylinder- und der Spritz-\nkopftemperaturführung,\nder          Düsenaustrittsge-\nschwindigkeit, der Spalt-\nweite der Düse, der Werk-\nzeugschließgeschwindig-\nkeit, des Blasdruckes und\nder Kühldauer, auf die in-\nnere und äußere Oberflä-\nchenbeschaffenheit und\nWanddickenverteilung so-\nwie auf die Beschaffenheit\nder Fließ- und Schweiß-\nnähte der Hohlkörper\ncc) Einstellen der optimalen\nVerarbeitungszyklen unter\nBeachtung der vorgegebe-\nnen      Verarbeitungsbedin-\ngungen\ndd) Betreiben der Anlage\nee) Kenntnisse der Maßnah-\nmen zur Vermeidung von\nFertigungsfehlern\noder\nb) Spritzblasen von Hohlkörpern:\naa) Montieren der Spritzblas-\nwerkzeuge und Einrichten\nder Spritzblasmaschine\nbb) Kenntnisse des Einflusses\nder      Verarbeitungs bedin-\ngungen, ins besondere der\nZylinder- und der Heißka-\nnaltemperatur, der Tempe-\nrierung       des      Vorform-\nlings, der Düsengeometrie\nund der Einspritzgeschwin-\ndigkeit sowie des Blas-\nwerkzeugs, auf den Blas-\nvorgang und die Wanddik-                                     X X         1\nkenverteilung im Fertigteil\ncc) Kenntnisse des Zusammen-\nhangs zwischen der Wand-\ndicke und der Wanddik-\nkenverteilung des Vor-\nformlings und des Fertig-\nteils","1086                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nzu vermitteln\nLfd.     Teil des Ausbildungs-          zu vermittelnde Fertigkeiten                         zeitliche\nim Ausbildungs-\nNr.           berufsbildes                                                                 Richtwerte\nund Kenntnisse                  halbjahr\nin Monaten\n11213l4Jsl6\n4\ndd) Kenntnisse des Einflusses\ndes Längs- und Querreck-\nverhältnisses sowie der\nAufblasgeschwindigkeit\nauf die Fertigteileigen-\nschaften\nee) Betreiben der Anlage\nff) Kenntnisse der Maßnah-\nmen zur Vermeidung von\nFertigungsfehlern\noder\nc) Rotationsgießen von Hohlkör-\npern:\naa) Einrichten der Rotations-\ngießanlage\nbb) Kenntnisse des Einflusses\nder    Verarbeitungsbedin-\ngungen, insbesondere der\nHeiztemperatur, Heizzeit,\nWerkzeugdrehzahl          und\nKühlzeit, auf die innere\nund äußere Oberflächenbe-\nschaffenheit und Wanddik-\nkenverteilung sowie auf\ndie Schlagzähigkeit\ncc) Einstellen der optimalen\nVerarbeitungszyklen unter\nBeachtung der vorgegebe-\nnen    Verarbeitungsbedin-\ngungen\ndd) Betreiben der Anlage\nee) Kenntnisse der Maßnah-\nmen zur Vermeidung von\nFertigungsfehlern\n1   Nachbearbeiten der           a) Butzenabtrennen,        Schweißen,\nErzeugnisse                      Kleben\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 5                                                                 X X       1\nb) Drucken\nBuchstabe g)\nc) Konfektionieren\n8   Kenntnisse der               Kontrolle des maschinellen und\nFertigungsvorschriften       stofflichen Teiles entsprechend\nund der Kontrollen           den einschlägigen Normen                             X X       1\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 5\nBuchstabe h)","Nr. 46    Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1976                           1087\nF. Fach r ich tun g B es chic h t e n fl ex i b 1er Träger bahnen :\nzu vermitteln      zeitliche\nLfd.     Teil des Ausbildungs-              zu vermittelnde Fertigkeiten      im Ausbildungs-   Richtwerte\nNr.           berufsbildes                        und Kenntnisse                  halbjahr      in Monaten\n1 l21314151       6\n1                 2                                      3                          4                5\n1   Kenntnisse der                   Werkstoffe: Gruppen, Typen, Ver-\nWerkstoffe                       arbeitungseigenschaften und Son-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 6                dereinstell ungen:\nBuchstabe a)\na) Kunststoffe:\naa) PVC weich\nbb) Polyacrylate\ncc) lineare Polyurethane\nX  X         ½\ndd) Silicone\nb) Trägerbahnen aus Natur- und\nSynthesefasern:\naa) Gewebe\nbb) Gewirke\ncc) Vliese\n2   Kenntnisse dN Hilfsstoffe       a) Typengruppen und Verwen-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 6                   dungszwecke der Hilfsstoffe\nBuchstabe b)\nb)  ·weichmacher, Extruder\nc) Lösungsmittel\nd) Füllstoffe                                         X  X         ½\ne) Pigmente\nf) Stabilisatoren\ng) T extilhilf smi ttel\nh) Treibmittel\n3   Kenntnisse des Förderns         a) Transport pulverförmiger, flüs-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 6                   siger und pastöser Werkstoffe                     X  X        ½\nBuchstabe c)\nb) hydraulische und pneumatische\nFörderung\n4   Aufbereiten                     a) Mischen        mit    Rührwerken,\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 6                   Mischknetern,          Schaufelmi-\nBuchstabe d)                        schern und Mischwalzwerken\nb) Homogenisieren, Dosieren\nX  X       1112\nc) Kenntnisse des Vorbereitens\nvon Geweben, Gewirken oder\nVliesen zur Beschichtung, ins-\nbesondere durch Entschlichten,\nBleichen, Färben und Trocknen\n5   Kenntnisse der                  a) Anlagen zum Beschichten von\nVerarbeitungsmaschinen              Trägerbahnen nach dem Rakel-\nund Nachfolge-                      verfahren\nEinrichtungen                   b) Anlagen zum Beschichten von                        X  X       1\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 6                   Trägerbahnen nach dem Ka-\nBuchstabe e)                        schier- und Umkehrverfahren\nc) Sonderanlagen,        insbesondere\nFlammkaschieranlagen","1088                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nzu vermitteln\nzeitliche\nLfd.     Teil des Ausbildungs-         zu vermittelnde Fertigkeiten       im Ausbildungs-\nRichtwerte\nNr.           berufsbildes                   und Kenntnisse                   halbjahr\nin Monaten\ntl2IJl4ISl6\n6   Beschichten flexibler        a) Rakelverfahren:\nTrägerbahnen                    aa) Vorbereiten der Anlage\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 6                    und      Einregulieren    der\nBuchstabe f)                         Streichdicke unter Berück-\nsichtigung der Pastenvis-\nkosität\nbb) Einstellen der Geschwin-\ndigkeit der Trägerbahnen\nund des Messerspaltes,\nEinregulieren des Heizka-\nnals und Steuern des Auf-\nschäumvorganges\nb) Kaschierverfahren:\nVorbereiten der Anlage, Auf-\ntragen des Klebstoffes oder der\nKunststoffpaste auf die Folie,                    X X       6\nEinstellen der Druckwalzen\nund Einregulieren des Heizka-\nnals\nc) Umkehrverfahren:\nVorbereiten der Anlage, Auf-\ntragen der Paste auf die Mit-\nläuferbahn, Einfahren der Trä-\ngerbahn in die Paste sowie Ein-\nregulieren des Heizkanals und\nder Kühlwalze\nd) Flammkaschierverf ahren:\nVorbereiten der Anlage, Schä-\nlen des Schaumkunststoffes,\nEinregulieren der Druckwalzen\nund der Wärmezufuhr sowie\nKaschieren\n1   Nachbearbeiten der           a) Aufbringen von Schlußstrichen\nErzeugnisse                                                                       X X\nb) Drucken, Prägen, Lackieren\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 6\nBuchstabe g)\n8   Kenntnisse der               Kontrolle des maschinellen und\nFertigungsvorschriften       stofflichen Teiles entsprechend\nund der Kontrollen           den einschlägigen Normen                             X X\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 6\nBuchstabe h)","Nr. 46---- Tag der Ausgabe: Bonn,, den 28. AprH 1976                                                              1089\nG.. Fachrichtung Verstti]kcn:\n1      zu vermitteln                  zeitliche\nUd.      Teii des AusbiMm7i~]S·      1\n;      zu vernüUelnde Fertigkeiten                          !    