{"id":"bgbl1-1976-134-1","kind":"bgbl1","year":1976,"number":134,"date":"1976-11-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/134#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1976-134-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1976/bgbl1_1976_134.pdf#page=1","order":1,"title":"Achte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (8. ÄndVFO)","law_date":"1976-11-11T00:00:00Z","page":3125,"pdf_page":1,"num_pages":47,"content":["3125\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                   Z 1997 A\n1976                 Ausgegeben zu Bonn am 16. November 1976                                              Nr.134\nTag                                           Inhalt                                                     Seite\n11. 11. 76  Achte Verordnung zur Anderung der Fernmeldeordnung (8. AndVFO)                                  3,125\n9026-1\n8. 11. 76  Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . . .    3172\nAchte Verordnung\nzur Änderung der Fernmeldeordnung\n(8.ÄndVFO)\nVom 11. November 1976\nAuf Grund des § 14 des Postverwaltungsgesetzes        1. In den Vorbemerkungen\nvom 24. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 676) wird zur\nAnpassung an Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes zur               a) erhält Nummer 2.3 folgende Fassung:\nÄnderung des Umsatzsteuergesetzes vom 29. Juli                 „2.3. Der Einkaufspreis ist\n1976 (Bundesgesetzbl. I S. 2045) im Einvernehmen\nbei Einrichtungen, die die Deutsche Bun-\nmit dem Bundesminister für Wirtschaft verordnet:\ndespost unmittelbar von einer Lief er-\nfirma bezieht, der in der Firmenrech-\nArtikel 1                                    nung für die Einrichtung, Verpackung\nÄnderung der Fernmeldeordnung                            und Fracht aufgeführte Gesamtbetrag,\njedoch bei Einrichtungen und Leistun-\n§ 22 Abs. 3 Satz 3 der Fernmeldeordnung in der                     gen, die in Abschnitt 2 als umsatzsteuer-\nFassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1971                            pflichtig aufgeführt sind, ohne die vo~\n(Bundesgesetzbl. I S. 541), zuletzt geändert durch                    Lieferer berechnete Umsatzsteuer, dage-\ndie Siebente Verordnung zur Änderung der Fern-                        gen in allen übrigen Fällen einschließ-\nmeldeordnung vom 17. Mai 1976 (Bundesgesetzbl. I                      lich der vom Lief erer berechneten\nS. 1208), erhält folgende Fassung:                                    Umsatzsteuer;\n„Bei Vorliegen wichtiger Gründe können solche                         bei Einrichtungen, die die Deutsche Bun-\nEinrichtungen ausnahmsweise für kurze Zeit über-                      despost ihrem Lager entnimmt, der Ver-\nlassen werden; neben den monatlichen Gebühren ist                     rechnungspreis der Einrichtung nach der\nzum Ausgleich für den Verzicht auf die Mindest-                       vom Fernmeldetechnischen Zentralamt\nüberlassungsdauer ein einmaliger Kostenzuschuß zu                     aufgestellten     Verrechnungspreisliste,\nentrichten, der dem sechsfachen Betrag der monatli-                   bei Einrichtungen und Leistungen, die in\nchen Gebühren entspricht.\"                                            Abschnitt 2 als umsatzsteuerpflichtig\naufgeführt sind, jedoch vermindert um\nArtikel 2                                    den darin enthaltenen Umsatzsteueran-\nteil. Es gilt die am Tage der Entnahme\nÄnderung der Fernmeldegebührenvorschriften\ngültige Verrechnungspreisliste.\",\nDie Fernmeldegebührenvorschriften, Anlage 3 zur\nb) erhält Nummer 2.4 folgende Fassung:\nFernmeldeordnung in der Fassung der Bekanntma-\nchung vom 5. Mai 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 541),               „2.4. Die nach den Vorbemerkungen Nr. 2.1\nzuletzt geändert durch die Siebente Verordnung zur                    bis 2.3 ermittelten Gebühren gelten alle\nÄnderung der Fernmeldeordnung vom 17. Mai 1976                        Fracht- und Verpackungskosten ab, die\n(Bundesgesetzbl. I S. 1208), werden wie folgt ge-                     für die Versendung der Einrichtung bis\nändert:                                                               zur Verwendungsstelle aufkommen; für","3126                                                   Jahrgang 1976, Teil I\n.A.ufwcndungen, die du rd1 c1ußergewöhn-          gen nach Abschnitt 2. Nebenstellenanlagen\nl iche Schwlerinkf)iten l.wim Einbringen          (ausgenommen Abschi::iitt 2.14) und für Ein-\nder Einrichlunuen in das Gebäude oder             richtungen nach Anlage 22 zu Artikel 5 Abs. 3\ndie Ri.iurne des Teilnehmers und beim             der Ersten Verordnung zur Änderung der Fern-\nWeiterlransport bis zur Aufbaustelle              meldeordnung.\",\nentstehen, werden zusätzliche Gebühren\nin Rechnung gestellt.\",                       c) erhält in   Abschnitt 3.1. Bei Ausführung der\nArbeiten   durch Kräfte der Deutschen Bundes-\nc) wird die bisherige Nummer 2.4 Nummer 2.5;                 post die  Nummer 16 in der Spalte „Gebühr\"\nin Satz 1 dieser Nummer werden die Worte                  foig·ende Fassung:\n„Abschnitt 2\" dmch die Worte „Abschnitt 2                .,die Verrechnungspreise nach der vom Fern-\n(ausgenommen Abschnitt 2.14)\" und die Zahl                meldetechnischen Zentralamt aufgestellten\n,,2.3\" durch die Zahl „2.4\" ersetzt,                     Verrechnungspreisliste für Fernmeldezeug,\nbei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen jedoch\nd) wird nach der neuen Nummer 2.5 folgende                   vermindert um den darin enthaltenen Umsatz-\nneue Nummer 2.6 angefügt:                                 steueranteil\",\n„2.6. Zu den nach Vorbemerkung Nr. 2.1 bis\nd) erhält in Abschnitt 3.2. Bei Ausführung der\n2.5 ermittelten Gebührenbeträgen ist bei\nArbeiten durch von der Deutschen Bundes-\nden nach Abschnitt 2 umsatzsteuer-\npost beauftragte Unternehmer die Nummer 1\npflichtigen Leistungen noch die Umsatz-\nin der Spalte „Gebühr\" folgende Fa,ssung:\nsteuer in der jeweiJs gesetzlich vorge-\nschriebenen llöhe zu f:ntrichten.\"                .,die der Deutschen Bundespost vom Unter-\nnehmer in Rechnung gestellten Kosten (bei\numsatzsteuerpflichtigen Leistungen ohne die\n2. In Abschnitt 2. Nebm1st.ellenanlagen\nvon diesem berechnete Umsatzsteuer, bei\na) wird nach der Uberschrift vor dem Wort                    anderen Leistungen einschließlich der von\n,,Hinweise\" folgender Absatz eingefügt:                  diesem berechneten Umsatzsteuer} zuzüglich\neines Bearbeitungszuschlags von 10 v. H.\"\n„Zu den Gebührenl:Jetrüuen dieses Abschnitts\n(ausgenommen Abschnitt 2.14) ist noch die\nUmsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorge-\nschriebenen Höhe zu entrichten.\",                                          Artikel 3\nb) erhalten die Abschnille 2.1. Nebenstellenanla-                 Änderung der Ersten Verordnung\ngen mit handbedienter Vermittlungseinrich-                  zur Änderung der Fernmeldeordnung\ntung bis 2.11. Nicht in Linien des allgemeinen        Die Anlage 22 zu der Ersten Verordnung zur\nNetzes geführte Leitungen der Nebenstellen-        Änderung der Fernmeldeordnung vom 7. März 1972\nanlage die in Anlaw~ 1 zu dieser Verordnung        (Bundesgesetzbl. I S. 306), zuletzt geändert durch\naufgeführte Passunn,                               Artikel 3 der Siebenten Verordnung zur Änderung\nder Fernmeldeordnung vom 17. Mai 1976 (Bundesge-\nc) werden in Abschnitt 2.13. Verlüngerung der\nsetzbl. I S. 1208), wird wie folgt geändert:\nMindestüberlassungsdauer O(for einmaliger\nKostenzuschuß bei Erweiterung von Vermitt-\n1. Vor Abschnitt 1. In Abschnitt 2 der Fernmeldege-\nlungseinrichtunrJen von Nebenstellenanlagen\nund von Reihenanlagen in der Uberschrift der          bührenvorschriften (FGV) aufgeführte Einrich-\ndritten Tabellenspalte die Worte „laufenden           tungen wi;rd in der Spalte „Gegenstand\" vor dem\nWort „Hinweise\" folgender Absatz eingefügt:\nGebühren\" durch die Worte „monatlichen\nGebühren (zuzüglich der Umsatzsteuer)\" er-            „Zu den sich aus den Abschnitten 1 bis 3 und 5\nsetzt.                                                ergebenden Gebührenbeträgen ist noch die\nUmsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorge-\n3. In Abschnitt 3. Nichtpauschale Anschließunus-            schriebenen Höhe. zu entrichten.\"\nund Anderungsgebühren\n2. In Abschnitt 1. In Abschnitt 2 der Fernmeldege-\na) erhält in der Spalte „Gegensland\" die' Klam-          bührenvorschriften (FGV) aufgeführte Einrich-\nmerangabe nach der Uherschrift fol~Jende Fas-         tungen erhält in der Spalte „Gegenstand\" die\nsung:                                                 Vorschrift zu Nummer 3 bis 5 folgende Fassung:\n,, (§§ 11, 17 und 22 bis 26 der Fernmeldeord-\n„Zu Nr. 3 bis 5\nnung)\",\nZu den Gebühren nach Spalte 3/4 wird vom\nb) wird in der Spalte \"Gegenstand\" vor dem               1. Januar 1977 an ein Zuschlag von 11,55 vom\nWort „Hinweise\" folgender Absatz eingefügt:           Hundert erhoben.\"\n„Bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen ist zu\nden Gebührenbetrügen noch die Umsatzsteuer         3. In Abschnitt 2. Einrichtungen, die in den Fern-\nin der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen            meldegebührenvorschriften (FGV) nicht mehr\nHöhe zu entrichten. Umsatzsteuerpflichtige            aufgeführt sind, erhält in der Spalte „Gegen-\nLeistungen sind alle Arbeiten für Einrichtun-         stand\"","Nr. 134 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                       3127\na) in AbschnjtJ 2.1. Einrichtungen, die vor dem          (2) Die Uberlassung und Unterhaltung von Fern-\n1. Januar 1940 lwrgestellt worden sind, und       sprech-Nebenstellenanlagen durch die Deutsche\nEinrichlunqen, die auch im Abschnitt 4 nicht       Bundespost ist vom Tage der Ubergabe der\nmehr aufgeführt sind, die Vorschrift zu Num-       betriebsfähigen       Teilnehmereinrichtungen     an\nmer 1 folgende Fassung:                            umsatzsteuerpflichtig. Das gilt auch, wenn die An-\n„Zu den Gebühren nach Spalte 3/4 wird vom         schließung oder Änderung vor dem Zeitpunkt des\n1. Januar 1977 an ein Zuschlag von 11,55 vom      Inkrafttretens dieser Verordnung beantragt und von\nHundert erhoben.\",                                 der Deutschen Bundespost bestätigt worden ist, die\nDbergabe aber erst nach dem 31. Dezember 1976\nb) in Abschnitt 2.2.3. Vermittlungseinrichtungen,     vorgenommen wurde.\nReihenanlagen, Sprechapparate und Zusatz-\neinrichtungen ohne feste Gebühren die Vor-            (3) In Fällen nach Absatz 2 kann die Deutsche\nschrift zu Nummer 1 und 2 folgende Fassung:        Bundespost den durch die Besteuerung entstande-\nnen Mehrbetrag mit einem Durchschnittssatz in\n„Zu Nr. 1 und 2\nHöhe von 7,7 vom Hundert, bezogen auf die bis zum\nZu den Gebühren nach Spalte 3/4 wird vom           Inkrafttreten dieser Verordnung gültigen Gebühren,\n1. Januar 1977 an ein Zuschlag von 11,55 vom     . dem Teilnehmer auf Antrag erstatten und auf ihre\nHundert erhoben.\"                                  Kasse nehmen. Satz 1 gilt nicht ·\n1. für monatliche Gebühren,\n4. Abschnitt 3. Gebührenbeträge für Einrichtungen,\ndie aus der Ergänzungsausstattung in die Regel-        2. für Teilnehmer, die vorsteuerabzugsberechtigt\nausstattung übernommen wurden, erhält die in               sind,\nder Anlage 2 zu dieser Verordnung aufgeführte         3. in Fällen, in denen sich die bis zum 31. Dezember\nFassung.                                                  1976 vorgesehene Ubergabe aus Gründen, die\nnicht von der Deutschen Bundespost zu vertreten\n5. Abschnitt 4. Grundbeträge für die Berechnung               sind, verzögert hat,\nder Gebühren nach Abschnitt 2 erhält die in der\n4. in Fällen, in denen die Einrichtungen erst nach\nAnlage 3 zu dieser Verordnung aufgeführte Fas-\ndem 31. Dezember 1977 übergeben werden kön-\nsung.\nnen.\nArtikel 4                                                  Artikel 5\nUbergangsvorschriften                                         Berlin-Klausel\n(1) Soweit für Einrichtungen nach Anlage 1 die-           Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nser Verordnung Gebühren nach Vorbemerkung                 Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nNr. 2 zu den Fernmeldegebührenvorschriften oder           gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 37 des Postver-\nfür W-Unteranlagen abweichender Art Gebühren              waltungsgesetzes auch im Land Berlin.\nnach Abschnitt 2.5.1 Nr. 27 und 28 der Fernmelde-\ngebührenvorschriften berechnet werden, wfrd die\nmonatliche Gebühr vom Inkrafttreten dieser Ver-                                    Artikel 6\nordnung an um drei vom Hundert ermäßigt, wenn\nInkrafttreten\ndie Einrichtung dem Teilnehmer in der Zeit vom\n1. Juli 1972 bis zum 31. Dezember 1976 übergeben             Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1977 in\nwurde.                                                    Kraft.\nBonn, den 11. November 1976\nDer Bundesminister\nfür das Post- und Fernmeldewesen\nK. Gscheidle","3128                                   Dundesgesclzblalt, Jahrgang 1976, Teil I\nAnlage l\n(zu Artikel 2 Nr. 2 Bud1sti1be: b\nder ß. /i.nd VFO vorn l 1. November 1976)\nTeilnehmereigene Anlage       An-\nPo5teigene i - - - - - . - - - - - 1 schließungs-,\nAnlage                     Monat- Verlegungs-\nNr,                           Gegenstand                                    Einmalige               oder Aus-\nMonatliche     Gebühr         liehe  wechslungs-\nGebühr                     Gebühr     gebühren\nDM            DM            DM        DM\n2,.1.      Nebenstellenanlagen mit hand-\nbcd.icnter Vermittlungseinrichtung\n2.1..l.    Regelausstattung\n(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-\nten)\nKleine handbediei1te Anlagen\n.Aufnahmdähigkeit 1 bis 2 Amtsleitungen und 1 bis\nrn Ncbenstdkn.\nDie GchUhrcn gelten für die Vermittlungseinrichtung\nund die Abfragestelle.\nBaustufe 1/1\n1 Anschlußorgan für Amtsleitungen\n1 Anschlußorgan für Nebenstellen\n1 Innenverbindungssatz\n1     Feste Gebühr ..... , ....... , , ...........••.• , , •    12,40        575,70          4,15     261,-\nBaustufe 1/2\n1 Anschlußorgan für Amtsleitungen\n2 Anschlußorgane für Nebenstellen\n1 Innenverbindungssatz\n2     rieste Gebühr ............................••..•           18,80        874,60          6,25     282,-\nBaustufe 1/ 5\n1 Anschlußorgan für Amtsleitungen\n5 Anschlußorgane für Nebenstellen\n1 Innenverbindungssatz\n3     }4este Gebühr ............................• , , ••        25,40       1183,-           8,50     335,-\nBaustufe 2/10\n2 Anschlußorgane für Amtsleitungen\n10 Anschlußorgane für Nebenstellen\n1 bis 2 Innenverbindungssätze\n4     Feste Gebühr für den Mindestausbau ......•.••.•           40,40       1877,-         13,50      425,-\n5     Für den zweiten Innenverbindungssatz .•...• , • , • ,       3,35        155,30         1,10       49,-\nZu Nr.1 bis 5\nKleine handbediente Anlagen werden nicht\nmehr beschafft. Sie werden daher nicht als\nteilnehmercigcn abgegeben.","Nr. 134 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                            3129\nTeilnehmereigene Anlage     An-\nPosteigene 1------,------ischließungs-,\nAnlage                    Monat- Verlegungs-\nNr.                         Gegenstand\nMonatliche   Einmalige       liehe    oder Aus-\nGebühr       Gebühr       Gebühr    wechslungs-\ngebühren\nDM            DM           DM        DM\nGlühlampenschränke\nAufnahmefähigkeit 2 bis 10 Amtsleitungen und 10 bis\n100 Nebenstellen.