{"id":"bgbl1-1976-44-1","kind":"bgbl1","year":1976,"number":44,"date":"1976-04-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/44#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1976-44-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1976/bgbl1_1976_44.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher","law_date":"1976-04-09T00:00:00Z","page":1013,"pdf_page":1,"num_pages":14,"content":["1013\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                         Z 1997 A\n1976                    Ausgegeben zu Bonn am 23. April 1976                                                                                                 Nr. 44\nTag                                                         Inhalt                                                                                         Seite\n9. 4. 76  Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 1013\n9. 4. 76  Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    1027\n8. 4. 76  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 24 Abs. 2 1. Halbsatz der Gewerbeord-\nnung in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 5 der Gewerbeordnung in der\nFassung des Gesetzes zur Änderung der Titel I bis IV, VII und X der Gewerbeordnung\nvom 29. September 1953) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1040\n7100-1\n8. 4. 76  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu Artikel 135 Satz 2 der Verfassung des\nFreistaates Bayern in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Artikels 135 vom\n22. Juli 1968 und Artikel 7 Abs. 1 Satz 1 des Volksschulgesetzes in der Fassung des Än-\nderungsgesetzes vom 13.Dezember 1968) . .. . . . . . . . . ...... .. ... . . ... . . . . . . . . .. . .. . . . ..                                  1040\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 22 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       1041\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             1041\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Uhrmacher\nVom 9. April 1976\nAuf Grund des § 25 Abs. 1 des Berufsbildungsge-                                                                               §3\nsetzes vom 14. August 1969 (Bundesgesetzbl. I                                                                    Ausbildungsdauer\nS. 1112), zuletzt geändert durch § 11 des Strafrechts-\nreform-Ergänzungsgesetzes vom 28. August 1975                                     Die Ausbildung dauert drei Jahre.\n(Bundesgesetzbl. I S. 2289), und des § 25 Abs. 1 der\nHandwerksordnung in der Fassung der Bekanntma-                                                                                   §4\nchung vom 28. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. 1966\nI S. 1). zuletzt geändert durch Artikel 24 des Zustän-                                                       Ausbildungsberuisbild\ndigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975                                     Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens\n(Bundesgesetzbl. I S. 705), wird im Einvernehmen                             die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:\nmit dem Bundesminister für Bildung und Wissen-\n1. Ausbildungsbetrieb und seine Organisation,\nschaft verordnet:\n§1                                                 2. Arbeitsschutz                      und        Unfallverhütung,                 Umwelt-\nschutz,\nStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberuies\n3. Technisches Zeichnen,\nDer Ausbildungsberuf Uhrmacher wird staatlich\nanerkannt.                                                                      4. Werk- und Hilfsstoffe,\n§2                                                 5. Uhrmacherwerkzeuge und -werkstoffe,\nGeltungsbereich                                           6. Aufbau und Funktionen mechanischer, elek-\ntrischer und elektronischer Uhren,\nDie nachstehenden Vorschriften gelten auch für\nden Ausbildungsberuf Uhrmacher nach der Hand-                                   7. Werkstoffbearbeitung                                 und           Verbindungstech-\nwerksordnung.                                                                        niken,","1014                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\n8. Drehen und Bohren mit der Uhrmacher-Dreh-               (3) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-\nmaschine,                                          ling in etwa acht Stunden ein einfaches Prüfungs-\n9. Schleifen der Werkzeuge,                            stück nach Unterlagen insbesondere zur Arbeits-\nfolge und zum Betriebsmitteleinsatz herstellen; hier-\n10. Pflegen lind Instandhalten der Werkzeuge, Ma-       für kommen insbesondere in Betracht:\nschinen und Meßgeräte,\n1. Messen, Prüfen, Anreißen, Körnen,\n11. Zerlegen und Zusammensetzen mechanischer,\nelektrischer und elektronischer Klein- und         2. Feilen, Sägen, Biegen, Drehen und Anwenden an-\nGroßuhren,                                              derer Bearbeitungsverfahren von Hand,\n12. Ermitteln und Einsetzen der Werk- und Ersatz-       3. Arbeiten an Bohr- und Drehmaschinen.