{"id":"bgbl1-1976-37-2","kind":"bgbl1","year":1976,"number":37,"date":"1976-04-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/37#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1976-37-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1976/bgbl1_1976_37.pdf#page=11","order":2,"title":"Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung","law_date":"1976-04-03T00:00:00Z","page":891,"pdf_page":11,"num_pages":14,"content":["Nr. 37  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. April 1976                          891\nFünfunddreißigste Verordnung\nzur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung\nVom 3. April 1976\nAuf Grund des § 27 in Verbindung mit den                         stellt werden; das Freihafenamt Hamburg\n§§ 10 a, 26 und 33 des Außenwirtschaftsgesetzes                     gilt als Zollstelle im Sinne dieses Kapitels.\nvom 28. April 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 481), zu-                  An Stelle des Einführers kann ein Gebiets-\nletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Ände-                     ansässiger im eigenen Namen die Einfuhr-\nrung des Außenwirtschaftsgesetzes vom 29. März                       abfertigung für Waren beantragen, die auf\n1976 (Bundesgesetzbl. l S. 869), verordnet die Bun-                  Grund eines Einfuhrvertrages geliefert\ndesregierung:                                                       werden, wenn er\n1. als Handelsvertreter des gebietsfremden\n§ 1\nVertragspartners am Abschluß des Ein-\nDie Außenwirtschaftsverordnung in der Fassung                         fuhrvertrages mitgewirkt hat oder\nder Bekanntmachung vom 31. August 1973 (Bundes-\n2. in Ausübung seines Gewerbes auf Grund\ngesetzbl. I S. 1069), zuletzt geändert durch die Vier-\neines Vertrages mit dem gebietsfremden\nunddreißigste Verordnung zur Änderung der\nVertragspartner\nAußenwirtschaftsverordnung vom 28. August 1975\n(Bundesgesetzbl. I S. 2308), wird wie folgt geändert:                   a) an der Beförderung der Waren mit-\nwirkt oder\n1. In § 15 Abs. 6 wird folgender Satz angefügt:                        b) den Zollantrag auf Abfertigung der\nWaren zum freien Verkehr stellt.\"\n,, Die Oberfinanzdirektion kann, sofern die Uber-\nwachung der Ausfuhr nicht beeinträchtigt wird,               b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\neinzelne Ausführer für bestimmte Sendungen                       1. In Nummer 3 wird nach dem letzten\nvon der Pflicht zur Vorlage einer Ausfuhrkon-                       Komma das Wort „oder\" angefügt;\ntrollmeldung befreien.\"\n2. in Nummer 4 wird das letzte Wort „oder\"\ndurch einen Punkt ersetzt;\n2. § 20 d Abs. 3 wird wie folgt geändert:\n3. Nummer 5 wird aufgehoben.\na) Nummer 3 erhält folgende Fassung:\n„3. bei der Ausfuhr von Kakaopulver, nicht           6. § 27 a wird wie folgt geändert:\ngezuckert (Nummer 1805 000 des Waren-\na) In Absatz 1 werden in Nummer 1 das letzte\nverzeichnisses für die Außenhandels-\nWort „oder\" und in Nummer 2 der Punkt\nstatistik), in Einzelhandelspackungen mit\ndurch ein Semikolon ersetzt und folgende\neinem Eigengewicht von weniger als\nNummern 3, 4 und 5 angefügt:\n3,5 kg;\".\n„3. die Waren in Spalte 4 der Einfuhrliste\nb) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4.\nmit einem Kreuz ( +) gekennzeichnet und\nEinkaufsland und Ursprungsland in\n3. In § 22 Abs. 2 Nr. 3 wird die Warennummer                             den Länderlisten A oder B (Abschnitt II\n,,2601 960\" durch die Warennummer „2601 950\"                         der Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz)\nersetzt.                                                              genannt sind; die Vorlage der Einfuhr-\nkontrollmeldung ist in diesem Falle un-\n4. Die §§ 24, 25 und 26 werden aufgehoben.                              beschadet der Vorlagepflicht nach Num-\nder 1 und 5 nicht erforderlich, wenn die\n5. § 27 wird wie folgt geändert:                                         Waren in Spalte 3 der Einfuhrliste mit 01\nbis 19 gekennzeichnet sind und ihren\na) Absatz 1 erhält folgende Fassung:                                 Ursprung in einem Mitgliedstaat der\n,, (1) Der Einführer hat die Einfuhrabferti-                  Europäischen      Wirtschaftsgemeinschaft\ngung bei einer Zollstelle zu beantragen. Er                      haben;\nhat dabei die handelsübliche oder sprach-                    4. die Waren in Spalte 3 der Einfuhrliste\ngebräuchliche Bezeichnung der Ware sowie                         mit 09 gekennzeichnet sind und nur\ndie Nummer des Warenverzeichnisses für                           unter Vorlage einer auf die Bundesrepu-\ndie Außenhandelsstatistik anzugeben. Bei                         blik Deutschland lautenden Exportlizenz\nder Einfuhr in den Freihafen Hamburg kann                        des Ursprungslandes genehmigungsfrei\nder Antrag beim Freihafenamt Hamburg ge-                         eingeführt werden dürfen oder","892                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\n5. Einführer ein gebietsfremder Gemein-              f) In Absatz 7 Satz 1 werden die Worte „Ab-\nschaftsansässiger (§ 10 a Abs. 2 AWG)                 satz 1 Satz 2, Absatz 3, durch die Worte\n11\nist.\"                                                                        11\n,,Die Absätze 1 und 3, ersetzt.\nb) Absatz 4 erhält folgende Fassung:\n9. § 31 Abs. 1 erhält folgende Fassung:\n,,(4) In den Fällen des Absatzes 3 Nr. 2 hat\nder Einführer die ausgenutzten Blätter der               ,, (1) Für die genehmigungsbedürftige Einfuhr\nEinfuhrkontrollmeldung unverzüglich nach               gelten die §§ 27, 27 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 3,\nder Einfuhr von Waren, die in Spalte 3 der             § 28 Abs. 1, 3 und 4 und § 29 Abs. 2 mit der\nEinfuhrliste mit „00\" gekennzeichnet sind,             Maßgabe, daß bei der Einfuhrabfertigung zu-\ndem Bundesamt für Ernährung und Forst-                 sätzlich die Einfuhrgenehmigung sowie in den\nwirtschaft, nach der Einfuhr von sonstigen             Fällen, in denen dies die Einfuhrgenehmigung\nWaren dem Bundesamt für gewerbliche                     vorschreibt, ein Ursprungszeugnis vorzulegen\nWirtschaft zu übersenden. Die Einfuhrkon-               ist. II\ntrollmeldung mit der letzten Eintragung des\nAbrechnungszeitraums ist jedoch bei der\nEinfuhrabfertigung vorzulegen.\"                    10. § 32 wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 1 werden\nc) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5.\n1. in Nummer 3 Buchstabe a und b, Num-\nmer 4 Buchstabe a und b und Nummer 15\n7. § 28 wird wie folgt geändert:                                        jeweils das Wort „Grenzübergangswert\"\na) In Absatz 1 Satz 2 werden die Worte „ 1 und\"                      durch das Wort „Wert\" ersetzt,\ngestrichen.                                                  2. in Nummer 27 das Wort „Reiseverzehr,\"\nb) Absatz 2 wird aufgehoben.                                         gestrichen,\nc) Absatz 3 Satz 2 wird gestrichen.                              3. in Nummer 33 die Worte ,,§§ 32 bis 42\"\ndurch die Worte ,,§§ 32 bis 36, 38 bis 42\"\nd) Die bisherigen Absätze 3, 4 und 5 werden\nersetzt und der Text von Buchstabe f ge-\nAbsätze 2, 3 und 4.\nstrichen,\n4. in Nummer 36 der Punkt am Ende von\n8. § 28 a wird wie folgt geändert:                                      Buchstabe c durch ein Komma ersetzt und\na) Die Uberschrift erhält folgende Fassung:                          folgender Buchstabe d angefügt:\n,,Einfuhrerklärung\".                                             ,,d) nach der Verordnung (EWG) Nr.\n1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975\nb) Absatz 1 Satz 2 wird gestrichen.                                        