\nDie Gebühren gelten für die Vermittlungseinrichtung\nund die Abfragestelle.\nBaustufe A\n2 bis 3 Anschlußorgane für Amtsleitungen\n10 bis 30 Anschlußorgane für Nebenstellen\n1 bis 3 Schnursätze für Innenverkehr\n6  Feste Gebühr für den Mindestausbau                           113,10      5262,-         37,70     1682,-\nBaustufe B\n3 bis 5 Anschlußorgane für Amtsleitungen\n30 bis 50 Anschlußorgane für Nebenstellen\n3 bis 5 Schnursätze für Innenverkehr\n7  Feste Gebühr für den Mindestausbau                           186,70      8 682,-        62,20     2078,-\nBaustufe C\n5 bis 10 Anschlußorgane für Amtsleitungen\n50 bis 100 Anschlußorgane für Nebenstellen\n5 bis 10 Schnursätze fü1;_ Innenverkehr\n8  Feste Gebühr für den Mindestausbau ........... .             317,20     14 752,-       105,80     2957,-\nWeitere Anschlußorgane und Schnursätze\n9  Für jedes weitere Anschlußorgan für Amtsleitungen\nmit Schnursatz ............................... .              20,-         932,50         6,70     202,-\n10  Für je 10 weitere Anschlußorgane für Nebenstellen .             5,45       252,60         1,80     195,-\n11  Für jeden weiteren Schnursatz für Innenverkehr ...              6,90       320,-          2,30     223,-\nZu Nr. 6 bis 11\nGlühlampenschränke werden nicht mehr be-\nschafft. Sie werden daher nicht als teilnehmer-\ncigen abgegeben.\n2.1.2.     Ergänzungsausstattung\n(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-\nten)\n1  Anschluß für ein zweites Sprechgerät bei der\nAbfragestelle ................................ .                2,75       128,-          0,90      74,-\n2  Zweite Vermittlungseinrichtung ............. .                           wie 2.1.1 Nr. 6 bis 11\n3  Mithöreinrichtung bei der Hauptstelle\nje Amtsleitung ............................. .               2,20       103,10         0,75      39,-","31:30                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nTeilnehmereigene Anlage             An-\nPoSteigene , - - - - - - - , - - - - - - , schließungs-,\nAnlage                        Monat- Verlegungs-\nNr.                      Gegenstand                                        Einmalige                     oder Aus\nMonatliche     Gebu·· hr         liehe     wec h s1ungs-\n-\nGebühr                        Gebühr        gebühren\nDM             DM             DM             DM\n4 Besonderer Polwechsler ..................... .               5,20         241,50            1,75          37,-\n5 Nachtschaltung zwischen Nebenstellen mit gegen-\nseitigem Anruf\nje Nebenstellenpaar ......................... .          10,60         491,-             3,50          92,-\n6 Ergänzungsschaltung zur Verhinderung einer\nweiteren abgehenden Amtsverbindung ohne Mit-\nwirken der Hauptstelle\nje Amtsleitung ............................. .             1,60           73,60           0,55          21,-\n7 Eintretezeichen bei der Hauptstelle bei örtlicher\nSpeisung\nje Amtsleitung ............................. .             1,65          76,50           0,55          16,-\nBei Amtsspeisung wird für das Eintretezeichen\nkeine Gebühr erhoben.\n8 Rückfrageeinrichtung in einer Amtsleitung mit\nbesonderer Klinke\nje Amtsleitung ............................. .             3,25        151,70            1,10          39,-\n9 Selbsttätiger Ruf zu den Sprechstellen unter Wegfall\ndes Handrufs\nje Verbindungsorgan ....................... .              1,75          82,50           0,60          21,-\n10  Nichtauslösen von Amtsverbindungen während\nder Tagschaltung, wenn bei der Nebenstelle mit dem\nEinleiten des Eintretezeichens der Hörer aufgelegt\nwird,\nje Amtsleitung ............................. .             2,-           92,80           0,65\n11  Impulszahlengeber                                           71,80       3340,-            23,90         295,-\n12  Rufnummerngeber                                                     siehe Vorbemerkung Nr. 2\n13 Vielfachschaltung für Nebenstellen\nfür jede Wiederholung\nje 10 Nebenstellen .......................... .            4,95        229,70            1,65          82,-\n14 Vielfachschaltung für Anschlußorgane für Amts-\nleitungen\nfür jede Wiederholung\nje 10 Anschlußorgane ....................... .             8,15         378,40           2,70         156,-\n15 Mithören und Mitsprechen bei Amtsverbindungen\nfür eine Nebenstelle ........................ .             1,10          52,30           0,35          39,-","Nr. 1<H ---- Tüg der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                          3131\n------------------------,-----T----------,---:---i\nTeilnehmereigene Anlage       An-\nPoSteigene , - - - - - , - - - - - , schließungs-,\nAnlage                     Monat- Verlegungs-\nNr.                     Gegenstand                               . h    Einmalige      li\"che   oder  Aus-\nMonat1ic e     Gebühr                wechslungs-\nGebühr                    Gebühr      gebühren\nDM            DM           DM         DM\n2.2.      Nebenstellenanlagen mit Reihen-\napparaten\n2.2.t.   Regelausstattung\n(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-\nten)\nHinweis\nDie Gebühren nach 2.2.1 Nr. 1 bis 18 gelten für\nReihenapparate mit Nummernschalter. Bei Reihen-\napparaten, die statt des Nummernschalters ein\nTastenfeld für die Tastenwahl besitzen, wird ein\nZuschlag zu den Gebühren für die entsprechenden\nNummernschalterapparate erhoben.\nReihenanlagen einfacher Art\nReihenapparat 1/2\nfür Anlagen zu 1 Amtsleitung und bis zu 2 Neben-\nstellen\n1     Reihenhauptstelle .........................•.•          8,55        397,80        2,85      210,-\n2     Reihennebenstelle ........................•.•           6,15        286,20        2,05        77,-\nReihenapparat 1/5\nfür Anlagen zu 1 Amtsleitung und bis zu 5 Neben-\nstellen\n3     Reihenhauptstelle ........................... .       10,20         475,70        3,40      230,-\n4     Reihennebenstelle ........................•••           7,75        359,90         2,60       88,-\nReihenanlagen mit Linientasten\nReihenapparat 1/5\nfür Anlagen zu 1 Amtsleitung und bis zu 5 Neben-\nstellen\n5     Reihenhauptstelle ...........................•        13,30         618,70         4,45     255,-\n6     Reihennebenstelle .......................... .        10,80         502,90         3,60       94,-\nReihenapparat 1/10\nfür Anlagen zu 1 Amtsleitung und bis zu 10 Neben-\nstellen\n7     Reihenhauptstelle ........................... .       14,30         667,10         4,80     263,-\n8     Reihennebenstelle ..........................•         11,80         549,30         3,95     104,-\nReihenapparat 2/5\nfür Anlagen zu 2 Amtsleitungen und bis zu 5 Neben-\nstellen\n9     Reihenhauptstelle ........................... .       15,70         731,30         5,25     266,-\n10     Reihennebenstelle .......................... .        12,10         562,-          4,05       99,-\nReihenapparat 2/10\nfür Anlagen zu 2 Amtsleitungen und bis zu 10 Neben-\nstellen","3132                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nTeilnehmercigene Anlage      An-\nPosteigene                           schließungs-,\nAnlage                     Monat-   Verlegungs-\nNr.                        Gegenstand                                                      Einmalige               oder Aus-\nMonatliche                    liehe  wechslungs-\nGebühr\nGebühr                     Gebühr     gebühren\nDM            DM           DM         DM\n11     Reihenhauptstelle ............................                            20,40        949,-          6,80     285,-\n12     Reihennebenstelle ............................                            14,50        673,50         4,85     111,-\nReihenapparat 3/10\nfür Anlagen zu 3 Amtsleitungen und bis zu 10 Neben- ·\nstellen\n13     Reihenhauptstelle ............................                            27,60       1284,-          9,20     319,-\n14     Reihennebenstelle \" ..........................                            18,10        843,90         6,05     128,-\nReihenapp~rat 4/10\nfür Anlagen zu 4 Amtsleitungen und bis zu 10 Neben-\nstellen\n15     Reihenhauptstelle ............................                            34,80       1618,-        11,60      349,-\n16     Reihennebenstelle • •'\" • •\" • • • • •, t , , • •, fl I o • • • e • •     21,80       1013,-          7,25     157,-\nReihenapparat 4/15\nfür Anlagen zu 4 Amtsleitungen und bis zu 15 Neben-\nstellen\n17     Reihenhauptstelle ........................... .                           34,80       1618,-         11,60     377,-\n18     Reihennebenstelle .......................... .                            21,80       1013,-          7,25     157,-\nZu Nr. 5 bis 8, 17 und 18\nReihenapparate mit Linientasten 1/5, 1/10 und\n4/15 werden nicht mehr beschafft. Sie werden\ndaher nicht als teilnehmereigen abgegeben.\n19  Zuschlag zu den Gebühren für Reihenapparate nach\nNr. 1 bis 18 mit Tastenfeld für Tastenwahl\nMehrleistung gegenüber Reihenapparaten mit\nNummernschalter .......................... .                               siehe Vorbemerkung Nr. 2\n2.2.2.    Ergänzungsausstattung\n(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-\nten)\nEinrichtung zum Anschließen von Außenneben-\nstellen (mit Nummernschalterwahl)\nt     Ausführung 1/1 ............................ .                             22,50       1048,-          7,50     174,-\n2     Ausführung 2/2 ............................ .                             40,30       1873,-         13,40     266,-\nMithören und Mitsprechen für Reihenstellen\n3     für jede Reihenstelle\nje Amtsleitung ............................. .                              0,80         37,-         0,25       37,-\n4     zusätzliche Maßnahmen                                                            siehe Vorbemerkung Nr. 2\n5  Einzelnachtschaltung\nje Amtsleitung ............................. .                              1,55         71,90        0,50       10,-\n6  Selbsttätige Amtsrufweiterschaltung\nje Amtsleitung ............................. .                              4,80       222,90         1,60       49,-","Nr. 134 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                        3133\nPosteigene !eilnehmereigene Anlage       An-\nschließungs-,\nAnlage                  Monat-    Verlegungs-\nNr.                        Gegenstand                                  Einmalige               oder  Aus-\nMonatliche    Gebühr        liche   wechslungs-\nGebühr                   Gebühr      gebühren\nDM           DM          DM          DM\n7  Sammelnachtschaltung der über eine Einrichtung\nnach Nr. 2 geführten Leitungen zu einer Außen-\nnebenstelle\nzusätzlich zu den Gebühren nach Nr. 5 ........ .       1,25        58,50        0,40        44,-\n8  Zusammenfassung der Amtsrufweiterschaltung\nzu einer Außennebenstelle bei einer Einrichtung\nnach Nr. 2\nzusätzlich zu den Gebühren nach Nr. 6 .......•.         1,25        58,50        0,40        44,-\n9  Sichtbare Kennzeichnung des Amtsanrufs bei der\nHauptstelle einer Reihenanlage zu zwei Amts-\nleitungen ...................................•.            3,85       179,40        1,30        23,-\n10  Sichtbare Kennzeichnung des Amtsanrufs bei\neiner Reihennebenstelle\nfür jede Reihennebenstelle\nje Amtsleitung ..........................•.••           1,30        59,60        0,45        25,-\n11  Für jede Außennebenstelle über eine Einrichtung\nnach Nr. 2 selbsttätiger Zugang zu nur einer von\nbeiden Amtsleitungen ................... , .. , .. .       1,-         45,90        0,35        49,-\n12  Umlegen von Amtsverbindungen zwischen den\nAußennebenstellen bei einer Einrichtung nach Nr. 2         2,15        99,50        0,70        59,-\n2.3.       N ebenstellcnanlagen mit selbst-\ntätiger Vermittlungseinrichtung\nAufnahmefähigkeit 1 Amtsleitung und\n1 bis 9 Nebenstellen\nKleine W-Anlagen\n2.3.1.     Regelausstattung\n(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-\nten)\nKleine W-Anlagen mit Abfragestelle\nDie Gebühren gelten für die Vermittlungseinrichtung\nund die Abfragestelle. Die Vermittlungseinrichtun-\ngen werden nur mit Nummernschalterwahl geliefert.\nBaustufe 1/1\n1 Anschlußorgan für Amtsleitungen\n1 Anschlußorgan für Nebenstellen\n1 Innenverbindungssatz\n1  Feste Gebühr ...... , .................. , .... , ..      16,90       788,10         5,65      217,-","3134                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nTeilnehmcrcigenc Anlage      An-\nPostcigene                         schließungs-,\nAnlage                   Monat-   Verlegungs-\nNr.                             Gegenstand                                                              Einmalige               oder Aus-\nMonatliche                  liclie wechslungs-\nGebühr\nGebühr                   Gebühr     gebühren\nDM          DM            DM        DM\nBaustufe 1/2\n1 Anschlußorgan für Amtsleitungen\n2 Anschlußorgane für Nebenstellen\n1 Innenverbindungssatz\n2   Feste Gebühr    .............          \" . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  (1 ...     34,70     1612,-         11,60     276,-\nBaustufe 1/3\n1 Anschlußorgan für Amtsleitungen\n3 Anschlußorganc für Nebenstellen\n1 Innenverbindungssatz\n3                                          .\nFeste Gebühr . . . . . . . . . . . .. \" . . . \" . . . .\n~                      .. . .   ~ .. ....         53,40     2482,-         17,80      313,-\nBaustufe 1/5\n1 1\\nsdilußorgan für Amtsleitungen\n5 /\\nschlußorganc für Nebenstellen\n1 lnncnvcrbindungssatz\n4   Feste Ccliühr -·~••\"~~ . 4•···\"'·•······~-- .. \"\"\"\"\"\"                                      61,60     2 865,-        20,50      335,-\nBaustufe 1/9/1\n1 Anschlußorgan für Amtsleitungen\n9 Anschlußorgane für Nebenstellen\n1 Inncnvcrhindungssatz\n5   Feste Gebühr    \" • ~ • <> • • • \" • • • • • • • •  • • • • • •  • • • • •  • • •  • •     73,30     3 409,-        24,40      410,-\nAnlagen der Baustufe 1/9/1 werden nicht mehr\nbeschafft. Sie werden daher nicht als teilnehmer-\neigen abgegeben.\nBaustufe 1/9/2\n1 Anschlußorgan für Amtsleitungen\n9 Anschlußorgane für Nebenstellen\n2 Innenverbindungssätze\n6   Feste Gebühr .................................                                             98,70     4589,-         32,90     429,-\nZu Nr. 1 bis 6\nWird der Sprechapparat der Abfragestelle auf\nAntrag des Teilnehmers ausgewechselt oder für\nsich allein verlegt, so wird für den neu einge-\nrichteten bzw. verlegten Sprechapparat die Aus-\nwcchslungs- bzw. Verlegungsgebühr wie für\nden gleichen Sprechapparat als Nebenstelle er-\nhoben.\nKleine W-Üntetanlage\n'Die Gebühren gelten für die Vermittlungseinrichtung\n(Nummernschaltcrwahl).\nBaustufe 1/9/2 - Unteranlage\n1 Anschlußorgan für die iur Hauptanlage führende\nNebenanschlußlcitung\n9 Anschlußorgane für Zweitnebenstellen\n2 Innenverbindungssätze\n7   Feste Gebühr    ••••••••••••••••••••••••••                             0 ••••••           109,-      5072,-         36,40      429,-\nW-Unteranlagen der Baustufe 1/9/2 werden\nnicht mehr beschafft. Sie werden daher nicht\nals tcilnehmereigen abgegeben.","der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                           3135\nTeilnehmercigene Anlage       An-\nPoStcigene ,-------c-----,            schließungs-,\nAnlage                     Monat-    Verlegungs-\nNr.                                                       