{"id":"bgbl1-1976-106-2","kind":"bgbl1","year":1976,"number":106,"date":"1976-08-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/106#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1976-106-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1976/bgbl1_1976_106.pdf#page=4","order":2,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung in der Textilveredlungsindustrie","law_date":"1976-08-19T00:00:00Z","page":2352,"pdf_page":4,"num_pages":29,"content":["2352                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung in der Textilveredlungsindustrie\nVom 19. August 1976\nInhalt\nErster Teil                                                                      2. Ab s c h n i t t\nAHgemeine Vorschriften                                       §                      Abschlußprüfungen                                                      §\nStaatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe im                                     Prüfungsanforderungen\nRahmen einer Stufenausbildung ................ , .. .                               Textilmaschinenführer - Veredlung . . . . . . . . . . . . . . .                          12\nAusbildungsdauer ............................... .                              2   Prüfungsanforderungen\nTextilveredler - Färberei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              13\nPrüfungsanforderungen\nZweiter Teil                                          Textilveredler - Druckerei                                                               14\nBerufsausbildung im Ausbildungsberuf                                      Prüfungsanforderungen\nTexlilmaschinenfüh1·er - Veredlung                                      Textilveredler -- Appretur                                                               15\nAusbildungsberufsbild ........................... .                             3 · Prüfungsanforderungen\nTextilveredler - Beschichtung .................... .                                     16\nAusbildungsrnhrnenplcrn .......................... .                            4\nDritter Teil                                                                         Fünfter Teil\nBerufsausbildung in den aufbauenden\nAusbildungsplan und Berichtsheft\nAusbildungsberufen Textilveredler - Färberei,\nTexlilveredler - Druckerei, Textilveredler -                                 Ausbildungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      17\nAppretur, Textilveredler - Beschichtung                                    Berichtsheft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18\n1. Abschnitt\n/\\ u s h i I d u n ~J s b c r u f s b i l de r                                                       Sechster Teil\nAusbildungsberufsbild                                                                          Ubergangs- und Schlußbestimmungen\nTextilveredlcr -- Pärbcrci ........................                          .  5   Aufhebung von Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 19\nA usbildungsbcruJsbild\nUbergangsregelung ...............................                                        20\nTextilveredler -·- Druckerei .......................                         .  6\nBerlin-Klausel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   21\nAusbildungsberufsbild\nTcxtilveredler       Appretur .... , ..................                      .      Inkrafttreten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  22\n7\nAusbildungsberufsbild\nTextilveredler -- Beschichtung ....................                          .  8\nAnlagen:\n2. Abs c h n i t l                                       Anlage 1    Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbil-\nA usbi !dun qsrahmenpli:ine                                                        dung zum Textilmaschinenführer - Veredlung\nAusbildungsruhmcnplüne ...... , .... , ............. .                          9\nAnlage 2    Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbil-\ndung zum Textilveredler - Färberei\nVierter Teil\nAnlage 3    Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbil-\n]>rühmgen                                                        dung zum Textilveredler - Druckerei\nl , A b s t' h n i t t                                   Anlage 4    Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbil-\ndung zum Textilveredler - Appretur\nZv1ischenpri.ifun~1en\nAllgemeine Bestimmungen .... , ............. , . . . . .                       10   Anlage 5    Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbil-\nPriihmqs,rnfordcnrngen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11               dung zum Textilveredler - Beschichtung","Nr. 1OG --- Tdg der Ausgabe: Bonn, den 26. August 1976                       2353\nAuf Crund dPs § 25 Abs. 1 des Berufsbildungs-           11. Spannen und Glätten, Richten und Egalisieren,\ngesetzes vom 14. August 1969 (Bundesgesetzbl. I            12. Trocknen,\nS. 1112), zuletzt gei:indert durch § 63 des Jugend-\narbeitsschutzgesetzcs vom 12. April 1976 (Bundes-          13. Abkochen,\ngesetzbl. I S. 965), wird im Einvernehmen mit dem          14. Bleichen.\nBundesminister für Bildung und Wissenschaft ver-\nordnet:                                                                               § 4\nAusbildungsrahmenplan\nErster Teil                             Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen\nAllgemeine Vorschriften                     nach der in der Anlage 1 enthaltenen Anleitung\nzur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufs-\nausbildung      (Ausbildungsrahmenplan)     vermittelt\n§ 1\nwerden. Eine vom Ausbildungsrahmenplan abwei-\nStaatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe           chende sachliche und zeitliche Gliederung des Aus-\nim Rahmen einer Stufenausbildung                bildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit\neine berufsfeldbezogene Grundbildung vorausge-\nDer Ausbildungsberuf\ngegangen ist oder betriebspraktische Besonderhei-\nTextilmaschinenführer --- Verc~dlung               ten die Abweichung erfordern.\nsowie die darauf aufbauenden Ausbildungsberufe\nTextilvered]er      Färberei\nTextiJveredler -- Druckerei                                             Dritter Teil\nTextilvercdler ---- Appretur                              Berufsausbildung in den aufbauenden\nTextilveredlcr --- Beschichtung                    Ausbildungsberufen Textilveredler - Färberei,\nwerden staallich anerkc1nnl.                                 Textilveredler - Druckerei, Textilveredler -\nAppretur, Textilveredler - Beschichtung\n§ 2\n1. Abschnitt\nAusbildungsdauer\nAusbildungsberufsbilder\nDie Ausbildung für den Ausbildungsberuf Textil-\nmaschinenführer - Veredlung dauert 24 Monate. In                                      § 5\nden aufbauenden Ausbildungsberufen Textilver-\nedler - Färberei, Textilveredler - Druckerei, Tex-                          Ausbildungsberufsbild\nfür den Textilver,edler - Färberei\ntilveredler - Appretur und Textilveredler - Be-\nschichtung dauert die Ausbildung weitere 12 Mo-               Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens\nnate.                                                      die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse, die auf\nden in § 3 genannten aufbauen:\nzweiter Teil                          1. Arbeitsschutz    und    Unfallverhütung,   Umwelt-\nschutz,\nBerufsausbildung im Ausbildungsberuf\nTextilmaschinenführer - Veredlung                  2. Kenntnisse der Betriebsorganisation im Ausbil-\ndungsbetrieb,\n§ 3                            3. Kenntnisse der physikalischen und chemischen\nAusbildungs beruf s bild                      Vorgänge in der Textilveredlung,\n4. Bedienen und Warten von Färbemaschinen und\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens\nFärbeapparaten,\ndie folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:\n5. Vorbehandeln von Farbware,\n1. Arbeitsschutz   und     Unfallverhütung,   Umwelt-           t\nschutz,                                               6. Einführen in die Rezeptierung,\n2. Grundkenntnisse der textilen Rohstoffe und Roh-       7. Färben nach verschiedenen Verfahren,\nwaren,                                                8. Nachbehandeln von Farbware.\n3. Grundkenntnisse des Fertigungsablaufs im Aus-\nbildungsbetrieb,                                                                 § 6\n4. Bedienen und Warten von Textilveredlungs-                              Ausbildungsberufsbild\nmaschinen und Einrichtungen,                                    für den Textilveredler - Druckerei\n5. Beschicken,                                               Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens\n6. Netzen, Waschen, Spülen,                              die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse, die auf\nden in§ 3 genannten aufbauen:\n7. Entwässern,\n1. Arbeitsschutz   und    Unfallverhütung,   Umwelt-\n8. Fixieren,\nschutz,\n9. Foulardieren,                                         2. Kenntnisse der Betriebsorganisation im Ausbil-\n10. Kondensieren und Dümpfen,,                                dungsbetrieb„","2354                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\n3. Kenntnisse der physikalischen und chemischen                               Vierter Teil\nVorgänge in der Textilveredlung,\nPrüfungen\n4. Bedienen und Warten von Druckerei- und Druk-\nkereihilfsmasc hinen,                                                     1. Abschnitt\n5. Vor- und Nachbehandeln von Druckware,                                  Zwischenprüfungen\n6. Herstellen von Druckpasten,\n7. Vor- und Einrichten von Druckmaschinen.                                        § 10\nAllgemeine Bestimmungen\n§ 7                               (1) Während der Berufsausbildung zum Textil-\nAusbildungsberufsbild                   maschinenführer - Veredlung ist eine Zwischen-\nfür den Textilveredler - Appretur             prüfung durchzuführen. Sie soll nach zwölf Monaten\nstattfinden.