über die von den Zöllen des Gemein-\nc) Absatz 4 erhält folgende Fassung:                                       samen Zolltarifs befreite Einfuhr von\nGegenständen erzieherischen, wissen-\n,, (4) Das Bundesamt trägt in der Einfuhr-                         schaftlichen oder kulturellen Charak-\nerklärung den Endtermin des Zeitraumes ein,                             ters (Amtsblatt der Europäischen Ge-\nin dem die Einfuhrerklärung zur Einfuhr-                               meinschaften Nr. L 184 S. 1) in der je-\nabfertigung verwendet werden darf, sowie                               weils geltenden Fassung.\"\nden vom-Hundert-Satz, bis zu dem eine\nUberschreitung des angegebenen Gesamt-                  b) In Absatz 2 werden\nwertes oder der angegebenen Menge in han-                     1. in Satz 1 die Zahl „24\" durch die Zahl\ndelsüblichen Einheiten bei der Einfuhrabfer-                      ,,27\" ersetzt,\ntigung zulässig ist, und gibt die erste Ausfer-\ntigung dem Einführer zurück. Der genannte                     2. im bisherigen Satz 3 die Worte ,, § 24\nZeitraum entspricht der nach § 22 Abs. 1                          Abs. 3\" durch die Worte ,,§ 27 Abs. 1\nNr. 4 genehmigungsfreien Lieferfrist; An-                         Satz 4\" ersetzt,\nfangstermin ist der aus dem Tagesstempel                      3. nach Satz 2 folgender neuer Satz 3 einge-\ndes Bundesamts ersichtliche Tag der Ab-                           fügt:\nstempelung. Als zulässige Uberschreitung                          ,,§ 27 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit\nwerden 5 vom I--Iundert oder der vom Rat                          § 27 a ist jedoch entsprechend anzuwen-\noder von der Kommission durch Verordnung                          den auf die Einfuhr von Betriebsstoffen\nfestgelegte Satz eingetragen.\"\nfür Schiffe und Luftfahrzeuge, ausgenom-\nd) In Absatz 5 wird folgender neuer Satz 2 ein-                      men Bunkerkohle, soweit die Betriebs-\ngefügt:                                                           stoffe nicht in dafür eingebauten Behäl-\ntern zum Eigenbetrieb mitgeführt wer-\n,, § 27 Abs. l Satz 4 und § 28 Abs. 2 finden\nden.\",\nkeine Anwendung.\"\n4. im letzten Satz die Worte „3 bis 5\" durch\ne) In Absatz 6 werden in Buchstabe a die Worte\ndie Worte „4 bis 6\" ersetzt.\n„in Spalte 13\" und in Buchstabe c die Worte\n„in Spalte 14\" jeweils durch die Worte „vom\nBundesamt\" ersetzt.                                 11. In § 32 b Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen.","Nr. 37 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. April 1976                        893\n12. § 33 b Abs. 1 wird wie folgt gcündert:                        {2) Ein gebietsfremdes Unternehmen gilt im\nSinne des Absatzes 1 Nr. 2 als von einem Ge-\na) In Satz l werden die Worte „nach § 24 oder\nbietsansässigen abhängig, wenn dem Gebiets-\n§ 28 a erforderliche\", die Worte „nach Maß-\ngabe der Einfuhrliste erforderliche\" sowie             ansässigen mehr als fünfzig vorn Hundert der\ndie Worte „nach EWG-Recht erforderliche\"               Anteile oder Stimmrechte an dem gebietsfrem-\nden Unternehmen zuzurechnen sind. Wenn einem\ngestrichen.\nvon einem Gebietsansässigen abhängigen ge-\nb) In Satz 2 wird vor dem Wort „und\" ein                   bietsfremden Unternehmen sämtliche Anteile\nKomma eingefügt.                                       oder Stimmrechte an einem anderen gebietsfrem-\nden Unternehmen zuzurechnen sind, so ist auch\n13. § 35 c Abs. 4 wird wie folgt geündert:                     das andere gebietsfremde Unternehmen und un-\nter denselben Voraussetzungen jedes weitere\na) Nummer 2 erhält folgende Fassung:                       Unternehmen im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 als\n„2. bei der Einführ von Kakaopulver, nicht             von einem Gebietsansässigen abhängig anzu-\ngezuckert (Warennummer 1805 000 der               sehen.\nEinfuhrliste), in Einzelhandelspackungen\n{3) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn\nmit einem Eigengewicht von weniger als\ndie Bilanzsumme des gebietsfremden Unterneh-\n3,5 kg aus Uindern, die Einfuhrmitglie-\nmens, an dem der Gebietsansässige oder ein\nder des Internationalen Kakao-Uberein-\nanderes von ihm abhängiges gebietsfremdes\nkommens von 1972 sind;\".\nUnternehmen beteiligt ist, oder das Betriebsver-\nb) Die bisherigen Nummern 2 und 3 werden                   mögen der gebietsfremden Zweigniederlassung\nNummern 3 und 4.                                       oder Betriebsstätte des Gebietsansässigen fünf-\nhunderttausend Deutsche Mark nicht über-\n14. § 50 a Abs. 2 Satz 2 erhült folgende Fassung:              schreitet. Absatz 1 findet ferner insoweit keine\nAnwendung, als dem Gebietsansässigen Unter-\n„Die Meldungen sind vierteljährlich bis zum                lagen, die er zur Erfüllung seiner Meldepflicht\nfünfzehnten Tage des auf den Ablauf des Kalen-             benötigt, aus tatsächlichen oder rechtlichen\ndervierteljahres folgenden Monats dem Bundes-              Gründen nicht zugänglich sind.\namt für gewerbliche Wirtschaft zu erstatten.\nDas Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft                                          § 56 b\nkann einzelne Meldepflichtige, deren Geschäfts-\nbereich ausschließlich und unmittelbar gemein-                     Abgabe der Meldungen nach§ 56 a\nnützigen Zwecken im Sinne der Gemeinnützig-                   {1) Die Meldungen sind einmal jährlich nach\nkeitsverordnung vom 24. Dezember 1953 {Bun-                dem Stand des .Bilanzstichtages des Meldepflich-\ndesgesetzbl. I S. 1592), geändert durch Artikel 5          tigen oder, soweit der Meldepflichtige nicht bi-\ndes Steueränderungsgesetzes 1969 vom 18. Au-               lanziert, nach dem Stand des 31. Dezember .der\ngust 1969 {Bundesgesetzbl. I S. 1211), dient, auf          Deutschen Bundesbank mit dem Vordruck „Ver-\nAntrag von der Erhebung einzelner Angaben                  mögen Gebietsansässiger in fremden Wirt-\nfreistellen.\"                                              schaftsgebieten\" (Anlage K 3) in zweifacher\nAusfertigung zu erstatten. Die Deutsche Bundes-\n15. Nach § 56 werden folgende §§ 56 a und 56 b ein-            bank übersendet eine Ausfertigung der Meldun-\ngefügt:                                                    gen dem Bundesminister für Wirtschaft.\n,,§ 56 a.                             {2) Stimmt der Bilanzstichtag eines gebiets-\nVermögen Ge bietsansässiger in fremden               fremden Unternehmens, an dem der Melde-\nWirtschaftsgebieten                        pflichtige oder ein anderes von ihm abhängiges\ngebietsfremdes Unternehmen beteiligt ist, nicht\n{1) Der Stand und ausgewählte Positionen der            mit dem Bilanzstichtag des Meldepflichtigen\nZusammensetzung folgenden Vermögens in                     oder,     soweit   der   Meldepflichtige    nicht\nfremden Wirtschaftsgebieten sind nach § 56 b zu            bilanziert, nicht mit dem 31. Dezember überein,\nmelden:                                                    so kann bei der Berechnung des Vermögens von\n1. des Vermögens eines gebietsfremden Unter-               dem diesem Zeitpunkt unmittelbar vorangegan-\nnehmens, wenn dem Gebietsansässigen min-               genen Bilanzstichtag des gebietsfremden Unter-\ndestens fünfundzwanzig vom Hundert der                 nehmens ausgegangen werden.\nAnteile oder der Stimmrechte an dem Unter-                {3) Die Meldungen sind jeweils spätestens bis\nnehmen zuzurechnen sind;                               zum letzten Werktag des sechsten auf den Bi-\n2. des Vermögens eines gebietsfremden Unter-               lanzstichtag des Meldepflichtigen oder, soweit\nnehmens, wenn mindestens fünfundzwanzig                 der Meldepflichtige nicht bilanziert, des\nvom Hundert der Anteile oder Stimmrechte               sechsten auf den 31. Dezember folgenden Kalen-\nan diesem Unternehmen einem von einem                   dermonats bei der Landeszentralbank einzurei-\nGebietsansässigen abhängigen gebietsfrem-               chen, in deren Bereich der Meldepflichtige an-\nden Unternehmen zuzurechnen sind;                       sässig ist.