Monatliche    Einmalige       liehe    oder Aus-\nGebühr                 wechslungs-\nGebühr                     Gebühr      gebühren\nDM            D,\\,f        DM          DM\n2.3.2.      Ergänzungsausstattung\n(nach Maßgabe <lcr Ausstattungsvorschrif-\nten)\n1  Sichtbare Besctztkcnn'.leichnung der Amtsleitung\nbei der Abfragestelle ..........................•        1,-           46,40        0,35        38,-\n2  Wahlweises Ein- und Ausschalten der Amtsruf-\nweiterschaltung ............................. .                  siehe Vorbemerkung Nr. 2\n3  Mithören und Mitsprechen bei Amtsverbindungen\nfür weitere Sprechstellen\nje weitere Sprechstelle ....................... .      1,75          81,20       0,60         38,-\n4  Nachtschalten von einer bestimmten, festgeschal-\nteten. Nebenstelle aus ........................•          siehe Vorbemerkung Nr. 2            112,-\n5  Kennzeichnung des Auslösens von Sicherungen               1,40          65,30        0,45      39,-\n6  Aufschalten in Rückfragestellung\n(nur für W-Unteranlagen) .....................•                  siehe Vorbemerkung Nr. 2\n7  Umlegen einer Amtsverbindung von Neben-\nstellen der U nter:anlage zu Nebenstellen der                    1              1          1\nHauptanlage ............................... ; .                  siehe Vorbemerkung Nr. 2\n8  Durchschalten von Innenverbindungssätzen                         1              1\nje Innenverbindungssatz .....................•         siehe Vorbemerkung Nr. 2            101,-\n2.4.        Nebenstellenanlagen mit selbst•\ntätiger Vermittlungseinrichtung\nAufnahmefähigkeit 2 bis 10 Amtsleitungen\nun_d 5 bis 100 Nebenstellen\nMittlere W-Anlagen\n2.4.1.      Regelausstattung\n(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-\nten)\nHinweise\n1. Die Vermittlungseinrichtungen der Baustufen IIA\nbis II G können in Ausführung 1 (mit Dreh- oder\nHeb<lrchwählern ohne Edelmetallkontaktgabe in\nden Sprechwegen) n<ler in Ausführung 2 (mit Edel-\nmetallandruckkontakten, gasgeschützten Kontak-\nten oder elektronischen K.ontaktcn in den Sprech-\nwegen) beantragt werden.","3136                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nTeilnchmcrcigenc Anlage     An-\nPoSteigcne i - - - - - - - - - - 1 schließungs-,\nAnlage                     Monat- Verlegungs-\nNr.                      Gcgcn!i.tand                     M     r h Einmalige          liehe  oder Aus-\nonat ic e    Gebühr      Gebu\"hr wechslungs-\nGebühr                              gebühren\nDM            DM          DM         DM\n2. Die Vermittlungseinrichtungen der Ausführung 1\nwerden mit Numrncrnschalterwahl, die der Aus-\nführung 2 entweder mit Nummernschalterwahl\noder mit Tastenwahl geliefert.\n3. Die Gebühren setzen sich aus der festen Gebühr für\nden Mindestaushau und den Gebühren für die.wei-\nteren Anschlußorgane und Innenverbindungssätze\nzusammen.\nMittlere W-Anlagcn mit Abfragestelle\nDie Gehiihren gelten für die Vermittlungseinrichtung\nund die Abfragestelle. Bei Vermittlungseinrichtungen\nmit Tastenwahl gelten die Gebühren für solche nach\ndem Dioden-Enl-Vcrfahren (DEV).\nBaustufe II V (einfacher Art)\n2 Anschlußorgane für Amtsleitungen\n5 Anschlußorgane für Nebenstellen\n1 Innenverbindungssatz\n1 Feste Gebühr ................................ .         157,-        7 301,-       52,30     781,-\nBaustufe II A\n2 Anschlußorgane für Amtsleitungen\n10 Anschlußorganc für Nebenstellen\n2 Innenverbindungssätze\nFeste Gehühr\n2    Ausführung 1                                          194,70       9058,-         64,90   1239,-\nAusführung 2\n3       mit Nummernschaltcrwahl                            216,20      10597,-        64,90    1239,-\n4       mit Tastenwahl (DEV) ................••...         294,80      14450,-        88,60    1266,-\nBaustufe II B/C\n2 bis 3 Anschlußorgane für Amtsleitungen\n15 bis 25 Anschlußorgane für Nebenstellen\n2 bis 3 Innenverbindungssätze\nFeste Gebühr für den Mindestausbau\n5    Ausführung 1 ..............................•          229,40       10670,-       76,50     1488,-\nAusführung 2\n6       mit Nummernschalterwahl ................. .        254,70      12484,-        76,50    1488,-\n7       mit Tastenwahl (DEV) ......... , ..........•       344,50      16886,-       103,50    1516,-","Nr. 134 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                       3137\nTeilnehmereigene Anlage      An-\nPosteigene                         schließungs-,\nAnlage                  Monat-   Verlegungs-\nNr.                     Gegenstand                                Einmalige               oder Aus-\nMonatliche                  liehe  wechslungs-\nGebühr\nGebühr                   Gebühr     gebühren\nDM          DM           DM         DM\nBaustufe II D\n3 bis 5 Anschlußorgane für Amtsleitungen\n25 Anschlußorgane für Nebenstellen\n3 bis 4 Innenverbindungssätze\nFeste Gebühr für den Mindestausbau\n8      Ausführung 1 .............................       307,60   14 308,-       102,60     1813,-\nAusführung 2\n9         mit Nummernschalterwahl .............•..     341,50    16740,-        102,60     1813,-\n10         mit Tastenwahl (DEV) ...............• , ••   455,50    22326,-        136,90     1857,-\nBaustufe II E\n3 bis 5 Anschlußorgane für Amtsleitungen\n30 bis 50 Anschlußorgane für Nebenstellen\n4 bis 6 Innenverbindungssätze\nFeste Gebühr für den Mindestausbau\n11      Ausführung 1   .............................    441,70    20546,-        147,30    2348,-\nAusführung 2\n12         mit Nummernschalterwahl .............••.     490,40    24037,-        147,30    2348,-\n13         mit Tastenwahl (DEV) .............. , ....   645,40    31638,-        193,90    2390,-\nBaustufe II F\n3 bis 8 Anschlußorgane für Amtsleitungen\n30 bis 50 Anschlußorgane für Nebenstellen\n4 bis 6 Innenverbindungssätze\nFeste Gebühr für den Mindestausbau\n14      Ausführung 1 ...........................••      489,20    22 754,-       163,10    2796,-\nAusführung 2\n15         mit Nummernschalterwahl ................     543,10    26622,-        163,10    2796,-\n16         mit Tastenwahl (DEV) ...................     706,30    34622,-       212,20     2838,-\nBaustufe II G\n5 bis 10 Anschlußorgane für Amtsleitungen\n50 bis 100 Anschlußorgane für Nebenstellen\n5 bis 12 Innenverbindungssätze\nFeste Gebühr für den Mindestausbau\n17       Ausführung 1 .............................     837,40    38 951,-      279,30     4 739,-","3138                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nTeilnehmereigene Anlage      An-\nPosteigene                         schließungs-,\nAnlage                  Monat-   Verlegungs-\nNr.                       Gegenstand                                       Einmalige               oder  Aus-\nMonatliche   Gebühr         liehe  wechslungs-\nGebühr                   Gebühr     gebühren\nDM          DM           DM         DM\nAusführung 2\n18         mit Nummernschalterwahl ................              929,70    45574,-       279,30     4 739,-\n19         mit Tastenwahl (DEV) ........... , , ......          1202,-     58 901,-      361,10     4809,-\nZu Nr. 2, 5, 8, 11, 14 und 17\nVermittlungseinrichtungen der Baustufen II A\nbis II G in Ausführung 1 werden nicht mehr\nbeschafft. Sie werden daher nicht als teilnehmer-\neigen abgegeben.\nWeitere Anschlußorgane und lnnenverbindungs-\nsätze                                               \\\nFür jedes weitere Anschlußorgan für Amtsleitungen\n20    Ausführung 1 .............•............. , ...               29,80    1384,-           9,90     282,-\nAusführung 2\n21       mit Nummernschalterwahl ............ , , ....             33,-     1620,-           9,90     282,-\n22       mit Tastenwahl (DijV) .....................               40,30    1977,-         12,10      296,-\nFür je 10 weitere Anschlußorgane für Nebenstellen\n23    Ausführung 1 ...............................                 12,30      574,20         4,10     244,-\nAusführung 2\n24       mit Nummernschalterwahl .............•.•..                13,70      672,-          4,10     244,-\n25       mit Tastenwahl (DEV) ...........• , ....•...              17,50      856,90         5,25     244,-\nFür jeden weiteren Innenverbindungssatz\n26    Ausführung 1    ................................             14,-       648,90         4,65     172,-\nAusführung 2\n27      mit Nummernschalterwahl ................ , .               15,50      759,20         4,65     172,-\n28      mit Tastenwahl (DEV) ...............•.....                 16,90      830,-          5,10     172,-\nMittlere W-Unteranlagen\nDie Gebühren gelten für die Vermittlungseinrichtung\nBaustufe II A- Unteranlage\n2 Anschlußorgane für zur Hauptanlage führende\nNebenanschlußleitungen\n10 Anschlußorgane für Zweitnebenstellen\n2 Innenverbindungssätze\nFeste Gebühr\n29      Ausführung 1     •••••••  \" ••• ,t •••••••• t ••••••••\n183,30    8525,-          61,10     868,-\nAusführung 2\n30         mit Nummernschalterwahl ................              203,50     9975,-         61,10      868,-\n31         mit Tastenwahl (DEV) ...................                 -           -           -           -","Nr. 134 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                        3139\nTeilnehmereigene Anlage     An-\nPosteigene                         schließungs-,\nAnlage                   Monat-   Verlegungs-\nNr.                       Gegenstand                                Einmalige               oder Aus-\nMonatliche                  liehe  wechslungs-\nGebühr\nGebühr                   Gebühr     gebühren\nDM          DM           DM         DM\nBaustufe II B/C - Unteranlage\n2 bis 3 Anschlußorgane für zur Hauptanlage\nführende Nebenanschlußleitungen\n15 bis 25 Anschlußorgane für Zweitnebenstellen\n2 bis 3 Innenverbindungssätze\nFeste Gebühr für den Mindestausbau\n32      Ausführung 1 ........................... , .      217,90    10137,-         72,70     1042,-\nAusführung 2\n33         mit Nummernschalterwahl .............••.       242,-     11862,-          72,70    1042,-\n34         mit Tastenwahl (DEV) .................••          -           -            -          -\nBaustufe II D - Unteranlage\n3 bis 5 Anschlußorgane für zur Hauptanlage füh-\nrende Nebenanschlußleitungen\n25 Anschlußorgane für Zweitnebenstellen\n3 bis 4 Innenverbindungssätze\nFeste Gebühr für den Mindestausbau\n35      Ausführung 1 ...................... , , ...••     290,50    13 510,-         96,90    1271,-\nAusführung 2\n36         mit Nummernschalterwahl .............•.•       322,50    15 807,-         96,90    1271,-\n37         mit Tastenwahl (DEV) .......... , .... , •••      -           -            -          -\nBaustufe II E - Unteranlage\n3 bis 5 Anschlußorgane für zur Hauptanlage\nführende Nebenanschlußleitungen\n30 bis 50 Anschlußorgane für Zweitnebenstellen\n4 bis 6 Innenverbindungssätze\nFeste Gebühr für den Mindestausbau\n38      Ausführung 1 ............................•        423,20    19686,-        141,10     1644,-\nAusführung 2\n39         mit Nummernschalterwahl ........ , ...•••.      469,90   23 033,-       141,10     1644,-\n40         mit Tastenwahl (DEV) .........•.......••          -            -           -           -\nBaustufe II F - Unteranlage\n3 bis 8 Anschlußorgane für zur Hauptanlage\nführende Nebenanschlußleitungen\n30 bis 50 Anschlußorgane für Zweitnebenstellen\n4 bis 6 Innenverbindungssätze\nFeste Gebühr für den Mindestausbau\n41      Ausführung 1 .............................         470,70    21895,-        157,-     1947,-\nAusführung 2\n42         mit Nummernschalterwahl ................        522,60    25 618,-      157,-      1947,-\n43         mit Tastenwahl (DEV) ...................          -            -           -           -","Bundc-s\\JC:sctzblatt, Jahrgang 1976 1 Teil I\nTeilnehmercigenc Anlage     An-\nPosteigene 1----------,------, schließungs-,\nAnlage                     Monat-   Verlegungs-\nNr.                                                                  Monatliche    Einmalige      liehe    oder Aus-\nGebühr                wechslungs--\nGebühr                     Gebühr    gebühren\nDM            DM          DM         DM\n1 Baustufe II G- U1~:rnnlage\nl\nl      5 bis 10 Anschlußorgane für zur Hauptanlage\n1\nfU.hrcndc Ncbcnanschlnßlcitungen\n50 his 100 Ansch1ußorgane für Zweitnebenstellen\n5 bis 12 Innenvcr1Jindnngssüt7:e\nFeste Gebühr für den \"\\Iindcs1aL)Sbau\n44          A LE;f ührnng 1       .. , . , ...................... .     808,90      37 621,-      269,70    3317,-\nAusführung 2\n45             mit Ncmmcrn~ch:dtcnvalil ............... .               897,90      44017,-       269,70    3317,-\n46             n·1il Ta~tctrwahl (D.EV)       ..... , ............ .\nZn Nr. 29, 32:, 3~,, 38, 41 und 44\nlcr llcrns(l1fcnUA bis II Gin Aus-\ndm nicht mehr beschafft. Sie\n11idi1 id'; tcilnC'hmercigcn abgc-\nWeitere Ansch1ußotgane und Innenverbindungs-\nsätze\nFür jedes weitere Anschlußorgan für zur Haupt-\nanlage führende Nebenanschlußkitungen\n47       Ausführung 1 .............................. .                   25,30       1178,-          8,45    282,-\nAusführung 2\n48          mit Nummernschaltcrwahl ................. .                  28,10       1377,-          8,45     282,-\n49          mit Tastenwahl (DEV) .................... .\nFür je 10 wcilcre Anschlußorgane für Zweitneben-\nstellen\n50       Ausführung 1 ................. , ... , ...... , ..               12,30        574,20        4,10     244,-\nAusführung 2\n51          mit Nummernschaltcrwahl ................. .                   13,70        672,-         4,10     244,-\n52          mit Tastenwahl (DEV) .................... .\nFür jeden weiteren Innenverbindungssatz\n53       Ausführung 1 .............................. .                    12,70        589,-         4,20     172,-\nAusführung 2\n54          mit Nummernschaltcrwahl ........... , ..... .                14,10         689,20        4,20     172,-\n55          mit Tastenwahl (DEV) .................... .\n2.4.2.      Ergänzungsausstattung\n(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-\nten)\n1    Impulszahlengeber                                                   71,80       3 340,-       23,90     295,-\n2    Rufnummerngeber                                                           siehe Vorbemerkung Nr. 2\n3    Verbindung zwischen Nebenstellen und der\nAbfragestelle mit Abfrageorgan je Nebenstelle\nje Ncbcnst<.:llc .............................. .                 7-\n,          325,40        2,35     123,-","Nr. 134 ---Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                           3141\nTeilnehmereigene Anlage       An-\nPosteigene                             schließungs-,\nAnlage                      Monat-   Verlegungs-\nNr.                      Gegenstand                                     Einmalige                oder Aus-\nMonatliche      Gebühr         liehe   wechslungs-\nGebühr                       Gebühr     gebühren\nDM             DM           DM          DM\n4  Halten von Verbindungen über den Hausanschluß              2,60         120,20         0,85       49,-\n5  Besetztlampen für Nebenstellen\nje 5 Nebenstellen ........................... .         1,50          70,70         0,50       37,-\n6  Kennzeichnung des Amtsbegehrens halbamts-\nberechtigter Nebenstellen ......................•               siehe Vorbemerkung Nr. 2\n7  Ersatzabfragestelle mit Umschaltung .......... .                