{"id":"bgbl1-1976-22-5","kind":"bgbl1","year":1976,"number":22,"date":"1976-03-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/22#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1976-22-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1976/bgbl1_1976_22.pdf#page=5","order":5,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":413,"pdf_page":5,"num_pages":1,"content":["Bonn, den 6. März 1976                                                                  .413\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNL 13, ausgegeben am 5. März 1916\nTag                                                                             In h a l t                                                                                     Seite\n24. 2. 76     Bck,Hmln,adrnnu tlcr Vcrt!inhanmg zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nlimcl und der Rcgicrunq der Frnnzösischen Republik über das Kulturwehr Kehl/Straßburg                                                                               353\n24. '.2. 76   Bekunnl.m,H:hung der deutsch-französischen Verwaltungsvereinbarung über den festen\nStrußeniiher~vmg ühcr die Bauwerke der Staustufe Gambsheim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                           358\n24. 2. 7G     Bekanntmuchun~J der <foulsch-französischen Verwaltungsvereinbarung über Bau, Unter-\nhallunq und EnwiwnirHJ ci1ws festen Straßenüberganges über die Bauwerke der Staustufe\nJffczheirn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     361\n24. 2. 76     Bek,rnnlmuchung d<'r Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nlund und der Regierung der Frrrnzösischen Republik über den Betrieb des beweglichen\nWehrs Gambshein1 ................................................................. .\n24. 2. 76     Bek,Hmlmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und dF:r Re~1icrunq der Französischen Republik über den Betrieb des beweglichen\nvVehrs HfPzheim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                370\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemi.iß § 1 Abs. 2 des Ge:c.ei.zes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 2:3) wird m1f folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im                                Tag des\nDatum und ßczcichnunq der Verordnung                                                                                 Bundesanzeiger                                Inkraft-\nNr.                   vom                      tretens\n17. 2. 76    Verordnung Nr. 4/76 über die Festsetzung von\nEntgelten für Veikehrskishrntien der Binnenschiff-\nfahrt                                                                                                               39               26.2. 76                       5. 3. 76\n26. 2. 76    Verordnunu iibcr die Zulassunq von llandelssaat-\n9111 lwi Esparsette                                                                                                 42                 2. 3. 76                     3. 3. 76"]}