im Ausbildungs-                Richtwerte\nNr.           bernfsbi!des                         tm1d Kenntnisse                                           halbjahr                in Monaten\n1121314l516\n---1,-- - - - - - - - - - - - 1 1 -- - - - - - - - - - - - - - - - - l - - - - ' - - - ' - - - - ' - 4 - . : . . . . . . . . _ _ : _ - 1 - - - 5 - - -\nJ\n1                 2                1                        3\nKenntnisse der                    Gruppen und Typen der Werkstof-\nVVerkstoffe                       fe:    Verarbeitungseigenschaften;\n(§ 3 Abs, 2 ~h. 7                 SondereinsteHungen, insbesondere\nBuchstabe a)                      Hchtbeständig und flammwidrig:\na) Harze:\naa) ungesättigte                Po]yester-\nharze\nbb) Epoxidharze\nh) Verstärkungsmateriahen:                                                          X X\naa) foserförmige             Verstärkun-\ngen, insbesondere Stränge\nund StapeJfasern aus Glas-\nfasern\nbb) flächige           Verstärkungen,\ninsbesondere                Glasfaser-\nmatten und -gewebe sowie\nMatten und Vliese aus\nChemiefasern\n2,  Kenntnisse der Hrnsstoffe         ai) Typengruppen und Verwen-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1                     dungszwecke der HHfsstoffe\nBuchstabe b)\nb) Reaktionsmatel\nc) FüUstoffe\nd) Farbstoffe und Pigmente\nX X\n1\ne) Thixotropiemittel\nf) Trennmittel\ng) Lösungs- und Reinigungsmitte]\nJ  Kenntnii.sse des Lagerns          a) Lagerräume für Reaktionshar-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 7                     ze, Reaktionsmittel und Ver-\nBuchstabe c)                          stärkungsmaterialien                                                             X   X\nb) Khmatisienmg, Belüftung\nAufbereiten                       a) Arbeiten mit Mischmaschinen,\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1                     Rührwerken und Handrührge-\nBuchstabe d)                          räten, Waagen, Meßbechern,\nPipetten sowie Schneidgeräten\nfür Verstärkungsmaterialien\nb) He,rstellen von Harzansätzen\nfür Laminate, Feinschichten,                                                     X X\nKlebverbindungen,                 Preßteile\nund Wickelkörper\nc) Herstellen der Verstärkungszu-\nschnitte mit und ohne Schablo-\nne","1090                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nzu vermitteln     zeitliche\nUd.         Teil des Ausbildunqs-                 zu vermittelnde Fertigkeiten         im Ausbildungs-   Richtwerte\nNr.             bcrulsbildes                           und Kenntnisse                      halbjahr     in Monaten\n- - - - - - - - - - - - - - - - - - l - - - - - - - - - - - - - l - 1 ~ 1 _ 2 - ' - l 3 - - ' - l 4__\nI_S~l_6_1----\n5      Kenntnisse der                      a) Handlaminieren: Geräte für das\nVerarbeitungsmaschinen                 Verdichten        der    Laminate,\nund -werkzeuge                         Faserharzspritzmaschinen, ein-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 7                      teilige Werkzeuge für das\nBuchstabe e)                           Handlaminieren und das Faser-\nharzspritzen sowie Werkzeuge\nfür die Anwendung des Nieder-\ndruckverfahrens\nb) maschinelles Verarbeiten: me-\nchanisch-hydraulische Pressen,\nWickelanlagen, Schleuderanla-\ngen einschließlich der Tränk-                         X X\nund Dosiereinrichtungen, Anla-\ngen zum Herstellen von Well-\nbahnen und          Profilen    ein-\nschließlich der Zusatzeinrich-\ntungen, insbesondere Tränkein-\nrichtungen, Kettenbäume, Här-\ntestrecken, Abzugs- und Auf-\nwickelvorrichtungen,          sowie\nAnlagen zum Formschäumen\nverstärkter Polyurethane ein-\nschließlich der Zusatzeinrich-\ntungen\n6      Verstärken                          a) Handlaminieren und Faserharz-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 7                      spritzen:\nBuchstabe