{"id":"bgbl1-1976-39-1","kind":"bgbl1","year":1976,"number":39,"date":"1976-04-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/39#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1976-39-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1976/bgbl1_1976_39.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Elbe-Seitenkanal","law_date":"1976-04-02T00:00:00Z","page":913,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["913\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1976                            J\\ usgcgeben zu Bonn am 8. April 1976                                                                                         Nr.39\nTag                                                         Inhalt                                                                                          Seite\n2. 4. 7ü   Gesetz über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Elbe-Seitenkanal                                                                         913\n940-9\n5. 4. 7(j  Verordmmq 1'.ur Ät1Clerung der Klauentiere-Einfuhrverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     914\n7B:JJ -l-4:J-l\n5. 4. 76   Verordnun~J zur .Änderung der Verordnung über wassergefährdende Stoffe bei der Be-\nfonlcrunrJ in Rohrleitungsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          915\n7!i:J-1-2.\n6. 4. 76   Dritte Ve:rorclnun11 nc1ch § 1 Abs. 2 des Rechtsträger-Abwicklungsgesetzes                                                                         916\nli:i:l-4\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundes~w-;etz,blat t Teil 11 Nr. 19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    .917\nVerkündungccn im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              918\nRechtsvorschriften der Curopföschen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            918\nGesetz\nüber den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Elbe-Seitenkanal\nVom 2. April 1976\nDer Bundestag hc1t das folgende Gesetz beschlos-                                                                              § 4\nsen:\nDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung\n§ J\nin Kraft.\nDer Elbe-Seitenk,mal wird Binnenwasserstraße\ndes Bundes, die dem allgemeinen Verkehr dient\n(§ 1 Abs. 1 Nr. 1 des Bundeswasserstraßengesetzes\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nvom 2. April l %8                Bundesgesetzbl. II S. 173 - ,\nsind gewahrt.\nzuletzt geändert durch das Gesetz über den recht-\nlichen Status der Bundeswasserstraße Saar vom                                      Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\n7. April 1975         Bunclesgesetzbl. I S. 829\n§ 2                                             Bonn, den 2. April 1976\nNach lfd. Nummer 6 der Anlage zu § 1 Abs. 1\nNr. 1 des Bundeswasscrstraßengesetzes wird fol-                                                           Der Bundespräsident\ngende lfd. Nummer 6 a eingefügt:                                                                                            Scheel\n,,6 a. Elbc-Scilcnkc:m<.11 Elbe Mittellandkanal\".\nDer Bundeskanzler\n§ 3                                                                                     Schmidt\nDieses Gesetz gilt nc1ch Maßuclbe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Uberlcitunusgesetzes vom 4. Januar 1952                                        Der Bundesminister für Verkehr\n(Bundesgcsctzbl. I S. 1) auch im Lrnd Berlin.                                                                        K. Gscheidle"]}