\nteile,\n13. Setzen fertiger Werke in Uhrgehäuse,                                           §9\n14. Herstellen und Justieren von Aufzugsteilen,                           Prüfungsanforderungen\nin der Abschluß- oder der Gesellenprüfung\n15. Zusammensetzen und Justieren periodischer\nSchwingsysteme und Hemmungen,                         (1) Die Abschluß- oder die Gesellenprüfung er-\n16. Arten, Eigenschaften und Anwendung elektri-         streckt sich auf die in der Anlage zu § 5 aufgeführ-\nscher Meßgeräte,                                   ten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im\nBerufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit\n17. Prüfen elektrischer und elektronischer Bauteile     er für die Berufsausbildung wesentlich ist.\nund Baugruppen.\n(2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-\n§5                            ling in insgesamt etwa 16 Stunden drei Arbeitspro-\nAusbildungsrahmenplan                   ben durchführen; hierfür kommen insbesondere in\nBetracht:\nDie Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen\nnach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur        1. Anfertigen von Uhrteilen        in etwa acht Stunden,\nsachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsaus-     2. Reparieren oder Montieren und\nbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt wer-              Justieren einer Kleinuhr in etwa sechs Stunden,\nden. Eine vom Ausbildungsrahmenplan abwei-              3. Messen und Berechnen elektrischer\nchende sachliche und zeitliche Gliederung des Aus-           Größen                       in etwa zwei Stunden.\nbildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit\neine berufsfeldbezogene Grundbildung vorausge-              (3) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüf-\ngangen ist oder betriebspraktische Besonderheiten       ling in den Prüfungsfächern Technologie, Tech-\ndie Abweichung erfordern.                               nische Mathematik, Technisches Zeichnen sowie\nWirtschafts- und Sozialkunde schriftlich und münd-\nlich geprüft werden. Es kommen Fragen und Auf-\n§6\ngaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Be-\nAusbildungsplan                      tracht:\nDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des         1. im Prüfungsfach Technologie:\nAusbildungsrahmenplans für den Auszubildenden                a) ISO-Normen - ISO-Passungen, Arbeitsquali-\neinen Ausbildungsplan zu erstellen.                               täten,\nb) Meß- und Prüfzeuge, Messen und Prüfen von\n§7                                      Längen und Durchmessern,\nFührung des Berichtsheftes                   c) Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbei-\ntungsmöglichkeiten der Werkstoffe,\nDer Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form\neines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Ge-          d) Ole, Fette und Reinigungsmittel,\nlegenhe,it zu geben, das Berichtsheft während der           e) Werkzeuge, Schleif- und Polierzeuge,\nAusbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das            f) Arten, Aufbau und Wirkungsweise mechani-\nBerichtsheft regelmäßig durchzusehen.                             scher Uhren,\ng) Prinzipschaltungen, Stromlaufpläne und Wir-\n§8                                      kungsweise elektrischer und elektronischer\nUhren,\nZwischenprüfung\nh) Wi{kungsweise, Einsatz und Verwendung der\n(1) Während der Berufsausbildung ist eine Zwi-                 berufsüblichen Arbeitsgeräte, Maschinen und\nschenprüfung durchzuführen. Sie soll nach dem er-                 Prüfgeräte,\nsten Ausbildungsjahr stattfinden.                            i) Arbeitsschutz- und Unfallverhütung, Umwelt-\n(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in              schutz;\nder Anlage zu § 5 für das erste Ausbildungsjahr\n2. im     Prüfungsfach Technische Mathematik:\naufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse und auf\nden im Berufsschulunterricht entsprechend den Rah-          a)   Grundrechenarten,\nmenlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit           b)     Ubersetzungen von Laufwerk und Zeigerwerk,\ner für die Berufsausbildung wesentlich ist.                 c)    mechanische und elektrische Größen;","Nr. 44 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. April 1976                         1015\n3. im Prüfungsfach Technisches Zeichnen:                                          § 10\na) Lesen einfacher Skizzen und Zeichnungen für                   Aufhebung von Vorschriften\nTeile aus Baugruppen von Klein- und Groß-\nuhren,                                             Die bisher im Verwaltungsverfahren festgelegten\nb) Schaltzeichen, Prinzipschaltungen elektrischer  Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsan-\nund elektronischer Uhren;                        forderungen für die Lehrberufe, Anlernberufe und\nvergleichbar geregelten Ausbildungsberufe, die in\n4. im  Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:       dieser Verordnung geregelt sind, insbesondere für\na) Staatsbürgerkunde,                               die Ausbildungsberufe Kleinuhrenmacher und Re-\nb) Wirtschaftskunde,                                monteur, sind n~cht mehr anzuwenden.\nc) Sozialversicherung,\nd) Arbeitsrecht.\n§ 11\n(4) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von                       Ubergangsregelung\nfolgenden zeitlichen Richtwerten auszugehen:\n(1) Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-\n1. im Prüfungsfach                                     krafttreten dieser Verordnung ein halbes Jahr oder\nTechnologie                          zwei Stunden,   länger bestehen, sind die bisherigen Vorschriften\n2. im Prüfungsfach                                      weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertrags-\nTechnische Matematik                 eine Stunde,  parteien vereinbaren die Anwendung der Vorschrif-\nten dieser Verordnung.\n3. im Prüfungsf ach\nTechnisches Zeichnen                 eine Stunde,     (2) Für Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-\n4. im Prüfungsfach                                     krafttreten dieser Verordnung noch nicht ein halbes\nWirtschafts- und Sozialkunde    eine halbe Stunde.   Jahr bestehen, kann die zuständige Stelle zur Ver-\nmeidung unbilliger Härten genehmigen, daß die bis-\n(5) Die mündliche Prüfung soll insgesamt nicht       herigen Vorschriften weiter angewendet werden.\nlänger als eine halbe Stunde je Prüfling dauern.\n(6) Soweit die Prüfung mit Hilfe programmierter\n§ 12\nFragebogen (programmierte Prüfung) durchgeführt\nwird, kann von der in Absatz 4 genannten Prü-                                Berlin-Klausel\nfungsdauer abgewichen und auf die mündliche Prü-\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nfung ganz oder teilweise verzichtet werden.\nUberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\n(7) Die Fertigkeits- und die Kenntnisprüfung         gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 112 des Berufs-\nhaben für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses       bildungsgesetzes und § 128 der Handwerksordnung\ndas gleiche Gewicht. In der Kenntnisprüfung haben       auch im Land Berlin.\ndie     Prüfungsfächer    Technologie,    Technische\nMathematik und Wirtschafts- und Sozialkunde ge-                                   § 13\ngenüber dem Prüfungsfach Technisches Zeichnen                                 Inkrafttreten\nund die schriftliche Prüfungsleistung gegenüber der\nmündlichen das doppelte Gewicht.                           Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1976 in Kraft.\nBonn, den 9. April 1976\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nFriderichs\nAnmerkung:\nDie vorstehende Ausbildungsordnung und der\ndamit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz\nder Kultusminister der Länder in der Bundesrepu-\nblik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für\ndie Berufsschule werden als Beilage zum Bundes-\nanzeiger Nr. 81 vom 29. April 1976 veröffentlicht.","1016                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nAnlage (zu § 5)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Uhrmacher\nZu vermitteln\nLfd.           Teil des               Zu vermittelnde Fertigkeiten          im Ausbildungshalbjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes               und Kenntnisse\n1 1\n2  1\n3   1\n4    1\n5  1\n6\n1                2                                3                                  4\n1  Ausbildungsbetrieb         a) Art des Ausbildungsbetriebes\nund seine Organisation         beschreiben, insbesondere Bran-\n(§ 4 Nr. 1)                    ehe, Betriebsform und Aufbau       X\nb) Abwicklung und Ablauf eines\nAuftrages mit seinen Teilschrit-\nten, Daten, Maschinen, Werk-\nzeugen und Vorrichtungen be-\nschreiben                          X     X     X     X\n2   Arbeitsschutz und          a) einschlägige Arbeitsschutzvor-\nUnfallverhütung,               schritten in Gesetzen und Ver-\nUmweltschutz                   ordnungen nennen                   X     X     X     X      X    X\n(§ 4 Nr. 2)                b) einschlägige Vorsfhriften der\nTräger der gesetzlichen