f)                           aa) Vorbereiten der Werk-\nzeuge und Geräte, Lami-\nnieren, Verdichten, Härten,\nTempern, Entformen\nbb) Herstellen von Apparate-\nund Anlagenteilen, insbe-\nsondere höherer Schwie-\nrigkeitsgrade, durch Hand-\nlaminieren und Faserharz-\nspritzen\ncc) Kombinieren        verstärkter\nKunststoffe mit anderen\nmetallischen und nichtme-\ntallischen Werkstoffen\ndd) Herstellen ein- oder zwei-\nteiliger Werkzeuge aus\nverstärkten Kunststoffen\noder\nb) Pressen       glasfaserverstärkter\nKunststoffe:\naa) Vorbereiten der Pressen\nbb) Einregulieren von Tempe-\nratur, Druckverlauf und\nHärtezeit (Schließzeit)\ncc) Dosieren der Preßmasse                           X X       6\ndd) Prüfen der Preßmasse\nee) Bedienen der Presse\nff) Einrichten und Umrüsten\nder Presse","Nr. 46 Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1976                              1091\nzu vermitteln       zeitliche\nLfd.     Teil des Ausbildun9s-          zu vermittelnde Fertigkeiten        im Ausbildungs-\nRichtwerte\nNr.           berufsbildes                    und Kenntnisse                    halbjahr        in Monaten\n1 1 2 1 3 1 4 1 5 1 6\n4\noder\nc) Wickeln       glasfaserverstärkter\nKunststoffe:\naa) Vorbereiten der Wickelma-\nschinen, Tränkeinrichtun-\ngen und Wickeldorne\nbb) Einstellen der Umfangsge-\nschwindigkeit des Wickel-\ndorns, des Wickelwinkels\nund der Fadenspannung\ncc) Wickeln, Härten, Entfor-\nmen, Tempern\ndd) Umrüsten der Anlage\noder\nd) Herstellen von Wellbahnen\nund Profilen:\naa) Vorbereiten der Anlage\nbb) Einregulieren der Ziehge-\nschwindigkeit       und    der\nTemperatur in der Härte-\nstrecke\ncc) Einbringen der Glasfaser-\nverstärkung\ndd) Tränken der Verstärkung,\nHärten, Tempern\n7   Nachbearbeiten der           a) Spanendes Bearbeiten nach\nErzeugnisse                     verschiedenen Verfahren\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 7\nb) Polieren, Lackieren\nBuchstabe g)\nc) Ausführen von          Reparaturen                   X X\nund Kleben\nd) Montieren von Apparate-, An-\nlage- und Rohrleitungsteilen\n8   Kenntnisse der               Kontrolle des maschinellen und\nFertigungsvorschriften       stofflichen Teiles entsprechend\nund der Kontrollen           den einschlägigen Normen                                X   X\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 7\nBuchstabe h)\nH. Fachrichtung Schäumen:\n1  Kenntnisse der               a) Typen,        Ver ar bei tungseigen-\nWerkstoffe                       schatten und Sondereinstellun-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 8                gen der Werkstoffe\nBuchstabe a)                                                                         X   X         1/2\nb) Polyurethane\nc) Phenolharz\nd) Polystyrol","1092                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, TeH [\nzu vermitteln      zeitliche\nLfd,               Ted des Ausbildunqs-                  zu vermittelnde Fertigkeiten       im Ausbildungs-   Richtwerte\nNL                              berufsbildes                   und Kenntnisse                   halbjahr      in Monaten\n--    ---·-----·--·-·--··-···-··---\n1 12131415!       6\n1                                   2                                3                            4                5\n!   1\n2       Kenntnisse de-r Hilfsstoffe               a)                    und    Verwen-\n( § 3 Abs . 