\n3. des Vermögens Gcbietsansässiger in ihren                   {4) Meldepflichtig ist der Gebietsansässige,\ngebietsfremden Zweigniederlassungen und                 dem das Vermögen unmittelbar oder über ein\nauf Dauer angelegten Betriebsstätten.                   abhängiges gebietsfremdes Unternehmen am","894                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nBilanzstichtag des Gebietsansässigen oder, so-             (4) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn\nweit er nicht bilanziert, am 31. Dezember je-           die Bilanzsumme des gebietsansässigen Unter-\nweils zuzurechnen ist.\"                                 nehmens, an dem der Gebietsfremde, die Gruppe\nwirtschaftlich verbundener Gebietsfremder oder\nein anderes von dem Gebietsfremden oder der\n16. In Kapitel VI werden nach § 58 folgende §§ 58 a\nGruppe wirtschaftlich verbundener Gebiets-\nund 58 b eingefügt:\nfremder abhängiges gebietsansässiges Unterneh-\n,,§ 58 a                          men beteiligt ist, oder das Betriebsvermögen der\ngebietsansässigen Zweigniederlassung oder Be-\nVermögen Gebietsfremder\ntriebsstätte des Gebietsfremden fünfhundert-\nim Wirtschaftsgebiet                    tausend Deutsche Mark nicht überschreitet. Ab-\n(1) Der Stand und ausgewählte Positionen der         satz 1 findet ferner insoweit keine Anwendung,\nZusammensetzung folgenden Vermögens im                   als dem Gebietsansässigen Unterlagen, die er\nWirtschaftsgebiet sind nach § 58 b zu melden:            zur Erfüllung seiner Meldepflicht benötigt, aus\ntatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht\n1. des Vermögens eines gebietsansässigen Un-\nzugänglich sind. Absatz 1 Nr. 1 und 2 findet\nternehmens, wenn dem Gebietsfremden oder            keine Anwendung, wenn das gebietsansässige\neiner Gruppe wirtschaftlich verbundener Ge-         oder das abhängige gebietsansässige Unterneh-\nbietsfremder mindestens fünfundzwanzig vom          men, an dem eine Gruppe wirtschaftlich ver-\nHundert der Anteile oder Stimmrechte an             bundener Gebietsfremder beteiligt ist, nicht er-\ndem gebietsansässigen Unternehmen zuzu-             kennen kann, daß es sich bei den Gebiets-\nrechnen sind;                                       fremden im Sinne des Absatzes 2 um eine Gruppe\nwirtschaftlich verbundener Gebietsfremder han-\n2. des Vermögens eines gebietsansässigen Un-\ndelt.\nternehmens, wenn mindestens fünfundzwan-\n§ 58 b\nzig vom Hundert der Anteile oder Stimm-\nrechte an diesem Unternehmen einem von                       Abgabe der Meldungen nach § 58 a\neinem Gebietsfremden oder einer Gruppe\n(1) Die Meldungen sind einmal jährlich nach\nwirtschaftlich verbundener Gebietsfremder\ndem Stand des Bilanzstichtages des Meldepflich-\nabhängigen gebietsansässigen Unternehmen\ntigen oder, soweit es sich bei dem Meldepflich-\nzuzurechnen sind;\ntigen um eine nicht bilanzierende gebietsansäs-\n3. des Vermögens Gebietsfremder in ihren ge-             sige Zweigniederlassung oder Betriebsstätte\nbietsansässigen Zweigniederlassungen und            eines gebietsfremden Unternehmens handelt,\nauf Dauer angelegten Betriebsstätten.               nach dem Stand des Bilanzstichtages des ge-\nbietsfremden Unternehmens der Deutschen Bun-\n(2) Als Gruppe wirtschaftlich verbundener            desbank mit dem Vordruck „Vermögen Gebiets-\nGebietsfremder im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1             fremder im Wirtschaftsgebiet\" (Anlage K 4) in\nund 2 sind anzusehen:                                    zweifacher Ausfertigung zu erstatten. Die Deut-\n1. natürliche und juristische gebietsfremde Per-         sche Bundesbank übersendet eine Ausfertigung\nsonen, die sich zum Zweck der Gründung              der Meldungen dem Bundesminister für Wirt-\noder des Erwerbs eines gebietsansässigen            schaft.\nUnternehmens, des Erwerbs von Beteiligun-\n(2) Die Meldungen sind spätestens bis zum\ngen an einem solchen Unternehmen oder zur\nletzten Werktag des sechsten auf den Bilanz-\ngemeinsamen Ausübung ihrer Anteilsrechte\nan einem solchen Unternehmen zusammen-              stichtag des Meldepflichtigen oder, soweit es\ngeschlossen haben;                                  sich bei dem Meldepflichtigen um eine nicht\nbilanzierende gebietsansässige Zweigniederlas-\n2. natürliche gebietsfremde Personen, die mit-\nsung oder Betriebsstätte eines gebietsfremden\neinander verheiratet odE!r in gerader Linie\nUnternehmens handelt, des sechsten auf den\nverwandt, verschwägert oder durch Adoption\nverbunden oder in der Seitenlinie bis zum           Bilanzstichtag des gebietsfremden Unterneh-\ndritten Grade verwandt oder bis zum zweiten         mens folgenden Monats bei der Landeszentral-\nGrade verschwägert sind, oder                       bank einzureichen, in deren Bereich der Melde-\npflichtige ansässig ist.\n3. juristische gebietsfremde Personen, die im\nSinne des § 15 des Aktiengesetzes miteinander           (3) Meldepflichtig ist\nverbunden sind.\n1. in den Fällen des § 58 a Abs. 1 Nr. 1 das ge-\n(3) Ein gebietsansässiges Unternehmen gilt im             bietsansässige Unternehmen,\nSinne des Absatzes 1 Nr. 2 als von einem Ge-             2. in den Fällen des § 58 a Abs. 1 Nr. 2 das ab-\nbietsfremden oder von einer Gruppe wirtschaft-               hängige gebietsansässige Unternehmen,\nlich verbundener Gebietsfremder abhängig,\nwenn dem Gebietsfremden oder der Gruppe wirt-            3. in den Fällen des § 58 a Abs. 1 Nr. 3 die\nschaftlich verbundener Gebietsfremder mehr als               gebietsansässige Zweigniederlassung oder\nfünfzig vom Hundert der Anteile oder Stimm-                  Betriebsstätte.\"\nrechte an dem gebietsansässigen Unternehmen\nzuzurechnen sind.                                    17. Der bisherige § 58 a wird § 58 c.","Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. April 1976                          895\n18. In § 64 wird das Wort „und\" durch das Wort                  (3) Ordnungswidrig im Sinne des § 33 Abs. 3\n,,oder\" ersetzt.                                         Nr. 2, Abs. 6 des Außenwirtschaftsgesetzes han-\ndels, wer vorsätzlich oder fahrlässig\n19. In der Uberschrift zu Kapitel VIII werden die            1. ohne Genehmigung nach den §§ 6, 6 a oder\nWorte „Straf- und\" gestrichen.                               20 d Abs. 1 Waren ausgeführt oder\n2. ohne Genehmigung nach § 38 Abs. 3 die dort\n20. § 70 erhält folgende Fassung:                                bezeichneten Waren durchführt,\n3. entgegen § 51 Abs. 1 Zahlungen oder sonstige\n,.§ 70\nLeistungen bewirkt.\nOrdnungswidrigkeiten                           1\n(4) Ordnungswidrig im Sinne des § 33 Abs. 4\n(l) Ordnungswidrig im Sinne des § 33 Abs. l, 6        Nr. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes handelt, wer\ndes Außenwirtschaftsgesetzes handelt, wer vor-\nsätzlich oder fahrlässig                                  1. entgegen § 9 Abs. 1, 2 eine Ausfuhrsendung\nder Versandzollstelle nicht gestellt oder bei\n1. ohne Genehmigung                                           ihr nicht anmeldet oder der Ausgangszoll-\na) ,.nach § 5 Abs. 1 oder § 5 a Waren ausführt,           stelle auf Verlangen nicht gestellt,\nb) nach§ 38 Abs. 2 Waren durchführt,                  2. als Ausführer einen Ausfuhrschein nach § 9\nAbs. 1, § 12 Abs. 2 oder § 14 Abs. 2 nicht\nc) nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Waren im Rahmen\noder nicht rechtzeitig oder einen unrichtigen\neines Transithandelsgeschäftes veräußert,\noder unvollständigen Ausfuhrschein abgibt\nd) nach § 43 b Abs. 1 Satz 1 Rechtsgeschäfte              oder eine Versand-Ausfuhrerklärung nach\nüber den Erwerb von Waren vornimmt,                   § 12 Abs. 1 oder eine Ausfuhrkontrollmel-\nnach § 43 b Abs. 2 Satz 1 Waren im Rah-               dung nach § 15 Abs. 6 oder § 18 Abs. 4 un-\nmen eines Transithandelsgeschäftes ver-               richtig oder nicht vollständig abgibt,\näußert oder nach § 43 b Abs. 3 bei