Unfall-\nversicherung, insbesondere Un-\nfallverhütungsvorschritfen,\nRichtlinien und Merkblätter,\nnennen                             X     X     X     X      X    X\nc) unfallverursachendes mensch-\nliches Fehlverhalten sowie be-\nrufstypische Unfallquellen und\nUnfallsituationen beschreiben      X     X     X     X      X    X\nd) Gefahren        des    elektrischen\nStroms beschreiben                 X     X     X     X      X    X\ne) wesentliche Vorschriften über\ndie Feuerverhütung und die\nBrandschutzeinrichtungen nen-\nnen                                X     X     X     X      X    X\nf) Gefahren der Gifte, Gase und\nleicht entzündbaren Stoffe nen-\nnen                                X     X     X     X      X    X\ng) Verhaltensweisen bei Unfällen\nbeschreiben und Maßnahmen\nzur Ersten Hilfe einleiten         X    X      X     X      X    X\nh) die betriebsbedingten Umwelt-\nbelastungen und Möglichkeiten\nihrer Einschränkung nennen         X     X     X     X      X    X\n3   Technisches Zeichnen       a) Zeichnungen        und Stücklisten\n(§ 4 Nr. 3)                    lesen und erläutern                X    X      X     X      X    X\nb) Handskizzen anfertigen          und\nnormgerecht vermaßen               X    X      X     X      X    X","Nr. 44 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. April 1976                        1017\nZu vermitteln\nLfd.          Teil des                Zu vermittelnde Fertigkeiten            im Ausbildungshalbjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes                und Kenntnisse\n1   1\n2  1\n3   1 4    1\n5  1\n6\n1                2                                 3                                    4\nc) Oberflächengüten nach DIN 140\nbeschreiben                         X      X\nd) Oberflächenarten und Ober-\nflächenzeichen DIN 3141 sowie\ndie Zuordnung der Rauhtiefen\nbeschreiben                        X     X\n4   Werk- und Hilfsstoffe       a) wesentliche Eigenschaften der\n(§ 4 Nr. 4)                    betriebsüblichen      Werkstoffe,\ninsbesondere Dichte, Zugfestig-\nkeit, Dehnung, Härte, Zähig-\nkeit, Härtbar- und Zerspanbar-\nkeit, beschreiben                   X     X      X     X      X     X\nb) Arten betriebsüblicher Hilfs-\nstoff e aufzählen und ihre Ver-\nwendung beschreiben                 X     X      X     X      X     X\n5   Uhrmacherwerkzeuge         a) Uhrmacherwerkzeuge,           insbe-\nund -werkstoffe                sondere Lupe, Pinzette, Reiß-\n(§ 4 Nr. 5)                    nadel,     Federzirkel,   Körner,\nSchraubendreher, Spiral- und\nEurekabohrer, Dreikantsenker,\nDrehmeißel,       Gewindeschneid-\nwerkzeuge, Feilen und Schleif-\nfeilen, nennen und ihren Ein-\nsatz, ihre Aufbewahrung und\nPflege beschreiben                  X     X      X     X      X     X\nb) betriebsübliche       Schleifmittel,\ninsbesondere Schleif- und Läpp-\npulver sowie        Abziehsteine,\nnennen und ihre Anwendung\nbeschreiben                         X     X      X     X      X     X\nc) Werkstoff       der    Werkzeuge,\ninsbesondere       Werkzeugstahl,\nSchnellstahl, Hartmetall und\nDiamant, nennen und ihren fer-\ntigungsgerech ten Einsatz be-\nschreiben                           X     X      X     X      X     X\n6   Aufbau und Funktionen      Aufbau und Funktionen mechani-\nmechanischer, elektri-      scher, elektrischer und elektroni-\nscher und elektronischer    scher Uhren beschreiben und ins-\nUhren                       besondere an den Beispielen\n(§ 4 Nr. 6)                 a) Magnetanker- und Motorauf-\nzug-Uhr                                    X     X     X\nb) Motorunruh-Uhr mit mechani-\nsehen Kontakten                           X     X     X\nc) Transistor als Schalter                    X     X     X\nd) Zweispulen- Selbstanlauf -Am-\nplitudenstabilisierung                     X     X     X\ne) Einspulenlösung als monosta-\nbile Kippschaltung erklären                X     X     X","1018                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1916, Teil I\nZu vermitteln\nLfd.          Teil des            Zu vermittelnde Fertigkeiten           im Ausbildungshalbjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes             und Kenntnisse\n1 1\n2  1\n3   1\n4    1\n5  1\n6\n1               2                              3                                  4\n1   Werkstoffbearbeitung     a) Messen und Prüfen\nund Verbindungs-            aa) Längen mit Strichmeßzeu.:.