2 Nr. 8                           dungszwecke der Hilfsstoffe\nBuchstabe b)\nb) Dispergatoren\nc) Stabilisatoren                                     X X          1/2\nd) Treibmittel\ne) Farbstoffe\nf) Reaktionsmittel\n3       Kenntnisse des Förderns                   a) Transport flüssiger Harze und\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 8                             Reaktionsmittel\nBuchstabe c)\nb) Transport        granulatförm:i.ger\nWerkstoffe                                        X X          1/a\nc) Maschinen und Einrichtungen\nfür die hydraulische und pneu-\nmatische Förderung der Werk-\nstoffe\n4       Kenntnisse des                            a) Herstellung von Harzansätzen\nAufbereitens\nb) Einfärbung expandierbaren Po-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 8\n,,     lystyrols                                   1\nX X          1/2\nBuchstabe d)\nc) Vorgang des Mischens mit\nKnet- und Trommelmischern\n5       Kenntnisse der                            a) Pol yurethanschaum:\nVerarbeitungsmaschinen                        aa) Mischkammern mit mecha-\nund -werkzeuge                       1\nnischen       Mischorganen,\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 8                                  Turbulenzmischkammern\nBuchstabe e)                                  bb) Blockschäumanlagen\ncc) Anlagen zum kontinuierli-\nchen Schäumen von Tafeln\ndd) Maschinen und Geräte für\nintermittierenden Schaum-\neintrag, Werkzeuge\nee) Vorschäumungsgeräte mit\nDruckluftförderung,\nSchaumsprühgeräte\nff) Vorschäumungsgeräte mit\nmechanischer Förderung\ngg) Injektionsmischaggregate\nhh) Zylinderschäumgeräte\nii) Geräte zum Aufschäumen\nvon Polyurethan auf Rota-\ntionskörper\nb) Phenolharzschaum:\naa) Geräte und Anlagen zum\nWiegen, Messen und Mi-\nsehen                               -\nbb) Werkzeuge und Härteöfen","Nr. 46 Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1976                         1093\n-·-----------------------------------,----------:------\nzu vermitteln     zeitliche\nUd.     Teil des Ausbildungs-         zu vermittelnde Fertigkeiten       im Ausbildungs-   Richtwerte\nNr.          berufsbildes                    und Kenntnisse                  halbjahr      in Monaten\n11213141516\n4\ncc) Maschinen und Anlagen\nzum         kontinuierlichen\nSchäumen\ndd) Dosier- und Mischeinrich-\ntungen\nX  X       1\nee) Auftragsvorrichtungen\nff) beheizte Doppelbandpres-\nsen\nc) Polystyrolschaum:\naa) kontinuierliche Vorschäu-\nmer\nbb) diskontinuierliche        Vor-\nschäumer\ncc) Sondervorschäumer, insbe-\nsondere Band- oder hori-\nzontale Trommel vorschä u-\nmer\ndd) Blockformen zum Herstel-\nlen von Platten\nee) kontinuierlich arbeitende\nPlattenschäumanlagen\nff) Anlagen zum Herstellen\neinzelgeschäumter Platten\ngg) Maschinen zum Herstellen\nvon Formteilen mit direk-\nter Heizung und Bedamp-\nfung\nhh) Maschinen mit indirekter\nHeizung und direkter Be-\ndampfung für dünnwan-\ndige Formteile\n6  Schäumen                     a) Polyurethanschaum:\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 8               aa) kontinuierliches      Fertigen\nBuchstabe f)                         von Blöcken, Einregulieren\nder Mischkammern, der\nHin- und Herbewegung der\nKammern und des Vor-\nlaufs der Wanne, Einstel-\nlen des Schrägstellwinkels,\nEingeben des Reaktionsge-\nmisches, Ablängen und\nStapeln\nbb) kontinuierliches Schäumen\nvon Tafeln, Einregulieren\nder Mischkammern, Ein-\nstellen des Abstandes der\nGeschwindigkeit des Dop-\npelbandes, Eingeben des\nReaktionsgemisches,       Ab-\nlängen und Stapeln","1094                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\n1                                                                    zu vermitteln    zeitliche\nLfd.   