siehe Vorbemerkung Nr. 2\n8  Sammelanschlußschaltung für Anschlußorgane für\nNebenstellen\nje Nebenstelle .............................. .         2,05          95,70         0,70       43,-\n9  Richtungsausscheidung für das Erreichen bestimm-\nter Anschlußorgane für Amtsleitungen\nje weitere Richtung ......................... .        10,10         469,80         3,35     217,-\n10  Zeitweilige Umschaltung von einer Nebenstelle\nzu einer anderen Sprechstelle ................... .              siehe Vorbemerkung Nr. 2\n11  Selbsttätige Rufweiterschaltung von einer Neben-\nstelle zu einer anderen Sprechstelle\nje Rufweiterschaltung ....................•...        11,80          548,50         3,95       96,-\nGebühren\n12  Aufschalten besonderer Art .................. .          siehe Vorbemerkung Nr. 2           nach\nAbschn. 3\n13  Zweieranschluß .. ·........................... .        18,40 1        856,90 1       6,15      232,-\n14  Mehrfachausnutzung des Rufnummerngebers ..                       siehe Vorbemerkung Nr. 2\n15  Wahlweise Zuordnung der Amtsrufweiterschal„\ntung und/oder der Nachtschaltung zu weiteren\nNebenstellen .............................. , .. .       siehe Vorbemerkung Nr. 2                168,-\n16  Zeitweilige Umschaltung von vollamtsberechtig-\nten in halbamtsberechtigte Nebenstellen                          1               1\nje 10 Nebenstellen ........................... .      siehe Vorbemerkung Nr. 2               112,-\n17  Nachtschaltung der zur Hauptanlage führenden\n.\namtsberechtigten N ebenanschlußleitungen\nje Leitung ................................. .         5,75         266,50         1,90      110,-\nl\n18  Nachtschaltung besonderer Art .............. .           siehe Vorbemerkung Nr. 2\nGebühren\nnach\n19  Technische Maßnahmen zur Umordnung der                           1               1            Abschn. 3\nNebenstellennummern ...................... .             siehe Vorbemerkung Nr. 2\n20  Durchschalten von Innenverbindungssätzen\nje Innenverbindungssatz ..................... .        2,65         123,70         0,90      113,-","3142                              Brmdesgeselzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nTeilnchrnereigene Anlage           An-\nPoStcigene i - - - - - - - , - - - - - - i schließungs-,\nAnlage                        Monat-      Verlegungs-\nNr.                       Gegenstand                     Monatliche    Einmalige         liehe       oder Aus-\nGebühr                      wechslungs-\nGebühr                        Gebühr       gebühren\nDM             DM              DM            DM\nWeitere Ergänzungsausstattung\nfür Anlagen in Hotels, Krankenhäusern, Alters-\nheimen und bei ähnlichen Institutionen\n(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschriften)\n21  Technische Maßnahmen für das Anschließen\nvon WH-Nebenstellen ....................... .            siehe Vorbemerkung Nr. 2\n22  Technische Maßnahmen für das Anschließen                        1               1\nvon H-N ebenstellen ......................... .          siehe Vorbemerkung Nr. 2\n23  Abfragesatz für das Herstellen von Verbindungen                 1               1\nbei der Abfragestelle .......................... .       siehe Vorbemerkung Nr. 2\n24  Technische Maßnahmen bei Anschlußorganen\nfür Amtsleitungen für das Herstellen von Innen-\nverbindungen ............................... .           siehe Vorbemerkung Nr. 2\nGebühren\n25  Zeitweilige Umschaltung von W-, WH- oder                                                          nach\nH-Nebenstellen ............................. .           siehe Vorbemerkung Nr. 2                 Abschn. 3\n26  Kennzeichengabe von und zu Nebenstellen für                     1               1\nbesondere Anzeige ........................... .          siehe Vorbemerkung Nr. 2\n27  Anruf bei einer Sprechstelle, wenn bei der\nNebenstelle nach dem Abheben nicht gewählt\nwird ....................................... .           siehe Vorbemerkung Nr. 2\n28  Weckeinrichtung ............................ .           siehe Vorbemerkung Nr. 2\n29  Anrufschutz ................................ .           siehe Vorbemerkung Nr. 2\n2.5.       Nebenstellenanlagen mit selbst-\ntätiger Vermittlungseinrichtung\nAufnahmefähigkeit von 5 Amtsleitungen und\n50 Nebenstellen an\nGroße W-Anlagen III W\n2.5.1.    Regelausstattung\n(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-\nten)\nHinweise\n1. Die Vermittlungseinrichtungen können in Aus-\nführung 1 (mit Dreh- oder Hebdrehwählern ohne\nEdelmetallkontaktgabe in den Sprechwegen) oder\nin Ausführung 2 (mit Edelmetall-Andruckkontak-\nten, gasgeschützten Kontakten oder elektronischen\nKontakten in den Sprechwegen) beantragt werden.","Nr. 134 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                                              3143\nPosteigene Teilnehmereigene Anlage     An-\nschließungs-,\nAnlage                   Monat- Verlegungs-\nNr.                         Gegenstand                                            Monatliche  Einmalige       liehe    oder Aus-\nGebühr      Gebühr       Gebühr   wechslungs-\ngebühren\nDM          DM           DM         DM\n2. Die Vermittlungseinrichtungen werden ohne oder\nmit Durchwahl geliefert. Für Vermittlungseinrich-\ntungen mit Durchwahl müssen mindestens 10\ndurchwahlfähige Anschlußorgane für Amtsleitun-\ngen beantragt werden.\n3. Die Vermittlungseinrichtungen werden bis zum\nAusbau mit 100 Anschlußorganen für Nebenstellen\nentweder mit Nummernschalterwahl oder mit\nTastenwahl geliefert. Bei einem Ausbau mit über\n100 Anschlußorganen für Nebenstellen können je\n10 weitere Anschlußorgane nach Wahl des Teil-\nnehmers mit Nummernschalterwahl oder Tasten-\nwahl beantragt werden. Bestehende Anlagen wer-\nden mit Tastenwahl nur ausgerüstet, wenn dies\nohne technische Schwierigkeiten möglich ist.\n4. Die Gebühren setzen sich aus der festen Gebühr für\nden Mindestausbau, den Gebühren für weitere\nAnschlußorgane und Innenverbindungssätze sowie\nden Zuschlägen für die Durchwahl und die Tasten-\nwahl zusammen. Sie gelten für Vermittlungs-\neinrichtungen nach dem lO00er-System.\n5. Über die Berechnung weiterer Gruppen- und\nLeitungswähler siehe Ergänzungsausstattung. Für\ndie Gebührenberechnung werden unabhängig von\nder Technik des verwendeten Systems die Schalt-\ngliedzahlen so ermittelt, als ob es sich um ein\nSystem mit Hebdrehwählern handelt.\nGroße W-Anlagen III W mit Abfragestelle\n5 und mehr Anschlußorgane für Amtsleitungen\n50 und mehr Anschlußorgane für Nebenstellen\n5 und mehr Innenverbindungssätze\nDie Gebühren gelten für die Vermittlungseinrichtung\nund die Abfragestelle.\nFeste Gebühr für den Mindestausbau\n1     Ausführung 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1 332,-    61956,-        309,50  . 14647,-\nVermittlungseinrichtungen in Ausführung 1\nwerden nicht mehr beschafft. Sie werden daher\nnicht als teilnchmereigen abgegeben.\n2     Ausführung 2 .............................. .                               1479,-     72488,-        309,50    14647,-\nFür jedes weitere Anschlußorgan für Amtsleitungen\n3     Ausführung 1 .............................. .                                  78,60     3 656,-        18,30     830,-\n4     Ausführung 2 .............................. .                                  87,30      4277,-        18,30     830,-","3144                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nTeilnehmereigcne Anlage     An-\nPosteigene i - - - - - - - - - i schließungs-,\nAnlage                    Monat- Verlegungs-\nNr.                        Gegenstand                                                    . h   Einmalige       li'che   oder Aus-\nMonat1ic e     Gebühr                wechslungs-\nGebühr                    Gebühr     gebühren\nDM           DM            DM        DM\nFür je 10wcitcre Ansch1ußorgane für Nebenstellen\n5   Ausführung 1 .............................. .                                  44,30       2061,-        10,30      503,-\n6   Ausführung 2 ............................. '..                                 49,20       2412,-        10,30      503,-\nFür jeden weiteren Innenverbindungssat~\n7   Ausführung 1 .............................. .                                  42,70       1988,-           9,95    481,-\n8   Ausführung 2 .............................. ,                                  47,50       2326,-           9,95    481,-\nZuschläge für Anlagen mit Durchwahl\nEs müssen mindestens 10 durchwahlfähige Anschluß-\norgane für Amtsleitungen vorhanden sein.\nZuschlag für jedes durchwahlfähige Anschlußorgan\nfür Amtsleitungen\n9   Ausführung 1 .............................. .                                  30,10       1399,-           7-\n,      453,-\n10   Ausführung 2 .............................. ,                                  33,40       1636,-           7-\n,      453,-\nZuschläge für Anlagen mit Tastenwahl\nnach dem Dioden-Erd-Verfahren\n11 Zuschlag för die Grundausstattung ............. .                               236,30      11585,-         49,50    2864,-\n12 Zuschlag für alle in der Anlage vorhandenen\nAnschlußorgane für Amtsleitungen\nje A.mtsleitung ........................... , ••.                             23,30       1140,-           4,85    285,-\n13 Zuschlag für die Anschlußo.rgane für Nebenstellen\nmit Tastenwahl\nje 10 Nebenstellen ....... , .................. .                               9,35       457,20          1,95    113,-\n14 Zuschlag für alle in der Anlage vorhandenen Innen-\nverbindungssätze\nje Innenverbindungssatz ..................... .                                 4,05        198,30         0,85      50,-\nGroße W-Unteranlagen\n(ausgenommen W-Unteranlagen abweichender Art)\n5 und mehr Ansch]ußorgane für zur Hauptanlage\nführende Nebenanschlußleitungen\n50 und mehr Anschlußorgane für Zweitneben-\nstellen\n5 und mehr Innenverbindungssätze\nDie Gebühren gelten für die Vermittlungseinrichtung.\nFeste Gebühr für den Mindestausbau\n15    Ausführung 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1235,-       57 426,-      286,90    14962,-\nUntcranlagcn in Ausführung 1 werden nicht\nmehr beschafft. Sie werden daher nicht als teil-\nnchmcrcigcn abgegeben.\n16    Ausführung 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1371,-      67189,-        286,90    14962,-","J\\r. Ll-1 -·- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                         3145\nTeilnehmereigene Anlage      An-\nPosteigcne _ _ _ _.;___ _ _ _ _ , schließungs-,\nAnlage                   Monat-   Verlegungs-\nNr.                          Gegenstand                                     Einmalige                oder Aus-\nMonatliche                   liche\nGebühr                 wechslungs-\nGebühr                  Gebühr     gebühren\nDM           DM          DM          DM\nFür jedes weitere Anschlußorgan für zur Haupt-\nanlage führende Nebenanschlußleitungen\n17     Ausführung 1 .............................. .                 96,60    4 491,-        22,40    1092,-\n18     Ausführung 2 .............................. .               107,20     5254,-         22,40    1092,-\nFür je 10 weitere Ansch1ußorgane für Zweitneben-\nstellen\n19     Ausführung 1 .............................. .                44,30     2061,-         10,30     503,-\n20     Ausführung 2 ............................ , ..               49,20     2412,-         10,30     503,-\nFür jeden weiteren Innenverb1ndungssatz\n21     Ausführung 1 .............................. .                42,70     1988,-          9,95     481,-\n22     Ausführung 2 .............................. .                47,50     2326,-          9,95     481,-\nZuschläge für W-Unteranlagen mit Tastenwahl\nnach dem Dioden-Erd-Verfahren\n23  Zuschlag für die Grundausstattung ............. .\n24  Zuschlag für alle in der Anlage vorhandenen An-\nschlußorgane für zur Hauptanlage führende Neben-\nanschl ußlei tun gen\nje Nebenanschlußleitung ..... , .......... , , .. .\n25  Zuschlag für die Anschlußorgane für Zweitneben-\nstellen mit Tastenwahl\nje 10 Nebenstellen ....... , ................... .\n26  Zuschlag für alle in der Anlage vorhandenen Innen-\nverbindungssätze\nje Innenverbindungssatz .....................•\nGroße W-Unteranlagen abweichender Art\n5 und mehr Anschlußorgane für zur Hauptanlage\nführende Nebenanschlußleitungen\n50 und mehr Anschlußorgane für Zweitneben-\nstellen\n5 und mehr Innenverbindungssätze\nDie Gebühren gelten für die Vermittlungseinrichtung\n(ohne oder mit Tastenwahl).\n27     Ausführung 1 .............................. .           2,151)                   0,50\nEin~.aufs-\nl\nUnteranlagen in Ausführung 1 werden nicht                      pre1.s zu-\nmehr beschafft. Sie werden daher nicht als teil-        v.H.    züglich         ~v.H.  Gebühren\nnehmcrcigen abgegeben,                                          eines                  nach\n28     Ausführung 2 ................•... , ...•..••.• 2,05\nder ein-\n1Gemein-\nkosten-.\nzuschlags\n0,43\nder ein-\nAbschn. 3\nmaligen   von 20v.H. maligen\nGebühr                   Gebühr\nfür eine\nteil-\nnehmer-\neigene\nAnlage","3146                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nTeilnehmereigene Anlage       An-\nP0steigene i - - - - - - - - - - i schließungs-,\nAnlage                     Monat-     Verlegungs-\nNr.                        Gegenstand                                  Einmalige                 oder Aus-\nMonatliche     Gebühr        liehe     wechslungs-\nGebühr                     Gebühr      gebühren\nDM            DM          DM            DM\n2.5.2.     Ergänzungsausstattung\n(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-\nten)\n1 Weiterer Arbeitsplatz der Abfragestelle                  siehe Vorbemerkung Nr. 2             1673,-\n2 Unmittelbarer Sprechweg zwischen den Arbeits-                   1             1\nplätzen der Abfragestelle ...................... .              siehe Vorbemerkung Nr. 2\n1             1           1\n3 Rufnummerngeber .......................... .                    siehe Vorbemerkung Nr. 2\nVerbindungen zwischen Nebenstellen und der\nAbfragestelle mit Abfrageorgan je Nebenstelle\n4       je Nebenstelle ............................ .      10,40        481,40         3,45      212,-\n5   Vielfachschaltung .......................... .                siehe Vorbemerkung Nr. 2\n6 Halten von Verbindungen über Hausanschlüsse,\nMeldeleitungen, Hinweisleitungen\nje Leitung   ................................ .        2,60         120,20        0,85        49,-\nBesetztlampen für Nebenstellen\n7       je 10 Nebenstellen                                   3,50        162,-         1,15        83,-\n8   Vielfachschaltung\nfür jede Wiederholung\nje 10 Nebenstellen                                   3,50        162,-         1,15        83,-\n9 Kennzeichnung des Amtsbegehrens halbamts-\nberechtigter Nebenstellen ohne oder mit Vielfach-\nschaltung .................................... .                siehe Vorbemerkung Nr. 2\n1             1           1\n10 Ersatzabfragestelle mit Umschaltung .......... .                siehe Vorbemerkung Nr. 2\nMeldeleitung ohne Weitervermittlung\n11    nichtamts berechtigt ......................... .      11,60        538,20         3,85      201,-\n12    amtsberechtigt ...........................•.•         14,30        664,30         4,75      243,..;_\n13    Vielfachschaltung\nfür jede Wiederholung\nje Leitung ................................         