\ntechniken                        gen, Meßschieber außen\n(§ 4 Nr. 1)                      und innen und Meßschrau-\nben außen sowie Winkel\nmit Winkelmesser und\nWinkellehren messen und\nprüfen                       X     X\nbb)  Ebenheiten von Flächen\nmit Meßzeugen, insbeson-\ndere mit Linealen und\nStahlwinkeln, bis zu einer\nOberflächengüte in Schlicht-\nqualität sowie mit Run-\ndungs- und mit Grenzleh-\nren prüfen                    X    X\ncc)  Pflege, Behandlung und\nLagerung von Meß- und\nPrüfzeugen beschreiben        X     X\ndd)  Längen- und Winkeleinhei-\nten nennen und umrechnen      X    X\nee)  Bezugsmaße, Bezugsflächen\nund Toleranzen erklären      X     X\nff) Aufbau der Meßzeuge so-\nwie des Nonius beschrei-\nben                           X     X\ngg)  Technik des Lichtspaltprüf-\nverf ahrens beschreiben       X     X\nhh)  Bedeutung der Bezugstem-\nperatur beim Messen be-\nschreiben, Meßfehler durch\nTemperatureinwirkungen\nerklären                      X     X\nb) Spannen\naa) Werkzeuge,       recht-   und\nschiefwinklige und zylin-\ndrische Werkstücke sowie\nBleche und Profile spannen\nund ausrichten                X     X\nbb) Aufbau, Funktion und An-\nwendung von Spannzeu-\ngen, insbesondere des Par-\nallelschraubstocks, beschrei-\nben                           X    X\nc) Anreißen, Körnen, Kennzeich-\nnen\naa) Zeichnungsmaße auf Werk-\nstücke übertragen             X    X\nbb) Bezugslinien, Bohrungsmit-\nte, Umrisse, Schnitt- und\nBiegelinien nach Zeichnung\nmit Reißnadel, Spitzzirkel\nund Bleistift unter Beach-\ntung von Bearbei tungszu-\ngaben anreißen und an-\nzeichnen                      X    X","Nr. 44 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. April 1976                        1019\nZu vermitteln\nLfd.        Teil des                 Zu vermittelnde Fertigkeiten           im Ausbildungshalbjahr\nNr.  Ausbildungsberufsbildes                 und Kenntnisse\n1   1\n2  1  3   1\n4    1\n5  1\n6\n1              2                                  3                                   4\ncc) Bohrungsmitte körnen           X     X\ndd) mit Schlag- und Signier-\ngerät kennzeichnen           X     X\nee) Arten und Anwendung von\nAnreiß- und Hilfswerkzeu-\ngen,    insbesondere     von\nReißnadel, Parallelreißer,\nAnreißzirkel, Körner, An-\nreißplatte sowie Stahl-,\nBand- und Standmaß, Meß-\nschieber, Taster, Winkel,\nWinkelmesser, Schablonen\nund Unterlegstücken, be-\nschreiben                    X     X\nff) Anreißwerkzeuge unter Be-\nachtung der Sicherheitsvor-\nschriften schärfen           X     X\ngg) Ursachen von Anreißfeh-\nlern nennen                  X     X\nd) Sägen,Feilen\naa) Werkstück und Werkzeug\nspannen                      X     X\nbb) handsägen                      X     X\ncc) auf Maß feilen, eben, wink-\nlig und parallel feilen und\nRundungen bis Schlicht-\nqualität feilen sowie die\nFeilen reinigen              X     X\ndd) Brechen von Kanten, Ent-\ngraten und Nacharbeiten\nvon Durchbrüchen beschrei-\nben und an Beispielen die\nanzuwendende Arbeitstech-\nnik erklären                 X     X\nee) Schneidengeometrie,\nSchneidvorgang und Span-\nbildung beim Sägen und\nFeilen erklären              X     X\nff) Arten von Sägeblättern und\nFeilen für verschiedene\nWerkstoffe, W erkstückfor-\nmen und Oberflächengüten\nbeschreiben und ihre Aus-\nwahl begründen               X     X\ngg) Merkmale der Beurteilung\nvon Oberflächengüte bis\nSehlichtqualität   beschrei-\nben                          X     X\ne) Fügen, Passen\naa) zusammengehörige Werk-\nstücke für feste und be-\nwegliche      Verbindungen\nnach Gegenstück, Lehre\noder     Zeichnungsangaben\npassen                       X     X","1020                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nZu vermitteln\nLfd.        Teil des              Zu vermittelnde Fertigkeiten          im Ausbildungshalbjahr\nNr.  Ausbildungsberufsbildes             und Kenntnisse\n1 1  2  1\n3   1 4    1 5  1\n6\n1             2                               3                                  4\nbb) Art und Anwendung von\nSpiel-, Ubergangs- und\nPreßpassungen beschreiben    X     X\ncc) Notwendigkeit von Bear-\nbeitungszugaben für Paß-\narbeiten begründen           X     X\ndd) Art und Anwendung der\nDruckstellen- und der Licht-\nspaltverfahren beschreiben   X     X\nf) Bohren, Senken, Reiben\naa) mit Spiral- und Eurekaboh-\nrer, Kegel- und Flachsen-\nker an unterschiedlichen\nWerkstoffen unter Beach-\ntung des sachgerechten\nSpannens von Werkstück\nund Werkzeug arbeiten        X    X\nbb) zylindrische und kegelige\nBohrungen mit Handreib-\nahlen reiben                 X     X\ncc) Bohrwerkzeuge scharf-\nschleifen                    X    X\ndd) Schneidvorgänge und Win-\nkel am Bohrer beschreiben,\nSchnittgeschwindigkeit be-\nrechnen und mit Tabellen-\nwerten vergleichen           X     X\nee) Arten und Anwendung von\nBohrern, Senkern und Reib-\nahlen beschreiben            X     X\nff) Arbeitsverfahren beim Boh-\nren, Senken, Reiben be-\nschreiben                    X    X\ngg) Aufbau der betriebsübli-\nchen Bohrmaschinen be-\nschreiben, Drehzahl- und\nVorschubbereiche nennen\nund Beispiele für die Wahl\nvon Drehzahl und Vor-\nschub begründen              X     X\nhh) Fehlermöglichkeiten beim\nScharfschleifen der Bohrer\nvon Hand nennen und\nBohrfehler erklären          X    X\ng) Gewindeschneiden\naa) Arten und Abmessungen\nbetriebsüblicher Uhr-\nmachergewinde nennen         X    X\nbb) Gewindekernlöcher unter\n1\nBerücksichtigung des Ver-\nhältnisses zwischen Ge-\nwinde und Kernlochdurch-\nmesser an verschiedenen\nWerkstoffen bohren           X    X","Nr. 44 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. April 1976                        1021\nZu vermitteln\nLfd.        