Teil des Ausbildungs-         zu vermittelnde Fertigkeiten       im Ausbildungs-   Richtwerte\nNr.         berufsbildes                    und Kenntnisse                  halbjahr     in Monaten\n11213141516\n4               5\ncc) Fertigen von Formteilen\nund Füllen von Hohlräu-\nmen durch intermittieren-\nden Schaumeintrag unter\nBenutzung von Geräten\nmit mechanischer und mit\nDruckluftförderung,,      Ein-\nstellen der Fördermenge,\nFüllen    der    Werkzeuge\noder des Hohlraumes oder\nBesprühen von Fläch_en\ndd) Injektionsschäumen: Ein-\nstellen der Fördermenge\nbei vollautomatisch arbei-\ntenden Geräten und der\nFüll- und Taktzeiten\nee) Kenntnisse der Herstellung\nvon Rundlingen oder auf-\ngeschäumten        Schichten\nund sonstigen Sonderver-\nfahren\noder\nlb) Phenolharzschaum:\naa) diskontinuierliches Schäu-\nmen, Abwiegen und Ab-\nmessen der Komponenten,\nMischen der Komponenten\nnach vorgegebener Rezep-\ntur, Eingießen der schäum-\nfähigen Mischung in die\nWerkzeuge, Aufschäumen\nund Härten mit und ohne                      X X       '1\nWärmezufuhr\nbb) kontinuierliches Schäumen,\nEichen und Einregulieren\nder Dosier- und Fördervor-\nrichtungen, Einstellen und\nPrüfen der Temperatur in\nder Härtestrecke, Inbe-\ntriebnehmen der aufge-\nheizten Anlage nach den\nArbeitsvorschriften\noder\nc) Polystyrolschaum.:\naa) diskontinuierliches      Vor-\nschäumen mit Druck, Ein-\nstellen des Schüttgewich-\ntes und des Durchsatzes\nmit Einwaage und Druck\nim Vorschäumer, Kontrol-\nlieren des Schüttgewichtes\nbeim Austrag","Nr. 46 Tag der Aus~Jabe: Bonn, den 28. April 1976                         1095\nzu vermitteln    zeitliche\nLfd.     Teil des Ausbildun9s-         zu vermittelnde Fertigkeiten        im Ausbildungs-\nNr.           berufsbildes                    und Kenntnisse                                 Richtwerte\nhalbjahr\nin Monaten\n---,------------- 1------------------,---------,-----                     1121314[516\n4\nbb) kontinuierliches Vorschäu-\nmen ohne Druck, Einstel-\nlen des Schüttgewichtes\ndurch Dampf- und Mate-\nrialdurchsatz und Uber-\nlaufhöhe, Kontrollieren des\nSchüttgewichtes beim Aus-\ntrag\ncc) diskontinuierliches       Auf-\nschäumen von Tafeln, Be-\nschicken des Blockwerk-\nzeuges mit vorgeschäum-\ntem und zwischengelager-\ntem Material, Bedampfen\nnach       Arbeitsvorschrift,\nEntformen, Lagern\ndd) kontinuierliches Aufschäu-\nmen von Tafeln, Anheizen\nund     Einregulieren     des\nBandlaufs, Spannen der\nperforierten Stahlbänder,\nBeschicken der Anlage mit\nvorgeschäumtem und zwi-\nschengelagertem Material,\nAbstimmen der Bandge-\nschwindigkeit      und    des\nDampfdruckes, Ablängen\nund Stapeln der Tafeln\nee) Herstellen von Formteilen,\nEinfahren der Maschine,\nEinstellen    des     Dampf-\ndurchsatzes, des maxima-\nlen Dampfdruckes,         de,r\nWasserkühlzeit und der\nVorheizzeit, Einstellen der\nDruckhaltezeit an Maschi-\nnen mit direkter Heizung\nund Bedampfung, Entfor-\nmen\n7   Nachbearbeiten der           a) Polyurethanschaum:\nErzeugnisse                     aa) vertikales und horizontales\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 8                    Schneiden, Ablängen, Be-\nBuchstabe g)                         säumen, Zuschneiden, Pro-\nfilschneiden\nbb) Kaschieren, Nähen,\nSchweißen,\ncc) Stanzen, Drehen, Hobeln,\nBohren, Schleifen\ndd) Beflocken, Drucken\nb) Phenolharzschaum:\naa) Besäumen und Zuschnei-\nden von Blöcken und Ta-                       X X\nfeln\nbb) Fräsen","1096                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nzu vermitteln      zeitliche\nLfd.     Teil des Ausbildungs-         zu vermittelnde Fertigkeiten       im Ausbildungs-    Richtwerte\nNr.           berufsbildes                    und Kenntnisse                  halbjahr      in Monaten\n1 121314151       6\n1                2                                3                            4                5\ncc) Kleben\ndd) Oberflächenbeschichten\nc) Pol ystyrolschaum:\naa) Besäumen und Auftrennen\nder Blöcke mit Glühdraht\noder mit Sägen\nbb) Trocknen der Formteile\ncc) Drucken im Siebdruckver-\nfahren, Beflocken, Lackie-\nren\n8   Kenntnisse der               Kontrolle des maschinellen und\nFertigungsvorschriften       stofflichen Teiles entsprechend                      X X        1\nund der Kontrollen           den einschlägigen Normen\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 8\nBuchstabe h)\n-"]}