\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens\ndie folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse, die auf          (2) Die Abschlußprüfung im Ausbildungsberuf\nden in § 3 genannten aufbauen:                          Textilmaschinenführer - Veredlung gilt bei Fort-\nsetzung der Berufsausbildung in den aufbauenden.\n1. Arbeitsschutz    und   Unfallverhütung,  Umwelt-\nAusbildungsberufen als Zwischenprüfung nach § 42\nschutz,\ndes Berufsbildungsgesetzes.\n2. Kenntnisse der Betriebsorganisation im Ausbil-\ndungsbetrieb,                                                                 § 11\n3. Kenntnisse der physikalischen und chemischen                          Prüfungsanforderungen\nVorgänge in der Textilveredlung,                        (1) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in\n4. Bedienen und Warten von Appreturmaschinen            der Anlage 1 (zu § 4) für die ersten 12 Monate auf-\nund -einrichtungen,                                  geführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf\n5. Vorbehandeln von Appreturware,                       den im Berufsschulunterricht entsprechend den Rah-\nmenlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit\n6. Appretieren nach verschiedenen Verfahren.            er für die Berufsausbildung wesentlich ist.\n§ 8\n(2) Die Zwischenprüfung soll im theoretischen\nTeil nicht länger als zwei und insgesamt nicht län-\nAusbildungsberufsbild                   ger als fünf Stunden dauern.\nfür den Textilveredler - Beschichtung\n(3) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens      ling zwei Arbeitsproben aus den für das erste Aus-\ndie folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse, die auf      bildungsjahr vorgesehenen Arbeitsvorgängen an\nden in§ 3 genannten aufbauen:                           zwei verschiedenen Maschinen durchführen. Die\n1. Arbeitsschutz    und   Unfallverhütung,  Umwelt-     dazu erforderlichen Kontrolltätigkeiten hat er zu\nschutz,                                              benennen und die Funktion der vorhandenen Kon-\n2. Kenntnisse der Betriebsorganisation im Ausbil-       trollgeräte zu erläutern. Benötigte Hilfskräfte, die\ndungsbetrieb,                                        bereit sind, nach seinen Anweisungen zu arbeiten,\nsind ihm zur Verfügung zu stellen. Die Prüfung soll\n3. Kenntnisse der physikalischen und chemischen\nim Ausbildungsbetrieb stattfinden.\nVorgänge in der Textilveredlung,\n4. Bedienen und Warten von Beschichtungsmaschi-            (4) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüf-\nnen und -einrichtungen,                              ling Fragen insbesondere aus folgenden Gebieten\nbeantworten:\n5. Herstellen von Beschichtungspasten,\n1. Eigenschaften natürlicher Fasern sowie ihre\n6. Beschichten und Nachbehandeln,                            Reaktion bei veredlerischen Arbeitsvorgängen,\n7. Prüfen von Rohstoffen und Erzeugnissen.              2. gemeinsame und unterschiedliche Merkmale von\nGarnen, Geweben und Maschenwaren,\n2. Abschnitt                       3. Maschinenelemente und ihre Funktion bei Textil-\nveredlungsmaschinen,\nAusbildungsrahmenpläne\n4. Arbeitsschutz und Unfallverhütung,\n§ 9                           5. Wirtschafts- und Sozialkunde.\nAusbildungsrahmenpläne\nDie Fertigkeiten und Kenntnisse nach den §§ 5                              2. Abschnitt\nbis 8 sollen nach den in den Anlagen 2 bis 5 ent-\nhaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen\nAbschlußprüfungen\nGliederung der Berufsausbildung (Ausbildungs-\n§ 12\nrahmenpläne) vermittelt werden. Eine von den Aus-\nbildungsrahmenplänen abweichende sachliche und            Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf\nzeitliche Gliederung des Ausbildungsinhalts ist ins-              Textilmaschinenführer - Veredlung\nbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Be-          (1) Die Prüfung erstreckt sich auf die in der An-\nsonderheiten die Abweichung erfordern.                  lage 1 (zu § 4) aufgeführten Fertigkeiten und Kennt-","Nr. IOG  T<lg der Ausgabe: Bonn, den 26. August 1976                         2355\nnissc sowie auf den im Berufsschulunterricht ver-       diesen Fächern bei einer höchstens zwei Jahre zu-\nmittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbil-    rückliegenden Prüfung mindestens ausreichend\ndung wesentlich ist.                                    waren.\n(2) Zum Nachweis der Ferliqkeil.en soll der Prüf-                              § 13\n] ing in insgesamt höchstens vier Stunden drei\nPrüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf\nArbeitsproben aus den für das zweite Ausbildungs-\nTextilveredler - Färberei\njahr vorgesehern~n Arbeitsvorgängen durchführen.\nKontrollgeräte hat er zu benennen und ihre Funk-           (1) Die Prüfung erstreckt sich auf die in der An-\ntion zu erläutern. Benötigte Hilfskräfte, die bereit    lage 2 (zu § 9) aufgeführten Fertigkeiten und Kennt-\nsind, nach seinen Anweisungen zu arbeiten, sind         nisse sowie auf den im Berufsschulunterricht ver-\nihm zur Verfügung zu stellen. Die Prüfung soll im       mittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbil-\nAusbildungsbetrieb stattfinden.                         dung wesentlich ist.\n(3) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüf-         (2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-\nling in den Prüfungsfächern Technologie, Tech-          ling in insgesamt höchstens acht Stunden zwei Farb-\nnische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozial-        partien nach gegebener Färbevorschrift selbständig\nkunde schriftlich und mündlich geprüft werden. Es       färben. Sie sollen sich in den zur Anwendung kom-\nkommen Fragen und Aufgaben insbesondere aus fol-        menden Farbstoffgruppen oder Spinnstoffen unter-\ngenden Gebieten in Betracht:                            scheiden, für das Fertigungsprogramm des Ausbil-\n1. im Prüfungsfach Technologie:\ndungsbetriebes charakteristisch sein und färbet~ch-\nnisch einen mittleren Schwierigkeitsgrad nicht über-\na) Arbeitsvorgänge und ihre Zwecke in der Tex-     schreiten. Eine Farbpartie kann nach Programm ge-\ntilveredlung,                                   fahren werden. Zum Färben gehört auch das Be-\nb) Einsatz von Textilveredlungsmaschinen,          schaffen der notwendigen Farbstoffe und Färbehilfs-\nc) Warten von Textilveredlungsmaschinen,           mittel, das Herstellen der Farbansätze und erforder-\nd) Warenfehler, ihre Verhütung und Verbesse . .    lichenfalls das Nuancieren. Bei Fahren nach Pro-\nrung,                                           gramm hat der Prüfling die erforderlichen Vorkeh-\ne) Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Umwelt-      rungen für die Programmeingabe zu treffen. An-\nschutz;                                         schließend soll er zum Ausfall der von ihm gefärb-\nten Partien kritisch Stellung nehmen. Benötigte\n2. im Prüfungsfach Technische Mathematik:               Hilfskräfte, die bereit sind, nach seinen Anweisun-\nProzent-, Mengen- und Gewichtsberechnungen in      gen zu arbeiten, sind ihm zur Verfügung zu stellen.\nder Textilveredlung,\n(3) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüf-\n3. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:        ling in den Prüfungsfächern Technologie, Tech-\nStaatsbürgerkunde, Wirtschaftskunde, Sozial-       nische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozial-\nkunde einschließlich Sozialversicherung und Ar-    kunde schriftlich und mündlich geprüft werden. Es\nbeitsrecht.                                        kommen Fragen und Aufgaben insbesondere aus fol-\n(4) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von    genden Gebieten in Betracht:\nfolgenden zeitlichen Richtwerten auszugehen:            1. im   Prüfungsfach Technologie:\n1. im Prüfungsfach Technologie           120 Minuten,       a)  Vorbehandeln und Nachbehandeln,\n2. im Prüfungsf ach                                         b)  Färbeverfahren,\nTechnische Mathematik                60 Minuten,       c)  Farbstoffgruppen und Färbereihilfsmittel,\n3. im Prüfungsf ach                                         d)  Färbemaschinen, Färbeapparate, Programm-\nWirtschafts- und Sozialkunde         45 Minuten.           steuerung,\ne) Färbereifehler, Echtheiten,\n(5) Die mündliche Prüfung soll nicht länger als\n30 Minuten je Prüfling dauern. Soweit die schrift-           f) physikalische und chemische Vorgänge in der\nliche Prüfung programmiert durchgeführt wird,                   Textilveredlung,\nkann von den in Absatz 4 genannten Prüfungszeiten           g) Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Umwelt-\nabgewichen und auf die mündliche Prüfung ganz                   schutz;\noder teilweise verzichtet werden.                       2. im Prüfungsfach Technische Mathematik:\n(6) Für die Ermittlung des Gesamtergebnisses sind       Berechnen von Rezepturen und Flottenansätzen,\ndie Ergebnisse der Fertigkeitsprüfung dreifach und      3. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:\ndie der Kenntnisprüfung zweifach zu gewichten. In\nStaatsbürgerkunde, Wirtschaftskunde, Sozial-\nder Kenntnisprüfung haben gegenüber dem Prü-\nkunde einschließlich Sozialversicherung und Ar-\nfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde die Prü-\nbeitsrecht.\nfungsfächer Technologie und Technische Mathe-\nmatik jeweils das doppelte Gewicht.                        (4) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von\nfolgenden zeitlichen Richtwerten auszugehen:\n(7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der\nFertigkeits- und der Kenntnisprüfung mindestens         1. im Prüfungsfach Technologie            120 Minuten,\nausreichende Leistungen erbracht sind,                  2. im Prüfungsfach\n(8) In einer Wiederholungsprüfung ist der Prüf-         Technische Mathematik                  60 Minuten,\nling auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prü-       3. im Prüfungsfach\nfungsfächern zu befreien, wenn seine Leistungen in          Wirtschafts- und Sozialkunde           45 Minuten.","2356                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\n(5) Die mündliche Prüfung soll nicht länger als       3. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:\n30 Minuten je Prüfling dauern. Soweit die schrift-            Staatsbürgerkunde, Wirtschaftskunde, Sozial-\nliche Prüfung programmiert durchgeführt wird, kann             kunde einschließlich Sozialversicherung und Ar-\nvon den in Absatz 4 genannten Prüfungszeiten ab-              beitsrecht.\ngewichen und auf die mündliche Prüfung ganz oder\nteilweise verzichtet werden.                                 (4) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von\nfolgenden zeitlichen Richtwerten auszugehen:\n(6) Die Fertigkeits- und die Kenntnisprüfung          1. im Prüfungsfach Technologie            120 Minuten,\nhaben für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses\ndas gleiche Gewicht. In der Kenntnisprüfung haben         2. im Prüfungsfach\ngegenüber dem Prüfungsfach Wirtschafts- und So-                Technische Mathematik                 60 Minuten,\nzialkunde die Prüfungsfächer Technologie und Tech-        3. im Prüfungsfach\nnische Mathematik jeweils das doppelte Gewicht.                Wirtschafts- und Sozialkunde          45 Minuten.\n(7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der        (5) Die mündliche Prüfung soll nicht länger als\nFertigkeits- und der Kenntnisprüfung mindestens           30 Minuten je Prüfling dauern. Soweit die schrift-\nausreichende Leistungen erbracht sind.                    liche Prüfung programmiert durchgeführt wird,\nkann von den in Absatz 4 genannten Prüfungszeiten\n(8) In einer Wiederholungsprüfung ist der Prüf-       abgewichen und auf die mündliche Prüfung ganz\nling auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prü-         oder teilweise verzichtet werden.\nfungsfächern zu befreien, wenn seine Leistungen in\ndiesen Fächern bei einer höchstens zwei Jahre zu-            (6) Die Fertigkeits- und die Kenntnisprüfung\nrückliegenden Prüfung mindestens ausreichend             haben für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses\nwaren.                                                   das gleiche Gewicht. In der Kenntnisprüfung haben\ngegenüber dem Prüfungsfach Wirtschafts- und\n§ 14                           Sozialkunde die Prüfungsfächer Technologie und\nPrüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf        Technische Mathematik jeweils das doppelte Ge-\nTextilveredler - Druckerei                wicht.\n(7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in\n(1) Die Prüfung erstreckt sich auf die in der An-\nder Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung minde-\nlage 3 (zu § 9) aufgeführten Fertigkeiten und Kennt-\nstens ausreichende Leistungen erbracht sind.\nnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht ver-\nmittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbil-         (8) In einer Wiederholungsprüfung ist der Prüf-\ndung wesentlich ist.                                     ling auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prü-\nfungsfächern zu befreien, wenn seine Leistungen in\n(2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-     diesen Fächern bei einer höchstens zwei Jahre zu-\nling in insgesamt höchstens sechs Stunden eine           rückliegenden Prüfung mindestens ausreichend\nDruckfarbe herstellen, die Druckmaschinen, an            waren.\ndenen er überwiegend ausgebildet worden ist, ein-\nrichten und ein mehrfarbiges, drucktechnisch ein-                                    § 15\nfaches Dessin in zwei Colorits mit Coloritwechsel           Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf\nnach Arbeitsvorschrift ausführen. Anschließend soll                      T\"extilveredler - Appretur\ner zu einem Druck nach Endbehandlung kritisch\nStellung nehmen. Benötigte Hilfskräfte, die bereit           (1) Die Prüfung erstreckt sich auf die in der An-\nsind, nach seinen Anweisungen zu arbeiten, sind          lage 4 (zu § 9) aufgeführten Fertigkeiten und Kennt-\nihm zur Verfügung zu stellen.                            nisse sowie auf den im Berufsschulunterricht ver-\nmittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbil-\n(3) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüf-        dung wesentlich ist.\nling in den Prüfungsfächern Technologie, Tech-\n(2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-\nnische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozial-\nling in insgesamt höchstens sechs Stunden zwei\nkunde schriftlich und mündlich geprüft werden. Es\nArbeitsproben nach verschiedenen Appreturverfah-\nkommen Fragen und Aufgaben insbesondere aus fol-\nren nach Arbeitsvorschrift selbständig ausführen.\ngenden Gebieten in Betracht:\nHierzu gehört das Beschaffen der notwendigen Hilfs-\n1. im Prüfungsfach Technologie:                          mittel, das Herstellen der Ansätze und das Einrich-\na) Druckverfahren,                                  ten der Maschinen. Der Prüfling soll anschließend\nb) Farbstoffgruppen und Druckereihilfsmittel,        zum Warenausfall kritisch Stellung nehmen. Be-\nnötigte Hilfskräfte, die bereit sind, nach seinen An-\nc) Einsatz von Druckmaschinen, Druckwalzen-\nweisungen zu arbeiten, sind ihm zur Verfügung zu\noder Schablonenwartung,\nstellen.\nd) Druckvor- und Drucknachbehandlung,\n(3) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüf-\ne) Druckereifehler, Echtheiten,\nling in den Prüfungsfächern Technologie, Tech-\nf) physikalische und chemische Vorgänge in der      nische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozial-\nTextilveredlung,                                 kunde schriftlich und mündlich geprüft werden. Es\ng) Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Umwelt-        kommen Fragen und Aufgaben insbesondere aus fol-\nschutz;                                          genden Gebieten in Betracht:\n2. im Prüfungsfach Technische Mathematik:                1. im Prüfungsfach Technologie:\nBerechnen von Rezepturen und Verschnitten;                a) Vorbehandeln,","Nr. 106 ~- Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. August 1976                         2357\nb)  Appreturverfahren,                                das Einrichten der Maschine. Der Prüfling soll an-\nc)  Appreturmittel,                                   schließend zum Warenausfall kritisch Stellung neh-\nd)  Appreturmaschinen und -einrichtungen,             men. Benötigte Hilfskräfte, die bereit sind, nach sei-\ne)  Appreturfehler,                                   nen Anweisungen zu arbeiten, sind ihm zur Ver-\nfügung zu stellen.\nf) physikalische und chemische Vorgänge in der\nTextilveredlung,                                     (3) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüf-\ng) Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Umwelt-         ling in den Prüfungsfächern Technologie, Tech-\nschutz;                                           nische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozial-\nkunde schriftlich und mündlich geprüft werden. Es\n2. im Prüfungsfach Technische Mathematik:\nkommen Fragen und Aufgaben insbesondere aus fol-\nBerechnen von Rezepturen, Einsprung und Ab-           genden Gebieten in Betracht:\nquetscheff ekt;\n1. im Prüfungsfach Technologie:\n3. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:\na) Beschichtungsverfahren und Oberflächenver-\nStaatsbürgerkunde, Wirtschaftskunde, Sozial-                 edlung,\nkunde einschließlich Sozialversicherung und\nb) Beschichtungsmittel, Herstellung von Be-\nArbeitsrecht.\nschichtungspasten,\n(4) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von          c) Beschichtungsmaschinen und -einrichtungen,\nfolgenden zeitlichen Richtwerten auszugehen:                  d) Aufbau und Anforderungen an Beschichtungs-\n1. im Prüfungsfach Technologie             120 Minuten,           waren,\n2. im Prüfungsfach                                            e) Beschichtungsfehler,\nTechnische Mathematik                  60 Minuten,        f) physikalische und chemische Vorgänge in der\nTextilveredlung,\n3. im Prüfungsfach\nWirtschafts- und Sozialkunde                             g) Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Umwelt-\n45 Minuten.\nschutz;\n(5) Die mündliche Prüfung soll nicht länger als       2. im Prüfungsfach Technische Mathematik:\n30 Minuten je Prüfling dauern. Soweit die schrift-\nBerechnen von Rezepturen und Ansätzen;\nliche Prüfung programmiert durchgeführt wird, kann\nvon den in Absatz 4 genannten Prüfungszeiten ab-           3. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:\ngewichen und auf die mündliche Prüfung ganz oder               Staatsbürgerkunde, Wirtschaftskunde, Sozial-\nteilweise verzichtet werden.                                   kunde einschließlich Sozialversicherung und Ar-\nbeitsrecht.\n(6) Die Fertigkeits- und die Kenntnisprüfung\nhaben für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses              (4) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von\ndas gleiche Gewicht. In der Kenntnisprüfung haben          folgenden zeitlichen Richtwerten auszugehen:\ngegenüber dem Prüfungsfach Wirtschafts- und So-            1. im Prüfungsfach Technologie           120 Minuten,\nzialkunde die Prüfungsfächer Technologie und Tech-\n2. im Prüfungsfach\nnische Mathematik jeweils das doppelte Gewicht.\nTechnische Mathematik                  60 Minuten,\n(7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in         3. im Prüfungsfach\nder Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung minde-                Wirtschafts- und Sozialkunde          45 Minuten.\nstens ausreichende Leistungen erbracht sind.\n(5) Die mündliche Prüfung soll nicht länger als\n(8) In einer Wiederholungsprüfung ist der Prüfling    30 Minuten je Prüfling dauern. Soweit die schrift-\nauf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungs-         liche Prüfung programmiert durchgeführt wird, kann\nfächern zu befreien, wenn seine Leistungen in die-         von den in Absatz 4 genannten Prüfungszeiten ab-\nsen Fächern bei einer höchstens zwei Jahre zurück-         gewichen und auf die mündliche Prüfung ganz oder\nliegenden Prüfung mindestens ausreichend waren.            teilweise verzichtet werden.