Ab-            3. entgegen § 11 Abs. 4, auch in Verbindung\nschluß oder Erfüllung eines solchen                   mit § 13 Abs. 3, eine Ausfuhrsendung von\nRechtsgeschäftes mitwirkt,\ndem angegebenen Ort entfernt,\ne) nach § 44 Abs. l Seeschiffe verchartert,           4. als Versender eine Versand-Ausfuhrerklä-\nnach § 44 a Abs. 1 Seeschiffe oder Luft-              rung nach § 13 Abs. 1 unrichtig oder nicht\nfahrzeuge verchartert oder vermietet oder             vollständig abgibt oder entgegen § 13 Abs. 3\nnach § 44 a Abs. 2 Waren befördert,                   Satz 3 eine Versand-Ausfuhrerklärung nicht,\nf) nach § 45 Abs. 1 Waren in Schiffe oder                unrichtig, nicht vollständig oder nicht recht-\nLuftfahrzeuge von Gebietsfremden ein-                 zeitig abgibt,         ,\nbaut,                                             5. als Dritter eine Versand-Ausfuhrerklärung\ng) nach § 45 Abs. 2 Kenntnisse über gewerb-               nach § 13 Abs. 3 Satz 2 unrichtig oder nicht\nliche Schutzrechte, Erfindungen, Herstel-             vollständig abgibt,\nlungsverfahren oder Erfahrungen weiter-           6. entgegen § 14 Abs. 1 Satz 2 als Zulieferer\ngibt,                                                 eine Versand-Ausfuhrerklärung nicht, un-\nh) nach § 51 a Abs. l Rechtsgeschäfte im Rah-              richtig oder nicht vollständig abgibt,\nmen des Kapitalverkehrs vornimmt,                 7. als Vertreter des Ausführers nach§ 16 Abs. 3\ni) nach § 51 a Abs. 2 Unternehmen gründet,               oder 4 einen unrichtigen oder nicht voll-\nsich an der Gründung beteiligt oder Unter-            ständigen Ausfuhrschein oder eine Versand-\nnehmen, Zweigniederlassungen oder Be-                 Ausfuhrerklärung unrichtig oder nicht voll-\ntriebsstätten mit Vermögenswerten aus-                ständig abgibt,\nstattet oder                                      8. entgegen § 19 Abs. 2 Satz 2 als Ausführer\nj) nach § 58 c Zahlungen leistet,                        oder Versender die vorgeschriebene Erklä-\nrung nicht, unrichtig oder nicht vollständig\n2. entgegen § 38 Abs. 1 Waren durchführt.\nabgibt,\n(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 33 Abs. 3            9. als Ausführer oder Versender eine Ausfuhr-\nNr. 1 des Außenwirtschaftsgesetzes handelt, wer               kontrollmeldung nach § 20 Abs. 2 Satz 1· un-\nvorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung                  richtig oder nicht vollständig abgibt,\n1. nach § 41 im Rahmen eines Transithandels-             10. als Einführer entgegen § 27 Abs. 2 Nr. 3,\ngeschäftes Nadelrohholz veräußert,                        § 27 a Abs. 1, 3 eine Einfuhrkontrollmel-\ndung oder eine nach § 27 a Abs. 4 zugelas-\n2. nach § 44 Abs. 2 beim Abschluß von Fracht-\nsene Meldung nicht, unrichtig, nicht voll-\nverträgen mitwirkt,\nständig oder nicht rechtzeitig abgibt,\n3. nach den §§ 46, 47 Abs. 1 oder den §§ 48 oder         11. als Einführer entgegen § 28 a Abs. 1, 3, auch\n49 Abs. 1 ein dort bezeichnetes Rechtsge-                 in Verbindung mit Absatz 7 Satz 1, eine\nschäft vornimmt oder                                      Einfuhrerklärung nicht, unrichtig, nicht voll-\n4. nach § 52 ein Rechtsgeschäft über den Erwerb               ständig oder nicht rechtzeitig abgibt oder\nder dort bezeichneten Wechsel, Schuldver-                 entgegen § 28 a Abs. 5, auch in Verbindung\nschreibungen oder Schuldbuchforderungen                   mit Absatz 7 Satz 1, die Einfuhrerklärung\nvornimmt.                                                 nicht vorlegt oder","896                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\n12. als Meldepflichtiger eine Meldung nach                                     § 3\nden §§ 50, 50 a, 50 b, 55 bis 63 oder 66 bis 69\nnicht, unrichtig, nicht vollständig oder nicht      Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nrechtzeitig erstattet.\"                          leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 51 Abs. 4 des\n21. § 71 wird aufgehoben.                                 Außenwirtschaftsgesetzes auch im Land Berlin, so-\nweit sie sich nicht auf Rechtsgeschäfte und Hand-\n22. a) Die Anlage E 1 (Einfuhrerklärung) zur Außen-       lungen bezieht, die nach dem Gesetz Nr. 43 des Kon-\nwirtschaftsverordnung erhält die Fassung der      trollrates vom 20. Dezember 1946 oder nach son-\nAnlage 1 zu dieser Verordnung.                    stigem in Berlin geltendem Recht verboten sind oder\nb) Die Anlagen K 3 (Vermögen Gebietsansässi-         der Genehmigung bedürfen.\nger in fremden Wirtschaftsgebieten) und K 4\n(Vermögen Gebietsfremder im Wirtschafts-\n§ 4\ngebiet) zur Außenwirtschaftsverordnung sind\ndie Anlagen 2 und 3 zu dieser Verordnung.            (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der\nVerkündung in Kraft.\n§ 2                              (2) Maßgebend für die erstmaligen Meldungen,\nDer durch § 1 Nr. 22 Buchstabe a geänderte Vor-         die nach § 56 b oder § 58 b zu erstellen sind, ist\ndruck kann bis zum 31. Dezember 1976 in seiner            der erste Bilanzstichtag des Meldepflichtigen, der\nbisherigen Fassung verwendet werden, sofern der           auf den 31. Dezember 1975 folgt, oder, soweit der\nEinführer alle Angaben einträgt, die nach der Neu-        Meldepflichtige nicht bilanziert, der 31. Dezember\nfassung des Vordrucks erforderlich sind.                  1976.\nBonn, den 3. April 1976\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nFriderichs","Nr. 37                         Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. April 1976                                                                                               897\nAnhang\nAnlage 1 der Verordnung\nAnlage E 1 zur AWV\nBlatt 1\n·Einfuhrerklärung\n(§ 28 a der Außenwirtschaftsverordnung)\n1. Ausfertigung\nFür Einführer zur Einfuhrabfertigung\nIch/ W i r - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\nName oder Firma des Einführers                                                    Beruf oder Gewerbe\nAnschrift                                                                         Fernruf oder Fernschreiber\nbeabsichtige(n), folgende Ware(n) einzuführen:\n1. - - - - - - - - - - - -Benennung                                           - - -der     -Ware(n)\n---                   ·      -   -  -   -   -  -  -\nmit ihrer handelsüblichen Bezeichnung\n-   -   -   -   -   -  -\n2---------\nBenennung der Ware(n) nach dem Warenverzeichnis fUr die Außenhandelsstatistik\n3. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -                                                                                                                  4.\nNr(n). des Warenverzeichnisses fUr die Außenhandelsstatistik                                                                               Zustll.ndigkeitsbereich\ns. ............................ _____.,.                                               6. .................................. - - - - - -                        7.\nGesamtwert (cif-Preis frei Grenze)                                               Menge der Ware(n) in handelsUbllchen Einheiten                       Preis f. d. handelsUbl. Einheit (cif-Preis frei Grenze)\n8.                                                                                     9. ...................................... _____ - - - - - - - - - - - - ~ - - - - - - -\nLieferbedingungen (t.            B. fob, cif)                                                                               Zeitpunkt(e) und Ort(e) der Einfuhr (voraussichtlich)\n10.                                                                                     11.                                                                      12.\nEinkaufsland                                                                             Ursprungsland                                                Versendungsland\n13. Ursprungszeugnis erforderlich~                                                 ja         nein        1\nZutreffendes ankreuzen\n14. Bemerkungen:\n__________                  Ort und Tag\n................................ ..\nFirmenstempel und Unterschrift\n- nicht vom Einführer auszufüllen -\n_________                               ................................... ..\nEndtermin fOr die Einfuhrabfertigung\n____           ...........................\nTagesstempel\n______\n___________\nVom Hundert-Satz der zulässigeri\n..............................\n0berschreitung\nbei der Einfuhrabfertigung                                                                                                                                                  Unterschrift\nAnmerkungen:\n1n v I o I et t e m Druck : Umrandung oben mit den Wörtern „Auf der 2. Ausfertigung durchschreiben!\";\nUmrandung links und unten die Wörter „1. Ausfertigung\", .,Für Einführer zur Einfuhrabfertigung\".","=\nCO\nAnlage E1 zur AWV\n=\nRaum für zollamtlfche Eintragungen                                                                                                                                                                                        Blatt 1 Rückseite\nfolgende Waren sind auf Grund dieser Einfuhrerklärung eingeführt worden:\n4                                                                                                                      6\nBezeichnung und Nr.                                                    Warenbenennung                                                  und                                                                 Nummer                                                       Betrag in DM                                        Dienststempel\nTag                             des Zollpapiers                                                   nach dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik\noder Menge in ........... *)                                         der Zollstelle\nVor der 1. Abschreibung einzutragen\nZur Einfuhr zugelassen:\n~ ............................ _. ....................... -     ....... - ............ •••••••••••• .. umm .......... .., ... ,...., ...............,....,.,....,.,,. .... .,..,,.mmmm,uumuu .. mumumu•••••I .... ,.,.. .. .,. • ., ... .,, ..... .., ..... .., ........ i ....,(                                            n ..... \"..,,......,,.....,,.\nbj\nC\n::i\n0..\n(1)\nUl\ntO\n___\n...................... ••11uuJ,u•.. ••••• .... ••.................aHt11111n1,,................ ,.tt... • ..•••n• ..•..•n••••u•••••••• .. ••• .. •••• .............. n••••• .. ••• .. ••• .. ••n••••n•• ..•11••• ..•••....••••••.. ••••••••• .. •n••••••• .. •• .. •.. ••••••••••--li----------a•..•MtttH••..•.u••..•••..•nu11111au1...                                                                      (1)\nUl\n......................................,                                                                                  .....\nN\n(1)\nO\"\niii\"\n.....\n............................••l••••••• ..••••• ....... ,.., ... .,, .... , ...............................,•n•••••••............................................. u... •.. •••u.a•••••••....•.... ••u1111• ..••••..••t1nH••• .. l••• ..•.. •ru•11n••••••••••••nu1n•.. •••..•••.. ...,_,l_ _ _ _ _ _ _ _ _- l.. •••••••.................. ., ........ ,u, ..                                                ~\n'--1\n........................................................                                                                ~\n::r'\n>-1\ntO\n'21\n- ~ - - - , ..................... •••••••1u1•n•u111H•tir•••••• ..•.. •.. ••.. •..•u•..•••• .... •t1••n••11•1u•••.. •••••.. u111u.1••••H•1u ..••••••11•• .. ••••• .. n.. ••••••..•.. •..••....••.....u,11•••.. ••••••••••••• ..•..••• ..••....•••..••••..•n•..•.. •....•••t-l                                                                               H•H•• ........... u., ..••••• .... ••••••••...  ::i\n1-1-------                                                                                                                -\ntO\nc.o\n\"\"IJ\n9>\n-----•••••••••.............................. ,..........J............ •11••••••••......,1u••.. •••• ....•.. ••••..·• ....••..••••••• .. •u•• .. •••••..•.. •.............,.., .................................... ,, ............... u.....................l-ll----------!'1••••..•••u•..•11•••••H-• UH•• ..•••••........\n\"\"1\n~\n..... .. . ........................\n------l•..•••••••••. •. •••. • . •••••••••...................u•••..••••••..•••••••••••..••••••..••h1'••..••..•tn,u111u•...,.••..••au••••..••..•••••..•••....••..••••••••....••••••..•.... ••••••.......•••••••..••••••••,....,..........•••f-l-----------i-••. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .,.\n,.\n-\n1--•1                                                     ------\n........... •••••••u•u•••••I • H11- • 111111tt••..................,••nHH•H•• ..........................................................•u•1••• ...........................•n•11•\"\"•••••H•H•u••••P••\"•....I -_ _ _ _...\n-\n_, ...... .......................--.............\n•..••••..•••••••••••.. •• .. ••••••••••u.••••••••••••••••..•••••1U•..•........••••..•••••••••••••n•••u••••...,•••••• ...................n•••••••..••••.. ••••••••..••••••••••••.... l--•..•..•••...................u11•••••••...             •l-1-----------f•\n\") Nach Jeder Abschreibung ist der Restbetrag / die Restmenge anzugeben.                                                                                                                                                                                                           ........... M . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .,_ _ _ __ _ _","Nr. 37 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. April 1976                                                                                                                                                                  899\nAnlage E 1 zur AWV\nBlatt 2\nEinfuhrerklärung\n(§ 28 a der Außenwirtschaftsverordnung)\n2. Ausfertigung\nFür Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft\noder\nBundesamt für Ernährung und Forstwirtsch11ft\nIch I Wir .................................................................................................................................................................................~ - - - - - - - -..................................................\nName oder Firma des Einfnhrers\n,. ..,u,1,,,, ....... ,,,,,, •••••• ,,,,,,,,,,.,,,,,,,,,1,,u,,,,,11,,,,,,,,,.,,.,,.,,,,., _ _ _ _ .......... - - - - - - - - - - -\nAMchrift\n_____________ Beruf oder Gewerbo\nFernruf oder Fernschreiber\n.,. ............................... ..\nbeabsichtige(n), folgende Ware(!')) einzuführen:\n1. ....................................................................... _ _ _ _ ........................... ____ .......... _ _ _ ,......,____\n-----............................._______\nBenennung der Ware(n) mit Ihrer handelsUbllchen Bezeichnung\n2. ............ _ _ _ ,, ........................................................................-\nBenennung der Ware(n) nach dem Warenverzeichnis fUr dl.o Außenhandelsstatistik\n3. .............................................· - - ~ - - - - - · - - -............................. ___________                                                                                    4.\n----~.,_.. ...................____\nNr(n). des Warenverzeichnisses fQr die Außenhandelsstatistik                                                                                                                Zusttlndlgkeitsbereich\n5.                                                    ,,\n6. ................... - ~ - - - - - - - - -                                               7.\nGesamtwert (cif-Prels frei Grenze)                                                             Menge der Ware(n) in handelsUbllchen Einheiten                                        Preis f, d, handelsllbl, Einheit (cif•Preis frei Grenze)\n8. ........................................... _ _ _ __                                                  9. ............- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -.............................\nLieferbedingungen (z. B, fob, elf)                                                                                                  Zeitpunkt(e) und Ort(e) der Einfuhr (voraussichtlich)\n10.                        -~----H>tt     Einkaufsland\n. . . . . . . . . u1111111u,         11.                     ------u11•n11111u111111111111\nUrsprungsland\n12. - · - - - - -\nVersendungsland\n13. Ursprungszeugnis erforderlich:                                                                        Ja        nein 1\nZutreffendes :ankreuzen\n14, Bemerkungen:\n- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -.................................... _____ ffi_ ..,..........,............................\nOrt und Tag                                                                                                                                            Firmenstempel und Unterschrift\n- nicht vom Einführer auszufüllen -\nEndtermin fUr die Einfuhrabfertigung                                                                                                                                                                                      Tagesstempel\ni/_....•··                 ·····•••••\\\n(         Dienstsiegel                   )\n________\nVom Hundert-Satz der zulässigen 0berschreitung\nbei der Einfuhrabfertigung\n...........................................\n\\\n··················••\"''··········\n/\n,.,1,,1111u11,1,,, .... UJ _ _ _ _ _ _ 111111111u111uu111111,11H. .\nUnterschrift\nAnmerkungen:\n1 n G r Und ruck: Umranduhg oben, links und unten: die Wörter „2. Ausfertigung•, ,,Filr Bundesamt fUr\ngewerbl. Wirtschaft oder Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft\".","In zweifacher Ausfertigung            1\n)                                   Vermögen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten                                                                         Anlage 2 der Verordnung          C0\n0\nMeldung nach§ 56a der Außenwirtschaftsverordnung                                                                              Anlage K3 zur AWV      0\nAn\nLandeszentralbank, Hauptstelle/ Zweigstelle                                                                                                                                                                            Blatt1\nPostleitzahl\nzur Weiterleitung an die Deutsche Bundesbank S 14\n6 Frankfurt am Main\n1. Angaben zur Person des Meldepflichtigen                                                                                                  Meldestichtag 1 Bilanzstichtag des Meldepflichtigen _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\n1. Firma oder Vor- und Zuname _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __                                                      2.Anschrift _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\n3. Wirtschaftszweig oder Beruf _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __                                                      4. Rechtsform bei Gesellschaften _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\n5. Nur von Unternehmen auszufüllen:                                                                                                                                                             (Zutreffendes\nIst der Meldepflichtige ein abhängiges Unternehmen eines anderen gebietsansässigen Unternehme'ns?                                                  DJa                       DNein         bitte ankreuzen)\nFirma des anderen gebietsansässigen Unternehmens, falls die Frage init „Ja\" beantwortet w i r d : - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\nt:d\n~\n11. Allgemeine Angaben über die Unternehmen in fremden Wirtschaftsgebieten, an denen der Meldepflichtige unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, sowie über                                                                                 ::::::\nZweigniederlassungen und Betriebsstätten in fremden Wirtschaftsgebieten                                                                                                                                                                   0..\n(1)\n1 Für jedes einzelne gebietsfremde Unternehmen, an dem der gebietsansässige Meldepflichtige unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, sowie für jede                                    1                                                 cn\nCQ\n1 Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in fremden Wirtschaftsgebieten ist außerdem gesondert eine Meldung nach Blatt 2 einzureichen.                                                                                                    Cl)\ncn\n1          2\n,..,.\n(1)\n3                                                               4                                           5                           8                    7          N\nO\"\nLfd.     A/B/Z\nFirma und Sitz                                                      Land                                   Wirtschaftszweig\nJahresumsatz            Zahl der      pi\"\n,..,.\nNr.        *)                                                                                                                                                                                    In Mio DM          Beschäftigten\")\n.;+\nc....\nr:ii\n::r'\ni-;\nCQ\nr:ii\n::::::\nCQ\n,....\nCD\n-.,.J\n..,\n_cri\n~\n-\n1                                                                                                                                               1                                                           1\n*) A =unmittelbare Beteiligung, B • mittelbare Beteiligung, Z = Zweigniederlassung oder Betriebsstätte. - **) Angabe nicht obligatorisch,jedoch erwünscht.\n'? eine Ausfertigung fUr den Bundesminister fllr Wirtschaft\nPostleitzahl                        Ort und Datum\nSachbearbeiter_ _ _ _ _ _ _ __              Fernruf_ _ _ _ _ _ Hausapparat_ __\nUnterschrift","Vermögen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten\nStand und Zusammensetzung des Vermögens                                                                                             AntageK3zurA\\W\nBlatt2\nl°1                            l IE                                   IE                                                       StarkumrandeteFelder           i_j            nichtausfüllen\nBezeichnung des gebietsfremden Unternehmens:\nLaufendeNummeraufB!att1 _ _ firm1a.----------------------                                                                      unmittelbare Beteiligung            D     1\n)  mittelbare Bete1·1·1gung      D1>\nRechtlichselbständigesUntemehmen                D    1\n>                                                                       Bei mittelbarer Beteiligung:\nBezeichnung des unmittelbar beteiligten gebietsfremden Unternehmens\nZweigniederlassung oder\nBetriebsstätte\n01,\nAngaben zur Bilanz des gebietsfremden Untemehmenssowie über die dem Meldepflichtigen unmittelbar und mittelbar zuzurechnenden Anteile in den Aktiva und Passiva\nz\nBilanzstichtag         13  Tag   Monat    Jahr\nWährung _ _ _ _ _ _ _ __                   ~                                    -Angaben in 1000 Einheiten Fremdwährung-\n;'\n::j\nNur bei mittel·\nNurbelmittel-                                                                                                          barer Beteiligung\nbarer Beteiligung                                                                                                      des Melc'1pftich·     ~\ndes Meldepflichtigen                                                                                                  tigen auszufüllen     Pl\nauszufüllen                                                                                   Vom Gesamtbetrag                              tO\nVom