3,80        176,-          1,25        77,-\nMeldeleitung mit Weitervermittlung\n14    für den Hausverkehr und abgehenden Amtsverkehr        19,60        910,10         6,55      279,-\nmit Verbindungsaufbau nach beiden Seiten\n15       für Hausverkehr ..........................         30,40       1414,-        10,10       341,-\n16       für Hausverkehr und für Amtsverkehr ankom-\nmend und abgehend gerichtet ...............        34,-        1583,-        11,40       391,-\n1","N 1. 1]4 ·· -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                        3147\nTeilnehmereigene Anlage     An-\nPoSteigene • - - - - - - - - - - • schließungs-,\nAnlage                     Monat-   Verlegungs-\nNr.                        Gegenstand                        Monatliche     Einmalige      liehe    oder Aus-\nGebühr        Gebühr       Gebühr   w;~~t~~~s-\nDM            DM          DM         DM\n17      Vielfachschaltung\nfür jede Wiederholung\nje Leitung ............................... .             5,85        271,50         1,95    127,-\n18      Wiederanruf bei der Abfragestelle                                siehe Vorbemerkung Nr. 2\nHinweisleitung\n19     ohne Sperrung des abgehenden Verkehrs                     13,20         614,70        4,40     243.-\n20     mit Sperrung des abgehenden Verkehrs                       10,40        485,-         3,50     201,-\n21     Vielfachschaltung\nfür jede Wiederholung\nje I,eitung ............................... .           3,80         176,-         1,25      76,-\n22  Vielfachschaltung für Amtsleitungen\nfür jede Wiederholung\n· je Leitung .................................•               9,40        437,30         3,15    105,-\n23  Anschluß für ein zweites Sprechgedlt bei der\nAbfragestelle .................................•               2,75          128,-        0,90     74,-\n24  Sammelanschlußschaltung für Anschlußorgane für\nNebenstellen\nje Nebenstelle ..............................•              3,-         138,40         1,-      54,-\n25  Richtungsausscheidung für das Erreichen be-\nstimmter Anschlußorgane für Amtsleitungen\nje weitere Richtung ......................... .            10,10        469,80        3,35     217,-\n26  Zeitweilige Umschaltung von einer Nebenstelle zu\neiner anderen Sprechstelle ..................... .                   siehe Vorbemerkung Nr. 2\n27  Selbsttätige Rufweiterschaltung von einer Neben-\nstelle zu einer anderen Sprechstelle\nje Rufweiterschaltung ....................... .            11,90        554,50         4-\n,       96,-\n28  Selbsttätige     Amtsrufweiterschaltung zu einer\nNebenstelle\nje Amtsleitung                                              2,30         106,-         0,75     66,-\nAufschalten\n29     über Innenverbindungen\nje Innenverbindungssatz ...................•             3,45        160,50         1,15    106,-\nGebühren\n30     besonderer Art ............................. .             siehe Vorbemerkung Nr. 2         nach\nAbschn. 3\n31  Zweieranschluß ............................. .                18,40        856,90         6,15    232,-","3148                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nT eilnehmereigene Anlage    An-\nPoSteigene , - - - - - - - - - - , schließurtgs-,\nAnlage                      Monat- Verlegungs-\nNr.                          Gegenstand                              Monatliche    Einmalige        liehe   oder Aus-\nGebühr                 wechslungs-\nGebühr                      Gebühr    gebühren\nDM             DM           DM        DM\n32  Mehrfachausnutzung des Rufnummerngebers ..                                  siehe Vorbemerkung Nr. 2\n33  Wahlweise Zuordnung der Amtsrufweiterschal-\ntung und/oder der Nachtschaltung zu weiteren\nNebenstellen ................................. .                            siehe Vorbemerkung Nr. 2\n34  Zeitweilige Umschaltung von vollamtsberechtig-\nten in halbamtsberechtigte Nebenstellen\nje 10 Nebenstellen .......................... .                    siehe Vorbemerkung Nr. 2             112,-\n35  Nachtschaltung der zur Hauptanlage führenden\namtsberechtigten NebenanschlufUeitungen\nje Leitung . . . . . . . . . . . . . . . . . ............... .      5,75         266,50         1,90    110,-\nGebühren\n36  Nachtschaltung besonderer Art .............. .                        siehe Vorbemerkung Nr. 2         nach\nAbschn. 3\n37  Technische Maßnahmen zur Umordnung der                                                                 Gebühren\nNebenstellennummern ...................... .                         siehe Vorbemerkung Nr. 2          nach\nAbschn. 3\n38  Durchschalten von Innenverbindungssätzen\nje Innenverbindungssatz ..................... .                     2,65         123,70         0,90    113,-\n39  Weiterer Ruf- und Signalstromerzeuger mit Um-\nschaltung\nje RSE .................................... .                     60,10        2 794,-        20,-      149,-\nWeitere Gruppen- und Leitungswähler\nje Wähler\n40       Ausführung 1                                                   25,60        1190,-           8,55    273,-\n41       Ausführung 2                                                   28,40        1393,-           8,55    273,-\nWeitere Ergänzungsausstattung\nnur für Anlagen mit Durchwahl\n(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschriften)\n42  Abwerfen durchgewählter Amtsverbindungen\nzur Abfragestelle\nje durchwahlfähiges Anschlußorgan für Amts-\nleitungen .................................. .                       1,75         81,80         0,60     20,-","Nr. 134 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                           3149\nTeilnehmereigene Anlage       An-\nPo5teigene i - - - - - - , - - - - - i schließungs-,\nAnlage                      Monat- Verlegungs-\nNr.                        Gegenstand\nMonatliche     Ete~~i~e        liehe   :e~t:1~~;~-\nGebühr                      Gebühr      gebühren\nDM             DM           DM          DM\nWeitere Ergänzungsausstattung\nnur für Anlagen mit konzentrierter Abfrage\n(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschriften)\nAnrufverteilung\nDie Gebühr setzt sich zusammen aus\n43    der festen Gebühr .......................... .       273,50       12720,-         91,20      1768,-\nund den Gebühren für die in die Anrufverteilung\neinbezogenen\n44    Arbeitsplät'.le der Abfrage8telle\nje Arbeitsplatz ........................... .     316,-        14 699,-       105,40       217,-\n45    Anschlußorgane für Amtsleitungen\nje Anschlußorgan ........................ .         28,-        1304,-           9,35      177,-\n46    Anschlußorgane für andere Leitungen ......... .               siehe Vorbemerkung Nr. 2\n1              1           1\n47  Anrufordnung .................... • ... ••••••••                siehe Vorbemerkung Nr. 2\n1              1           1\n48  Weitere Abfrageorgane ...................... .                  slehe Vorpemerkung Nr. 2\nWeitere Ergänzungsausstattung\nfür Anlagen in Hotels, Krankenhäusern, Alters-\nheimen und bei ähnlichen Institutionen\n(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschriften)\n49  Technische Maßnahmen für das Anschließen von\nWH-Nebenstellen ........................... .             siehe Vorbemerkung Nr. 2\n50  Technische Maßnahmen für das Anschließen von                    1              1\nH-Nebenstellen ............................. .            siehe Vorbemerkung Nr. 2\n51  Abfragesatz für das Herstellen von Verbindungen                 1              1\nbei der Abfragestelle ........................... .       siehe Vorbemerkung Nr. 2\nGebühren\n52  Technische Maßnahmen bei Anschlußorganen                                                    > nach\nfür Amtsleitungen für das Herstellen von Innen-                                               Abschn. 3\nverbindungen ............................... .            siehe Vorbemerkung Nr. 2'\n53  Zeitweilige Umschaltung von W-, WH- oder                         1              1\nH-Nebenstellen ............................. .            siehe Vorbemerkung Nr. 2\n54  Kennzeichengabe von und zu Nebenstellen für                      1              1\nbesondere Anzeige ........................... .           siehe Vorbemerkung Nr. 2","BundesucsetzbL1H, Jahrgang 1976, Teil J\n--....---------------------,--------·,,-··-~·-·--~----~----.           Tcilnchmereigcne Anlage        An-\nPo3teigenc , - - - - - - , - - - - - , schließungs-,\nAnlage                      Monat-    Verlegungs--\nNr.                       Gegenstand                                   Einmalige                 oder Aus\nMonatliche     Gebu·· hr      liehe    wec hs1ungs-•\n-\nGebühr                     Gebühr       gebühren\nDM            DM           DM           DM\n55  Anruf bei einer Sprechstelle, wenn bei der Neben-\nstel1e nach dem Abheben nicht gewählt wird ..            siehe Vorbemerkung Nr, 2\n1             1               Gebühren\n56  Weckcinrichtung ............................ .           siehe Vorbemerkung Nr. 2             nach\n57  Anrufschutz ............ , ................ , .. .\n1             1\nsiehe Vorbemerkung Nr. 2          1  Abschn. 3\n2.6.       Nebenstellenanlagen mit selbst-\ntätiger Vermittlungseinrichtung\nAufnahmefähigkeit von 5 Amtsleitungen\nund 50 Nebenstellen an,\nbei denen das Rückstellen der Organe, über die von\nder Abfragestelle aus Amtsverbindungen hergestellt\nwerden, von Hand erfolgt.\nGroße W-Anlagen III S\n2.6.1.    Regelausstattung\n(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-\nten)\nHinweise\n1. Die Gebühren setzen sich aus der festen Gebühr\nfür den Mindestausbau und den Gebühren für\nweitere Anschlußorgane und Innenverbindungs-\nsätze zusammen. Sie gelten für Vermitthmgsein-\nrichtungen nach dem 1000er-System.\n2. Über die Berechnung der Gruppenwähler für\nweitere Wah]stufen und weitere Leitungswähler\nsiehe Ergänzungsausstattung.\nGroße W-Anlagen III S mit Abfragestelle\n5 und mehr Anschlußorgane für Amtsleitungen\n50 und mehr Anschlußorgane für Nebenstellen\n5 und mehr Innenverbindungssätze\nDie Gebühren gelten für die Vermittlungseinrichtung\nund die Abfragestelle. Die Vermittlungseinrich-\ntungen werden nur mit Nummernschalterwahl ge-\nliefert.\n1     Feste Gebühr für den Mindestausbau                 1132,-       52 641,-       263,20     16442,-\n2     Für jedes weitere Anschlußorgan für Amtsleitungen     63,30      2 945,-         14,70       871,-","Nr. 13-1 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                          3151\nTeilnchmercigene Anlage       An-\nPostcigene                            schließungs-,\nAnlage                     Monat-     Verlegungs-\nNr.                          Gegenstand                                     Einmalige                 oder Aus-\nMonatliche                    liehe    wechslungs-\nGebühr\nGebühr                     Gebühr      gebühren\nDM            DM           DM          DM\n3     Für je 10 weitere Anschlußorgane für Nebenstellen          41,20       1914,-          9,55      617,-\n4     Fi.ir jeden weiteren Innenverbindungssatz                  39,60       1841,-          9,20      536,-\nZu Nr.1 bis 4\nGroße W-Anlagen der Baustufe III S werden\nnicht mehr beschafft. Sie werden daher nicht\nals teilnehmereigen abgegeben.\n2.6.2.     Ergänzungsausstattung\n(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-\nten)\n1  Weiterer Arbeitsplatz der Abfragestelle                        siehe Vorbemerkung Nr. 2            1439,-\n2  Unmittelbarer Sprechweg zwischen den Arbeits-                        1             1\nplätien der Abfragestelle ...................... .                   siehe Vorbemerkung Nr. 2\n3  Impulszahlengeber                                             71,80 1    3 340,- 1      23,90 1     295,-\n4  Rufnummerngeber                                                      siehe Vorbemerkung Nr. 2\n5  Verbindungen zwischen Nebenstellen und der\nAbfragestelle mit Abfrageorgan je Nebenstelle\nmit Weitervermittlung, ohne oder mit Vielfach-\nschaltung .................................... .                     siehe Vorbemerkung Nr. 2\n6  Weitere Schnurpaare\nje Schnurpaar .............................. .            11,10        518,30         3,70       169,-\n7  Halten von Verbindungen über Hausanschlüsse,\nMeldeleitungen, Hinweisleitungen\nje Leitung ................................. .              2,60        120,20         0,85       49,-\nBesetztlampen für Nebenstellen\n8        je 10 Nebenstellen ........................ .            3,50        162,-          1,15       83,-\n9     Vielfachschaltung\nfür jede Wiederholung\nje 10 Nebenstellen ........................ .            3,50        162,-          1,15       83,-\n10  Kennzeichnung des Amtsbegehrens halbamts-\nberechtigter Nebenstellen ohne oder mit Vielfach-\nschaltung ..................................... .                    siehe Vorbemerkung Nr. 2\n1             1           1\n11  Ersatzabfragestelle mit Umschaltung .......... .                     siehe Vorbemerkung Nr. 2\nMeldeleitung ohne Weitervermittlung\n12     nichtamtsberechtigt ......................... .            11,60        538,20         3,85      201,-\n13     amtsberechtigt ............................. .             14,30        664,30         4,75      201,-\n14     Vielfachschaltung\nfür jede Wiederholung\nje Leitung ............................... .             3,80        176,-          1,25        77,-","Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nTeilnehrnereigene Anlage       An-\nPosteigene , - - - - - - : - - - - - - , schließungs-,\nAnlage                       Monat-     Verlegungs-\nNr.                           Gegenstand                            Monatliche     Einmalige       liehe      oder Aus-\nGebühr         Gebühr        Gebühr     wechslungs-\ngebühren\nDM             DM            DM           DM\nMeldeleitung mit Weitervermittlung\n15     für Hausverkehr und abgehenden Amtsverkehr ..                    19,60         910,10         6,55        279,-\n16     Vielfachschaltung\nfür jede Wiederholung\nje 1.eitung ................................ .                  5,85        271,50          1,95       127,-\nHinweisleitung\n17     ohne Sperrung des abgehenden Verkehrs                            13,20         614,70          4,40       243,-\n18     mit Sperrung des abgehenden Verkehrs                             10,40         485,-           3,50       201,-\n19     Vielfachschaltung\nfür jede Wiederholung\nje J_,eitung ............................... .                  3,80        176,-           1,25        76,-\n20  Vielfachschaltung für Amtsleitungen\nfür jede Wiederholung\nje 10 Leitungen ............................ .                     8,15        378,40          2,70       156,-\n21  Anschluß ffü ein zweites Sprechgerät bei der Ab-\nfragestelle . . . . . . . . . . . . . . . . . ............... .       2,75         128,-          0,90         74,-\n22  Wiederanrnf bei der Abfragestelle\nje Leitung . , .... , .... ,......................•               siehe Vorbemerkung Nr. 2                 50,-\n23  Kettengesprächsschaltung bei der Abfragestelle\nje '[,eitung ...................... , .......... .                 1,45          67,50        0,50         67,-\n24  Sammelnachtschaltung ...................... .                               siehe Vorbemerkung Nr. 2\n25  Vielfachschaltung für Nebenstellen (ausgenom-\nmen ZB- und OB-Nebenstellen)\nfür jede Wiederholung\nje 10 Nebenstellen .......................... .                    