\n(6) Die Fertigkeits- und die Kenntnisprüfung\n§ 16                            haben für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses\nPrüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf          das gleiche Gewicht. In der Kenntnisprüfung haben\nTextilveredler - Beschichtung                gegenüber dem Prüfungsfach Wirtschafts- und So-\nzialkunde die Prüfungsfächer Technologie und Tech-\n(1) Die Prüfung erstreckt sich auf die in der An-\nnische Mathematik jeweils das doppelte Gewicht.\nlage 5 (zu § 9) aufgeführten Fertigkeiten und Kennt-\nnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht ver-             (7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in\nmittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbil-      der Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung minde-\ndung wesentlich ist.                                       stens ausreichende Leistungen erbracht sind.\n(2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-          (8) In einer Wiederholungsprüfung ist der Prüfling\nling in insgesamt höchstens sechs Stunden eine            auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungs-\nBeschichtung nach Arbeitsvorschrift ausführen.            fächern zu befreien, wenn seine Leistungen in die-\nHierzu gehört das Beschaffen der notwendigen Hilf s-      sen Fächern bei einer höchstens zwei Jahre zurück-\nmittel, das Herstellen der Beschichtungspaste und         liegenden Prüfung mindestens ausreichend waren.","2358                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nFüniter Teil                       anforderungen für die Lehrberufe, Anlernberufe und\nvergleichbar geregelten Ausbildungsberufe, die in\nAusbildungsplan und Berichtsheft\ndieser Verordnung geregelt sind, insbesondere die\nAusbildungsberufe Textilveredler - Maschinenfüh-\n§ 17                          rung, Färberei-Textilveredler, Druckerei-Textil-\nAusbildungsplan                      veredler und Appretur - Textilveredler, sind nicht\nmehr anzuwenden.\nDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des\nAusbildungsrahmenplans für den Auszubildenden                                   § 20\neinen Ausbildungsplan zu ersle11en.                                     Ubergangsregelung\n§ 18\nAuf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-\nkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die\nBerichtsheft                      bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei\nDer Auszubildende hal ein Berichtsheft in Form       denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwen-\neines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Ge-     dung der Vorschriften dieser Verordnung.\nlegenheit zu geben, das Berichtsheft während der\nAusbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das                              § 21\nBerichtsheft regelmiißig durchzusehen.\nBerlin-Klausel\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nSechster Teil                      blatt I S. 1) in Verbindung mit § 112 des Berufs-\nObergangs- und Schlußbestimmungen                bildungsgesetzes auch im Land Berlin.\n§ 19                                                   § 22\nAufhebung von Vorschriften                                     Inkrafttreten\nDie bisher im Verwa1t.ungsverfahren festgelegten       Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\nBerufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungs-        kündung in Kraft.\nBonn, den 19. August 1976\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nDr. Schlecht\nAnmerkung:\nDie vorstehende A usbildun9sordnung und der da-\nmit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der\nKultusminister der Länder in der Bundesrepublik\nDeutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die\nBerufsschule werden als Beilage zum Bundesanzei-\nger Nr. 166 vom 3. September 1976 veröffentlicht.","Nr. 106     Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. August 1976                         2359\nAnlage 1 (zu § 4)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Textilmaschinenführer - Veredlung\nzu ver-     zeitliche\nRichtwerte\nmitteln im\nLfd.    Teil des Ausbildungs-                                                                     in Monaten\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse      Ausbil-    im Ausbil-\nNr.          berufsbildes                                                             dungsjahr    dungsjahr\n1   1  2     1   1   2\n3                             4            5\nArbeitschutz und              a) Arbeitschutzvorschriften in Gesetzen und\nUnfallverhütung,                  Verordnungen wiedergeben und beachten\nUmweltschutz\nb) Vorschriften der Träger der gesetzlichen\n(§ 3 Nr. 1)\nUnfallversicherung, insbesondere Unfall-\nverhütungsvorschriften, Richtlinien und\nMerkblätter, nennen und beachten\nc) Verhalten bei Unfällen darstellen, Erste-\nHilfe-Leistung erläutern\nd) Gefahren des elektrischen Stroms, insbe-\nsondere in Verbindung mit Feuchtigkeit,\nbeachten                                       X       X\ne) Gefahren im Umgang mit Chemikalien be-\nachten\nf) vorschriftsmäßige       Schutzkleidung     und\nSchutzbrille tragen\ng) Gefahrenpunkte an Maschinen nennen,\nSchutzeinrichtungen aufzeigen und ihre\nWirksamkeit erhalten\nh) arbeitsplatzbezogene Ursachen der Um-\nweltbelästigung, -verschmutzung und -ver-\ngiftung sowie Möglichkeiten zu ihrer Ver-\nmeidung nennen und beachten\n2  Grundkenntnisse der           a) Eigenschaften textiler Fasern im Ver-\ntextilen Rohstoffe und             edlungsprozeß auf Grund ihrer Herkunft\nRohwaren                           und Art darstellen\n(§ 3 Nr. 2)\nb) Eigenschaften von Garnen beschreiben, Be-\nzeichnung von Garnen und Garnnumerie-\nrungsarten erklären, Garnnummern fest-\nstellen\nc) Herstellung und Eigenschaften textiler\nRohwaren, insbesondere von Geweben und        X       X\nMaschenstoffen, aufzeigen, Gewebe- und\nMaschenbindungen skizzieren\nd) Verhalten textiler Rohwaren im Ver-\nedlungsprozeß erläutern, insbesondere Ela-\nstizität, Warenoberfläche, Reißfestigkeit,\nSchrumpfung, Dehnung, Faltenbildung und\nReaktionen gegenüber Textilhilfsmitteln\n3 Grundkenntnisse des            a) Fertigungsabteilungen nennen und ihre Zu-\nFertigungsablaufs im               sammenarbeit erläutern\nAusbildungsbetrieb             b) betriebliche Formulare erläutern\n(§ 3 Nr. 3)","236,0                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\n-----------------c----------------------c-------c------\nzeitliche\nzu ver-  Richtwerte\nmitteln im in Monaten\nUd.    Teil des Ausbildungs-                                                        Ausbil-\nNr.        berufsbildes\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse               im Ausbil-\ndungsjahr   dungsjahr\n1   1  2    1   1   2\n3\nc) Lohnformen, Lohnabrechnungen und Ver-\ngütung für Auszubildende erörtern             X       X\nd) Rechte und Pflichten der Auszubildenden\nund Mitarbeiter sowie des Betriebsrates\nund der Jugendvertretung schildern\n4  Bedienen und Warten        a) Maschinen bedienen, Besonderheiten und\nvon Textilveredlungs-          Schwachstellen nennen\nmaschinen und Einrich-     b) Aufgaben, Wirkungsweise und Schutzvor-\ntungen                         richtungen der Maschinen erläutern\n(§ 3 Nr. 4)\nc) Warendurchlauf und Flottenumlauf skiz-\nzieren\n1\nd) Aufgabe und Wirkungsweise von Walzen,\nRollen, Scheiben, Lagern, Kupplung und\nZahnrädern in den Maschinen schildern\ne) lösbare und unlösbare mechanische Ver-\nbindungen und ihre Funktion erläutern\nf) Auswahl von Werkstoffen aus Metall, Holz,\nKeramik und Kunststoff für Maschinenteile\nunter Berücksichtigung von Chemikalien-       X       X\nbeständigkeit, Korrosion, Festigkeit, Elasti-\nzität und Dehnbarkeit begründen und auf-\nzeigen\ng) elektrische Antriebe an Maschinen und\nihre Regelbarkeit erläutern\nh) Schalter, Sicherungen und Schutzmaßnah-\nmen an Maschinen aufzeigen\ni) Regelkreis im Hinblick auf Temperatur-,\nNiveauregelung und Druckmessung erläu-\ntern\nk) nach Wartungsvorschriften und Schmier-\nplänen Maschinen reinigen und schmieren\nl) beim Montieren und Reparieren von Textil-\nveredlungsmaschinen mithelfen\n5  Beschicken                 a) Zweck und Ablauf der Vorbehandlungen\n(§3Nr.5)                       anhand der Laufkarte erläutern, erforder-\nliche Textilhilfsmittel nennen\nb) Ware anhand der Laufkarte heranschaffen\nund kontrollieren, Einsatz von Wagen,\nDocke, Kaule, Pritsche, Bock und Steig-\ndocke erläutern, Sicherheitsvorschriften\nbeachten\nc) Ursache und Wirkung der Warenspannung\nund der elektrostatischen Aufladung der\nSynthetiks schildern\nd) Kanten schneiden und leimen, Wirkungs-\nweise von Breithaltern, Kantenausrollern,\nEinführungsapparaten beachten, Zustande-\nkommen unbeabsichtigter Moirebildung er-\nläutern                                       X       X","Nr. 106----Tdg der Ausgabe: Bonn, den 26. August 1976                            2361\n---------··-----·---           -·--,------------------------,--------,------\nzeitliche\nzu ver-  Richtwerte\nmitteln im in Monaten\nLfd.    