Gesamtbetrag                                                                                                     entfallen auf\nentfallen auf                                                                                                        Kapitalanteile           Vom Gesamtbetrag      P-\nAKTIVA                     Insgesamt    Forderungen            Vom Gesamtbetrag                        PASSIVA                          Insgesamt            des bzw. Ver•            entfallen auf Ka•     (t:\n'\"i\nanden                  entfallen auf                                                                                 pflichtungen             pitalanteile des\nMeldepflichtigen       Forderungen an\ndas unmittelbar\nbeteiligte Unter•\ngegenüber dem\nMeldepflichtigen\nbzw. Verpflichtungen\ngegenüber\ndem unmittelbar\n•\ni:::\n[Jl\nnehmen                                                                                                                 beteiligten Unter•   tC\nnehmen(s)             0->\nSachanlagen und\n06                                                                Grund·, Stamm·, Dotations•              15                           16                       17\ng-\nkapital, Einlagen von\nImmaterielle Anlagewerte                                                                              Gesellschaftern                                                                                                      b:I\n07                                                                                                                                                                                     0\nt::i\nBeteiligungen                                                                                         Rücklagen, Gewinnvortrag\n.?\n08                                                                                                                                                                                     P-\n(D\nVorrlte                                                                                               Verblndllchkelten\nt::i\nOi                                                                                                                                                                                     ~\nForderungen, Wechsel,\nWertpapiere\n12\nsonstige Passiva\n•\n'O\nVerlustvortrag                                                                                                                                                                                                             2:\n13                                                                                                                                                                                     CO\nsdnstlge Aktiva                                                                                                                                                                                                            --.J\nC'>\n14\nBilanzsumme                                                                                           BIianzsumme\n1) Zutreffendes bitte ankreuzen\n2) Darin enthalten: Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, für\ndie der gebietsansässige Meldepflichtige Garantien oder\n25                        26               27              28                                           Bürgschaften übernommen hat.                                                                124\n29                       30                31              32\nUnterschrift\n33                       34                35             36\n37                       38                39             40\n-\nCO\n0","In zweifacher Ausfertigung           1)\nVermögen Gebietsfremder im Wirtschaftsgebiet                                                                             Anlage 3 der Verordnung            CO\n0\n~\nAn                                                                                    Meldung nach § 58a der Außenwirtschaftsverordnung                                                                              Anlage K4 zur AWV\nLandeszentralbank, Hauptstelle/Zweigstelle                                                                                                                                                                           Blatt1\nPostleitzahl\nzur Weiterleitung an die Deutsche BundesbankS 14\n6 Frankfurt am Main\nMeldestichtag/ Bilanzstichtag des Meldepflichtigen _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\n1. Angaben zur Person des Meldepflichtigen\n2. Anschrift _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\n1.Firma - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n3. Wirtschaftszweig                                                                    4. Rechtsform             I inrechtlich\nj                    selbständiges Unternehmen\nder Rechtsform _ _ _ _ _ _ __                D        Zweigniederlassung oder\nBetriebsstätte\n(Zutreffendes\nbitte ankreuzen)\n5. Jahresumsatz in Mio DM _ _ _ _ _ _ __                           6. Zahl der Beschäftigten*) _ _ _ __              7. Nur für Personengesellschaften: Zahl der persönlich haftenden Gesellschafter _ _ _ _ _ __\nt:c\n~\n;::i\nII. Allgemeine Angaben zur Person des (der) Gebietsfremden, der (die) an dem meldepflichtigen Unternehmen beteiligt ist (sind)                                                                                                             0..\n(D\nu:\n1Für jeden gebietsfremden Beteiligten ist außerdem gesondert eine Meldung nach Blatt 2 einzureichen J                                                                                                                                CO\n(D\nVl\n1                                                    2                                                             3                                               4                                        5\n~\nN\nIst der Gebietsfremde                 Wenn die Frage in Spalte4        O'\nUd.                                                                                                                                                       selbst ein abhängiges                  mit Ja beantwortet wird;\nNr.                                       Finnaoder Name,SHz                                                       Land                                       Unternehmen?                             Sitzland der\npi\"\nJa/nein                           Obergesellschaft            F=\nc......\nOl\ni:l\"\n>-;\nCO\nP.l\n;::i\nCO\n....,.\n<.o\n....:J\n_Cll\nIII. Nur von Meldepflichtigen auszufüllen, die von Gebietsfr~mden abhängige Unternehmen sind:\n...,\nAllgemeine Angaben über gebietsansässige Unternehmen, an denen das meldepflichtige Unternehmen selbst beteiligt ist                                                                                                                   ~\n1-1\n1 Für jedes gebietsansässige Unternehmen, an dem das meldepfli9htige Unternehmen selbst beteiligt ist, ist außerdem gesondert eine Meldung nach Blatt 2 einzureichen\n1                                                    2                                                3                                4                         5                         6                        7\nLfd.                                                                                                                                                                                   Jahresumsatz                Zahl der\nNr.                                                 Firma                                             Sitz                          Rechtsform           Wirtschaftszweig               in Mio DM              Beschäftigten*)\n*) Angabe nicht obligatorisch,jedoch erwünscht.