4,95        229,70          1,65        82,-\n26  Sammelanschlußschaltung für Anschlußorgane für\nNebenstellen\nje Nebenstelle .............................. .                    2,30        107,60         0,75         54,-\n27  Richtungsausscheidung für das Erreichen be-\nstimmter Ansch]ußorganc für .A..mtsleitungen\nje weitere Richtung ............ , ...... , ..... .                5,20        242,40          1,75       107,-\n28  Selbsttätige Rufweiterschaltung von einer Neben-\nstelle zu einer anderen Sprechstelle\nje Rufweiterschaltung ....................... .                  11,90         554,50         4-,          96,-\n29  Selbsttätige Amtsrufwehcrschaltung zu einer\nNebenstelle\nje Amtsleitung                                                    3,70         171,70         1,25         74,-","Nr. 1'.M ---- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                         3153\nTeilnehmereigene Anlage      An-\nPosteigene                           schließungs-,\nAnlage                     Monat-   Verlegungs-\nNr.                         Gegenstand                                      Einmalige                oder Aus-\nMonatliche      Gebühr        liehe   wechslungs-\nGebühr                     Gebühr     gebühren\nDM            DM          DM           DM\n30  ZB-Nebenstelle mit Weitervermittlung ......... .               2,70        125,10        0,90       45,-\n31  OB-Nebenstelle mit Weitervermittlung ......... .               7,60        353,40        2,55      107,-\n32  Vielfachschaltung für ZB- und OB-Nebenstellen                        siehe Vorbemerkung Nr. 2\nAufschalten\n33     über Innenverbindungen\nje Innenverbindungssatz ..................... .              1,85        86,30        0,60      105,-\nGebühren\n34     besonderer Art . , ........................... .           siehe Vorbemerkung Nr. 2          nach\nAbschn.3\n35  Zweieranschluß ............................. .                18,40 1      856,90 1      6,15      232,-\n36  Mehrfachausnutzung des Rufnummerngebers ..                           siehe Vorbemerkung Nr. 2\n37  Wahlweise Zuordnung der Amtsrufweiterschal-\ntung und/oder der Nachtschaltung zu weiteren\nNebenstellen ................................. .                     siehe Vorbemerkung Nr. 2\n38  Zeitweilige Umschaltung von vollamtsberech-\ntigten in halbamtsberechtigte Nebenstellen\nje 10 Nebenstellen ........................... .           siehe Vorbemerkung Nr. 2             168,-\n39  Nachtschaltung für Meldeleitungen .......... .                       siehe Vorbemerkung Nr. 2\n40  Weiterer Ruf- und Signalstromerzeuger mit Um-\nschaltung\nje RSE .................................... .              60,10      2 794,-       20,-        149,-\n41  Weitere Gruppen- und Leitungswähler\nje Wähler ................................. .              25,60      1190,-          8,55      273,-\n2.7.       Allgemein verwendbare Ergänzungs-\nausstattung\n(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-\nten)\nSperreinrichtungen\nEinfache Sperreinrichtung\n1        Einrichtung für einstellige Sperrzahlen\nje Amtsleitung ......................... .            11,-         513,90        3,70      188,-\n2        Einrichtung zum Erweitern von Sperreinrich-\ntungen nach Nr. 1 für 3stellige Sperrzahlen mit\ngleicher Erst- und gleicher Zweitziffer\nje Amtsleitung ......................... .             3,15        145,80        1,05      _22,-\n3        Einrichtung zum Erhöhen der Sperrsicherheit\nim Fernverkehr durch Auswerten des ersten\nGebührenimpulses\nje Amtsleitung ......................... .             4,40        203,90         1,45      38,-\nDie Gebühr nach Nr. 3 wird nicht erhoben,\nwenn zum Auswerten des ersten Gebühren-\nimpulses eine Gebührenerfassungseinrichtung\nnach Nr. 16 mitbenutzt wird.","3154                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nTeilnehmereigene Anlage           An-\nPoSteigene i - - - - - - - , - - - - - - i schließungs-,\nAnlage                        Monat-       Verlegungs-\nNr.                          Gegenstand                        Monatliche Einmalige            liehe        oder Aus-\nGebühr         Gebühr         Gebühr       wechslungs-\ngebühren\nDM             DM             DM            DM\nErweiterbare Sperreinrichtung mit erhöhter Sicher-\nheit\n4        feste Gebühr\nje Amtsleitung ......................... .            16,50         767,20          5,50         254,-\n5        für jede Ziffer jeder Sperrzahl\nje Amtsleitung ......................... .             1-,           45,40          0,35          21,-\nDie Endziffer jeder Sperrzahl bleibt unberück-\nsichtigt. Für gleiche Anfangsziffern verschie-\ndener Sperrzahlen wird die Gebühr je Ziffer\nnur einmal erhoben.\nEinrichtung zum Freischalten von Sprechstellen\nvon der Sperreimichtung\n6        je Amtsleitung ........................... .              2,60         119,80           0,85          39,-\n7        je Nebenstelle ............................ .             0,70          32,40           0,25          21,-\n8    Sperreinrichtung in besonderer Ausführung .... .                     siehe Vorbemerkung Nr. 2\nEs wird mindestens die Gebühr für eine Ein-\nrichtung mit vergleichbarem Sperrumfang nach\nNr. 1 bis 5 erhoben.\n9  Technische Maßnahmen für das Anschließen von\nprivaten Sondereinrichtungen, von Zttsatzeinrich-\ntungen und von Sprechapparaten besonderer Art                          siehe Vorbemerkung Nr. 2\n1               1                Gebühren\n10  Sammelgesprächseinrichtung ................ .                  siehe Vorbemerkung Nr. 2              1 nAabchh\n1               1                   SC n, 3\n11  Schaltmittel für besondere Zwecke oder Signale                         siehe Vorbemerkung Nr. 2\n1               1              1\n12  Wiederholen von Signalen ................... .                         siehe Vorbemerkung Nr. 2\n13  Technische Maßnahmen zur Verhinderung von                             1               1                Gebühren\nVerbindungen .............................. .                  siehe Vorbemerkung Nr. 2                nach\nAbschn. 3\n14  Mehrleistung für die Stromversorgungseinrich-                         1               1\ntung ....................................... .                         siehe Vorbemerkung Nr. 2\n1               1              1 Gebühren\n15  Lautstärkeausgleich ......................... .                siehe Vorbemerkung Nr. 2                nach\n1               1                Abschn. 3\n16  Einrichtung für die Gebührenerfassung ....... .                        siehe Vorbemerkung Nr. 2\nDer >>Gebührenanzeiger für Hauptanschlüsse<<,\nvor eine Nebenstellenanlage in die Amts-\nleitung eingeschaltet, ist Zusatzeinrichtung\nund nach 1.3.1 Nr. 23 zu berechnen.\n17  Umschalten mehr als einer Amtsleitung bei Aus-\nfall der Stromversorgung\nje Amtsleitung ............................. .               3,10         144,30          1,05          21,-\n18  Zusätzliche Gestelle oder Schränke ........... .                      siehe Vorbemerkung Nr. 2\n1               1             1\n19  Einrichtung für Kurzansagen ................ .                        siehe Vorbemerkung Nr. 2","Nr. 1'.H ---- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                            3155\n--....----------------------------------------,.--~--~                       Teilnehmereigene Anlage       An-\nP0steigene i - - - - - - , - - - - - 1 schließungs-,\nAnlage                      Monat-    Verlegungs-\nNr.                         Gegenstand                        Monatliche Einmalige           liehe    oder Aus-\nGebühr                 wechslungs-\nGebühr                      Gebühr      gebühren\nDM             DM           DM          DM\n1\n20  Prüf- und Meßeinrichtung ................... .                siehe Vorbemerkung Nr. 2\n21  Identifizierung und Anzeige von Anschlüssen und                      1              1              Gebühren\nLeitungen ................................... .               siehe Vorbemerkung Nr. 2           > nach\nAbschn. 3\n22  Verhinderung des Mithörens mithörberechtigter                        1              1\nSprechstellen ................................ .              siehe Vorbemerkung Nr. 2\n23  Technische Maßnahmen für das Anschließen von                         1              1\nLeitungen .................................. .                        siehe Vorbemerkung Nr. 2\n2.8.      Nebenstellenanlagen und Einrich-\ntungen für besondere Zwecke\n2.8.1.    Nebenstellenanlagen für besondere\nZwecke\n(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-\nten)\nKleine Vorzimmeranlage                                        33,10        1541,-         11,-       424,-\nDie Gebühren gelten für Vorzimmerapparate\nmit Nummernschalter. Bei Vorzimmerappa-\nraten, die statt des Nummernschalters ein\nTastenfeld für die Tastenwahl besitzen, wird\nder Zuschlag nach Nr. 2 erhoben.\n2  Zuschlag für Vorzimmerapparate mit Tastenfeld für\nTastenwahl\nMehrleistung gegenüber Vorzimmerapparaten mit\nNummernschalter .......................... .                siehe Vorbemerkung Nr. 2\nErgänzungsausstattung für kleine Vorzimmeranlage\nSichtbare Kennzeichnung des Anrufs\n3       für eine Leitung .......................... .              6,80        316,70          2,25       43,-\n4       für beide Leitungen ....................... .            12,20         565,80          4,05       83,-\nSelbsttätige Rufweiterschaltung\n5       für eine Leitung .......................... .              6,80        316,70          2,25       43,-\n6       für beide Leitungen ....................... .            12,20         565,80          4,05       83,-\nZu Nr. 3 bis 6\nWird eine Einrichtung nach Nr. 3 oder 4 neben\neiner Einrichtung nach Nr. 5 oder 6 betrieben,\nso wird nur die Gebühr für eine der Einrich-\ntungen erhoben.\nZuweisen von Verbindungen\n7       für eine Leitung .......................... .              2,45        112,80          0,80      27,-\n8       für beide Leitungen ....................... .              4,60        213,90          1,55      53,-\nTasten für besondere Zwecke\n9       je Taste ................................. .               0,70          33,30         0,25      20,-","3156                                 Bundes9esetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nTeilnehmereigene Anlage      An-\nPosteigene r------e------,          schließungs-,\nAnlage                    Monat-   Verlegungs-\nNr.                          Gegenstand                             Monatliche   Einmalige       liehe   oder Aus-\nGebu„hr      Gebühr       G b h\ne ü r\nwechslungs-\ngebühren\nDM           DM           DM         DM\n.2.8.2.    Einrichtungen für besondere Zwecke\n1  Zusatzspeisegerät für posteigene Leitungen nach\n4.1 Nr. 1 bis 4 bei post- und teilnehmereigenen\nNebenstellenanlagen ..................•........                    2,75        128,-         0,90      40,-\nDie Anschließungs- bzw. Verlegungsgebühr\nwird nicht erhoben, wenn das Zusatzspeise-\ngerät gleichzeitig mit eint;!,' Leitung, für die\nfest<: Anschlicßungs- und Anderungsgebühren\nnach Abschnitt 4 erhoben werden, eingerichtet\nbzw. gleichzeitig mit der Einrichtung, bei der\nes angebracht ist, verlegt wird.\n2.9.      Sprechapparate\nHinweis\nBei der Anschließung und Verlegung post- und teil-\nnehmereigener Nebenstellen, die über Neben-\nanschlußleitungen nach Abschnitt 4 mit der Haupt-\nstelle oder de.r Erstnebenstelle einer Zweitneben-\nstellenanlage verbunden sind, wird Abschnitt 4.4\nangewendet.\n2.9.1.    Gewöhnliche Sprechapparate für Neben-\nstellen\n(§ 6 der Fernmeldeordnung)\nGewöhnlicher Sprechapparat\n1      Sprechapparat mit Nummernschalter                               2,20         89,60        0,90      19,-\n2\n3      Sprechapparat mit Tastenfeld für Tastenwahl\n(Dioden-Erd-Verfahren) ..................... .                  3,15        127,70         1,30     19,-\nZu Nr. 1 und 3\nSoweit die Deutsche Bundespost Sprechappa-\nrate mit Erdtaste, Sprechapparate mit selbst-\ntätiger Abschaltung der weiterführenden\nSprechadern oder tragbare Sprechapparate mit\neinem      Anschlußdosenstecker        bereitstellt,\nwerden hierfür keine Mehrgebühren berechnet.","Nr. 131     Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                       3157\n----------·------------------------------                  Posteigene Teilnehmereigene Anlage\nA\n_An-\n• - - - - ~ - - - schheßungs-,\n1\nn age                 Monat- Verlegungs-\nNr.                       Gegenstand                     Monatliche Einmalige        liehe   oder Aus-\nGebühr      Gebühr      Gebühr wechslungs-\ngebühren\nDM           DM         DM        DM\n2.9.2.   Sprechapparate besonderer Art\n(§ 8 Abs. 1 der Fernmeldeordnung)\nHinweis\nDie Gebühren gelten für Sprechapparate mit Num-\nmemschalter. Bei Sprechapparaten, die statt des\nNummernschalters ein Tastenfeld für die Tastenwahl\nhaben, wird ein Zuschlag zu den Gebühren für die\nentsprechenden N ummernschalterapparate erhoben.\nSprechapparat für 2 Leitungen\n1    als Nebenstelle .. , , ........................••      5,70      231,50       2,30       28,-\n2    als Abfragestelle einer kleinen W-Anlage •....••       3,50      141,90        1,40       9,-\nSprechapparat mit eingebautem Gebühren„\nanzeiger\n3    als Nebenstelle ............................•.         7,90      322,10        3,20      28,-\n4    als Abfragestelle einer kleinen W-Anlage •.•..••       5,70      232,50        2,30       9,-\nZu Nr. 3 und 4\nDie Gebühr für die Obermittlung der Zähl-\nimpulse wird nach 1.1.1 Nr. 20, für die\nMaßnahmen bei der Hauptstelle nach 2. 7\nNr. 16 berechnet.\nSprechapparat mit Schauzeichen oder Lampe\noder zweiter Taste\n5    als Nebenstelle ........••.•.....•••.•••..••••         2,80       114,80        1,15     22,-\n6    als Abfragestelle einer kleinen W-Anlage                0,60       25,20       0,25       3,-\n7\nLautfemsprecher\n8     als Nebenstelle (ohne Wandbeikasten) ••..•.•..•      38,70      1581,-        15,80     28,-\n9     als Abfragestelle einer kleinen W-Anlage (ohne\nWandbeikasten) ...........•.•..•...•.• , •.•••       36,50      1492,-        14,90      9,-","3158                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nT eilnehmereigene Anlage\nPosteigene\nAnlage                                  An-\nMonat-   schließungs-\nNr.                        Gegenstand                                      Einmalige      liehe\nMonatliche    Gebühr                   gebühr\nGebühr                   Gebühr\nDM           DM          DM           DM\n10     Zuschlag für Wandbeikasten                                 7,15        291,-         2,90        15,-\nZu Nr. 8 bis 10\nDie Verlegungs- und Auswechslungsgebühren\nnach Nr. 8 und 9 gelten auch für Lautfern-\nsprccher mit Wandbeikasten. Die Anschlie-\nßungsgebühr nach Nr. 10 wird nur erhoben,\nwenn der Wandbeikasten nachträglich ange-\nbracht wird.\nZu Nr.2, 4, 6 und 9\nAn-\nDie Vorschrift zu 2.3.1 Nr. 1 bis 6 gilt sinn-                                      schließungs-,\ngemäß.                                                                              Verlegungs-\noder Aus-\nwechslungs-\ngebühren\nDM\nMithörapparat\n11     für 5 Mithörleitung~n ...................... .            10,60        490,90        3,50        77,-\n12     für 10 Mithörleitungen ......................•            15,20        706,90        5,05        93,-\n13     abweichender Art .......................... .                   