Teil des                 Zu vermittelnde Fertigkeiten          im Ausbildungshalbjahr\nNr.  Ausbildungsberufsbildes               und Kenntnisse\n1   1\n2  1\n3   1\n4   1\n5  1\n6\n1             2                                  3                                   4.\ncc) Arten und Anschnitte von\nGewindeschneidwerkzeu-\ngen beschreiben              X     X\ndd) Befestigungs- und Bewe-\ngungsgewinde nach Norm-\ntabellen von Hand schnei-\nden                          X     X\nee) geschnittene Innen- und\nAußengewinde mit festen\nLehren prüfen                X     X\nff) betriebsübliche     Schmier-\nmittel zum Bohren und\nGewindeschneiden nennen      X     X\nh) Schraubenverbindungen\naa) Schraubenverbindungen\nherstellen und sichern       X     X\nbb) Arten, Normung und An-\nwendung von Schrauben,\nMuttern, Scheiben- und\nSicherungsteilen beschrei-\nben                          X     X\ncc) Arten und Anwendung der\nzugehörigen Werkzeuge be-\nschreiben                    X     X\ni) Nieten und Pressen\naa) Kaltnietverbindungen, ins-\nbesondere      Gesperrteile,\nRäder mit Trieben und\nLagerbuchsen in Platinen,\nherstellen                   X     X\nbb) Futter mit der Triebniet-\nmaschine einpressen          X     X\ncc) Stellstifte einpressen        X     X\ndd) Nietarten und -werkstoffe\nnennen                       X     X\nee) Arten und Anwendung der\nNietwerkzeuge, insbeson-\ndere der Triebnietmaschine,\nbeschreiben                  X     X\nk) Weichlöten\naa) Bauteile aus Stahl und\nNichteisen-Metallen (NE-\nMetallen) weichlöten               X\nbb) Lötvorgang und die Aus-\nwahl von Loten und Fluß-\nmitteln beschreiben sowie\ndie zu wählende Löttempe-\nratur nennen                       X\ncc) Arten und Anwendung der\nLötwerkzeuge und -geräte\nbeschreiben                        X\n1) Hartlöten\naa) Bauteile aus Stahl, Nicht-\neisen(NE)- und Edelmetal-\nlen hartlöten                      X","1022                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nZu vermitteln\nLfd.          Teil des             Zu vermittelnde Fertigkeiten          im Ausbildungshalbjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes             und Kenntnisse\n1 1\n2  1\n3   1 4    1 5  1 6\n1               2                             3                                   4\nbb) Lötvorgang und die Aus-\nwahl von Loten und Fluß-\nmitteln beschreiben sowie\ndie zu wählende Löttempe-\nratur wählen                       X\ncc) Arten und Anwendung der\nLötwerkzeuge und -geräte\nbeschreiben                        X\nm) Verbinden durch Kleben\naa) Arten und Anwendung von\nKlebern und Gießharzen\nbeschreiben                        X\nbb) Oberflächen zum Kleben\nvorbehandeln                       X\ncc) Metalle kleben                     X\ndd) Teile in Gießharze ein-\nbetten                             X\n8   Drehen und Bohren        a) Werkstücke mit einfachen Spann-\nmit der Uhrmacher-          zeugen in Spannfutter und\nDrehmaschine                Spannzangen sowie auf Lack-\n(§ 4 Nr. 8)                 scheibe und auf Planscheibe\nspannen                                 X      X\nb) mit Handdrehmeißel und Dreh-\nmeißel bis zu einer Maßge-\nnauigkeit I T 9 und einer Ober-\nflächengüte „Schlichten\" Reihe 2\nDIN 3141 lang-, plan-, kegel-,\nexzenter- und formdrehen, ins-\nbesondere\naa) Wellen mit Nuten und Zap-\nfen für den Einbau in Uhr-\nwerke drehen                        X     X\nbb) Bohrungen auf der Plan-\nscheibe zentrieren                 X      X\ncc) Teilungen herstellen               X      X\nc) Metallager für den Einbau in\nUhrwerke mit Bohrer, Drei-\nkant-, Rollen- und Flachsenker,\nzylindrischen und konischen\nReibahlen bohren, senken und\nreiben                                  X      X\nd) mit   Bohrer und Schneideisen\ngewindeschneiden                        X      X\ne) den Aufbau der Drehmaschine,\ninsbesondere von Wange, Sup-\nport, Reitstock, Antriebs- und\nBedienungselementen, beschrei-\nben                                     X      X\nf) die Drehwerkzeuge, insbeson-\ndere ihre Ausführungen, die\nSchneidengeometrie, Schneiden-\nflächen,    Einstellwinkel     und\nSpan bild ung, beschreiben              X      X","Nr. 44 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. April 1976                        1023\nZu vermitteln\nLfd.          