\n~ eine Ausfertigung für den Bundesminister für Wirtschaft\nPostleitzahl                     Ort und Datum\nAnmerkung-: Papierfarbe: gelb                                          Sachbearbeiter\nFernruf _ _ _ _ __         Hausapparat _ __\nUnterschrift","Vennögen Gebietsfremder im Wirtschaftsgebiet                                                                                           Anlage K4zur AWV\nBlatt2\nStand und Zusammensetzung des Vennögens\nStark umrandete Felder         1---1        nicht auszufüllen\n1. Nur bei Angaben über die unmittelbare Beteiligung des Gebietsfremden auszufüllen:                                                                                                    1°1\nBezeichnung des Gebietsfremden\nlaufende Nummer auf Blatt 1 ____ Firma oder Name - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n1      1\n11. Nur bei Angaben über die mittelbare Beteiligung des Gebietsfremden auszufüllen:\n102\nBezeichnung\nlaufende          des vom\nNummer     auf Meldepflichtigen\nBlatt1 ____abhängigen     gebietsansässigen\nFirma _ _ _ _ _ _ _ _Unternehmens\n_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\n1      1\n103\n1. Angaben zur Bilanz des Meldepflichtigen sowie über die dem gebietsfremden Beteiligten unmittelbar zuzurechnenden Anteile an den Aktiva und Passiva\n01)                     1\nII. Angaben zur Bilanz eines gebietsansässigen Unternehmens, an dem der Meldepflichtige selbst beteiligt ist,                       01)                                                                                    z:-i\nsowie über die dem gebietsfremden Beteiligten mittelbar zuzurechnenden Anteile an den Aktiva und Passiva                                             Bilanzstichtag\nT1G ! MO~AT       I   JjHR   1\n-Angaben in 1000 DM -                   w\n-..J\nNur bei mittel-                                                                                                       Nur bei mittel-\nbarer Beteiligung                                                                                                     barer Beteiligung\ndes Gebietsfremden                                                                          Vom Gesamtbetrag          des Gebietsfremden   >-:l\np;\nauszafüllen                                                                                 entfallen auf             auszufüllen\nVom Gesamtbetrag\nentfallen auf                                                                                                    Kapitalanteile                                CO\ndes bzw. auf Ver-         Vom Gesamtbetrag     p..\nAKTIVA                      Insgesamt     Forderungen                                                PASSIVA                             Insgesamt\nbindlichkeiten            entfallen auf\nan den\nVom Gesamtbetrag                                                                            gegenüber dem             Kapitalanteile des   ro\ngebietsfremden\nentfallen auf                                                                               gebietsfremden            bzw. auf Verbind·    '\"'\nBeteiligten\nForderungen\nan den\nMeldepflichtigen\nBeteiligten               lichkeiten gegen-\nüber dem Melde·\npflichtigen\n•\nC\n(fJ\nCO\np;\nAusstehende Einlagen auf das •             06               06                   07                  Grund-, Stamm-, Dotations-                      24                      26                        26\nGrund-, Stamm-, Dotationskapital                                                                     kapital, Einlagen von                                                                                                   O\"\nvon Gesellschaftern                                                                                  Gesellschaftern                                                                                                         ro\n08                                                                                                        27                                                                      t:d\nSachanlagen und                                                                                      darunter: Einlagen von\nImmaterielle Anlagewerte                                                                             Kommanditisten                                  (                                                                       0\n~\nBeteiligungen\n09\nOffene Rücklagen\n30                                                                     ?\n0..\n10                                                        darunter:                                       31                                                                      ro\nVorräte                                                                                                                                                                                                                      ~\nGesetzliche Rücklagen                           (                    }                                                  ~\n11                                                                                                        32\nlangfristige Forderungen                                                                             Rückstellungen\n•\n'O\nKurzfristige Forderungen\n14\nWertberichtigungen\n33\n2:\n,_.\n17                                                        langfristige                                    34                   2)                                                 <.O\nWertpapiere                                                                                          Verbindlichkeiten\n-..J\nOl\nKasse, Bank- und                           20                                                        Kurzfristige                                    37                   2)\nPostscheckguthaben                                                                                   Verbindlichkeiten\n21                                                                                                        40\nBilanzverlust                                                                                        Bilanzgewlnn\n22                                                                                                        41\nsonstige Aktiva                                                                                      sonstige Passiva\n23                                                                                                        42\nBilanzsumme                                                                                          BIianzsumme\n1) Zutreffendes bitte ankreuzen\n2) Darin enthalten: Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, für\ndie der gebietsfremde Beteiligte Garantien oder Bürgschaften                               143\n144                             145                                                                           übernommen hat\nC0\nAnmerkung: Papierfarbe: gelb                                                                                                                                   Unterschrift\n0\n\"-'","904                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nUbersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 301. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 29. Februar 1976,\nist im Bundesanzeiger Nr. 52 vom 16. März 1976 erschienen.\nDiesle Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 52 vom 16. März 1976 kann zum Preis von 1,- DM\n(einschl. Versandgebühren) gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 bezogen werden.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerredltliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlidlt.\nBezugs b e d in g u n gen: Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. PostansdHift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlidl je 40,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten\nDieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe : 2,60 DM (2,20 DM zuzüglich -,40 DM Versandkosten) bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,- DM. Im Bezugs-\npreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o."]}