siehe Vorbemerkung Nr. 2\nEs wird mindestens die Gebühr für einen ent-\nsprechenden Mithörapparat nach Nr. 11 oder\n12 erhoben.\nZu Nr. 1 bis 12\nDie Vorschrift zu 2.9.1 Nr. 1 und 3 gilt sinn-\ngemäß.\n14  Sprechapparat in Sonderanfertigung als Neben-\nstelle oder als Abfragestelle .................... .                      siehe Vorbemerkung Nr. 2\nSprechapparate in Sonderanfertigung werden\nauch für postcigene Einrichtungen nur als\nteilnehmercigcn abgegeben.\nZu Nr. 1 bis 14\nDie Sprechapparate nach Nr. 1, 3, 5 und 8\ndürfen als Abfragestelle einer kleinen W-Anlage\nnur eingesetzt werden, wenn die technischen\nVoraussetzungen hierfür gegeben sind und die\nDeutsche Bundespost die Verwendung ge-\nstattet hat. Dies gilt für den Einsatz eines\nSprechapparates nach Nr. 14 als Abfragestelle\nauch bei anderen als kleinen W-Anlagen sinn-\ngemäß.\n15  Zuschlag zu den Gebühren für Sprechapparate nach\nNr. 1 bis 12 mit Tastenfeld für Tastenwahl\nMehrleistung gegenüber Sprechapparaten mit\nNummernschalterwahl ...................... .               siehe Vorbemerkung Nr. 2","der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                              3159\n---:--------*'-,~~-----------------------.                     Posteigene Teilnehmereigene Anlage\n. . .-----,\n_An-\nschheßungs-,\nAnlage                   Monat-      Verlegungs-\nNr.                        Gegenstand                         Monatliche Einmalige       liehe        oder Aus-\nGebühr      Gebühr       Gebühr      wechslungs-\ngebühren\nDM          DM,         DM             DM\n2.10.     Allgemeine Zusatzeinrichtungen\n(§ 8 Abs. 2 bis 4 der Fernmeldeordnung)\n1  Anschlußdose ............................... .                0,40        11,60       0,15           10,-\nGebühren\n2  Besondere Schalteinrichtung für Anschlußdosen               siehe Vorbemerkung Nr. 2            nach\nAbschn. 3\n3  Wechselschalter ............................. .               0,40          8,70      0,15           10,-\nMehrfachschalter\n4    für 4 Adern ...............................•                0,40        17,50       0,15           10,-\n5     >)   6 >)       ••••••••••••••••••••••••••••••••           0,45        22,-        0,15           13,-\n6     >)   8 >)       ••••••••••••••••••••••••••••••••           0,65        29,40       0,20           15,-\n7     >) 10     >)                                               0„80        36,60       0,25           17,-\nZweiter Sprechapparat\n8    gewöhnlicher Sprechapparat mit Nummernschalter              2,20        89,60       0,90           19,-\n9\n10    gewöhnlicher Sprechapparat mit Tastenfeld für\nTastenwahl (Dioden-Erd-Verfahren) ............ .            3,15      127,70        1,30           19,-\nSprechapparat für 2 Leitungen\n11        mit Nummernschalter ..................... .             5,70      231,50        2,30           28,-\n12        mit Tastenfeld für Tastenwahl (Dioden-Erd-\nVerfahren) .............................. .                     wie 2.9.2 Nr. 1 und 15\n13    Sprechapparat in Sonderanfertigung ........... .                        siehe Vorbemerkung Nr. 2\nSprechapparate in Sonderanfertigung sind als\nzweite Sprechapparate nur in Sonderfällen nach\nBestimmung der Deutschen Bundespost zu-\nlässig. Sie werden auch für posteigene Einrich-                                           An-\ntungen nur als teilnehmereigen abgegeben.                                            schließungs-\noder Aus-\nwechslungs-\ngebühren\nDM\n14  Zweiter Hörer .................•.............                 0,60        27,50       0,20           15,-\n15  Handapparat mit Taste oder mit Taste und\nDämpfungsglied statt des gewöhnlichen Hand-\napparats ..................................... .              0,25         11,90       0,10          15,-","3160                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nTeilnehmereigene Anlage       An-\nPosteigene ,-------.------1\nAnlage                               schließungs-\nMonat-     oder Aus-\nNr.                      Gegenstand                         Monatliche    Einmalige       liehe   wechslungs-\nGebühr       Gebühr      gebühren\nGebühr\nDM            DM           DM          DM\nZweiter Handapparat\n16    ohne Taste ................................ .               0,80         36,60         0,25       15,-\n17     mit Taste oder mit Taste und Dämpfungsglied ..             1,05         48,40         0,35       15,-\n18  Lautstarke Hörkapsel statt der gewöhnlichen Hör-\nkapsel ...................................... .               0,35         16,-          0,10       15,-\nSprechzeug\n19    mit 1 Hörvorrichtung                                        1,05         48,30         0,35       15,-\n20    mit 2 Hörvorrichtungen ..................... .              1,45         66,50         0,50       15,-\nZu Nr. 14 bis 20\nAnschließungs- oder Auswechslungsgebühren\nwerden nicht erhoben, wenn das Anschließen                                               An-\nzusammen mit anderen Arbeiten und ohne                                              schließungs-,\nÖffnen des Apparatgehäuses über eine Steck-                                         Verlegungs-\nverbindung vorgenommen wird.                                                         oder Aus-\nwechslungs-\ngebühren\nWecker                                                                                            DM\n21    kleine oder große Form oder Wecket mit sicht-\nbarer Anzeige ...................•........•..               0,90         40,70         0,30       19,-\n22    besondere Ausführung ....................•••                      siehe Vorbemerkung Nr. 2\nEs werden mindestens die Gebühren nach Nr. 21\nerhoben.\n23  Anschalterelais zur Anrufkennzeichnung ...... .               1,55         71,50         0,50       19,-\n24  Gebührenanzeiger mit Rückstellung (wie Nr. 1.3.1\nNr. 23) bei Anschluß an die Sprechstelle einer post-\neigenen oder teilnehmereigenen Nebenstellenanlage             5,-         232,50         1,65       15,-\nDie Gebühr für die Übermittlung der Zähl-\nimpulse wird nach 1.1.1 Nr. 20, für die Maß-                                             An-\nnahmen bei der Hauptstelle nach 2.7 Nr. 16                                          schließungs-\nerhoben.                                                                             oder Aus-\nwechslungs-\n25  Anschlußschnur über 2 m                                                                         gebühren\nDM\nfür je 20 Adern\nje 2 m überschießende Länge ................. .            0,15          7,30         0,05       15,-\nMonatliche Gebühren werden nicht erhoben,\nwenn die Anschlußschnur nicht mehr als\n8 Adern enthält und 6 m Länge nicht über-\nschreitet.","Nr. n1     Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                                                     3161\nPosteigene 1--T_e_il_n_eh_m_e_re_i...,..g_en_e_A_n_la_g_e_ 1     An-\nAnlage                                                      schließungs-\nMonat-             oder Aus-\nNr.                    Gegenstand                         Monatliche      Einmalige                    liehe           wechslungs-\nGebühr          Gebühr                    Gebühr             gebühren\nDM                DM                       DM                 DM\n26  Anschlußschnur in besonderer Ausführung .....              siehe Vorbemerkung Nr. 2                                      15,-\nZu Nr. 25 und 26\nDie Anschließungs- oder Auswechslungsgebühr\nwird für je 20 Adern, jedoch unabhängig von\nder Länge erhoben.\n27  Handapparatschnur in besonderer Ausführung . .             siehe Vorbemerkung Nr. 2                                      15,-\nZu Nr. 14 bis 20 und 25 bis 27\nWird der bisherige Sprechapparat mit der\nbisherigen Zusatzeinrichtung im Falle der Ver-\nlegung oder Ortsveränderung der Sprechstelle\nnicht zum neuen Unterbringungsort verbracht\nund dort wie bisher wiederverwendet, so\nwerden für das erneute Anbringen der Zusatz-\neinrichtung Anschließungsgebühren erhoben.","Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nGebühr\nNr.                       Gegenstand\nDM\n2.11.      Nicht in Linien des allgemeinen\nNetzes geführte Leitungen der\nNebenstellenanlage\n(Leitungsnetz der Nebenstellen-\nanlage)\nHinweis\nQuerverbindungsleitungen und gegebenenfalls Lei-\ntungen für besondere Zwecke, die in ihrer gesamten\nFührung keine Linien des allgemeinen Netzes der\nDeutschen Bundespost benutzen, werden gebühren-\nmäßig wie Leitungen im Leitungsnetz der. Neben-\nstellenanlage behandelt.\nFür das Herstellen, Verlegen, Auswechseln und Er-\nneuern von anderen als nach Abschnitt 4 überlassenen\nLeitungen im Leitungsnetz der Nebenstellenanlage\nwerden, soweit nichts anderes bestimmt ist, erhoben\nfür je 5 Meter Länge eines Installationskabels\nvon 1 oder 2 Doppeladern\n1          bei Verlegung auf Putz ..................•                   19,40\n2          bei Unterbringung im vorhandenen Lee.rnetz                   12,10\nvon mehr als 2 bis zu 10 Doppeladern\n3          bei Verlegung auf Putz .................. .                  36,40\n4          bei Unterbringung im vorhandenen Leernetz                    26,20\nvon mehr als 10 bis zu 30 Doppeladern\n5          bei Verlegung auf Putz .................. .                  66,90\n6          bei Unterbringung im vorhandenen Leernetz                    54,30\nvon meru als 30 bis zu 60 Doppeladern\n7          bei Verlegung auf Putz .................. .                 111,60\n8          bei Unterbringung im vorhandenen Leernetz                    96,-\nvon mehr als 60 bis zu 100 Doppeladern\n9          bei Verlegung auf Putz .................. .                 195,-\n10          bei Unterbringung im vorhandenen Leernetz                   176,50\nfür je 5 Meter Länge eines Installationsdrahtes bei\nVerlegung auf Putz oder Unterbringung im vor-\nhandenen Leernetz","Nr. 13,1 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976      3163\n----,,-------------·-····-··~··--------------------------------------,\nGebühr\nNr.                       Gegenstand\nDM\n11      1adrig                                                               5,35\n12      2adrig                                                              6,45\n13      3adrig                                                              7,55\n14      4adrig                                                              8,70\nZu Nr. 1 bis 10\nDie q_ebühren gelten nicht für das Herstellen\nund Andern von Leitungsstrecken, die über\nFreileitungslinien geführt werden oder für die\nl•:rd- oder Röhrenkabel benutzt werden. Für\nsolche Leitungsstrecken werden Gebühren nach\nAbschnitt 3 erhoben.\nZu Nr. 1 bis 14\n1. Maßgebend für die Gebührenberechnung ist\ndie Anzah I der tatsächlich verlegten oder unter-\ngebrachten Doppeladern bzw. Adern und nicht\ndie Anzahl der beschalteten.\n2. Der Cebi.ihrenberechnung wird die wirkliche\nLeitungslänge zugrunde gelegt; angefangene\noder überschießende Längen werden als volle\nLängeneinheit (5 m) berechnet.\n3. Für die Unterhaltung der im Leitungsnetz\nder Nebenstellenanlage g~führten Leitungen\nwerden von Fall zu Fall Anderungsgebühren\nnach Abschnitt 3 erhoben.","3Hi4                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976 1 Teil I\nAnlage 2:\n(zu Artikel 3 ~r. 4\nder B. lfodVFO \\'Om 11. November 1976)    1\nPosteigene    TeÜnehmereigene Anlage\nAnlage\nJ\\r .                            Ccgcnstand                       Monatliche   Monatliche     Einmalige\nGebühr       Gebühr         Gebühr\nDM           DM             DM\n---- ··-·-······-·\"--\"'\"···-------·---------\"---l·------1!------1------1 3\n3.       Gebührenbeträge für Einrichtungen,\ndie aus der Ergänzungsausstattung\nin die Regelausstattung über-\nnommen wurden\nHinweise\n1. Die Gebührenbeträge in den Spalten 3 und 4 die-•\nnen unter Berüdsichtigung des Einrichtungszeit-\nraumes und des Vomlrnnclertsatzes nach 1 Nr . 1\nund 2 ausschließlich der Rückrechnung von nicht\nbeantragten Einrichtungen der Ergänzungsaus-\nstattung entsprechend der Vorschrift zu 1 Nr. 1\nund 2.\n2. Die Bctriige der einmaligen Gebühren in Spalte 5\nwerden angesetzt, wenn teilnehmereigene Anla-\ngen, die vor dem L Juli 1972 hergestellt wurden,\nnach diesem Zeitpunkt um die in diesem Abschnitt\naufgcfi.'lhrten Einrichtungen der Ergänzungsaus-\nstattung erweitert werden. Dies gilt sinngemäß\nauch fü.r Anlagen, die nach dem 1. Juli 1972 herge-\nstellt worden sind, deren Herstellung jedoch vor\ndem genannten Zeitpunkt beantragt und von der\nDeutschen Bundespost hestätigt worden ist,\n3.1. Reihenanlagen\nSichtbare Anzeige für die Übernahme eines\nAmtsgesprächs\nje Reihennebenstelle für jede Amtsleitung ....... .          0,60       0,20          26,80\n3.2. Kleine W-Anlagen\n1      Einmalige selbsttätige Rufweiterschaltung in der\nAmtsleitung ................................. .                 1,45       0,50          68,10\nNr. 1 gilt nur, wenn die kleine W-Anlage vor\nqem 1. August 1962 beantragt und der Antrag\nvor diesem Zeitpunkt von der Deutschen\nBundespost bestätigt worden ist,\n3.3. Mittlere W-Anlagen\n1      Aufschaltcn über Innenverbindungen\nje Innenverbindungssatz ..... , ......... , ..... .          uo         0,45          60,20\n2      Selbsttä.tige     Amt.srnfweherscbaltun.g     zu einer\nNebenstelle\nje Amtsleitung ..... , ........................ .            3,45       1,15         160,60\n3      Kettengespi-äc:hsschaltung bei der Abfragestelle\nje Amtsleitung .. , .................. ; ........ .           l,45       0,50          68,10","Nr. 134 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                      3165\nPosteigene     Teilnehmereigene Anlage\nAnlage\nNr.                     Gegenstand                        Monatliche    Monatliche       Einmalige\nGebühr        Gebühr          Gebühr\nDM           DM               DM\n1                           2                                  3             4              5\n4  Sammelnachtschaltung (Nachtabfragestelle mit\nVermittlung)\nje Amtsleitung ...............................            1,30         0,45           60,20\n5  Wiederanruf bei der Abfragestelle\nje Amtsleitung ............................ , ..          1,45         0,50           68,10\n3.4. Große W-Anlagen der Baustufe III W\n1  Kettengesprächsschaltung bei der Abfragestelle\nje Amtsleitung ...............................            1,45         0,50           68,10\n2  Sammelnachtschaltung (Nachtabfragestelle mit\nVermittlung)\nje Amtsleitung ...............................            1,30         0,45           60,20\n3  Wiederanruf bei der Abfragestelle in Amtsverbin-\ndungen\nje Amtsleitung ............................ , .•          1,45         0,50           68,10\n4  Impulszahlengeber ...........................              71,80       23,90         3 340,-","3l66                                                          Jahrgang 1976, Teil I\nAnlage 3\n(zu Artikel 3 Nr . .5\nder 8. ÄndVFO vom 11. November 1976)\nMonatliche Gebühr\nNr.                            Gegenstand                                Posteigene           Teilnehmereigene\nAnlage                  Anlage\nDM                       DM\n2                                        3                       4\n4.          Grundbeträge für die Berechnung\nder Gebühren nach Abschnitt 2\n4.1.        Vermittlungseinrichtungen\nvon Nebenstellenanlagen und\nReihenanlagen\n4.1.t.      Regelausstattung\n4.1.1.t. Handbediente Vermittlungs-\neinrichtungen\nKlappenschränke\n1    für jedes belegte Anschlußorgan für Amtsleitungen ..                  