Teil des Ausbildungs-                                                             Ausbil-\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse                   im Ausbil-\nNr.          berufsbildPs                                                               dungsjahr   dungsjahr\n1   1  2    1 j 2\n4\ne) Ware einziehen und annähen, Material-\nträger beschicken, Wirkungsweise von\nAuf preß- und Aufsteckvorrichtungen be-\nachten, Bedeutung des Vorläufers sowie\nBeschaffenheit von Warenkanten und ihre\nAuswirkung auf den Fertigungsablauf er-\nläutern\nf) Meterzähler einstellen, Aufbau und Funk-\ntion von Meterzählern und Leistungs-\nschreibern schildern\ng) aufdocken, abtafeln, auspacken, abneh-\nmen, Warenausf all kontrollieren, Fehler\nfeststellen und deren Vermeidung erläu-\ntern, Laufkarte ausfüllen\n6  Netzen, Waschen,             a) Eigenschaften von Oberflächen-,           Quel-\nSpülen                           lungs- und Kristallwasser nennen\n(§ 3 Nr. 6)\nb) Zweck und Vorgang der Wasseraufberei-\ntung und -enthärtung schildern\nc) Auswahl und Wirkungsweise von Netz-\nund Waschmitteln im Hinblick auf ver-\nschiedene Veredlungsverfahren, Faser-\narten und Textilgüter erläutern\nd) Bäder ansetzen, Aufbau und Funktion ins-\nbesondere von Breit- und Strangwasch-,\nPack- und Aufäteckmaschinen beschreiben,\nFlottenbewegung skizzieren, Funktion von          X       X    2       2\nSpritzrohren, Vibratoren und Pumpen er-\nläutern\ne) aufheizen, Temperaturen bestimmen und\nmessen, Funktion von Temperatur und\n-meßgeräten erklären\nf) Laufgeschwindigkeit, Einwirkungszeit, Bä-\nder und Wascheffekt kontrollieren, pH-\nWert messen\ng) Leitungen, Absperrorgane, Dichtungen        und\nKondensatableiter aufzeigen und           ihre\nFunktion beschreiben, Funktion von         Ge-\nschwindigkeitsmeßgeräten erläutern,         Ni-\nveauregelung kontrollieren\n7  Entwässern                   a) Quetschen:                                       1\n(§ 3 Nr. 7)                     Abquetschdruck einstellen, Abquetsch- -         1\nfugen und Walzen auf Fremdkörper und 1\nBeschädigungen kontrollieren, faltenfreien\nWarenlauf überwachen\nb) Absaugen:\nSaugschlitz einstellen, Wirkungsweise des\nKompressors und die Notwendigkeit des\nUnterdrucks erläutern\nc) Abdrücken:\nPreßluft regulieren                               X       X","2362                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nzeitliche\nzu ver-  Richtwerte\nmitteln im\nLfd.   Teil des Ausbildungs-                                                             in Monaten\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse    Ausbil-\nNr.         berufsbildes                                                                  im Ausbil-\ndungsjahr\ndungsjahr\n1   1  2    1   1   2\nd) Zentrifugieren:\nMaterial einlegen, Sicherheitsvorschriften\nund Unfallgefahren beachten, Wirkungs-\nweise der Zentrifuge erläutern\ne) Zweck und Auswahl der Verfahren zu a)\nbis d) nach Art und Aufmachung des zu\nentwässernden Textilgutes erläutern, Ab-\nquetscheffekte berechnen und vergleichen\n8  Fixieren                 a) Spannrahmen aufheizen, Heizaggregate ein-\n(§ 3 Nr. 8)                 stellen und kontrollieren, Fixierbreite und\n-geschwindigkeit einstellen\nb) Wirkungsweise von Heizquellen beschrei-\nben und vergleichen, Aufgabe von Tempe-\nraturkontrollgeräten und -schreibern er-\nklären\nc) Kühlwalze, Temperaturanzeige und Fixier-     X       X\nzeit kontrollieren\nd) Merkmale thermoplastischer Fasern be-\nschreiben und Zweck des Fixierens nennen,\nUnterschiede zwischen Thermo-, Hydro-\nund Dampffixieren erläutern\ne) Fehler und ihre Vermeidung beim Fixieren\ndarstellen\n9  Foulardieren             a) Kaule, Rolle, Gewebestapel ansetzen, Ware\n(§ 3 Nr. 9)                 einziehen\nb) Bäder ansetzen, Flottenzulauf kontrollieren,\nArten des Flottenzulaufs beschreiben\nc) Walzendruck einstellen, Manometeranzei-\nger beobachten, Zusammenhang zwischen\nWalzenarten und -druck sowie Abquetsch-              X\nX\neffekt erklären\nd) Faltenbildung vermeiden, Foulardtypen\nund Warenlaufwege beschreiben, Prinzip\ndes Foulardierens erläutern, Bedeutung des\nVerdrängungskörpers aufzeigen\ne) Lagerarten feststellen und nach Vorschrift\nschmieren\n10  Kondensieren und         a) Maschine anheizen, Kondensier- und\nDämpfen                     Dämpfeinrichtungen sowie Beheizungs-\n(§ 3 Nr. 10)                arten erläutern, Zweck des Kondensierens\nund Dämpfens nennen\nb) Ware einziehen, Temperaturanzeige beob-\nachten, Beziehung zwischen Dampfspan-        X       X\nnung und -temperaturen erklären\nc) Dampfleistung feststellen, Dampfarten und\n-maßeinheiten nennen\nd) Ware aufrollen, Fehler feststellen und ihre\nVermeidung aufzeigen","Nr. 10b     Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. August 1976                      2363\nzeitliche\nzu ver-\nRichtwerte\nmitteln im\nLfd.    Teil des Ausbildungs-                                                                 in Monaten\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  Ausbil-\nNr.          berufsbildes                                                                      im Ausbil-\ndungsjahr\ndungsjahr\n1    1 2     1 1 2\n---1------------1----------------------l-----'----l----'----\n3                          4\n11  Spannen und Glätten,         a) Kaule, Rolle, Gewebestapel ansetzen, Ware\nRichten und Egali-                einführen, Zweck des Spannens, Glättens,\nsieren                            Richtens und Egalisierens erläutern, Ar-\n(§ 3 Nr. 11)                      beitsweise von Spannrahmen oder Kalen-\nder erklären\nb) Warenbreite einstellen, Funktion von op-\ntischen und mechanischen Einführungsvor-\nrichtungen sowie von Breitenmeß- und\nRichtvorrichtungen erläutern\nc) Kette auf Kluppen oder Nadelleisten um-\nstellen, Funktion und Auswahl von Halte-\nvorrichtungen erklären\nd) Temperatur einstellen, Wirkungsweise von\nHeizaggregaten für Luft- und Kontakttrock-   X      X     2       2\nnung beurteilen und vergleichen\ne) Temperatur und Warenbreite kontrollieren,\nWirkungsweise von Temperatur- und Ge-\nschwindigkeitsreglern aufzeigen\nf) Schußzahl pro cm kontrollieren, Voreilung\neinstellen, Wirkungsweise von Krumpf-\neinrichtungen erläutern, Quadratmeter-\ngewicht feststellen,\ng) mit Maschine oder von Hand richten und\negalisieren\nh) Auslauf bedienen, Restfeuchte messen,\nWirkungsweise der Feuchtigkeitsmesser\nund Bedeutung der Restfeuchte erklären\n12  Trocknen                     a) Temperatur und Geschwindigkeit einstel-\n(§ 3 Nr. 12)                     len, Maschinentypen für Trocknungsver-\nf ahren und ihre Arbeitsweise beschreiben,\nEinsatz von Dampf- und Heißluft beurteilen\nund vergleichen\nb) Warenführung und Temperatur kontrollie-\nren, Restfeuchte bestimmen                   X      X     1\nc) Funktion von Ventilatoren zur Luftumwäl-\nzung von Lüfterlaufanzeigern, Zeitmessern\nund Zeitsteuerungsaggregaten erklären\nd) Ubertrocknung und ihre Folgen darstellen,\nMöglichkeiten der Vermeidung aufzeigen\n13  Abkochen                     a) Flotten und Bäder ansetzen, Einsatz ge-\n(§ 3 Nr. 13)                     bräuchlicher Textilhilfsmittel, Schlichte-\nund A vivagenachweise beschreiben\nb) Zweck des Abkochens und Vorreinigens\nerläutern, Ablauf kontinuierlicher und dis-\nkontinuierlicher Verfahren schildern und\nbeurteilen                                   X       X    1\nc) Temperatur, Druck, Verweilzeit und Wa-\nrenausfall kontrollieren, Reinigungseffekt\nfeststellen\nd) Abkochfehler beurteilen und Möglichkei-\nten ihrer Vermeidung aufzeigen","2364                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nzeitliche\nzu ver-\nRichtwerte\nmitteln im\nLfd.   Teil des Ausbildungs-                                                             in Monaten\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  Ausbil-\nNr.         berufsbildes                                                                  im Ausbil-\ndungsjahr\ndungsjahr\n1   1   2    1   1   2\n4\n14  Bleichen                 a) Bleichflotten ansetzen, gebräuchliche Tex-\n(§ 3 Nr. 14)                 tilhilfsmittel nennen, Chemikalienzulauf\ndosieren\nb) Bleichbadkonzentration durch Titrieren und\npH-Wert-Messungen kontrollieren, mit Pi-\npette und Meßzylinder umgehen\nc) Zusammenhang zwischen Warenführung\nund Bleichgrad erklären, Wirkungsweise\nvon Bleichmaschinen und -anlagen darstel-\nlen                                         X       X    2       2\nd) Weißgrad prüfen, Geschwindigkeit oder\nVerweilzeit regulieren, Temperatur und\nDruckverhältnisse kontrollieren\ne) Fehler beim Bleichen feststellen und Mög-\nlichkeiten ihrer Vermeidung aufzeigen\nf) Funktion von Absaugvorrichtungen und\nVentilatoren prüfen, Korrosionsschäden an\nMaschinen vermeiden","Nr. 106 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. August 1976                             2365\nAnlage 2 (zu § 9)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Textilveredler -           Färberei\nLfd,                                                                                                  zeitliche\nTeil des Ausbildungsberufsbildes           zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse      Richtwerte\nNr.\nin Monaten\n2                                               3\n1   Arbeitsschutz und Unfallver-               a) Arbeitsschutzvorschriften in Gesetzen und\nhütung, Umweltschutz                           Verordnungen wiedergeben und beachten\n(§ 5 Nr. 1)\nb) Vorschriften der Träger der gesetzlichen\nUnfallversicherung, insbesondere Unfall-\nverhütungsvorschriften, Richtlinien und\nMerkblätter, nennen und beachten\nc) Verhalten bei Unfällen darstellen, Erste-\nHilfe-Leistung erläutern\nd) Gefahren des elektrischen Stroms, insbe-\nsondere in Verbindung mit Feuchtigkeit,\nbeachten\ne) Gefahren im Umgang mit Chemikalien be-\nachten\nf) vorschriftsmäßige      Schutzkleidung     und\nSchutzbrille tragen\ng) Gefahrenpunkte an Maschinen nennen,\nSchutzeinrichtungen aufzeigen und ihre\nWirksamkeit erhalten\nh) arbeitsplatzbezogene Ursachen der Um-\nweltbelästigung, -verschmutzung, -vergif-\ntung und Möglichkeiten zu ihrer Vermei-\ndung nennen und beachten\n2   Kenntnisse der Betriebsorganisa-           a) Grundzüge der Betriebsorganisation schil-\ntion im Ausbildungsbetrieb                     dern\n(§ 5 Nr. 2)\nb) betrieblichen Organisations- und           Auf-\ngabenverteilungsplan erläutern\nc) Zusammenhang zwischen Aufwand und\nKosten erklären und bei den Arbeitsausfüh-\nrungen berücksichtigen\nd) Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, der\nProduktionsplanung, -überwachung und\n-steuerung schildern\ne) Aufgaben und Arten der Erzeugnisprüfung\ndarstellen\n3   Kenntnisse der physikalischen und          a) Bedeutung der für die Textilveredlung\nchemischen Vorgänge in der                     wichtigsten chemischen Elemente darstel-\nTextilveredlung                                len, Herstellung der gebräuchlichen Lau-\n(§ 5 Nr. 3)                                    gen, Säuren und Salze erläutern\nb) Aggregatzustand,         Viskosität,  Affinität,\nFließverhalten, Dichte, Substantivität, Mi-\ngration erläutern und ihre_ Bedeutung für\nveredlerische Prozesse aufzeigen","2366                                                       1976, Teil [\nzeitliche\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes     zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  Richtwerte\nNr.                                                                                       in Monaten\n----------------------------11----------------------1-----\nc) Eigenschaften, Unterschiede und Einsatz\ngebräuchlicher Gemische und Verbindun-\ngen darstellen, hauptsächliche Arten der\nStofftrennung beschreiben\nd) Aufbau, Eigenschaften und Einsatz von\nElektrolyten sowie die Bedeutung der Be-\ngriffe anionenaktiv, kationenaktiv und\nnichtionogen erklären\n4  Bedienen und Warten von Färbe-      a) Auszieh- und Foulardfärbeverfahren erläu-\nmaschinen und Färbeapparaten            tern, diskontinuierliche und kontinuier-\n(§ 5 Nr. 4)                             liche Färbeverfahren unterscheiden, Be-\nsonderheiten der Flocken-, Garn-, Band-\nund Stückfärberei erläutern\nb) Einsatz und Wirkungsweise von Maschi-\nnen, insbesondere von Hochtemperatur-\nfärbeapparat (HT), Foulard, Jigger, Kufe,\nStern, Kontinue und Jet, schildern, Arbeits-\nweise der Pumpen erklären\nc) Behandlung von Garnfarbware in verschie-\ndenen Aufmachungsformen, insbesondere\nals Strang, Kreuzspule, Wickel, Muff, Spul-\nkranz und Kettbaum, erläutern und maschi-\nnelle Sondereinrichtungen nennen\nd) Funktion von Meß- und Regelgeräten für\nFärbemaschinen und -apparate erläutern\ne) nach Wartungsvorschriften und Schmier-\nplänen Maschinen reinigen und schmieren\nf) beim Reparieren und Montieren von Färbe-\nmaschinen mithelfen\ng) Maschinenfehler erkennen und für ihre Ab-\nstellung sorgen\n5  Vorbehandeln von Farbware           a) sengen, Zweck und Anwendungsmöglich-\n(§ 5 Nr. 5)                             keiten des Verfahrens beschreiben\nb) Farbware vorreinigen, Zweck und Anwen-\ndung des Verfahrens beschreiben\nc) brennen, chlorieren und karbonisieren,\nZweck und Anwendung des Verfahrens für\nspezifische Textilgüter beschreiben\nd) entschlichten, Entfernen von wasserlös-\nlichen und wasserunlöslichen Schlichten\nerklären, Entschlichtungsmittel nennen und\nihre Wirkungsweise erläutern\ne) bleichen, Verfahren für Flocke, Garn und\nStückware erläutern, Bleichmittel und ihre\nWirkungsweise erklären\nf) Entwässerungsverfahren nach Art und Auf-\nmachung von Textilgütern auswählen und\nanwenden\ng) Trocknungsverfahren nach Art und Auf-\nmachung von Textilgütern auswählen und\nanwenden","Nr. 106    Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. August 1976                            2367\nLfd.                                                                                               zeitliche\nTeil des Ausbildungsberufsbildes          zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse    Richtwerte\nNr.\nin Monaten\nh) Thermo- oder Hydrofixierung nach Art und\nAufmachung von Textilgütern auswählen\nund anwenden\ni) mercerisieren und laugieren, Zweck und\nAnwendung des Verfahrens für spezifische\nTextilgüter beschreiben\nk) Vorbehandlungsfehler feststellen und Mög-\nlichkeiten ihrer Vermeidung aufzeigen\n6   Einführen in die Rezeptierung           a) Eigenschaften und Anwendungsbereiche\n(§ 5 Nr. 6)                                  der wichtigsten Farbstoffgruppen erläutern,\ninsbesondere\n- Direktfarbstoffe\n- Schwefelfarbstoffe\n- Indanthrenf arbstoff e\n- Naphtolfarbstoffe\n- Anthrasolfarbstoffe\n- Reaktivfarbstoffe\n- Säure- und Metallkomplexfarbstoffe\n- basische Farbstoffe\n- Dispersionsfarbstoffe\n- Pigmentf arbstoffe\nb) Musterkarten handhaben, Stellung der Far-\nben im Farbkreis erläutern, Grund-, Misch-,           2\nKomplementär-, bunte und unbunte Farben\nbeschreiben\nc) spezifisches      Gewicht feststellen,       Mi-\nschungsrechnen, Rezeptur- und Ansatzbe-\nrechnungen ausführen, Rezeptformulare\nausfüllen und Angaben überprüfen\nd) Anwendung von Textilhilfsmitteln, insbe-\nsondere von Wasch- und Netzmitteln,\nSäuren, Laugen und Salzen, Reduktions-\nund Oxidationsmitteln, Inhibitoren und Re-\ntarder, erläutern\ne) Flüssigkeiten und rieselfähige Stoffe mes-\nsen, wiegen, dosieren\nf) einfache Färbungen nach Muster ausführen\n7   Färben nach verschiedenen Ver-          a) Farbansätze nach vorgegebenen Rezeptu-\nfahren                                       ren berechnen, Farbstoffe und Hilfsmittel\n(§ 5 Nr. 7)                                  abwiegen, Farbflotten ansetzen\nb) Vorkehrungen für die Programmeingabe\ntreffen, Zuordnung der Steuerungselemente\nerläutern, Progr ammsteuerungseinrich tun-            8\ngen betätigen\nc) Passagen und Passagenzähler einstellen\nd) Vorgehen bei der Mehrmaschinenbedie-\nnung erläutern\ne) abmustern","2368                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nLfd.                                                                                              zeitliche\nTeil des Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse    Richtwerte\nNr.\nin Monaten\n---1----•··---------------1----------------------1-----\n4\nf) nuancieren\ng) Farbstoffe abziehen\nh) Ursachen und Wirkungen von Färberei-\nfehlern erläutern, Möglichkeiten ihrer Ver-\nmeidung aufzeigen\n8   Nachbehandeln von Farbware              a) Avivieren, gebräuchliche         A vivagemittel\n(§ 5 Nr. 8)                                 nach Einsatzzweck nennen\nb) Fabrikations- und Gebrauchsechtheiten\nverbessern, gebräuchliche Textilhilfsmittel\nnennen, wichtigste Fabrikations- und Ge-\nbrauchsechtheiten nach Art und Verwen-\ndungszweck gefärbter Textilgüter erläu-\ntern","Nr. 106 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. August 1976                               2369\nAnlage 3 (zu§ 9)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Textilveredler - Druckerei\nLfd.                                                                                                  zeitliche\nTeil des Ausbildungsberufsbildes           zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse      Richtwerte\nNr.\nin Monaten\n3\nArbeitsschutz und Unfallver-              a) Arbeitsschutzvorschriften in Gesetzen und\nhütung, Umweltschutz\n1\nVerordnungen wiedergeben und beachten\n(§6Nr.1)\nb) Vorschriften der Träger der gesetzlichen\nUnfallversicherung, insbesondere Unfall-\nverhütungsvorschriften, Richtlinien und\nMerkblätter, nennen und beachten\nc) Verhalten bei Unfällen darstellen, Erste-\nHilfe-Leistung erläutern\nd) Gefahren des elektrischen Stroms, insbe-\nsondere in Verbindung mit Feuchtigkeit,\nbeachten\ne) Gefahren im Umgang mit Chemikalien be-\nachten\nf) vorschriftsmäßige      Schutzkleidung      und\nSchutzbrille tragen\ng) Gefahrenpunkte an Maschinen nennen,\nSchutzeinrichtungen aufzeigen und ihre\nWirksamkeit erhalten\nh) arbeitsplatzbezogene Ursachen der Um-\nweltbelästigung, -verschmutzung, -vergif-\ntung und Möglichkeiten zu ihrer Vermei-\ndung nennen und beachten\n2   Kenntnisse der Betriebsorganisa-          a) Grundzüge der Betriebsorganisation schil-\ntion im Ausbildungsbetrieb                    dern\n(§ 6 Nr. 2)\nb) betrieblichen Organisations- und           Auf-\ngabenverteilungsplan erläutern\nc) Zusammenhang zwischen Aufwand und\nKosten erklären und bei den Arbeitsausfüh-\nrungen berücksichtigen\nd) Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, der\nProduktionsplanung, -Überwachung und\n-steuerung schildern\ne) Aufgaben und Arten der Erzeugnisprüfung\ndarstellen\n3   Kenntnisse der physikalischen und         a) Bedeutung der für die Textilveredlung\nchemischen Vorgänge in der                    wichtigsten chemischen Elemente darstel-\nTextilveredlung                               len, Herstellung der gebräuchlichen Lau-\n(§ 6 Nr. 3)                                   gen, Säuren und Salze erläutern\nb) Aggregatzustand, Viskosität, Affinität,\nFließverhalten, Dichte, Substantivität,\nMigration erläutern und ihre Bedeutung\nfür veredlerische Prozesse aufzeigen","2370                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nzeitliche\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte\nNr.\nin Monaten\n3\nc) Eigenschaften, Unterschiede und Einsatz\ngebräuchlicher Gemische und Verbindun-\ngen darstellen, hauptsächliche Arten der\nStofftrennung beschreiben\nd) Aufbau, Eigenschaften und Einsatz von\nElektrolyten sowie die Bedeutung der Be-\ngriffe anionenaktiv, kationenaktiv und\nnichtionogen erklären\n4   Bedienen und Warten von Drucke-         a) Aufbau, Arbeitsweise und Einsatz von\nrei- und Druckereihilfsmaschinen            Rouleaux-, Filmflach- und Rotationsdruck-\n(§ 6 Nr. 4)                                 maschinen erläutern\nb) Verfahren und Maschinen für Aufdruck,\nweißen und bunten Ätzdruck, Reserve-\ndruck beschreiben\nc) Aufbau, Arbeitsweise und Einsatz von\nDruckereihilfsmaschinen für das Schleifen\nder Rakeln, Einsetzen der Spindeln, Her-\nstellen von Gravuren und Schablonen er-\nläutern\nd) nach Wartungsvorschriften und Schmier-\nplänen Maschinen reinigen und schmieren\ne) beim Reparieren und Montieren von Druk-\nkereimaschinen mithelfen\nf) Maschinenfehler erkennen und für ihre Ab-\nstellung sorgen\n5   Vor- und Nachbehandeln von              a) Vorbehandlungen für Druckwaren darstel-\nDruckware                                   len\n(§ 6 Nr. 5)                             b) Farbstoff-Fixierung durch kontinuierliches\noder diskontinuierliches Dämpfen oder\ndurch Thermofixierung erläutern\nc) Druckware waschen, Zweck der Wäsche\nerläutern\n6  Herstellen von Druckpasten              a) Eigenschaften und Anwendung der wich-\n(§ 6 Nr. 6)                                 tigsten Farbstoffgruppen erläutern, insbe-\nsondere\n- Direktfarbstoffe\n- Schwefelfarbstoffe\n- Indanthrenf arbstoff e\n- Naphtolfarbstoffe\n- Anthrasolf arbstoffe\n- Reaktivfarbstoffe                                3\n- Säure- und Metallkomplexf arbstoffe\n- basische Farbstoffe\n- Dispersionsf arbstoff e\n- Pigmentfarbstoffe\nb) Musterkarten handhaben, Stellung der Far-\nben im Farbkreis erläutern, Grund-, Misch-,\nKomplementär-, bunte und unbunte Farben\nbeschreiben","'✓ 1: l Oh      Td9 der         : Bonn, den 26. August 1976                         2371\n1                                                                                                                  zeitliche\nUd.