Teil des               Zu vermittelnde Fertigkeiten            im Ausbildungshalbjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes               und Kenntnisse\n1    1  2  1  3   1 4    1\n5  1\n6\n1                2                                3                                    4\n9   Schleifen der Werk-        a) Werkzeuge manuell und ma-\nzeuge                          schinell schleifen                       X      X\n(§ 4 Nr. 9)\nb) das Vor- und Fertigschleifen so-\nwie Abziehen der Werkzeuge\nbeschreiben                              X      X\nc) Einstellmaße für Span-, Frei-\nund Drallwinkel nach Norm\nnennen                                   X      X\n10   Pflegen und Instand-       a) die Funktionsfähigkeit insbe-\nhalten der Werkzeuge,          sondere durch Abschmieren und\nMaschinen und Meß-             durch Beseitigen von Spänen,\ngeräte                         Schmutz-, 01- und Fettrückstän-\n(§ 4 Nr. 10)                   den erhalten                      X      X      X     X      X     X\nb) Arten, Ursachen und Auswir-\nkungen des Verschleißes be-\nschreiben                         X\n11   Zerlegen und Zusam-        a) Teilelemente von Baugruppen\nmensetzen mechani-             nennen, die Funktion und das\nscher, elektrischer und        Zusammenwirken von Baugrup-\nelektronischer Klein-          pen und Einrichtungen be-\nund Großuhren                  schreiben, insbesondere von\n(§ 4 Nr. 11)                   aa) Laufwerken, Aufzug-, Zei-\nger- und Schaltwerken,\nHemmungen und Schwing-\nsystemen                             X      X     X      X     X\nbb) Weckeinrichtungen in ein-\nfachen Weckuhren                     X\ncc) Zusatzeinrichtungen an\nWeckuhren                            X      X     X\ndd) Synchron-Uhren                              X     X\nb) Zerlegen und Zusammensetzen\naa) Laufwerke,     Hemmungen,\nAufzug-, Zeiger-, Schalt-\nund Weckwerke zerlegen\nund zusammensetzen                   X      X     X      X     X\nbb) Funktionsteile reinigen,\nfetten und schmieren                 X      X     X      X     X\nc) Aufbau mechanischer Weck-\nuhren und elektrischer Groß-\nuhren sowie Funktion der ein-\nzeinen Baugruppen und Bau-\nelemente beschreibe,n                           X     X\nd) kleine Weckuhren, Etuiwecker,\nSchlagwerke und elektrische\nGroßuhren mit Magnetanker\noder Motoraufzug zerlegen und\nzusammensetzen                                  X     X\ne) Aufbau mechanischer Klein-\nuhren und Funktion der einzel-\nnen Baugruppen und Bauele-\nmente beschreiben                               X     X      X     X","1024                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nZu vermitteln\nLfd.          Teil des             Zu vermittelnde Fertigkeiten          im Ausbildungshalbjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes            und Kenntnisse\n1 1\n2  1\n3   1\n4    1\n5  1\n6\n1                2                             3                                   4\nf) Lauf-,  Aufzug-, Zeiger- und\nSchaltwerke sowie Zusatzein-\nrichtungen bei Großuhren zer-\nlegen und zusammensetzen                       X     X      X    X\ng) Funktionsfähigkeit von Bau-\ngruppen und Bauelementen\ndurch Reinigen, Fetten und\nSchmieren der Funktionsteile\nerhalten                                       X     X      X    X\nh) den     Aufbau     elektronischer\nKleinuhren und die Funktion\nder einzelnen Baugruppen und\nBauelementen beschreiben                             X      X    X\ni) Lauf-, Zeiger- und Schaltwerke\nzerlegen und zusammensetzen                          X      X    X\nk) Arten, Aufbau und Funktion\nvon elektrischen Klein- und\nGroßuhren und ihren Baugrup-\npen beschreiben und erklären                                X    X\n1) Baugruppen und Bauelemente\njustieren und ihre Funktion prü-\nfen                                                         X    X\nm) systematische Fehlersuche und\nPrüfung der Funktion verschie-\ndener Baugruppen beschreiben\nund erklären                                                X    X\n12   Ermitteln und Einsetzen  a) dem Verschleiß unterliegende\nder Werk- und Ersatz-       Bauelemente und -teile nennen\nteile                       und die damit verbundenen\n(§ 4 Nr. 12)                Funktionsstörungen        erklären\nsowie das Beheben von Funk-\ntionsstörungen beschreiben                     X     X\nb) Ursachen der Funktions- und\nGangstörungen an mechani-\nsehen Weckuhren und elektri-\nsehen Großuhren nennen                         X     X\nc) nach der Fehlerfeststellung ent-\nsprechende Ersatzteile mit Hilfe\ndes Werksuchers gemäß DIN\n8230 und 8231 ermitteln                        X     X\nd) Baugruppen und Einzelteile er-\nsetzen                                         X     X\ne) Ganggenauigkeit      prüfen    und\njustieren                                      X     X      X    X\n13   Setzen fertiger Werke    a) Lage, Fixierung und Funktion\nin Uhrgehäuse               fertiger Werke in Uhrgehäusen\n(§ 4 Nr. 13)                sowie Funktion der Fortschal-\ntung bei Kalendereinrichtungen\nbeschreiben                                    X     X      X    X","Nr. 44 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. April 1976                        1025\nZu vermitteln\nLfd.          