4,80\n2    für jedes belegte .Anschlußorgan für Nebenstellen ...                 2,50\nRückstellklappenschränke\n3    feste Gebühr für jeden Rückstellklappenschrank\ngroßer Form ................................. .                      16,40                   5,50\n4    für jedes belegte Anschlußorgan für Amtsleitungen ..                  4,80                    1,60\n5    für jedes belegte Anschlußorgan für Nebenstellen ...                  2,50                   0,80\nGlühlampenschränke (ältere Ausführung)\nzu 2 bis 5 Anschlußorganen für Amtsleitungen und\n1.0 bis 50 Anschlußorganen für Nebenstellen\n6       für einen Schrank mit 2 Anschlußorganen für Amts-\nleitungen, 10 Anschlußorganen für Nebenstellen\nund 3 Schnursätzen ......................... .                   159,90                  53,30\n7       für 10 weitere Anschl.ußorgane für Nebenstellen.                   7,95                   2,65\n8       für einen weiteren Schnursatz ................. .                  7,95                   2,65\n9       für einen Schrank mit3Anschlußorganenfür Amts-\nleitungen, 30 Anschlußorganen für Nebenstellen\nund 5 Schnursätzen (nicht erweiterungsfähig) ....               219,10                   73,-\nZu Nr. 6 bis 9\nNr. 6 bis 9 gelten nur, wenn die Einrichtungen\nvor dem 1. Juni 1950 beantragt worden sind\nund der Antrag vor diesem Zeitpunkt von der\nDeutschen Bundespost bestätigt worden ist.\n4.1.1.2. Reihenanlagen\nReihenanlagen einfacher Art mit gewöhnlichem\nSprechapparat und Vorsatzkasten zu 1 Amtslei-\ntung und bis zu 5 Nebenstellen\n1       Reihenhauptstelle ........................... .                   25,50                    8,50\n2       Reihennebenstelle (amtsbcrechtigt oder nichtamts-\nberechtigt) , ............................... .                    3,90                    1,30\nZu Nr.1 und 2\nDie Vorschdft zu 4.LLl Nr. 6 bis 9 gilt sinn-\ngcrnäß.","Nr. 134 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                         3167\nMonatliche Gebühr\nNr.                        Gegenstand                           Posteigene            Teilnehmereigene\nAnlage                    Anlage\nDM                        DM\n3\nVermittlungseinrichtungen\nfür Außennebenstellen\n(nicht erweiterungsfähig)\nHand bediente Vermittlungseinrichtung\n3    zu  1 Amtsleitung und 1 Außennebenstelle ...... .            13,30                     4,40\n4    zu  1 Amtsleitung und 2 Außennebenstellen .... .             19,60                     6,55\n5    zu  2 Amtsleitungen   und  2 Außennebenstellen   .. .        26,80                     8,90\n6    zu  3 Amtsleitungen   und  2 Außennebenstellen   .. .        32,10                   10,70\n7    zu  3 Amtsleitungen   und  3 Außennebenstellen   .. .        32,90                    11,-\n8    zu  4 Amtsleitungen   und  2 Außennebenstellen   .. .        40,20                   13,40\n9    zu  4 Amtsleitungen   und  5 Außennebenstellen   .. .        49,-                    16,30\nSelbsttätige Vermittlungseinrichtung\n10    zu 1 Amtsleitung und 1 Außennebenstelle ...... .             22,50                     7,50\nH     zu 2 Amtsleitungen und 2 Außennebenstellen .. .              40,30                    13,40\n12    zu 3 Amtsleitungen und 3 Außennebenstellen .. .              42,50                    14,20\nZu Nr. 10 und 11\nNr. 10 und 11 gelten nur, wenn die Einrich-\ntungen vor dem 1. Juni 1966 beantragt worden\nsind und der Antrag vor diesem Zeitpunkt von\nder Deutschen Bundespost bestätigt worden ist.\n4.1.1.3. Kleine W-Anlagen\nBaustufe I C 1 - Unteranlage\n1      1 Anschlußorgan für Nebenanschlußleitungen zur\nHauptanlage .... , ....................... .\n1\n104,-                     34,60\n9 Anschlußorgane für Zweitnebenstellen ..... .\n1 Innenverbindungssatz .................... .\n4.1.1.4. Mittlere W-Anlagen mit Amtswahl\nErweiterungsfähige Vermittlungseinrichtung\nBaustufe II B\nt\n1!~:::::::::::: :: ~:~~e::~!en_ .::::::::: }               190,40                    63,40\n2 Innenverbindungssätze ................... .\n2    für ein 3. Anschlußorgan für Amtsleitungen ... .             14,90                     5,-\n3    für einen 3. Innenverbindungssatz ............ .             11,30                     3,75","3168                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nMonatliche Gebühr\nNr.                          Gegenstand                                Posteigene           Teilnehmereigene\nAnlage                   Anlage\nDM                      DM\n---1----------------------1----------1---------1                             8                      4\nBaustufe II C\n4        2 Anschlußorgane für Amtsleitungen\n25 Anschlußorgane für Nebenstellen .......... .\n3 Innenverbindungssätze .................. .\n}  220,30                    73,40\n5       für ein 3. Anschlußorgan für Amtsleitungen ... .                 14,90                    5,-\nBaustufe II B -'\" Unteranlage\nl\n6        2 Anschlußorgane für Nebenanschlußleitungen\nzur Hauptanlage ......................... .\n190,40                    63,40\n15 Anschlußorgane für Zwcit:nehenstellen ..... .\n2 Innenverbindungssätze ................... .\n7      für ein 3. Anschlußorgan für Nebenanschlußlei-\ntungen zur Jfauptan]age .................... .                   19,40                     6,45\n8      für einen 3. Innenverbindungssatz ............ .                 11,30                     3,75\n4.1.1.5. Große W-Anlagen mit Amtswahl\nVermittlungseinrichtung mit Abfragestelle und\nStromversorgungsanlage\nBaustufe III A\n5 bis 20 Anschlußorgane für Amtsleitungen\n50 bis 200 Anschlußorgane für Nebenstellen\n5 bis 20 Innenverbindungssätze\n1      Feste Gebühr                                                    446,90                   104,-\nZuschlag im festen Gebühr bei einem Ausbau\nvon mehr als 10 Anschlußorganen für Amtslei-\ntungen oder mehr als 100 Anschlußorganen für\nNebenstellen\n2         bei mehr als 10 Anschlußorganen für Amts-\nlejtungen . . . . . . . . . . . . . . . . ............. .    149,-                     34,60\n3         bd mehr als 100 Anschlußorganen fü:r Neben-\nstellen ........ , ......................... .               223,40                    52,-\n4       für jedes Anschlußorgan für Amtsleitungen ... .                 37,20                     8,65\n5       für je 10 Anschlußorgane für Nebenstellen ..... .                14,90                    3,45\n6       für jeden Innenverbindungssatz                                  22,30                     5,20\nBaustufe III B\n11 bis 100 Anschlußorgane für Amtsleitungen\n110 bis 1000 Anschlußorgane für Nebenstellen\n10 bis 100 Innenverbindungssätze\n7         feste Gebühr ............................. .                 396,10                    92,20\n8         für jedes Anschlußorgan für Amtsleitungen .. .                 74,30                   17,30\n9         für je 10 Anschlußorgane für Nebenstellen ... .               22,10                     5,15\n10  j      für jeden Innenverbindungssatz ............ .                 46,70                    10,90","f'\\Jr. LM    Tdg der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                       3169\n--...,....------•-·-·~--------------------------------,                    Monatliche Gebühr\n:Nr.                         Gegenstand                           Posteigene           Teilnehmereigene\nAnlage                   Anlage\nDM                       DM\n2                                    3                        4\nBaustufe III S\n11      Organgebühr für jedes weitere Anschlußorgan\nfür Amtsleitungen in Anlagen ohne Amtswahl                   40,-\n4.1.2. Ergänzungsausstattung\n4.1.2.1. E1'gänzungsausstattung für handbediente\nVermittlungseinrichtungen\nEintretezeichen bei der Hauptstelle oder Schal-\ntung für Rückfrage bei der Hauptstelle ....... .                 1,55\n2   Weiterer Schnursatz für Rückstellklappen-\nschrät1ke ...................................•                   7,-                     2,35\n3   Einrichtung zur Anschaltung von vorgeschal-\nteten Reihenapparaten\nje Amtsleitung ...... , ................. , .... .            0,85                    0,30\n4.1.2.2. Ergänzungsausstattung für Reihen-\nanlagen\n1   Besondere und verschließbare Mithöreinrichtung }\nGebühren nach 2.2.3 Nr. 1 und 2\n2   Besonderer Anrufbeikasten mit sichtbarem Zeichen\nZweite Vermittlungseinrichtung für Außenneben-\nstellen\nHandbediente Vermittlungseinrichtung\n3         zu 1 Amtsleitung und 1 Außennebenstelle                   13,30                    4,40\n4         zu 1 Amtsleitung und 2 Außennebenstellen ..•              19,60                    6,55\n5         zu 2 Amtsleitungen und 2 Außennebenstellen ..             26,80                    8,90\n6         zu 3 Amtsleitungen und 2 Außennebenstellen ..             32,10                   10,70\n7         zu 3 Amtsleitungen und 3 Außennebenstellen ..             32,90                   11,-\n8         zu 4 Amtsleitungen und 2 Außennebenstellen ..             40,20                   13,40\n9         zu 4 Amtsleitungen und 5 Außennebenstellen ..             49,-                    16,30\nSelbsttätige Vermittlungseinrichtung\n10         zu 1 Amtsleitung und 1 Außennebenstelle                   22,50                    7,50\n11         zu 2 Amtsleitungen und 2 Außennebenstellen ..             40,30                   13,40\n12         zu 3 Amtsleitungen und 3 Außennebenstellen .•             42,50                   14,20\n4.1.2.3. Ergänzungsausstattung für kleine\nW-Anlagen\n1   Einmalige selbsttätige Rufweiterschaltung in\neiner Nebenanschlußleitung .................... .               10,90                    3,65\n2   Schaltung für einen Zweieranschluß bei außen-\nliegenden Nebenstellen (gilt nicht für W-Unter-\nanlagen) ..................................... .                18,40                    6,15","3170                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nMonatliche Gebühr\nNr.                       Gegenstand                             Posteigene            Teilnehmereigene\nAnlage                    Anlage\nDM                       DM\n---1----------------------1--------------1---------1                                           4\n4.1.2.4. Ergänzungsausstattung für mittlere und\ngroße W-Anlagen mit Amtswahl und für\nW-Anlagen ohne Amtswahl\nWeitere Meldeleitung\n1     ohne Weitervermittlung                                        4>95                     1,65\n2     mit Weitervermittlung ...................... .                7,35                     2,45\nZu Nr.1 und 2\nDie Vorschrift zu 4.1.1.2 Nr. 10 und 11 gilt\nsinngemäß.\n3  Einrichtung zum Anschließen von ZB- oder\nOB-Nebenstellen ohne Weitervermittlung ...... .\n4  Einrichtung für Nachtabfragestelle ohne Ver-\nmittlung .................................... .              Gebühren nach 2.2.3 Nr. 1 und 2\n5  Einrichtung für Ansage bei Durchwahlverbin-\ndungen ..................................... .\n4.1.2.5. Allgemein verwendbare Ergänzungs-\nausstattung\n1\n2\nTicker ...................................... .\nSperreinrichtung für bestimmte Verbindungen . . .\nDie Vorschrift zu 4.1.1.2 Nr. 10 und 11 gilt\nsinngemäß.\nl        2,40                     0,80\nGebühren nach 2.2.3 Nr. 1 und 2\n3  Vorratseinrichtung und Ersatzteile für die Ver-\nmittlungseinrichtung ........................ .\n4  Anzeigevorrichtung für das Ausbleiben des Netz-\nstromes bei Puffergeräten bis 3 A Ladestrom ... .                3,50                     1,15\n5  Mithöraufforderung für N ebenstelten ......... .\n6  Anrufzähler .......... ·....................... .\n7  Einrichtung zum Mithören in Sprechwegen der                  Gebühren nach 2.2.3 Nr. 1 und 2\nNebenstellenanlage durch bestimmte Nebenstellen\n8  Anrufwiederholer ........................... .\n4.2.     Sprechapparate besonderer Art und\nZusatzeinrichtungen\n4.2.1. Sprechapparate besonderer Art\nHinweis\nDie monatlichen Grundbeträge enthalten nicht den\nZuschlag für eine amtsberechtigte Nebenstelle nach\nAbschnitt 2.14.1 Nr. 1 der FGV.\nDoppelapparat\nals Nebenstelle (mit Trockenelement)\n1       ohne Batteriekästchen ..................... .               5,65                     1,90\n2       mit Batteriekästchen ......................•                5,65                     1,90","Nr. rH      Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976                        3171\nMonatliche Gebühr\nNr.                        Gegenstand                            Posteigene           Teilnehmereigene\nAnlage                   Anlage\nDM                       DM\n3                       4\n3  Mithörapparat zu 11 bis 15 Mithörleitungen .....•              18,50                   6,20\nDie Vorschrift zu 4.1.1.1 Nr. 6 bis 9 gilt sinn-\ngemäß.\nVorgeschalteter Reihenapparat\n4     NRv   1/5 (Reihennebenstelle 1/5) ............. .            8,95                    3,-\n5     NRv   2/5 (Reihennebenstelle 2/5) ...........•.•             9,45                   3,15\n6     NRv   2/10 (Reihennebenstelle 2/10) ........... .           11,50                   3,85\n7    NRv    3/10 (Reihennebenstelle 3/10) ........... .           14,30                   4,75\n8    NRv    4/10 (Reihennebenstelle 4/10) ........... .           17,-                    5,65\n9    NRv    4/15 (Reihennebenstelle 4/15) ........... .           17,-                    5,65\n10    NRv    5/5 (Reihennebenstelle 5/5) ............. .           17,-                    5,65\n4.2.2. Zusatzeinrichtungen\n1  Zweiter Hörer mit Stiel oder in Dosenform                       0,55                   0,20\nKopfhörer\n2     mit 1 Hörvorrichtung .....................••.                0,65                   0,20\n3    mit 2 Hörvorrichtungen .....................•                 0,95                   0,35\n4  Brustmikrofon .............................. .                  1,95                   0,65\n5  Sternschauzeichen oder Lampe ............... .                  0,40                   0,10\n6  Sternschauzeichen oder Lampe, eingebaut in ein\nKästchen ..................................... .                0,70                   0,35\n7  Fallscheibe ................................. .                 0,80                   0,30\n8  Lose Nummernscheibe mit Fuß ............. .                     1,10                   0,40\n9  Besonderer Kurbelinduktor .................. .                  1,65                   0,55\n10  Kassiervorrichtung für Nebenstellen ... ; ..... .               3,35                   1,10\n11  Lose Flacker- oder Erdtaste oder Schalter ohne\noder mit Dämpfungsglied für lautstarke Hörkapsel                0,35                   0,10\nDehnbare Leitungsschnur für Handapparate\n12    in Regellänge .............................. .                0,40                   0,10\nlänger als Regellänge\n13       bis 1 m ................................. .                0,50                   0,10\n14       in Längen zu 1,50 m ...................... .               0,75                   0,15\n15       in Längen zu 2 m ........................ .                0,85                   0,20\n16  Gebührenanzeiger ohne Rückstellung bei Anschluß\nan die Sprechstelle einer posteigenen oder teilnehmer-\neigenen Nebenstellenanlage ....................•                5,-                     1,65\nDie Gebühr für die Übermittlung der Zähl-\nimpulse wird nach Abschnitt 1. 1. 1 Nr. 20 der\nFG V, für die Maßnahmen bei der Hauptstelle\nnach Abschnitt 2. 7 Nr. 16 der FGV berechnet."]}