{"id":"bgbl1-1976-4-1","kind":"bgbl1","year":1976,"number":4,"date":"1976-01-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/4#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1976-4-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1976/bgbl1_1976_4.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Artikel 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes","law_date":"1976-01-09T00:00:00Z","page":45,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["45\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                         Z 1997 A\n1976                      Ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 1976                                                                                                              Nr. 4\nTag                                                                         Inhalt                                                                                         Seite\n9. 1. 76 Gesetz über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg\nund des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Artikel 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes                                                                                45\nB. 1. 76 Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über die Dringlichkeit von Ausgaben\nfür Bauvorhaben in der Rentenversicherung der Arbeiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 46\n8232-38-2\n7. 1. 76  Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-\nstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     47\n8. 1. 76 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 17 des Strafgesetzbuches in der Fassung\nder Bekannlmachung vom 2. Januar 1975) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   48\n450-2\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . .                            49\nJü-•chtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         49\nGesetz\nüber die Regelung der Landeszugehörigkeit\ndes Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe\nnach Artikel 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes\nVom 9. Januar 1976\nDer Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mit-                                                                                               §2\nglieder das folgende Gesetz beschlossen:                                                        Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n§ 1                                                           (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nDer Verwaltungsbezirk Oldenburg und der Land-\nkreis Schaumburg-Lippe - nach dem Gebietsstand                                                                                                 §3\nvom 9. April 1956 ---- verbleiben beim Land Nieder-                                             Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung\nsachsen.                                                                                   in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 9. Januar 1976\nDer Bundespräsident\nScheel\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister des Innern\nMaihof er"]}