Teil des                 Zu vermittelnde Fertigkeiten          im Ausbildungshalbjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes                 und Kenntnisse\n1  1\n2  1\n3   1\n4    1\n5  1\n6\n1                2                                  3                                  4\nb) Lauf-, Aufzug-, Zeiger- und\nSchaltwerke funktionsgerecht\nzusammensetzen                                X     X      X     X\nc) fertige Werke in Uhrgehäuse\nsetzen, justieren und auf Funk-\ntion überprüfen                               X     X      X     X\nd) Zifferblatt und Zeiger nach\nLage, Richtung und Abständen\nsetzen                                        X     X      X     X\n14   Herstellen und Justie-      a) Funktion der Aufzugsmechanis-\nren von Aufzugteilen             men automatischer Uhrwerke\n(§ 4 Nr. 14)                     beschreiben                                   X     X\nb) Bauteile dieser Baugruppe, ins-\nbesondere Aufzugswellen, maß-\ngerecht fertigen                              X     X\nc) Au toma tic-Mechanismen         zu-\nsammensetzen, einbauen und\nauf Funktion prüfen                                 X      X\n15   Zusammensetzen und          a) Arten, Aufbau und Funktionen\nJustieren periodischer           von periodischen Schwingsyste-\nSchwingsysteme und               men sowie Hemmungen be-\nHemmungen                        schreiben                                                  X     X\n(§ 4 Nr. 15)\nb) Schwingsysteme         funktionsge-\nrecht regulieren                                           X     X\nc) Spiralen funktionsgerecht ein-\nsetzen                                                     X     X\nd) Hemmungs teile maßgerecht fer-\ntigen                                                      X\ne) Hemmungs teile        funktionsge-\nrecht einsetzen und justrieren                             X     X\nf) Funktionsfähigkeit von Bau-\ngruppen und Bauelementen\ndurch Schmieren und Fetten\nder Funktionsteile erhalten                                X     X\n16   Arten, Eigenschaften        betriebsübliche elektrische Meßge-\nund Anwendung elek-         räte, insbesondere Zeitwaage, Am-\ntrischer Meßgeräte          pli tudenmeßgerä t, Adapter, Fre-\n(§ 4 Nr. 16)                quenzteiler und Oszillographen,\nanwenden                                                        X     X\n17   Prüfen elektrischer und     a) Gangfeinstellung, zulässige\nelektronischer Bauteile          Gangabweichung und Ampli-\nund Baugruppen                   tudenmessung der Unruh be-\n(§ 4 Nr. 17)                     schreiben                                                  X     X\nb) Prüfkriterien für die Qualitäts-\nprüfung von Uhren nennen                                   X     X","1026                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nZu vermitteln\nLfd.         Teil des              Zu vermittelnde Fertigkeiten         im Ausbildungshalbjahr\nNr.  Ausbildungsberufsbildes             und Kenntnisse\n1\n1  2  1  3   1\n4   1\n5  1\n6\n1              2                               3                                  4\nc) elektrische und elektronische\nBauteile messen, prüfen und\naustauschen                                                X    X\nd) elektrische Größen, insbeson-\ndere der unteren Funktions-\nspannung und der Betriebs-\nströme, ermitteln und berech-\nnen                                                        X    X\ne) Zei twaagendiagramme aufneh-\nmen, beurteilen und auswerten                              X    X\nf) momentanen       Gang funktions-\ngerecht messen und korrigieren                             X    X\ng) Prüfmethode mit der Zeitwaage\nbeschreiben und Fehler der\nFeinstellung mit Hilfe der Zeit-\nwaage beheben                                              X    X\nh) Lagefehler feststellen und kor-\nrigieren                                                   X    X\ni) Fehler   durch akustische und\nelektrische Zei twaagendiagram-\nme feststellen                                             X    X\nk) Meßtechnik mit dem Oszillo-\ngraphen beschreiben und elek-\ntrische Schaltfunktionen über-\nprüfen                                                     X    X"]}