\nl't·i I d,•:-s ,\\ ui,lii l!d1111cy~h(•1u !sbilc!Ps        zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse     Richtwerte\nNr.      1\nin Monaten\n1\n-·--··------ 1-- --------·-····--···----------------'-----------------------------,-----\nc) spezifisches     Gewicht feststellen,        Mi-\nschungsrechnen, Rezeptur- und Ansatz-\nberechnungen ausführen, Rezeptformulare\nausfüllen und Angaben überprüfen\nd) Einsatz, Wirkungsweise und Anwendung\nvon Druckereihilfsmitteln, insbesondere\nvon Druckverdickungen, Lösungs- und\nNetzmitteln, Entschäumern, Emulsionen,\nFixiermitteln und Klebern, erläutern\ne) Flüssigkeiten und rieselfähige Stoffe mes-\nsen, wiegen, dosieren\nf) nach vorgegebenen Rezepten Druckfarben-\nbedarf schätzen, Druckpastenansatz be-\nrechnen\ng) Farbstoffe und Druckereihilfsmittel abwie-\ngen und mischen\nh) Druckverdickungen und Emulsionen her-\nstellen, Druckpaste auf Farbton und Visko-\nsität prüfen\n7        Vor- und Einrichten von Drnck-                            a) Mansarde anheizen, Rakeln auswählen und\nmaschinen                                                     herrichten, Schablonen oder Walzen kon-\n(§ 6 Nr. 7)                                                  trollieren\nb) Druckdecke oder Mitläufer kontrollieren\nc) Schablonen- oder Walzenfolge festlegen,\nRapport einstellen\nd) Klebe- und Waschvorrichtung einrichten\ne) Rakel einbauen, Druckpasten einfüllen\nf) Ware einziehen, andrucken, feinrapportie-              8\nren\ng) Andruck mit Mustervorlage vergleichen,\nRakel- oder Walzendruck kontrollieren\nh) Muster nehmen\ni) Druckvorgang überwachen, Druckpasten\nnachfüllen\nk) Druckereifehler feststellen, ihre Ursachen\nund Wirkungen darstellen, Möglichkeiten\nihrer Vermeidung erläutern","2372                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nAnlage 4 (zu§ 9)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Textilveredler - Appretur\nNr.                                                                                                  zeitliche\nUd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes          zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse     Richtwerte\nin Monaten\nArbeitsschutz und Unfallver-             a) Arbeitsschutzvorschriften in Gesetzen und\nhütung, Umweltschutz                         Verordnungen wiedergeben und beachten\n(§ 7 Nr. 1)\nb) Vorschriften der Träger der gesetzlichen\nUnfallversicherung, insbesondere Unfall-\nverhütungsvorschriften, Richtlinien und\nMerkblätter, nennen und beachten\nc) Verhalten bei Unfällen darstellen, Erste-\nHilfe-Leistung erläutern\nd) Gefahren des elektrischen Stroms, insbe-\nsondere in Verbindung mit Feuchtigkeit,\nbeachten\ne) Gefahren im Umgang mit Chemikalien be-\nachten\nf) vorschriftsmäßige      Schutzkleidung      und\nSchutzbrille tragen\ng) Gefahrenpunkte an Maschinen nennen,\nSchutzeinrichtungen aufzeigen und ihre\nWirksamkeit erhalten\nh) arbeitsplatzbezogene Ursachen , der Um-\nweltbelästigung, -verschmutzung, -vergif-\ntung und Möglichkeiten zu ihrer Vermei-\ndung nennen und beachten\n2    Kenntnisse der Betriebsorganisa-          a) Grundzüge der Betriebsorganisation schil-\ntion im Ausbildungsbetrieb                    dern\n(§ 7 Nr. 2)                              b) betrieblichen Organisations- und           Auf-\ngabenverteilungsplan erläutern\nc) Zusammenhang zwischen Aufwand und\nKosten erklären und bei den Arbeitsaus-\nführungen berücksichtigen\nd) Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, der\nProduktionsplanung, -Überwachung und\n-steuerung schildern\n3    Kenntnisse der physikalischen und         a) Bedeutung der für die Textilveredlung\nchemischen Vorgänge in der                    wichtigsten chemischen Elemente darstel-\nTextilveredlung                               len, Herstellung der gebräuchlichen Laugen,\n(§ 7 Nr. 3)                                  Säuren und Salze erläutern\nb) Aggregatzustand,       Viskosität,   Affinität,\nFließverhalten, Dichte, Substantivität, Mi-\ngration erläutern und ihre Bedeutung für\nveredlerische Prozesse aufzeigen\nc) Eigenschaften, Unterschiede und Einsatz\ngebräuchlicher Gemische und Verbindun-\ngen darstellen, hauptsächliche Arten der\nStofftrennung beschreiben","Nr. 106    Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. August 1976                       2373\nzeitliche\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte\nNr.\nin Monaten\nd) Aufbau, Eigenschaften und Einsatz von\nElektrolyten sowie die Bedeutung der Be-\ngriffe anionenaktiv, kationenaktiv und\nnichtionogen erklären\n4   Bedienen und Warten von Appre-          a) mechanische und chemische Appreturver-\nturma schinen und -einrichtungen            fahren unterscheiden, Appretureffekte be-\n(§ 7 Nr. 4)                                 schreiben und die hierzu erforderlichen Ar-\nbeitsgänge nennen, Unterschiede zwischen\nden verschiedenen Auftragsverfahren der\nNaßappretur, insbesondere Rakeln, Foular-\ndieren und Spritzen, erläutern\nb) Einsatz und Wirkungsweise der wesent-\nlichen Appreturmaschinen unterscheiden\nund vergleichen\nc) Funktion von Meß- und Regelinstrumenten\nan Appreturmaschinen, insbesondere von\npneumatischen, hydraulischen und elektri-\nschen Meß- und Regelgeräten, erläutern\nd) Waren- und Maschinenlauf kontrollieren\ne) beim Reparieren und Montieren von Appre-\nturmaschinen mithelfen\nf) Maschinenfehler feststellen und für ihre\nAbstellung sorgen\n5   Vorbehandeln von Appreturware           a) sengen, Zweck und Anwendungsmöglich-\n(§ 7 Nr. 5)                                 keiten des Verfahrens für spezifische Aus-\nrüstungsgänge nennen\nb) Appreturware vorrem1gen, insbesondere\nabkochen und waschen aus wäßrigem Me-\ndium und aus Lösungsmitteln, Zweck und\nAnwendung des Verfahrens für spezifische\nAusrüstungsvorgänge nennen\nc) brennen, chlorieren, Karbonisieren, Zweck\nund Anwendungsmöglichkeiten des Verfah-\nrens für spezifische Textilgüter und für\nAusrüstungsgänge nennen\nd) entschlichten, Entfernen von wasserlösli-\nchen Schlichten erklären, Entschlichtungs-\nmittel nennen und ihre Wirkungsweise er-\nklären\ne) bleichen, Verfahren für Flocke, Garn und\nStückware erläutern, Bleichmittel nennen\nund ihre Wirkungsweise erklären\nf) Entwässerungsverfahren nach Art und Auf-\nmachung von Textilgütern auswählen und\nanwenden\ng) Trocknungsverfahren nach Art und Auf-\nmachung von Textilgütern auswählen und\nanwenden\nh) mercerisieren und laugieren, Zweck und\nAnwendung der Verfahren für spezifische\nTextilgüter nennen\ni) Vorbehandlungsfehler feststellen und Mög-\nlichkeiten ihrer Vermeidung aufzeigen","2374                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nUd.                                                                                             zeitliche\nTei I des Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  Richtwerte\nNr.\nin Monaten\n3\n------------------------',-----------------------'------\n6  Appretieren nach verschiedenen           a) Rauhen:\nVerfahren                                    aa) Rauhgarnitur bestimmen, Rauhwalzen\n(§ 7 Nr. 6)                                       kontrollieren und einstellen\nbb) Passagenzahl bestimmen, Maschine\nanfahren, Walzenlauf korrigieren, Wa-\nrenlauf und Rauheffekt kontrollieren\ncc) Zweck des Rauhens erläutern, Aufbau\nund Wirkungsweise von Rauhmaschi-\nnen für Strich und Gegenstrich be-\nschreiben, Passagenzahl und ihren Ein-\nfluß auf den Warenausfall erläutern,\nUrsachen von Rauhfehlern und deren\nVermeidung darstellen\nb) Scheren:\naa) Schneidzeuge nach Oberflächenbe-\nschaffenheit der Textilgüter vorrichten        2\nbb) Stücke annähen und einziehen, Scher-\nhöhe einstellen, Maschine anfahren\nund Schneidzeuge absenken\ncc) Warenausfall begutachten\ndd) Zweck des Scherens von glatten Ge-\nweben, Polgeweben und Rauhartikeln\nsowie Scherfehler und ihre Vermei-\ndung erläutern\nc) brechen, Aufbau, Wirkungsweise und Be-\ndienung der Maschine sowie Zweck des\nBrechens erläutern\nd) bürsten, dämpfen, klopfen (veloursheben),\nAufbau, Wirkungsweise, Bedienung der\nMaschine und Einrichtungen sowie Zweck\nder Verfahren erläutern\ne) krumpfen, Zweck des Verfahrens, verwen-\ndete Maschinen und ihre Wirkungsweise\nerläutern, Einsprung messen\nf} Dekatieren:\naä) Maschine anheizen und vorbereiten,\nMitläufer auswählen\nbb) Ware faltenfrei einlaufen lassen,\nDämpfzeit nach gewünschtem Effekt\neinstellen, Ware abkühlen, abziehen,\nGriff kontrollieren\ng) Kalandern:\naa) Kalandereffekte durch Wahl der Wal-\nzenanordnung beschreiben, Arbeits-\nweise und Kontrollgeräte an Kalan-\ndern erläutern\nbb) Kalander anheizen, Walzen auf Fremd-\nkörper überprüfen, Ware durchziehen,\nMaschine anfahren und unter Druck\nsetzen\ncc) Ware und Warenlauf überwachen,\nKontrollgeräte beachten, Wareriaus-\nfall beim Warenauslauf kontrollieren","Nr. 106    Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. August 1976                        2375\nLfd.                                                                                        zeitliche\nNr.  Teil des Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte\nin Monaten\nh) Moirieren:\naa) Ware schußgerade richten, zwei Ge-\nwebebahnen oder die Ware doubliert\ngleichzeitig einfahren\nbb) Ware zur Erzielung wellenförmiger Ef-\nfekte auf dem Gewebe trassieren und\nunter starker Längsspannung aufrol-\nlen, Verlaufen der Wellen verhindern,\nkalandern\ncc) Vor- und Zusatzarbeiten bei Perma-\n2\nnent-Maire und Spezialmoireverfahren\ndarstellen\ni) Prägen:\naa) Zweck des Prägens und Beschaffenheit\nvon Ober- und Unterwalze sowie von\nMusterwalzenwechsel erläutern, Vor-\narbeiten bei kunstharzausgerüsteten\nWaren beschreiben\nbb) prägen, Warenlauf und Temperatur\nüberwachen, Prägebild und Griff kon-\ntrollieren\nk) Rakeln:\naa) Ware mit Vorlauftuch einziehen, Ra-\nkelmesser prüfen und einstellen, Auf-\nlage, insbesondere Tuch, Walze und\nLuftr9-kel, wählen, Appret auf Viskosi-\ntät überprüfen\n2\nbb) Appret vor Rakel auftragen und gleich-\nzeitig anfahren, Warenlauf, Trocknung\nund Warenausfall kontrollieren, Zweck\ndes Rakelverfahrens beschreiben, sei-\nnen Unterschied zum Spritzverfahren\ndarstellen\n1) Walken:\naa) Zweck des Walkens, Walkmaschinen\nund -methoden sowie Arten von Walk-\nmittel erklären\nbb) Ware im Schlauch nähen, aufspannen\nund zusammennähen, Schlauchbildung\nbeachten, Markierungen zum Messen\ndes Walkeffektes anbringen\ncc) Walzenpaare und Stauchkanal einstel-\nlen\ndd) Walkeffekt feststellen, Entstehung von\nWalkfehlern und ihre Ursachen erläu-\ntern\nm) Foulardieren:\naa) Zweck der , Appreturmittel und ihrer\nKombination erläutern\nbb) Flotte ansetzen und Flottenzustand             2\nlaufend kontrollieren\ncc) Quetsche reinigen, Walzendruck und\n-härte zum Bestimmen des Abquetsch-\neffektes beurteilen","Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nLfd.\nzeitliche\nT1•il dPs Ausbildungsberufsbildes        zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte\nNr.\nin Monaten\n----------1------------------1----------------------1-----\ndd) Chassis auffüllen, Ware einziehen,\nQuetsche unter Druck anfahren, Flot-\ntenstand laufend beobachten\nn) Zusammenhänge zwischen Appreturmittel\nund Ausrüstungseffekten darstellen, Eigen-\nschaften von Weichmachern, Füllmitteln,\nHydrophobiermitteln, Kunstharzen und an-\nderen Spezialappreturen erläutern\no) Ausrüstungsabläufe im Hinblick auf Ge-\nbrauchseigenschaften, Griff und Aussehen\ninsbesondere für Weißwaren, Kleider-\nstoffe, Mas_chenwaren, Futterstoffe, Heim-\ntextilien und Polgewebe erläutern, zusätz-\nliche Spezialbehandlungen nennen, insbe-\nsondere easy care, permanent press, bügel-\nfrei und pflegeleicht, sowie die hierzu er-\nforderlichen Appreturverfahren erläutern","Nr. 106 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. August 1976                             2317\nAnlage 5      § 9)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Textilveredler - Beschichtung\nzeitliche\nLfd.                                                                                                             Richtwerte\nTeil des Ausbildungsberufsbildes                 zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\nNr.\nin Monaten\n----1-----------------1----------------------1·-----\nArbeitsschutz und                                a) Arbeitsschutzvorschriften in Gesetzen und\nUnfallver-                                           Verordnungen wiedergeben und beachten\nhütung, Umweltschutz\nb) Vorschriften der Träger der gesetzlichen\n(§ 8 Nr. 1)\nUnfallversicherung, insbesondere Unfall-\nverhütungsvorschriften, Richtlinien und\nMerkblätter, nennen und beachten\nc) Verhalten bei Unfällen darstellen, Erste-\nHilfe-Leistung erläutern\nd) Gefahren des elektrischen Stroms, insbe-\nsondere in Verbindung mit Feuchtigkeit,\nbeachten\ne) Gefahren im Umgang mit Chemikalien be-\nachten\nf) vorschriftsmäßige      Schutzkleidung      und\nSchutzbrille tragen\ng) Gefahrenpunkte an Maschinen nennen,\nSchutzeinrichtungen aufzeigen und ihre\nWirksamkeit erhalten\nh) arbeitsplatzbezogene Ursachen der Um-\nweltbelästigung, -verschmutzung, -vergif-\ntung und Möglichkeiten zu ihrer Vermei-\ndung nennen und beachten\n- - - - - - - - - - - - - -------•------- - - - - - - - - - ' - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ; - - - - - -\n2        Kenntnisse der Betriebsorganisa-                 a) Grundzüge der Betriebsorganisation schil-\ntion im Ausbildungsbetrieb                           dern\n(§ 8 Nr. 2)                                      b) betrieblichen Organisations- und Aufga-\nbenverteilungsplan erläutern\nc) Zusammenhang zwischen Aufwand und\nKosten erklären und bei den Arbeitsaus-\nführungen berücksichtigen\nd) Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, der\nProduktionsplanung, -Überwachung und\n-steuerung schildern\ne) Aufgaben und Arten der Erzeugnisprüfung\ndarstellen\n3        Kenntnisse der physikalischen und                a) Bedeutung der für die Textilveredlung\nchemischen Vorgänge in der                           wichtigsten chemischen Elemente darstel-\nTextilveredlung                                      len, Herstellung der gebräuchlichen Lau-\n(§ 8 Nr. 3)                                          gen, Säuren und Salze erläutern\nb) Aggregatzustand,        Viskosität,   Affinität,\nFließverhalten, Dichte, Substantivität, Mi-\ngration erläutern und ihre Bedeutung für\nveredlerische Prozesse aufzeigen","2378                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nzeitliche\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes        zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte\nNr.\nin Monaten\n3                            4\nc) Eigenschaften, Unterschiede und Einsatz\ngebräuchlicher Gemische und Verbindun-\ngen darstellen, hauptsächliche Arten der\nStofftrennung beschreiben\nd) Aufbau, Eigenschaften und Einsatz von\nElektrolyten sowie die Bedeutung der Be-\ngriffe anionenaktiv, kationenaktiv und\nnichtionogen erklären\n4   Bedienen und Warten von Be-            a) Aufbau, Arbeitsweise, Einsatz der wichtig-\nschichtungsmaschinen und -ein-             sten Beschichtungsmaschinen und -einrich-\nrichtungen                                 tungen darstellen\n(§ 8 Nr. 4)\nb) Anwendung insbesondere der Direkt-, Um-\nkehr-, Tauch-, Walzenauftrags- und Ka-\nschierverfahren erläutern und vergleichen\nc) nach Wartungsvorschriften und Schmier-\nplänen Maschinen reinigen und schmieren\nd) beim Reparieren und Montieren von Be-\nschichtungsmaschinen und -einrichtungen\nmithelfen\ne) Maschinenfehler feststellen und für ihre\nAbstellung sorgen\n5   Herstellen von Beschichtungs-           a) Lagern der verschiedenen Beschichtungs-\npasten                                     materialien beschreiben, mit Transportge-\n(§ 8 Nr. 5)                                fäßen und -einrichtungen umgehen\nb) Roh- und Hilfsstoffe entnehmen, Einsatz\nvon Lösungsmitteln, Weichmachern, Stabi-\nlisatoren, Pigmenten, Füllstoffen und ande-\nren Stoffen erläutern, Unterschiede und\nspezielle Verwendung von Polyvinylchlo-\nriden, Polyurethanen, Acrylaten für Be-\nschichtungszwecke darstellen\nc) Roh- und Hilfsstoffe nach gegebenen Re-\nzepturen wiegen, messen und dosieren\nd) Ansätze durch Mischen, Kneten, Rühren\nnach Fabrikationsvorschriften herstellen,          3\nAufbau, Einteilung, Verhalten der Kunst-\nstoffe bei Erwärmung unter Berücksichti-\ngung unterschiedlicher Herstellung erläu-\ntern, Verfahren zur Verarbeitung von\nThermoplasten und Duroplasten beschrei-\nben\ne) Lösungsmittelreste oder andere Abfälle um-\nweltfreundlich behandeln, Eigenschaften\nder Kunststoffe im Vergleich zu anderen\nWerkstoffen erläutern, Möglichkeiten der\nAnwendung von Kunststoffen darstellen","Nr. 106  Tüq der Ausgabe: Bonn, den 26. August 1976                                  2379\n-------·-·····-- ····-··-·--·- -----------,-----------------------,------\nLfd.                                                                                                                    zeitliche\nT<!il d<is J\\usbildungsbcrufsbildes                  zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse           Richtwerte\nNr.\nin Monaten\n------ -------··-·· ··-·•··- · - · - - · - - - - · - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - -\n3                                    4\n. ------·•-----------------------------'-----\n6      Beschichten und Nachbehandeln                        a) Beschichtungsanlagen unter Berücksichti-\n(§ 8 Nr. 6)                                              gung der Verarbeitungseigenschaften von\nTrägerbahnen, insbesondere von Geweben,\nMaschenwaren und Vliesen, und der unter-\nschiedlichen Beschichtungsmassen, insbe-\nsondere von Pasten, Lösungen und vorge-\nfertigten Folien, beschicken und anfahren\nb) Warenlauf, Rakelstellung, Beschichtungs-\ndicke und Trocknung kontrollieren\nc) Fehler und ihre Ursachen suchen und er-\nmitteln, Produktionsstörungen durch feh-                    8\nlerhafte Rohstoffe, durch Ansätze, Mate-\nrialfluß und Funktionen der Maschinen\neinschließlich der Meß-, Regel- und Steuer-\nt geräte erläutern, Fehler durch eigenes Ein-\ngreifen beseitigen oder Störungen mit ge-\nnauer Angabe der Ursachen melden\nd) Prägekalander, Druck- oder Lackiermaschi-\nnen zum Nachbehandeln beschichteter Trä-\ngerbahnen beschicken und anfahren, Präge-\nund Druckwalzen erforderlichenfalls aus-\nwechseln, Warenlauf, Prägung oder Druck\nkontrollieren\n7      Prüfen von Rohsloffen und Er-                        a) Aufbau und Handhabung von Prüf- und\nzeugnissen                                               Meßgeräten erklären, Rohstoff- und Kon-\n(§ 8 Nr. 7)                                              struktionsmerkmale von Trägerbahnen so-\nwie Möglichkeiten zur Verwendung be-\nschichteter Erzeugnisse erläutern\nb) Rohstoffe und Erzeugnisse insbesondere\nauf Aussehen, Gewicht, Oberflächenbe-\nschaffenheit, Maßhaltig- und Reißfestigkeit\nprüfen, Arten der Oberflächenbehandlung\nbeschichteter Trägerbahnen, insbesondere\ndurch Prägen, Drucken, Beflocken, Lackie-\nren und Effektspritzen, erläutern und ver-\ngleichen\nc) Vor- und Nachteile beschichteter Träger-\nbahnen darstellen, Bedeutung von betrieb-\nlichen Prüfungen der Rohstoffe und Erzeug-\nnisse für Produktion und Verkauf schildern","2380                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I\nübersieht über den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 306. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 31. Juli 1976,\nist im Bundesanzeiger Nr. 153 vom 17. August 1976 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 153 vom 17. August 1976 kann zum Preis von 1,- DM\n(einschl. Versandgebühren) gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 bezogen werden.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nV erlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nlrn Bundesgeset7blatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.                                       '\nBezugs b e d in g u n gen : Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 40,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser P1cis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPr c i s dieser Ausgabe : 2,60 DM (2,20 DM zuzüglich -,40 DM Versandkosten) bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,- DM. Im Bezugs-\npi eis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o."]}